.22. September 2009 web-code: 100-019
Tierquälerische Kaninchen-Haltung Persönlich verantwortlich: Regierungsrat Markus Kägi (SVP) Nachtrag vom Februar
2011: Hier zwischen der Schlosstalstrasse und dem Tössufer steht das Kaninchengefängnis:
Im linken Teil dieses Schopfs mit winzigen Fensterchen sind die Kaninchenkäfige. Unschuldige lebenslänglich in Haft in einem düsteren Verliess - niemals Auslauf, nie die Sonne, den Himmel sehen, nie eineWiese erleben, niemals sich bewegen und spielen können, kurz: niemals ein artgerechtes Leben leben:
Dass Kastenkaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat. Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung (Käfighaltung) von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte. Auch das Bundesamt für Veterinärwesen weist in seinen Richtlinien und Empfehlungen ausdrücklich darauf hin, dass die Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung für eine artgerechte Kaninchenhaltung nicht genügen. Der Bundesrat erlaubt die Käfighaltung in seiner Tierschutzverordnung weiterhin mit Rücksicht die Interessen der Tierversuchsindustrie, welche ihre Opfer möglichst billig auf kleinstem Raum halten will. Das Bundesamt für Veterinärwesen empfiehlt ausdrücklich Gruppenhaltung anstelle der früher üblichen und leider auch heute noch bei uneinsichtigen, herzlosen Kaninchenhaltern anzutreffenden, Käfighaltung. Informationen über Kaninchen: www.vgt.ch/doc/kaninchen
Die Kaninchen gehören Wie wir erfahren haben, hat am 30.11.09 eine Person mit männlicher Stimme, vermutlich ihr Mann Maurizio, dass Telefon bei Cirillo abgenommen, und die Anruferin, die sich höflich danach erkundigt hat, warum er die Kaninchen so halte, kurzerhand als "Hure" bezeichnet. Staatliches Land für Tierquälerei Die Liegenschaft mit diesem Kaninchen-Gefängnis gehört dem Kanton Zürich und wird wissentlich, von Regierungsrat Markus Kägi (SVP) persönlich, für diese grausame Kaninchenmast zur Verfügung gestellt - staatliche Beihilfe zu Tierquälerei: Brief an Regierungsrat Markus Kägi vom 6. Oktober 2009 Die Antwort von Regierungsrat Kägi vom 21. Dezember 2009: die Mindestvorschriften seien erfüllt. Ankündigung einer Abwahlkampagne des VgT: Brief an Regierungsrat Markus Kägi:
Cirillo ist vom VgT vor Veröffentlichung des vorliegenden Berichtes informiert worden und betreibt ihren rücksichtslosen Umgang mit den Tieren spätestens seit dieser Information wissentlich und vorsätzlich. Sie hätte genug Platz für einen Auslauf, aber aus Bequemlichkeit und Egoismus fährt sie fort, auf diese herzlose, gemeine Art und Weise Kaninchen zu mästen. Anstatt ihre Tierhaltung zu verbessern, führt Cirillo lieber ein kostspieliges Gerichtsverfahren gegen den VgT mit dem Ziel, die berechtigte Kritik des VgT zu unterbinden: Menschenrechtswidrige Medien-Zensur Einmal mehr, wie schon so oft (siehe (www.vgt.ch/justizwillkuer) ist der VgT willkürlich-menschenrechtswidriger Zensur ausgesetzt . Am 23. 0ktober 2009 erhielt der VgT von der Einzelrichterin C. Jost Bühler, Bezirksgericht Winterthur, ohne vorherige Anhörunge eine superprovisorisch Zensurverfügung, wonach unter Strafandrohung die Löschung dieser Veröffentlichung befohlen wird. Indessen hat Cirillo gar kein Gesuch um eine superprovisorische Zensur eingereicht, sondern eine Klage wegen angeblicher Nötigung. Für diese Klage ist nicht das Bezirksgericht, sondern die Staatsanwaltschaft zuständig. Diese Zensurverfügung stellt eine unglaubliche Anhäufung von Willkür und Menschenrechtsverletzungen (faires Verfahren, Medien- und Meinungsäusserungsfreiheit) dar. Weil gegen diese superprovisorische Zensurverfügung kein nationales Rechtsmittel besteht - auch unglaublich in einem Rechtsstaat - hat der VgT am 23. Februar 2010 Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben:
Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte Mit Verfügung vom 15. Juli 2010 (zugestellt Ende Juli) hat die Einzelrichterin C. Jost Bühler die superprovisorische Zensur durch eine gleichlautende vorsorgliche Zensurmassnahme ersetzt. Dagegen hat der VgT Rekurs beim Obergericht erhoben. Der Rekurs hat keine aufschiebende Wirkung. Diese Zensur ist jedoch derart krass willkürlich und menschenrechtswidrig, dass der VgT trotz Strafandrohung den Gehorsam weiterhin verweigert (ziviler Ungehorsam, Notwehr gegen Justizwillkür). Diesem Zensurbefehl zu gehorchen, wäre Verrat am Tierschutz. Im Oktober 2010 hob das Obergericht diese vorsorgliche Zensur auf, weil Cirillo das Hauptklageverfahren nicht innert Frist eingeleitete hatte, was einen Klagerückzug bedeutet. Für Cirillo heisst dies: Ausser Spesen nichts gewesen. Gegen den Kostenentscheid, mit dem dem VgT die Hälfte der Gerichtskosten auferlegt wurden, hat der VgT Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (zur Zeit hängig). Mit einer Strafklage wegen angeblicher Nötigung und Hausfriedensbruch gegen VgT-Präsident Erwin Kessler blitzte Cirillo ab: Das Bezirksamt Münchwilen erliess im Oktober 2010 eine Einstellungsverfügung. |