Schächt-Prozess
Plädoyer von Erwin Kessler
vor
Bezirksgericht Bülach am 4. Juli 1997
zur Verteidigung gegen die Anklage wegen angeblich
rassendiskriminierender Kritik am Schächten
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Staatliche Sprachregelung
Ein Neger ist nicht mehr ein Neger, sondern ein Schwarzer.
Entwicklungsländer heissen Drittwelt-Länder. "Freistellen" hat nichts mit
Blaumachen zu tun, sondern bedeutet Entlassung. Idioten nennt man politisch korrekt
"Mitmenschen mit verlangsamten Hirnströmen". Beschönigend "nicht
tiergerecht" nennen Fachleute und konservative Tierschutzvereine die Tierquälerei in
Tierfabriken. In Österreich hat ein Gericht dem dortigen Verein gegen Tierfabriken
verboten, die grässliche Käfigbatterie-Haltung von Hühnern in einem Kloster als
"Tierquälerei" zu bezeichnen, weil diese Tierquälerei in Österreich erlaubt
ist. Ähnliches erleben wir hier zur Zeit mit dem Kloster Fahr, wo wir die grausame
Kastenstandhaltung von Mutterschweinen nicht mehr als Tierquälerei bezeichnen dürfen,
weil diese Tierquälerei in der Schweiz erlaubt ist.
Im Zusammenhang mit völlig zu Unrecht als antisemitisch verschrienen
Äusserungen von Bundesrat Delamuraz und Botschafter Jagmetti sagte FDP-Präsident Franz
Steinegger im Fernsehen treffend:
Wenn es so weitergeht, werden wir eine Diktatur der Sprache
aufrichten, die uns vorschreibt, was wir sagen dürfen und was nicht. (Zitat-Ende)
[Recht+Freiheit, 25. Feb 1997]
Nun sollen wir also auch das bestialische Schächten nicht mehr als
bestialisch bezeichnen dürfen, weil das angeblich die Täter in ihrer Menschenwürde
verletzt. Weil das Schächten hierzulande zwar verboten, der Import von Schächtfleisch
aber völlig frei ist, dürfen diejenigen, die mit solchen Tierquälerprodukten Handel
treiben, nicht als Hehler bezeichnet werden. Kriminalisiert wird dagegen ein
Tierschützer, der in einem angeblich freiheitlich-demokratischen Land dieses Unrecht in
Klartext mit treffenden Formulierungen kritisiert. Der Herr Richter wird - das ist
vorauszusehen - einwenden, das Schächten dürfe schon kritisiert werden, aber nicht auf
verletzende Weise. Diese scheinheiligen Sprüche kenne ich zur genüge. Was ist eine
Kritik noch wert, wenn nicht die passenden Worte verwendet werden dürfen? Für eine
solche Bestialität wie das Schächten gibt es gar keine übertreibenden Worte!
Ich bekämpfe das jüdische Schächten so, wie ich alle anderen
Tierquälereien bekämpfe: mit grösster Entschiedenheit und mit einer Sprache, welche das
ungeheure Massenverbrechen an den Tieren ungeschminkt und ohne falsche Rücksicht
beschreibt und genügend provokativ ist, damit ich überhaupt gehört werde. Der
Erfolg meiner Tierschutzarbeit gibt meiner Methode recht. Wenn dieser Einsatz gegen
Tierquälerei Antisemitismus ist, sobald es Juden betrifft, dann bin ich stolz darauf, ein
Antisemit zu sein.
In Wahrheit geht es unter dem Deckmantel des ARG, des
Antirassismus-Gesetzes, darum, dass jüdische Kreise eine staatliche Sprachregelung zu
ihren Gunsten erzwingen wollen.
Es ist üblich geworden, dass der Bundesrat das Volk vor Abstimmungen
täuscht und anlügt, wie auch bei der Abstimmung über das ARG. In der Bundesrätlichen
Botschaft zum ARG wurde Rassismus noch so definiert, dass dem Opfer "seine Qualität
als Mensch schlechthin abgesprochen" werde. Seitdem das Gesetz - wenn auch nur knapp
- vom Volk gutgeheissen wurde, tönt es nun ganz anders: Jeder, der etwas sagt, was Juden
nicht passt, wird mit einer Rassismus-Klage eingedeckt. Dass der Bundesrat hoch und heilig
versprochen hat, das Gesetz berühre den Normalbürger nicht, sondern wende sich nur gegen
schlimmen Rassismus, kann nicht darüber hinweg täuschen, dass dieses Gesetz mit Absicht
so schwammig formuliert ist, damit es denjenigen Kreisen nutzbar gemacht werden kann,
welche dieses Gesetz durchgezwängt haben. Wer sind diese Kreise? Hören wir, was sie
selbst sagen:
Der Oberinquisitor in Sachen Rassismus, Rechtsanwalt Feigel,
Vizepräsident der Israelitischen Cultusgemeinde, hat in einem Interview den Vorhalt, der
Rassismus-Artikel beschlage vorallem jüdische Interessen, damit beantwortet, die Juden
hätten schliesslich auch den grössten Teil des Abstimmungskampfes finanziert (WoZ vom 1.
März 1996). In einem anderen Interview (Thurgauer Volkszeitung vom 14. Feb 1997)
behauptete er, in der Schweiz gebe es einen Antisemitismus, der die Juden für Dinge
verantwortliche mache, für die sie nicht schuld seien (Zitat):
"Ist es nicht das, ist es das Schächten. Ist es nicht das
Schächten, ist es Israel. Immer werden wir nach dem Motto: Einer für alle,
verantwortlich gemach für das, wofür wir nicht verantwortlich sind... Ich würde den
Mitschweizern erklären: Passt auf, ihr seid zwar unschuldig für das, was damals geschah,
aber passt auf, dass ihr euch mit eurer Reaktion nicht nachträglich schuldig macht. Denn
gewisse Reaktionen zeigen überhaupt kein Verständnis." (Zitat-Ende)
Was Feigel hier seinen "Mitschweizern" vorwirft, trifft genau
auf ihn und seine Genossen selbst zu: Kein einziger Jude in der Schweiz hat bisher den Mut
und die Aufrichtigkeit gehabt, sich öffentlich vom grausamen Schächten zu distanzieren.
Auch die sog. liberalen Juden "zeigen überhaupt kein Verständnis" dafür, dass
wir Tierschützer diese Tierquälerei heftig bekämpfen. Mit dieser Reaktion, den
Tierschützern einfach Antisemitismus vorzuwerfen, machen sich - nach der umgekehrten
Theorie Feigels - auch alle Juden "schuldig", die dazu schweigen, auch wenn sie
selbst kein Schächtfleisch essen. Somit müssen sich die Juden nach der Theorie Feigels
auch nicht beklagen, wenn sie bei der Schächtfrage schlussendlich alle in einen Topf
geworfen werden. Das ist nicht meine Schuld.
Was in der Diskussion um das Schächten wie auch um das Nazigold so
unsympathisch ist und zu zahlreichen antisemitischen Leserbriefen in den Zeitungen
geführt hat, ist diese arrogante Haltung: Wir Juden können tun und lassen was wir wollen
und niemand darf uns kritisieren.
Befangenheit des sozialdemokratischen Einzelrichters
Weil ich grausame, unmenschliche Tierquälerei als grausam und
unmenschlich bezeichne, stehe ich nun als Angeklagter vor Gericht und gebe mich nicht der
Illusion hin, eine Chance für einen Freispruch zu haben. In politischen Prozessen wie
hier kommt politische Opportunität vor dem Recht. Das zeigt sich schon daran, dass ich
mir massive Vorverurteilungen und Rassismus-Vorwürfe von jüdischen und linken Kreisen
gefallen lassen muss - etwas, das sonst in einem Rechtsstaat unzulässig ist.
Im vorliegenden Fall ist die politische Verurteilung ganz besonders
vorprogrammiert: Nur ein einzelner Richter hat zu urteilen, und dieser Richter geöhrt der
sozialdemokratischen Partei an, also der Partei, die ganz besonders fanatisch der
Antirassismus-Neurose verfallen ist und geradezu krankhaft überall nach angeblich
rassistischem Verhalten fahndet. Die sozialdemokratische, jüdische Bundesrätin Dreifuss
hält das Schächtverbot für eine verwerfliche religiöse Intoleranz und meine Kritik
für antisemitisch.
Mit der Wahl von Ursula Koch zur Parteipräsidentin ist nun die Partei
des Herrn Gerichtspräsidenten klar jüdisch dominiert. Auch Frau Koch hat übrigens meine
Frage, was sie als Jüdin vom Schächten halte, nicht beantwortet.
Ein Richter dieser Partei müsste mit grösster Wahrscheinlichkeit damit
rechnen, dass er von seiner Partei fallen gelassen und seinen Richterjob verlieren würde,
wenn er - nur dem Gesetz und dem Gewissen verpflichtet - einen Freispruch wagen würde.
Ich kenne den Herrn Gerichtspräsidenten nicht persönlich, man hat mir sogar gesagt, er
sei der Korrekteste an diesem Gericht. Aber mir scheint, in dieser Situation nicht
befangen zu sein übersteigt wohl auch die Souveränität einer ziemlich starken
Persönlichkeit.
Menschenrechtswidrige Anklageschrift.
Verletzung des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebotes.
Bezirksanwaltschaft erhob Klage weisungsgebunden.
In der Anklageschrift wird mir ziemlich wahllos eine Sammlung von
Zitaten aus meinen Publikationen über das Schächten vorgehalten. Warum und inwiefern
diese Zitate rassistisch im Sinne des Gesetzes sein sollen, wird nicht begründet, obwohl
gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) jeder Angeklagte das Recht hat,
schon in der Untersuchung zu erfahren, was man ihm genau vorwirft. Die Anklageschrift
lässt jeden ernsthaften Versuch, die Strafbarkeit meiner Äusserungen zu begründen,
vermissen. So wird zum Beispiel der folgende Satz als Beleg für mein strafbares
rassistisches Verhalten angeführt:
"Das Antirassismusgesetz ist ein Maulkorbgesetz für
Tierschützer."
Auch in der folgenden als rassistisch angeführten Passage bietet rein
gar nichts auch nur einen entfernten Bezug zu Rassismus:
"Die beiden jüdischen Medienunternehmen Schawinski und Ringier
manipulierten das Lengnauer Open-Air ,,Gegen Rassismus" vom 17.5.1995 zu einer
Propaganda-Veranstaltung für das Schächten. ...Während sich der jüdische Nationalrat
und Warenhausbesitzer Loeb in der Bundesversammlung für die Würde des Tieres stark macht
und diese in der Bundesverfassung verankert haben will, hat er als Festredner an dieser
manipulierten Veranstaltung zugunsten einer bestialischen Tierquälerei und Entwürdigung
der Tiere teilgenommen. ... In seinem Warenhaus in Bern wird Schächtfleisch verkauft;
darauf angesprochen hat sich Loeb nicht getraut, seine Einstellung zum Schächten
schriftlich bekannt zu geben. ... " Zitat-Ende.
Die Anklageschrift begründet mit keinem Wort, was an diesen und den
anderen Zitaten rassistisch sein soll. Sie beschränkt sich auf die vage, pauschale
Feststellung, mein Umgang mit dem Thema Schächten insgesamt sei rassistisch. Damit
verletzt die Anklage in menschenrechtswidriger Weise das strafrechtliche
Bestimmtheitsgebot. Strafbar darf nur sein, was als strafbar klar erkennbar ist, so dass
man sein Verhalten danach richten kann. Diese Unbestimmtheit der Anklage ist typisch für
einen politischen Prozess: Mangels konkreten Vorhalten bleibt man im Allgemeinen. Das ist
aber eben genau das, was die Menschenrechtskonvention verbietet. Sie verlangt eine
konkrete, begründete Anschuldigung, und zwar in einem frühen Stand der Verfahrens. Die
Anschuldigungen, gegen welche sich der Angeklagte zu verteidigen hat, dürfen nicht erst
aus dem Urteil erkennbar sein.
Im vorliegenden Fall habe ich den Herrn Gerichtspräsidenten schriftlich
auf diesen Mangel der Anklage aufmerksam gemacht, aber nicht einmal eine Antwort erhalten.
Ich habe angekündigt, dass - wenn es mir auf diese Weise verunmöglicht werde, mich
gezielt zu verteidigen - ich halt in meinem Plädoyer breit und allgemein auf die Thematik
eingehen muss, was eben Zeit braucht. Deshalb wird mein Plädoyer gute zweieinhalb Stunden
dauern.
Im übrigen verletzt dieses verfehlte, als Antirassismus-Gesetz getarnte
Maulkorbgesetz, mit dem in verfassungswidriger Weise Sonderrechte für bestimmte
einflussreiche Gruppen geschaffen wird, auch nach Auffassung massgebender Juristen in
seiner Gummiformulierung das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot. So zB Günter
Stratenwerth in seinem Standardwerk "Schweizerisches Strafrecht" (Besonderer
Teil II, Vierte Auflage, Seite 167). Das Gesetz ist deshalb EMRK-widrig. Dieser Mangel
zeigt sich auch daran, dass die Bezirksanwaltschaft angewiesen werden musste, in
Rassismusverfahren keine Einstellungsverfügungen zu erlassen, sondern zwecks
einheitlicher Rechtsprechung alles dem Gericht zu überweisen. Den professionellen
Juristen der Bezirksanwaltschaft traut man also nicht zu, diesen Gummi-Paragraphen richtig
auszulegen. Wie soll unter solchen Umständen ein Laie sich strafrechtskonform verhalten
können?
Möglicherweise ist die fadenscheinige Anklage auch nur der Ausdruck
dafür, dass die Bezirksanwaltschaft kein strafbares Verhalten erkennen konnte, jedoch
gezwungen war, Anklage zu erheben und deshalb gar nicht in der Lage war, eine vernünftige
Begründung zu liefern.
Der anitrassistische Meinungsterror in diesem Staat, der sich
freiheitlich und demokratisch nennt, hat wahrlich groteske Formen angenommen. Dass in
einem solchen politischen Klima faire Gerichtsverfahren nicht mehr erwartet werden
können, ist offensichtlich.
Also lasse ich mich halt verurteilen, aber nicht ohne ausführlich und
schonungslos das gesagt und zu Protokoll gegeben zu haben, was gesagt werden muss. Der
anhaltende Anstieg der Mitgliederzahl des VgT und die trotz der antirassistischen
links-jüdischen Hetzkampagne weiterfliessenden Spenden werden es mir ermöglichen, auch
dieses politische Gerichtsverfahren finanziell und moralisch durchzustehen. Wenn ich - wie
damals Robin Hood, der sich ebenfalls für die Unterdrückten und Wehrlosen eingesetzt hat
- von der Obrigkeit verurteilt und geächtet werde, weiss ich, dass ich viele Menschen
hinter mir habe, die in dieser rücksichtslos kommerzialisierten Welt noch zu Mitleid mit
empfindsamen, wehrlosen Lebewesen fähig sind, deren Unterdrückung und Ausbeutung von
diesem Staat geduldet, gedeckt und sogar noch subventioniert wird. Diese wertvollen
Herzens-Menschen, die angesichts der ungebremst weitergehenden Massentierquälerei unter
Depressionen und Schlafstörungen leiden, sind mir unendlich dankbar, dass ich trotz den
massiven staatlichen Repressionen nicht aufgebe und das zum Himmel schreiende Unrecht
öffentlich und ohne falsche Diplomatie anprangere.
