justizwillkuer/katja-stauber Die Botox-Moderatorin des Schweizer Fernsehens - mit einer genialen Begründung.... Die Fernsehmoderatorin Katja Stauber ist im Zusammenhang mit dem Schönheitsmittel Botox (gegen Falten) ins Fadenkreuz tierschützerischer Kritik geraten. Ihre künstlich geglättete Gesichtshaut sieht sehr nach Botox-Behandlung aus. Das wäre ansich ihre Privatsache, die Herstellung von Botox ist aber mit grausamen Tierversuchen verbunden. Da Tierschutz ein öffentliches Anliegen und keine Privatsache ist, ist es auch keine Privatsache, wenn eine national bekannte Moderatorin diese Tierquälerei durch Konsum von Botox unterstützt. Auf eine Anfrage hin hat Stauber die Verwendung von Botox nicht bestritten. Seit dem November 2008 führt Stauber ein Zensurverfahren gegen den VgT. Damit will sie erreichen, dass sie nicht mehr im Zusammenhang mit Botox erwähnt werden darf. Das Bezirksgericht hat dieser Forderung in einer superprovisorischen Zensurverfügung stattgegeben. Der VgT widersetzt sich dieser Zensur trotz Strafandrohung und hat bereits beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen diese Medienzensur erhoben, da es kein nationales Rechtsmittel gegen solche Medienzensur gibt. Übersicht über die Berichte
im Zusammenhang mit der Botox-Moderatorin: Am 4. Februar 2009 hat Stauber parallel zum zivilrechtlichen Zensurverfahren auch noch Strafklage gegen VgT-Präsident Dr Erwin Kessler wegen angeblicher Beschimpfung erhoben. Stauber behauptet nicht, es sei über sie etwas Unwahres gesagt worden. Deshalb klagt sie nicht wegen Verleumdung oder übler Nachrede, sondern nur wegen "Beschimpfung", denn offensichtlich fürchtet sie einen Wahrheitsbeweis des VgT. Was in den Veröffentlichungen des VgT beschimpfend sein soll, geht aus der Klageschrift allerdings auch nicht hervor: Die Strafklage: www.vgt.ch/justizwillkuer/katja-stauber/090204-strafklage.pdf Der unfähige Anwalt von
Stauber, gegen den der VgT schon einmal ein Gerichtsverfahren gewonnen
hat, hat diese Klage am falschen Ort eingereicht:
Unzuständigkeit Wie vorauszusehen war, hat das Bezirksgericht Meilen in einer am 4. Juni 2009 erlassenen Verfügung die Klage zurückgewiesen, weil dieses Gericht nach geltendem Recht für diese Klage offensichtlich nicht zuständig ist (Verfügung). Nach Überweisung des Verfahrens an das Bezirksgericht Münchwilen hat Stauber die haltlose Klage zurückgezogen mit der genialen Begründung, ein Schuldspruch gegen VgT-Präsident Erwin Kessler hätte sowieso keine Wirkung, und die Sicherheit sei an der Gerichtsverhandlung nicht gewährleistet. Siehe Klagerückzug So, so, an Gerichtsverhandlungen des VgT ist die Sicherheit nicht gewährleistet. Werden da regelmässig Leute niedergeschlagen, erstochen und erschossen? Ein fertiger Blödsinn, nur um die Haltlosigkeit seiner Klage zu verstecken. Je unfähiger ein Rechtsanwalt, umso frecher. Diese Regel bestätigt sich hier wieder einmal. |