31. Oktober 2006, aktualisiert am 31.
Dezember 2007
Web-Code: 200-026
manipulation suisse
Freiburger Staatsrate C.
[Name durch
politische
Willkürjustiz zensuriert]
VgT-Beschwerde
gegen manipulative Wahlpropaganda des Schweizer Fernsehens zugunsten von UBI
und Bundesgericht gutgeheissen
Aufgrund unglaublicher
Justizwillkür gegen die Meinungsäusserungsfreiheit mussten alle Berichte
zum Fall C. anonymisiert werden.
Seit über 10 Jahren unterdrückt das Schweizer
Fernsehen systematisch alle himmelschreienden Missstände, welche der VgT
laufend aufdeckt. Der VgT kommt nie zu Wort. Über den VgT wird nie, oder
höchstens negativ berichtet. Eine nicht zu überbietende Einseitigkeit,
obwohl das Schweizer Staatsfernsehen gemäss Konzessionsvorschriften zu
Ausgewogenheit verpflichtet wäre.
In der Sendung vom 30. Oktober
2006 hat "Schweiz aktuell"
dem zur Zeit heftig umstrittenen und tierschützerischer Kritik ausgesetzten
Freiburger Staatsrat C., der am nächsten Wochenende zur
Wiederwahl antritt, eine Wahlwerbesendung gewidmet, in welcher er total
einseitig
verherrlicht wurde: "Pascal Corminboeuf hat eingentlich keine politischen
Feinde. Er ist beliebt als Vaterfigur und scheint instinktiv alles richtig
zu machen. Seine Wiederwahl ist so gut wie sicher...."
Kein Wort über das Massen-Tier-Elend, das er zu
verantworten hat. Im Gegenteil ist diese Wahlunterstützung durch das
Schweizer Staatsfernsehen offensichtlich ein Gegenreaktion zur
tierschützerischen Kritik und dem Aufruf des
VgT, diesen herzlosen Staatsrat nicht wieder zu wählen.
Am 12. Dezember 2006 lehnte der Ombudsmann des
Schweizer Fernsehens, Achille Casanova, eine Beschwerde ab (Entscheid
Ombudsmann). Hierauf hat der VgT die folgende Beschwerde bei der
Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) erhoben:
12. Januar 2007
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und
Fernsehen UBI
Postfach 8547
3001 Bern
Hiermit erhebe ich namens des Vereins gegen
Tierfabriken Schweiz VgT
Beschwerde
gegen die
CH-Aktuell-Sendung vom 30. Oktober
2006
Begründung:
Seit über 10 Jahren unterdrückt das Schweizer
Fernsehen systematisch alle himmelschreienden Missstände, welche der VgT
laufend aufdeckt (www.vgt.ch). Der VgT kommt nie zu Wort. Über den VgT -
eine der grössten und aktivisten Tier- und Konsumentenschutzorganisationen
der Schweiz - wird nie oder höchstens negativ berichtet. Eine nicht zu
überbietende Einseitigkeit, obwohl das Schweizer Staatsfernsehen gemäss
Konzessionsvorschriften zur politisch-kulturellen Ausgewogenheit
verpflichtet wäre.
Im Rahmen der
Staatsratswahlen im Kanton Freiburg liess der VgT seine Zeitschriften
VgT-Nachrichten (deutsch) und ACUSA-News (französisch) in alle
Haushaltungen des Kantons verbreiten und zeigte darin auf, wie der
kandidierende Staatsrat C. in
tierverachtender Weise den Vollzug des Tierschutzgesetzes hintertreibt,
indem er das Veterinäramt zurückbindet, wenn es darum geht, gegen
Missstände einzuschreiten.
