Aus dem Alltag des Schweizerischen Unrechtsstaates:

Winterthurer Stadtpolizei deckte gewalttätigen Metzger

von Erwin Kessler


 

Am Samstag, den 23. März 1996 verteilte ich an der Stadthausstrasse in Winterthur auf öffentlichem Grund in der Nähe der Metzgerei Gubler Konsumenten- und Tierschutzinformationen. Dabei wurde ich von einem Unbekannten aus dem Hause Gubler tätlich angegriffen. Die herbeigerufene Stadtpolizei ergriff sofort Partei für die Metzgerei und verhinderte eine Identifikation des Täters: Die zwei Polizisten gingen allein in die Metzgerei hinein und verweigerten mir, zwecks Identifikation des Täters, mitzukommen. Nach kurzer Zeit kamen sie grinsend wieder heraus. Die Bezirksanwaltschaft wartete ein halbes Jahr mit den Zeugeneinvernahmen. Als sie schliesslich mit den Einvernahmen begann, stellte sich heraus, dass die Stadtpolizei nicht den Täter, sondern einen unbeteiligten Angestellten der Metzgerei Gubler rapportiert hatte. Der Täter konnte nach dieser langen Zeit nicht mehr ermittelt werden.

Eine Verschleppungsbeschwerde wurde von der Staatsanwaltschaft abgewiesen - die Bezirksanwaltschaft sei halt überlastet. Zudem wurde ich hiefür mit Verfahrenskosten bestraft. Dieser Kostenentscheid war nicht anfechtbar, und der Zürcher Ombudsman deckte diese Justiz-Willkür.

Die konservative Winterthurer Zeitung "Der Landbote", die sich unter Tierschützern durch ständige Inseraten-Zensur bereits einen berüchtigten Namen gemacht hat, lehnte ein Inserat mit einem Zeugenaufruf ab und hat damit auf ihre Weise dazu beigetragen, dass die Tat ungesühnt bleibt.

Es ist nicht das erste mal, dass die Behörden Gewalttätigkeiten gegen mich mit Verfahrensverschleppungen decken. Ich werde in Zukunft nicht mehr auf rechtsstaatlichen Schutz zählen, sondern sofort von meinem Notwehrrecht Gebrauch machen.


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