4. Oktober 2000 VgT-Präsident Erwin Kessler muss definitiv 45 Tage ins Gefängnis:
Im heute zugestellten Entscheid bestätigt das Bundesgericht die Verurteilung
Im sogenannten Schächtprozess (www.vgt.ch/justizwillkuer/schaecht-prozess.htm)
wurde Tierschützer Erwin Kessler wegen seiner Kritik am betäubungslosen Schächten
(Schlachten von Tieren bei vollem Bewusstsein) zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt
verurteilt. Nun hat das Bundesgericht als letzte nationale Instanz die Verurteilung
bestätigt. Kessler hat unverzüglich Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte eingelegt und macht eine Verletzung der Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit
durch eine willkürliche und widersprüchliche Verurteilung geltend:
1. Das Zürcher Obergericht hat der Israelitischen Cultusgemeinde die
Parteistellung im Schächtprozess mit der Begründung verweigert, Kesslers Schächtkritik
treffe nicht alle Juden. Gleichzeitig wurde die Verurteilung Kesslers aber damit
begründet, mit seiner Schächtkritik spreche er den Juden insgesamt die
Menschenwürde ab.
2. Eine der inkriminierten Äusserungen richtet sich gleichermassen gegen
schächtende Juden und schächtende Moslems. Kessler wurde aber nur verurteilt, weil er
die Schächtjuden als Unmenschen bezeichnete; bezüglich der gleichen Kritik an den
schächtenden Moslems erfolgte keine Verurteilung, was Kessler als Beweis für die
willkürliche, diskriminierende Verurteilung vorbrachte.
3. Eine andere der fünf Äusserungen zum Schächten, wegen denen Erwin Kessler
ins Gefängnis muss, war die folgende Frage an Bundesräten Dreifuss, welche für
die Duldung des grausamen Schächtens (Schlachten bei vollem Bewusstsein, ohne Betäubung)
eintritt:
"... im übrigen nehmen wir mit Befremden zur Kenntnis, dass Sie
schlimme Tierquälerei, die im Namen Ihres jüdischen Glaubens begangen werden, gutheissen
und dies als eine Frage der Glaubensfreiheit bezeichnen. Wären Sie wohl auch so tolerant,
wenn sich eines Tages Menschenfresser bei uns niederlassen, deren Glaube vorschreibt, jede
Woche das Herz einer Jüdin zu fressen? Würden Sie dann dazu auch - mit Ihren eigenen
Worten formuliert - sagen: 'Das ist für mich eine Frage der Glaubens- und
Gesinnungsfreiheit. Wer sich davon distanziert, masst sich Kritik an religiösen Werten
an, die gewissen Menschen wichtig sind.'"
Die Verurteilung erfolgte mit der an Willkür nicht mehr zu
überbietenden Begründung, damit würden die Juden Menschenfressern gleichgestellt.
4. Kessler machte geltend, er spreche allen Tierquälern die Menschenwürde ab,
nicht nur den jüdischen, weshalb keine Rassendiskriminierung vorliege. Demgegenüber
vertraten die Gerichte die Auffassung, niemandem dürfe die Menschenwürde abgesprochen
werden. Die gleichen Gerichte bezeichnen dann aber die Nazis als Unmenschen schlimmster
Sorte, weshalb Kesslers Vergleich von Schächtjuden mit Nazis letzteren in unerlaubter
Weise die Menschenwürde abspreche. Auf Kesslers Einwand, die Gerichte verhielten sich
widersprüchlich, wenn sie einerseits postulieren, niemandem dürfe die Menschenwürde
abgesprochen werden, dies aber gleichzeitig gegenüber den Nazis selber tun, ging das
Bundesgericht nicht ein.
5. Ein jüdischer Kürschner, der Pelzgegner öffentlich als Nazis beschimpfte,
wurde freigesprochen. Wenn umgekehrt ein Tierschützer jüdische Tierquäler mit Nazis
vergleicht, muss er ins Gefängnis. Ferner stellte die Bezirksanwaltschaft fest, dass die
hochgradig rassendiskriminierenden Äußerungen im jüdischen Talmud, wonach alle
Nichtjuden nur Vieh seien, von Gott geschaffen, um von Juden ausgebeutet und bestohlen zu
werden, nicht gegen das Rassendiskriminierungsverbot verstosse. Kessler rügt deshalb eine
diskriminierende Anwendung des Diskriminierungsverbotes.
Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat keine
aufschiebende Wirkung auf den Vollzug der Gefängnisstrafe. Der Gerichtshof kann nur
nachträglich feststellen, dass diese Verurteilung die Menschenrechte
(Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit) verletzte, und eine finanzielle Entschädigung
und Genugtuung zusprechen. Das Verfahren in Strassburg wird voraussichtlich rund fünf
Jahre dauern.
Verantwortlich für das politische Willkürurteil sind die folgenden
Bundesrichter: Schubarth, Schneider, Wiprächtiger, Kolly, Escher.
Über Bundesrichter Schneider findet man Interessantes, wenn in
www.google.ch nach "Roland Max Schneider" gesucht wird.
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Dokumentation der systematischen Justizwillkür gegen den VgT: www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm
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