Web-Code 200-009
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In diesen Prozessen gegen den VgT wird die Justiz als Mittel
der Politik gegen einen unbequemen Kritiker eingesetzt, der nichts
Rechtswidriges getan, nur Fakten und seine Meinung zum grausam-perversen
rituellen Schlachten ohne Betäubung veröffentlicht hat. Dabei bedient sich die
Justiz des Rassendiskriminierungs-Artikels. Was unter diesen unklaren, aus
politischen Gründen bewusst unbestimmt gehaltenen Straftatbestand fällt, kann
niemand, kein Rechtsanwalt, im voraus sagen und ist der willkürlichen
politisch-opportunistischen Beurteilung der Gerichte überlassen. Wie die
Anwendung dieser Strafnorm zeigt, kommt es dabei nicht darauf an, WAS gesagt
wird, sondern WER etwas sagt und ob dies gewissen politischen, hauptsächlich
linken und jüdischen Kreisen passt. Kein Richter wagt es, sich dem
Antisemitismusgeschrei, mit welchem jegliche Kritik an jüdischem Verhalten wie
das grausame Schächten
tabuisiert wird, entgegenzustellen und sich dem Totschlagargument "Antisemit",
"Rassist" auszusetzen.
Rechtsanwalt Peter Zihlmann schreibt in seinem Buch
Justiz im Irrtum
dazu:
Der auf den 1.1.1995 in Kraft getretene Artikel über die
Rassendiskriminierung ist derart unklar, dass Professor
Marcel Niggli, Autor eines 500-seitigen Kommentars zu diesem einzigen Artikel
(Art 261bis) feststellt, diese Strafnorm sei der Höhepunkt einer unklaren,
verwirrenden und verwirrten Gesetzgebung.
In beiden Schächtprozessen haben die Gerichte mit
unglaublichen Tatsachen- und Rechtsverdrehungen operiert und den
Rassismustatbestand völlig unsachlich, politisch opportunistisch
willkürlich ausgedehnt.
Erfreulich ist, dass es auch jüdische Stimmen gibt, welche
den politischen Missbrauch und den inflationären Gebrauch des Begriffs
Antisemitismus kritisieren:
Definition von Antisemitismus eines deutschen
Juden und Verlegers einer jüdischen Zeitschrift.
Nach dieser objektiv richigen Definition von Antisemitismus hat sich
Erwin Kessler niemals Rassismus bzw Antisemitismus zu Schulden kommen
lassen, weil er nie Juden die Menschenwürde abgesprochen oder sie
diskriminiert hat, nur weil sie jüdisch sind, sondern immer nur, wegen
etwas, das sie aus freiem Willen tun. Auch der strenggläubigste
Jude ist mit vegetarischer Ernährung, sie muss nicht einmal vegan sein,
ohne Tiere zu schächten oder schächten zu lasssen, in perfekter
Übereinstimmung mit seinem Glauben.
Übersicht:
Erster Schächtprozess
Zweiter Schächtprozess
Dokumente über das
Schächten
Was ist ein
politischer Prozess
Erster
Schächt-Prozess
1995-2002
VgT-Präsident
Erwin Kessler ist wegen seiner tierschützerischen Kritik am Menschen, welche das
grausame Schächten unterstützen, in einem politischen Willkürverfahren zu 45
Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt worden. Als rechtliche Grundlage für diese
Repression wurde das sogenannte "Antirassismus-Gesetz" benutzt, besser gesagt
missbraucht. Es wurde offensichtlich von langer Hand vorbereitet, um jegliche
Kritik am Verhalten von Juden zu
unterdrücken.
Zusammenfassender
Bericht in den VgT-Nachrichten VN 01-1
Das
Verfahren:
>
Anklageschrift der
Bezirksanwaltschaft
> Plädoyer von Erwin Kessler
vor Bezirksgericht
> Urteil des
Bezirksgerichtes
> Plädoyer von Erwin Kessler
vor Obergericht
> Urteil des
Obergericht (45 Tage Gefängnis unbedingt)
> Nichtigkeitsbeschwerde
an das Bundesgericht.
> Staatsrechtliche
Beschwerde an das Bundesgericht
>
Bundesgericht
bestätigt die Verurteilung
>
Beschwerde an
den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
> Das
Gefängnis-Vollzugsverfahren
DIESE VERURTEILUNG IST WEGEN VERJÄHRUNG AUS
DEM STRAFREGISTER ENTFERNT WORDEN UND DARF ERWIN KESSLER NICHT MEHR
VORGEHALTEN WERDEN.
News zum ersten Schächtprozess
4. April 1998
Diskriminierende Anwendung des Antirassismusgesetzes:
Der jüdische Talmud
darf rassistisch sein!
11. Juni 1998:
Zürcher Obergericht
beantragt Bundesgericht disziplinarische Bestrafung von Erwin Kessler wegen
Vergleich mit Freisler Justiz.
