Die staatlichen Repressionen mit Willkür-Justiz gegen den VgT gehen weiter:

Verurteilung wegen Flugblatt, das vor dem Rinderwahnsinn warnte...

von Erwin Kessler


 

Zum Schutz der Konsumenten haben im Februar 1996 fünf Deutsche Bundesländer den Handel mit britischem Rindfleisch verboten.

Fast gleichzeitig veruteilte das Zürcher Obergericht am 25. Januar einen VgT-Aktivisten, der auf einem Flugblatt eine Warnung vor dem Rinderwahnsinn verbreitete, zu einer Busse von 2000 Fr, weil auf diesem Flugblatt - so die Urteilsbegründung - nicht erwähnt war, dass es auch Wissenschafter gibt, welche den Rinderwahnsinn als wenig gefährlich ansehen. Das Flugblatt hätte - so das Obergericht weiter - zum Beispiel auf dem Bahnhofplatz, nicht jedoch (auf öffentlichem Grund) vor einer Metzgerei verteilt werden dürfen.

Ebenfalls zur gleichen Zeit wurden Bauerndemonstranten, welche mit Blockadeaktionen bei Migros und Coop Millionenschäden verursachten, mit einem Trinkgeld von 200 Fr gebüsst.

Immer deutlicher zeigt es sich, wie in diesem Staat auch die Gerichte als politische Machtinstrumente gegen unbequeme Tierschützer eingesetzt werden.

Der deutsche Gesundheitsminister Seehofer befürchtete schon bevor der VgT sein Flugblatt verbreitete, dass sich der Rinderwahn zu einer Katastrophe ausweiten könnte wie Aids (Stern, April 1994). Wäre er in der Schweiz für diese Offenheit wegen unlauterem Wettbewerb verurteilt worden?

In der Schweiz gibt es viele Rinderwahnsinnfälle. Die Schweizer Behörden schützen die Fleischmafia mit der Erklärung, die Übertragung auf den Menschen sei unwahrscheinlich. In Deutschland dagegen gibt es keine Rinderwahnsinnfälle, da können die Behörden ehrlicher informieren. Die korrupten Schweizer Behörden werden nicht zur Verantwortung gezogen, dafür jene bestraft, welche zu Recht warnen. Das war in der Geschichte schon immer so. An der Hexenprozessmentalität der Justiz hat sich wenig geändert.

Das inkriminierte Flugblatt ist in denVgT-Nachrichten Nr 1996/2, Seite 5 im Wortlaut abgedruckt. Es enthält unbestritten keine Unwahrheiten über den Rinderwahnsinn. Die Verurteilung geht von einer übertrieben extensiven Auslegung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) aus, unter Missachtung der Meinungsäusserungsfreiheit, die gemäss Auffassung des Europäischen Gerichtshofes für wahre Behauptungen nur mit äusserster Zurückhaltung eingeschränkt werden darf.

Dass der Angeklagte im vornherein aus politischen Gründen und zum Schutz der Fleischmafia verurteilt werden musste, egal aus welchem Grund, zeigt sich auch daran, dass jede Instanz eine andere Begründung erfand, nachdem ich - als Verteidiger des Angeklagten - die Begründung der Vorinstanz jeweils widerlegt hatte (siehe VN1997-2, Seite 14, leider nicht Online....).

Mit Entscheid vom 8. März 1997 bestätigte das Zürcher Kassationsgericht das Urteil - und vom Bundesgericht, wo der Fall zur Zeit hängig ist, ist nichts anderes zu erwarten, hat sich doch dieses höchste Gericht seit ca zwei Jahren ganz offensichtlich vorgenommen, grundsätzlich und egal mit welcher Willkür, gegen den VgT zu entscheiden. Eine gewisse Hoffnung, dass uns die Schweizer Justiz moralisch und finanziell nicht total fertig machen kann, setzen wir zur Zeit noch in den Europäischen Gerichtshof, wo wir zur Zeit bereits vier Beschwerden gegen die Schweiz hängig haben.

 

BSE Schlachtplan wieder aktuell

Der Schweiz ist es trotz diplomatischen Bemühungn nicht gelungen, die wegen der BSE-Krise verhängten Importstopps zu lockern. Sollten bis im August Fortschritte fehlen, könnte der Bundesrat auf seinen ursprünglichen Schlachtplan mit 230 000 Tieren zurückkommen. Dies sagte Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz auf eine dringliche Interpellation.


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