31. Oktober 2006, aktualisiert am 31. Dezember 2007                        Web-Code: 200-026

  manipulation suisse

Freiburger Staatsrate C. [Name durch politische Willkürjustiz zensuriert]

VgT-Beschwerde gegen manipulative Wahlpropaganda des Schweizer Fernsehens zugunsten von UBI und Bundesgericht gutgeheissen

Aufgrund unglaublicher Justizwillkür gegen die Meinungsäusserungsfreiheit mussten alle Berichte zum Fall C. anonymisiert werden.

Seit über 10 Jahren unterdrückt das Schweizer Fernsehen systematisch alle himmelschreienden Missstände, welche der VgT laufend aufdeckt. Der VgT kommt nie zu Wort. Über den VgT wird nie, oder höchstens negativ berichtet. Eine nicht zu überbietende Einseitigkeit, obwohl das Schweizer Staatsfernsehen gemäss Konzessionsvorschriften zu Ausgewogenheit verpflichtet wäre.

In der Sendung vom 30. Oktober 2006 hat "Schweiz aktuell" dem zur Zeit heftig umstrittenen und tierschützerischer Kritik ausgesetzten Freiburger Staatsrat C., der am nächsten Wochenende zur Wiederwahl antritt, eine Wahlwerbesendung gewidmet, in welcher er total einseitig verherrlicht wurde: "Pascal Corminboeuf hat eingentlich keine politischen Feinde. Er ist beliebt als Vaterfigur und scheint instinktiv alles richtig zu machen. Seine Wiederwahl ist so gut wie sicher...."

Kein Wort über das Massen-Tier-Elend, das er zu verantworten hat. Im Gegenteil ist diese Wahlunterstützung durch das Schweizer Staatsfernsehen offensichtlich ein Gegenreaktion zur tierschützerischen Kritik und dem Aufruf des VgT, diesen herzlosen Staatsrat nicht wieder zu wählen.

Am 12. Dezember 2006 lehnte der Ombudsmann des Schweizer Fernsehens, Achille Casanova, eine Beschwerde ab (Entscheid Ombudsmann). Hierauf hat der VgT die folgende Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) erhoben:

12. Januar 2007

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI
Postfach 8547
3001 Bern

Hiermit erhebe ich namens des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz VgT

Beschwerde

gegen die

CH-Aktuell-Sendung vom 30. Oktober 2006

Begründung:

Seit über 10 Jahren unterdrückt das Schweizer Fernsehen systematisch alle himmelschreienden Missstände, welche der VgT laufend aufdeckt (www.vgt.ch). Der VgT kommt nie zu Wort. Über den VgT - eine der grössten und aktivisten Tier- und Konsumentenschutzorganisationen der Schweiz - wird nie oder höchstens negativ berichtet. Eine nicht zu überbietende Einseitigkeit, obwohl das Schweizer Staatsfernsehen gemäss Konzessionsvorschriften zur politisch-kulturellen Ausgewogenheit verpflichtet wäre.

Im Rahmen der Staatsratswahlen im Kanton Freiburg liess der VgT seine Zeitschriften VgT-Nachrichten (deutsch) und ACUSA-News (französisch) in alle Haushaltungen des Kantons verbreiten und zeigte darin auf, wie der kandidierende Staatsrat C. in tierverachtender Weise den Vollzug des Tierschutzgesetzes hintertreibt, indem er das Veterinäramt zurückbindet, wenn es darum geht, gegen Missstände einzuschreiten.

