Web-Code 200-009 

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Die Schächt-Prozesse

gegen den VgT-Präsident Dr Erwin Kessler

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In diesen Prozessen gegen den VgT wird die Justiz als Mittel der Politik gegen einen unbequemen Kritiker eingesetzt, der nichts Rechtswidriges getan, nur Fakten und seine Meinung zum grausam-perversen rituellen Schlachten ohne Betäubung veröffentlicht hat. Dabei bedient sich die Justiz des Rassendiskriminierungs-Artikels. Was unter diesen unklaren, aus politischen Gründen bewusst unbestimmt gehaltenen Straftatbestand fällt, kann niemand, kein Rechtsanwalt, im voraus sagen und ist der willkürlichen politisch-opportunistischen Beurteilung der Gerichte überlassen. Wie die Anwendung dieser Strafnorm zeigt, kommt es dabei nicht darauf an, WAS gesagt wird, sondern WER etwas sagt und ob dies gewissen politischen, hauptsächlich linken und jüdischen Kreisen passt. Kein Richter wagt es, sich dem Antisemitismusgeschrei, mit welchem jegliche Kritik an jüdischem Verhalten wie das grausame Schächten tabuisiert wird, entgegenzustellen und sich dem Totschlagargument "Antisemit", "Rassist" auszusetzen.

Rechtsanwalt Peter Zihlmann schreibt in seinem Buch Justiz im Irrtum dazu:

Der auf den 1.1.1995 in Kraft getretene Artikel über die Rassendiskriminierung ist derart unklar, dass Professor Marcel Niggli, Autor eines 500-seitigen Kommentars zu diesem einzigen Artikel (Art 261bis) feststellt, diese Strafnorm sei der Höhepunkt einer unklaren, verwirrenden und verwirrten Gesetzgebung.

In beiden Schächtprozessen haben die Gerichte mit unglaublichen Tatsachen- und Rechtsverdrehungen operiert und den Rassismustatbestand völlig unsachlich, politisch opportunistisch willkürlich ausgedehnt.

Erfreulich ist, dass es auch jüdische Stimmen gibt, welche den politischen Missbrauch und den inflationären Gebrauch des Begriffs Antisemitismus kritisieren: Definition von Antisemitismus eines deutschen Juden und Verlegers einer jüdischen Zeitschrift. Nach dieser objektiv richigen Definition von Antisemitismus hat sich Erwin Kessler niemals Rassismus bzw Antisemitismus zu Schulden kommen lassen, weil er nie Juden die Menschenwürde abgesprochen oder sie diskriminiert hat, nur weil sie jüdisch sind, sondern immer nur, wegen etwas, das sie aus freiem Willen tun. Auch der strenggläubigste Jude ist mit vegetarischer Ernährung, sie muss nicht einmal vegan sein, ohne Tiere zu schächten oder schächten zu lasssen, in perfekter Übereinstimmung mit seinem Glauben.

 

Übersicht:

Erster Schächtprozess

Zweiter Schächtprozess

Dokumente über das Schächten

Was ist ein politischer Prozess

 

 

Erster Schächt-Prozess
1995-2002

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VgT-Präsident Erwin Kessler ist wegen seiner tierschützerischen Kritik am Menschen, welche das grausame Schächten unterstützen, in einem politischen Willkürverfahren zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt worden. Als rechtliche Grundlage für diese Repression wurde das sogenannte "Antirassismus-Gesetz" benutzt, besser gesagt missbraucht. Es wurde offensichtlich von langer Hand vorbereitet, um jegliche Kritik am Verhalten von Juden zu unterdrücken.

Zusammenfassender Bericht in den VgT-Nachrichten VN 01-1

Das Verfahren:

> Anklageschrift der Bezirksanwaltschaft
> Plädoyer von Erwin Kessler vor Bezirksgericht
> Urteil des Bezirksgerichtes
> Plädoyer von Erwin Kessler vor Obergericht
> Urteil des Obergericht (45 Tage Gefängnis unbedingt)
> Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht.
> Staatsrechtliche Beschwerde an das Bundesgericht

> Bundesgericht bestätigt die Verurteilung
> Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
> Das Gefängnis-Vollzugsverfahren

DIESE VERURTEILUNG IST WEGEN VERJÄHRUNG AUS DEM STRAFREGISTER ENTFERNT WORDEN UND DARF ERWIN KESSLER NICHT MEHR VORGEHALTEN WERDEN.
 

News zum ersten Schächtprozess

4. April 1998
Diskriminierende Anwendung des Antirassismusgesetzes: Der jüdische Talmud darf rassistisch sein!

11. Juni 1998:
Zürcher Obergericht beantragt Bundesgericht disziplinarische Bestrafung von Erwin Kessler wegen Vergleich mit Freisler Justiz.