Es war schon immer so in der Menschheitsgeschichte, dass diejenigen, die
sich gegen ein Unrechts-Regime auflehnten, verfolgt und als Verbrecher behandelt wurden.
Man braucht dazu in der Geschichte gar nicht in die Sklavenzeit zurückzuschauen. Wer sich
unter der Nazi-Herrschaft gegen das Unrecht auflehnte und auch nur kritische Flugblätter
verteilte wie wir heute, wurde damals wie wir heute von den regime-treuen Gerichten
verurteilt.
Ist es rassistisch, einen Schweinehund einen
Schweinehund zu nennen?
Differenzierte, begründete Kritik ist nicht rassistisch im Sinne des Gesetzes.
Was waren meine schlimmen rassendiskriminierenden Handlungen, für die
ich heute vor Gericht stehe? Die Anklageschrift sagt es: Ich habe eine grausame
Tierquälerei als grausam bezeichnet, und die Schweinehunde, die diese Tierquälerei
begehen und unterstützen - sinngemäss - als Schweinehunde bezeichnet.
(Damit ich nachher nicht von Tierschützern gesteinigt werde, weil ich
tierische Wörter als Schimpfwörter verwende, beeile ich mich darauf aufmerksam zu
machen, dass Schweinehunde keine Tiere sind, sondern nur in der menschlichen Gesellschaft
vorkommen.)
Das Diskriminierungsverbot wird absurd, wenn ein Schweinehund gerade
dann nicht Schweinehund genannt werden darf, wenn er behauptet, seine Untaten seien
religiöse Handlungen. Nach meiner Auffassung ist ein Schweinehund, der sich religiös
nennt, erst recht einer.
Obwohl die in der Anklageschrift widergegebenen Zitate aus meinen
Publikationen zum Schächten aus dem Zusammenhang gerissen sind, ist unbersehbar, dass
meine Kritik differenziert ist und im Prinzip wie folgt zusammengefasst werden
kann:
1. Ich bezeichne das Schächten als eine bestialische Tierquälerei,
vergleichbar mit den Untaten der Nazi. Das begründe ich damit, dass höhere Säugetiere
Schmerz und Angst sehr ähnlich erleben wie das Säugetier Mensch.
2. Denjenigen, welche diese Bestialität an Tieren ausüben oder
unterstützen, werfe ich Nazi-Mentalität vor.
3. Den am Schächten nicht beteiligten Juden werfe ich vor, sich mit den
Schächt-Juden zu solidarisieren, anstatt sich von diesem Verbrechen zu distanzieren. In
der Zitatensammlung der Anklageschrift wird unterdrückt, dass ich das damit begründet
habe, dass wir trotz grossen Anstrengungen keinen einzigen Juden in der Schweiz finden
konnten, der unseren Kampf gegen das Schächten unterstützt oder sich zumindest
öffentlich vom Schächten distanziert. Im Gegensatz dazu haben wir im Kampf gegen das
moslemische Schächten die offene und tatkräftige Unterstützung gläubiger Moslems.
4. Aufgrund meiner Erfahrung habe ich festgestellt und in meinen
Publikationen auch geschrieben, die Juden hätten wirtschafliche Macht und grossen
Einfluss auf die Medien, was ja wohl kaum bestritten werden kann und sich in der
Diskussion um das Nazigold einmal mehr gezeigt hat.
Anklageschrift verdreht und verfälscht das Ergebnis
der Untersuchung.
Die Anklage stützt sich zur Hauptsache auf meine Publikationen in den
VgT-Nachrichten, für deren Leserschaft meine Kritik durchaus verständlich und
nachvollziehbar ist, sonst würden wir ja Mitglieder verlieren und nicht laufend viele
neue gewinnen. Meine Kritik wird in der Anklageschrift zielstrebig verdreht und mit
Unwahrheiten vermischt, woraus dann nach Hexenprozess-Manier die gewünschte Anklage
konstruiert wird:
1. In der Anklageschrift wird mir wörtlich unterstellt, ich ginge davon
aus, dass "Menschen und Tiere gleich seien...". Nirgends habe ich so
einen Unsinn geschrieben, Menschen und Tiere seien gleich. Ich habe nirgends geschrieben,
Kühe könnten lesen und schreiben oder würden gerne fernsehen. Ich habe lediglich
festgestellt, dass Säugetiere Angst und Schmerz gleich oder zumindest ähnlich empfinden
wie wir Menschen, die wir biologisch ja auch Säugetiere sind. Diese Feststellung gilt
heute unter Wissenschaftern und aufgeklärten Menschen als unbestritten. Der berühmte
Verhaltensforscher Konrad Lorenz hat dies wie folgt formuliert: "Ein Mensch, der
ein höheres Säugetier wirklich genau kennt und nicht davon überzeugt wird, dass dieses
Wesen ähnliches erlebt wie er selbst, ist psychisch abnorm und gehört in die
psychiatrische Klinik, da eine Schwäche der Du-Evidenz ihn zu einem gemeingefährlichen
Monstrum macht."
Die Anklageschrift bringt es fertig, aus einer wissenschaftlich
anerkannten Tatsache eine strafbare rassistische Äusserung zu konstruieren.
2. Weiter werde ich in der Anklageschrift beschuldigt, zu behaupten:
"obwohl Menschen und Tiere gleich seien, betreibe die jüdische Gemeinde aus
Gründen des religiösen Fanatismus Tierquälereien".
Nie und nirgends habe ich pauschal behauptet, die jüdische
Gemeinde betreibe Tierquälereien. Dieser Vorhalt ist ganz klar aktenwidrig.
Willkürlicher geht es nicht mehr, als krass gegen die Akten eine Anklage zu formulieren.
Im Gegenteil ist meine Kritik deutlich differenziert. Der Tierquäler-Vorwurf richtet sich
unmissverständlich nur gegen die schächtenden Juden. Den liberalen Juden - zu denen zB
Bundesrätin Dreifuss gehört, die sich selbst als konfessionslose Jüdin bezeichnet und
kein Schächtfleisch, sondern nur ganz gewöhnliche Tierquäler-Wienerli isst - werfe ich
nicht Tierquälerei und Nazimentalität vor, sondern eine unmoralische jüdische
Solidarität mit Tierquälern. Um auch daraus ein Rassismus-Delikt zu konstruieren,
verdreht und verallgemeinert die Anklage meine Äusserungen in ähnlich plumper Weise wie
das früher bei den Hexenprozessen üblich war. Fehlt nur noch die Feststellung, ich
hätte in Vollmondnächten Geschlechtsverkehr mit Hexen. Aus dem, was in der
Sensationspresse schon alles über mich zusammengeschrieben worden ist, hätte der Herr
Bezirksanwalt für eine solche Anschuldigung genügend Indizien gefunden, die nicht
weniger haltlos wären, als seine Rassismus-Anschuldigungen.
3. Schliesslich wird in der Anklageschrift auch noch meine Feststellung,
die Juden hätten grossen wirtschaftlichen Einfluss und Macht im Medienwesen in den
Katalog der angeblich rassistischen Äusserungen eingereiht. Das ist derart absurd, dass
es unmöglich ist, dazu einen sinnvollen Kommentar abzugeben. Ich kann nur sagen:
verurteilen Sie mich ruhig; das wird ein Urteil nicht wirklich gegen mich sein, sondern
gegen diesen korrupten Staat, der damit sein wahres Gesicht zeigt.
4. Aufbauend auf diesen teils absurden, teils unwahren Feststellungen
kommt die Anklage dann zum entsprechend absurden und willkürlichen Schluss, meine
Äusserungen würden - pauschal - die Angehörigen der jüdischen Gemeinde in ihrer
Menschenwürde verletzen und ich würde es zudem inkauf nehmen, dass meine Leser und
Leserinnen "jüdische Gemeindeglieder ausgrenzen". Auf die Frage der angeblichen
Verletzung der Menschenwürde komme ich später ausführlich zurück. Hier halte ich nur
fest, dass nach dieser sonderbaren Logik auch alle Richter die Ausgrenzung von Mördern,
die sie verurteilen, inkauf nehmen. Nicht der Täter ist nach dieser Logik der Bösewicht,
sondern derjenige, der dessen scheussliche Taten aufdeckt, anprangert und verurteilt. Auch
hier fehlt es nicht an dem von den Hexenprozessen her bekannten Zynismus in absurden
Anklagekonstruktionen.
Der letzte Hexenprozess, den die Schweizer Justiz auf dem Gewissen hat,
liegt erst rund 200 Jahre zurück. Seither hat sich die Justiz-Willkür offensichtlich
nicht grundsätzlich verändert. Wenn gewisse Menschen verurteilt werden müssen, weil es
einflussreiche Kreise so wollen, dann geht es heute noch ähnlich zu und her. Und trotzdem
gibt es einen Kulturfortschritt: Ich werde nur noch verbal auf dem Scheiterhaufen
verbrannt. Alles ist feiner und raffinierter geworden - nicht nur bei Hexenprozessen gegen
unbequeme Tierschützer, sondern auch bei bestialischen Massenmorden. Der Holocaust ist
von Untermenschen auf Nichtmenschen, dh Tiere verlagert worden, und auch die
ultraorthodoxesten Juden bringen heute keine Menschenopfer mehr, sondern führen ihre
Ritualmorde an Tieren durch. Für mich ist das allerdings kein echter Kulturfortschritt.
Sonst könnte man nämlich auch den Nazi-Holocaust als Kulturfortschritt bezeichnen: Aus
Sicht der Nazis wurden ja nicht Menschen, sondern nur Untermenschen bestialisch
umgebracht.
Wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht dasselbe:
Juden haben das Sonderrecht, selbst nicht kritisiert werden zu
dürfen, aber andere ungestraft zu beleidigen.
Das Antidiskriminierungsgesetz ist selbst
diskriminierend und verletzt das Gleichheitsgebot der Verfassung und das
Diskriminierungsverbot der EMRK.
Das ARG wurde dem Stimmbürger als Mittel gegen Diskriminierungen
verkauft - wer möchte da dagegen sein! -, ist jedoch selbst in höchstem Masse
diskriminierend. Nur ethnische und religiöse Gruppen werden vor Diskriminierung
geschützt. Dagegen dürfen zB "die Schweizer" oder wir
"Tierschützer" ungestraft beleidigt werden, wie die folgenden Fälle zeigen:
Ein jüdischer Kürschner hat uns Tierschützer in der WELTWOCHE
vom 14. März 1996, als Nazis beschimpft, weil wir zum Boykott der grausamen Pelzmode
aufrufen. Auf unsere Anzeige hin hat die Basler Anklagebehörde festgehalten, dass damit
das ARG nicht verletzt worden sei. Für den umgekehrten Fall stehe ich nun hier vor
Gericht, obwohl ich - im Gegensatz zu diesem jüdischen Kürschner - gute und ehrenwerte
Gründe für meine Kritik habe. Diese Einseitigkeit des ARG bzw dessen Anwendung verletzt
das verfassungsmässige Gleichheitsgebot. Keiner anderen Volksgruppe ist es in der neueren
Schweizer Geschichte gelungen, derartige verfassungswidrige Sonderrechte gesetzlich zu
verankern und gegen ihr nicht genehme Bücher und Ansichten die Strafjustiz einsetzen zu
können.
Dieser jüdische Kürschner heisst Hans Mayer. Er betreibt sein
tierquälerisches Handwerk in Bubendorf BL. Im Namen der von mir gegründeten
"Schweizerischen Glaubensgemeinschaft militanter Tierschützer" reichte ich eine
Rassismus-Strafanzeige ein. Die Basler Strafbehörden stellten das Verfahren am 8. August
1996 ein. Eine gegen die Menschenwürde verstossende Herabsetzung von Tierschützern durch
Juden ist also auch dann erlaubt, wenn diese als Religionsgemeinschaft organisiert sind.
In der Schweiz sind nicht mehr alle Bürger vor dem Gesetze gleich. Das zeigt sich auch an
folgendem Fall, wo der Rassismus-Tatbestand ebenfalls verneint wurde, weil sich die
herabwürdigenden Angriffe nicht gegen Juden richten:
In seinem Buch "Die Antwort" (Aristoteles-Verlag)ä
ussert sich der Jude Bruno Cohn aufhetzerisch und beleidigend gegen das
Christentum und gegen das Schweizervolk. Ich zitiere daraus (Seite 369):
"... das Christentum hat es sich ja recht einfach gemacht. Es
ignoriert die bösen Dinge dieser Welt und versteht sich fernab von allem Bösen als der
Lichterglanz des Guten."(Seite 376:)
"Dieser in der unrühmlichen schweizerischen Rechtsgeschichte
allgemein als 'Schächtartikel' ... bekannt gewordene Paragraph des Grundgesetzes war ein
recht plumper Angriff auf die Juden..."(Seite 377) auf die Schweiz bezogen
schreibt Cohn weiter:
"... ein geistig eher rückschrittliches Volk...".Und
schliesslich (Seite 376) behauptet er auch noch,
Rabbi Meir ben Baruch von Rothenburg
hätte es eher verdient, Schweizer Nationalheld zu sein, als Wilhelm Tell.
Die Bezirksanwaltschaft Zürich hat diese primitiven Beleidigungen eines
ganzen Volkes als wissenschaftliches, differenziert argumentierendes Buch beurteilt und
meine Anzeige wegen Rassismus abgewiesen. Die Äusserungen müssten im Zusammenhang
gesehen werden. Deshalb sei der Tatbestand des Rassismus nicht erfüllt. Dies hätte ich
auch selbst merken müssen. Die Anzeige sei deshalb leichtfertig erfolgt, weshalb mir als
Anzeigeerstatter die Verfahrenskosten von Fr 715.10 überbunden würden.
Die herablassenden Äusserungen Cohns über das Christentum und das
Schweizervolk sollen also "wissenschaftlich" und "differenziert" und
deshalb nicht rassistisch sein. Fadenscheiniger geht es ja wohl nicht mehr! In meinem Fall
wird der tierschützerische Gesamtzusammenhang nicht berücksichtigt, und es wird in der
Anklageschrift völlig übergangen, dass ich sehr differenziert argumentiere und sich
meine scharfe Kritik nicht gegen alle Juden richtet. Meine Veröffentlichungen sind
mindestens so differenziert und "wissenschaftlich" wie das Buch von Cohn.
Wer bisher noch nicht realisiert hat, was in diesem Staat vor sich geht,
der checked hoffentlich jetzt anhand dieser Beispiele und an meiner voraussehbaren
Verurteilung den Ernst der Situation und den Zustand der Nation, der von Meinungsterror
und Justizwillkür geprägt ist.
Auch ein Rassismus-Verfahren gegen Bundesrat Delamuraz ist
eingestellt worden mit der Begründung, seine Äusserungen qualifizierten das Verhalten
jüdischer Kreise innerhalb eines bestimmten Kontextes, nicht aber diese selbst. Die
Bezirksanwaltschaft hat meinen Antrag, wegen der völligen Analogie zu meinem Fall auch
das Verfahren gegen mich einzustellen, nicht einmal beantwortet. Ich bin eben nicht
Delamuraz, und in der Schweiz sind zwar alle Menschen gleich, nur einige sind etwas
gleicher.