Das Schweizer
Fernsehen reagierte auf diese Wahlkampfkampagne des VgT einerseits - wie
üblich - durch mediale Unterdrückung dieser Kampagne und andererseits
dadurch, dass mit der angefochtenen CH-aktuell-Sendung völlig einseitige
Wahlwerbung für den kritisierten Staatsrat gemacht wurde. Er wurde als
Politiker dargestellt, der alles bestens mache (wörtlich): "C. hat eigentlich
keine politischen Feinde. Er ist beliebt als Vaterfigur und scheint
instinktiv alles richtig zu machen. Seine Wiederwahl ist so gut wie
sicher...." (Beilage 1 vor Vorinstanz). Offensichtlich eine Trotzreaktion
auf die VgT-Wahlkampagne, mit welcher der VgT - ohne ihn namentlich zu
erwähnen - als unbedeutendes Nichts (eigentlich keine politischen
Feinde) dargestellt wurde.
Der Redaktion von
CH-aktuell war die Wahlkampagne des VgT, welche in Freiburg ein
beträchtliches Medienecho und politische Unruhe auslöste, bekannt; sie hat
die entsprechende Medienmitteilung des VgT erhalten. Dass diese und das
entsprechende Presseecho auf der CH-aktuell-Redaktion nicht zufällig
"übersehen" wurden, sondern durchaus bekannt war, wird durch die
Stellungnahme von CH-aktuell vor Vorinstanz (Ombudsstelle) bestätigt.
Dieser Wahlkampf war nicht nur bekannt, sondern recht eigentlich der
Auslöser der Sendung zu Gunsten von C.
Die Aufmachung
der Sendung stellt angesichts der Tatsache, dass der VgT eine der grössten
und aktivsten Tier- und Konsumentenschutzorganisationen der Schweiz ist,
eine krasse Einseitigkeit dar. Wissentlich wurde die Falschinformation
verbreitet, C. habe
keine politischen Feinde und habe politisch alles richtig gemacht. Mit
dieser gezielten Einseitigkeit wurde es den Fernsehzuschauern
verunmöglicht, sich ein objektives Urteil über diesen Politiker zu machen.
Die Sendung stellt eine manipulative Irreführung der Zuschauer dar, und
dies wurde auch nicht durch andere Sendungen von SF zu diesem Wahlkampf
ausgeglichen.
Stellungnahme zum Bericht der Ombudsstelle:
Zur Behauptung
von CH-aktuell (Seite 3): "... sich C. umgehend mit einer Klage wegen
übler Nachrede und Beschimpfung gegen diese seiner Ansicht nach
unhaltbaren Vorwürfe wehrte." Als Grund für diese angebliche Klage -
obwohl die Klagefrist abgelaufen ist, haben wir bis heute nichts davon
gehört - gab C. an (Beilage 5), "weil
auf der Broschüre jahrealte Fotos von Ställen abgebildet wurden, welche
heute leer stehen, oder Fotos von Schweinemästereien, die es heute nicht
mehr gibt."
Das war eine
gezielte, reine Lüge, zu welcher C. mangels sachlicher Argumente Zuflucht
nahm, um sich über die Wahlen zu retten. Cormbinboeuf behauptete, er wisse
dies vom Veterinäramt, doch der Kantonstierarzt versicherte glaubhaft (ich
kenne ihn als gewissenhaften Beamten), dies sei unzutreffend, das
Veterinäramt habe die gezeigten Betriebe noch gar nicht besichtigt und es
hätten deshalb auch noch gar keine Gespräche mit C. über diese Betriebe
stattgefunden. Tatsache ist weiter, dass alle Aufnahmen des VgT top
aktuell waren. Die Aufnahmen der Schweinefabriken wurden wenige Wochen vor
der Drucklegung aufgenommen.
Solche Details interessieren das Schweizer Fernsehen
und seinen voreingenommenen Ombudsmann nicht, der den Boykott des VgT
durch das Staatsfernsehen mit folgendem Satz rechtfertigte (Seite 4):
"Meiner Meinung nach widerspricht der Inhalt Ihrer Broschüre unserer
politischen Kultur und sollte somit bei einem dem Service public
verpflichteten Fernsehen keine zusätzliche Plattform erhalten." Mit der
politischen Kultur des Staatsfernsehens offenbar durchaus verträglich,
ist dagegen die hinterhältige Verlogenheit eines Politikers wie Pascal
C.