12. Juni 1998:
Anti-Dreifuss-Kundgebung an der Art 29'98 in Basel: Gruppenegoistische Scheintoleranzder jüdischen Bundesrätin Dreifuss

15. Juni 1998:
Im Schächtprozess gegen Tierschützer Erwin Kessler hat die von Sigmund Feigel vertretene Israelitischen Cultusgemeinde Zürich definitiv keine Kläger-Stellung. Damit sind auch die zahlreichen Freisprüche definitiv.

13. Juli 1998:
Brief an das Kassationsgericht und an den Nebelspalter betreffend Schächt-Prozess

18. Juli 1998:
Rassismusklage gegen Nationalrat Keller, bald auch gegen Denner? - nur Juden dürfen sagen, was sie wollen: Meinungsäusserungsfreiheit und schweizerische Kleinkariertheit

23. Sept 1998:
Noch mehr Sonderrechte für Juden: Bundesrat Couchepin erleichtert Schächtfleisch-Importe zur Umgehung des Schächtverbotes

27. September 1998:
Nun auch im Kanton Freiburg ein Justizterror-Opfer der Antirassismus-Inquisition

25. Oktober 1998:
Die jüdische SP-Präsidentin Ursula Koch zum jüdischen Schächten

14. November 1998:
"Wie koscher ist die vegetarische Küche?" - Rassendiskriminierung ist in der Schweiz verboten - ausser wenn Juden Nicht-Juden diskriminieren

5. Dezember 1998:
Die Bundespolizei im Angriff auf die Internet-Präsenz des VgT

7. Dezember 1998:
Thurgauer Untersuchungsrichter weist Anschuldigungen der Bundespolizei gegen Erwin Kessler zurück

8. Dezember 1998:
Der Unterschied zwischen Kritik und Hetze: Der jüdisch beeinflusste Sonntags-Blick verwechselt "Judenhetze" und "jüdische Hetze"

26. Februar 1999:
Entscheid der Bezirksanwaltschaft Zürich: Einschüchterung der Presse durch den Präsidenten des Zürcher Obergerichtes war rechtswidrig

VN99-2:
Ein Leserbrief zum Schächt-Prozess, von Dr Paul Kamer

20. März 2000:
Offener Brief an die Redaktion FACTS

14. Juli 2000:
Diskriminierende Anwendung des Rassendiskriminierungs-Verbotes (Antirassismsus-Gesetz)

3. September 2000:
Jüdische Medien-Manipulation

9. September 2000:
Rassismus-Klage nun auch gegen Nationalrat Christoph Blocher

4. Oktober 2000:
VgT-Präsident Erwin Kessler muss definitiv 45 Tage ist Gefängnis. Bundesgericht bestätigt die Verurteilung.

4.Juni 2001:
Bundesgericht: Wer Fragen stellt, der wird bestraft - Diesmal traf es einen Blick-Journalisten

 

Pressespiegel zum Ersten Schächtprozess

5. Juli 1997:
Ein politischer Prozess,
Tages-Anzeiger vom 5. Juli 1997

12. Juli 1997:
Die Justiz pflegt Macht zu sprechen, Leserbriefe zur Verurteilung von Erwin Kessler im Schächtprozess,
Tages-Anzeiger 12. Juli 1997

17. Juli 1997:
Tierschützer Kessler muss ins Gefängnis,
Tages-Anzeiger vom 17. Juli 1997

26. Januar 2000:
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans Bundesgericht
(St Galler Tagblatt)

27. Januar 2000(1):
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans Bundesgericht
(Wiler Zeitung/Volksfreund, Der Toggenburger)

27. Januar 2000(2):
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans Bundesgericht
(Thurgauer Tagblatt,Bischofszeller Nachrichten )

27. Januar 2000(3):
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans Bundesgericht
: Thurgauer Volkszeitung, Der Rheintaler

29. Januar 2000:
Kämpferische Tierschützer (in den Online-Zeitungen www.meetpoint.ch, www.meetpoint.de, www.meetpoint.li )

31. Januar 2000:
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans Bundesgericht
: Thurgauer Volksfreund

2. Februar 2000:
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans Bundesgericht
, Appenzeller Zeitung

Wir bräuchten viele Kessler, 2 Leserbriefe in der Thurgauer Zeitung 2.7.05; der Leserbrief "Grosses geleistet" erschien auch im Tagblatt für den Kanton Thurgau vom 8.7.05

"Klartext im Tierschutz", Interview mit Erwin Kessler, Zeitschrift "Schutz für Mensch, Tier und Umwelt" Nr 2.2005 (www.tierschutz-online.de) Juni 2005

"Erwin Kessler im Gefängnis", St Galler Tagblatt 23.6.05, Gegendarstellung dazu

"Die Zustände sind extrem, nicht ich", Interview mit Erwin Kessler in der Thurgauer Zeitung, 22.6.05

 

 

Zweiter Schächt-Prozess
1999 - 2010
Freispruch!