Das Schweizer Fernsehen reagierte auf diese Wahlkampfkampagne des VgT einerseits - wie üblich - durch mediale Unterdrückung dieser Kampagne und andererseits dadurch, dass mit der angefochtenen CH-aktuell-Sendung völlig einseitige Wahlwerbung für den kritisierten Staatsrat gemacht wurde. Er wurde als Politiker dargestellt, der alles bestens mache (wörtlich): "C. hat eigentlich keine politischen Feinde. Er ist beliebt als Vaterfigur und scheint instinktiv alles richtig zu machen. Seine Wiederwahl ist so gut wie sicher...." (Beilage 1 vor Vorinstanz). Offensichtlich eine Trotzreaktion auf die VgT-Wahlkampagne, mit welcher der VgT - ohne ihn namentlich zu erwähnen - als unbedeutendes Nichts (eigentlich keine politischen Feinde) dargestellt wurde.

Der Redaktion von CH-aktuell war die Wahlkampagne des VgT, welche in Freiburg ein beträchtliches Medienecho und politische Unruhe auslöste, bekannt; sie hat die entsprechende Medienmitteilung des VgT erhalten. Dass diese und das entsprechende Presseecho auf der CH-aktuell-Redaktion nicht zufällig "übersehen" wurden, sondern durchaus bekannt war, wird durch die Stellungnahme von CH-aktuell vor Vorinstanz (Ombudsstelle) bestätigt. Dieser Wahlkampf war nicht nur bekannt, sondern recht eigentlich der Auslöser der Sendung zu Gunsten von C.

Die Aufmachung der Sendung stellt angesichts der Tatsache, dass der VgT eine der grössten und aktivsten Tier- und Konsumentenschutzorganisationen der Schweiz ist, eine krasse Einseitigkeit dar. Wissentlich wurde die Falschinformation verbreitet, C. habe keine politischen Feinde und habe politisch alles richtig gemacht. Mit dieser gezielten Einseitigkeit wurde es den Fernsehzuschauern verunmöglicht, sich ein objektives Urteil über diesen Politiker zu machen. Die Sendung stellt eine manipulative Irreführung der Zuschauer dar, und dies wurde auch nicht durch andere Sendungen von SF zu diesem Wahlkampf ausgeglichen.

Stellungnahme zum Bericht der Ombudsstelle:

Zur Behauptung von CH-aktuell (Seite 3): "... sich C. umgehend mit einer Klage wegen übler Nachrede und Beschimpfung gegen diese seiner Ansicht nach unhaltbaren Vorwürfe wehrte." Als Grund für diese angebliche Klage - obwohl die Klagefrist abgelaufen ist, haben wir bis heute nichts davon gehört - gab C. an (Beilage 5), "weil auf der Broschüre jahrealte Fotos von Ställen abgebildet wurden, welche heute leer stehen, oder Fotos von Schweinemästereien, die es heute nicht mehr gibt."

Das war eine gezielte, reine Lüge, zu welcher C. mangels sachlicher Argumente Zuflucht nahm, um sich über die Wahlen zu retten. Cormbinboeuf behauptete, er wisse dies vom Veterinäramt, doch der Kantonstierarzt versicherte glaubhaft (ich kenne ihn als gewissenhaften Beamten), dies sei unzutreffend, das Veterinäramt habe die gezeigten Betriebe noch gar nicht besichtigt und es hätten deshalb auch noch gar keine Gespräche mit C. über diese Betriebe stattgefunden. Tatsache ist weiter, dass alle Aufnahmen des VgT top aktuell waren. Die Aufnahmen der Schweinefabriken wurden wenige Wochen vor der Drucklegung aufgenommen.

Solche Details interessieren das Schweizer Fernsehen und seinen voreingenommenen Ombudsmann nicht, der den Boykott des VgT durch das Staatsfernsehen mit folgendem Satz rechtfertigte (Seite 4): "Meiner Meinung nach widerspricht der Inhalt Ihrer Broschüre unserer politischen Kultur und sollte somit bei einem dem Service public verpflichteten Fernsehen keine zusätzliche Plattform erhalten." Mit der politischen Kultur des Staatsfernsehens offenbar durchaus verträglich, ist dagegen die hinterhältige Verlogenheit eines Politikers wie Pascal C.