Der
Redaktionsleiter von CH-aktuell, Thomas Schäppi, rechtfertigt die
Unterdrückung der Kritik des VgT wie folgt (Seite 4): "Schweiz aktuell hat
im Rahmen des Porträts von Pascal C. davon
abgesehen, diese umstrittenen Vorwürfe in seinen Beitrag aufzunehmen. Es
wäre, da wir aufgrund der Unterlagen - etwa der VgT-Nachrichten vom
Oktober 2006, die weder Angaben zu den Örtlichkeiten der Ställe noch zum
Datum der Fotos enthielten - nicht in der Lage waren, diese Vorwürfe zu
erhärten oder zu belegen, eine Verletzung der journalistischen
Sorgfaltspflicht gewesen."
Der VgT hat keine Anfrage von CH-aktuell über die
genauen Örtlichkeiten der Ställe und zum Datum der Fotos erhalten. Eine
solche Anfrage wäre umgehend und klar beantwortet worden. Die
heuchlerische Rechtfertigung von Herrn Schäppi macht die ganze
Verlogenheit sichtbar, welche hinter dem Boykott des VgT und der
einseitigen politischen Wahlwerbung steckt.
Weiter behauptet Schäppi (Seite 3), es könne keine
Rede davon sein, dass das Schweizer Fernsehen seit über 10 Jahren
systematisch alle himmelschreienden Missstände, welche der VgT laufend
aufdecke, unterdrücke. Ich fordere Herrn Schäppi auf, im Rahmen der
Stellungnahme zur vorliegenden Beschwerde die Sendungen anzugeben, in
denen CH-aktuell oder eine andere Sendung des Schweizer Fernsehens in den
letzten zehn Jahren Missstände erwähnt hat, welche der VgT in seinen
Zeitschriften - alles online auf www.vgt.ch archiviert - laufend aufdeckt.
Es gibt keine solche Sendungen, obwohl das Schweizer Fernsehen und
speziell auch CH-aktuell regelmässig mit den Pressemitteilungen des VgT
bedient wird. Es gibt nicht einmal Rückfragen dazu, null Reaktionen,
offener Boykott. Diese Missstände in Staat und Ställen aufzuzeigen, gehört
nicht zur angepassten politischen Kultur des Schweizer
Staatsfernsehens und seiner carnivoren Macher, welche den heutigen
Holocaust an den Nutztieren aus persönlichen und Karrieregründen
verdrängen, ähnlich wie zu anderen Zeit andere Medienschaffende auch
lieber Karriere machten als einen Holocaust aufzudecken.
Die Vorinstanz, Ombudsmann Achille Casanova, findet,
die Nichterwähnung des vom VgT gegen Cormbinboeuf geführten Wahlkampfes
sei richtig gewesen (Seite 4). Im folgenden kommentieren wir seine hiefür
angegebenen Gründe:
1. Der kritisierte Beitrag von CH-aktuell sei "kein
umfassender Bericht über die politische Tätigkeit von Herrn C., sondern
lediglich ein Porträt dieses als unüblich definierten Politikers" gewesen.
"Es wurde der 'Mensch' C. dargestellt."
Dazu ist zu sagen, dass wir nicht in erster Linie
die Nichterwähnung der Kampagne des VgT bemängeln, sondern die einseitige,
gezielt falsche Darstellung dieses Politikers als unumstrittener Kandidat,
der "eigentlich keine politischen Feinde" habe und "alles richtig" mache.
Im übrigen ist seine vom VgT dokumentierte
tierverachtende und tierschutzfeindliche Einstellung auch ein Teil des
'Menschen" C.. Eine solche Haltung sagt über den Charakter viel
aus.
2. "... die Personalisierung angeblicher Missstände
finde ich problematisch, denn auch im Kanton Freiburg kann nicht ein
Regierungsrat allein dafür verantwortlich gemacht werden." (Seite 4)
Ombudsmann Casanova hat die fraglichen
VgT-Zeitschriften offensichtlich nicht gelesen, sondern nur ein bisschen
Bildchen angeschaut, nach dem Motto:
Lesen ist Luxus. Ein Luxus, auf den die meisten verzichten.
