Zitate aus dem Buch

Justiz im Irrtum

von Rechtsanwalt Peter Zihlmann
(Verlag Schulthess,2000)

Zitate ausgewählt [und mit Anmerkungen in eckigen Klammern versehen] von Erwin Kessler (EK)

Wussten Sie dass
- Staatsanwälte und Untersuchungsbeamte im Strafverfahren eine ungeheure Machtfülle haben, Zwangsmassnahmen wie Beschlagnahme, Haussuchungen, Kontensperren, Anhaltungen und Befragungen nach Gutdünken anzuordnen und durchzuführen?
- selbst wegen vermuteter Bagatelldelikte Menschen für unbestimmte Zeit in Haft gesetzt werden können?
- in der Untersuchungshaft härtere Bedingungen herrschen als im Strafvollzug? [Obwohl in der Untersuchungshaft erst ein Verdacht besteht und die Unschuldsvermutung gilt.]

Telefonabhörung: Wenn ich als Anwalt mit einem Abgehörten telefonierte, war selbstverständlich auch mein geheimes Gespräch [Anwaltsgeheimnis] in den Akten. Es wirkte für mich skurril, im Kommentar der Fahnder die Rüge einstecken zu müssen, ich drücke mich nicht klar aus, spreche sehr wahrscheinlich in einem Code, um die Fahnder aufs Glatteis zu führen. Also heute ist jeder Bürger scheinbar verpflichtet, sich am Telefon klar und deutlich auszudrücken, damit dies nicht zu Missverständnis bei den belauschenden Strafermittlungsbehörden führt.

Der Staat will nicht verstanden werden in seinem Handeln. Er will nur befehlen. Es genügt, wenn der letzte Satz verständlich ist: Die Klage wird abgewiesen! Herr Schweizer zahlt Fr 100 000.-! Herr Undeutsch wird zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt!

Die Richter fühlen sich eher dem System als dem meist hilflosen Einzelnen gegenüber  verpflichtet . Wer kann sich schon unter Einsatz seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, seiner ganzen Freizeit gegen den Staat erfolgreich wehren? Was bringt ihm am Ende ein halber Sieg, der von den Rechtskosten meist wieder weggefressen wird? Auf Seiten des Staates sind di Ressourcen weniger knapp.

Mit der Begründung, Schwerskriminalität müsse wirksam bekämpft werden können, werden fortlaufend neue Zwangsmittel eingeführt und die Freiheitsrechte abgebaut. In der Praxis aber wendet sich alle staatliche Gewalt und heimliches Auskundschaften nicht gegen Schwerstkriminelle, sondern sehr oft gegen normale Menschen, die von einer paranoiden Gruppe von Strafverfolgern [oder aus politîschen Gründen] mit diesen ungeheuren Zwangsmittel nach Lust und Laune bespitzelt, verfolgt und gehetzt werden [und Unschuldige in den Suizid getrieben, siehe das Büchlein von Prof Franz Riklin: Von der Aufklärung verschont]. Das Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz garantiert auch den Strafverfolgern freie Wildbahn. Niemand ist in der Lage, ihrem Treiben vernünftige Grenzen zu setzen.

Der Mafia-Artikel (Art 260ter StGB) über kriminelle Organisationen ist so weit gefasst, dass Personen wegen illegaler Mitgliedschaft in Haft gesetzt werden können, ohne dass ein Nachweis einer (weiteren) Straftat erforderlich wäre. So weit ist nicht einmal Deutschland gegangen. Wie dilettantisch, ja hanebüchern der Mafia-Artikel in der Praxis eingesetzt worden ist, illustriert der Basler Justizskandal (vgl S. 88 ff).

Der auf den 1.1.1995 in Kraft getretene Artikel über die Rassendiskriminierung ist derart unklar, dass Professor Marcel Niggli, Autor eines 500-seitigen Kommentaras zu diesem einzigen Artikel (Art 261bis) feststellt, diese Strafnorm sei der Höhepunkt einer unklaren, verwirrenden und verwirrten Gesetzgebung.

Der Einsatz von verdeckten Ermittlern und das Abhören vertraulicher Gespräche durch Wanzen und andere technische Überwachungsgeräte gehören zu den widerlichsten Methoden, mit denen der Staat seine Bürger bespitzelt. Im Bewusstsein der Öffentlichkeit ist es zwar nie das Volk, gegen das sic Strafverfolgungsmassnahmen richten. Es sind immer Verbrecher, deren Telefone abgehört werden, die in Untersuchungshaft sitzen, deren Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht werden. Aber das ist weitgehend eine optische Täuschung [allerdings! siehe zum Beispiel die illegale Email-Überwachung von VgT-Präsident Erwin Kessler: www.vgt.ch/id/200-020].

Das Strafrecht hat die in der Aufklärung gelegte Spur, das Recht als auf Vernunft gegründete Ordnung zu erfassen, längst verlassen [Das ist auch die Erfahrung von Professor Franz Riklin, aufgeschrieben in seinem Büchlein Von der Aufklärung verschont]. Welcher Richter könnte es sich heute leisten, entgegen den Grundsätzen der political correctness [Zeitgeist, dh aufgeblähte Denkströmungen in den Medien gerade in Mode] freizusprechen, selbst wenn sich nach genauer Abklärung des Falles anderes ergibt als die Medien bekannt gemacht haben?

Profilierte Gerichtsberichterstatter streichen heraus, dass sie über eine Akkreditierung beim Bundesgericht verfügen. Meist sind sie so aufrichtig zuzugeben, dass sie durch die verschiedenen Bollwerke, welch die Juristen gegen sie sie eingerichtet haben, etwas eingeschüchtert sind. Berichten sie, was die Behörden geheim halten möchten, so droht ihnen eine Mitschuld an Geheimnisverrat angelastet zu werden, sollten sie sogar Kritik an der richterlichen Tätigkeit und am Urteil wagen, so setzen sie sich ihre Akkreditierung aufs Spiel oder doch die vorzugsweise Bedienung mit zusätzlichen Informationen anlässlich der nächsten Medienorientierung.

Wo der Flächenbrand der Strafverfolgung - entfacht durch Untersuchungshaft, Beschlagnahme, Haussuchung, Telefonkontrollen, Banksperren, Verwanzung - und der mediale Wirbelwind durchgezogen sind, wächst für lange kein Gras mehr.

 

 

 


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