27. Juli 2010, letztmals ergänzt am 8.
Oktober 2010
Schlimme
Missstände in Schweinefabrik auf einem Bio-Hof
Berner Tierschutzbeamte und Bio-Inspektoren finden diese Zustände in
Ordnung und tierschutz- und Bio-konform
Ein Nachbar packt aus und
vermittelt einen seltenen Einblick in den Nichtvollzug des
Tierschutzgesetzes.
Auf dem Bio-Landwirtschaftsbetrieb Spahni, Untere Muolte,
2827 Schelten/BE, herrschen seit längerem schlimme Zustände im
Schweinestall eines Bio-Landwirtschaftsbetriebes. ca 40 Mutterschweine
sowie Mastschweine total verkotet:
Ein Mieter, der auf dem
gleichen Hof wohnt. erstattete im Februar wegen diesen Missständen
Anzeige. Der Veterinärdienst des Kantons Bern (Dr Kurt Hofstetter) und
die Abteilung Tierdelikte der Kantonspolizei
nahmen eine Inspektion vor - und fanden, alles liege noch im Rahmen, auch
dieser nicht veterinärmedizinisch betreute Eber mit einem grossen,
offenen Geschwür:
Dieser Eber mit einem schweren
Geschwür wurde unter Missachtung der Vorschrift in Artikel 5 der
Tierschutzverordnung nicht tierärztlich behandelt und "seinem Zustand
entsprechend untergebracht, gepflegt und behandelt oder getötet" worden.
Die Beamten fanden dies bei der Inspektion OK; nicht jeder Landwirt
könne sich halt einen Tierarzt leisten.
Der Eber verendete dann
langsam und qualvoll, mit Fieber und Schüttelfrösten, an der schweren
Infektion. Ein klarer Fall von Tierquälerei - aber für die in den
Agrofilz eingebundenen Berner Tierschutzbeamten alles noch im Rahmen.
Auch Bio-Kontrolleure
(von der Biotest Argo AG - eine auch von Bio-Suisse zertifizierte
Prüfstelle) überprüften den Hof und fanden alles tolerierbar!
Was braucht es noch
Schlimmeres, bis es nicht mehr im Rahmen liegt?
Und das auf einem Bio-Hof!
Unterdessen gehen die
grausamen Missstände weiter. Neue Aufnahmen vom Juli 2010:
Diese Schweine suhlen sich
nicht in Erde. Sie müssen in Kot und Urin liegen - völlig gegen ihre
angeborenen Bedürfnisse. Nicht verhaltensgestörte, gesunde Schweine
liegen nie freiwillig in ihren eigenen Kot.
echt bio
Dieses Schwein liegt nicht
in Wasser, sondern in Urin und Kot!
Dieses Tier mit einem
riesigen, offenen Bruch leidet und hätte schon lange getötet werden
müssen. Sowas kommt nicht von heute auf morgen. Klarer Tatbestand von
Tierquälerei:
Der VgT bot diesen Bericht dem Schweizer Fernsehen zur
Erstveröffentlichung an. Daraufhin bereitete die Rundschau hinter dem
Rücken des VgT eine Sendung vor und interviewte unter anderem den
Informanten des VgT. Dabei wurde zur Auflage gemacht, dass der VgT nicht
erwähnt werde. Als die Rundschau-Journalisten darauf an dessen Auto
einen VgT-Kleber bemerkten, liessen sie die Sendung fallen, mit der
Begründung, die Bio-Kontrolleure hätten den Betrieb kontrolliert und
alles in Ordnung gefunden - eine fadenscheinige Begründung, denn diese
Tatsache macht ja erst recht den Skandal aus und ist aus
journalistischer Sicht gerade besonders brisant.
Das Schweizer Fernsehen diskriminiert den VgT seit über zehn Jahren
systematisch. Siehe die
Diskriminierungsbeschwerde gegen das Schweizer Fernsehen.
Der auf diesem Bio-Hof wohnende Mieter, der die meldete, berichtet, wie
er die Sache erlebt hat:
Die Ohnmacht eines Tierfreundes beim
Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes und Täuschungen mit Bio
Mitte April 2008 zügelte ich mit meiner Freundin auf einen abgelegenen
Bauernhof in Schelten/BE. Bedingung war, dass wir jeweils abends die
Schweine füttern. Dies haben wir mit Freude getan. Unser Vermieter,
Landwirt Hanspeter Spahni, sagte, dass wir Schweine etwas lieben
müssten, um diesen Job zu machen.
Bald merkten wir, dass füttern allein nicht genug war. Weil viel mehr
Schweine im Stall waren als damals bei der Besichtigung, fiel
natürlich auch viel mehr Kot an. Wir haben dann freiwillig immer den
Stallgang gereinigt und wo nötig Stroh nachgegeben. Das war Spahni
schon zuviel. Stroh ist eben "teuer". Ebenso haben wir die Tiere
angeschaut, ob es ihnen gut geht.