Sigmund Feigel, der Anwalt der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich,
der die halbe Schweiz mit Rassismusklagen eindeckt, hat über Radio DRS die rund 45
Prozent der Schweizer Stimmbürger, welche das untaugliche Antirassismusgesetz abgelehnt
haben, als "das grösste politische Lumpengesindel" bezeichnet. Das ist legal.
Nicht legal ist hingegen meine Kritik am schächtenden Lumpengesindel.
Beim Vollzug des Antirassismusgesetzes kommt es offensichtlich nicht
darauf an, was gesagt wird, sondern wer es sagt. Während vorgegeben wird,
mit diesem Gesetz die Diskriminierung zu bekämpfen, wird es selbst zu einem Instrument
für staatliche Diskriminierung und Repressionen gegen unbequeme politische Minderheiten.
Wenn ich christlichen Klöstern, welche Tier-KZs betreiben,
vorwerfe, sie seien nicht besser als damals die Nazis, dann ist bisher niemand auf die
Idee gekommen, das sei Rassismus. Dem Abt des Klosters Einsiedeln habe ich zB die
tierquälerische Ausbeutung der Nutztiere in Klöstern äusserst scharf kritisiert. Unter
anderem habe ich geschrieben:
Angesichts der eiskalten Haltung christlicher Würdenträger
gegenüber der Tierausbeutung kann ich nur feststellen: Wenn es Ihren Gott den
Allmächtigen wirklich gibt, dann ist er entweder kriminell oder nicht so allmächtig, wie
Sie in der Kirche predigen.
Diese Veröffentlichung habe ich bewusst so aggressiv verfasst, um die
diskriminierende Anwendung des ARG zu beweisen. Ich habe der Bezirksanwaltschaft Bülach
noch während der laufenden Untersuchung gegen mich eine Kopie dieser Veröffentlichung
zugestellt. Und was ich vermutete und beweisen wollte: Davon wurde keinerlei Notiz
genommen, kein Strafverfahren wegen Rassismus eröffnet, ganz einfach deshalb, weil da
nicht Juden, sondern Christen Tierquälerei vorgeworfen wird. Die einseitige, diskriminierende
und damit EMRK-widrige Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit in Verbindung mit
dem Antirassismus-Artikel ist damit bewiesen. Ich werde meine Verurteilung auch unter
diesem Aspekt vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.
Auch meine Kritik des islamischen Schächtens hat nie
Rassismus-Vorwürfe hervorgebracht. Ausschliesslich meine Kritik des jüdischen
Schächtens ist aus meiner gesamten Tierschutzarbeit herausgepickt, breitgewalzt und als
antisemitisch verschrien worden. Die fanatischen jüdischen Kreise, welche die ganze
Hetzkampagne gegen mich steuern, haben dieses Thema derart in den Vordergrund gerückt und
mich gezwungen, mich dem jüdischen Schächten viel mehr als ursprünglich vorgesehen zu
widmen.
Auf die linken und jüdischen Angriffe nicht mit entsprechend
versträktem Engagement zu reagieren hätte bedeutet, den Anspruch im Raum stehen zu
lassen, dass
- Tierquälerei mit Religiosität vereinbar ist, ja sogar damit
gerechtfertigt werden kann, und
- einflussreiche Kreise ein Vorrecht für Tierquälerei haben.
Wie könnte ich noch mit gutem Gewissen einfache Schweinemäster und
Bauern kritisieren, wenn ich noble, mächtige Kreise, die sogar im Bundesrat vertreten
sind, verschonen würde? Im Gegensatz zur Regierung und Justiz halte ich mich an das, was
in unserer Verfassung steht:
Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz
keine Untertanenverhältnisse, keine Vorrechte des Ortes, der Geburt, der Familie oder
Personen.
Der VgT unterscheidet sich von allen anderen Tierschutzorganisationen
dadurch und hat nur deshalb überhaupt eine Existenzberechtigung, weil er beim Anprangern
von Tierquälereien nicht zuerst nach Macht und Einfluss der Tierquäler fragt. Es war
immer meine Linie, Personen und Institutionen, die einen gesellschaftlichen
Führungsanspruch beanspruchen, ganz besonders und mit erster Priorität anzuprangern,
wenn sie Tiere quälen: Landwirtschaftsschulen, Klöster, staatliche Gutsbetriebe, der
Fürst von Liechtenstein.... und nun die Schächt-Juden. Ich bin nicht bereit, bei den
Juden eine Ausnahme zu machen!!! Ich krieche nicht vor Geld und Macht!!! Wer das von mir
verlangt, verlangt etwas Unmögliches, etwas Unethisches, egal mit welchen klugen
Begründungen das ganze verpackt wird.Vom ersten Tag an musste ich Bestechungsversuche -
direkte und indirekte, feine und plumpe - in allen Formen - Verzicht gegen Geld und
Ansehen - zurückweisen, und ich werde dies bis zum letzten Tag tun.
Es ist naiv, von mir den gleichen Erfolg wie bisher, aber eine
diplomatischere Sprache zu verlangen. Die unseligen Tabus und Traditionen bei der
Misshandlung und Ausbeutung der Tiere kann ich nur durch Provokation ins Bewusstsein
bringen.
Meine Verteidigung führe ich nicht in der Illusion, einen Freispruch
erwirken zu können. Spätestens seit den Hexenprozessen ist bekannt, dass in einem
Verfahren, wo aus politischen Gründen verurteilt werden muss, Argumente nutzlos
sind. Aber es soll hier einmal öffentlich gesagt werden, was gesagt werden muss -
zuhanden der Akten und der späteren Geschichtsschreibung. Niemand soll später sagen
können, dieses Urteil sei nicht im klaren Wissen darüber, um was es geht, ergangen. Aus
den Akten soll für immer ersichtlich sein, dass hier ein politisch verfolgter
Tierschützer wider alle Tatsachen und wider das geltende Recht politisch verurteilt
worden ist, weil gewisse einflussreiche Kreise und die Partei des Richter dies so wollen.
Rassismus wird zum Kavaliersdelikt
Seit Inkrafttreten des Antirassismusgesetzes haben es die jüdische
Bundesrätin Dreifuss und die Justiz bereits geschafft, durch ihren masslos
übersteigerten Kampf gegen Rassismus den Tatbestand des Rassismus zu einem
Kavaliersdelikt, vergleichbar mit einer Parkbusse, zu entwerten: Selbst völlig harmlose,
ungeschickte und lediglich geschmacklose Äusserungen führen bereits zu Strafverfahren.
Davor habe ich schon im Abstimmungskampf über dieses unselige Gesetz gewarnt - zu Recht,
wie wir heute sehen.
Diese verantwortungslose Verwässerung des Rassismus-Begriffs zeigt
deutlich, dass es gar nicht um Rassismus geht, sondern um politische Macht - um noch mehr
jüdische Macht. Was man im privaten Kreis zum Thema Rassismus und Schächten zu hören
bekommt, ist etwas völlig anderes, als was die Medien verbreiten. Der Gegensatz zwischen
öffentlicher und veröffentlichter Meinung könnte nicht grösser sein. Das war schon vor
der Abstimmung über das ARG so. Das knappe Abstimmungs-Ergebnis stand denn auch in
völligem Widerspruch zur Unisono-Befürwortung durch Bundesrat und praktisch sämtliche
Medien und Parteien. Noch heute haben linke Journalisten, die sich besonders fanatisch
für das ARG eingesetzt hatten, nichts anderes im Sinn, als sich für diese Schlappe an
mir zu rächen, da ich zu den wenigen gehörte, welche diesen gefährlichen
Gummiparagraphen öffentlich ablehnte.
Und trotzdem werde ich es immer wieder sagen: Wenn Juden Tiere ohne
vorherige Beätubung schächten oder diese Grausamkeit finanziell oder verbal
unterstützen, dann sind sie nach meiner Überzeugung um nichts besser, als ihre früheren
Nazi-Henker!
Was heisst Schächten?
Angemessenheit meiner Kritik.
Die Angemessenheit meiner Formulierungen kann nur gewürdigt
werden in Kenntnis des Sachverhaltes, welcher gemeint ist. Es stellt sich somit die Frage,
um was es wirklich geht beim Schächten, das von jdischer Seite als religiöse
Vorschrift und als "humane" Tötungsmethode dargestellt wird. Ich zitiere dazu
aus dem Büchlein (Beweisakte 1) "Das beätubungslose Schächten der Tiere
im 20. Jahrhundert", verfasst von Dr med Hartinger, einem
bekannten deutschen Chirurgen und Tierschützer.
Entsprechend den Vorschriften der Shechita müssen dem Schlachttier
die Beine zusammengebunden werden, anschlieend wird es so gefesselt auf die Seite
geworfen. Dann wird der Kopf mit maximaler Kraft nach hinten gezogen um den Hals zu
überstrecken. In dieser Stellung werden die beugeseitigen Hals-Weichteile mit einem
Messer querverlaufend durchtrennt. Noch vorher oder auch unmittelbar danach wird es zum
Ausbluten am Hinterlauf aufgehängt.
Beim Schächtschnitt werden zunächst die Haut und die
oberflächliche Halsmuskulatur durchschnitten. Dann die tiefer liegende Luftröhre und die
Speiseröhre. Gleichzeitig werden dabei die unmittelbar daneben liegenden Nervi
phrenici durchtrennt, die das Zwerchfell motorisch versorgen.
Jeder Medizinstudent hat gelernt und jeder Mediziner mit operativer
oder anaesthesiologischer Erfahrung hat gesehen, da die Luftröhre, der Kehlkopf und die
Speiseröhre besonders schmerzempfindliche Organe sind, deren Verletzung noch in tiefer
Narkose erhebliche Schmerzreaktionen mit Atemstörungen, Pulsfrequenz- und
Blutdruckerhöhungen sowie EKG-Veränderungen verursacht und da beim Verletzen der
Halsschlagader der bekannte Carotis-Sinus-Effekt die besondere Sensibilität dieser
Halsregion belegt.
Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen
vielfach die durchtrennten Gefässenden und es muss nachgeschnitten werden. Wegen der
verletzten Zwerchfell-Nerven kommt es zu einer schlaffen Lähmung der
Zwerchfell-Muskulatur und zu einem immobilen Zwerchfellhochstand, das heisst zu einer
bewegungsunfähigen Erschlaffung des Zwerchfelles, das durch den Bauchinhalt beim
Aufhängen kopfwärts gedrängt wird. Daraus resultiert eine weitere erhebliche
Beeinträchtigung der Atmung, die überwiegend auf der Bewegung dieser
Muskel-Sehnen-Platte beruht.
Zu den unerträglichen Schnittschmerzen bekommt das Tier somit noch
Todesangst durch Atemnot. Infolge dieses atemnot-, angst- und schmerzbedingt verstärkten
Atmungsvorganges wird das Blut und der aus der durchtrennten Speiseröhre austretende
Vormageninhalt in die Lungen aspiriert, was zusätzlich zu schweren Erstickungsanfällen
führt. Und das alles - im Gegensatz zu den Behauptungen der Schächt-Befürworter - bei
vollem Bewusstsein des Tieres! Denn die Blutversorgung des Gehirnes ist noch gegeben.
Filmaufnahmen belegen die volle Reaktionsfähigkeit und bewusste Orientierung des
ausgebluteten Tieres, das nach dem Entfesseln mit der entsetzlichen Halswunde aufsteht und
orientiert dem Ausgang des Raumes zutaumelt. Der Oberveterinär-Rat und
Schlachthofdirektor Dr Klein hat diese Beweisführung über das noch vorhandene
Bewusstsein des Tieres in Bildreihen festgehalten. Gleichwertige Aussagen finden sich in
dem Buch ,Tierschutz und Kultur' von M. Kyber mit Vorwort des Präsidenten des
Deutschen Tierschutzbundes Dr. A. Grasmüller.
Die Blutversorgung des tierischen Gehirnes erfolgt durch drei paarig
angelegte Gefäss-Stränge. Zwei Hals-Schlagadern, zwei Arterien innerhalb der
Halswirbelkörper und zwei weitere in der Nackenmuskulatur. Diese sechs Hauptarterien
anastomosieren im oberen Halsbereich, da weitere Gefässverbindungen im vorderen
Kopfbereich über die Arteria maxillaris zur Schädelbasis vorhanden sind. Ausserdem
existieren Gefäss-Anastomosen über die massive Nackenmuskulatur zum Kopfesinneren. Diese
Vernetzung der Gefässe hat auch bei Durchtrennung der Halsschlagadern eine noch
ausreichende Blutversorgung des Gehirnes zur Folge. Entsprechend dem bekannten
physiologischen Vorgang reduziert der Körper beim Ausbluten seine periphere Durchblutung
zugunsten von Hirn, Herz und Nieren bis auf Null. Da das Tier ausserdem an den
Hinterläufen aufgehängt wird, versorgt der orthostatische Flüssigkeitsdruck im
Gefässsystem zusätzlich das Gehirn so lange mit Blut und hält das Tier bei Bewusstsein,
bis praktisch bei schlagendem Herzen der gesamte Blutinhalt des Gefäss-Systems auf diese
Weise ausgelaufen ist.
Dieser Vorgang dauert nach allgemeiner Erfahrung mehrere Minuten,
wobei Angaben bis zu 14 Minuten existieren. Die unterschiedlichen Zeitangaben sind auf die
verschiedenen Kriterien zurückzuführen, ob man die Reaktionen des Körpers als Massstab
nimmt, den Cornealreflex, das Kreislaufsystem oder das Aufhören des Blutens aus den
Gefässenden oder des Herzschlages.
Dieser Darstellung des Schächtens von Dr Hartinger kann ich nur
anfügen, dass ich selbst zahlreichen Schächtungen zugesehen habe und mich davon
überzeugen konnte, dass die Tiere tatsächlich bei vollem Bewusstsein Minuten
entsetzlicher Qualen und Todesangst erleiden. Die jüdische Behauptung, die Tiere würden
sofort das Bewusstsein verlieren, ist eine schamlose Lüge. Dazu kommt, dass das
Schächten allein schon durch die Vorbereitung, wobei das Tier in Rückenlage gebracht
werden muss, eine schlimme, mit Todesangst verbundene Tierquälerei darstellt. Das alles
wäre in der heutigen Zeit absolut vermeidbar, sei es durch eine korrekte Betäubung oder
ganz einfach durch eine vegetarische Ernährung. Die bei der heutigen Auswahl an
köstlichen vegetarischen Gerichten sehr geringe Einschränkung der Essgewohnheiten muss
für Menschen, die sich angeblich einer religiösen Lebensweise verschrieben haben,
zumutbar sein, umsomehr, als orthodoxe Juden sich und ihren Kindern ja viel Belastenderes
zumuten, das weniger Sinn macht. Auch ein Nichtjude darf und muss in diesem Zusammenhang
die Frage stellen, weshalb der Genuss von Fleisch von grausam umgebrachten Tieren
religiös sein soll, Sex hingegen nicht, obwohl Sexualität ein naturgemässes, niemanden
schädigendes Verhalten ist.
Die Religionsfreiheit muss dort ihre Grenzen finden, wo sie nach
allgemeiner Auffassung unmoralisch wird. Diese Auffassung vertritt auch der Schweizerische
Gesetzgeber und eine grosse Mehrheit des Volkes. Deshalb ist das Schächten von
Säugetieren in der Schweiz verboten.
