18. Februar 1998
Wende in der Auseinandersetzung um die Tierhaltung des Klosters Fahr


Am Dienstag, den 17.2.98, fand im Kloster Fahr ein gerichtlicher Augenschein statt. Dabei wurden gegen�ber fr�her wesentliche Verbesserungen in der kl�sterlichen Tierhaltung festgestellt:

  1. Der Muni erh�lt regelm�ssig Freilauf im Laufhof (fr�her gesetzwidrig nicht, wie seitens des Klosters eingestanden).
  2. Die K�he erhalten auch im Winter Auslauf (fr�her nicht, wie durch Aussagen des Betriebspersonals vor Zeugen belegt)
  3. Die frischgeborenen K�lber werden "nur" noch in den ersten 14 Tagen in Einzelboxen in sozialer Isolation gehalten (fr�her l�nger, wie durch Fotos und Zeugen belegt).
  4. Im Schweinestall hat es Einstreu (fr�her nicht, wie durch Fotos und Zeugen belegt).
  5. Alle Kastenst�nde im Schweinestall waren offen, so dass sich die Mutterschweine frei bewegen konnten, auch ein Muttertier mit erst zwei Tage alten Ferkeln, das bei offenem Kastenstand abferkeln konnte.(Fr�her waren die Kastenst�nde bis 14 Tage nach der Geburt geschlossen, wie vom Kloster zugestanden - eine gesetzwidrige Tierqu�lerei.)

Nicht tiergerecht und nach Ansicht des VgT eines Klosters unw�rdig sind weiterhin folgende Missst�nde:

  1. Die frischgeborenen K�lber werden nach der sofortigen Trennung von der Mutter zwei Wochen lang sozial isoliert in Einzelboxen gehalten - nach Auffassung des VgT eine Tierqu�lerei
  2. Der elektrische Kuhtrainer ist weiterhin in Betrieb und stellt nach �bereinstimmender Auffassung praktisch s�mtlicher - auch der konservativen - Tierschutzorganisationen wie auch der Nutzierverhaltensforscher und Tier�rzte eine Tierqu�lerei dar, welche starke Verhaltensst�rungen und Fruchtbarkeitsst�rungen zur Folge hat
  3. Bei der Gew�hrung von Auslauf f�r das Rindvieh orientiert sich das Kloster am gesetzlichen Minimum (90 Tage pro Jahr), nicht an den Bed�rfnissen der Tiere nach t�glichem Auslauf, besonders wenn sie im Stall unter einem elektrischen Kuhtrainer stehen, welcher das K�rperpflegeverhalten weitgehend unterbindet
  4. Die Kastenst�nde im Schweinestall sind immernoch in Gebrauch und verhindern auch in ge�ffnetem Zustand ein artgerechtes Verhalten der Mutterschweine (Platzmangel, nicht artgerechte Strukturierung der Abferkelbucht). Darum werden �berdurchschnittlich viele Ferkel erdr�ckt (am Augenschein erw�hnter neuester Fall: 2 von 13 frischgeborenen Ferkel vom verhaltensgest�rten Muttertier erdr�ckt). F�r eine tiergerechte Schweinehaltung m�ssten die Kastenst�nde demontiert und Kot- und Liegebereich durch eine Trennwand getrennt werden (sogenannte "Schmid-Bucht")

Angesichts der vorgenommenen Verbesserungen hat der VgT in einer Gesamtw�rdigung der Situation heute entschieden, trotz den immer noch bedauernswerten Umst�nden von weiteren Kampagnen gegen die Kl�ster Fahr und Einsiedeln abzusehen, vorausgesetzt allerdings, die Verh�ltnisse bleiben mindestens so, wie bei diesem offiziellen Augenschein angetroffen (vom Kloster als heute normal bezeichnet). Die heutige Situation im Kloster Fahr beurteilt der VgT als zu schlecht, um zufrieden zu sein, aber zu wenig schlecht, um weitere Kampagnen zu rechtfertigen.

Der VgT wird hingegen im Rahmen der Berichterstattung �ber die noch h�ngigen diversen Gerichtsverfahren zwischen dem Kloster Fahr und dem VgT jeweils auf seine Kritik an der kl�sterlichen Tierhaltung zur�ckkommen, jedoch ansonsten keine �ffentlichen Kampagnen mehr f�hren und sich anderen, dringenderen F�llen zuwenden.


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