12. Oktober 2000
"Tierqu�ler"-Kleber
Ein unbekannter Tierfreund hat uns folgende Aufnahme eingesandt:
Diesen "Tierqu�ler"-Kleber kann jedermann beziehen (siehe VgT-Shop). Obwohl die mit dieser Anwendung vermittelte Botschaft zutreffend ist, m�ssen wir darauf aufmerksam machen, dass das unter Umst�nden als Sachbesch�digung ausgelegt wird und deshalb - wer erwischt wird - mit einer Busse und einer Schadenersatzforderung f�r eine Neuplakatierung rechnen muss, wenn der Kleber nicht ohne Besch�digung entfernt werden kann. Von Glasscheiben wie in diesem Beispiel l�sst er sich in der Regel problemlos entfernen, wenn er als st�rend empfunden wird.
Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster
http.//www.vgt.ch/news/001012.htm