Die vorgesehene Ausdehnung des Schächtverbotes auf Geflügel
wurde hingegen erst kürzlich, im letzten Herbst, auf Intervention orthodox-jüdischer
Kreise bei Bundesrat Delamuraz, fallen gelassen. Und das Schächtverbot für Säugetiere
kann leider sehr einfach umgangen werden, indem Schächtfleisch in beliebigen Mengen
importiert werden darf.
1995 wurden gemäss Angaben des Bundesamtes für Landwirtschaft folgende
Mengen jüdischen Schächtfleisches in die Schweiz importiert: 235 Tonnen
Rindfleisch, 121 Tonnen Kalbfleisch, 17 Tonnen Schaffleisch
Uns Tierschützer interessiert nicht, ob diese Tiere diesseits oder
jenseits der Grenze zu Tode gequält werden. Was für uns unerträglich ist, ist der
Umstand, dass die in unserer Gesellschaft ein hohes Sozialprestige geniessenden, sogar im
Bundesrat vertretene Volksgruppe der Juden nach aussen hin geschlossen diese archaische
Bestialität in Schutz nimmt und den Anspruch erhebt, grausamste Tierquälerei sei
jüdische Privatsache und damit für eine öffentliche Diskussion tabu. Tierquälerei ist
nie Privatsache! Ich werde deshalb dieses Tabu weiterhin brechen und zwar mit so scharfen
Formulierungen, dass meine Stimme auch gehört wird. Niemand, auch ein Gericht nicht, kann
von mir verlangen, dass ich mich über diese bestialische Tradition so diplomatisch und
zurückhaltend äussere, dass sich die Schächt-Juden davon nicht betroffen fühlen! Ohne
Betroffenheit auszulösen ist politische Tierschutzarbeit nicht möglich. Niemand, der
nicht selbst versucht hat, es besser als ich zu machen, ist kompetent, diese meine
eindeutige Erfahrung in Frage zu stellen oder mir gar Vorschriften zu machen.
Haben die Nazis Menschenwürde?
Haben bestialische Tierquäler Menschenwürde?
Respekt und Ansehen muss verdient sein und kann nicht einfach per
Strafgesetzbuch verordnet werden. Das ständige Wehklagen über angeblich zunehmenden
Antisemitismus quarkt viele Bürger langsam an, die sehen, mit welcher
Rücksichtslosigkeit und Arroganz gewisse jüdische Mitbürger solche Tendenzen
leichtfertig provozieren und glauben, selbst überhaupt nichts für ihr Ansehen leisten zu
müssen. Wer sich Sonderrechte verschafft und einen Staat im Staat bildet, muss sich
über
Aversionen nicht wundern. Und wer es unterstützt oder befürwortet, dass einzig und
allein für einen ungesunden kulinarischen Fleischgenuss Tiere ohne Betäubung barbarisch
geschlachtet werden, muss sich nicht wundern, wenn er als barbarischer Unmensch angesehen
wird.
Mit Schiller bin ich der Meinung, Menschenwürde müsse
erworben und bewahrt werden und hafte nicht automatisch jedem Homo Sapiens an. Schiller
schreibt:
Der Menschheit Würde ist in eure Hand gegeben,
Bewahret sie!
Sie sinkt mit euch! Mit euch wird sie sich heben!
Die Menschenwürde ist also auch nach Schiller eine Verpflichtung, keine
angeborene Eigenschaft. Zur Menschenwürde gehört die Fähigkeit und Freiheit, auf
Angenehmes, Nützliches oder Profitables zu verzichten, wenn damit einem anderen Wesen
ungerechtfertigt Schäden oder Schmerzen zufügt würden.
Es ist heute wissenschaftlich erwiesen, dass eine vegetarische
Ernährung gesünder ist. Menschen, die einzig und allein aus kulinarischer Gier auf
Fleisch nicht auf qualvolles Töten verzichten können, haben keine menschliche Würde.
Und wo keine Menschenwürde vorhanden ist, kann auch nicht gegen diese verstossen werden!
Der Rassismus-Tatbestand (gemäss Art 261bis Abs 4 StGB) ist nur erfüllt, wo
gegen die Menschenwürde verstossen wird.
Gemäss BGE 121 IV 82 ist jener kein ehrbarer Mensch, der
Sympathie für das nationalsozialistische Regime hegt. Diese Auffassung teile ich. Wie
jeder richterliche Erlass, muss auch dieser allgemeingültig sein, sonst ist er
willkürlich. Nach Bundesgerichtspraxis ist also ein Mensch mit Sympathie für
bestialisches Verhalten kein ehrbarer Mensch. Somit ist ein Mensch, der das bestialische
Schächten befürwortet, kein ehrbarer Mensch - besonders, wenn es sich um gebildete,
aufgeklärte Menschen handelt, die wissen, was sie tun - was auf die Juden in der Schweiz
mehrheitlich zutrifft, im Gegensatz zu vielen moslemischen Einwanderern, welche das
Schächten gelegentlich noch aus Tradition und Unwissenheit praktizieren. Die höchsten
islamischen Religionsführer haben dagegen vor Deutschen Gerichten gutachterlich erklärt,
dass der Islam gebiete, mit den Tieren schonungsvoll umzugehen und ein Betäuben
der Tiere vor dem Schlachten nicht gegen Religionsvorschriften verstosse. Und die meisten
moslemischer Gruppierungen in der Schweiz akzeptieren heute die Betäubungspflicht.
Wenn allein schon der Vergleich mit Nazis als rassistisch
qualifiziert wird, dann müssten alle jene Historiker, Politiker, Publizisten und
Kommentatoren, welche die Nazis selbst als Unmenschen darstellen, wegen Rassismus verfolgt
werden, denn dieser verfehlte Rassismus-Artikel im StGB verbietet es, Menschen allein
aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe in "einer gegen die Menschenwürde
verstossenden Weise" herabzusetzen. Jeder der die Nazis in irgend einer Form, direkt
oder indirekt als Unmenschen qualifiziert, macht sich somit strafbar - auch Sie, Herr
Gerichtspräsident, wenn Sie meinen Nazi-Vergleich an dieser öffentlichen
Gerichtsverhandlung als rassistisch verurteilen! Und ich füge gleich an, dass ich auf der
Vorschrift zur öffentlichen Urteilsverkündung beharren werde.
Wer allein schon den Vergleich mit Nazis als rassistisch beurteilt, der
äussert sich damit nach strenger Logik indirekt rassistisch gegenüber den Nazis selbst.
Ich werde deshalb Sie, Herr Präsident, wegen Rassismus anzeigen, wenn Sie mich wegen
diesem Vergleich verurteilen.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: ich betrachte die Untaten des
Nazi-Regimes ganz klar als unmenschlich. Ich warne lediglich vor einer politisch
motivierten diskriminierenden Verurteilung. Das Gericht steht vor einer wegweisenden
Entscheidung. Es stehen drei Wege offen:
Entweder geht das Gericht davon aus, dass es mit dem
Rassismus-Artikel unter keinen Umständen vereinbar ist, einem Menschen die Menschenwürde
abzusprechen,
oder das Gericht lässt eine Art Wahrheitsbeweis zu wie bei
Ehrverletzungen und anerkennt zB, dass Nazis als Unmenschen bezeichnet werden dürfen,
weil sie sich unmenschlich verhalten haben,
oder - als dritte Möglichkeit - das Gericht befindet, dass ein
Vergleich mit Nazis noch gar keinen Rassismus-Tatbestand (Art 261 bis StGB)
erfüllt.
Wählt das Gericht den ersten Weg, findet also, niemandem dürfe
die Menschenwürde abgesprochen werden, dann macht es sich selbst wegen Rassismus
strafbar, sobald es öffentlich verkündet, der Vergleich mit Nazis sei rassistisch, denn
das ist gegenüber den Nationalsozialisten eine klar rassistische Äusserung, weil damit
zum Ausdruck gebracht wird, dass Nazis derartige Unmenschen sind, dass allein schon ein
Vergleich mit ihnen unmenschlich ist.
Wählt das Gericht den zweiten Weg, betrachtet also
gerechtfertigte Kritik nicht als rassistisch, dann ist es gezwungen, sich ausführlich mit
der Frage zu befassen, ob Schächten ein bestialisches Verhalten ist, wie ich behaupte,
oder eine humane Schlachtmethode, wie gewisse Juden behaupten. Es ist mir durchaus recht,
wenn diese Frage einmal Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung wird.
Die Wahl des dritten Wegs ist der einzige, der juristisch korrekt
infrage kommt, weil mein Vergleich mit Nazis begründet und differenziert ist, sich nicht
an der Zugehörigkeit zur einer Religion orientiert sondern an einem verwerflichen,
unmenschlichen Verhalten, welches nicht charakteristisch ist für eine Mehrheit der Juden und somit auch nicht die Juden ansich trifft. Damit ist der Rassismus-Tatbestand klar
nicht erfüllt.
Mit meinem provokativen Vergleich mit Nazis drücke ich einerseits meine
Empörung darüber aus, dass schächtende Juden aus der Geschichte nichts gelernt haben
und eine unmenschliche Unterdrückung von Wehrlosen offenbar nur erkennen können, wenn
sie selbst die Opfer sind. Andererseits drückt dieser Vergleich meine Überzeugung aus,
dass ein bestialisches Verhalten gegenüber Tieren ethisch nicht als geringfügiger zu
werten ist als ein bestialisches Verhalten gegenüber Menschen. Wenn ich mich mit
einer solchen Überzeugung in einem Rechtsstaat, der bis heute den Holocaust an den Tieren
nicht nur duldet, sondern auch noch mit Steuergeldern subventioniert, strafbar mache, dann
fühle ich mich nicht im geringsten betroffen, dann wird damit lediglich einmal mehr der
bedenkliche Zustand der Nation sichtbar. Dann sehe ich mich veranlasst, diesen Staat
selbst mit dem Nazi-Regime zu vergleichen: Auch dort haben die Gerichte das staatliche
Unrecht gedeckt und diejenigen verurteilt, welche den Mut hatten, ihre Stimme gegen das
Unrecht zu erheben.
Gerichte eines Unrechtsstaates sind moralisch nicht
legitimiert,
über ethische Fragen zu urteilen.
Im vorliegenden Verfahren geht es zentral um die Frage, ob ich das
bestialische Schächten in einer die Menschenwürde verletztenden Weise kritisiert habe
oder nicht. Aus den dargelegten Gründen halte ich es indessen für absurd, im
Zusammenhang mit dem grausamen Schächtritual überhaupt noch von Menschenwürde zu
sprechen. Vorallem aber spreche ich diesem Gericht die Legitimation ab, über Recht und
Unrecht im Zusammenhang mit ethischen Fragen zu urteilen, denn dieses Gericht ist Organ
eines Unrechtsstaates - eines Staates, der sich kaltblütig über den Volkswillen
hinwegsetzt, unbequeme Volksinitiativen einfach als ungültig erklärt, die
Ergebnisse von Volksabstimmungen - wie zB das Tierschutzgesetz - missachtet und dessen
Behörden nur noch von einer immer kleiner werdenden Minderheit des Volkes gewählt sind,
weil es den Bürgern verleidet, überhaupt noch an die Urne zu gehen und als
demokratisches Mäntelchen für ein Regime zu dienen, das sowieso macht, was es will.
1978 wurde das Tierschutzgesetz vom Volk mit überwältigendem
Mehr gutgeheissen. Behörden und Parlamentarier dieses Staates sehen indessen seit 15
Jahren untätig zu, wie dieses Gesetz täglich mit den Füssen getreten wird. Die offene
Gesetzesverletzung, die barbarische Missachtung elementarster Grundsätze der
Menschlichkeit in zahllosen grossen und kleinen Tier-KZs wird nicht nur rechts- und
demokratie-widrig geduldet, sondern sogar noch mit Steuergeldern gefördert. Und wo das
Tierschutzgesetz seinen letzten Rest an Wirksamkeit entfaltet, wird seine leichte Umgehung
durch den Import von Tierquälerprodukten offiziell erlaubt. Ebenso schützt der Staat
eine mangelhafte Deklaration von Tierquälerprodukten und die regelmässige Täuschung der
Konsumenten. Das BGer hat dem VgT sogar die Legitimation abgesprochen, gegen
Konsumententäuschungen klagen zu können. Nun will man uns auch noch verbieten,
öffentlich unsere Stimme gegen den Holocaust an Tieren zu erheben.
Ein Staat, der aus wirtschaftlichen Gründen elementare Gebote der
Menschlichkeit gegenüber Wehrlosen derart missachtet, mag die Macht haben, aber niemals
die moralische Legitimation, über Recht und Unrecht zu befinden. Urteile eines solchen
Staates sind moralisch bedeutungslos. In einem solchen Unrechtsstaat, wo die
Schwächsten und Wehrlosesten derart ausgebeutet werden, bin ich lieber ein von den
Machthabenden Verfolgter wie Robin Hood, als ein angesehener Ehrenmann.
Rassismus nach Gesetz und bundesrätlicher Botschaft
ist etwas ganz anderes
Trotz der Vorverurteilung in linken und jüdischen Medien sollte nicht
vergessen werden, dass der Rassismus-Artikel nicht nach den Wünschen gewisser Fanatiker,
sondern nach dessen Sinn und Zweck auszulegen ist. In der Botschaft des Bundesrates (vom
2. März 1992), wird (auf Seite 35) klar gesagt, worum es geht, nämlich um Angriffe
auf die Menschenwürde durch rassistische Beleidigungen. Rassistisch ist eine
Beleidigung aber nur dann, wenn sie sich unsachlich, undifferenziert und pauschal gegen
die Angehörigen einer geschlossenen ethnischen oder religiöse Gruppe richtet. Solche
rassistischen Beleidigungen waren von mir nie zu hören.
Nach Robert Rom, "Die Behandlung der Rassendiskriminierung
im schweizerischen Strafrecht", Dissertation Uni Zürich, (Seiten 9-12) versteht man
unter Rassismus
die Ideologie der Überlegenheit einer oder mehrerer Rassen bzw die
Unterlegenheit und Minderwertigkeit anderer Rassen. Diese Ideologie entspringt dem
Glauben, dass die überlegene Rasse sich durch unveränderbare biologische, physische,
charakterliche oder kulturelle Eigenschaften von anderen Rassen abhebe.
Rassendiskriminierung... äussert sich in einer willkürlichen, dh
unsachlichen und ungerechten Ungleichbehandlung von Personen oder Personengruppen allein
aufgrund ihrer Rasse und unabhängig von deren tatsächlichen Verhalten oder sachlichen,
gerechtfertigten Kriterien. Ziel der Ungleichbehandlung ist die Herabsetzung,
Zurücksetzung und Benachteiligung.
Meine sämtlichen Publikationen zum Thema Schächten haben nicht im
entferntesten etwas mit diesem strafrechtlichen Rassismus-Begriff zu tun. Ich habe
nie Juden kritisiert, weil sie Juden sind, sondern nur ein ganz bestimmtes
tierquälerisches Verhalten. Und das Schächten ist kein tragendes Merkmal des Judentums.
