VN01-1 Der
Schächtprozess
Die politischen
Hintergründe, warum Tierschützer Erwin Kessler ins Gefängnis muss
Der jüdische Glaube schreibt nicht
vor Fleisch zu essen; jeder Jude, der Schächtfleisch isst und damit die
ungeheure Tierquälerei des betäubungslosen Schächtens der Tiere unterstützt, tut
dies aus freiem Entschluss, lediglich um (ungesunde) Fleischgerichte geniessen
zu können. Nur diesen Juden habe ich Unmenschlichkeit vorgeworfen - wie allen
Tierquälern, egal welcher Religion und Rasse - und dafür bin ich zu 45 Tagen
Gefängnis unbedingt verurteilt wordn. Lesen Sie, was in diesem Staat abläuft und
das Sie aus anderen Medien nie erfahren. Erwin Kessler, Gründer und Präsident des
Vereins gegen Tierfabriken Schweiz VgT
Diese Aufnahme aus einem jüdischen Schlachthof
in Frankreich, von wo Schächtfleisch in die Schweiz importiert wird, zeigt die
Bestialität dieser Ritualmorde deutlich: Beachten Sie, wie diese Kuh nach dem
Durchschneiden des Halses durch Kehlkopf, Luft- und Speiseröhre bei vollem Bewusstsein
unter unsäglichem Schmerz ihren Kopf zum Himmel streckt:
Moslemisches Schächten eines Lammes:
Jüdisches Schächten: Lässig mit einer Zigarette im Mund -
So wird die «religiöse» Tierquälerei vollzogen:
Die Augen in Todesangst weit aufgerissen:
Die Füsse mit Ketten gefesselt. So wurde die
Kuh umgeworfen. Dann wurde ihr der Hals aufgeschnitten. Mit dieser schrecklichen Halswunde
blutet das Tier bei vollem Bewusstsein langsam aus:
Jüdisches Schächten eines Schafes.
Jüdisches Schächten: Die vordere Kuh ist
ausgeblutet und hat ausgelitten, der hinteren wird gerade der Hals aufgeschnitten. Da ihr
die Füsse mit Ketten zusammengebunden sind, kann sie sich nicht wehren:
Jüdisches Schächten: Dieses Kalb wurde zum
Schächten auf einen Tisch gelegt. Die vor Schmerz und Todesangst weit aufgerissenen Augen
beweisen, dass es das Aufschneiden des Halses und die höllischen Qualen im Namen Gottes
bei vollem Bewusstsein erlebt. Mit dem Vorwurf des Antisemitismus an die Adresse der
Schächtgegner soll von diesen erschreckenden Tatsachen abgelenkt werden:
Videoaufnahmen von
jüdischem Schächten in England
Als Leih-Video erhältlich beim VgT. Nichtmitglieder gegen
Depotgebühr von 20 Fr. Der verkleinerte Film kann gratis aus dem Internet heruntergeladen
werden: www.vgt.ch/media/movie32-schaechten.htm
Der 3.5 Minuten dauernde Videofilm zeigt das Schächten von zwei
Kühen. Es handelt sich um einen kurzen Ausschnitt aus der Routinearbeit eines
mechanisierten jüdischen Schlachthofes. Die Direktorin der englischen
Vegetarier-Vereinigung Viva, eine Zoologin, schreibt zu diesen Aufnahmen (aus dem
Englischen übersetzt):
"Viva hat eine offiziell gefilmte Videodokumentation erhalten
über das Schächten zweier Kühe nach der jüdischen Schlachtmethode. Viva wurde bei
verschiedenen Gelegenheiten gesagt, dass Kühe durch einen einzigen Schnitt quer durch den
Hals getötet würden und dass das Tier fast augenblicklich das Bewusstsein verlieren
würde, was jedoch nicht zutrifft.