Idealerweise, ohne sich des Verzichts überhaupt bewusst zu sein. Eine
Meinung darf man ja trotzdem haben.
Marco Ratschiller, im
Nebelspalter
Hätte Herr Casanova sich den Luxus des Lesens
geleistet, wüsste er, dass wir Cormbinboeuf nicht einfach formal aufgrund
seiner Stellung als Vorgesetzter des Veterinäramtes verantwortlich gemacht
haben, sondern weil er den Tierschutzvollzug durch das Veterinäramt seit
Jahren aktiv behindert und als ehemaliger Bauer eine bauernfreundliche und
tierschutzfeindliche Politik betreibt. Ausführlich dargestellt ist der
Fall eines rückfälligen Alkoholiker-Bauern, der seine Kühe weiter
verdursten lassen konnte, weil Cormbinboeuf ein vom Veterinäramt
erlassenes Tierhalteverbot aufhob.
Aber solches aufzuzeigen oder nur schon zur Kenntnis
zu nehmen, gehört eben nicht zur politischen Kultur des Schweizer
Fernsehens und seines Ombudsmannes.
Aus den dargelegten Gründen bitte ich Sie, die
Beschwerde gutzuheissen.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler, VgT
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Mit
Entscheid vom 30. März 2007, zugestellt am 6.
Juni 2007, hat die UBI die Beschwerde gutgeheissen und festgestellt, dass
die beanstandete Sendung das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat.
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Gegen den Entscheid der UBI
erhob die SRG erfolglos Beschwerde beim Bundesgericht:
Im Wesentlichen begründet die SRG ihre
Anfechtung des UBI-Entscheides damit, die beanstandete Sendung habe die
Wähler nicht beeinflussen können.
Der VgT nahm dazu am 18. Juli 2007 wie
folgt Stellung:
An das Bundesgericht
1000 Lausanne 14
2C_335/2007
SRG gegen VgT
Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstantz für Radio und Fernsehen vom
30. März 2007
betreffend die Sendung „Schweiz aktuell“ vom 30. Oktober 2007 über den
Freiburger Staatsrat C.
Vernehmlassung zur Beschwerde der SRG vom
6. Juli 2007
Die SRG argumentiert gegen Forderungen, die
niemand – weder der VgT noch die UBI – je erhoben hat (Ziffer 11 und 12).
Niemand hat behauptet, „Schweiz aktuell“ hätte die Wahlkampagne des VgT
gegen Staatsrat C. in die beanstandete Sendung einbauen und die vom VgT
gegen C. vorgebrachte Kritik im Detail darlegen
müssen.
Die Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebot
liegt vielmehr darin, dass in der Sendung sechs Tage vor den Wahlen
wahrheitswidrig behauptet wurde, an dem für die Wiederwahl kandidierenden
C. gebe es nichts zu kritisieren und er habe deshalb auch keine
(politischen) Feinde.
Die Wähler wurden gezielt getäuscht, indem C.
als Politiker dargestellt wurde, der alles bestens mache (wörtlich): "C. hat eigentlich keine politischen Feinde.
Er ist beliebt als Vaterfigur und scheint instinktiv alles richtig zu
machen." Diese Behauptung ist angesichts der Tatsache, dass der die
Wahlkampagne gegen C. führende VgT eine der grössten und
aktivsten Tier- und Konsumentenschutzorganisationen der Schweiz ist,
objektiv falsch.
Die Behauptung der SRG, diese Sendung habe die
Meinungsbildung der Wähler nicht beeinflussen können, offenbart einen
mutwilligen Umgang mit dem Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot, der
diese Prinzipien ihrem Sinn und Zweck entleert.
