Eidgen�ssische Volksinitiative
gegen das

bet�ubungslose Sch�chten

Kurzbezeichnung: VgT-Sch�cht-Initiative

Amtliche Publikation

balk11.gif (5078 Byte)

Was sind das f�r uns�gliche Heuchler, welche das Sch�chten in der Schweiz verboten haben wollen, aber gleichzeitig zustimmen, dass diese bestialische Tierqu�lerei im Auftrag der Schweiz jenseits der Grenze ausgef�hrt wird.

Was sind das f�r Unmenschen, die sagen, mit dem Sch�chten von H�hnern k�nnten sie leben, ohne danach zu fragen, wie die H�hner damit leben k�nnen. "Ein j�disches Sprichwort sagt treffend: Es ist einfach, das Leiden anderer gelassen hinzunehmen."

Der VgT hat eine Volksinitiative gegen das bet�ubungslose Sch�chten lanciert (Ver�ffentlichung im Bundesblatt am 26. M�rz 2002), welche die folgenden �nderungen gegen�ber der heutigen Rechtslage verlangt:

- das heute nur f�r S�ugetiere geltende Sch�chtverbot wird auf H�hner und Truten ausgedehnt;

- der Import von Sch�chtfleisch wird verboten.

Unterschriftenkarten werden als Beilage zu der soeben erschienenen neuen Ausgabe der VgT-Nachrichten (VN2002-2) in alle Haushaltungen der ganzen deutschen Schweiz verteilt (Auflage 2.6 Millionen; die Verteilung dauert ein paar Monate).

Herunterladen und Ausdrucken des Unterschriftenbogens (ca 92 KB ): Download Unterschriftenbogen
Zum Herunterladen brauchen Sie den Acrobat Reader von Adobe; diesen k�nnen Sie kostenlos bei Adobe herunterladen.

Zum Initiativ-Recht: Es k�nnen alle Menschen die Initiative unterschreiben, welche die Schweizer B�rgerschaft besitzen und mindestens 18 Jahre alt sind. Wer diese Voraussetzungen nicht erf�llt, bitte Unterschriftenkarte nicht einsenden!

Einsendeschluss: Ende M�rz 2003.

Der Wortlaut der Initiative:

Art 80 der Bundesverfassung wird wie folgt erg�nzt:

4  F�r das Schlachten von Tieren gilt:

a. S�ugetiere und Gefl�gel sind vor dem Blutentzug zu bet�uben, derart, dass sofortige, bis zum Tod anhaltende Empfindungslosigkeit eintritt;

b. Der Import, der Vertrieb und der Konsum von Fleisch solcher Tiere, die nicht nach einer gleichwertigen Vorschrift wie in Buchstabe a bet�ubt worden sind, sind verboten.

5  F�r den Vollzug von Absatz 4 ist der Bund zust�ndig. Er kann einzelne Aufgaben an die Kantone delegieren.

Entgegenstehende internationale Freihandelsabkommen (WTO) m�ssen ge�ndert oder gek�ndet werden. Sie stellen kein "V�lkerrecht" dar, sondern blosse Handelsabkommen. Gem�ss Artikel 39 der Bundesverfassung kann das Parlament Initiativen nur f�r ung�ltig erkl�ren, welche gegen "zwingendes V�lkerrecht" verstossen. Darunter werden allgemein unantastbare Normen der Menschlichkeit verstanden, wie Verbote von Folter, V�lkermord und Sklaverei, die Garantien der Europ�ischen Menschenrechtskonvention und die Grundz�ge des humanit�ren Kriegsrechts.

Weil die schweizerische Landesregierung offenbar nicht f�hig oder nicht willens ist, Vorbehalte gegen unmenschliche Auswirkungen des Freihandels anzubringen bzw auszuhandeln, muss dieses Abkommen gek�ndigt werden. Grunds�tze der Menschlichkeit d�rfen nicht beliebig wirtschaftlichen Interessen geopfert werden. Die vorliegende Initiative soll dies klar machen.

Die Initiative verletzt auch nicht die Religionsfreiheit, da durch das Bet�ubungsgebot Moslems und Juden nicht an der Aus�bung zwingender Vorschriften ihrer Religion gehindert werden. Das Sch�chten ist in diesen Religionen kein zwingendes Ritual, sondern dient einzig und allein der Zubereitung von Fleischnahrung. Fleischnahrung ist aber weder aufgrund dieser Religionsvorschriften noch nach den modernen Erkenntnissen der Ern�hrungslehre notwendig. Strenggl�ubige k�nnen deshalb mit gesunder und bek�mmlicher vegetarischer Ern�hrung in vollkommenem Einklang mit ihrer Religion leben.

Das von fundamentalistischen Juden und Moslems geltend gemachte Bet�ubungsverbot ist in den Religionsvorschriften nicht zu finden, sondern st�tzt sich auf das religi�se Verbot, Blut zu essen. Diese Vorschrift wird durch vegetarische Ern�hrung weit besser erf�llt als mit dem Konsum von Sch�chtfleisch, denn das Blut kann nie vollst�ndig aus dem Fleisch entfernt werden.