Nur eine Minderheit der Juden isst Schächtfleisch. Die geschlossene jüdische Abwehrfront
bei diesem Thema ist nichts anderes als ein unakzeptables politisches Manöver, um eine
wirtschaftliche und politische Interessengemeinschaft zusammenzuhalten. Um Religion geht
es dabei in keiner Weise. Bundsrätin Dreifuss hat öffentlich gesagt, sie sei
konfessionslos, habe sich früher zionistisch betätigt und fühle sich dem Judentum
verpflichtet. Das Judentum ist für sie also kaum mehr als eine politische Vereinigung.
Mit der zitierten Definition von Rassismus hat der Bundesrat dem Volk
weis gemacht, das Antirassismus-Gesetz betreffe den Durschnittsbürger nicht, sondern nur
ganz schlimme Rassisten, Neonazis etc. Mit solchen Lügen gelang es in einem von fast
allen Medien einmalig einseitig geführten Abstimmungskampf, eine knappe Mehrheit des
Volkes zu gewinnen. Bundesrätin Dreifuss verkündete öffentlich, jeder der Nein stimme,
sei ein Rassist. Und eine solche Person spielt sich heute als Hüterin gegen Rassismus auf
und hat in diesem Sinn und Geist eine Antirassismus-Kommission eingesetzt, deren
Präsident nach eigenen Worten jeden, der das Schächten ablehnt, als Rassisten
betrachtet. Auch dem Bundesrat hat diese jüdische Dreifuss-Kommission Rassismus
vorgeworfen, wegen der Ausländerpolitik.
Rassismus wird heute geradezu der kollektiven Ehrverletzung bevorzugter
Gruppen gleichgesetzt. Wird der Antirassismus-Gummiparagraph jedoch ernsthaft,
entsprechend seiner ursprünglichen internationalen Idee, wie sie in der Botschaft des
Bundesrates dargelegt ist, ausgelegt, dann wird damit ein Rassismus erfasst, der mehr ist
als blosse Ehrverletzung. Die Menschenwürde der Angegriffenen muss derart schwerwiegend
und pauschal verletzt sein, dass eine Diskussion über die Berechtigung der Angriffe schon
gar nicht mehr infrage kommt. Der bekannte Strafrechtsprofessor Günter Stratenwerth
vertritt in seinem Standardwerk "Schweizerisches Strafrecht"(, Besonderer Teil
II, Auflage 4, Seite 169,) die Auffassung,
dass das Verbot der Diskriminierung, wie schon der Gleichheitssatz
als solcher, immer nur auf die unberechtigte Zurücksetzung der betroffenen Person
bezogen werden kann. (Zitat-Ende)
Rassistisch im Sinne des Gesetzes sind also nur Vorwürfe, über deren
Berechtigung schon gar keine Diskussion mehr möglich ist, weil sie keinerlei Sachbezogenheit
aufweisen und sich allein auf Vorurteile und unhaltbare Verallgemeinerungen stützen. Von
einer solchen eindeutigen Situation ist meine Schächtkritik Lichtjahre entfernt. Man mag
die Meinungen vertreten, meine Formulierungen seien übertrieben; alle, die tierliches
Leiden als wenig bedeutsam ansehen und in menschlicher Arroganz dem traditionellen
christlich-jüdischen Anthropozentrismus anhangen, vertreten diese Meinung. Viele andere,
welche in ihrer ethischen Entwicklung weiter fortgeschritten sind, finden meine
Formulierung sehr treffend und keineswegs übertrieben.
Nach Niggli, "Rassendiskriminierung - Kommentar zu Art 261bis
StGB" (N 192), ist
die Menschenwürde dann getroffen, wenn der konkrete Mensch
zum Objekt, zu einem blossen Mittel, zur vertretbaren Grösse herabgewürdigt wird. Es
geht um die Degradierung des Menschen zum Ding, das total erfasst, abgeschossen,
registriert, liquidiert, im Gehirn gewaschen, ersetzt, eingesetzt und ausgesetzt (dh
vertrieben) werden kann. Dasselbe gilt - nur um so stärker -, wenn den Betroffenen
ausdrücklich das Lebensrecht abgesprochen wird. (Zitat-Ende)
Äusserungen, welche diesen Kriterien auch nur annähernd genügen,
finden sich nirgends in meinen Publikationen. Meine zwar scharfe, aber differenzierte und
sachlich begründete, nur ein bestimmtes Verhalten, nicht die jüdische Kultur ansich
treffende Kritik ist weit davon entfernt, den Juden pauschal im obigen Sinne die
Menschenwürde abzusprechen.
Nach meiner Verurteilung werde ich noch schonungsloser sagen, was gesagt
werden muss. Ich werde dann auch veröffentlichen, was Goethe, Pestalozzi, Wilhelm Busch
und andere über Juden geschrieben haben - nicht weil ich gleicher Meinung wäre, sondern
um die Absurdität des Antirassimus-Artikels in seiner heutigen Form aufzudecken. Denn
wenn ich verurteilt werde, müssten auch alle diese berühmten Werke der deutschen
Literatur verboten werden, weil darin verächtliche Bemerkungen über Juden zu finden
sind. Wir haben es herrlich weit gebracht mit unser Muster-Demokratie, wenn Bücher von
Goethe und Pestalozzi verbrannt werden müssen! Bereits hat das Schweizerische
Jugend-Hilfswerk das beliebte Kinderbuch "Robinson" aus dem Sortiment
gestrichen, weil die Darstellung von Robinsons treuem Diener Freitag, dem ehemaligen
Menschenfresser, rassistisch sei.
Sollte ich verurteilt werden, weil das Gericht findet, ich hätte mich
zurückhaltender äussern müssen, dann bin ich als gerichtlich definierter Antisemit
zumindest in guter Gesellschaft mit Goethe und Pestalozzi. Goethe wäre langweilig zu
lesen und wahrscheinlich nie ein berühmter Schriftsteller geworden, hätte er sich immer
fade zurückhaltend und nichtssagend geäussert. Ich bin lieber ein vorbestrafter, aber
erfolgreicher Tierschützer, als ein ein brav Angepasster, der vom Establishment geduldet
wird, weil er sich so vorsichtig ausdrückt, dass sich niemand betroffen fühlt.
Jüdische Kreise in der Schweiz halten die Zeit reif
für die Aufhebung des Schächtverbotes.
Scharfe Kritik des Schächtens eine Notwendigkeit im öffentlichen Interesse.
Gemäss StGB Art 261 ist die Glaubens- und Kultusfreiheit nicht
unbegrenzt. Ausdrücklich werden nur "verfassungsmässig gewährleistete
Kultushandlungen" geschützt. Der in der Schweiz bekannte und angesehene
Strafrechtsprofessor Günter Stratenwerth schreibt dazu in seinem juristischen
Standardwerk "Schweizerisches Strafrecht", dass der Gesetzeswortlaut
Kultushandlungen nur in den Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung
schütze, was Handlungen, die den allgemeinen sozialen Normen zuwiderlaufen oder die
öffentliche Ordnung verletzten, ausschliesse. Menschenfresser könnten sich also
hierzulande nicht auf ihren Glauben berufen. Barbarische Traditionen religiöser Sekten
werden durch die Glaubens- und Kultusfreiheit nicht geschützt. Das gilt auch für das
Schächten. Deshalb haben wir immer noch ein gesetzliches Verbot des Schächtens von
Säugetieren, obwohl jüdische Kreise unablässig mit Desinformationen auf eine Aufhebung
hinarbeiten. Die Schächttradition ist kein fundamentaler Bestandteil des Judentums, nicht
einmal der orthodoxen Juden, denn es gibt unter ihnen auch Vegetarier.
Der Basler Rabbi Levinger hat sich nach eigenen Worten das Ziel gesetzt,
in ganz Europa das Schächtverbot zu beseitigen. Ebenfalls nach eigenen Worten verbietet
seine jüdische Religion Tierquälerei nicht, wenn damit ein Nutzen für die Menschen
verbunden ist (Beweisakte 2), und in der in Basel erscheinenden Jüdischen
Rundschau vom 13.3.97 wird die heutige Situation so eingeschätzt, dass ein neuer
Anlauf gegen das Schächtverbot erfolgreich sein müsste (Beweisakte 3).
Schon erwähnt habe ich, dass es jüdischen Schächt-Befürwortern
bereits gelungen ist, die Ausdehnung des Schächtverbotes auf Geflügel zu
verhindern.
Damit ist wohl deutlich genug gemacht, dass meine Kritik eine
Notwendigkeit im öffentlichen Interesse darstellt. Wenn das Antisemitismus ist,
dann ist Antisemitismus eben salonfähig geworden und geradezu eine Notwendigkeit und eine
Auszeichnung für Zivilcourage.
Das Recht auf freie Meinungsäusserung.
Tierschutz ist ein öffentliches Anliegen mit Verfassungsrang.
Pointierte, auch provokative Formulierungen müssen in der öffentlichen
Diskussion in einem freiheitlichen Staat erlaubt sein. Dazu der bekannte Rechtsprofessor
und Sekretär des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Mark Villiger, in
seinem "Handbuch der EMRK" (Schulthessverlag 1993, Seite 345 ff):
Zusammen mit dem Recht auf Leben und dem Verbot der Folter steht das Recht
auf freie Meinungsäusserung hierarchisch an der Spitze des Grundrechtssystems...
Geschützt werden nicht nur einzelne oder bestimmte Informationen. Art 10 umfasst auch
Inhalte, die "offend,
Die freie Meinungsäusserung darf also angriffig sein, schockieren und
stören. In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft muss es erlaubt sein - so auch
der Freiburger Ethik- und Philosophie-Professor Jean-Claude Wolf in seinem Buch
"Tierethik" -
"die Dummheit und Blindheit, die Unvernunft und die
Lasterhaftigkeit der Mehrheit öffentlich anzuprangern".
Ich meine, ebenso muss es erlaubt sein, die Blindheit und Unvernunft
auch einer Minderheit anzuprangern.
Bei der Abgrenzung dessen, was rassistisch im Sinne des Gesetzes sein
soll, ist eine Güterabwägung notwendig, damit die Meinungsäusserungsfreiheit nur
soweit eingeschränkt wird, als dies für den Kampf gegen Rassismus unbedingt nötig ist.
Diese Auffassung vertrat auch der Bundesrat in seiner Botschaft
(Seite 36). Damit - gemäss Wortlaut der Botschaft - "die in einer Demokratie
notwendige politische Diskussion" möglich und eine Güterabwägung zwischen dem
Grundrecht der freien Meinungsäusserung und dem Diskriminierungsverbot möglich bleibt,
hat die Schweiz zum Internationalen Übereinkommen gegen Rassendiskriminierung
ausdrücklich folgenden Vorbehalt angebracht:
Die Schweiz behält sich vor, die notwendigen gesetzgeberischen
Massnahmen zur Umsetzung von Artikel 4 in gebührender Berücksichtigung der
Meinungsäusserungs- und Vereinsfreiheit zu ergreifen, welche unter anderem in der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sind. (Zitat-Ende)
Und in der Einleitung (Seite 5) zur Botschaft, hält der Bundesrat fest:
Verpönt sind nur solche Diskriminierungen, die einzig und allein auf
der Unterschiedlichkeit der rassischen oder ethnischen Herkunft beruhen und sich auf keine
sachlichen Gründe stützen. (Zitat-Ende)
Das Urteil dieses Gerichtes wird zeigen, ob der Bundesrat das Volk
wieder einmal schamlos angelogen und betrogen hat. Ein auf solch betrügerische Weise
zustandegekommenes (knappes) Volks-Ja betrachte ich als nichtig und ich werde vor dem
Europäischen Gerichtshof geltend machen, dass meine Verurteilung auf einer
Gesetzesgrundlage beruht, die nicht rechtämssig zustandegekommen ist. Die
Anti-Rassismus-Strafnorm muss den Sinn haben, welcher dem Volk unterbreitet worden ist.
Jede andere Anwendung, insbesondere der politische Missbrauch, verstösst gegen das
Legalitätsprinzip.
Meine Äusserungen im Rahmen meiner Tierschutzarbeit sind bewusst oft
provokativ. Das müssen sie sein. Anders kann ich das ungeheure Tierleid nicht ins
Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen. Wer jedoch meine Texte mit den fraglichen
Äusserungen im Zusammenhang liest und mit anderen Veröffentlichungen vergleicht, erkennt
rasch, dass der Stil meiner Kritik nicht in diskriminierender Weise anders ist gegen
jüdische Tierquäler als gegen alle andern. Die Behauptung links-jüdischer Kreise, es
gehe mir um Antisemitismus unter dem Deckmantel des Tierschutzes, entpuppt sich für
jeden, der meine Veröffentlichungen unvoreingenommen studiert, sofort als haltlos. Diese
Behauptung ist nichts anderes als ein Versuch, mit dem Schlagwort "Antisemit"
ein für gewisse Leute unbequemes Thema zu tabuisieren.
Wenn ich Schweinemäster kritisiere, bin ich ein Feind der
Landwirtschaft, wenn ich Klöster mit tierquälerischer Nutztierhaltung kritisiere, bin
ich kirchenfeindlich, wenn ich Schächt-Juden kritisiere, bin ich judenfeindlich - immer
das gleiche Lied.
Ein Unterschied besteht nur darin, dass es pltözlich nicht mehr nur
eine tierschutzpolitische Auseinandersetzung darstellt, wenn ich jüdische
Tierquäler kritisiere. Da mache ich mich pltözlich strafbar. Juden haben offenbar das
gesetzlich verankerte Sonderrecht, nicht kritisiert werden zu dürfen. Im umgekehrten Fall
haben - wie ich dargelegt habe - andere Gruppen, die von jüdischer Seite mindestens
ebenso schwer und erst noch zu Unrecht beleidigt werden, keinen Rechtsschutz. Das
Antidiskriminierungs-Gesetz ist selbst in höchstem Mass diskriminierend.
Mit Kampf gegen Antisemitismus hat das alles nichts zu tun, denn mit
Bücherbeschlagnahmungen und Redeverbot kann Antisemitismus nur geschürt, nicht bekmäpft
werden. Es ist schon bedenklich, dass heute Juden solche staatlichen Terrormethoden für
sich in Anspruch nehmen, die damals unter dem Hitlerregime üblich waren. Ausser
Meinungsterror sehe ich von jüdischer Seite kaum Anstrengungen, antisemitischen Tendenzen
vorzubeugen. Dabei hätten es die liberalen Juden ganz einfach in der Hand, antisemitische
Auswirkungen der Diskussion ums Schächten zu vermeiden, wenn sie sich von dieser
barbarischen Tradition distanzieren würden.
Es ist billig, immer nur über den Nazi-Holocaust zu reden. Es
kostet grossmaulige Politiker nichts, über die damals Verantwortlichen zu urteilen und
sich im Anspruch zu sonnen, bessere Menschen als jene zu sein. Dies hilft aber den
damaligen Opfern nichts mehr. Und es ist scheinheilig zu predigen, die Geschichte müsse
aufgearbeitet werden, damit sich der Holocaust nie mehr wiederhole. Meine Damen und
Herren, der Holocaust wiederholt sich ja bereits, hier und jetzt, täglich. überall im
ganzen Land funktionieren die schrecklichen Tier-KZs, wie damals bürokratisch organisiert
und vom Staat unterstützt. Wie damals stehen hier nicht die Verbrecher und Mitläufer vor
Gericht, sondern einer, der es gewagt hat, seine Stimme gegen das ungeheure Unrecht zu
erheben.