Die vom Rechtsdienst der SRG ausgedachten Rechtfertigungen
sind rein theoretischer Natur und bloss vorgeschoben, wie eine öffentliche
Äusserung von SF-Chefredaktor Haldimann beweist: Gegenüber der
Sonntagszeitung hat er die von der UBI als einseitig beurteilte Sendung
mit folgender Äusserung gerechtfertigt und damit den klaren Willen
ausgedrückt, mit politisch motiviert einseitigen Sendungen weiterzumachen
(www.vgt.ch/pressespiegel3/070610-sonntags-z.pdf):
„Der wegen
rassistischer Äusserungen verurteilte Erwin Kessler sei ‚kein ernst zu
nehmender Akteur in der öffentlichen Diskussion’“.
Alles was der SRG-Rechtsdienst in seiner
Beschwerde vorbringt entpuppt sich vor dieser Tatsache als geheuchelt, als
blosse juristische Spiegelfechterei, die nichts mit der Realität zu tun
hat.
Zu dieser Äusserung
Haldimanns folgendes:
1. Beschwerdeführer war
nicht „der wegen rassistischen Äusserungen verurteilte Erwin Kessler“,
sondern ausdrücklich der VgT - eine gesamtschweizerische Tier- und
Konsumentenschutzpartei mit rund 30 000 Mitgliedern – unterzeichnet vom
Präsidenten und 25 VgT-Mitgliedern.
2. Bei den angeblich
rassistischen Äusserungen von Erwin Kessler geht es ausschliesslich um
sachlich berechtigte Kritik am grausamen Schächten, dh Schlachten von
Schafen, Kälbern und Kühen ohne vorgängige Betäubung (siehe
www.vgt.ch/justizwillkuer/schaecht-prozess.htm),
insbesondere um den Vergleich der Grausamkeit des Schächtens mit
Nazi-Verbrechen, und nicht um rassistische Auslassungen gegen die Juden,
weil sie jüdisch sind.
3. In Österreich wäre Erwin
Kessler höchstwahrscheinlich freigesprochen wird, wie ein neuer Entscheid
des Obersten Gerichtshofes zeigt (www.vgt.ch/news2004\040320.htm)
welcher die PETA-Kampagne "Holocaust auf dem Teller" als durch die
Meinungsäusserungsfreiheit geschützt erklärt.In dieser Kampagne verglich
die Tierschutzorganisation PETA durch Gegenüberstellung von Fotos das
Leiden der Tiere in Tierfabriken mit dem Leiden von Menschen in Nazi-KZs
4. Die in Frage stehende „Schweiz-Aktuell“-Sendung
stand in keinem Zusammenhang mit dem Schächten oder mit sonst etwas, dem
das Rassismus-Etikett angehängt werden könnte. Gleich verhält es sich mit
allen anderen SF-Sendungen, gegen welche der VgT bisher - meistens
erfolgreich - Beschwerde führte (www.vgt.ch/id/200-021),
und mit den vielen Enthüllungen über Tierschutzmissstände (www.vgt.ch/vn),
welche vom Schweizer Fernsehen (SF) systematisch unterdrückt werden.
5. Die von Chefredkator
Haldimann öffentlich zugegebene Diskriminierung des VgT durch das
Schweizer Fernsehen erfolgte deshalb aus sachfremden Gründen. Gründe für
die Diskriminierung sind einzig und allein abweichende
politisch-weltanschauliche Ansichten - ganz klar eine politische Zensur
und eine Verletzung des Vielfaltsgebotes.
6. Dass der Chefredaktor
des Staatsfernsehens die Kaltblütigkeit hat, eine solche systematische
politische Manipulation der Nachrichtensendungen des Staatsfernsehens
offen zuzugeben, dürfte in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat
ein Unikum darstellen.
7. Der Vorwurf der
Rassendiskriminierung wird von Chefredaktor Haldimann ins Feld geführt,
während er gleichzeitig seine Stellung beim Staatsfernsehen für
Diskriminierungen missbraucht. So ist das Rassismus-Totschlag-Argument ein
beliebtes und Mittel für persönliche Angriffe, wenn sachliche Argumente
fehlen und die wahren, unfeinen politischen Ziele verdeckt bleiben sollen.
8. Kämen solche Töne von
der Leitung des russischen Staatsfernsehen, würde dies von den westlichen
Medien mit selbstgefälliger Kritik über die rückständige russische
Demokratie kommentiert: sowas gibt es in den westlichen Demokratien nicht!