Fleisch ist nach den modernen Erkenntnissen der Ern�hrungslehre kein notwendiges "Lebensmittel", sondern ein Genussmittel, und es ist eine wiederholt best�tigte wissenschaftliche Tatsache, dass vegetarische Ern�hrung ges�nder ist. Je weniger Fleisch, um so ges�nder - wie bei anderen Genussmitteln.

Wer extremen Religionsvorschriften huldigt, sollte auch bereit sein, auf gewisse Bequemlichkeiten zu verzichten. Der Verzicht auf Fleischkonsum bedeutet auch f�r strenggl�ubige Juden und Moslems nur einen Bequemlichkeitsverzicht, Verzicht auf einen gewohnheitsm�ssigen kulinarischer Genuss, was f�r manche Menschen unbequem ist. Eine reine Frage der Gewohnheit und der Bequemlichkeit, die mit Religion absolut nichts zu tun hat. Darum hat die Bet�ubungsvorschrift nichts mit der Religionsfreiheit zu tun. Nicht jede Tradition und nicht jeder Bl�dsinn ist durch die Religionsfreiheit gesch�tzt, nur weil jemand behauptet, dies sei f�r ihn Religion. Sonst w�re zB auch das Rauchen in Rauchverbotszonen durch die Religionsfreiheit gesch�tzt, sobald irgend eine Sekte auf die Idee kommt, Gott habe ihr befohlen, genau dort die Friedenspfeife zu rauchen. Das ist rechtlich und ethisch so klar, dass es sich er�brigt, auf schlimmere "Religionsfreiheiten" wie das Zu-Tode-Steinigen von Ehebrecherinnen, das Beschneiden von M�dchen ohne Bet�ubung und die Menschenfresserei n�her einzugehen.

Von j�discher Seite wird behauptet, der Europ�ische Gerichtshof f�r Menschenrechte habe in einem Pr�judizurteil das Sch�chten der Religionsfreiheit unterstellt. Liest man das Urteil genau, erweist sich diese Behauptung als unwahr. Dass Bundesrat Couchepin diese j�dische L�ge �bernommen hat - fahrl�ssig oder vors�tzlich - und nun seinerseits Volk und Parlament anl�gt, geh�rt zur schweizerischen Tradition, dass das Volk vor wichtigen Entscheidungen von der Landesregierung skrupellos angelogen wird. Dagegen kann sich der Stimmb�rger nicht wehren. Es gibt gegen verlogene Abstimmungsmanipulationen durch den Bundesrat kein Rechtsmittel, aber auch keine demokratisch-politische M�glichkeit, weil der Bundesrat nicht vom Volk gew�hlt werden darf.

Die vorliegende Initiative �berschneidet sich im Kernanliegen - Importverbot - NICHT mit der STS-Initiative "f�r einen zeitgem�ssen Tierschutz". Der STS hat kurz nach Lancierung seiner Initiative erkl�rt, dass das Importverbot f�r Tierqu�lerprodukte Sch�chtfleisch nicht zwingend einschliesse, der Bundesrat k�nne f�r Sch�chtfleisch eine Ausnahmebewilligung erteilen (Das Sch�chtverbot in der neuen Initiative - Ausnahme f�r Import im Vollzugsrecht?, NZZ 2.2.2002). Der Bundesrat hat dies hierauf sofort getan und ein Gesetz angek�ndigt, das den heute erlaubten Import von Sch�chtfleisch noch weitergehender erleichtern soll (Privilegierung gegen�ber dem Import von gew�hnlichem Fleisch).

Was sind das f�r Heuchler, die das Sch�chten als Tierqu�lerei lautstark verurteilen und dann einverstanden damit sind, dass das Sch�chtverbot mit einem freien Import von Sch�chtfleisch umgangen werden darf!

*

Warum will die Initiative nur das "bet�ubungslose" Sch�chten, nicht das Sch�chten generell verbieten? -> Antwort

*

Glosse zum Gefl�gelsch�chten im Thurgauer Tagblatt: "Stolz - Worauf?"

Weitere Informationen zum Thema Sch�chten finden Sie hier. Wer sich noch gr�ndlicher f�r das Thema interessiert findet mit dem Suchwort "Sch�cht" und der  Suchfunktion auf der VgT-Homepage weitere Infos.

*

Von den politischen Parteien unterst�tzen nur die Freiheitspartei der Schweiz und die Schweizer Demokraten die VgT-Initiative gegen das Sch�chten.

*

30. Oktober 2002:
Beschwerde gegen Polizeiwillk�r gegen Unterschriftensammlung


Inhaltsverzeichnis VN2002-2

Archiv VgT-Nachrichten

Startseite VgT


Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster
URL: http://www.vgt.ch/vn/0202/schaecht-initiative.htm