Für den Nazi-Holocaust und den heutigen Holocaust an den Tieren sehe
ich als Ursache die gleichen politischen Mechanismen, die gleichen sozialpolitischen
Gesetzmässigkeiten des Vedrängens und Profitierens und die gleiche Charakterstruktur der
Verantwortlichen in der Landwirtschaft, Politik und Justiz. Aus der Geschichte zu lernen,
setzt die Bereitschaft voraus, in den Spiegel zu sehen, nicht nur endlos Vergangenes zu
bejammern und selbstgerecht über die damals Verantwortlichen zu urteilen.
Die Verurteilung eines Tierschützers, der nichts anderes getan hat, als
fanatische Tierquäler scharf zu kritisieren, die ihre perversen Rituale sogar noch als
religiös hinstellen, passt in diese Analogie und wird von späteren Generationen genau so
unfassbar zur Kenntnis genommen werden, wie die heutige Generation die Vorkommnisse unter
dem Nazi-Regime.
Linke Kreise spannen offenbar deshalb mit jüdischen zusammen, weil die
sozialdemokratische Bundesrätin Jüdin ist und das Schächten in Schutz nimmt. Bis heute
hat mir Frau Dreifuss nicht erklären können, warum sie die Religionsfreiheit für
bestialisches Tun nur für Juden, nicht aber zB für Menschenfresser geltend macht.
Der Vorwurf, ich betreibe Antisemitismus unter dem Deckmantel des
Tierschutzes wäre nur dann verständlich, wenn meine Argumente offensichtlich
fadenscheinig, undifferenziert pauschal und objektiv unhaltbar wären. Jeder
unvoreingenommene Mensch, dem das Leiden von Tieren nicht gleichgültig ist, kann jedoch
meinen Argumentationen durchaus folgen, denn meine Kritik ist zwar scharf, aber sachlich
begründet und differenziert. Das entscheidende Charakteristikum von echtem Rassismus
ist gerade - wie der Bundesrat in der Botschaft geschrieben hat -, dass Menschen verachtet
und diskriminiert werden bloss aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe.
In pauschaler und deshalb unmenschlicher Weise wird dabei Menschen Unrecht getan ohne
Ansehen des einzelnen Individuums. Im Gegensatz dazu trifft meine Schächt-Kritik ganz
gezielt nur Menschen, die sich an einer bestimmten Bestialität in irgendeiner Weise
persönlich und individuell mitschuldig machen. Ich mache sie nicht dafür verantwortlich,
was sie sind - nämlich Juden -, sondern für das, was sie tun und unterstützen -
nmlich Schächten. Die Betroffenen haben es - anders als wirklich rassistisch
Diskriminierte - in der Hand, von einem Tag auf den andern nicht mehr Zielobjekt meiner
Kritik zu sein. Meine Kritik gilt ja ganz klar nur denjenigen Juden, welche das
Schächten befürworten; das ist keine angeborene Eigenschaft! Wenn aber die ganze
jüdische Gemeinschaft in der Schweiz glaubt, auch im Unrecht solidarisch sein zu müssen
und sich deshalb selbst zum Zielobjekt meiner Kritik macht, dann habe nicht ich das zu
verantworten.
In der Botschaft des Bundesrates (Seite 46) heisst es zum
Rassismus-Strafartikel:
Die Gefährdung des geschützten Rechtsgutes liegt in der Unentrinnbarkeit
der Kriterien, da sich diese jeder Bemühung um Intergrierung entziehen. Seiner
Abstammung kann ein Mensch sich nicht entledigen.
Das ist im Zusammenhang mit dem Schächten gerade nicht der Fall. Wenn
sich selbst liberale und konfessionslose Juden wie Frau Dreifuss mit den
Schächtjuden solidarisieren, kann ja wohl nicht behauptet werden, sie seien meiner Kritik
wegen religiösen Geboten unentrinnbar ausgesetzt. Zudem geht es hier überhaupt nicht um
das Judentum ansich. Jeder Jude, auch der ultraorthodoxeste, kann meiner Kritik sehr
leicht "entrinnen", indem er sich vegetarisch ernährt. Das wäre erst noch eine
gesündere und preisgünstigere Ernährung, also sicher nichts Unzumutbares. Die jüdische
Religion schreibt nicht vor, es müsse Fleisch gegessen werden, sondern schränkt das
Fleischessen im Gegenteil ein und ist diesbezüglich vorbildlicher als das Christentum.
Unheilige jüdische Solidarität im Unrecht
Aus rechtlicher Sicht ist von einiger Bedeutung, dass meine Kritik
sich eben gerade nicht daran orientiert, ob jemand dem Judentum angehört oder nicht;
eine solche diskriminierende Unterscheidung liegt meiner Schächtkritik nicht einmal
aus Sicht der Juden selbst zugrunde. Das beweise ich wie folgt:
In dem in Zürich erscheinenden Israelitischen Wochenblatt vom
15.11.1996 erschien unter dem Titel Erwin Kessler will die jüdische Gemeinschaft
spalten ein Beitrag des Präsidenten der "Jüdischen Liberalen Gemeinde",
worin die liberalen Juden den kritisierten Schächt-Befürwortern ihre Unterstützung
zusichern (Beweisakte 4). Wörtlich heisst es :
Auch wenn die Versorgung mit koscherem Fleisch vielleicht für viele
unter uns nicht die gleiche Dringlichkeit beansprucht wie für die Mitglieder observanter
Gemeinden, lassen wir uns weder in diesem noch in anderen Positionen von unseren
erklärten Gegnern auseinanderdividieren. (Zitat-Ende)
Hier zeigt sich mit aller nur wünschbaren Deutlichkeit, dass
- das Schächten nur für einen Teil der Juden von Bedeutung ist, mithin
die Schächtkritik keine religiöse oder ethnische Gruppe als ganzes trifft, und
- der fast geschlossene jüdische Widerstand gegen Kritik und Verbot des
Schächtens politische Gründe hat und nicht einer einheitlichen
Glaubensüberzeugung entspringt.
Dies ist nicht überraschend, ist es doch ein auffälliges
Charakteristikum des Judentums, dass dieses nicht nur als Religion, sondern auch und
besonders als wirtschaftliche und politische Interessengemeinschaft in Erscheinung tritt -
ein Umstand übrigens, der wenig zum Ansehen des Judentums beiträgt; viele Menschen
empfinden das weniger als Religion oder Kultur, sondern eher als ein Staat im Staat. Die
Art und Weise, wie diese Interessengemeinschaft praktiziert wird, hebt sich von
üblichen,
offenen Interessengemeinschaften in besonderer Weise ab. In der Schächtfrage ist es
geradezu widerlich zu sehen, wie sog. liberale Juden, die sich selbst überhaupt nicht an
die jüdischen Ernährungsvorschriften halten, ihre ganze Macht einsetzen, um uns
Tierschützer zu bekämpfen - aufgrund einer ins Absurde gesteigerten Solidarität selbst
bei ethisch verwerflichen Taten.
Der prominente Jude Roger Schawinski hat meine höfliche Bitte,
gegen das Schächten Stellung zu nehmen, damit beantwortet, ich sei ein Antisemit, das
Schächten erlaube den Juden, Fleisch zu essen. Sein für die Schächtthematik typisches
schizophrenes Verhalten habe ich in einer Veröffentlichung wie folgt analysiert:
Crevetten sind kein Gemüse,
... sondern Tiere mit Augen und Fühlern. Und trotzdem gibt es
Menschen, die sich Vegetarier nennen, wenn sie Fisch oder Crevetten und ähnliches essen.
Zu letzteren gehört der Radio-24-Chef Roger Schawinski. Auf meine Frage, was er als Jude
zum grausamen rituellen Schlachten von Tieren nach jüdischer Tradition meine, antwortete
er, dies ermögliche den Juden, Fleisch zu essen, da er aber Vegetarier sei, habe er damit
nichts zu tun. In einem Interview in der Schweizer Illustrierten nannte Schawinski dann
als Lieblingsgericht "Shrimps" - das englische Wort für Crevetten.
Da stimmt einiges nicht: Crevetten sind nicht koscher, dürften also
nach den jüdischen Ess-Vorschriften gar nicht gegessen werden. Und vegetarisch sind sie
sowieso nicht. dennoch hält Schawinski, der sowohl die Regeln der koscheren
wie auch der vegetarischen Ernährung missachtet, das grausame Schächten zur Ernährung
der Juden für notwendig.
Das Thema Schächten ist nicht nur bei Schawinski eine Frage der
moralischen Ehrlichkeit: Wer glaubt, dass ihm die jüdischen Religionsvorschriften den
Genuss von Fleisch aus humaner Schlachtung verbieten, der könnte das tierquälerische
Schächten ganz einfach durch vegetarische Ernährung umgehen. D a s wäre eine religiöse
Haltung, und bekanntlich erst noch viel gesünder, als Fleischnahrung.
Die Schächttradition ist aber auch in sich unehrlich, denn sie
beruht darauf, dass der Genuss von Blut verboten ist, weil darin die Seele des getteten
Tieres enthalten sei. Nun ist aber längst erwiesen, dass die Ausblutung beim Schächten
keineswegs besser ist als bei moderner Schlachtung mit Betäubung. Erwiesen ist auch, dass
bei jeder Schlachtmethode immer intramuskuläres Blut zurckbleibt. Wer die jüdischen
Speiseregeln ernst nimmt, müsste sich auch aus diesem Grund vegetarisch ernähren.
Der einzige Jude, der auf meinen Appell gegen das Schächten positiv
reagiert hat, ist der berühmte Musiker Yehudi Menuhin. (Beweisakte 5). Viele
tierfreundliche Juden haben Angst, sich öffentlich vom Schächten zu distanzieren.
Solidarität auch im Unrecht - das kann niemandem die Sympathie der
Bevölkerung einbringen. Wer so leichtfertig und willentlich die öffentliche Verachtung
auf sich zieht, sollte nachher nicht jammern und hat kein moralisches Recht staatlichen
Schutz anzufordern, wenn diese Verachtung dann auch öffentlich formuliert wird. Nicht
meine Tierschutzarbeit fördert Antisemitismus, sondern das Verhalten der Mehrheit der
Juden in der Schweiz.
Die Religionsfreiheit gilt nicht absolut.
Schächten von Säugetieren ist verboten.
Darf nicht mehr öffentlich kritisiert werden, was verboten ist?
Der schweizerische Gesetzgeber hat das Schächten von Säugetieren,
dh das Schlachten ohne vorherige Betäubung, in Artikel 20 des Tierschutzgesetzes verboten
und damit ausdrücklich der Religionsfreiheit entzogen. Selbstverständlich verletzt
eine solche Kriminalisierung einer religiösen Tradition die Gefühle derjenigen, welche
diese Tradition als Teil ihrer Glaubensüberzeugung betrachten. Trotzdem hält der
Gesetzgeber das Schächtverbot als mit der Religionsfreiheit vereinbar und erachtet den Tierschutz,
der in der Schweiz Verfassungsrang hat, als ein höherwertiges Rechtsgut.
Das zeigt: Die Verletzung religiöser Gefühle ist noch lange nicht
Rassismus, sonst wäre die ganze Schweiz inkl Parlament und Regierung rassistisch. Allein
schon damit ist die magere, nichtssagende Begründung der Anklage widerlegt. Das
Schächtverbot stört die Schächt-Juden weit mehr, als meine Kritik des Schächtens, mit
welcher ich ja lediglich anstrebe, das Schächtverbot zu erhalten und gesetzliche Lücken
zu schliessen.
Nun könnte man einwenden, nicht die Kritik des Schächtens ansich sei
rassistisch, sondern die Art und Weise wie ich das getan habe. Dem ist folgendes
entgegenzuhalten:
(1) In einer freiheitlichen Gesellschaft muss es erlaubt sein, sachliche
und begründete Kritik angemessen scharf zu formulieren, nicht so diplomatisch verklauselt
und unauffällig, wie es die Gegner gerne hätten. Der Europäische Gerichtshof
unterstellt - wie erwähnt - ausdrücklich auch angriffige, schockierende Aussagen dem
Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit.
(2) Meine Kritik des Schächtens ist zwar scharf, aber nicht unnötig
verletzend. Die Erfahrung zeigt, dass Tierschutzanliegen nur öffentlich bewusst
gemacht werden können, wenn sie provokativ vorgetragen werden. Das gilt insbesondere
dann, wenn eingeschliffene Traditionen und Gewohnheiten in Frage zu stellen sind. Der
Vergleich des heutigen Holocausts an Tieren mit dem Nazi-Holocaust mag den Betroffenen
sowie dem Tierschutz relativ passiv Gegenüberstehenden übertrieben scheinen. Das genügt
aber nicht, um diese als unöntig verletzend zu qualifizieren. Die Beurteilung, was
"unöntig verletzend" im Sinne des Gesetzes ist, hat nach objektiven Kriterien
zu erfolgen. "Unöntig verletzend" wäre meine Schächtkritik, wenn ich mein
Ziel der öffentlichen Bewusstseinsbildung auch anderes erreichen könnte. Das ist aber
nicht der Fall. Keine andere Tierschutzorganisation hat es in den letzten 15 Jahren
geschafft, der gefährlichen jüdischen Desinformation über das Schächten
entgegenzuwirken. Das hat dazu geführt, dass heute bedenklich viele Bürger meinen,
Schächten sei eine harmlose Sache, weil die Tiere sofort das Bewusstsein verlieren
würden. Nur gegen grösste Widerstände, nur wegen meinen scharfen Formulierungen ist es
mir gelungen, das Schächten in den Medien zu thematisieren.
Mein Vergleich des heutigen Tier-Holocausts mit dem Nazi-Holocaust ist
nicht gedankenlos und haltlos, sondern wohlbegründet. Es gibt sogar ehemalige
KZ-Häftlinge, welche diesen Vergleich mit dem heutigen grausamen Umgang mit
den Nutztieren nicht scheuen:
Martin Niemöller, ehemaliger KZ-Häftling (zitiert nach der
Broschüre des VgT "Briefe von Dr Felix Wankel und Martin Niemöller"):
Ich entsinne mich, dass ich während eines Urlaubaufenthalts von 1967
im russischen Wald bei Cavidovo zum ersten Mal eine solche "Hühnerfabrik"
gesehen und besucht habe und dass mein erster Eindruck - und er hat sich später nie
geändert - der war: das muss für die armen Tiere ja schlimmer sein als was wir im
Konzentrationslager die Jahre hindurch haben ausstehen müssen!
Dr F Wankel, Erfinder des Wankelmotors, (zitiert nach der
Broschüre "Briefe von Dr Felix Wankel und Martin Niemöller"):
Ich selbst war zu Beginn des Nazismus im Gefängnis, und der
Reichsstatthalter von Baden erklärte: "Wankel bleibt darin, bis zum Verrecken und
Verfaulen." Deshalb halte ich es für eine scheinheilige Zweckbehauptung der
Hühnerbatterie-Geschäftemacher, dass sich die früheren KZ-Gefangenen durch die
Bezeichnung der Hühnerbatterie-Käfighaltung als KZ-Haltung beleidigt fühlen würden.