9. Die von SF-Chefredaktor
Haldimann in der Sonntags-Zeitung als Grund für die Diskriminierung
angegebene Verurteilung wegen angeblich rassistischen Äusserungen (zum
betäubungslosen Schächten), liegt schon fast 10 Jahre zurück (Urteil vom
10. März 1998), wird in weniger als einem Jahr aus dem Strafregister
entfernt und darf dann gemäss Art 269 StGB "nicht mehr rekonstruierbar
sein. Das entfernte Urteil darf dem Betroffenen nicht mehr
entgegengehalten werden." Es ist stossend, dass das Staatsfernsehen mit
einer so alten, willkürlichen Verurteiltung (die Justiz als Mittel der
Politik) die Einseitigkeit von Informationssendungen, die mit der
Verurteilung absolut nichts zu tun haben, rechtfertigt.
10. Was diese Verurteilung
mit der Glaubwürdigkeit von Sachinformationen des VgT zum Nichtvollzug des
Tierschutzgesetzes in den Schweinefabriken im Kanton Freiburg zu tun haben
soll, ist schleierhaft. Die Verurteilung betraf eine Wertung der
Grausamkeit des Schächtens und eine charakterliche Beurteilung der Täter
und hat nichts mit falschen Tatsachenbehauptungen zu tun, welche die
Glaubwürdigkeit des VgT in Frage stellen würde. Die gegenteilige
Behauptung Haldimanns ist offensichtlich falsch und bloss vorgeschoben.
Obwohl der VgT laufend schlimme Missstände aufdeckt und damit die
verantwortlichen Kreise herausfordert, wird auf die Tatsachendarstellungen
des VgT in Medienkreisen allgemein vertraut. Der VgT könnte sich keine
Falschinformationen leisten, da er mehr als jede andere Quelle exponiert
ist und sofort mit rechtlichen Massnahmen rechnen müsste. Der VgT hatte in
seinem nun schon 18-jährigen Bestehen kaum je Falschinformationen zu
verantworten.
11. Das Schweizer Fernsehen
hat den VgT nicht über das Alter und die Herkunft der im Magazin „VgT-Nachrichten“
veröffentlichten Aufnahmen aus Freiburger Schweinefabriken (alles ganz
neue Aufnahmen, welche der VgT selber gemacht hat) angefragt; es ist
fadenscheinig, wenn die SRG nun einwendet (Ziffer 11), Alter und Herkunft
der Aufnahmen sei im Magazin des VgT nicht klar angegeben gewesen und dies
als Grund angibt, weshalb die Wahlkampagne des VgT unerwähnt geblieben
sei.
12. Haldimann hat seine
Äusserung in der Sonntags-Zeitung in einem persönlichen Email an eine
Fernsehzuschauerin (bei den Akten) bestätigt und dabei bekräftigt, dass er
sich durch den UBI-Entscheid vom 20.3.07 nicht davon abhalten lassen
werde, den VgT weiterhin in einer das Sachgerechtigkeits- und
Vielfaltsgebot verletzenden Weise zu diskriminieren.
13. Die Äusserungen
Haldimanns machen klar, dass die Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes
nicht nur inkauf genommen wird, sondern gezielt als politische Waffe
eingesetzt wird.
14. Haldimann argumentiert
in seinem Email, das Schweizer Fernsehen lasse "Vertreter jener
Organisationen auftreten, die sich über ernsthafte Arbeit oder über eine
grosse Mitgliederzahl legitimieren". Damit tut er so, als sei der
schweizweit bekannte VgT mit seinen 30 000 Mitgliedern und einer Auflage
seiner Zeitschrift von (variierend je nach Streugebiet) mehreren hundert
tausend, eine kleine, unbedeutende Organisation.
15. Der VgT hat viel mehr
Mitglieder als zum Beispiel die Schweizerische
Patientenschutz-Organisation (6 000) und ähnlich viele Mitglieder und
einen ähnlichen Jahresumsatz wie die im SF regelmässig zu Worte kommende
Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz SKS.
