2. Juni 2000

Das heutige Urteil des Solothurner Obergerichtes im Strafverfahren gegen Tierschutzinspektor Kummli

Anlass:
Aufgrund einer Strafanzeige gegen den Tierschutzbeamten des Kantons Solothurn, Mario Kummli, kam es zu einem Strafverfahren (www.vgt.ch/news/990913.htm)

An der Hauptverhandlung vor Obergericht war unbestritten, dass Tierschutzinspektor Kummli im Fall von Landwirt Belser in Kienberg vier Jahre lang von der krassen Missachtung der Auslaufvorschrift f�r Rindvieh gem�ss Artikel 18 der Tierschutzverordnung wusste - die K�he verbrachten ihr ganzes Leben an der Kette in einem d�steren Stall, ohne jemals den gesetzlichen Auslauf zu erhalten - und trotzdem nichts unternahm, um diese gesetzwidrige Tierqu�lerei zu beenden. Wie der Staatsanwalt ausf�hrte, stellt dieses Dulden einer gesetzwidrigen Tierqu�ler durch den kantonalen Tierschutzinspektor eine strafbare Verletzung des Tierschutzgesetzes dar.

Heute gab das Obergericht nun den Freispruch Kummlis bekannt. Das d�rfte einmal mehr politische Gr�nde haben: Die �bliche Geringsch�tzung der Tiere und des Tierleides, ferner der Grundsatz der Staatsorgane "der Staat hat immer recht", weil nicht sein kann, was nicht sein darf, n�mlich staatliche Missst�nde beim Vollzug eines vom Volk mit �berw�ltigender Mehrheit gutgeheissenem Gesetz, dem Tierschutzgesetz.

Das herrschende Regime im Kanton Solothurn will offensichtlich keinen Tierschutz, wie die jahrelange Trag�die des Tierschutz-Nichtvollzugs immer wieder zeigt: www.vgt.ch/vn/0102/solothurn.htm


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