Ich bin überzeugt, dass jeder frühere KZ-Häftling beim Besichtigen einer
Batteriehaltung Herrn Prof Grzimek recht geben wird und erbittert gegen die Errichter,
Ausnützer und Verteidiger dieses Tier-KZ Stellung...
Jüdische Persönlichkeiten, die sich im gleichen Sinne
geäussert haben:
Isaac B Singer, ein im Dritten Reich verfolgter Jude,
Nobelpreisträger.
(aus "Enemies. A Love Story", New York 1971):
Für die Tiere ist jeden Tag Treblinka...
(aus"Der Büsser", Hanser Verlag):
Ich beobachtete, wie sich jemand am Nachbartisch über eine Portion
Schinken mit Eiern hermachte. Ich war längst zu der Überzeugung gelangt, dass die Art
und Weise, wie der Mensch mit den Geschöpfen Gottes umgeht, seinen Idealen und dem ganzen
sogenannten Humanismus Hohn spricht. Damit dieser vollgefressene Kerl sich an Schinken
delektieren konnte, musste ein Lebewesen aufgezogen, zur Schlachtbank gezerrt, gequält,
abgestochen und mit kochendem Wasser abgebrüht werden. Dieser Mensch kam gar nicht auf
den Gedanken, dass das Schwein aus dem gleichen Stoff geschaffen war wie er selbst und
dass es leiden und sterben musste, bloss damit er das Fleisch verzehren konnte. "Wenn
es um Tiere geht", habe ich mir schon oft gedacht, "ist jeder Mensch ein
Nazi." ...
Der erste Entschluss, den ich fasste, hatte eigentlich nichts mit
Religion zu tun, aber für mich w a r es ein religiöser Entschluss. Nämlich: kein
Fleisch und keinen Fisch mehr zu essen - nichts, was einmal lebendig gewesen und zu
Ernährungszwecken getötet worden war. Schon als Geschäftsmann, der reich werden wollte,
schon als ich andere und auch mich selbst betrog, hatte ich gespürt, dass ich gegen meine
Überzeugung lebte und dass meine Lebensweise verlogen und verderbt war. Ich war ein
Lügner, obwohl ich Lug und Trug verabscheute...
Ich habe genug gelernt, um zu wissen, dass die Tora das
Fleischessen als "notwendiges Übel" betrachtet. Die Tora spricht verächtlich
von denen, die sich nach den Fleischtöpfen sehnen.
Theodor W Adorno, jüdischer Philosoph und Soziologe, emigrierte
während des Dritten Reiches nach England und kehrte 1949 nach Deutschland zurück:
Auschwitz fängt da an, wo einer im Schlachthof steht und sagt, es sind ja nur Tiere.
(Ende der Zitate)
(3) Gewisse jüdische Kreise betrachten das Schächtverbot ansich und
jede Kritik am Schächten als antisemitisch:
In einem Interview in der linksextremen Wochenzeitung WoZ vom
1.3.1996, mit dem Titel Antisemitismus in der Schweiz tief in der Volksseele
verankert, stand folgendes: Frage der WoZ an David Rothschild, Vizepräsident des
Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes: Aus Ihren Äusserungen könnte man den
Schluss ziehen, dass es im letzten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts in der Schweiz keinen
manifesten, politisch relevanten Antisemitismus mehr gibt. Rothschild: "Wir
haben in der Schweiz beispielsweise seit 1892 ein Schächtverbot. Das verunmöglicht uns,
die Tiere so zu schächten, wie die Religion es vorschreibt. Obwohl es wissenschaftliche
Beweise gibt, dass das Töten durch die Schächtmethode für das Tier nicht grausamer oder
weniger human ist als eine andere Methode. Trotzdem ist es nicht möglich, diese
Benachteiligung aus der Welt zu schaffen. Eine Aufhebung des Gesetzes würde in einer
Volksabstimmung mit dem Vorwand der Tierquälerei abgelehnt. Das ist ein Beispiel eines
latenten Antisemitismus.WoZ: Ist das Schächtverbot die letzte antisemitische
Institution? Madeleine Dreyfus: "Reicht das nicht mit dem Schächtverbot?
Möchtet ihr noch mehr? Ist das nicht schon zuviel?
Anmerkung zu diesem Interview:
Bei den zitierten wissenschaftlichen Beweisen für die angebliche
Schmerzlosigkeit des Schächtens handelt es sich um Parteigutachten jüdischer
Schächtfanatiker, die im Gegensatz stehen zur Auffassung sämtlicher
Tierschutzorganisationen und unabhängiger Fachleute. Die Hauptversammlung des 20.
Deutschen Tierärztetages hat am 23. Juni 1995 mit grosser Mehrheit jedes Schlachten ohne
Betäubung aus Tierschutzgründen abgelehnt (Beweisakte 6).
Jedenfalls wissen wir jetzt endlich, was Antisemitismus genau ist: das
Ablehnen einer primitiven, fanatisch-religiösen Tierquälerei. Es kommt also gar nicht
auf meine Formulierungen an. Solange ich das Schächten wirksam und hörbar kritisiere,
bin ich aus Sicht dieser Fanatiker ein Antisemit.
Diese Meinung verbreitet auch der Präsident der eidg
Kommission gegen Rassismus, welche von Bundesrätin Dreifuss einseitig mit Befürwortern
des ARG besetzt wurde (Beweisakte 7), obwohl fast die Hälfte der Schweizer
Stimmbürger dieses Gesetz abgelehnt hat.
Bei der letzten nationalen Diskussion über das Schächten im Jahre
1971, als es darum ging, das Schächtverbot in der Bundesverfassung zu streichen, hat
sich der konservative, angepasste Schweizer Tierschutzverband, der sich durch alles andere
als provokative Äusserungen auszeichnet, genauso heftigen Antisemitismus-Vorwürfen
ausgesetzt gesehen, wie ich heute. In einer Broschre mit dem Titel "Das sogenannte
Schächtverbot" (Beweisakte 9), erschienen im Januar 1971, verurteilt der
Schweizer Tierschutz-Verband das Schächten deutlich als Tierquälerei, für die es nicht
einmal nachweislich eine religiöse Vorschrift gebe. Es handle sich vielmehr nur um eine
damals von den alten Ägyptern übernommene Tradition. Im Vorwort wird ausdrücklich
beklagt, den Tierschutzorganisationen werde zu Unrecht eine antisemitische Haltung
vorgeworfen. Wörtlich heisst es:
"Wenn sich also unsere Vorväter gegen die Duldung einer schon
von den alten Ägyptern praktizierten, damals aus verschiedenen Gründen berechtigten,
aber dennoch brutalen Schlachtmethode auflehnten, so haben wir heute keinen Grund, den
1893 erreichten Fortschritt aus einer falsch verstandenen Toleranzhaltung heraus wieder
aufzugeben. Wenn die Tierschützer in dieser Auffassung unnachgiebig sind, so wissen sie
sich einig mit einer grossen Zahl von Mitbürgern aller Bevölkerungsschichten...."
Und der damalige Präsident des Tierschutzverbandes schreibt:
"Und nun die Stimme eines heutigen Gegners [des
Schächtverbotes], von Herrn Dr Caratsch, der alle Register zieht, um den ungelegenen
Tierschutz zu diffamieren. Er versteigt sich in der NZZ vom 10. Dez 1964 zu folgenden
Ausführungen: '1892 kurbelten antisemitische Kreise, die sich des Vorspanns der
ahnungslosen Tierschutzvereine bedienten, eine Volksinitiative für das Schächtverbot
an...' "
Dieses Zitat kommentiert der Tierschutzverbandspräsident dann
weiterfahrend wie folgt:
"Man schreckt also nicht davor zurück , die Gegebenheiten von
damals zu verzerren, und mit der Unterschiebung antisemitischer Gesinnung wird bewusst
angestrebt, den Tierschutz in Misskredit zu bringen... Zwei Tage nach der
Volksabstimmung stellt der BUND fest: 'Rückhaltlos ist zu anerkennen, dass die wuchtige
Kundgebung des Schweizervolkes die richtige Antwort ist auf die Agitation, welche die
Gegner der Initianten ins Werk setzten... Die Meinung, welche letzten Sonntag zum Ausdruck
und zum Siege kam, sagt klipp und klar, dass die Juden bei uns nichts voraus, nichts
Apartes [- in heutiger Sprache: keine Extrawurst -] haben sollen. Es geht nicht an,
dass sie einen Staat im Staate bilden und Sondersatzungen proklamieren.'... [Das
Schächtverbot] wird nun allerdings von den strenggläubigen Juden, die sich nicht zur
vorgängigen Betäubung bewegen lassen, seit seiner Existenz dadurch umgangen, dass sie
das Vieh im Ausland schächten lassen und geschächtetes Fleisch in die Schweiz
einführen. Nach dem Juristen Robert Portmann kommt dies einer verbotenen Handlung gleich,
die zu verurteilen ist. [Das Schächtverbot] wird durch ein solches Vorgehen
illusorisch."
Soweit der Tierschutzverbands-Präsident in der erwähnten Broschüre.
Dazu kann ich nur sagen: Im Westen nichts neues. Vor 25 Jahren stand der Tierschutz vor
der genau gleichen Situation wie ich heute, nur gab es damals zum Glück noch kein
Antirassismus-Gesetz, welches die politische Diskussion verunmöglicht hätte. Der
angepasste Schweizer Tierschutz bleibt heute stumm zum Thema Schächten und hat sich zur
Aufhebung des Schächtverbotes für Geflügel nicht zu Worte gemeldet. Diese Leute sind
eben nicht bereit, sich für ihre Überzeugung verurteilen zu lassen, wie ich.
Der damalige Verbandspräsident beschreibt dann weiter eine Besichtigung
des jüdischen Schächtens im Schlachthof St Louis in Frankreich durch eine vom
Schweizerischen Tierschutzverband eingesetzte Studienkommission und fasst
zusammen:
"Der Eindruck der Schächtungen auf uns war niederschmetternd.
Kaum eines der Kommissionsmitglider hegte den Wunsch, nochmals einem solchen grausamen
Schauspiel beizuwohnen... Deprimierend wirkten vorallem die äusserst tierquälerischen
Vorbereitungen. Obwohl [der Schächter] beteuerte, abertausende von Tieren geschächtet zu
haben, ohne dass dabei je ein Tier verletzt worden sei, mussten wir ausgerechnet mitansehen, wie schon das dritte Tier sich beim verzweifelten Erwehren seiner Fesseln beim
Aufschlagen des Kopfes auf den harten Boden ein Horn an der Wurzel abbrach. Das
Niederwerfen dauerte, mit der Stoppuhr gemessen, meist über zwei Minute." (Zitat-Ende)
In der gleichen Broschüre legt der bekannte Tierarzt Prof Eugen
Seiferle den Standpunkt aus veterinärmedizinischer Sicht dar. Er schreibt:
"Das rituelle Schächten der Juden besteht nun darin, dass ein
Rabbiner dem Tier bei vollem Bewusstsein mit einem langen, haarscharfen Messer, verbunden
mit einem Segensspruch, alle Weichteile des Halses bis zur Wirbelsäule durchtrennt...
Damit der Schächtschnitt kunstgerecht ausgeführt werden kann, müssen die Tiere in
Rückenlage gebracht und der Hals maximal gestreckt werden. Das aber gelingt nur unter
Anwendung roher Gewalt."
Soweit einige Stellen aus dieser Broschüre. Dass der Schweizer
Tierschutzverband sich damals die gleichen antisemitischen Diffamierungen gefallen lassen
musste, zeigt deutlich, dass es gar nicht um meine Wortwahl geht, sondern darum, dass es
mir damit gelungen ist, das Schächten erneut zu thematisieren. Dieser Tabubruch ist mein
Verbrechen. Mit Rassismus hat das überhaupt nichts zu tun. Das ARG wird offensichtlich
für jüdische Politik missbraucht. Dass diese Antisemitismusvorwürfe genau nach dem
gleichen Muster erhoben werden, wie früher gegen andere Tierschutzorganisationen,
müsste einem unbefangenen Gericht zu Denken geben.
Der gesetzliche Rassismus-Tatbestand ist nicht
erfüllt.
Ich habe bereits zitiert, wie Robert Rom in seiner juristischen
Dissertation "Die Behandlung der Rassendiskriminierung im schweizerischen
Strafrecht" den Begriff "Rassismus" definiert. Ähnlich lautet die
Definition im zweiten der beiden existierenden Kommentare zum Antirassismusgesetz.
Nach Niggli, Kommentar zur Rassendiskriminierung, (N 748), liegt
Rassismus dann vor,
...wenn der Gleichheitsgrundsatz dadurch verletzt wird, dass eine
Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund an den Kriterien der Rasse, Ethnie oder
Religion anknüpft. (Zitat-Ende)
Nach beiden Definition sind meine inkriminierten Äusserungen
offensichtlich nicht rassistisch. Keine der inkriminierten Äusserungen qualifiziert die
jüdische Religion insgesamt oder pauschal alle Juden. Die Äusserungen richten sich aus
einem von der überwiegenden Mehrheit der Schweizer Bevölkerung nachvollziehbaren
sachlichen Grund gegen eine ganz konkrete, nach schweizerischem Recht verbotene Handlung,
welche ein Teil der Juden ausübt oder unterstützt, nämlich das Schlachten von Tieren
ohne vorherige Betäubung. Die Gründe für meine scharfe Verurteilung dieser Tierquäler
habe ich stets ausführlich angeführt und sind für jeden neutralen Beobachter
nachvollziehbar. Jeder Leser kann selbständig entscheiden, ob er meine Kritik angemessen
oder übertrieben findet. An dieser Tatsache vermag die Anklageschrift nichts zu
ändern,
indem sie wahllos aus dem Zusammenhang gerissene Sätze zitiert, ohne auf deren sachliche
Begründung auch nur mit einem Wort einzugehen.
Diese in der juristischen Fachliteratur enthaltene Definition von
Rassismus im Sinne des Gesetzes findet sich auch in der Botschaft des Bundesrates.
Zu dem hier einzig infrage kommenden Tatbestand der rassistischen Beleidigung führt der
Bundesrat aus (S 45):
Eine weitere Form, den öffentlichen Frieden durch rassistisches
Verhalten zu gefährden, liegt in der konkreten Beschimpfung oder Beleidigung gewisser
Personen wegen deren Zugehörigkeit zu einer Rasse oder einer ethnischen oder religiösen
Gruppe. Im Unterschied zu den Ehrverletzungsdelikten handelt es sich hier nicht um
einen Angriff auf die Ehre des Verletzten. Dem Opfer wird vielmehr seine Qualität als
Mensch schlechthin abgesprochen. (Zitat-Ende)
Diesem Strafbarkeitskriterium genügen meine Publikationen zum
Schächten nicht. Ein wirklich so, im Sinne der bundesrätlichen Botschaft verstandenes
Rassismus-Verbot wäre kaum umstritten. Der knappe Ausgang der Volksabstimmung ist darauf
zurückzuführen, dass das Volk vom Bundesrat und den Parteien schon oft vor Abstimmungen
angelogen worden ist und trotz allen Versprechen ein Maulkorbgesetz befürchtete. Das war
auch mein persönliches Motiv, das ARG in seiner untauglichen Gummiformulierung zu
bekämpfen. Heute zeigt es sich immer mehr, dass das Misstrauen berechtigt war. Im ganzen
Lande werden Strafverfahren geführt wegen lächerlichen Bagatellfällen. Sogar witzige
Bemerkungen an der letzten Fasnacht, haben Rassismus-Strafverfahren ausgelöst, und in
Basel hat das Fasnachtskommitee erstmals in der Geschichte der Basler Fasnacht zur Vorsicht
mahnen müssen.