16. Haldimann tut so, als sei die
beanstandete Sendung deshalb kritisiert worden, weil kein Vertreter des
VgT darin habe auftreten können. Das hat jedoch niemand beanstandet, weder
der VgT noch die UBI. Der VgT hat nie Beanstandungen in dieser Richtung
vorgebracht. Vielmehr geht es schlicht und einfach nur um die Beachtung
des Sachgerechtigkeitsgebotes. Der VgT hat in allen seinen – meistens
erfolgreichen - UBI-Beschwerden gegen das Schweizer Fernsehen
ausschliesslich Falschinformationen beanstandet
(www.vgt.ch/id/200-021).
16. Für die Präsidentin der
Schweizerischen Patientenorganisation forderte die St Galler
Staatsanwaltschaft 14 Monate Gefängnis, weil sie sich offenbar ebenfalls
politisch unkorrekt geäussert hat. Nun wurde sie kürzlich in zweiter
Instanz freigesprochen. Schön Glück gehabt. Sonst wäre diese Organisation
für das Schweizer Fernsehen künftig mit den Worten von Chefredaktor
Haldimann "kein ernst zu nehmender Akteur in der öffentlichen
Diskussion" mehr. Das Glück trügt jedoch denn diese Organisation ist
mit ihren bloss 6000 Mitglieder ein nichtigeres Nichts als der VgT.
17. Die Frage, die
Haldimann nicht stellte, aber implizit aufwirft: Liegt es in der Kompetenz
des Staatsfernsehens zu entscheiden, welche politischen Auffassungen und
Gruppierungen "ernst zu nehmen" sind und welche totzuschweigen? Um diese
Frage geht es bei der Beurteilung der vorliegenden Beschwerde, nachdem
Chefredaktor Haldimann die Einseitigkeit der Sendung damit begründet hat,
der VgT sei nicht ernst zu nehmen.
Die von Chefredaktor
Haldimann öffentlich zugegebene und durch die beanstandete Sendung
praktizierte Diskriminierung des VgT verletzt offensichtlich die
Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit in Verbindung mit dem
Diskriminierungsverbot (Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 10 EMRK).
Die Einseitigkeit der beanstandeten Sendung
wurde – wie schon die UBI richtig festgestellt hat – nicht durch andere
Sendungen ausgeglichen. Es war die einzige Sendung zum Freiburger
Wahlkampf.
Die SRG behauptet, die beanstandete Sendung
sei keine Wahl-Sendung gewesen sei. Dass diese Sendung sechs Tage vor den
Wahlen ausgestrahlt wurde und dass darin ausdrücklich Bezug auf die Wahlen
genommen wird, lässt die SRG nicht als Grund gelten, das Verbot
einseitiger Wahlpropaganda zu beachten. Entscheidend ist indessen nicht,
ob das Fernsehen eine Sendung als Wahlsendung deklariert, sondern ob eine
Sendung geeignet ist, Wahlen zu beeinflussen. Es ist abwegig zu behaupten,
ein Portrait über einen Kandidaten sechs Tage vor den Wahlen, in welchem
dieser als Politiker dargestellt wird, der alles richtig mache, sei keine
eigentliche Wahlsendung und deshalb nicht an die publizistischen Kriterien
für Wahlsendungen gebunden.
Gemessen am Sachverhalt ist die Behauptung der
SRG (Ziffer 18), der beanstandete Beitrag sei „nicht geeignet, die
Willensbildung in unzulässiger Weise zu beeinflussen“, objektiv falsch.
Die Bestreitung erfolgt mutwillig, offensichtlich auf ein politisches
Urteil gegen den VgT hoffend.