12. Juni 1998:
Anti-Dreifuss-Kundgebung an der Art 29'98 in Basel: Gruppenegoistische
Scheintoleranzder jüdischen Bundesrätin Dreifuss
15. Juni 1998:
Im Schächtprozess
gegen Tierschützer Erwin Kessler hat die von Sigmund Feigel vertretene
Israelitischen Cultusgemeinde Zürich definitiv keine Kläger-Stellung. Damit sind auch
die zahlreichen Freisprüche definitiv.
13. Juli 1998:
Brief an das
Kassationsgericht und an den Nebelspalter betreffend Schächt-Prozess
18. Juli 1998:
Rassismusklage gegen Nationalrat Keller, bald auch gegen Denner? - nur Juden
dürfen sagen, was sie wollen:
Meinungsäusserungsfreiheit und schweizerische Kleinkariertheit
23. Sept 1998:
Noch mehr Sonderrechte
für Juden: Bundesrat Couchepin erleichtert Schächtfleisch-Importe zur Umgehung
des Schächtverbotes
27. September 1998:
Nun auch im Kanton
Freiburg ein Justizterror-Opfer der Antirassismus-Inquisition
25. Oktober 1998:
Die jüdische
SP-Präsidentin Ursula Koch zum jüdischen Schächten
14. November 1998:
"Wie koscher ist die
vegetarische Küche?" - Rassendiskriminierung ist in der Schweiz verboten -
ausser wenn Juden Nicht-Juden diskriminieren
5. Dezember 1998:
Die Bundespolizei im Angriff auf die Internet-Präsenz des VgT
7. Dezember 1998:
Thurgauer Untersuchungsrichter weist Anschuldigungen der Bundespolizei gegen
Erwin Kessler zurück
8. Dezember 1998:
Der Unterschied zwischen Kritik und Hetze: Der jüdisch beeinflusste
Sonntags-Blick verwechselt "Judenhetze" und "jüdische Hetze"
26. Februar 1999:
Entscheid der
Bezirksanwaltschaft Zürich: Einschüchterung der Presse durch den Präsidenten des
Zürcher Obergerichtes war rechtswidrig
VN99-2:
Ein Leserbrief
zum Schächt-Prozess, von Dr Paul Kamer
20. März 2000:
Offener
Brief an die Redaktion FACTS
14. Juli 2000:
Diskriminierende Anwendung des Rassendiskriminierungs-Verbotes
(Antirassismsus-Gesetz)
3. September 2000:
Jüdische
Medien-Manipulation
9. September
2000:
Rassismus-Klage nun auch gegen Nationalrat Christoph Blocher
4. Oktober 2000:
VgT-Präsident Erwin Kessler muss definitiv 45 Tage ist Gefängnis. Bundesgericht
bestätigt die Verurteilung.
4.Juni 2001:
Bundesgericht: Wer
Fragen stellt, der wird bestraft - Diesmal traf es einen Blick-Journalisten
Pressespiegel zum Ersten Schächtprozess
5.
Juli 1997:
Ein politischer Prozess, Tages-Anzeiger vom 5. Juli 1997
12.
Juli 1997:
Die Justiz pflegt Macht zu sprechen, Leserbriefe zur Verurteilung von Erwin
Kessler im Schächtprozess, Tages-Anzeiger 12. Juli 1997
17.
Juli 1997:
Tierschützer Kessler muss ins Gefängnis, Tages-Anzeiger vom 17.
Juli 1997
26.
Januar 2000:
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen
Schächtprozess-Urteil ans Bundesgericht (St Galler Tagblatt)
27.
Januar 2000(1):
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen
Schächtprozess-Urteil ans Bundesgericht (Wiler
Zeitung/Volksfreund, Der Toggenburger)
27.
Januar 2000(2):
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen
Schächtprozess-Urteil ans Bundesgericht (Thurgauer
Tagblatt,Bischofszeller Nachrichten )
27.
Januar 2000(3):
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen
Schächtprozess-Urteil ans Bundesgericht: Thurgauer Volkszeitung,
Der Rheintaler
29. Januar 2000:
Kämpferische Tierschützer (in den Online-Zeitungen
www.meetpoint.ch,
www.meetpoint.de,
www.meetpoint.li
)
31.
Januar 2000:
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen
Schächtprozess-Urteil ans Bundesgericht: Thurgauer Volksfreund
2. Februar 2000:
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen
Schächtprozess-Urteil ans Bundesgericht, Appenzeller Zeitung
Wir bräuchten
viele Kessler, 2 Leserbriefe in der Thurgauer Zeitung 2.7.05; der
Leserbrief "Grosses geleistet" erschien auch im Tagblatt für den Kanton
Thurgau vom 8.7.05
"Klartext im
Tierschutz", Interview mit Erwin Kessler, Zeitschrift "Schutz für
Mensch, Tier und Umwelt" Nr 2.2005 (www.tierschutz-online.de)
Juni 2005
"Erwin Kessler
im Gefängnis", St Galler Tagblatt 23.6.05,
Gegendarstellung
dazu
"Die Zustände
sind extrem, nicht ich", Interview mit Erwin Kessler in der Thurgauer
Zeitung, 22.6.05
Zweiter Schächt-Prozess
1999 - 2010
Freispruch!
