29. Januar 2004

Pferdehaltung: "Schweizer Tierschutz STS" schiesst VgT in den Rücken

von Erwin Kessler, Präsident VgT

Seit Jahren hat es mich erstaunt und geärgert, dass Tierschutzorganisationen den in Sachen Tierschutz notorisch gleichgültigen und tierverachtenden Behörden einfach nachplappen, die Anbindehaltung von Pferden sei nicht verboten. Wer das Tierschutzgesetz mit Sachverstand interpretiert, kommt rasch zum gegenteiligen Schluss. Obwohl die Pferdehaltung für den VgT nur ein Randthema ist, habe ich mich im Frühjahr des letzten Jahres entschlossen, ein teures Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, um diesem Spuk ein Ende zu machen. Am 21. September 2003 veröffentlichte ich das Rechtsgutachten des Freiburger Rechtsprofessors Marcel Niggli, das an Klarheit nichts zu wünschen übrig lässt (www.vgt.ch/news_bis2001/010930.htm). Das Gutachten fand grosse Beachtung. Unter anderem veröffentlicht die Pferdesport-Zeitschrift "Pferde-Woche"einen grossen Bericht und kommentierte das Gutachten positiv (www.vgt.ch/pressespiegel/031112.pdf).

In der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift "Tier-Report" des "Schweizer Tierschutzes STS" wird weiterhin leichtfertig und total falsch das Gegenteil behauptet: "Streng gesetzlich betrachtet, ist die Anbindehaltung bisher erlaubt." In der Legende zum Bild einer Anbindehaltung wird dann gleich nochmals so falsch nachgedoppelt: "Erlaubt: Unsinnige Anbindehaltung".

Diese Behauptung. mit der der STS dem VgT einmal mehr die Arbeit des VgT sabotiert, steht in einem Bericht über die grässlichen Zustände in der bäuerlichen Zucht von Freiberger Pferden. Von "widernatürlicher Anbindehaltung" ist die Rede und: "Rund sechs Monate des Jahres verbringen die Freiberger vom Herbst bis im Frühling im jurassischen Hauptzuchtgebiet in dunklen, engen Boxen. Nicht selten handelt es sich dabei um ehemalige Kuhställe, die für die Pferdehaltung umgebaut wurden. Vielfach sind es finstere, muffige Löcher, in denen die bewegungsfreudigen Tiere untergebracht sind." Dann folgt ein Spendenaufruf. Mehr Geld, um dem VgT in den Rücken zu fallen?


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