Fall 1: Der Hals der Kuh wird durch eine mechanische Hebevorrichtung
gestreckt durch Aufwärtsdrücken des Kopfes. Die Nüstern der Kuh vibrieren. Starrer
Blick. Schäumender Speichel fliesst aus dem Maul. Der Schächter schneidet die Kehle der
Kuh durch, indem er 13 Mal hin und her säbelt. Die Kuh zuckt vom Messer zurück soweit
sie kann und ihr Ausdruck zeigt Schmerz und grosse Angst. Die Kuh verliert das Bewusstsein
nicht sofort; der Film endet vorher.
Fall 2: Wieder wird der Hals der Kuh gestreckt und der Kopf
mechanisch aufwärts gedrückt. Die Kuh steht dabei aufrecht in einer Box. Nach drei
Schnitten strömt das Blut heraus; der mechanische Halsstrecker wird gelöst, aber das
Tier verliert das Bewusstsein nicht. Es ist deutlich bei vollem Bewusstsein während das
Blut aus der klaffenden Wunde strömt. Seine Augen blicken und blinken, es bewegt seine
Ohren und es hält seinen Kopf aufrecht. Nach 30 Sekunden wird auf der Stirne ein
Bolzenschuss angesetzt, aber die Kuh verliert das Bewusstsein immer noch nicht. Sie
schafft es immer noch, ihren Kopf frei aufrecht zu halten, als der Film nach 50 Sekunden
endet."
Am Ende der ganzen Videosequenz macht die Kuh nach der ganzen
Prozedur - Schächtschnitte und Bolzenschuss - sogar noch einen Schritt zurück, gerade
noch sichtbar, bevor der Film abbricht. Vermutlich werden für den Bolzenschuss zu
schwache Treibladungen verwendet, damit das Tier während dem Schlachtvorgang sicher nicht
getötet wird, weil die Tiere angeblich gemäss Religionsvorschrift lebend geschächtet
werden müssen. Diese Praxis - Verwendung von Kleinviehmunition für Grossvieh - habe ich
persönlich bei moslemischem Schächten in einer türkischen Metzgerei in Lengnau/BE
beobachtet (deswegen läuft auch ein Gerichtsverfahren gegen mich). Im vorliegenden
Videofilm ist die Ladung offenbar so schwach, dass die Kuh nicht einmal momentan
bewusstlos wird, sondern nur von Schmerz gepeinigt die Augen zukneift - eine satanische
Schlachtmethode im Namen Gottes!
*
Rassismus beginnt da, wo Menschen denken, es sind ja nur Tiere.
In der Schweiz gilt die Meinungsäusserungsfreiheit - bis man
davon Gebrauch macht.
In der Schweiz kann jeder sagen, was er denkt - er muss nur das
Richtige denken.
*
Tierschützer Erwin Kessler,
Präsident des VgT Schweiz, ist für seine Kritik an den Schächt-Juden zu 45 Tagen
Gefängnis unbedingt verurteilt worden.
Verantwortlich für dieses politische Willkürurteil sind die
Bundesrichter Schubarth, Schneider, Wiprächtiger, Kolly und Escher. Die Zürcher
Kassationsrichter Prof Jagmetti, Prof Rehberg, Gehrig und Donatsch, die Zürcher
Oberrichter Brunner, Helm und Zürcher sowie der Bülacher Einzelrichter
Rainer Hohler.
Ich danke allen, die
spontan angeboten haben, an meiner Stelle ins Gefängnis zu gehen. Dieser Staat will aber
MICH im Gefängnis, mich zermürben und kaltstellen, damit die entsetzlichen Zustände in
diesem Unrechtsstaat nicht mehr bekannt gemacht werden. Der VgT ist die einzige Tier- und
Konsumentenschutzorganisation, die das in der Schweiz tagtäglich ablaufende
Massenverbrechen an den sog Nutztieren immer wieder schonungslos aufdeckt. Der heutige
Holocaust an den Nicht-Menschen wird in der Schweiz staatlich geschützt und organisiert,
wie damals der Holocaust an den Nicht-Ariern im nationalsozialistischen Deutschland. Dass
mich das herrschende Regime derart fürchtet und bekämpft, zeigt mir, dass ich auf dem
richtigen Weg bin.