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Die Anzeigeerstatter im zweiten Schächtprozess

Anklage

 

Erstes Verfahren

Gerichtsverhandlung geplatzt

Plädoyer von Erwin Kessler vor Bezirksgericht Bülach am 7. November 2001

Erstes Urteil des Bezirksgerichtes vom 5. Dezember 2001: 9 Monate Gefängnis unbedingt

Obergericht hebt Urteil wegen schweren Verfahrensmängeln auf / Rückweisung an Bezirksgericht

Zweites Verfahren

Obergericht heisst Befangenheitsbeschwerde gut und entzieht Bezirksrichter Fischer das Verfahren

Zweites Urteil des Bezirksgerichtes Bülach: 5 Monate Gefängnis unbedingt

Zweites Rückweisungsgesuch an das Obergericht

Rechtsgutachten von Professor Dr Franz Riklin zugunsten von Erwin Kessler

Verhandlung vor dem Zürcher Obergericht vom 31. August 2004

Urteil des Obergerichtes vom 29. Dezember 2004

Ergänzungsgutachten von Prof Riklin: Urteil ist eine "Wundertüte" voller Widersprüche

Kantonale Nichtigkeitsbeschwerde an das Kassationsgericht:
- Beschwerde von Erwin Kessler
- Ergänzung des amtlichen Verteidigers

- Entscheid des Kassationsgerichtes

Beschwerde an den EGMR wegen Persönlichkeitsverletzung durch das Obergericht (wegen Arbeitsüberlastung des EGMR nicht zugelassen, wie 97 % aller Beschwerden europaweit - Zu dieser menschenverachtenden Praxis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte siehe hier. )

 

Drittes Verfahren

Ausstandsbegehren gegen die Bülacher Bezirksrichter

Noch während des Ausstandsverfahrens führten die Bezirksrichter Hohler, Bertschy und Degen, gegen welche sich das Ausstandsbegehren richtet, die Hauptverhandlung durch:

Plädoyer vor dem Bezirksgericht Bülach am 26. Okt 07
Die vorbefassten, befangenen Bezirksrichter, die schon das frühere, aufgehobene Urteil erliessen, machten kurzen Prozess und fällten - unbeeindruckt von den Plädoyers von Erwin Kessler und seines amtlichen Verteidigers - sofort das neue Urteil, womit sie - wie voraussehbar - einfach ihr früheres Urteil bestätigte (soweit noch keine Verjährung eingetreten ist):

Drittes Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 26. Oktober 2007

Nachträgliche Abweisung des Ausstandsbegehrens durch das Obergericht am 25. Oktober 2007

Kantonale Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Abweisung des Ausstandsbegehrens
(26. November 2007):

- Beschwerde
- Stellungnahme von Prof Franz Riklin

Beschluss des Kassationsgericht vom 3. Dezember 2007: Das Kassationsgericht trat auf die Beschwerde nicht ein mit folgender Begründung: Die Rechtsmittelbelehrung des Obergerichts war falsch. Die Abweisung des Ausstandsbegehrens ist nicht mit Kassationsbeschwerde anfechtbar. (Fertige Banausen, diese Zürcher Oberrichter).
Das Kassationsgericht ordnete an: "Die Frist zur Anfechtung des Beschlusses der Verwaltungskommission des Obergerichtes vom 25. Oktober 2007 mit Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht läuft neu ab Empfang dieses Beschlusses."

Beschwerde an das Bundesgericht gegen die Abweisung des Ausstandsbegehren: Gleicher Inhalt wie Beschwerde an das Kassationsgericht.

Mit Urteil vom 21. Juli 2009 (BGE 2B_207/2007) (zugestellt am 14. August 2009) hiess das Bundesgericht die Beschwerde gut. Demnach hat nun das Bezirksgericht Bülach das vierte Urteil in der gleichen Sache in neuer Zusammensetzung zu fällen. Gab es sowas schon einmal in der Schweizer Rechtsgeschichte?
 

Dritte Rückweisung des Verfahrens an das Bezirksgericht durch Beschluss des Obergerichts vom 28. August 2008. Damit wird das Verfahren vor dem Bezirksgericht zum vierten mal durchgeführt! Die erneute Rückweisung veranlasst hat die Staatsanwaltschaft mit der Beründung, die Anklage-Teile, auf welche das Bezirksgericht wegen Verjährung nicht eingetreten sei, seien noch nicht verjährt.