Die
Anzeigeerstatter im zweiten Schächtprozess
Anklage
Erstes Verfahren
Gerichtsverhandlung geplatzt
Plädoyer von Erwin Kessler vor Bezirksgericht Bülach am 7. November 2001
Erstes Urteil
des Bezirksgerichtes vom 5. Dezember 2001: 9 Monate
Gefängnis unbedingt
Obergericht hebt Urteil wegen schweren Verfahrensmängeln auf /
Rückweisung an Bezirksgericht
Zweites Verfahren
Obergericht heisst
Befangenheitsbeschwerde gut und entzieht Bezirksrichter Fischer das
Verfahren
Zweites Urteil des
Bezirksgerichtes Bülach: 5 Monate Gefängnis unbedingt
Zweites
Rückweisungsgesuch an das Obergericht
Rechtsgutachten von Professor Dr Franz Riklin zugunsten von Erwin
Kessler
Verhandlung vor dem
Zürcher Obergericht vom 31. August 2004
Urteil des Obergerichtes
vom 29. Dezember 2004
Ergänzungsgutachten
von Prof Riklin: Urteil ist eine "Wundertüte" voller Widersprüche
Kantonale
Nichtigkeitsbeschwerde an das Kassationsgericht:
-
Beschwerde von Erwin Kessler
-
Ergänzung des amtlichen Verteidigers
-
Entscheid des Kassationsgerichtes
Beschwerde an den EGMR wegen Persönlichkeitsverletzung durch das
Obergericht (wegen Arbeitsüberlastung des EGMR nicht zugelassen, wie
97 % aller Beschwerden europaweit - Zu dieser menschenverachtenden
Praxis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte siehe
hier. )
Drittes Verfahren
Ausstandsbegehren
gegen die Bülacher Bezirksrichter
Noch während des
Ausstandsverfahrens führten die Bezirksrichter Hohler, Bertschy und
Degen, gegen welche sich das Ausstandsbegehren richtet, die
Hauptverhandlung durch:
Plädoyer vor dem Bezirksgericht Bülach am 26. Okt 07
Die vorbefassten, befangenen Bezirksrichter, die
schon das frühere, aufgehobene Urteil erliessen, machten kurzen Prozess
und fällten - unbeeindruckt von den Plädoyers von Erwin Kessler und
seines amtlichen Verteidigers - sofort das neue Urteil, womit sie - wie
voraussehbar - einfach ihr früheres Urteil bestätigte (soweit noch keine
Verjährung eingetreten ist):
Drittes Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 26. Oktober 2007
Nachträgliche Abweisung
des Ausstandsbegehrens durch das Obergericht am 25. Oktober 2007
Kantonale
Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Abweisung des Ausstandsbegehrens
(26. November 2007):
-
Beschwerde
-
Stellungnahme von Prof Franz Riklin
Beschluss des
Kassationsgericht vom 3. Dezember 2007: Das Kassationsgericht trat auf
die Beschwerde nicht ein mit folgender Begründung: Die
Rechtsmittelbelehrung des Obergerichts war falsch. Die Abweisung des
Ausstandsbegehrens ist nicht mit Kassationsbeschwerde anfechtbar.
(Fertige Banausen, diese Zürcher Oberrichter). Das Kassationsgericht
ordnete an: "Die Frist zur Anfechtung des Beschlusses der
Verwaltungskommission des Obergerichtes vom 25. Oktober 2007 mit
Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht läuft neu ab Empfang
dieses Beschlusses."
Beschwerde an das
Bundesgericht gegen die Abweisung des Ausstandsbegehren: Gleicher Inhalt
wie
Beschwerde an das Kassationsgericht.
Mit
Urteil vom 21. Juli 2009 (BGE 2B_207/2007) (zugestellt am 14. August
2009) hiess das Bundesgericht die Beschwerde gut. Demnach hat nun das
Bezirksgericht Bülach das vierte Urteil in der gleichen Sache in neuer
Zusammensetzung zu fällen. Gab es sowas schon einmal in der
Schweizer Rechtsgeschichte?
Dritte Rückweisung des
Verfahrens an das Bezirksgericht durch
Beschluss des Obergerichts vom 28. August 2008. Damit wird das
Verfahren vor dem Bezirksgericht zum vierten mal durchgeführt! Die erneute Rückweisung veranlasst hat die
Staatsanwaltschaft mit der Beründung, die Anklage-Teile, auf welche das
Bezirksgericht wegen Verjährung nicht eingetreten sei, seien noch nicht
verjährt.