Der Redaktionsleiter von CH-aktuell, Thomas Schäppi, rechtfertigt die Unterdrückung der Kritik des VgT wie folgt (Seite 4): "Schweiz aktuell hat im Rahmen des Porträts von Pascal C. davon abgesehen, diese umstrittenen Vorwürfe in seinen Beitrag aufzunehmen. Es wäre, da wir aufgrund der Unterlagen - etwa der VgT-Nachrichten vom Oktober 2006, die weder Angaben zu den Örtlichkeiten der Ställe noch zum Datum der Fotos enthielten - nicht in der Lage waren, diese Vorwürfe zu erhärten oder zu belegen, eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht gewesen."

Der VgT hat keine Anfrage von CH-aktuell über die genauen Örtlichkeiten der Ställe und zum Datum der Fotos erhalten. Eine solche Anfrage wäre umgehend und klar beantwortet worden. Die heuchlerische Rechtfertigung von Herrn Schäppi macht die ganze Verlogenheit sichtbar, welche hinter dem Boykott des VgT und der einseitigen politischen Wahlwerbung steckt.

Weiter behauptet Schäppi (Seite 3), es könne keine Rede davon sein, dass das Schweizer Fernsehen seit über 10 Jahren systematisch alle himmelschreienden Missstände, welche der VgT laufend aufdecke, unterdrücke. Ich fordere Herrn Schäppi auf, im Rahmen der Stellungnahme zur vorliegenden Beschwerde die Sendungen anzugeben, in denen CH-aktuell oder eine andere Sendung des Schweizer Fernsehens in den letzten zehn Jahren Missstände erwähnt hat, welche der VgT in seinen Zeitschriften - alles online auf www.vgt.ch archiviert - laufend aufdeckt. Es gibt keine solche Sendungen, obwohl das Schweizer Fernsehen und speziell auch CH-aktuell regelmässig mit den Pressemitteilungen des VgT bedient wird. Es gibt nicht einmal Rückfragen dazu, null Reaktionen, offener Boykott. Diese Missstände in Staat und Ställen aufzuzeigen, gehört nicht zur angepassten politischen Kultur des Schweizer Staatsfernsehens und seiner carnivoren Macher, welche den heutigen Holocaust an den Nutztieren aus persönlichen und Karrieregründen verdrängen, ähnlich wie zu anderen Zeit andere Medienschaffende auch lieber Karriere machten als einen Holocaust aufzudecken.

Die Vorinstanz, Ombudsmann Achille Casanova, findet, die Nichterwähnung des vom VgT gegen Cormbinboeuf geführten Wahlkampfes sei richtig gewesen (Seite 4). Im folgenden kommentieren wir seine hiefür angegebenen Gründe:

1. Der kritisierte Beitrag von CH-aktuell sei "kein umfassender Bericht über die politische Tätigkeit von Herrn C., sondern lediglich ein Porträt dieses als unüblich definierten Politikers" gewesen. "Es wurde der 'Mensch' C. dargestellt."

Dazu ist zu sagen, dass wir nicht in erster Linie die Nichterwähnung der Kampagne des VgT bemängeln, sondern die einseitige, gezielt falsche Darstellung dieses Politikers als unumstrittener Kandidat, der "eigentlich keine politischen Feinde" habe und "alles richtig" mache.

Im übrigen ist seine vom VgT dokumentierte tierverachtende und tierschutzfeindliche Einstellung auch ein Teil des 'Menschen" C.. Eine solche Haltung sagt über den Charakter viel aus.