Das Obergericht hat in diesem Rückweisungsbeschluss die Auffassung vertreten, Veröffentlichungen im Internet seien Dauerdelikte, das Bezirksgericht müsse deshalb seine Feststellung der Verjährung einzelner Veröffentlichungen zum Schächten revidieren. Weil das Obergericht seine zumindest umstrittene Auffassung eines Dauerdeliktes mit keinem Wort begründet hat, erhob Erwin Kessler Beschwerde beim Kassationsgericht wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (Begründungspflicht). Zum Beleg, dass es sich bei der Frage Dauerdelikt um eine nichttriviale Rechtsfrage und um eine zumindest umstrittene Auffassung des Obergerichts handelt, welche nicht keiner Begründung bedarf, legte er ein Gutachten von Prof Franz Riklin bei. Mit Beschluss vom 6. März 2009 erklärte das Kassationsgericht die Beschwerde als unzulässig mit der Begründung, der Verletzung des rechtlichen Gehörs komme keine selbständige Bedeutung zu - ein klarer Fehlentscheid. Das rechtliche Gehör gemäss Artikel 6 EMRK ist ein absolutes, eigenständiges Recht und kann vor dem EGMR auch geltend gemacht werden, wenn der EGMR die konnexe Sachfrage (hier: Dauerdelikt) nicht prüfen kann. Die Auffassung des Kassationsgericht entbehrt einer gesetzlichen Grundlage und Verletzt die Menschenrechtskonvention.

Mit Urteil vom 17. Juli 2009 (BGE 6B_301/2009 ) trat das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde ein mit der Begründung, die Verjährung der fraglichen Teil-Anklage sei inzwischen so oder so eingetreten, weshalb kein rechtliches Interesse mehr an der Beurteilung des angefochtenen Obergerichtsurteils bestehe. Das Nichteintreten auf die Beschwerde gegen den Beschluss des Kassationsgerichtes begründete das Bundesgericht mit keinem Wort, womit es selber auch das rechtliche Gehör verletzt hat:

Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 18. August 2009 . Der EGMR trat wegen extremer chronischer Überlastung nicht darauf ein.

 

Viertes Verfahren

Vierte Verhandlung vor Bezirksgericht Bülach am 17. Dezember 2009

Plädoyer von Erwin Kessler (mit Video-Dokumentationen)

Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 28. Januar 2010

Im ersten, aufgehobenen Urteil des Bezirksgerichts Bülach wurde Erwin Kessler zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Im Laufe des Verfahrens hat sich das Strafmass infolge Teil-Freisprüchen und Verjährungen immer mehr reduziert. Im nun vorläufig letzten Urteil wird überhaupt keine Strafe mehr ausgesprochen. Erwin Kessler wird zwar schuldig erklärt, aber nicht bestraft.

Erwin Kessler akzeptiert jedoch die ungerechte, politisch motivierte Schuldigsprechung wegen angeblicher Rassendiskriminierung nicht. Seine Veröffentlichungen zum Schächten wurden vom Bezirksgerichtso lange verdreht, bis der Rassendiskriminierungstatbestand erfüllt schien. Verurteilt wurde Erwin Kessler damit nicht für etwas, das er wirklich gesagt oder gemeint hat, sondern für etwas, das die Staatsanwaltschaft und das Bezirksgericht erfunden und ihm unterstellt hatten. Dies hat er in seinem Plädoyer ausführlich und überzeugend dargelegt. Aber politisch Verfolgte sind nicht nur in Russland, sondern auch in der Schweiz Willkür und politischem Opportunismus ausgeliefert.

Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 8. Sept 2010:
ENDE des zweiten Schächtprozesses: Freispruch!

Darin stellte das Obergericht fest, dass inzwischen die letzten übrig gebliebenen Anschuldigungen verjährt waren, die Verfahrenskosten, einschliesslich der Kosten für den amtlichen Verteidiger, vom Staat zu tragen seien und die Entschädigung für Erwin Kessler antragsgemäss um die Kosten der drei Gutachten von Professor Riklin zu erhöhen seien.

Das Obergericht folgte der Berufungsbegründung von Erwin Kessler auch in der Sache selbst weitgehend und ging mit der willkürlichen Verurteilung durch das Bezirksgericht Bülach diesmal relativ hart ins Gericht, nachdem es dessen Verurteilungen bisher materiell stets gedeckt hatte. Offensichtlich wollte man das Risiko, dass Erwin Kessler gegen den Beschluss weitere Rechtsmittel ergreifen und die Sache noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen könnte, ausschliessen. Bemerkenswerte Stellen aus dem Beschluss des Obergerichts:

Zur langen Verfahrensdauer:

"Es ist aber auch nicht ersichtlich, dass der Angeklagte die Durchführung der
Untersuchung oder des gerichtlichen Verfahrens mit verwerflichem oder leichtfertigem Verhalten erschwert hätte."

Zur letzten Verurteilung durch das Bezirksgericht Bülach (verantwortliche Richter: Vizepräsident lic iur Ch Achtnich als Vorsitzernder, Bezirksrichterin lic iur N Abu Sghir und Bezirksrichterin A Gfellern Specogna sowie der juristische Sekretär lic iur P Bauer):