Wenn ich verurteilt werde, dann bedeutet dieses Urteil auch eine Verurteilung
des Bundesrates und der politischen Parteien wegen Abstimmungsbetruges: Sie haben die
Zustimmung des Volkes mit Lügen erschlichen. Es ist schon sehr bedenklich, solche
Volksvertreter in der Landesregierung zu haben, die immer wieder mit Lügen versuchen,
Volksabstimmungen zu manipulieren. Dies gefährdet jedenfalls den öffentlichen Frieden
weit mehr, als meine Kritik einer grausamen jüdischen Tierquälerei.
Dass meine Kritik von der Öffentlichkeit durchaus richtig verstanden
wird, zeigt sich nicht nur anhand von Leserbriefen sondern auch daran, dass die
antirassistische Hetzkampagne der linken und jüdischen Presse das rasante
Mitgliederwachstum des VgT nicht bremsen konnte. Heute ist bereits einer von tausend
Schweizern VgT-Mitglied.
Die einzige "Rasse", die ich verachte, tatsächlich zutiefst
verachte, ist die Rasse der Tierquäler. Und dieser Rasse spreche ich die Menschenwürde
ab, ob ich dafür schlussendlich ins Gefängnis komme oder nicht.
Ich bin einzig und allein wegen meines tierschützerischen Kampfes des
Rassismus angeklagt. Ausserhalb dieser tierschützerischen Tätigkeit liegen keinerlei
Anhaltspunkte für angeblich rassistisches Verhalten vor. Dies deshalb, weil ich Rassismus
als absolut primitiv ablehne. Hier wehre ich mich nur gegen den politischen Missbrauch des
Rassismus-Begriffs.
Meine Schächtkritik trifft keine
Religion und keine Volksgruppe im Sinne des Gesetzes.
Die Adressaten der inkriminierten Äusserungen im
Zusammenhang mit dem Schächten sind nicht Juden schlechthin, sondern nur diejenigen,
welche das Schächten unterstützen. Es stellt sich deshalb die juristische Frage, ob
diese Untergruppe des Judentums als religöise Gruppe im Sinne des Gesetzes
aufgefasst werden kann.
Nach Rehberg, Strafrecht Bd IV, (Zweite Auflage, S 182,)
kann von einer religiösen Gruppe im Sinne des Rassismus-Artikels nur gesprochen werden,
wenn
sich die Angehörigen der Religion selber als Gruppe
empfinden und diese auch von der übrigen Bevölkerung als solche aufgefasst wird.
Im gleichen Sinne auch Niggli, Rassendiskriminierung,
(Kommentar zum Art 261bis StGB, N 342 ff,) wonach eine Gruppe im Sinne des
Gesetzes folgende Eigenschaften hat, die sie von anderen Gruppen wie Gesellschaften,
Clubs, Mitglieder einer Berufsgattung, Studenten einer bestimmten Universität und anderen
blossen Interessengemeinschaften unterscheiden:
Gruppen sind nach allgemeinem Konsens Grössen, die
nicht einfach Aggregate oder Ansammlungen von Individuen repräsentieren, sondern soziale
Grössen mit eigener Identität darstellen, wobei sich die Gruppenmitglieder einander
zugehörig fühlen und bis zu einem gewissen Grad an ihre Mitgliedschaft in der Gruppe
unveränderlich gebunden sind...
Diese Unveränderlichkeit ist eng verknüpft mit der
Vorstellung von "angeboren"...
Diese Gruppendefinition trifft vielleicht auf die Juden
insgesamt zu, aber sicher nicht auf beliebige sektiererische jüdische Untergruppen.
Als eine solche Untergruppe sind diejenigen Juden zu betrachten, welche sich dem
Schächten verpflichtet fühlen. Diese Gruppe ist nach aussen hin nicht definiert,
und obwohl ich mich nun schon seit ein paar Jahren mit dem Schächten und in diesem
Zusammenhang mit dem Judentum befasse, ist mir immer noch unklar, wie sich die
Schächt-Anhänger innerhalb des Judentums abgrenzen. Ich weiss lediglich, dass diese
hauptsächlich in orthodoxen Kreisen zu suchen sind. Dort gibt es aber zB auch Vegetarier,
welche kein Fleisch, also auch kein Schächtfleisch essen. Unklar ist mir bis heute, ob zB
alle fleischessenden Mitglieder der Israelitschen Cultusgemeinde Zürich das Schächtgebot
anerkennen und sich daran halten. Meines wissens tragen zumindest nicht alle Mitglieder
die bei gewissen orthodoxen Juden vorgeschriebene Kopfbedeckung. Unklar ist auch, ob und
wie weit Juden, die nicht Mitglied einer solchen jüdischen Gemeinde sind, das
Schächtgebot einhalten. Sicher ist, dass sich eine Mehrheit der Juden nicht an das
Schächtgebot hält - dazu geöhrt zB Bundsrätin Ruth Dreifuss, die gewöhnliches
Tierquäler-Fleisch isst.
Nach Niggli
muss die Gruppe etwas Unabhängiges von ihren
Mitgliedern darstellen, die sie konstitutionieren, mithin eine selbständige Grösse mit
eigener Identität , (N 357) und
Massgebendes Kriterium muss die gesellschaftliche
Existenz einer "Gruppe" als Eigenständiges, Benennbares sein (N469).
Dies trifft für die Schächt-Anhänger ganz bestimmt nicht
zu. Diese Gruppe hat nicht einmal einen Namen, geschweige denn eine von aussen erkennbare
Identität.
Dazu kommt das nicht erfüllte Kriterium der
Unveränderlichkeit:
Die Unveränderlichkeit wäre schon beim Judentum als
Ganzes eine eigenartige, geradezu diskriminierende Behauptung. Es gibt viele ehemalige
Juden, die das Judentum abgelegt haben. Es waren ausgerechnet die Nazis, die nicht danach
fragten, ob sich ein Mensch zum Judentum bekenne oder nicht, sondern ihn aufgrund seines
Stammbaumes zum Juden machten. Zu behaupten, das Jude-Sein sei eine unveränderliche
Eigenschaft, wie etwa ein Schwarzer oder ein Türke zu sein, halte ich für rassistisch im
höchsten Masse, geradezu als Rückfall in die nationalsozialistische Rassentheorie, von
der man weiss, dass sie biologisch unhaltbar ist. Was viele Juden abhält, aus der
Gemeinde auszutreten, sind vorallem wirtschaftliche Gründe. So meldete sich bei mir eine
Jüdin, welche wegen dem grausamen Schächten schlaflose Nächte hat. Auf meinen Vorschlag
hin, sie solle doch mit uns zusammenarbeiten und aus einer Gemeinschaft, die solche
Grausamkeit unterstütze, austreten, antwortete sie, dass sie wirtschaftlich so stark in
diese Kreise eingebunden sei, dass dies nicht kurzfristig möglich sei; sie würde ihren
Job verlieren und sich damit wirtschaftlich stark schaden. Blosse wirtschaftliche
Abhängigkeit kann aber wohl nicht das sein, was im Zusammenhang mit Rassendiskriminierung
als unveränderliche Zugehörigkeit verstanden werden muss. Sonst wären wir wieder bei
einer Gruppendefinition, die auch blosse Interessengemeinschaften einschliessen würde.
Erst recht fehlt das Kriterium der Unveränderlichkeit
bei der Gruppe der Schächt-Anhänger. Es geht nur um Ernährungsgewohnheiten. Der
Verzicht auf die ohnehin nicht gesunde Fleischnahrung reicht bereits, nicht mehr zu dieser
Gruppe zu gehören. Selbst der orthodoxeste aller orthodoxen Juden steht im Einklang
mit den strengsten Auslegungen jüdischer Religionsvorschriften, wenn er sich vegetarisch
ernährt.
Nach Niggli (N 459) umfasst der Begriff der Religion eine
Gesamtsicht der Welt"..., ein eigentliches
Glaubenssystem.
Die Europäische Menschenrechtskommission hat denn auch
beim Wunsch, auf dem eigenen Grundstück beerdigt zu werden, die Religionsausübung
verneint, da dieser Wunsch nicht "Ausdruck einer zusammenhängenden Sicht
grundlegender Probleme" darstellt.
Der Wunsch, geschächtetes Fleisch zu essen, ist analog zu
diesem Präjudizfall. Dabei ist wichtig zu sehen, dass das Essen von Schächt-Fleisch kein
vorgeschriebenes Ritual , keine eigentliche Kultushandlung darstellt. Die koscheren
Speiseregeln sind eben blosse Speiseregeln und besagen lediglich, wie Fleisch gewonnen
werden soll für diejenigen, die auf Fleischgenuss nicht verzichten wollen.
Das Merkmal des Schächtens begründet also ganz klar keine
Religion im Sinne des Rassismus-Artikels. Die Anklage ist schon allein deshalb haltlos.
Meine Anstrengungen, die Schächtfrage
von Antisemitismus fernzuhalten, sind an den Juden selbst gescheitert.
Ich habe mich angestrengt, mit meiner Tierschutzarbeit
gegen das Schächten keine antisemitischen Tendenzen zu fördern, indem ich die
Unterstützung und Zusammenarbeit liberaler, tierfreundlicher Juden gesucht habe. Damit
hätte der Öffentlichkeit gezeigt werden können, dass nicht alle Juden diese Grausamkeit
unterstützen und dass antisemitische Verallgemeinerungen nicht zulässig sind. Auch unter
den Christen gibt es Tierquäler, auch das Christentum tut sich schwer mit der
Barmherzigkeit gegenüber den Tieren.
Nur vom weltberühmten Musiker Yehudi Menuhin - ein Jude,
dessen Biografie ich gelesen habe und den ich sehr verehre - habe ich zum Thema Schächten
Unterstützung erhalten. Vielen anderen berühmten Juden habe ich auch geschrieben mit der
Bitte um eine ähnliche Unterstützung - und keine Antwort erhalten. In den
"VgT-Nachrichten" mit einer Auflage von 100 000 habe ich an die Juden
appelliert, uns im Kampf gegen das Schächten zu unterstützen (Beweisakte 8).
Ferner habe ich auch in der auflagenstarken Zeitschrift "Der Beobachter" einen
Appell an die Juden in der Schweiz inseriert. Darin habe ich die aufgeschlossenen,
fortschrittlichen Juden gebeten, mit uns zusammenzuarbeiten im Kampf gegen Tierquälerei
und Antisemitismus. Erhalten habe ich nur zwei jüdische Reaktionen, in denen ich primitiv
beschimpft wurde. Für alle diejenigen, die glauben, meine Formulierungen würden die
üblichen Gepflogenheiten des Umgangs unter Menschen verletzen, möcht ich aus einer
dieser Reaktion kurz zitieren, damit Sie eine Ahnung haben, was ich mir von jüdischer
Seite alles gefallen lassen muss:
An Kessler, den grossen Tierfreund und
Menschenverachter, eidg dipl Antisemit mit Nazi- Scheisse im Wasserkopf... Der grosse
Moses sagte, das jüdische Volk ist ein hartnäckiges Volk und unter den Hartnäckigen bin
ich noch einer der Hartnäckigsten. Heuchler müssen auch sterben, besonders wenn sie so
verlogen sind bis unter die Schamhaare. Ich gestatte ihnen, dass sie mit meinen
Faxmitteilungen ihr Arschloch putzen dürfen. Marco Bloch, Holbeinstr 79, 4051 Basel.
Wenn Sie angewidert sind, dass so etwas hier vorgelesen wird, dann können Sie wenigstens
feststellen, dass meine Formulierungen vorgelesen werden können, ohne dass ein
unbefangener Zuhörer verletzt wird. Betroffen fühlen sich von meinen Formulierungen nur
Menschen, die ein falsches Verständnis von Religionsfreiheit und Toleranz haben, soweit
es Juden betrifft; gegenüber Andersdenkenden ist es dann meist nicht mehr weit her mit
dieser Toleranz.
Wenn man ein Verhalten, das Judenhass erzeugt, als
antisemitisch qualifizieren will, dann sind nicht meine tierschützerischen Äusserungen
gegen das Schächten antisemitisch, sondern das Verhalten der Juden selbst. Ich bin nur
der Überbringer der schlechten Botschaft, dass heute, im zwanzigsten Jahrhundert hier in
der Schweiz eine einflussreiche Volksgruppe lebt, die einer bestialischen Tradition aus
Urzeiten huldigt und so einflussreich ist, dass eine kurze Reise nach Bern zu Bundesrat
Delamuraz schon genügt, dass das Schächtverbot für Geflügel sofort gestrichen wird. Dieses
jüdische Verhalten selbst ist die Ursache für wieder zunehmende antisemitische Gefühle.
Wer heute in unserer Kultur immer noch einer grausamen tierquälerischen Tradition
anhängt oder dazu feige schweigt, der kann nicht auf die Sympathie der Bevölkerung
zählen, der ist selber schuld, wenn er verachtet wird. Antisemitismus kann man nicht
durch Unterdürckung der Meinungsäusserungsfreiheit und Verurteilung von Tierschützern
beseitigen; die Betroffenen müssten selbst auch etwas tun.
Es ist mir egal, ob diese Feststellung nun auch wieder als
antisemitisch qualifiziert wird. Was rund um das Thema Schächten gesagt werden muss,
werde ich immer wieder sagen. Wenn Sie das verhindern wollen, müssen Sie mich nicht nur
büssen, sondern ins Gefängnis werfen. Aber ich werde auch aus dem Gefängnis heraus und
sobald ich wieder frei bin immer und immer wieder sagen: Juden, die Tiere grausam
schächten, sind nicht besser als ihre früheren Nazi-Henker!
Beweisakten:
1 "Das betäubungslose Schächten der Tiere im 20.
Jahrhundert" von Dr med Werner Hartinger
2 Israelisches Wochenblatt, Zürich, vom 24.05.96: "Wo
ein Bedürfnis für den Menschen besteht, existiert kein Verbot von Tierquälerei".
3 Jüdische Rundschau, Basel, vom 13.03.97: "... dass
ein neuer Anlauf gegen das Schächtverbot erfolgreich sein müsse"
4 Israelisches Wochenblatt, Zürich, vom 15.11.96:
"Erwin Kessler will die jüdische Gemeinde spalten"
5 Brief von Yehudi Menuhin an Dr Erwin Kessler, VgT, worin
er das Schächten verurteilt.
6 Schreiben der deutschen Bundestierärztekammer vom
29.11.1995, worin das Schächten klar abgelehnt wird.
7 Leserbrief des jüdischen Präsidenten der Eidg
Kommission gegen Rassismus im Nebelspalter Nr 6/1996
8 VgT-Nachrichten 1995-6 mit Aufruf an die Juden.
9 "Das sogenannte Schächtverbot", Stellungnahme
des Schweizerischen Tierschutzverbandes zum Begehren um Aufhebung von BV Art 25 bis, Nr 6
der Schriftenreihe des Schweizerischen Tierschutzverbandes, 1971
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