2. "... die Personalisierung angeblicher Missstände finde ich problematisch, denn auch im Kanton Freiburg kann nicht ein Regierungsrat allein dafür verantwortlich gemacht werden." (Seite 4)

Ombudsmann Casanova hat die fraglichen VgT-Zeitschriften offensichtlich nicht gelesen, sondern nur ein bisschen Bildchen angeschaut, nach dem Motto:

Lesen ist Luxus. Ein Luxus, auf den die meisten verzichten. Idealerweise, ohne sich des Verzichts überhaupt bewusst zu sein. Eine Meinung darf man ja trotzdem haben.
Marco Ratschiller, im Nebelspalter

Hätte Herr Casanova sich den Luxus des Lesens geleistet, wüsste er, dass wir Cormbinboeuf nicht einfach formal aufgrund seiner Stellung als Vorgesetzter des Veterinäramtes verantwortlich gemacht haben, sondern weil er den Tierschutzvollzug durch das Veterinäramt seit Jahren aktiv behindert und als ehemaliger Bauer eine bauernfreundliche und tierschutzfeindliche Politik betreibt. Ausführlich dargestellt ist der Fall eines rückfälligen Alkoholiker-Bauern, der seine Kühe weiter verdursten lassen konnte, weil Cormbinboeuf ein vom Veterinäramt erlassenes Tierhalteverbot aufhob.

Aber solches aufzuzeigen oder nur schon zur Kenntnis zu nehmen, gehört eben nicht zur politischen Kultur des Schweizer Fernsehens und seines Ombudsmannes.

Aus den dargelegten Gründen bitte ich Sie, die Beschwerde gutzuheissen.

Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler, VgT

 

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Mit Entscheid vom 30. März 2007, zugestellt am 6. Juni 2007, hat die UBI die Beschwerde gutgeheissen und festgestellt, dass die beanstandete Sendung das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat.

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Gegen den Entscheid der UBI erhob die SRG erfolglos Beschwerde beim Bundesgericht:

Im Wesentlichen begründet die SRG ihre Anfechtung des UBI-Entscheides damit, die beanstandete Sendung habe die Wähler nicht beeinflussen können.

Der VgT nahm dazu am 18. Juli 2007 wie folgt Stellung:

An das Bundesgericht
1000 Lausanne 14

2C_335/2007
SRG gegen VgT
Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstantz für Radio und Fernsehen vom 30. März 2007
betreffend die Sendung „Schweiz aktuell“ vom 30. Oktober 2007 über den Freiburger Staatsrat C.

Vernehmlassung zur Beschwerde der SRG vom 6. Juli 2007

Die SRG argumentiert gegen Forderungen, die niemand – weder der VgT noch die UBI – je erhoben hat (Ziffer 11 und 12). Niemand hat behauptet, „Schweiz aktuell“ hätte die Wahlkampagne des VgT gegen Staatsrat C. in die beanstandete Sendung einbauen und die vom VgT gegen C. vorgebrachte Kritik im Detail darlegen müssen.

Die Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebot liegt vielmehr darin, dass in der Sendung sechs Tage vor den Wahlen wahrheitswidrig behauptet wurde, an dem für die Wiederwahl kandidierenden C. gebe es nichts zu kritisieren und er habe deshalb auch keine (politischen) Feinde.

Die Wähler wurden gezielt getäuscht, indem C. als Politiker dargestellt wurde, der alles bestens mache (wörtlich): "C. hat eigentlich keine politischen Feinde. Er ist beliebt als Vaterfigur und scheint instinktiv alles richtig zu machen." Diese Behauptung ist angesichts der Tatsache, dass der die Wahlkampagne gegen C. führende VgT eine der grössten und aktivsten Tier- und Konsumentenschutzorganisationen der Schweiz ist, objektiv falsch.

Die Behauptung der SRG, diese Sendung habe die Meinungsbildung der Wähler nicht beeinflussen können, offenbart einen mutwilligen Umgang mit dem Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot, der diese Prinzipien ihrem Sinn und Zweck entleert.