Das Obergericht hat in
diesem Rückweisungsbeschluss die Auffassung vertreten,
Veröffentlichungen im Internet seien Dauerdelikte, das Bezirksgericht
müsse deshalb seine Feststellung der Verjährung einzelner
Veröffentlichungen zum Schächten revidieren. Weil das Obergericht seine
zumindest umstrittene Auffassung eines Dauerdeliktes mit keinem Wort
begründet hat, erhob Erwin Kessler Beschwerde beim Kassationsgericht
wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (Begründungspflicht). Zum Beleg,
dass es sich bei der Frage Dauerdelikt um eine nichttriviale Rechtsfrage
und um eine zumindest umstrittene Auffassung des Obergerichts handelt,
welche nicht keiner Begründung bedarf, legte er ein
Gutachten von Prof Franz Riklin bei. Mit
Beschluss vom 6. März 2009 erklärte das Kassationsgericht die
Beschwerde als unzulässig mit der Begründung, der Verletzung des
rechtlichen Gehörs komme keine selbständige Bedeutung zu - ein klarer
Fehlentscheid. Das rechtliche Gehör gemäss Artikel 6 EMRK ist ein
absolutes, eigenständiges Recht und kann vor dem EGMR auch geltend
gemacht werden, wenn der EGMR die konnexe Sachfrage (hier: Dauerdelikt)
nicht prüfen kann. Die Auffassung des Kassationsgericht entbehrt einer
gesetzlichen Grundlage und Verletzt die Menschenrechtskonvention.
Mit
Urteil vom 17. Juli 2009 (BGE 6B_301/2009 ) trat das Bundesgericht
nicht auf die Beschwerde ein mit der Begründung, die Verjährung der
fraglichen Teil-Anklage sei inzwischen so oder so eingetreten, weshalb
kein rechtliches Interesse mehr an der Beurteilung des angefochtenen
Obergerichtsurteils bestehe. Das Nichteintreten auf die Beschwerde gegen
den Beschluss des Kassationsgerichtes begründete das Bundesgericht mit
keinem Wort, womit es selber auch das rechtliche Gehör verletzt hat:
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 18.
August 2009 . Der EGMR trat wegen extremer chronischer Überlastung
nicht darauf ein.
Viertes Verfahren
Vierte
Verhandlung vor Bezirksgericht Bülach am 17. Dezember 2009
Plädoyer von Erwin Kessler (mit Video-Dokumentationen)
Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 28. Januar 2010
Im ersten, aufgehobenen Urteil des Bezirksgerichts Bülach wurde Erwin
Kessler zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Im Laufe des Verfahrens hat
sich das Strafmass infolge Teil-Freisprüchen und Verjährungen immer mehr
reduziert. Im nun vorläufig letzten Urteil wird überhaupt keine Strafe
mehr ausgesprochen. Erwin Kessler wird zwar schuldig erklärt, aber nicht
bestraft.
Erwin Kessler akzeptiert jedoch die ungerechte, politisch motivierte
Schuldigsprechung wegen angeblicher Rassendiskriminierung nicht. Seine
Veröffentlichungen zum Schächten wurden vom Bezirksgerichtso lange
verdreht, bis der Rassendiskriminierungstatbestand erfüllt schien.
Verurteilt wurde Erwin Kessler damit nicht für etwas, das er wirklich
gesagt oder gemeint hat, sondern für etwas, das die Staatsanwaltschaft
und das Bezirksgericht erfunden und ihm unterstellt hatten. Dies hat er
in seinem
Plädoyer
ausführlich und überzeugend dargelegt. Aber politisch Verfolgte sind
nicht nur in Russland, sondern auch in der Schweiz Willkür und
politischem Opportunismus ausgeliefert.
Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 8. Sept 2010:
ENDE des zweiten Schächtprozesses: Freispruch!
Darin
stellte das Obergericht fest, dass inzwischen die letzten übrig
gebliebenen Anschuldigungen verjährt waren, die Verfahrenskosten,
einschliesslich der Kosten für den amtlichen Verteidiger, vom Staat zu
tragen seien und die Entschädigung für Erwin Kessler antragsgemäss um
die Kosten der drei Gutachten von Professor Riklin zu erhöhen seien.
Das
Obergericht folgte der Berufungsbegründung von Erwin Kessler auch in der
Sache selbst weitgehend und ging mit der willkürlichen Verurteilung
durch das Bezirksgericht Bülach diesmal relativ hart ins Gericht,
nachdem es dessen Verurteilungen bisher materiell stets gedeckt hatte.
Offensichtlich wollte man das Risiko, dass Erwin Kessler gegen den
Beschluss weitere Rechtsmittel ergreifen und die Sache noch vor den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen könnte,
ausschliessen. Bemerkenswerte Stellen aus dem Beschluss des
Obergerichts:
Zur langen Verfahrensdauer:
"Es ist aber auch nicht
ersichtlich, dass der Angeklagte die Durchführung der
Untersuchung oder des gerichtlichen Verfahrens mit verwerflichem
oder leichtfertigem Verhalten erschwert hätte."
Zur letzten Verurteilung durch
das Bezirksgericht Bülach (verantwortliche Richter: Vizepräsident
lic iur Ch Achtnich als Vorsitzernder, Bezirksrichterin lic iur N
Abu Sghir und Bezirksrichterin A Gfellern Specogna sowie der
juristische Sekretär lic iur P Bauer):
"Sie [die Vorinstanz, dh das
Bezirksgericht Bülach] anerkannte allerdings, dass es sich beim
Angeklagten um einen militanten Tierschützer handle, der sich mit
grossem Engagement gegen Verhaltensweisen einsetze, die er als
Tierquälerei einstufe. Die inkriminierten Texte dienten
'erkennbar' dazu, das Schächten als Tierquälerei 'und die diese
praktizierenden oder unterstützenden Personen als Tierquäler zu
brandmarken'. Es erscheine 'grundsätzlich als glaubhaft, dass der
Angriff des Angeklagten tatsächlich dem Schächten und den dieses
praktizierenden oder unterstützenden
Juden galt'.