Erwin Kessler
Erwin Kessler muss wegen den folgenden
Veröffentlichungen in den VgT-Nachrichten ins Gefängnis.
Die angeblich rassendiskriminierenden Sätze sind dunkelrot hervorgehoben.
Sämtliche am Schächtprozess beteiligten Gerichte haben diese
Texte nie verlangt, sie sind nicht bei den Akten. Die Verurteilung erfolgte nur
gestützt auf die aus dem Zusammenhang gerissenen, isolierten Sätze.
VgT-Nachrichten 1995-6:
Meine Prognose war richtig:
Das Antirassismusgesetz ist ein Maulkorbgesetz für Tierschützer
Wir haben zwar ein teilweises Schächtverbot in der Schweiz (gilt
nicht für Geflügel), das aber leicht umgangen werden kann: Der Import von
Schächtfleisch ist legal. Meine Krtitik des grausamen jüdischen und moslemischen
Schächtens ist laut Gerichtsurteil vom 21. März 1995 rassistisch. Religiöse Fanatiker,
die unter dem Vorwand «religiöser» Vorschriften Tiere auf bestialische Art schlachten,
geniessen den Schutz des Antirassismusgesetzes. Aber ich gehe lieber ins Gefängnis, als
zu diesem Massenverbrechen an Wehrlosen zu schweigen. Ein
Massenverbrechen bleibt ein Verbrechen, auch wenn es mit Ideologien gerechtfertigt wird.
Die Nazis hatten ihre Ideologie, den Arierwahn. Orthodoxe Juden und Moslems haben eine
andere, ebenfalls bestialische Ideologie. Rechtfertigt diese den Schächtholocaust?
Ich meine: Tierquälerei kann niemals religiös sein. Kein Jude und
kein Moslem wird von seiner Religion gezwungen, Schächtfleisch zu essen. Mit einer
gesunden vegetarischen Ernährung verletzt er keine Religionsvorschrift. Die Bestialität
des Schächtens wird lediglich für den kulinarischen Fleischgenuss betrieben. Es ist
absurd, eine solche Perversion mit Religionsfreiheit und Antirassismusgesetz zu schützen.
Wenn aber unsere Gesellschaft nicht pervers wäre, bräuchte es den VgT nicht!
VgT-Nachrichten 1995-7:
Warum, Herr Schawinski, befürworten Sie das Schächten?
Offener Brief an Roger Schawinski, Jude, Chef TeleZüri / Radio24
Sehr geehrter Herr Schawinski,
Sie haben sich mit Selbsterfahrung und Bewusstseinsbildung befasst. Ich auch. Dabei habe
ich gelernt, mich von überholten religiös-moralischen und anderen Zwängen zu befreien.
Sie nicht? In Ihren Doppelpunkt-Interviews bohren Sie sich in die innersten, persönlichen
Bereiche Ihrer Interview-Partner, in einer Mischung aus Journalismus und Psychoanalyse. So
weit so gut. Schlecht passt zu dieser Rolle Ihre jüdisch-dogmatische Blindheit, wenn es
um das tierquälerische Schächten geht. Sie haben mir bestätigt: "Jawohl, ich bin
Jude." Soweit auch gut; dass Sie Jude sind, ist an sich nicht interessant.
Interessanter wäre zu hören, ob Sie das Schächten befürworten und ob Sie
Schächtfleisch essen. Dieser Frage sind Sie hartnäckig ausgewichen. Fürchtet der
gnadenlose Frager Schawinski hier selbst einmal Fragen nach Verdrängtem?
Es gibt orthodoxe, konservative Juden, und es gibt aufgeschlossene,
weltoffene, grosse jüdische Geister. Zu welcher Sorte gehören Sie? Liefert Ihre
aggressive, sachlichen Argumenten ausweichende Reaktion zum Thema Schächten die Antwort?
Auf dieses Thema angesprochen, verlieren Sie Ihre Fassung und die zur Schau getragene
Überlegenheit. Sie reagieren gleich wie ein verknorzter, kurzsichtiger orthodoxer
Religionsfanatiker: Mit Gehässigkeiten, rassistischem Verfolgungswahn und sonderbaren
Bibelhinweisen, welche aufgeklärte Menschen wohl kaum überzeugen können.