Die vom Rechtsdienst der SRG ausgedachten Rechtfertigungen sind rein theoretischer Natur und bloss vorgeschoben, wie eine öffentliche Äusserung von SF-Chefredaktor Haldimann beweist: Gegenüber der Sonntagszeitung hat er die von der UBI als einseitig beurteilte Sendung mit folgender Äusserung gerechtfertigt und damit den klaren Willen ausgedrückt, mit politisch motiviert einseitigen Sendungen weiterzumachen (www.vgt.ch/pressespiegel3/070610-sonntags-z.pdf):

Der wegen rassistischer Äusserungen verurteilte Erwin Kessler sei ‚kein ernst zu nehmender Akteur in der öffentlichen Diskussion’“.

Alles was der SRG-Rechtsdienst in seiner Beschwerde vorbringt entpuppt sich vor dieser Tatsache als geheuchelt, als blosse juristische Spiegelfechterei, die nichts mit der Realität zu tun hat.

Zu dieser Äusserung Haldimanns folgendes:

1. Beschwerdeführer war nicht „der wegen rassistischen Äusserungen verurteilte Erwin Kessler“, sondern ausdrücklich der VgT - eine gesamtschweizerische Tier- und Konsumentenschutzpartei mit rund 30 000 Mitgliedern – unterzeichnet vom Präsidenten und 25 VgT-Mitgliedern.

2. Bei den angeblich rassistischen Äusserungen von Erwin Kessler geht es ausschliesslich um sachlich berechtigte Kritik am grausamen Schächten, dh Schlachten von Schafen, Kälbern und Kühen ohne vorgängige Betäubung (siehe www.vgt.ch/justizwillkuer/schaecht-prozess.htm), insbesondere um den Vergleich der Grausamkeit des Schächtens mit Nazi-Verbrechen, und nicht um rassistische Auslassungen gegen die Juden, weil sie jüdisch sind.

3. In Österreich wäre Erwin Kessler höchstwahrscheinlich freigesprochen wird, wie ein neuer Entscheid des Obersten Gerichtshofes zeigt (www.vgt.ch/news2004\040320.htm) welcher die PETA-Kampagne "Holocaust auf dem Teller" als durch die Meinungsäusserungsfreiheit geschützt erklärt.In dieser Kampagne verglich die Tierschutzorganisation PETA durch Gegenüberstellung von Fotos das Leiden der Tiere in Tierfabriken mit dem Leiden von Menschen in Nazi-KZs

4. Die in Frage stehende „Schweiz-Aktuell“-Sendung stand in keinem Zusammenhang mit dem Schächten oder mit sonst etwas, dem das Rassismus-Etikett angehängt werden könnte. Gleich verhält es sich mit allen anderen SF-Sendungen, gegen welche der VgT bisher - meistens erfolgreich - Beschwerde führte (www.vgt.ch/id/200-021), und mit den vielen Enthüllungen über Tierschutzmissstände (www.vgt.ch/vn), welche vom Schweizer Fernsehen (SF) systematisch unterdrückt werden.

5. Die von Chefredkator Haldimann öffentlich zugegebene Diskriminierung des VgT durch das Schweizer Fernsehen erfolgte deshalb aus sachfremden Gründen. Gründe für die Diskriminierung sind einzig und allein abweichende politisch-weltanschauliche Ansichten - ganz klar eine politische Zensur und eine Verletzung des Vielfaltsgebotes.

6. Dass der Chefredaktor des Staatsfernsehens die Kaltblütigkeit hat, eine solche systematische politische Manipulation der Nachrichtensendungen des Staatsfernsehens offen zuzugeben, dürfte in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ein Unikum darstellen. 

7. Der Vorwurf der Rassendiskriminierung wird von Chefredaktor Haldimann ins Feld geführt, während er gleichzeitig seine Stellung beim Staatsfernsehen für Diskriminierungen missbraucht. So ist das Rassismus-Totschlag-Argument ein beliebtes und Mittel für persönliche Angriffe, wenn sachliche Argumente fehlen und die wahren, unfeinen politischen Ziele verdeckt bleiben sollen.

8. Kämen solche Töne von der Leitung des russischen Staatsfernsehen, würde dies von den westlichen Medien mit selbstgefälliger Kritik über die rückständige russische Demokratie kommentiert: sowas gibt es in den westlichen Demokratien nicht!