So haben wir einige Sachen festgestellt, wie Brüche, vereiterte und
verletzte Beine, Ekzeme, Auswüchse usw. Dies haben wir dem Bauern
mitgeteilt. Dieser meinte, das sei normal und das gebe es immer
wieder.
Glücklicherweise erhielten wir bald darauf ein VgT-Magazin. Wir hatten
noch nie etwas von dieser Institution gehört und das Heft aufmerksam
gelesen. Endlich jemand der etwas zu bewegen vermag. Mit den Behörden
(kantonaler Veterinärdienst) und Medien (Bieler Tagblatt und Journal
du Jura) hatten wir auch bei anderen Bauern mit Missständen keinen
Erfolg. Das VgT-Magazin stärkte uns.
Im Februar 2010 kaufte Herr Spahni einen neuen Eber. Das Tier war
gesund und etwa halb so gross wie die Mohren (Mutterschwein). Diesen
Eber hat er ausgeladen und direkt in die Bucht der Mohren getan. Das
ging gar nicht gut, weil er nicht akzeptiert wurde. Nach zwei Tagen
bemerkten wir Verletzungen. Da eine Bucht daneben frei war,
beschlossen wir, den Eber zu separieren. Das hat Herr Spahni nicht
gepasst und er hat den Eber wieder zu den Mohren getan. Den ganzen Tag
lag er nun bei jedem Wetter und bei Minusgraden draussen, hatte 2
Beine total vereitert, eine Verletzung an der Schulter, hohes Fieber
und Schüttelfrost. Immer wieder haben wir ihn separiert und immer
wieder wurde er zu den Mohren getan. Nach ca. 3 Wochen habe ich mal
dem Schweinegesundheitsdiest SGD Bern telefoniert und mit Frau Dr.
Patricia Scheer gesprochen. Diese meinte, dass sie mal mit Spahnis
telefonieren werde. Ich bekam dann ein Mail wo sie sagte, es sei nicht
so schlimm und wir sollen den Eber nicht mehr von den Mohren trennen
sonst lerne er nie, sich zu behaupten. Darauf habe ich ihr Fotos von
den Verletzungen gemailt, worauf sie wieder mit Spahni telefonierte
und nun auch sagte, der Eber müsse getrennt gehalten werden.
Dies geschah aber nicht. Am nächsten Tag haben wir ihn selber wieder
in die freie Bucht getan. Genau zu diesem Zeitpunkt kam dann Herr
Spahni um ihn zu holen und in eine Abferkelbucht zu tun. Es kam zu
einem heftigen Wortwechsel. Ich sagte, dass dieses Tier dringend einen
Tierarzt braucht. Er meinte nur, so was könne sich ein Bauer nicht
leisten. Darauf hat meine Freundin die Polizei angerufen und eine
Anzeige wegen Tierquälerei gemacht. Die Streife kam noch am selben
Abend und machten Fotos. Die Polizisten waren entsetzt über die
Zustände in dieser Tierfabrik.
Am nächsten Morgen rief die Kantonspolizei Bern, Abteilung
Tierdelikte, an und kündigt ihren Besuch an. Ich solle Spahni nichts
sagen, denn sie wollten überraschend kommen.
Aufatmen! Endlich passiert etwas - so dachten wir. Aber weit gefehlt.
Sie kamen, massen die Ställe aus und schauten den Eber an und fanden
ALLES IN ORDNUNG! Dem Eber gehe es nicht schlecht, es werde ihm nun
täglich Antibiotika gespritzt. Wir waren entsetzt, und dieser herzlose
Beamte meinte, dass es sich hier ja nur um ein Nutztier handle. Auf
meine ironische Frage, ob denn ein Nutztier weniger Schmerzen fühle
als ein Haustier, verabschiedete er sich mit einem dummen, süffisanten
Lächeln. Fakt jedoch ist: Der Eber verendete nach ca. 2 Monaten des
Leidens qualvoll ohne tierärztliche Betreuung. Am nächsten Tag hatte
Spahni schon wieder einen neuen Eber.
Daraufhin bekamen wir Stallverbot und die Kündigung. Diese ist jedoch
nichtig. Ein Bauer kann wahrscheinlich nur Formulare zum Bezug von
Subventionen ausfüllen und kennt sich weniger aus, wenn es um
Kündigungen oder um die Bedürfnisse von Tieren geht.
Er hat dann einen gelernten Landwirt angestellt, doch die Zustände im
Stall wurden immer krasser. Zum Beispiel fanden wir eine Mastsau mit
einem riesengrossen offenen Bruch, wo bereits die Därme heraus kamen!
So, jetzt kommen wir ohne professionelle Hilfe nicht mehr aus, sagten
wir uns, und wandten uns an Dr. Kessler vom VgT. Wir haben Fotos
gemacht und gemailt, haben telefoniert und waren mit seiner
Unterstützung guten Mutes. Dr. Kessler hat dann einen Bericht verfasst
und diesen diversen Abteilungen des Schweizer Fernsehens zur
Veröffentlichung angeboten.