"Sie [die Vorinstanz, dh das Bezirksgericht Bülach] anerkannte allerdings, dass es sich beim Angeklagten um einen militanten Tierschützer handle, der sich mit grossem Engagement gegen Verhaltensweisen einsetze, die er als Tierquälerei einstufe. Die inkriminierten Texte dienten 'erkennbar' dazu, das Schächten als Tierquälerei 'und die diese praktizierenden oder unterstützenden Personen als Tierquäler zu brandmarken'. Es erscheine 'grundsätzlich als glaubhaft, dass der Angriff des Angeklagten tatsächlich dem Schächten und den dieses praktizierenden oder unterstützenden
Juden galt'.
Schon aufgrund dieser Erwägungen steht der Schuldspruch der Vorinstanz
auf tönernen Füssen. Sie anerkennt damit, dass es dem Angeklagten nicht darum ging, eine Person oder Gruppe von Personen wegen ihrer Religion verächtlich zu machen. Wenn sie in der Folge 'gewisse Zweifel' an der tierschützerischen Zielsetzung des Angeklagten äussert mit dem Argument, der Angeklagte habe sich nicht gegen das Schächten durch die weit zahlreicheren Muslime gewandt, hat sie damit die Beteuerungen des Angeklagten aber nicht widerlegt, geschweige denn dargetan, er habe die Juden generell oder einzelne von ihnen wegen ihrer Religion herabgesetzt und seine Kritik am Vorgang des Schächtens ohne Betäubung nur vorgeschoben.
Die Vorinstanz hat sodann richtig erkannt, dass die in der Anklage konkret
aufgeführten Passagen auf Seite 18 und 20 der Mai-Nummer 2002 [der VgT-Nachrichten] explizit auf das Schächten Bezug nehmen."
"Der Behauptung der Anklage, damit werde schächtenden Juden "grundsätz-
lich" Lügenhaftigkeit attestiert, geht indessen eindeutig zu weit. Gleichzeitig ist
aber offenkundig, dass es dem Angeklagten darum geht, die Prozedur des
Schächtens - jedenfalls ohne Betäubung - zu bekämpfen und nicht die Religion
der Juden an sich oder deren Angehörige generell schlecht zu machen. An die
sem Eindruck ändern auch die inkriminierten Passagen auf Seite 20 nichts. Sie stehen unter dem Titel 'Jüdische Lügen zum Schächten'. Es handelt sich dabei um einen 'Kommentar' des Angeklagten zu einem 'Positionspapier' des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes vom Oktober 2001. Dieser Kommentar wird eingeleitet mit dem Satz: 'In diesem Positionspapier werden die üblichen jüdischen Lügen zum Schächten wiederholt'. Es werde dort behauptet, das Schächten sei keine Tierquälerei. Im nächsten Absatz wird es als 'Lüge' bezeichnet, Schächten sei keine Tierquälerei. Es sei auch 'weiter gelogen', dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Schächten als durch die Religionsfreiheit geschützt erachtet habe. Der nächste Absatz lautet wie folgt: 'Weiter enthält das Positionspapier auch die jüdische Standardlüge, das Schächtverbot habe seit über hundert Jahren mehr antisemitische als tierschützerische Motive. Wahr daran ist nur, dass man angesichts der widerlichen Verlogenheit der organisierten Juden zum Thema Schächten als Tierschützer eine fast übermenschliche Charakterstärke haben muss, um nicht tatsächlich judenfeindlich zu werden'.
Auch hier richtet sich die Kritik bzw. der Angriff des Angeklagten in den angeführten Passagen nicht gegen das Judentum als Religion oder generell an dessen Vertreter. Er wehrt sich einzig und allein gegen die Praxis des Schächtens. Als Lüge bzw 'jüdische Standardlüge' oder 'widerliche Verlogenheit' bezeichnet er einzig dem Umstand, dass Gegnern des Schächtens tierschützerische Motive von den 'organisierten Juden' überwiegend abgesprochen würden bzw diesen Antisemitismus unterstellt werde.
Es lässt sich nicht vertreten, dass der Angeklagte mit dieser unmissverständlich auf das Schächten gerichteten und darauf beschränkten Kritik im Sinne des Gesetzes eine Person oder eine Gruppe von Personen 'wegen ihrer Religion' herabgesetzt haben soll, geschweige denn 'in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise'. Die Vorinstanz räumte denn auch selber ein, dass 'eine lediglich separate Beurteilung der entsprechenden Ausdrücke wenig adäquat' sei. Diese müssten vielmehr 'in ihrer Gesamtheit und im Zusammenhang mit dem restlichen Text' beurteilt werden.
Diese Überlegung ist an sich richtig, verkennt aber, dass es im Strafprozess
nicht angeht, die Begründung eines Schuldspruches massgeblich auf einen
Sachverhalt abzustützen, der nicht konkret Gegenstand der Anklage war und zudem in der Anklageschrift nicht enthalten ist. Diese hat darzutun, mit welchen
Handlungen oder Unterlassungen, namentlich mit welchen Ausdrücken oder Behauptungen, der Tatbestand erfüllt worden oder durch welchen konkreten Kontext dies geschehen sein soll. Der Hinweis der Vorinstanz, die 'angebliche Lügenhaftigkeit und Verlogenheit der Juden' stelle ein 'antisemitisches Klischee' dar, mag zwar zutreffen, doch lässt sich der Anklage nicht entnehmen, wann und wie der Angeklagte dieses allgemeine Klischee bedient haben soll, geschweige denn inwiefern er damit eine Herabsetzung 'wegen der Religion' begangen haben könnte. Es ist weder Sache des Angeklagten noch des Gerichts, in den Akten nach entsprechenden Hinweisen zu suchen. Und es geht auch nicht an, frühere Verurteilungen des Angeklagten wegen Rassendiskriminierung ('Schächtende Juden sind schlimmer als Nazischergen') zur Begründung eines Schuldspruches wegen anderer Aussagen heranzuziehen. Die Vorinstanz verwischt sodann in ihrer Beurteilung der Seiten 18 und 20 des inkriminierten Hefts das Faktum, dass hier der Vorwurf der Lüge klar und ausnahmslos mit Stellungnahmen zum Schächten gemacht wurde und von einem Vorwurf genereller Lügenhaftigkeit ausserhalb dieses Themenkomplexes keine Rede ist. Es ist gerichtsnotorisch und wurde auch von der Vorinstanz nicht verkannt, dass es sich beim Angeklagten um einen militanten Tierschützer handelt. Es ist ebenso notorisch, dass sein Kampf gegen die Praxis des Schächtens nur einen Teil seines Engagements im Bereich des Tierschutzes darstellt."