9. Die von SF-Chefredaktor Haldimann in der Sonntags-Zeitung als Grund für die Diskriminierung angegebene Verurteilung wegen angeblich rassistischen Äusserungen (zum betäubungslosen Schächten), liegt schon fast 10 Jahre zurück (Urteil vom 10. März 1998), wird in weniger als einem Jahr aus dem Strafregister entfernt und darf dann gemäss Art 269 StGB "nicht mehr rekonstruierbar sein. Das entfernte Urteil darf dem Betroffenen nicht mehr entgegengehalten werden." Es ist stossend, dass das Staatsfernsehen mit einer so alten, willkürlichen Verurteiltung (die Justiz als Mittel der Politik) die Einseitigkeit von Informationssendungen, die mit der Verurteilung absolut nichts zu tun haben, rechtfertigt.

10. Was diese Verurteilung mit der Glaubwürdigkeit von Sachinformationen des VgT zum Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes in den Schweinefabriken im Kanton Freiburg zu tun haben soll, ist schleierhaft. Die Verurteilung betraf eine Wertung der Grausamkeit des Schächtens und eine charakterliche Beurteilung der Täter und hat nichts mit falschen Tatsachenbehauptungen zu tun, welche die Glaubwürdigkeit des VgT in Frage stellen würde. Die gegenteilige Behauptung Haldimanns ist offensichtlich falsch und bloss vorgeschoben. Obwohl der VgT laufend schlimme Missstände aufdeckt und damit die verantwortlichen Kreise herausfordert, wird auf die Tatsachendarstellungen des VgT in Medienkreisen allgemein vertraut. Der VgT könnte sich keine Falschinformationen leisten, da er mehr als jede andere Quelle exponiert ist und sofort mit rechtlichen Massnahmen rechnen müsste. Der VgT hatte in seinem nun schon 18-jährigen Bestehen kaum je Falschinformationen zu verantworten.

11. Das Schweizer Fernsehen hat den VgT nicht über das Alter und die Herkunft der im Magazin „VgT-Nachrichten“ veröffentlichten Aufnahmen aus Freiburger Schweinefabriken (alles ganz neue Aufnahmen, welche der VgT selber gemacht hat) angefragt; es ist fadenscheinig, wenn die SRG nun einwendet (Ziffer 11), Alter und Herkunft der Aufnahmen sei im Magazin des VgT nicht klar angegeben gewesen und dies als Grund angibt, weshalb die Wahlkampagne des VgT unerwähnt geblieben sei.

12. Haldimann hat seine Äusserung in der Sonntags-Zeitung in einem persönlichen Email an eine Fernsehzuschauerin (bei den Akten) bestätigt und dabei bekräftigt, dass er sich durch den UBI-Entscheid vom 20.3.07 nicht davon abhalten lassen werde, den VgT weiterhin in einer das Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot verletzenden Weise zu diskriminieren.

13. Die Äusserungen Haldimanns machen klar, dass die Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes nicht nur inkauf genommen wird, sondern gezielt als politische Waffe eingesetzt wird.

14. Haldimann argumentiert in seinem Email, das Schweizer Fernsehen lasse "Vertreter jener Organisationen auftreten, die sich über ernsthafte Arbeit oder über eine grosse Mitgliederzahl legitimieren". Damit tut er so, als sei der schweizweit bekannte VgT mit seinen 30 000 Mitgliedern und einer Auflage seiner Zeitschrift von (variierend je nach Streugebiet) mehreren hundert tausend, eine kleine, unbedeutende Organisation.

15. Der VgT hat viel mehr Mitglieder als zum Beispiel die Schweizerische Patientenschutz-Organisation (6 000) und ähnlich viele Mitglieder und einen ähnlichen Jahresumsatz wie die im SF regelmässig zu Worte kommende Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz SKS.

