20. Januar 2001

Die Antirassismus-Neurose der Thurgauer Staatsanwaltschaft

von Erwin Kessler, Pr�sident VgT

Gewisse Gesellschaftsgruppen haben so ihre Eigenheiten, auch im kriminellen Verhalten. Das ist nichts Neues und nichts Besonderes. Ein Thurgauer Polizist, der �ber einen Einbruchdiebstahl rapportierte, dr�ckte das etwas salopp so aus, die T�ter seien "in ihrer angeborenen Weise vorgegangen". Nun hatte die chronisch unterbesch�ftigte Thurgauer Staatsanwaltschaft nichts Gescheiteres zu tun, als gegen diesen Polizisten eine Strafuntersuchung wegen Rassendiskriminierung zu er�ffnen. In diesem Zusammenhang ist es aufschlussreich, wie sich die Thurgauer Staatsanwaltschaft schon in einem fr�heren Fall wegen angeblicher Rassendiskriminierung benommen hat. �ber diesen Fall bin ich aus erster Quelle informiert, denn er betrifft mich selber:

Im Herbst 1998 erhielt ein Thurgauer Polizeiposten einen anonymen Anruf eines Unbekannten, der die Polizei aufforderte, gegen nicht konkret bezeichnete angeblich rassendiskriminierende Inhalte in den Internet-Seiten des VgT vorzugehen. Der Polizeibeamte erkl�rte sich f�r nicht zust�ndig und forderte den Unbekannten auf, schriftlich Anzeige zu erstatten. Dieser erkl�rte, er habe Beziehungen zur Bundespolizei (Bupo) und werde dort eine Anzeige machen. Tats�chlich erhielt die Bupo hierauf angeblich anonym eine Anzeige, die allerdings aus nichts anderem als ca 100 Seiten Ausdrucken von VgT-Internet-Seiten bestand - ohne Erl�uterung, was wo und weshalb strafbare Inhalte darstelle. Offenbar waren einfach alle Seiten ausgedruckt worden, in denen etwas �ber das j�dische Sch�chten (Schlachten von Tieren bei vollem Bewusstsein, ohne Bet�ubung) stand. Seltsamerweise wanderte diese "Anzeige" bei der Bupo nicht in den Papierkorb, sondern wurde an das Thurgauer Untersuchungsrichteramt  in M�nchwilen (meinem Wohnbezirk) weitergeleitet. Dieses konnte bei einer ersten Durchsicht nichts Strafbares erkennen und war ver�rgert dar�ber, dass die Bupo eine derart unqualifizierte Anzeige ohne Bezeichnung des angeblich deliktischen Verhaltens �berhaupt weiterleitete, und retournierte den Stoss Internet-Ausdrucke - etwas anderes enthielt die anonyme "Anzeige" nicht - an die Bupo.

Davon erfuhr nun der j�dischen Kreisen nahestehende Sonntagsblick (Ellen Ringier, die Frau des Verlagsbosses, ist aktive J�din), der sich sofort anschickte, wieder einmal einen Hetzartikel gegen mich zu ver�ffentlichen. Gerne bereit, dazu reisserischen Stoff zu liefern, zeigte sich die Thurgauer Staatsanwaltschaft. Im Sonntags-Blick vom 6.12.1998 bezeichnete Staatsanwalt Heller die von mir redigierten Internet-Ver�ffentlichungen des VgT �ber das grausame Sch�chten als "stinkige Fl�ssigkeit", die gestoppt werden m�sse. W�rtlich wird er wie folgt zitiert: "Das Loch im Tank, aus dem die stinkige Fl�ssigkeit fliesst, soll gestopft werden." Gemeint waren - wie sich aus dem Zusammenhang eindeutig ergibt - die VgT-Seiten im Internet. Diese �ffentliche Verurteilung durch die Thurgauer Staatsanwaltschaft erfolge, bevor �berhaupt eine Strafuntersuchung er�ffnet war.

Die europ�ische Menschenrechts-Konvention verpflichtet s�mtliche staatlichen Beh�rden dazu, jedermann als unschuldig zu behandeln, solange keine rechtskr�ftige Verurteilung vorliegt (sog Unschuldsvermutung). Gegen diesen fundamentalen rechtsstaatlichen Grundsatz hat Staatsanwalt Heller mit meiner �ffentlichen Vorverurteilung krass verstossen. Unter Missbrauch seines Amtes hat Staatsanwalt Heller �ffentlich den Vorwurf eines feststehenden strafbaren Verhaltens erhoben, gest�tzt lediglich auf eine anonyme Anzeige, w�hrend noch nicht einmal eine Untersuchungen eingeleitet war. Dies f�hrte dazu, dass uns der damalige Internet-Provider fristlos k�ndigte. Mit Entscheid vom 16.3.99 hat hierauf der leitende Thurgauer Staatsanwalt Dr P Schwager seinen Amtskollegen Heller mit windigen Ausfl�chten gedeckt, die Zeugeneinvernahme der Sonntags-Blick-Journalisten verweigert, sich einseitig auf die Aussagen Hellers verlassen und die Er�ffnung einer Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauchs verweigert.

Ich weiss nicht, von wem die Thurgauer Staatsanwaltschaft gesteuert wird, ob politischer Einfluss aus einer bestimmten Ecke dahinter steckt oder ob es sich um eine hausgemachte Neurose handelt, welches rechtsstaatliches Denken sofort ausschaltet, wenn eine m�gliche Anwendung des Antirassismus-Maulkorbgesetzes gewittert wird. Jedenfalls bin ich �berzeugt, dass es dringender n�tig w�re, einmal bei dieser Staatsanwaltschaft zum Rechten zu sehen, anstatt sinnlose Strafuntersuchungen gegen Polizisten zu er�ffnen.


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