An diesem Punkt unserer Auseinandersetzung konnte ich zu Ihrer
Entschuldigung noch annehmen, dass Sie nicht genügend darüber informiert waren, welch
grauenhafte Tierquälerei das Schächten darstellt. Ich habe Ihnen dann Berichte neutraler
Beobachter (zB des durch seine Tiersendungen im deutschen Fernsehen bekannten Kameramannes
und Buchautors Manfred Karremann) zugestellt und Sie auch darauf aufmerksam gemacht, dass
ich das Schächten selbst aus eigener Anschauung kenne und weiss, wovon ich rede, und auch
weiss, dass immer wieder jüdische Stellungnahmen abgegeben werden, welche das Schächten
als eine relativ humane Tötungsart darstellen. Die Realität sieht leider anders aus, wie
Sie aus den Ihnen zugestellten Berichten entnehmen können, wenn Sie zu diesem Thema
überhaupt etwas zur Kenntnis nehmen wollen, das Ihren jüdischen Vorurteilen
zuwiderläuft. Glauben Sie im Ernst, ich würde soviel Zeit gegen das Schächten
aufwenden, wenn das nicht wirklich eine Tierquälerei übelster Sorte wäre?
Kein Mensch muss Fleisch essen. Eine gesunde, koschere vegetarische
Ernährung ist in vollkommener Übereinstimmung mit der jüdischen Glaubenslehre. Fleisch
ist kein Lebens- sondern ein Genussmittel. Und da wollen Sie das grauenhafte Verbrechen an
Tieren, das Schächten, mit einem angeblichen biblischen Gesetz rechtfertigen, für das es
- wie Sie schreiben - "zumindest aus historischer Sicht klare sinnvolle und
nachvollziehbare Beweggründe" gäbe. Rechtfertigen historische Gründe heute
schreckliche Tierquälerei? Haben Sie es nicht geschafft, sich von solchen Zwängen und
Traditionen zu befreien?
Sie haben mir nicht mehr geantwortet. Sie haben sich zu den
grauenvollen Augenzeugenberichten zum Schächten nicht geäussert. Mögen Sie sachliche
Argumente nicht? Es ist natürlich leichter, gegen angebliche rassistische Verfolgung zu
lamentieren, wenn das Thema Schächten aufgegriffen wird, als mit Argumenten zu reagieren.
Ich werfe den schächtenden Juden vor, aus dem Unrecht, das ihnen im
Nazi-Holocaust geschehen ist, das Recht abzuleiten, jetzt unkritisiert selbst
abscheuliche, ähnlich wie bei den Nazis systematisch von Führern organisierte, von
Akademikern (Aerzte, Juristen, Journalisten) mitgetragene und industriell durchgeführte
Massenverbrechen zu begehen.
Sie haben mir in Ihrem Interview vorgeworfen, ich stelle Menschen und
Tiere auf die gleiche Ebene. Was Sie damit meinen, ist Ihnen wohl selbst nicht ganz klar,
da Sie sich ganz offensichtlich noch zuwenig mit Ethik und Tierschutz befasst haben, sonst
wäre Ihnen bekannt, dass Menschen und andere höhere Säugetiere tatsächlich in
mancherlei Beziehungen ähnlich sind, zum Beispiel biologisch: Tierexperimentatoren -
nicht ich - stellen Menschen und Versuchstiere derart "auf die gleiche Ebene",
dass sie glauben, die Gesundheit des Menschen durch Versuche an Tieren erforschen zu
können. Die gleichen Tierexperimentatoren - und offenbar auch Sie - sind dann sofort
wieder fest überzeugt, dass Tiere und Menschen völlig verschieden zu betrachten sind,
wenn es um die Fähigkeit geht, seelisch und körperlich zu leiden. Der berühmte
Verhaltensforscher Konrad Lorenz hat einmal gesagt:
"Ein Mensch, der ein höheres Säugetier wirklich genau kennt und nicht davon
überzeugt wird, dass dieses Wesen ähnliches erlebt wie er selbst, ist psychisch abnorm
und gehört in die psychiatrische Klinik, da eine Schwäche der Du-Evidenz ihn zu einem
gemeingefährlichen Monstrum macht."