16. Haldimann tut so, als sei die beanstandete Sendung deshalb kritisiert worden, weil kein Vertreter des VgT darin habe auftreten können. Das hat jedoch niemand beanstandet, weder der VgT noch die UBI. Der VgT hat nie Beanstandungen in dieser Richtung vorgebracht. Vielmehr geht es schlicht und einfach nur um die Beachtung des Sachgerechtigkeitsgebotes. Der VgT hat in allen seinen – meistens erfolgreichen - UBI-Beschwerden gegen das Schweizer Fernsehen ausschliesslich Falschinformationen beanstandet (www.vgt.ch/id/200-021).

16. Für die Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation forderte die St Galler Staatsanwaltschaft 14 Monate Gefängnis, weil sie sich offenbar ebenfalls politisch unkorrekt geäussert hat. Nun wurde sie kürzlich in zweiter Instanz  freigesprochen. Schön Glück gehabt. Sonst wäre diese Organisation für das Schweizer Fernsehen künftig mit den Worten von Chefredaktor Haldimann "kein ernst zu nehmender Akteur in der öffentlichen Diskussion" mehr. Das Glück trügt jedoch denn diese Organisation ist mit ihren bloss 6000 Mitglieder ein nichtigeres Nichts als der VgT.

17. Die Frage, die Haldimann nicht stellte, aber implizit aufwirft: Liegt es in der Kompetenz des Staatsfernsehens zu entscheiden, welche politischen Auffassungen und Gruppierungen "ernst zu nehmen" sind und welche totzuschweigen? Um diese Frage geht es bei der Beurteilung der vorliegenden Beschwerde, nachdem Chefredaktor Haldimann die Einseitigkeit der Sendung damit begründet hat, der VgT sei nicht ernst zu nehmen.

Die von Chefredaktor Haldimann öffentlich zugegebene und durch die beanstandete Sendung praktizierte Diskriminierung des VgT verletzt offensichtlich die Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit in Verbindung mit dem Diskriminierungsverbot (Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 10 EMRK).

Die Einseitigkeit der beanstandeten Sendung wurde – wie schon die UBI richtig festgestellt hat – nicht durch andere Sendungen ausgeglichen. Es war die einzige Sendung zum Freiburger Wahlkampf.

Die SRG behauptet, die beanstandete Sendung sei keine Wahl-Sendung gewesen sei. Dass diese Sendung sechs Tage vor den Wahlen ausgestrahlt wurde und dass darin ausdrücklich Bezug auf die Wahlen genommen wird, lässt die SRG nicht als Grund gelten, das Verbot einseitiger Wahlpropaganda zu beachten. Entscheidend ist indessen nicht, ob das Fernsehen eine Sendung als Wahlsendung deklariert, sondern ob eine Sendung geeignet ist, Wahlen zu beeinflussen. Es ist abwegig zu behaupten, ein Portrait über einen Kandidaten sechs Tage vor den Wahlen, in welchem dieser als Politiker dargestellt wird, der alles richtig mache, sei keine eigentliche Wahlsendung und deshalb nicht an die publizistischen Kriterien für Wahlsendungen gebunden.

Gemessen am Sachverhalt ist die Behauptung der SRG (Ziffer 18), der beanstandete Beitrag sei „nicht geeignet, die Willensbildung in unzulässiger Weise zu beeinflussen“, objektiv falsch. Die Bestreitung erfolgt mutwillig, offensichtlich auf ein politisches Urteil gegen den VgT hoffend.

Die SRG übertreibt, wenn sie so tut, als ob der UBI-Entscheid dazu zwingen würde, vor kantonalen Wahlen entweder alle Kandidaten in wahlenbezogene Sendungen einzubeziehen oder ganz auf solche Sendungen zu verzichten. Was nicht geht, und das ist der Kern des UBI-Entscheides, ist, kurz vor den Wahlen einen einzigen Kandidaten einseitig positiv herauszuheben und ihn in bewusst wahrheitswidriger Weise als Politiker darzustellen, der alles richtig mache und unumstritten und unkritisiert sei. Diese einseitige Sendung war ganz offensichtlich eine indirekte Antwort des Schweizer Staatsfernsehens auf die vom VgT gegen C. geführte Wahlkampagne.

