VN 2003-2

Erfolg:

Schweinestall des Klosters Disentis stillgelegt

Was lange währte, wurde endlich gut: Der vom VgT kritisierte Schweinestall des Klosterhofes Disentis wurde stillgelegt. Dies ist nicht dem Tierschutzgesetz zu verdanken, das von den Behörden des Kantons Graubünden nicht durchgesetzt wird - das Bündner Veterinäramt und die Staatsanwaltschaft haben diese tierquälerische Form der Schweine-Intensivhaltung für zulässig erklärt. Zum Erfolg führte die hartnäckige öffentliche Kritik des VgT und die gesunde Einstellung der Mehrheit der Bevölkerung, dass ein Kloster ethische Verantwortung und Vorbildfunktion zeigen müsse.

Besser geworden ist es auf dem Klosterhof Disentis auch im Kuhstall: Der tierquälerische elektrische Kuhtrainer wurde entfernt und die Kühe erhalten nun regelmässig den vorgeschriebenen Auslauf. Die Kühe sind sauber und erhalten reichlich Stroheinstreu. Das ist vorbildlich und aussergewöhnlich, denn in den allermeisten Anbindeställen fehlt die in Artikel 17 der Tierschutzverordnung vorgeschriebene Einstreu und die Kühe sind trotz des elektrischen Kuhtrainers verkotet. Viele haben wegen der fehlenden Einstreu Druckstellen und Geschwüre an den Gelenken - nicht so im Kuhstall des Klostershofes Disentis. Die Zustände sind nun wirklich erfreulich. Wir danken den Verantwortlichen des Klosters und dem Pächter des Klosterhofes für diese Verbesserungen.
Mehr zur Auseinandersetzung um die Tierhaltung des Klosters Disentis: www.vgt.ch/vn/0201/disentis.htm


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