VN03-3 / 16. September 2003

Die Schweinerei
des Frauenfelder Bezirksrichters Iseli (SVP)

und wie der Herr Richter von Parteifreund und Statthalter Ernst Müller (SVP) gedeckt wird

Landwirt und Schweinemäster Ulrich Iseli, Bethelhausen, Islikon, Kanton Thurgau, ist nicht nur Schweinemäster, sondern auch Bezirksrichter in Frauenfeld. So sieht seine Schweinefabrik von aussen aus:

... und so im August 2002 im Innern: überfüllte Mastbuchten und mit Durchfall verschmierte Schweine.

Die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsmöglichkeit mit "Stroh oder ähnlichem" fehlte. Ebenfalls fehlte es am gesetzlich vorgeschriebenen artgemässen Futter. Die Tiere erhalten nur Suppe - stinkende Abfallsuppe. Im Stall und in der Umgebung stinkt es fürchterlich. Diese einseitige Fütterung verursacht chronischen Durchfall. Weil die Stallabteile derart überfüllt sind, können die Tiere keinen Schlafplatz sauber halten. Sie müssen am selben Ort fressen, koten und schlafen. So liegen sie zum Schlafen im Durchfall und sind mit Kotkrusten bedeckt. Und das wird intelligenten, sensiblen Tieren angetan, die niemals freiwillig in ihrem eigenen Kot liegen würden und eine empfindliche Nase haben ähnlich wie Hunde.

Am 19. August 2002 reichte der VgT dem kantonalen Veterinäramt eine Anzeige ein. Dieses kontrollierte den Betrieb, fand die Kritik des VgT berechtigt, verzeigte den Herrn Richter und Schweinequäler beim Bezirksamt Frauenfeld, und ordnete gleichzeitig Verbesserungen an. Bezirkstatthalter Ernst Müller, SVP-Parteikollege von Iseli, erliess eine Nichtanhandnahmeverfügung (dh keine Eröffnung einer Strafuntersuchung) mit der Begründung, bei der Nachkontrolle seien die beanstandeten Mängel behoben gewesen (Zwischenruf: hoffentlich auch!). Am Schluss der Verfügung wird zusammenfassend behauptet: "Es lagen keine Verstösse gegen die Tierschutzbestimmungen vor." Die Schweizerische Viehhhalter-Partei SVP, pardon: Volks-Partei, hat kürzlich die Abschwächung des Tierschutzgesetzes gefordert. Alles klar?

Müller, vom schlechten Gewissen getrieben, verweigerte dem VgT als Anzeigeerstatter die Einsicht in seinen mafiosen Schlussentscheid vom 23. April 2003. Erst nach Beschwerden an Staatsanwaltschaft und Bundesgericht wegen Rechtsverweigerung, gewährte er endlich Akteneinsicht.

Müller ist kein Einzeltäter. An dieser amtsmissbräuchlichen "Erledigung" der Verzeigung seines Parteikollegen Iseli ist auch die Staatsanwaltschaft beteiligt, welche diesen skandalösen Entscheid genehmigte. Die Thurgauer Staatsanwaltschaft ist als tierschutzfeindlich berüchtigt; zB hat sie auch die Rechtsverweigerung des Bezirksamtes gedeckt.

Soweit so schlecht. Nun herrschten aber in diesem Sommer (2003) im Tier-KZ Iseli wieder die alten Missstände:

Wieder überfüllte Mastbuchten und kotverschmierte Tiere, dazu auch noch unbehandelte verletzte Tiere. Vom Parteifilz geschützt, sah Richter und Schweinemäster Iseli offenbar keinen Anlass, für dauerhafte Verbesserungen zu sorgen. Am 31. August 2003 erstattete der VgT erneut Anzeige, das Veterinäramt machte daraufhin wieder eine Kontrolle, fand wieder einen überbelegten Stall und kotverschmierte Tiere und verzeigte Iseli erneut beim Bezirksamt Frauenfeld, womit die Geschichte wieder von vorne beginnt. Alle Jahre wieder...

Es sei denn, der Parteifilz finde bald einmal Mittel und Wege, dass Veterinäramt so unter Druck zu setzen, dass dieses - wie zum Beispiel im Kanton Schaffhausen - in vorauseilendem Gehorsam stets alles als gesetzeskonform und die Anzeige des VgT als haltlos rapportiert, was SVP-Statthalter Müller die Arbeit wesentlich erleichtern würde.

Die der SVP nahestehende Thurgauer Zeitung - die sich "unabhängige Tageszeitung" nennt - brachte zu diesem Skandal einen Kurzbericht, in dem die Sache als "Aussage gegen Aussage" dargestellt wurde. Keine der eindrücklichen Beweis-Fotos wurde gezeigt. Die Leser durften nicht sehen, was für eine Schweinerei SVP-Müller in skandalöser Weise als gesetzeskonform erklärte. Das Tagblatt brachte in der Ausgabe für den Kanton Thurgau einen ähnlich nichtssagenden Kurzbericht ohne Abbildung. Erwin Kessler wurde als "umstrittener Präsident des VgT",  Iseli als "ein hochgeachteter Mann in seiner Region" vorgestellt  und es stehe Aussage gegen Aussage im Klartext: die zweifelhafte Aussage einer umstrittenen Person gegen amtliche Feststellungen und die Aussage eines hochgeachteten Ehrenmannes. So lügt und manipuliert die Presse dieser ehrenwerten Gesellschaft. ABSCHAUM SCHWIMMT OBENAUF!  Regional-Radio und -Fernsehen (RadioTop, TeleTop, TeleD) und wie üblich die nationalen Medien, insbesondere das Schweizer Fernsehen (Kassensturz, Rundschau, Tagesschau etc) unterdrückten diesen Tierschutz- und Parteifilz-Skandal vollständig. 

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Was Statthalter Müller sonst noch so alles treibt unter Missbrauch seines Amtes, ist mit einigem Galgenhumor - denn es ist eigentlich gar nicht zum Lachen - in der Glosse Polizeijagd auf VgT-Flagge erzählt.

Wir können die Regierung nicht direkt über diese Machenschaften des Frauenfelder Bezirksamtes informieren, denn im Thurgau wird bestraft, wer die Regierung auf Missstände aufmerksam macht. Siche Justizwillkür im Bonsai-Kätzchen-Prozess: In der Schweiz wird bestraft, wer auf staatliche Missstände aufmerksam macht

Solche Typen wie Iseli und Müller treiben im Thurgau überall ihr Unwesen. Damit wird nun hoffentlich einigen Lesern verständlich, warum der VgT hier ständig prozessieren muss und immer verliert (siehe die lange Liste der Justiz- und Verwaltungswillkür gegen den VgT). Fast in allen Laien-Gerichten hat die Thurgauer Agro-Mafia die Mehrheit.

Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!


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