Bitte denken Sie einmal über die Schizophrenie und Grausamkeit nach,
mit welcher die Menschheit mit den Tieren umgeht. Ich halte es nicht für ganz
ausgeschlossen, dass Sie es schaffen könnten, Ihren jüdischen blinden Fleck in Bezug auf
das Schächten zu beseitigen. Ein Massenverbrechen bleibt ein Verbrechen, auch wenn es mit
Ideologien gerechtfertigt wird. Die Nazis hatten ihre Ideologie, den Arier-Wahn. Sind Sie
so tolerant, den Holocaust zu entschuldigen, weil die Nazis einer Ideologie folgten? Warum
entschuldigen Sie dann den Schächt-Holocaust an Tieren mit einer jüdischen Ideologie?
Hat Sie Ihre jüdische Abstammung derart blind und unfähig zur Selbstkritik gemacht?
Ich lehne jede Form von Rassismus aufs Schärfste ab. Mit dem
Nazi-Holocaust habe ich mich über viele Jahre ernsthaft auseinandergesetzt, da es für
mich lange total unverständlich war, wie ein solches, von einem ganzen Staat getragenes,
bürokratisch organisiertes Verbrechen möglich war. Ich habe erst verstanden, als ich die
erschreckenden Parallelen zum heutigen Holocaust an den Nutztieren erkannte und sehen
lernte, dass sich heute wieder die gleichen sozio-psychologischen und politischen
Gesetzmässigkeiten abspielen. Darum halte ich an meiner Auffassung fest: Wenn Juden massenhaft Tiere durch Schächten umbringen, dann sind sie
nicht besser als ihre früheren Nazi-Henker, dann zeigen sie den gleichen
Überlegenheitswahn gegenüber anderen Lebewesen und fühlen sich in gleich verwerflicher
Weise berechtigt, diese brutal umzubringen.
Im Wahn zu leben, dem von Gott auserwählten einzigen Volk
anzugehören, macht Selbstkritik sicher nicht einfacher. Aber vielleicht forschen Sie doch
besser einmal in Ihrer eigenen, anstatt nur immer in fremden Psychen nach der Wahrheit.
Wirtschaftlicher Erfolg und inneres Reifen sind nicht dasselbe, Herr Schawinski. Sie haben
mich enttäuscht.
Erwin Kessler
VgT-Nachrichten 1995-7:
"Nicht-Arier" haben unter dem Nationalsozialismus
Ungeheuerliches, mit Worten kaum Beschreibbares erlitten. In einem Fall warfen die Nazis
75 000 Juden lebendig in einen Kohlebergwerk-Schacht. Kann man ohne Übelkeit versuchen,
sich das vorzustellen? Wie diese endlose Menschenschlange, von Maschinengewehren bewacht,
im Bergwerk verschwand; wie die Vordersten ins Dunkle springen mussten oder gestossen
wurden... Oder kann man sich vorstellen, wie in bürokratisch
organisierter Schichtarbeit Hundertausenden bei vollem Bewusstsein die Kehle
durchgeschnitten wird. Der durchschnittene Kehlkopf und das in die Luftröhre
einströmende Blut ermöglichen kein Schreien - lautlose Qualen, entsetzliche Todesangst.
Doch halt - dieses Massaker geht nicht auf das Konto von Nazi-Schergen, sondern von Juden
und Moslems; und die Opfer sind Kälber, Rinder und Schafe, die ebenso leidensfähig sind
wie wir Menschen.
Die Nazis stützten ihre Unmenschlichkeit auf ihren Arier-Wahn;
schächtende Juden und Moslems rechtfertigen ihr bestialisches rituelles Schlachten ohne
Betäubung mit falsch verstandenen religiösen Vorschriften. In beiden Fällen handelt es
sich um einen perversen Wahn, um einen fanatischen Wahnsinn.
