16. Dezember 2010, ergänzt am 30. April 2011

Presserat-Beschwerde gegen Tages-Anzeiger wegen Verletzung der Wahrheits- und Berichtigungspflicht im Zusammenhang mit dem Schächten gutgeheissen

Von Erwin Kessler, Präsident VgT

Am 1. Dezember 2010 veröffentlichte der Tages-Anzeiger einen Bericht "Neue Regeln für die Lizenz zum Töten" des TA-Journalisten Felix Maise. Darin wird unwahr behauptet: "Ohne vorherige Betäubung darf in der Schweiz - anders als in der EU, die Juden und Muslimen das rituelle, betäubungslose Töten erlaubt - kein Tier geschlachtet werden." 

Gemäss Artikel 21 des Tierschutzgesetzes müssen nur Säugetiere vor dem Schlachten betäubt werden. In Artikel 178 der Tierschutzverordnung hat der Bundesrat auch die Wirbeltiere der Betäubungspflicht unterstellt, aber in Artikel 158 Absatz 4 das betäubungslose Schächten von Geflügel ausdrücklich erlaubt.

Am Tag des Erscheinens dieses Berichtes, also am 1. Dezember, habe ich dem Tages-Anzeiger folgenden Leserbrief geschrieben, in welchem die Falschinformation richtig gestellt wurde:

Der Bericht von Felix Maise enthält eine wichtige Falschinformation. Er schreibt: "Ohne vorherige Betäubung darf in der Schweiz - anders als in der
EU, die Juden Muslimen das rituelle, betäubungslose Töten erlaubt - kein
Tier geschlachtet werden." Tatsache ist demgegenüber, dass Juden und
Muslime auch in der Schweiz Hühner und anderes Geflügel ohne Betäubung
schlachten dürfen. D
as Schächten (betäubungslose Schlachten) ist
in der Schweiz nur für Säugetiere verboten. Im übrigen hat STS-
Geschäftsführer Huber, der sich jetzt so rührend für humanere
Schlachtmethoden für Hühner einsetzt, bei anderer Gelegenheit öffentlich
verlauten lassen, mit dem betäubungslosen Schächt-Schlachten von Hühnern
könne er "leben".

 Am 3. Dezember 2010 habe ich den Leserbrief nochmals an die Leserbriefredaktion des Tagesanzeigers geschickt und gefragt, ob dieser übersehen worden sei. Eine Antwort habe ich nicht erhalten und der Leserbrief wurde nicht veröffentlicht.

IAm 16. Dezember 2010 reichte ich dem Presserat eine Beschwerde wegen Verletzung der Wahrheits- und Berichtigungspflicht ein.

Anstatt sich auf der Website des VgT zu informieren, wenn es um Nutztieren, Schlachten und Schächten geht, erklärt Maise den VgT mit seinen 30 000 Mitgliedern lieber als unbedeutende Organisation. Die Arroganz, mit welcher Maise und die Tages-Anzeiger-Redaktion den VgT boykottiern, anstatt dessen Fachwissen zu konsultieren, ist typisch für diesen oberflächlich-willkürlichen Journalismus. Das Fehlen elementaren Anstandes ist bei den unfähigsten Journalisten meistens am ausgeprägtesten.

Vor dem Presserat rechtfertigte sich der Tages-Anzeiger  damit, dass Hühner in der Schweiz geschächtet werden dürfen, sei eine unbedeutende "Bagatelle". Der Presserat sah das dann allerdings anders. 

Unglaubliche Arroganz der Tages-Anzeiger-Redaktion:

1. Weil der VgT nicht ernst genommen werden könne - so die Meinung Maises in privater Korrespondenz -, unterlässt er es, sich auf www.vgt.ch zu informieren, bevor er einen Artikel über Nutztiere und über das Schächten schreibt. Dafür schreibt er dann Mist: "Ohne vorherige Betäubung darf in der Schweiz - anders als in der EU, die Juden und Muslimen das rituelle, betäubungslose Töten erlaubt - kein Tier geschlachtet werden."  Kann solch schludriger Journalismus ernst genommen werden, die seriösen und zuverlässigen Inforamtionen des VgT aber nicht?

2. Ein Leserbrief des VgT, in dem diese Falschinformation berichtigt wurde, wurde weder veröffentlicht noch beantwortet.

3. Als der VgT eine Presserat-Beschwerde ankündigte, wurde rasch im entsprechenden Online-Artikel eine Berichtigung eingefügt - still, leise und heimlich, von der Öffentlichkeit und insbesondere von den Lesern der Print-Ausgabe unbemerkt.

4. Als Begründung, warum der Leserbrief nicht veröffentlicht worden sei, schrieb der Tages-Anzeiger dem Presserat: "Der absolut unnötige und diffamierende Seitenhieb gegen STS-Geschäftsführer Hansueli Huber im Leserbrief disqualifiziert diesen für den Abdruck in der Zeitung." Diffamierend? Diffamieren heisst verleumden. Der Leserbrief enthält keine Verleumdungen, sondern ausschliesslich belegbare, berechtigte Kritik. Der Leserbrief hatte folgenden Inhalt:


Schächten auch in der Schweiz erlaubt

Der Bericht von Felix Maise enthält eine wichtige Falschinformation. Er
schreibt: "Ohne vorherige Betäubung darf in der Schweiz - anders als in der
EU, die Juden Muslimen das rituelle, betäubungslose Töten erlaubt - kein
Tier geschlachtet werden." Tatsache ist demgegenüber, dass Juden und
Muslime auch in der Schweiz Hühner und anderes Geflügel ohne Betäubung
schlachten dürfen. Dieses Schächten genannte betäubungslose Schlachten ist
in der Schweiz nur für Säugetiere verboten. Im übrigen hat STS-
Geschäftsführer Huber, der sich jetzt so rührend für humanere
Schlachtmethoden für Hühner einsetzt, bei anderer Gelegenheit öffentlich
verlauten lassen, mit dem betäubungslosen Schächt-Schlachten von Hühnern
könne er "leben".

Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT

Beim Tages-Anzeiger ist Kritik am lieben, angepassten STS-Hansueli, welcher der fleischfressenden Tages-Anzeiger-Redaktion kein schlechtes Gewissen verursacht, tabu, wenn dieser öffentlich verlautet lässt, er könne mit dem grausamen betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Hühnern leben. Wir meinen: Ein unglaublicher Skandal, dass der Geschäftsführer des Schweizer Tierschutzes STS so denkt und das auch noch öffentlich sagt, und eine unglaubliche Arroganz des Tages-Anzeigers, Kritik daran als "unnötigen Seitenhieb" zu bezeichnen. Eine primitive Schutzbehauptung, warum die Tages-Anzeiger-Leser nichts über die Falschinformation erfahren durften! Gut gibt es den VgT: www.vgt.ch - was andere Medien totschweigen.

Am 15. April 2011 (zugestellt am 30. April) hiess der Presserat die Beschwerde gut. Die Behauptung des Tages-Anzeiger-Journalisten Felix Maise, ohne vorherige Betäubung dürfe in der Schweiz kein Tier betäubt werden, sei eindeutig falsch und im Zusammenhang der Tages-Anzeiger-Veröffentlichung über das Töten von Tieren keine Nebensächlichkeit, hielt der Presserat in seinen Erwägungen fest. Der Tages-Anzeiger habe deshalb die Wahrheitspflicht verletzt. Weil der Fehler nicht richtiggestellt worden sei, sei auch die Richtigstellungspflicht verletzt worden.

 Presserat-Entscheid)

 


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