*

Medienspiegel und News zum Zweiten Schächt-Prozess

Erstes Verfahren vor Bezirksgericht Bülach, bis zur Rückweisung durch das Obergericht:

"Kessler-Prozess geplatzt", Tages-Anzeiger 8.11.2001

Monsterprozess/Türkische Schächtmetzgerei: "Kessler hält unbeirrt an seiner Version fest", Grenchner Tagblatt 8.11.2001

"Kessler blieb draussen", Zürcher Unterländer 8.11.2001

VgT-Präsident Dr Kessler liess Prozess platzen, Neues Bülacher Tagblatt 8.11.2001

Fussvolk geringschätzig behandelt, Leserbrief im Tages-Anzeiger 14.11.01

Willkür und Beleidigung, Bülacher Tagblatt 14.11.2001

Pressemeldungen zur Verurteilung;
- Erwin Kessler schuldig gesprochen,
Zürcher Unterländer 8.12.2001
- Urteil,
Blick 8.12.2001
- Neun Monate Haft für Tierschützer,
Landbote 8.12.2001
- Erwin Kessler fasste neun Monate Gefängnis,
Neues Bülacher Tagblatt 8.12.2001
- Neun Monate Gefängnis,
Neue Mittelland Zeitung (Solothurner Zeitugng, Grenchner Tagblatt, Berner Rundschau, Langenthaler Tagblatt, Zofinger Tagblatt, Oltner Tagblatt) 8.12.2001
- 9 Monate für Kessler,
Tages-Anzeiger 8.12.2001
- Erwin Kessler verurteilt,
Südostschweiz 8.12.2001
- Neun Monate Gefängnis,
Aargauer Zeitung 8.12.2001
- Neun Monate Gefängnis für Tierschützer Erwin Kessler,
Der Bund 8.12.2001
- Gefängnisstrafe für Erwin Kessler,
Thurgauer Zeitung 8.12.2001
- Gefängnis für Erwin Kessler,
Zürcher Oberländer 8.12.2001

Kein Rassismus / Kessler 9 Monate, Leserbrief im Tages-Anzeiger 18.12.2001

Zweites Verfahren vor Bezirksgericht Bülach:

Obergericht hebt Urteil des Bezirksgerichtes Bülach auf, Zürcher Unterländer 29.8.2002

Zeit war schneller als die Richter - Angelegenheit um die türkische Schächt-Metzgerei in Lengnau verjährt.  Solothurner Zeitung Gesamtausgabe 13.9.2003, Grenchner Tagblatt 12.9.2003

Tendenziöser, verlogener Hetzartikel in der WoZ 6. Februar 2004:

Erstes Obergerichtsurteil vom 29. November 2004:

"Originelle" Strafverteidigung Erwin Kesslers im zweiten Schächtprozess, NZZ, 4.11.04,

Rassendiskriminierung: Der Freispruch des Bieler Polizeidirektors Jürg Scherrer im Vergleich mit der Verurteilung Erwin Kesslers