Schon aufgrund dieser Erwägungen steht der Schuldspruch der
Vorinstanz
auf tönernen Füssen. Sie anerkennt damit, dass es dem Angeklagten
nicht darum ging, eine Person oder Gruppe von Personen wegen ihrer
Religion verächtlich zu machen. Wenn sie in der Folge 'gewisse
Zweifel' an der tierschützerischen Zielsetzung des Angeklagten
äussert mit dem Argument, der Angeklagte habe sich nicht gegen das
Schächten durch die weit zahlreicheren Muslime gewandt, hat sie
damit die Beteuerungen des Angeklagten aber nicht widerlegt,
geschweige denn dargetan, er habe die Juden generell oder einzelne
von ihnen wegen ihrer Religion herabgesetzt und seine Kritik am
Vorgang des Schächtens ohne Betäubung nur vorgeschoben.
Die Vorinstanz hat sodann richtig erkannt, dass die in der Anklage
konkret
aufgeführten Passagen auf Seite 18 und 20 der Mai-Nummer 2002 [der
VgT-Nachrichten]
explizit auf das Schächten Bezug nehmen."
"Der Behauptung der Anklage, damit werde schächtenden Juden
"grundsätz-
lich" Lügenhaftigkeit attestiert, geht indessen eindeutig zu weit.
Gleichzeitig ist
aber offenkundig, dass es dem Angeklagten darum geht, die Prozedur
des
Schächtens - jedenfalls ohne Betäubung - zu bekämpfen und nicht
die Religion
der Juden an sich oder deren Angehörige generell schlecht zu
machen. An die
sem Eindruck ändern auch die inkriminierten Passagen auf Seite 20
nichts. Sie stehen unter dem Titel 'Jüdische Lügen zum Schächten'.
Es handelt sich dabei um einen 'Kommentar' des Angeklagten zu
einem 'Positionspapier' des Schweizerischen Israelitischen
Gemeindebundes vom Oktober 2001. Dieser Kommentar wird eingeleitet
mit dem Satz: 'In diesem Positionspapier werden die üblichen
jüdischen Lügen zum Schächten wiederholt'. Es werde dort
behauptet, das Schächten sei keine Tierquälerei. Im nächsten
Absatz wird es als 'Lüge' bezeichnet, Schächten sei keine
Tierquälerei. Es sei auch 'weiter gelogen', dass der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte das Schächten als durch die
Religionsfreiheit geschützt erachtet habe. Der nächste Absatz
lautet wie folgt: 'Weiter enthält das Positionspapier auch die
jüdische Standardlüge, das Schächtverbot habe seit über hundert
Jahren mehr antisemitische als tierschützerische Motive. Wahr
daran ist nur, dass man angesichts der widerlichen Verlogenheit
der organisierten Juden zum Thema Schächten als Tierschützer eine
fast übermenschliche Charakterstärke haben muss, um nicht
tatsächlich judenfeindlich zu werden'.
Auch hier richtet sich die Kritik bzw. der Angriff des Angeklagten
in den angeführten Passagen nicht gegen das Judentum als Religion
oder generell an dessen Vertreter. Er wehrt sich einzig und allein
gegen die Praxis des Schächtens. Als Lüge bzw 'jüdische
Standardlüge' oder 'widerliche Verlogenheit' bezeichnet er einzig
dem Umstand, dass Gegnern des Schächtens tierschützerische Motive
von den 'organisierten Juden' überwiegend abgesprochen würden bzw
diesen Antisemitismus unterstellt werde.
Es lässt sich nicht vertreten, dass der Angeklagte mit dieser
unmissverständlich auf das Schächten gerichteten und darauf
beschränkten Kritik im Sinne des Gesetzes eine Person oder eine
Gruppe von Personen 'wegen ihrer Religion' herabgesetzt haben
soll, geschweige denn 'in einer gegen die Menschenwürde
verstossenden Weise'. Die Vorinstanz räumte denn auch selber ein,
dass 'eine lediglich separate Beurteilung der entsprechenden
Ausdrücke wenig adäquat' sei. Diese müssten vielmehr 'in ihrer
Gesamtheit und im Zusammenhang mit dem restlichen Text' beurteilt
werden.
