So manipuliert der Tages-Anzeiger (Tamedia) seine Leser

12. Februar 2020

Ein sehr aufschlussreiches Beispiel, wie raffiniert die Leser manipuliert werden. So wird bei Tamedia tagtäglich gearbeitet, ohne dass die Leser merken können, dass sie falsch informiert werden - solange sie nicht zufällig selber betroffen sind bzw die Hintergründe genau kennen.

Meldung im Tagesanzeiger (hier vollständig wiedergegeben! Siehe Original aus Mediendatenbank):

Freispruch ist rechtskräftig

Justiz Der Tierschützer Erwin Kessler verzichtet auf eine Berufung ans Obergericht Zürich, weil ihm das "Prozessrisiko zu gross" sei. Damit ist der Freispruch für zwei Journalisten von Tamedia rechtskräftig. Sie waren angeklagt weil sie in einem Artikel zum Pferdequälerfall Hefenhofen 2017 kritisch über Kessler berichteten. Dieser hatte bei der Aufdeckung des Falls eine wichtige Rolle gespielt.
Das schrieben die Journalisten, erwähnten aber auch, dass
seinem Verein gegen Tierfabriken seit Jahren rassistische und antisemitische Tendenzen vorgeworfen werden und Kessler selbst wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm verurteilt worden war. Kessler fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. 2019 wurden die Journalisten vom Bezirksgericht Zürich freigesprochen. "Wir sehen nicht, was an diesen Sätzen ehrverletzend sein soll", sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Sowohl die Rassismus- und Antisemitismusvorwürfe als auch die Verurteilung seien Tatsachen.(red)

Welche Kerninformation entnehmen Sie dieser Meldung?  Doch eindeutig folgendes: Erwin Kessler hat eingesehen, dass er wenig Chancen hat, sich gegen den Vorwurf zu wehren, er sei wegen wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden und dem VgT würden rassistische und antisemitische Tendenzen vorgeworfen. 

Was könnte daran falsch sein? Hat der Leser eine Chance, das zu merken? Kaum.

Diese Meldung des Tagesanzeigers ist ein klassisches Beispiel von Lügen mit Halbwahrheiten, juristisch gesprochen: Verfälschung durch Verkürzung, indem wesentliche Informationen weggelassen werden. Weggelassen (und etwas anderes suggeriert) wurden folgende Tatsachen:

1. Der Rückzug der Berufung beruht auf einem schwerwiegenden Formfehler und nicht, wie suggeriert, darauf, dass Erwin Kessler kaum eine Chance sehe, sich gegen dies Vorwürfe rechtlich zu wehren.

2. Im Gegenteil waren die Prozess-Chancen sehr hoch, denn es gibt eine breit abgestützte, gefestigte Rechtsprechung, wonach solche Vorwürfe rechtswidrig persönlichkeits- und ehrverletzend und strafbar sind (www.vgt.ch/doc/hetzkampagne).

3. In einem parallelen zivilrechtlichen Verfahren zur gleichen Streitsache wurde Tamedia erstinstanzlich befohlen, den Text (so lautet er vollständig) "Kessler selber wurde wegen Rassendiskriminierung verurteilt und stand etliche Male vor Gericht" im Online-Portal des Tages-Anzeigers und Der Bund (beide gehören Tamedia) zu löschen. Darüber hat Tamedia nie auch nur ein Wörtchen veröffentlicht, während im Strafverfahren schon über das erstinstanzliche (Fehl-)Urteil sofort eine Siegesmeldung verbreitet wurde. Tamedia hat Berufung erhoben - zur Zeit noch hängig, mit sehr grosser Chance für Erwin Kessler.

4. Aber eben, es passierte leider ein fataler Formfehler: Die vom Gericht verlangte Prozesskaution wurde versehentlich nur für den VgT, nicht auch für Erwin Kessler bezahlt. Damit konnte das Gericht auf die Klage von Erwin Kessler nicht eintreten. Da sich die strittige Äusserung primär gegen Erwin Kessler richtete, war aufgrund früherer Urteile fraglich, ob der VgT in den Augen des Gerichts genügend mitbetroffen sei, um dagegen selbständig Klage führen zu können (sogenannte Aktivlegitimation). Um weitere Kosten zu sparen, hat Erwin Kessler die Berufung sofort zurückgezogen.

4.So hat Erwin Kessler den Rückzug gegenüber dem Gericht begründet:
"Sehr geehrter Herr Präsident,  da ich versehentlich verpasst habe, die Kaution zu bezahlen (übersehen dass "je" beide Parteien) und demzufolge nur auf die Berufung des VgT eingetreten werden wird, und da mir deshalb das Prozessrisiko mit Blick auf die Aktivlegitimation des VgT zu gross ist,  ziehe ich hiermit die Berufung beider Privatkläger zurück."

5. Die Tages-Anzeiger-Redaktion kannte dieses Rückzugsschreiben. Die Falschinformation wurde bösartig-vorsätzlich wie immer konstruiert.

Anmerkung:
Die fraglichen Vorwürfe gegen Erwin Kessler und den VgT wurde ohne jeden sachlichen Bezug in einen grossen Artikel über den Fall Hefenhofen (auf dem Hof von Ulrich Kesselring herumliegende tote und hungernde Pferde) eingestreut, ausdrücklich um dem Ruf von Erwin Kessler eingestreut, denn dieser habe einen zu guten Ruf und sei als "Held" gefeiert worden (eine Erfindung der Tamedia-Journalisten, die sich im ganzen Artikel als tierschützer-feindlich zu erkennen gaben, so wie man es bei Fleischfressern oft erleben kann).

Ausführlicher Bericht zum Fall Hefenhofen.

 

 

27. November 2019

Tamedia veröffentlicht systematisch getarnte Werbung
im redaktionellen Teil seiner Zeitungen (Tages-Anzeiger etc)

Quelle: K-Tipp vom 27. November 2019.   Objektive Information der Leser wird immer mehr anderen, egoistischen Zwecken geopfert.



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