Völlig neue rechtliche Möglichkeiten für Tierschützer

Bemerkungen zum Urteil

Medienbericht zur Verurteilung:
- Leserbrief: In den Knast - warum?, Tages-Anzeiger 16.12.04
- Leserbrief: In der Schweiz für Meinungsäusserung in den Knast?, Bülacher Tagblatt
- Leserbrief: Zur Verurteilung gegen Erwin Kessler, NZZ 14.12.04
- Leserbrief: Erwin Kessler gehört nicht hinter Gitter, Neues Bülacher Tagblatt 3.12.04
- Im Stich gelassen, Tages Anzeiger 4.12.04
- Leserbrief, Tages Anzeiger 4.12.04. Anmerkung: Dieser Leserbrief war ironisch gemeint, wurde aber vom Tages-Anzeiger derart gerkürzt, dass der gegenteilige Sinn entstanden ist. (dem VgT liegt der Originaltext vor).
- Erwin Kessler wegen Rassismus verurteilt, Oltner Tagblatt 1.12.04
- Erwin Kessler muss hinter Gitter, Zürichsee-Zeitung 30.11.04
- Erwin Kessler muss hinter Gitter, Zürcher Unterländer 30.11.04
- Erwin Kessler muss ins Gefängnis, Basler Zeitung 30.11.04
- Erwin Kessler muss ins Gefängnis, Bündner Tagblatt 30.11.04
- Gefängnisstrafe für Tierschützer Kessler, Appenzeller Zeitung 30.11.04
- Kessler muss ins Gefängnis, Bote der Urschweiz 30.11.04
- Erwin Kessler, le défenseur des animaux en prison, Le Matin 30.11.04
- Le défenseur des animaux Erwin Kessler condamné à 5 mois ferme, SDA/ATS 29.11.04
- Cinq mois de prison pour Erwin Kessler, La Côte 30.11.04
- Unbedingte Gefängnisstrafe für Erwin Kessler, SDA 29.11.04
- Tierschützer Erwin Kessler muss hinter Gitter, Neues Bülacher Tagblatt 30.11.04
- Unbedingt für Erwin Kessler, Der Zürcher Oberländer 30.11.04
- Kessler muss für fünf Monate ins Gefängnis, Tages-Anzeiger 30.11.04
- 5 Monate unbedingt für Tierschützer Kessler, Neue Zürcher Zeitung 30.11.04
- "Rassistisch gefärbte Pamphlete", Aargauer Zeitung Gesamtausgabe 30.11.2004
- Erwin Kessler muss ins Gefängnis, Der Landbote 30.11.04
- Erwin Kessler muss ins Gefängnis, Rheintalische Volkszeitung 30.11.04
- 5 Monate für Tierschützer, 20minuten 30.11.04
- 5 Monate Gefängnis, Der Bund 30.11.04
- Gefängnisstrafe für Erwin Kessler, Berner Zeitung Gesamtausgabe 30.11.04
- Gefängnisstrafe für Erwin Kessler, Bieler Tagblatt 30.11.04
- Unbedingte Gefängnisstrafe für Tierschützer Kessler, Schaffhauser Nachrichten 30.11.04
- Unbedingte Gefängnisstrafe für Kessler, Thurgauer Zeitung 30.11.04
- Tierschützer Kessler muss ins Gefängnis, Freiburger Nachrichten 30.11.04
- Erwin Kessler muss ins Gefängnis, Basellandschaftliche Zeitung 30.11.04
- Gefängnis für Tierschützer Kessler, St Galler Tagblatt Hauptausgabe 30.11.04
- 5 Monate Knast für Erwin Kessler, BLICK 30.11.04. Als einzige Zeitung hat der BLICK unwahr und verleumderisch über das Urteil berichtet. Erwin Kessler hat eine gerichtliche  Klage auf Richtigstellung eingeleitet.

21. Juli 2005:
Bericht in der WELTWOCHE über Jürgen Graf

Aufhebung des Obergerichtsurteils durch das Zürcher Kassationsgericht:
(siehe dazu:
Was dürfen die Verteidiger sagen?)

- "Prozess gegen Erwin Kessler beginnt von vorne", NZZ 13.10.05
- "Fürsorgepflicht gegenüber Erwin Kessler verletzt", TA 13.10.05

Das dritte Verfahren vor dem Bezirksgericht Bülach:

- Erwin Kessler zu Geldstrafe verurteilt, Tages-Anzeiger 27.10.07
- "Geldstrafe wegen Rassendiskriminierung", Tages-Anzeiger Zürcher Unterland 27.10.07

Zum vierten mal vor dem Bezirksgericht:

- "Zum vierten mal der gleiche Prozess", Tages-Anzeiger 12.9.08
- "Erfolg für Erwin Kessler", Der Landbote 12.9.08
- "Urteil wegen Rassismus zurückgewiesen", Zürcher Unterländer 12.9.08
- Kessler geht in die nächst Runde, punkt.ch 12.9.08
- Urteil wegen Rassismus zurückgewiesen, Bülacher Tagblatt 12.9.08
- Leserbrief "Genugtuung", Landbote 17.9.08
- Das Schächten ist und bleibt inhuman, Landbote 18.9.08
- Die verlogene Hetze in der jüdischen Zeitung Tachles geht weiter, Tachles 16.9.08
- Schächten ist eine Tierquälerei, Zürcher Unterländer, Zürcher Unterländer 1.10.08

- Erneuter Erfolg vor Gericht für Tierschützer Erwin Kessler, Tages-Anzeiger 19.8.09

- Schächtprozess: "Kessler für schuldig befunden", Tages-Anzeiger 4.2.10

Über die Einstellung des Verfahrens durch das Obergericht und darüber, dass es damit schlussendlich zu keiner rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist, berichteten die Medien mit keinem Wort. Der VgT hat deshalb beim Presserat Beschwerde erhoben.

