So manipuliert der Tages-Anzeiger (Tamedia) seine Leser
12. Februar 2020
Ein sehr aufschlussreiches Beispiel, wie raffiniert die Leser manipuliert werden. So wird bei Tamedia tagtäglich gearbeitet, ohne dass die Leser merken können, dass sie falsch informiert werden - solange sie nicht zufällig selber betroffen sind bzw die Hintergründe genau kennen.
Meldung im Tagesanzeiger (hier vollständig wiedergegeben! Siehe Original aus Mediendatenbank):
Freispruch ist
rechtskräftig
Justiz Der Tierschützer Erwin Kessler verzichtet auf
eine Berufung ans Obergericht Zürich, weil ihm das "Prozessrisiko
zu gross" sei. Damit ist der Freispruch für
zwei Journalisten von Tamedia rechtskräftig. Sie waren
Das schrieben die Journalisten, erwähnten aber auch, dass
seinem Verein gegen
Tierfabriken seit Jahren rassistische und
antisemitische Tendenzen vorgeworfen werden und Kessler selbst wegen
Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm
verurteilt worden war. Kessler fühlte sich in seinen
Persönlichkeitsrechten verletzt.
Welche Kerninformation entnehmen Sie dieser Meldung? Doch eindeutig folgendes: Erwin Kessler hat eingesehen, dass er wenig Chancen hat, sich gegen den Vorwurf zu wehren, er sei wegen wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden und dem VgT würden rassistische und antisemitische Tendenzen vorgeworfen.
Was könnte daran falsch sein? Hat der Leser eine Chance, das zu merken? Kaum.
Diese Meldung des Tagesanzeigers ist ein klassisches Beispiel von Lügen mit Halbwahrheiten, juristisch gesprochen: Verfälschung durch Verkürzung, indem wesentliche Informationen weggelassen werden. Weggelassen (und etwas anderes suggeriert) wurden folgende Tatsachen:
1. Der Rückzug der Berufung beruht auf einem schwerwiegenden Formfehler und nicht, wie suggeriert, darauf, dass Erwin Kessler kaum eine Chance sehe, sich gegen dies Vorwürfe rechtlich zu wehren.
2. Im Gegenteil waren die Prozess-Chancen sehr hoch, denn es gibt eine breit abgestützte, gefestigte Rechtsprechung, wonach solche Vorwürfe rechtswidrig persönlichkeits- und ehrverletzend und strafbar sind (www.vgt.ch/doc/hetzkampagne).
3. In einem parallelen zivilrechtlichen Verfahren zur gleichen Streitsache wurde Tamedia erstinstanzlich befohlen, den Text (so lautet er vollständig) "Kessler selber wurde wegen Rassendiskriminierung verurteilt und stand etliche Male vor Gericht" im Online-Portal des Tages-Anzeigers und Der Bund (beide gehören Tamedia) zu löschen. Darüber hat Tamedia nie auch nur ein Wörtchen veröffentlicht, während im Strafverfahren schon über das erstinstanzliche (Fehl-)Urteil sofort eine Siegesmeldung verbreitet wurde. Tamedia hat Berufung erhoben - zur Zeit noch hängig, mit sehr grosser Chance für Erwin Kessler.
4. Aber eben, es passierte leider ein fataler Formfehler: Die vom Gericht verlangte Prozesskaution wurde versehentlich nur für den VgT, nicht auch für Erwin Kessler bezahlt. Damit konnte das Gericht auf die Klage von Erwin Kessler nicht eintreten. Da sich die strittige Äusserung primär gegen Erwin Kessler richtete, war aufgrund früherer Urteile fraglich, ob der VgT in den Augen des Gerichts genügend mitbetroffen sei, um dagegen selbständig Klage führen zu können (sogenannte Aktivlegitimation). Um weitere Kosten zu sparen, hat Erwin Kessler die Berufung sofort zurückgezogen.
4.So hat Erwin Kessler den Rückzug gegenüber dem Gericht begründet:
"Sehr geehrter Herr Präsident, da ich versehentlich verpasst habe, die
Kaution zu bezahlen (übersehen dass "je" beide Parteien) und demzufolge
nur auf die Berufung des VgT eingetreten werden wird, und da mir deshalb
das Prozessrisiko mit Blick auf die Aktivlegitimation des VgT zu gross ist, ziehe ich hiermit die
Berufung beider Privatkläger zurück."
5. Die Tages-Anzeiger-Redaktion kannte dieses Rückzugsschreiben. Die Falschinformation wurde bösartig-vorsätzlich wie immer konstruiert.
Anmerkung:
Die fraglichen Vorwürfe gegen Erwin Kessler und
den VgT wurde ohne jeden sachlichen Bezug in einen grossen
Artikel über
den Fall Hefenhofen (auf dem Hof von Ulrich Kesselring herumliegende
tote und hungernde Pferde) eingestreut, ausdrücklich um dem Ruf von
Erwin Kessler eingestreut, denn dieser habe einen zu guten Ruf und sei
als "Held" gefeiert worden (eine Erfindung der Tamedia-Journalisten, die
sich im ganzen Artikel als tierschützer-feindlich zu erkennen gaben, so
wie man es bei Fleischfressern oft erleben kann).
Ausführlicher Bericht zum Fall Hefenhofen.
27. November 2019
Tamedia veröffentlicht systematisch
getarnte Werbung
im redaktionellen Teil seiner Zeitungen (Tages-Anzeiger etc)
Quelle: K-Tipp vom 27. November 2019. Objektive Information der Leser wird immer mehr anderen, egoistischen Zwecken geopfert.