von Mathias Hotz (14)
Diese neue Poulet-Mästerei entspricht vielleicht der Tierschutzverordnung, aber sicher nicht den natürlichen Lebensbedürfnissen der Hühner. Auf meinen Leserbrief im «Landbote» über diese Pouletmast hat mir jemand geschrieben, das sei ein ganz neuer Stall, entspreche dem Tierschutzgesetz, alles sei in Ordnung und es sei nicht normal, ein Drama darum zu machen. Normal ist aber auch nicht, dass in einem Stall von 910 Quadratmeter, 65 auf 14 Meter, 12000 kleine, lebendige Hühner leben müssen, um möglichst viel Geld einzubringen. Der drei Meter breite, überdachte Auslauf wird erst ab der dritten Lebenswoche geöffnet, und nach sechs Lebenswochen werden die Tiere schon ins Jenseits befördert, im Geflügelschlachthof Märwil, und dann in ..... als «...»-Poulets verkauft. Für diesen Todestransport werden die noch ganz jungen, aber wegen der Intensivmast schon schweren Hühner in Plastik-Kisten gefüllt. Im Schlachthof werden sie dann an den Beinen Kopf nach unten aufgehängt und zur Betäubung durch ein Elektrobad befördert. Nachher wird ihnen die Kehle aufgeschnitten. Was dann übrig bleibt, schmatzen unwissende oder gleichgültige Konsumenten als «Poulet».
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Tierfabriken Schweiz
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