18. Februar 1998
Wende in der
Auseinandersetzung um die Tierhaltung des Klosters Fahr
Am Dienstag, den 17.2.98, fand
im Kloster Fahr ein gerichtlicher Augenschein statt. Dabei wurden
gegen�ber fr�her wesentliche Verbesserungen in der
kl�sterlichen Tierhaltung festgestellt:
- Der Muni erh�lt regelm�ssig Freilauf im
Laufhof (fr�her gesetzwidrig nicht, wie seitens des
Klosters eingestanden).
- Die K�he erhalten auch im Winter Auslauf
(fr�her nicht, wie durch Aussagen des Betriebspersonals
vor Zeugen belegt)
- Die frischgeborenen K�lber werden
"nur" noch in den ersten 14 Tagen in
Einzelboxen in sozialer Isolation gehalten (fr�her
l�nger, wie durch Fotos und Zeugen belegt).
- Im Schweinestall hat es Einstreu (fr�her
nicht, wie durch Fotos und Zeugen belegt).
- Alle Kastenst�nde im Schweinestall waren
offen, so dass sich die Mutterschweine frei bewegen
konnten, auch ein Muttertier mit erst zwei Tage alten
Ferkeln, das bei offenem Kastenstand abferkeln
konnte.(Fr�her waren die Kastenst�nde bis 14 Tage nach
der Geburt geschlossen, wie vom Kloster zugestanden -
eine gesetzwidrige Tierqu�lerei.)
Nicht tiergerecht und nach
Ansicht des VgT eines Klosters unw�rdig sind weiterhin folgende
Missst�nde:
- Die frischgeborenen K�lber werden nach
der sofortigen Trennung von der Mutter zwei Wochen lang
sozial isoliert in Einzelboxen gehalten - nach Auffassung
des VgT eine Tierqu�lerei
- Der elektrische Kuhtrainer ist weiterhin
in Betrieb und stellt nach �bereinstimmender Auffassung
praktisch s�mtlicher - auch der konservativen -
Tierschutzorganisationen wie auch der
Nutzierverhaltensforscher und Tier�rzte eine
Tierqu�lerei dar, welche starke Verhaltensst�rungen und
Fruchtbarkeitsst�rungen zur Folge hat
- Bei der Gew�hrung von Auslauf f�r das
Rindvieh orientiert sich das Kloster am gesetzlichen
Minimum (90 Tage pro Jahr), nicht an den Bed�rfnissen
der Tiere nach t�glichem Auslauf, besonders wenn sie im
Stall unter einem elektrischen Kuhtrainer stehen, welcher
das K�rperpflegeverhalten weitgehend unterbindet
- Die Kastenst�nde im Schweinestall sind
immernoch in Gebrauch und verhindern auch in ge�ffnetem
Zustand ein artgerechtes Verhalten der Mutterschweine
(Platzmangel, nicht artgerechte Strukturierung der
Abferkelbucht). Darum werden �berdurchschnittlich viele
Ferkel erdr�ckt (am Augenschein erw�hnter neuester
Fall: 2 von 13 frischgeborenen Ferkel vom
verhaltensgest�rten Muttertier erdr�ckt). F�r eine
tiergerechte Schweinehaltung m�ssten die Kastenst�nde
demontiert und Kot- und Liegebereich durch eine Trennwand
getrennt werden (sogenannte "Schmid-Bucht")
Angesichts der vorgenommenen Verbesserungen hat
der VgT in einer Gesamtw�rdigung der Situation heute
entschieden, trotz den immer noch bedauernswerten Umst�nden von
weiteren Kampagnen gegen die Kl�ster Fahr und Einsiedeln
abzusehen, vorausgesetzt allerdings, die Verh�ltnisse bleiben
mindestens so, wie bei diesem offiziellen Augenschein angetroffen
(vom Kloster als heute normal bezeichnet). Die heutige Situation
im Kloster Fahr beurteilt der VgT als zu schlecht, um zufrieden
zu sein, aber zu wenig schlecht, um weitere Kampagnen zu
rechtfertigen.
Der VgT wird hingegen im Rahmen der
Berichterstattung �ber die noch h�ngigen diversen
Gerichtsverfahren zwischen dem Kloster Fahr und dem VgT jeweils
auf seine Kritik an der kl�sterlichen Tierhaltung zur�ckkommen,
jedoch ansonsten keine �ffentlichen Kampagnen mehr f�hren und
sich anderen, dringenderen F�llen zuwenden.
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