26. Februar 2002

NACHTRAG: Seit der Intevention des VgT h�lt die Klinik Waldhaus keine Schweine mehr

B�ndner Veterin�ramt deckt Missst�nde im Schweinestall der Psychiatrischen Klinik Waldhaus

Eindeutig erwiesenes Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Stroheinstreu und ein grosses, nicht veterin�rmedizinisch behandeltes Geschw�r einer Muttersau im Schweinestall der Psychiatrischen Klinik Waldhaus in Chur veranlassten den VgT zu einer Strafanzeige gegen den Betriebsleiter.

Nun hat die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung aufgrund einer Stellungnahme des Veterin�ramtes eingestellt.

Das Tierschutzgesetz schreibt in den Abferkelbuchten Stroheinstreu vor, damit die Muttertiere ihren starken Nestbautrieb ausleben k�nnen. Mit Fotoaufnahmen hat der VgT belegt, dass im Schweinestall der Klinik Waldhaus diese gesetzlich vorgeschriebene Einstreu fehlt. Am 4. Juni 2001 zeigte die r�toromanische Aktualit�tensendung "Telesguard" auf SF1 Aufnahmen aus dem Schweinestall, welche die fehlende Einstreu best�tigte.

Das fotografierte Geschw�r an der Schulter einer Muttersau hat seine Ursache mit gr�sster Wahrscheinlichkeit im Fehlen der Einstreu und dem Liegen auf dem rauhen, nackten Zementboden.

Das Veterin�ramt deckte diese Missst�nde mit der Behauptung, die Tiere h�tten die Einstreu m�glicherweise aufgefressen und es sei nicht erwiesen, dass das Geschw�r durch fehlende Einstreu entstanden sei. Diese Argumentation ist unglaublich, aber f�r das B�ndner Veterin�ramt typisch: Wenn sowenig Stroh eingestreut wird, dass dieses von den Tieren aufgefressen wird und die Tiere auf dem nackten Zementboden liegen m�ssen, dann ist die Einstreuvorschrift offensichtlich nicht erf�llt! Es kommt nicht darauf an, warum es keine Einstreu hat; das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass es Einstreu hat; es muss soviel eingestreut werden, dass es tats�chlich Einstreu auf dem Boden hat.

Gem�ss Artikel 3 der Tierschutzverordnung m�ssen kranke Tiere unverz�glich behandelt und gepflegt werden. Das fotografierte handgrosse Geschw�r ist offensichtlich nicht behandelt worden. Sogar dieses kranke Tier mit dem druckempfindlichen Geschw�r musste auf dem nackten Zementboden liegen (siehe Fotos), was ganz sicher nicht Artikel 3 der Tierschutzverordnung gen�gt, welcher vorschreibt: "Kranke und verletzte Tiere muss der Tierhalter unverz�glich ihrem Zustand entsprechend unterbringen, pflegen und behandeln...".   Dazu f�hrt die Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverf�gung nicht einmal eine fadenscheinige Rechtfertigung an, sondern erw�hnt diesen Punkt der Strafanzeige schon gar nicht mehr...

Es sind ja nur Tiere!

In einem Streitgespr�ch in Radio Grischa ("Grischalog" vom 25. September 2002) behauptete der Direktor der Landwirtschaftsschule Plantahof, K�chler, Kastenst�nde f�r Mutterschweine seien in der Schweiz verboten. In den Abferkelbuchten m�ssten sich die Mutterschweine drehen k�nnen. Im Landwirtschaftsbetrieb Waldhof hatte es genau solche, laut K�chler angeblich verbotene Kastenst�nde, in denen das Muttertier nur gerade knapp aufstehen und abliegen, jedoch keinen Schritt gehen und sich nicht drehen kann. So verlogen und ungestraft kann im Kanton Graub�nden der Direktor der staatlichen Landwirtschaftsschule als Sprachrohr der Agro- und Fleischmafia auftretetn!

Kastenstand f�r Mutterschweine im Waldhof:

waldhaus-1.jpg (218871 Byte)

 

Schon im Fall der Kaninchenhaltung der Hosangschen Stiftung Plankis (www.vgt.ch/vn/0302/kaninchen-GR.htm) hat das B�ndner Veterin�ramt gesetzwidrige Missst�nde gedeckt und hief�r sogar noch eine illegale Sonderbewilligung erteilt. Die konstante Tierschutzfeindlichkeit der B�ndner Tierschutzbeamten beobachten wir nun schon seit �ber zehn Jahren. Dass die B�ndner Staatsanwaltschaft diesen Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes auch noch deckt, ist schlimm und ein Hinweis darauf, dass Regierungsrat Aliesch nicht die einzige Problemstelle im B�nder Staatsapparat ist.


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