Ich erhielt darauf einen Anruf von Elvira Stadelmann von der
Rundschau. Sie sei sehr interessiert, wolle jedoch Herrn Dr. Kessler
raushalten. Sofort habe ich Dr. Kessler über diesen Anruf informiert.
Am nächsten Tag kam dann das Schweizer Fernsehen vorbei, um ein
Interview zu machen. Dabei wurde ein VgT-Kleber an meinem Auto
bemerkt. Darauf verlief die Sache im Sand. Ich erhielt einen Anruf von
Frau Stadelmann, dass der Beitrag nun doch nicht gesendet werde. Der
Ist-Zustand sei zuwenig interessant und mit der Bio-Zertifizierung
stimme etwas nicht. Das waren für mich nichts als fadenscheinige
Ausreden, um vermutlich irgendwelche politische Motive (Befehl von
oben?) zu verschleiern.
Am nächsten Tag jedoch gab es auf dem Hof eine Kontrolle durch einen
Biokontrolleur (selber praktizierender Bio-Bauer aus Twann) und dem
Kantonstierarzt. Noch am selben Abend wurden acht Mastschweine
abtransportiert und am nächsten Morgen kam der Hochdruckreiniger zum
Einsatz. Im Moment wird im Stall umgebaut. Spahni will vergrössern!
Beat Felber, August 2010
Die Behauptung der
Rundschau-Journalistin, mit der Bio-Zertifizierung stimme etwas nicht,
ist tatsächlich sehr fadenscheinig, denn das wäre eher ein Grund, die
Sendung über diesen Skandal zu machen, und sicher nicht, die Sendung
fallen zu lassen. Im übrigen liegt dem VgT eine schriftliche Bestätigung
der Biotest Argo AG vor, dass diese Schweinehaltung ein
Bio-Knospe-Betrieb ist.
Der tierschutzfeindliche Schlendrian der Berner
Behörden geht weiter
Am 8. Oktober 2010 sah sich der
Nachbar des Bio-Tierquälers veranlasst dem Polizeikommando Bern folgende
Disziplinarbeschwerde einzureichen:
Wir erheben eine Disziplinarbeschwerde gegen
Kantonspolizist Beat Schüpbach, Kantonspolizei Bern, Abteilung
Tierdelikte. Dies aus folgenden Gründen:
Am 9. Februar 2010 erfolgte durch Frau Krenger eine Anzeige bei der
Kantonspolizei Bern, gegen Hanspeter Spahni, Schelten, wegen
tierquälerischer Schweinehaltung eines Ebers (siehe beil. Bericht des
Vereins gegen Tierfabriken, VgT). Am 10. Februar 2010 erschien dann
Pol. Schüpbach mit dem Kantonstierarzt Dr. Hofstetter zur Kontrolle
auf dem Hof. Sie fanden es in Ordnung und Pol. Schüpbach spricht sogar
von, Zitat: einem Eber mit einem Grippeli.
Am 16. August 2010 ruft Pol. Schüpbach an um einen Termin bei uns für
den 18.08.2010 um 0900 Uhr abzumachen, betreffend einiger Fragen im
Fall Spahni.
Er sagte er hätte einen Hinweis von einer Journalistin erhalten,
(vermutlich von Elvira Stadelmann von der Rundschau des Schweizer
Fernsehens) und müsse dem nachgehen. Er erschien dann auch mit einem
Kollegen. Bereits hier versuchte er sein Fehlverhalten vom Februar zu
vertuschen, indem er behaupten wollte, auf den Fotos handle es sich
nicht um denselben Eber wie im Februar. Mit Fotos konnte ich ihm das
Gegenteil beweisen. Dann wurde noch eine Kontrolle unserer Tiere
(Pferde, Hängebauchschweine und Hunde) durchgeführt. Alles war in
Ordnung, bis auf 2 Hunde, welche nicht gechipt sind. Dies gebe eine
Anzeige.
Am 23.08.2010 hat Herr Felber Pol. Schüpbach angerufen um zu fragen
wie es nun weiter gehe. Er meinte, dass er nun erst mal in die Ferien
gehe und dann werde der Fall dem Untersuchungsrichter zugestellt.
Am 07.10.2010 hat Frau Krenger nochmals nachgefragt. Seine Antwort,
begleitet von einem blöden Lachen: Er habe noch gewartet, da die Hunde
noch immer nicht gechipt seien.
Was haben nicht gechipte Hunde mit einem Offizialsdelikt wie
Tierquälerei zu tun? Hier besteht kein sachlicher Zusammenhang. Was
soll die Erpressung, dass nichts gemacht werde solange die Hunde nicht
gechipt sind? Wir erachten dies als ungetreue Amtsführung und
Erpressung welche geahndet werden muss.
Warum kann ein fehlbarer Beamter seinen eigenen Fall bearbeiten und so
die Möglichkeit zur Vertuschung haben?
Wir verlangen, dass gegen diesen Beamten etwas unternommen wird und
vor allem, dass der Fall Spahni endlich gesetzestreu behandelt wird.
Wenn unsere Hunde nicht gechipt sind tun wir keinem Tier weh, Spahni
jedoch kann weitermachen...
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