Die SRG übertreibt, wenn sie so tut, als ob
der UBI-Entscheid dazu zwingen würde, vor kantonalen Wahlen entweder alle
Kandidaten in wahlenbezogene Sendungen einzubeziehen oder ganz auf solche
Sendungen zu verzichten. Was nicht geht, und das ist der Kern des
UBI-Entscheides, ist, kurz vor den Wahlen einen einzigen Kandidaten
einseitig positiv herauszuheben und ihn in bewusst wahrheitswidriger Weise
als Politiker darzustellen, der alles richtig mache und unumstritten und
unkritisiert sei. Diese einseitige Sendung war ganz offensichtlich eine
indirekte Antwort des Schweizer Staatsfernsehens auf die vom VgT gegen C. geführte Wahlkampagne.
manipulation suisse
Vernehmlassung der UBI
vor dem Bundesgericht.
Mit
Urteil vom 25. Oktober 2007 (eingegangen am 31. Dezember 2007)
hat das Bundesgericht die faulen Ausreden der
SRG mit ungewöhnlich klaren Worten zurückgewiesen und der UBI und dem VgT
Recht gegeben:
Bundesgerichtsentscheid 2C_335/2007
Dass das Bundesgericht, welches sonst systematisch gegen den VgT
entscheidet, die Beschwerde der SRG abgewiesen und damit diesmal dem VgT
recht gegeben hat, ist wohl darauf zurückzuführen, dass eine Aufhebung des
ausgewogen Entscheides der UBI einen Affront dargestellt hätte, der in
medienrechtlichen Kreisen für erhebliches Kopfschütteln gesorgt hätte. In
Fällen, wo nur der VgT betroffen ist, fallen dem Bundesgericht
politische Willkürurteile
offensichtlich leichter.
Mehr zum Fall C.
*
manipulation suisse
Zum Interview mit SF-Chefredaktor Haldimann in
der Sonntags-Zeitung (www.vgt.ch/pressespiegel3/070610-sonntags-z.pdf)
erschienen mehrere Leserreaktionen.
Kommentar dazu von VgT-Präsident Erwin Kessler:
Was fällt der Sonntags-Zeitung ein,
Leserbriefe über Nichts zu veröffentlichen!
Während das Schweizer Fernsehen (SF) konsequent
nichts über Nichts berichtet, liest man in der Sonntags-Zeitung
ab und zu etwas über Nichts. Die Redaktion zieht es zwar vor, negativ
über Nichts zu berichten, aber immerhin, darum geht es nicht.
Die von SF-Chefredaktor Haldimann in die
öffentliche Diskussion getragenen Fragen lauten: Ab wievielen
Mitgliedern wird aus Nichts etwas? Wieviele Mitglieder braucht es, um
mit den Worten von Haldimann, zu einem "ernst zu nehmenden Akteur in
der öffentlichen Diskussion" zu werden?
Bei gleich viel Mitgliedern und gleichem
Jahresumsatz ist die angepasste, politisch korrekte
Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz SKS für das
Staatsfernsehen ein ernst zu nehmender politischer Akteur, der VgT nicht.
Aber für Haldimann hat der VgT nicht nur zu
wenig Mitglieder (immerhin 30000), ein unbeachtliches Nichts ist der VgT auch, weil sein Präsident vor 10 Jahren wegen angeblich
rassistischen Äusserungen zum grausamen Schlachten von Schafen,
Kälbern und Kühen ohne vorheriger Betäubung (Schächten) zu 45 Tagen
Gefängnis verurteilt worden ist.
Für die Präsidentin der Schweizerischen
Patientorganisation forderte die St Galler Staatsanwaltschaft 14
Monate Gefängnis, weil sie sich ebenfalls politisch unkorrekt
geäussert hat. Nun wurde sie kürzlich in zweiter Instanz
freigesprochen. Schön Glück gehabt. Sonst wäre diese Organisation für
das Schweizer Fernsehen künftig
"kein ernst zu nehmender Akteur in der öffentlichen Diskussion"
mehr. Das Glück trügt jedoch denn diese
Organisation ist mit ihren bloss 6000
Mitglieder ein nichtigeres Nichts als der VgT.
Die Frage die Haldimann nicht stellte, aber
aufwirft: Liegt es in der Kompetenz des Staatsfernsehens zu
entscheiden, welche politischen Auffassungen "ernst zu nehmen" sind
und welche totzuschweigen?
Erwin Kessler, Präsident VgT
Mehr zum Fall
C.
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