Diese Überlegung ist an sich richtig, verkennt aber, dass es im
Strafprozess
nicht angeht, die Begründung eines Schuldspruches massgeblich auf
einen
Sachverhalt abzustützen, der nicht konkret Gegenstand der Anklage
war und zudem in der Anklageschrift nicht enthalten ist. Diese hat
darzutun, mit welchen
Handlungen oder Unterlassungen, namentlich mit welchen Ausdrücken
oder Behauptungen, der Tatbestand erfüllt worden oder durch
welchen konkreten Kontext dies geschehen sein soll. Der Hinweis
der Vorinstanz, die 'angebliche Lügenhaftigkeit und Verlogenheit
der Juden' stelle ein 'antisemitisches Klischee' dar, mag zwar
zutreffen, doch lässt sich der Anklage nicht entnehmen, wann und
wie der Angeklagte dieses allgemeine Klischee bedient haben soll,
geschweige denn inwiefern er damit eine Herabsetzung 'wegen der
Religion' begangen haben könnte. Es ist weder Sache des
Angeklagten noch des Gerichts, in den Akten nach entsprechenden
Hinweisen zu suchen. Und es geht auch nicht an, frühere
Verurteilungen des Angeklagten wegen Rassendiskriminierung
('Schächtende Juden sind schlimmer als Nazischergen') zur
Begründung eines Schuldspruches wegen anderer Aussagen
heranzuziehen. Die Vorinstanz verwischt sodann in ihrer
Beurteilung der Seiten 18 und 20 des inkriminierten Hefts das
Faktum, dass hier der Vorwurf der Lüge klar und ausnahmslos mit
Stellungnahmen zum Schächten gemacht wurde und von einem Vorwurf
genereller Lügenhaftigkeit ausserhalb dieses Themenkomplexes keine
Rede ist. Es ist gerichtsnotorisch und wurde auch von der
Vorinstanz nicht verkannt, dass es sich beim Angeklagten um einen
militanten Tierschützer handelt. Es ist ebenso notorisch, dass
sein Kampf gegen die Praxis des Schächtens nur einen Teil seines
Engagements im Bereich des Tierschutzes darstellt."
*
Medienspiegel
und News zum Zweiten Schächt-Prozess
Erstes Verfahren vor Bezirksgericht Bülach, bis zur
Rückweisung durch das Obergericht:
"Kessler-Prozess geplatzt",
Tages-Anzeiger 8.11.2001
Monsterprozess/Türkische Schächtmetzgerei: "Kessler hält unbeirrt an seiner
Version fest", Grenchner Tagblatt
8.11.2001
"Kessler blieb draussen",
Zürcher Unterländer 8.11.2001
VgT-Präsident Dr Kessler liess Prozess platzen,
Neues Bülacher Tagblatt 8.11.2001
Fussvolk geringschätzig behandelt,
Leserbrief im Tages-Anzeiger 14.11.01
Willkür und Beleidigung,
Bülacher Tagblatt 14.11.2001
Pressemeldungen
zur Verurteilung;
- Erwin Kessler
schuldig gesprochen,
Zürcher Unterländer 8.12.2001
- Urteil,
Blick 8.12.2001
- Neun Monate Haft
für Tierschützer,
Landbote 8.12.2001
- Erwin Kessler
fasste neun Monate Gefängnis,
Neues Bülacher Tagblatt 8.12.2001
- Neun Monate
Gefängnis, Neue Mittelland Zeitung (Solothurner Zeitugng,
Grenchner Tagblatt, Berner Rundschau, Langenthaler Tagblatt, Zofinger Tagblatt,
Oltner Tagblatt) 8.12.2001
- 9 Monate für
Kessler, Tages-Anzeiger 8.12.2001
- Erwin Kessler
verurteilt, Südostschweiz 8.12.2001
- Neun Monate
Gefängnis, Aargauer Zeitung 8.12.2001
- Neun Monate
Gefängnis für Tierschützer Erwin Kessler,
Der Bund 8.12.2001
- Gefängnisstrafe
für Erwin Kessler,
Thurgauer Zeitung 8.12.2001
- Gefängnis für
Erwin Kessler,
Zürcher Oberländer 8.12.2001
Kein Rassismus / Kessler 9 Monate,
Leserbrief im Tages-Anzeiger 18.12.2001
Zweites Verfahren vor Bezirksgericht Bülach:
Obergericht hebt Urteil des Bezirksgerichtes Bülach auf,
Zürcher Unterländer 29.8.2002
Zeit
war schneller als die Richter - Angelegenheit um die türkische Schächt-Metzgerei
in Lengnau verjährt.
Solothurner Zeitung Gesamtausgabe 13.9.2003,
Grenchner Tagblatt 12.9.2003
Tendenziöser, verlogener Hetzartikel in der WoZ 6.
Februar 2004:
Erstes Obergerichtsurteil vom 29. November 2004:
"Originelle" Strafverteidigung Erwin Kesslers im zweiten Schächtprozess,
NZZ, 4.11.04,
Rassendiskriminierung: Der Freispruch des Bieler Polizeidirektors Jürg Scherrer
im Vergleich mit der Verurteilung Erwin Kesslers
Völlig neue rechtliche
Möglichkeiten für Tierschützer
Bemerkungen zum
Urteil
Medienbericht zur Verurteilung:
- Leserbrief: In
den Knast - warum?, Tages-Anzeiger 16.12.04
- Leserbrief: In
der Schweiz für Meinungsäusserung in den Knast?, Bülacher Tagblatt
- Leserbrief:
Zur Verurteilung gegen Erwin Kessler, NZZ 14.12.04
- Leserbrief:
Erwin Kessler gehört nicht hinter Gitter, Neues Bülacher Tagblatt
3.12.04
- Im Stich
gelassen, Tages Anzeiger 4.12.04
- Leserbrief,
Tages Anzeiger 4.12.04. Anmerkung: Dieser Leserbrief war ironisch gemeint,
wurde aber vom Tages-Anzeiger derart gerkürzt, dass der gegenteilige Sinn
entstanden ist. (dem VgT liegt der Originaltext vor).
