22. Dezember 2010

Zur Sperrung des Wikileaks-Kontos durch Postfinance:

Post missbraucht ihre marktbeherrschende Stellung für politische Zwecke

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sichert die Postfinance folgenden Datenschutz zu: "PostFinance schützt die Kundendaten durch geeignete Massnahmen und behandelt sie streng vertraulich." Als Ausnahme wird lediglich die Weitergabe von Daten an Zahlungsempfänger erwähnt. Die Veröffentlichung der Sperrung des Wikileaks-Kontos verletzte damit eindeutig die vertraglichen Bedingungen, dh war rechtswidrig. Wie weit sich die Verantwortlichen der PostFinance damit auch strafbar gemacht haben, klärt zur Zeit die Bundesanwaltschaft ab.

Die PostFinance hat laut Medienberichten die Konto-Sperrung damit begründet, der Kontoinhaber habe keine gültige Schweizer Adresse gehabt. Diese Begründung ist offensichtlich nur vorgeschoben, denn wie die rechtswidrige Veröffentlichung dieser Massnahme zeigt, ging es der Post primär um eine politische Aktion gegen Wikileaks, auf die sie auch noch stolz war und deshalb öffentlich bekannt machen wollte. Im übrigen wäre es korrektes Geschäftsgebaren gewesen, dem Kunden Gelegenheit zu einer Berichtigung formalistischer Unstimmigkeiten zu geben, anstatt sofort das Konto zu sperren und dies rechtswidrig in die Welt hinaus zu posaunen.

Der VgT war schon wiederholt Opfer politischer Machenschaften der Post und muss befürchten, unter irgend einem fadenscheinigen Vorwand früher oder später das nächste Opfer einer willkürlichen, politisch motivierten Kontosperrung zu sein. Um eine grosse Anzahl kleiner Spenden abzuwickeln, besteht zu einem PostFinance-Konto keine reelle Alternative; die PostFinance hat eine marktbehrrschende Stellung, welcher die Kunden ausgeliefert sind. Das geltende Recht verbietet der Post, diese Machtstellung für sachfremde Zwecke, insbesonder politische, zu missbrauchen.

Der VgT hat deshalb die Direktion der PostFinance mit Frist bis 20. Januar 2011 aufgefordert, eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass das VgT-Konto nicht gesperrt wird, solange kein rechtskräftiges Urteil dies verlangt (zB Geldwäscherei oder Terrorismus; andere, für den VgT relevante Gründe sind schwer vorstellbar). Sollte die PostFinance dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird der VgT den Rechtsweg beschreiten und eine entsprechend gerichtliche Feststellung der Rechtslage verlangen.

Der politische Machtmissbrauch durch die Post ist nichts Neues. Der VgT war schon zweimal Opfer solcher Machenschaften. Eine erste Zensur der VgT-Zeitschriften "VgT-Nachrichten" und "Acusa-News" wurde vom Bundesgericht aufgehoben (erste Post-Zensur). Eine zweite, bis heute betriebene raffinierter kaschierte Teil-Zensur der VgT-Zeitschriften wurde vom Bundesgericht dann mit der in diesem Land üblichen höchstrichterlichen politischen Justizwillkür gutgeheissen. Der Fall ist zur Zeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig (zweite Post-Zensur).


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