29. April 2011 manipulation suisse UBI-Urteil zu Gunsten des
VgT: Vorgeschichte: erstes UBI-Urteil in Sachen Schweizer Fernsehen und C. Im Oktober 2006
erschienen gleichzeitig die
Journale des VgT
„VgT-Nachrichten“ (deutsch) und „ACUSA-News“ (französisch) und wurden im
Kanton Freiburg in alle Haushaltungen gestreut.
Hauptthema
war in beiden Journalen
der für den
Tierschutz(nicht)vollzug verantwortlichen
Freiburger Staatsrat
C.:
Bei den Freiburger
Staatsratswahlen vom Oktober 2006 führte der VgT eine Abwahlkampagne
gegen den Tierschutzverhinderer C.
durch. Dazu wurden die
VgT-Journale
mit einem Bericht über
Tierschutzmissstände im Kanton Freiburg
und einer
Nichtwiederwahl-Empfehlung in alle Haushaltungen gestreut.
In „Schweiz aktuell“ des Deutschschweizer Fernsehens wurde
daraufhin einseitige Wahlwerbung zugunsten von C. betrieben,
ohne die tierschützerische Kritik an ihm zu erwähnen. Er wurde als
allseits beliebter Politiker, der instinktiv alles richtig mache und
keine Gegner habe, portraitiert. Dies tendenziöse Einseitigkeit führte
zur Gutheissung einer VgT-Beschwerde gegen diese Sendung
durch die UBI. Der Entscheid wurde
vom Bundesgericht
bestätigt.
(Erstes
UBI-Urteil in Sachen Schweizer Fernsehen und C.).
Die Macher des Schweizer Staatsfernsehen lassen sich von UBI- und Bundesgerichtsurteilen nicht beeindrucken. Sie führen sich auf wie Eigentümer dieses (mit Zwangsgebühren finanzierten) Senders und lassen sich von ihren persönlichen weltanschaulichen und politischen Auffassungen leiten, nicht vom Auftrag einer objektiven, ausgewogenen Information der Zuschauer. So wird eine systematische Diskriminierung des VgT, verbunden mit einer totalen Unterdrückung aller vom VgT aufgedeckten landesweiten Tierschutz-Vollzugsmissstände. Daneben wird der VgT aktiv bekämpft, indem Gegner des VgT eine Plattform für einseitige und tendenziöse Desinformation geboten wird. Darum ging es auch in diesem zweiten UBI-Verfahren: Im März 2010
verteilte der VgT im Kanton Freiburg neue Ausgaben seiner Journale.
Darin wurde berichtet, wie es seit der Abwahlkampagne gegen C.
im Jahr 2006 weitergegangen war (VN
10-1, AN 2010).
Daraufhin wurde der VgT
von einer Journalistin des Westschweizer Fernsehens zu einem Interview
zu dieser Sache eingeladen. In einer raschen, mehrfachen
Email-Korrespondenz wurde am 31. März 2010 über Ort und Zeitpunkt des
Interviews verhandelt. In dieser Sendung
wurde dann von der Moderation wahrheitswidrig behauptet, der VgT sei
kontaktiert worden, habe aber keine Auskunft geben wollen.
Wie üblich wenn es gegen den VgT geht, bestritt die SRG die Berechtigung
der Beschwerde und beurteilte diese als völlig haltlos. Die Medienmitteilung der UBI zu diesem Urteil wurde fast von sämtlichen Medien unterdrückt. Nur die Schaffhauser-Nachrichten und La Liberté berichteten. Typisch.
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