- Erwin Kessler
wegen Rassismus verurteilt, Oltner Tagblatt 1.12.04
- Erwin Kessler
muss hinter Gitter, Zürichsee-Zeitung 30.11.04
- Erwin Kessler
muss hinter Gitter, Zürcher Unterländer 30.11.04
- Erwin Kessler
muss ins Gefängnis, Basler Zeitung 30.11.04
- Erwin Kessler
muss ins Gefängnis, Bündner Tagblatt 30.11.04
-
Gefängnisstrafe für Tierschützer Kessler, Appenzeller Zeitung 30.11.04
- Kessler muss
ins Gefängnis, Bote der Urschweiz 30.11.04
- Erwin
Kessler, le défenseur des animaux en prison, Le Matin 30.11.04
- Le défenseur
des animaux Erwin Kessler condamné à 5 mois ferme, SDA/ATS 29.11.04
- Cinq mois de
prison pour Erwin Kessler, La Côte 30.11.04
- Unbedingte
Gefängnisstrafe für Erwin Kessler, SDA 29.11.04
- Tierschützer
Erwin Kessler muss hinter Gitter, Neues Bülacher Tagblatt 30.11.04
- Unbedingt
für Erwin Kessler, Der Zürcher Oberländer 30.11.04
- Kessler muss
für fünf Monate ins Gefängnis, Tages-Anzeiger 30.11.04
- 5 Monate
unbedingt für Tierschützer Kessler, Neue Zürcher Zeitung 30.11.04
-
"Rassistisch gefärbte Pamphlete", Aargauer Zeitung Gesamtausgabe
30.11.2004
- Erwin Kessler
muss ins Gefängnis, Der Landbote 30.11.04
- Erwin
Kessler muss ins Gefängnis, Rheintalische Volkszeitung 30.11.04
- 5 Monate für
Tierschützer, 20minuten 30.11.04
- 5 Monate
Gefängnis, Der Bund 30.11.04
-
Gefängnisstrafe für Erwin Kessler, Berner Zeitung Gesamtausgabe 30.11.04
-
Gefängnisstrafe für Erwin Kessler, Bieler Tagblatt 30.11.04
- Unbedingte
Gefängnisstrafe für Tierschützer Kessler, Schaffhauser Nachrichten
30.11.04
- Unbedingte
Gefängnisstrafe für Kessler, Thurgauer Zeitung 30.11.04
- Tierschützer
Kessler muss ins Gefängnis, Freiburger Nachrichten 30.11.04
- Erwin Kessler
muss ins Gefängnis, Basellandschaftliche Zeitung 30.11.04
- Gefängnis für
Tierschützer Kessler, St Galler Tagblatt Hauptausgabe 30.11.04
-
5 Monate Knast
für Erwin Kessler, BLICK 30.11.04. Als einzige Zeitung hat der BLICK
unwahr und verleumderisch über das Urteil berichtet. Erwin Kessler hat eine
gerichtliche
Klage auf
Richtigstellung eingeleitet.
21. Juli 2005:
Bericht in der WELTWOCHE über Jürgen Graf
Aufhebung des Obergerichtsurteils durch das Zürcher
Kassationsgericht:
(siehe dazu:
Was dürfen die Verteidiger sagen?)
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"Prozess gegen Erwin Kessler beginnt von vorne", NZZ 13.10.05
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"Fürsorgepflicht gegenüber Erwin Kessler verletzt", TA 13.10.05
Das dritte Verfahren vor dem Bezirksgericht
Bülach:
-
Erwin Kessler zu Geldstrafe verurteilt, Tages-Anzeiger 27.10.07
-
"Geldstrafe wegen Rassendiskriminierung", Tages-Anzeiger Zürcher
Unterland 27.10.07
Zum vierten mal vor dem
Bezirksgericht:
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"Zum vierten mal der gleiche Prozess", Tages-Anzeiger 12.9.08 -
"Erfolg für Erwin Kessler", Der Landbote 12.9.08 -
"Urteil wegen Rassismus zurückgewiesen", Zürcher Unterländer
12.9.08 -
Kessler geht in die nächst Runde, punkt.ch 12.9.08 -
Urteil wegen Rassismus zurückgewiesen, Bülacher Tagblatt 12.9.08
-
Leserbrief "Genugtuung", Landbote 17.9.08 -
Das Schächten ist und bleibt inhuman, Landbote 18.9.08 -
Die verlogene Hetze in der jüdischen Zeitung Tachles geht weiter,
Tachles 16.9.08
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Schächten ist eine Tierquälerei, Zürcher Unterländer, Zürcher
Unterländer 1.10.08
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Erneuter Erfolg vor Gericht für Tierschützer Erwin Kessler,
Tages-Anzeiger 19.8.09
-
Schächtprozess: "Kessler für schuldig befunden", Tages-Anzeiger
4.2.10
Über die Einstellung des Verfahrens durch das
Obergericht und darüber, dass es damit schlussendlich zu keiner
rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist, berichteten die Medien mit
keinem Wort. Der VgT hat deshalb beim Presserat Beschwerde erhoben.