 

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Vernehmlassung der UBI vor dem Bundesgericht.

Mit Urteil vom 25. Oktober 2007 (eingegangen am 31. Dezember 2007) hat das Bundesgericht die faulen Ausreden der SRG mit ungewöhnlich klaren Worten zurückgewiesen und der UBI und dem VgT Recht gegeben: Bundesgerichtsentscheid 2C_335/2007
Dass das Bundesgericht, welches sonst systematisch gegen den VgT entscheidet, die Beschwerde der SRG abgewiesen und damit diesmal dem VgT recht gegeben hat, ist wohl darauf zurückzuführen, dass eine Aufhebung des ausgewogen Entscheides der UBI einen Affront dargestellt hätte, der in medienrechtlichen Kreisen für erhebliches Kopfschütteln gesorgt hätte. In Fällen, wo nur der VgT betroffen ist, fallen dem Bundesgericht politische Willkürurteile offensichtlich leichter.

 

Mehr zum Fall C.

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Zum Interview mit SF-Chefredaktor Haldimann in der Sonntags-Zeitung (www.vgt.ch/pressespiegel3/070610-sonntags-z.pdf) erschienen mehrere  Leserreaktionen.

Kommentar dazu von VgT-Präsident Erwin Kessler:
Was fällt der Sonntags-Zeitung ein, Leserbriefe über Nichts zu veröffentlichen!

Während das Schweizer Fernsehen (SF) konsequent nichts über Nichts berichtet, liest man in der  Sonntags-Zeitung ab und zu etwas über Nichts. Die Redaktion zieht es zwar vor, negativ über Nichts zu berichten, aber immerhin, darum geht es nicht.

Die von SF-Chefredaktor Haldimann in die öffentliche Diskussion getragenen Fragen lauten: Ab wievielen Mitgliedern wird aus Nichts etwas? Wieviele Mitglieder braucht es, um mit den Worten von Haldimann, zu einem "ernst zu nehmenden Akteur in der öffentlichen Diskussion" zu werden? 

Bei gleich viel Mitgliedern und gleichem Jahresumsatz ist die angepasste, politisch korrekte  Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz SKS für das Staatsfernsehen ein ernst zu nehmender politischer Akteur, der VgT nicht.

Aber für Haldimann hat der VgT nicht nur zu wenig Mitglieder (immerhin 30000), ein unbeachtliches Nichts ist der VgT auch, weil sein Präsident vor 10 Jahren wegen angeblich rassistischen Äusserungen zum grausamen Schlachten von Schafen, Kälbern und Kühen ohne vorheriger Betäubung (Schächten) zu 45 Tagen Gefängnis verurteilt worden ist.

Für die Präsidentin der Schweizerischen Patientorganisation forderte die St Galler Staatsanwaltschaft 14 Monate Gefängnis, weil sie sich ebenfalls politisch unkorrekt geäussert hat. Nun wurde sie kürzlich in zweiter Instanz  freigesprochen. Schön Glück gehabt. Sonst wäre diese Organisation für das Schweizer Fernsehen künftig "kein ernst zu nehmender Akteur in der öffentlichen Diskussion" mehr. Das Glück trügt jedoch denn diese Organisation ist mit ihren bloss 6000 Mitglieder ein nichtigeres Nichts als der VgT.

Die Frage die Haldimann nicht stellte, aber aufwirft: Liegt es in der Kompetenz des Staatsfernsehens zu entscheiden, welche politischen Auffassungen "ernst zu nehmen" sind und welche totzuschweigen?

Erwin Kessler, Präsident VgT

 

Mehr zum Fall C.


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