*

Dokumente über das Schächten

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Bild oben: Man beachte die angstvoll aufgerissenen Augen dieser Kuh, die zur Vorbereitung des Schächtschnittes mit einer an den Beinen befestigten Zugkette umgeworfen wurde.

Bild oben: Obwohl grösstenteils ausgeblutet, bäumt die geschächtete Kuh den Kopf noch einmal hoch.

    

Das Blut strömt aus der durch den Schächtschnitt eröffneten Halswunde.

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Jüdisches Schächten eines Kalbes: Das Kalb, dem 3 Füsse zusammengebunden sind, wird mit einer Zugkette auf die Schlachtbank gebracht. Der Schächtschnitt wird am völlig unbetäubten Tier vollzogen. Man beachte die vor Angst und Schmerz aufgerissenen Augen.

 

Kurzkommentar von Rechtsanwalt J. R. Spahr, Zürich, zur Verurteilung von Tierschützer Erwin Kessler:
Die Äusserung eines Richters an der Berufungsverhandlung "Die Vergleiche mit dem Holocaust sind menschenverachtend" ist tierverachtend.

Auf welch krankhafter "Religiosität" das jüdische Schächten beruht, kann im Buch Jewish History, Jewish Religion des in Israel lebenden jüdischen Professors Israel Shahak nachgelesen werden. Shahak war Häftling im Nazi-KZ Bergen-Belsen und weiss von was er spricht, wenn er heute als Präsident der Israelischen Liga für Menschenrechte gegen die nazi-ähnliche Unterdrückung und Diskriminierung der Araber in Israel und Palästina kämpft.

Sehr Lesenswertes, was sonst nirgends in den Medien zu finden ist, über die Hintergründe des Antirassismus-Gesetzes unter
http://www.ruf.ch.org

Neue Videoaufnahmen von jüdischem Schächten, welche die jüdischen Verharmlosungen über das Schächten Lügen strafen: Video "Schächten" zum Herunterladen (nur für starke Nerven)

Dokumentation von Dr. Werner Hartinger: Das betäubungslose Schächten der Tiere im 20. Jahrhundert:
http://
www.tierschutz-online.de

Mehr zum Schächten hier

 

 

Das aktuelle Hintergrundthema zu den Schächt-Prozessen:
Was ist ein politischer Prozess?

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Dazu folgende Zitate aus dem Buch "Politische Justiz - die Krankheit unserer Zeit" von Prof Friedrich Grimm (vergriffen, Universitätsbibliothek Basel PolitConv 4 Nr 936)

Macht geht vor Recht! Die Justiz ist zur Dirne der Politik geworden. Die Politisierung der Justiz ... ist ein Zeichen für den Untergang einer Kultur, ein Zurücksinken in den Barbarismus. Dieser Vorgang hat allerdings seine historischen Vorbilder. Es hat zu allen Zeiten politische Prozesse gegeben..., Gerichtsverfahren, durch die die jeweiligen Machthaber politische Gegner in der öffentlichen Meinung herabzusetzen bestrebt waren...

So war schon der Prozess gegen Christus ein politischer Prozess, eine Krankheitserscheinung des römischen Reiches. Denn bei diesem Prozess ging es nicht nur um religiöse Dinge. Alle Symptome der politischen Prozesse von heute sind schon in dem Prozess um Christus erkennbar - die Verfolgung eines Glaubens, einer Meinung, in der Form eines Kriminalprozesses... Es war immer dasselbe. Man denke nur an die Hexenverbrennung.

Politische Prozesse sind Marksteine der Geschichte. Sie geben ein Spiegelbild ihrer Zeit. Man nennt die Prozesse, die in der Form gewöhnlicher Strafprozesse geführt werden, in Wirklichkeit aber politische Prozesse sind, Prozesse mit politischem Hintergrund, weil der Anlass zur Strafverfolgung politischer Art, die Form aber die eines gewöhnlichen Strafverfahrens des gemeinen Rechts ist. In diesen Prozessen geht es darum, dass eine bestimmte politische Einstellung nicht nur missbilligt, sondern bestraft werden soll. Man greift deshalb meistens zu der Methode, dass ein strafbarer Tatbestand unterschoben oder aufgebauscht wird, um das sonst nicht zu begründende politische Urteil als Straftat hinstellen zu können.

Der Tatbestand des politischen Prozesses ist einfach und brutal. Er lautet: "Ich habe die Macht, du bist mein politischer Gegner. Du bist mir unbequem. Ich will dich vernichten." Alles andere ist juristische Form, ist Missbrauch der Justiz zu politischen Zwecken.


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