*
Dokumente
über das Schächten
Bild oben: Man beachte die
angstvoll aufgerissenen Augen dieser Kuh, die zur Vorbereitung des
Schächtschnittes mit einer an den Beinen befestigten Zugkette umgeworfen wurde.
Bild oben: Obwohl grösstenteils
ausgeblutet, bäumt die geschächtete Kuh den Kopf noch einmal hoch.
Das Blut strömt aus der durch den
Schächtschnitt eröffneten Halswunde.
Jüdisches Schächten eines Kalbes: Das Kalb,
dem 3 Füsse zusammengebunden sind, wird mit einer Zugkette auf die Schlachtbank
gebracht. Der Schächtschnitt wird am völlig unbetäubten Tier vollzogen. Man
beachte die vor Angst und Schmerz aufgerissenen Augen.
Kurzkommentar von Rechtsanwalt J. R. Spahr, Zürich, zur
Verurteilung von Tierschützer Erwin Kessler:
Die Äusserung eines Richters an der
Berufungsverhandlung "Die Vergleiche mit dem Holocaust sind menschenverachtend"
ist tierverachtend.
Auf welch krankhafter "Religiosität" das
jüdische Schächten beruht, kann im Buch
Jewish History, Jewish Religion des in Israel lebenden jüdischen Professors
Israel Shahak nachgelesen werden. Shahak
war Häftling im Nazi-KZ Bergen-Belsen und weiss von was er spricht, wenn er
heute als Präsident der Israelischen Liga für Menschenrechte gegen die
nazi-ähnliche Unterdrückung und Diskriminierung der Araber in Israel und
Palästina kämpft.
Sehr Lesenswertes, was sonst nirgends in den Medien zu
finden ist, über die
Hintergründe des Antirassismus-Gesetzes unter
http://www.ruf.ch.org
Neue
Videoaufnahmen von jüdischem Schächten, welche die jüdischen
Verharmlosungen über das Schächten Lügen strafen:
Video "Schächten" zum Herunterladen (nur für starke Nerven)
Dokumentation von Dr. Werner
Hartinger:
Das betäubungslose Schächten der Tiere im 20.
Jahrhundert:
http://www.tierschutz-online.de
Mehr zum Schächten
hier
Das aktuelle Hintergrundthema zu
den Schächt-Prozessen:
Was ist ein
politischer Prozess?
Dazu folgende Zitate aus dem Buch "Politische
Justiz - die Krankheit unserer Zeit" von Prof Friedrich Grimm (vergriffen,
Universitätsbibliothek Basel PolitConv 4 Nr 936)
Macht geht vor Recht! Die Justiz ist zur Dirne
der Politik geworden. Die Politisierung der Justiz ... ist ein Zeichen für den
Untergang einer Kultur, ein Zurücksinken in den Barbarismus. Dieser Vorgang hat
allerdings seine historischen Vorbilder. Es hat zu allen Zeiten politische
Prozesse gegeben..., Gerichtsverfahren, durch die die jeweiligen Machthaber
politische Gegner in der öffentlichen Meinung herabzusetzen bestrebt waren...
So war schon der Prozess gegen Christus ein
politischer Prozess, eine Krankheitserscheinung des römischen Reiches. Denn bei
diesem Prozess ging es nicht nur um religiöse Dinge. Alle Symptome der
politischen Prozesse von heute sind schon in dem Prozess um Christus erkennbar -
die Verfolgung eines Glaubens, einer Meinung, in der Form eines
Kriminalprozesses... Es war immer dasselbe. Man denke nur an die
Hexenverbrennung.
Politische Prozesse sind Marksteine der
Geschichte. Sie geben ein Spiegelbild ihrer Zeit. Man nennt die Prozesse, die in
der Form gewöhnlicher Strafprozesse geführt werden, in Wirklichkeit aber
politische Prozesse sind, Prozesse mit politischem Hintergrund, weil der Anlass
zur Strafverfolgung politischer Art, die Form aber die eines gewöhnlichen
Strafverfahrens des gemeinen Rechts ist. In diesen Prozessen geht es darum, dass
eine bestimmte politische Einstellung nicht nur missbilligt, sondern bestraft
werden soll. Man greift deshalb meistens zu der Methode, dass ein strafbarer
Tatbestand unterschoben oder aufgebauscht wird, um das sonst nicht zu
begründende politische Urteil als Straftat hinstellen zu können.
Der Tatbestand des politischen Prozesses ist
einfach und brutal. Er lautet: "Ich habe die Macht, du
bist mein politischer Gegner. Du bist mir unbequem. Ich will dich vernichten."
Alles andere ist juristische Form, ist Missbrauch
der Justiz zu politischen Zwecken.
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