Diskriminierende Anwendung des Diskriminierungsverbotes (Antirassismus-Gesetz)

6.  Juli 2000

Diskriminierende Anwendung des Diskriminierungsverbotes (Anti-Rassismus-Gesetz)

von Erwin Kessler, Pr�sident VgT

Das sog Anti-Rassismus-Gesetz (Strafgesetzbuch StGB 261bis) sch�tzt nicht alle B�rger gleich vor Diskriminierung, Juden sind etwas gleicher und f�r sie und von ihnen wurde dieses Maulkorbgesetz auch geschaffen, denn es ist in Wirtschaft und Politik recht vorteilhaft, vor Kritik gesch�tzt zu sein.

Das dies keine antisemitische These sondern Realit�t ist, zeigt sich nicht nur am Wortlaut von StGB 261bis, welcher nur bestimmte Bev�lkerungsgruppen vor Diskriminierung sch�tzt, sondern - und ganz besonders - der Vollzug dieses Gesetzes. Im sog Sch�chtprozess habe ich in meinen Pl�doyers anhand mehrerer Strafentscheide belegt, dass es nicht darauf ankommt, was gesagt wird, sondern wer etwas sagt (www.vgt.ch/justizwillkuer/schaechtpr-bger2.htm). Wenn ich die Sch�cht-Juden mit Nazis vergleiche, werde ich zu Gef�ngnis verurteilt. Wenn ein j�discher K�rschner Tiersch�tzer, welche die Pelzmode bek�mpfen, mit Nazis vergleicht, wird er freigesprochen (siehe Abschnitt "11. Diskriminierendes Diskriminierungsverbot" in www.vgt.ch/justizwillkuer/schaechtpr-bger2.htm).

Der dem Volk als Antirassismus-Gesetz - wer m�chte da schon dagegen sein! - verkaufte Maulkorb-Artikel des Strafgesetzbuches ist in Wirklichkeit ein politisches Mittel f�r den Missbrauch der Justiz f�r politische Zwecke. Dass dieser Strafartikel hie und da auch gegen rassistische �usserungen angewendet wird, vermag dem kritischen Beobachter die wirkliche Stossrichtung nicht zu verbergen. (Bis zur Schaffung dieses Maulkorbgesetzes und den widerlichen Attacken israelischer und amerikanischer j�discher Kreise gegen die Schweiz in den letzten Jahren war in der Schweiz kein ernst zu nehmender Antisemitismus auszumachen.)

Um die Absurdit�t dieses Maulkorbartikels und sein diskriminierender politischer Zweck zu illustrieren (nicht weil ich der Auffassung bin, hier handle es sich wirklich um Rassimus) habe ich am 7. M�rz 2000 die folgende Anzeige gegen antisemitische �usserungen eingereicht, wobei mir im voraus klar war, dass es nicht zu einem Strafverfahren kommen werde - wie in �hnlichen F�llen zuvor, ich wollte dies damit nur offensichtlich machen und belegen: Rassismus-Strafanzeige gegen die Sonntags-Zeitung und gegen den Verlag des r�toromanischen W�rterbuches

Nun hat die Bezirksanwaltschaft B�lach eine "Nichtanhandnahmeverf�gung" erlassen (zugestellt am 4.7.00). Das heisst, es wird kein Strafverfahren er�ffnet und die Sache ist damit erledigt. In der Begr�ndung dieser Nichtanhandnahmeverf�gung heisst es, durch die angezigten �usserungen w�rde "weder die Menschenw�rde gewisser Menschen oder Gruppen noch der �ffentliche Friede" verletzt oder beeintr�chtigt - eine Feststellung, die genauso auf die �usserungen zum Sch�chten zutrifft, f�r die ich zu Gef�ngnis verurteilt worden bin. Es liegt eine offensichtlich menschenrechtswidrig-diskriminierende Einschr�nkung der Meinungs�usserungsfreiheit vor.


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