Hobby-Landwirt Robert Belser in Kienberg/SO hält seine 4 Kühe und die Kälber lebenslänglich an der Kette. Sie erhalten nie Auslauf. Ein wenig Tageslicht dringt nur in den dunklen Stall, wenn das Scheunentor offen ist. Am 19. August 1993 hat der VgT aufgrund eines Hinweises aus der Öffentlichkeit und einer Überprfung vor Ort beim kantonalen Veterinräamt Anzeige erstattet. Im Herbst 1997 war immer noch alles gleich. Belser rechtfertigt sich damit, dass er berufstätig sei und keine Zeit habe, um das Vieh auf die Weide zu führen. Tatsächlich hat Belser eine Agentur der Schweizer-Mobiliar-Versicherung. Die Kühe halte er nur als Hobby. Das Veterinramt hat diesem Hobby-Tierquäler eine Sonderbewilligung gegeben, die Auslaufvorschrift dauernd zu missachten. Lediglich die Auflage, im stockdunklen Stall tagsüber eine Glühlampe brennen zu lassen, hat Belser erhalten.
Belser ist kein Einzelfall. So geht es schon seit vielen Jahren im
Kanton Solothurn. Das Veterinramt bewilligt oder duldet solch krasse Verstösse gegen
das Tierschutzgesetz in rechtswidriger Weise. Dabei wird es von der Regierung und der
Justiz gedeckt. Diszplinarbeschwerden und Strafanzeigen gegen das Veterinäramt sind im
Sand verlaufen. Nichts als haltlose Ausflüchte. Der Politfilz deckt sich gegenseitig. In
Sachen Tierschutz-Nichtvollzug gehört der Kanton Solothurn unter Verantwortung von
Kantonstierarzt Dr Wäffler und Adjunkt Kummli zu den schlimmsten.
Verwunderlich ist es allerdings nicht, dass im Kanton Solothurn weitherum solche
Misssätnde bestehen, angesichts dessen, dass der Staat in seiner kantonalen
Landwirtschaftsschule Wallierhof in Sachen Tierschutz mit schlechtem Beispiel vorangeht.
Ein anderer Landwirt in Kienberg,
Hans
Amgarten, lässt hie und da zwei oder drei seiner zwölf Kühe auf die
Alibi-Weide hinter dem Stall. Das ist alles. Auch dieser Stall verfügt über keine
Fenster, sondern nur über zwei winzige Löcher. Wenn das Scheunentor zu ist, herrscht
fast völlige Dunkelheit. Als VgT-Funktionäre auf eine Meldung eines VgT-Mitgliedes
hin den Hof besuchten, war niemand zu Hause. Eine Kuh war mit dem Kopf im Fressgitter
fixiert und mit einer starken Schnur so angebunden, dass sie ihn auch bei offenem
Fressgitter nicht zurückziehen konnte. Das arme Tier mit dem fixierten Kopf kann weder
abliegen, noch sich bei Juckreizen lecken. An diesem einen Tag wurde das Tier von den
VgT-Funktionären befreit- leider nur bis zu Amgartens Rückkehr.
Im angebauten Schopf vegetieren die Kälber. Licht kommt nur etwas herein, wenn die Türe
offen steht. Zwei kleine Kälber konnten sich frei bewegen, drei etwas grössere Kälber
und Rinder waren an kurzer Kette festgebunden - Kettenhäftlinge schon in der Jugend!
Der ganze Hof macht einen verwahrlosten Eindruck. Amgarten ist aber nicht ein seniler Alter, sondern ein jüngerer Mann mit kleinen Kindern. Das finden wir doppelt schlimm, dass Kinder in einem solchen Tierquäler-Milieu aufwachsen müssen. Tierschutz ist in diesem Fall auch Jugendschutz.
Am 18. August 1997 erstatteten wir beim Solothurner Veterinäramt Anzeige mit dem Antrag, es müsse umgehend dafür gesorgt werden, dass alle Tiere dieses Tierquälers unverzüglich den vorgeschriebenen Auslauf gemäss Tierschutzgesetz erhalten. Monate Später erfuhren wir vom Veterinäramt ...
Ein anderer Landwirt im Kanton Solothurn, der nicht einmal die minimalistische gesetzliche Vorschrift, den angebundenen Tieren wenigsten an 90 von 365 Tagen Auslauf zu gewähren, einhält, ist Landwirt Hanspeter Dysli, Derendingerstr 18, 4542 Luterbach. Bis Redaktionsschluss hat eine Anzeige beim Veterinramt in Solothurn wiedereinmal keine Wirkung gezeitigt, weshalb wir diesen Tierquäler mit voller Adresse anführen. Er soll sich - wie seine Tierquälerkollegen im ganzen Kanton - öffentlich schämen müssen.
Solchen Tierquälern kommen wir nur auf die Spur, wenn beherzte Nachbarn beschliessen, nicht mehr länger schweigend zuzuschauen und sich vertraulich an den VgT wenden. (Diskretion wird zugesichert).
Diese Ausgabe der VgT-Nachrichten (VN 98-1) wurde im ganzen Kanton Solothurn in alle Briefkästen gestreut. So erfahren die Bürger wenigstens, was in ihrem Kanton abgeht - trotz angeblich gutem Tierschutzgesetz-, und vielleicht vermag der soziale Druck, was demokratisches Recht in diesem Unrechtsstaat nicht vermag: dass die Tiere von Typen wie Belser, Dysli und Konsorten endlich von der Kette befreit werden.