Während die Nazi-Greuel Geschichte sind, ist das teuflische
Schächten heute noch grausame tägliche Realität - gotteslästernd als religiöse
Handlung ausgegeben, obwohl vegetarische Ernährung gesünder ist und weder die jüdische
noch die islamische Religion vorschreibt, es müsse Fleisch gegessen werden.
VgT-Nachrichten 1996-1:
Die jüdische Bundesrätin Ruth Dreifuss zum grausamen
Schächten: «Glaubensfreiheit»
Vor zwei Jahren habe ich die für den «Nationalfonds zur Förderung
der Forschung» zuständige Bundesrätin Dreifuss gebeten, sehr qualvolle Tierversuche des
höchsten Belastungsgrades nicht mehr mit öffentlichen Geldern zu unterstützen. Die
Sache verlief im Sand...
Da Frau Dreifuss Jüdin ist, habe ich sie - ähnlich wie Yehudi
Menuhin - gebeten, sich vom grausamen Schächten zu distanzieren. Sie antwortete nicht...
Darauf habe ich ihr erneut geschrieben. Die im folgenden Auszugsweise
widergegebene Korrespondenz offenbart krass den Unterschied zwischen einer grossen
(jüdischen) Persönlichkeit wie Yehudi Menuhin und der (jüdischen) Bundesrätin Ruth
Dreifuss:
Sehr geehrte Frau Dreifuss, ich teile Ihre Ansicht, dass Rassismus,
dh die Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Religion oder ethnischen
Volksgruppe, vorbehaltlos abzulehnen ist. Rassismus ist absolut verwerflich, weil dabei
andere aufgrund von Vor- oder Pauschalurteilen anstatt aufgrund ihres tatsächlichen
Wesens und ihres individuellen Verhaltens behandelt, misshandelt oder ausgestossen werden.
Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, als Individuum gesehen zu werden und nicht für
vermeintliches oder tatsächliches Verhalten seiner Verwandten, seiner Sippe oder seiner
Glaubensbrüder verantwortlich gemacht zu werden.
In der Schweiz sind es zur Zeit die Tiere, welche unter rassistischem
Denken am meisten zu leiden haben. Lediglich deshalb, weil sie nicht der menschlichen
Rasse zugerechnet werden, gelten empfindsame, leidensfähige Mitlebewesen rechtlich als
"Sachen" - und sie werden in der landwirtschaftlichen Intensivhaltung und in
Versuchslabors auch so behandelt.
Menschenaffen, insbesondere Schimpansen, haben nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen
zu 98 Prozent die gleichen Erbanlagen wie wir Menschen. Mensch und Menschenaffen haben die
gleichen Vorfahren. Es ist im Zeitmassstab der Evolution noch nicht sehr lange her, seit
die Menschen und die Menschenaffen getrennte Wege gingen. Biologisch gesehen ist der
Mensch eine dritte Schimpansen-Art...
Trotzdem behandeln die Menschen Tiere - auch ihre nächsten
Verwandten, die Schimpansen -, generell und rassistisch als Sachen und Verbrauchsobjekte.
Auch Schimpansen werden für Tierversuche verwendet, gequält, zerstümmelt, getötet. Man
fragt nicht danach, ob diese Lebewesen genauso wie wir Menschen seelisch und körperlich
leiden können, sondern einzig danach, ob daraus irgend ein (oft fragwürdiger) Nutzen
herausgeholt werden kann. So haben auch die Nazi-KZ-Ärzte gedacht.
Sie, Frau Dreifuss, dulden weiterhin, dass der Ihrem Departement unterstellte
Nationalfonds sehr grausame Tierversuche der höchsten Belastungsstufe finanziert. Das ist
Rassismus, der entsetzlich in die Nähe der nationalsozialistischen Verbrechen eingeordnet
werden muss. Auch was in der Schweiz täglich mit Millionen von Nutztieren geschieht,
verdient diese Qualifikation. Und schliesslich ist auch das grausame rituelle Schlachten
von Tieren ohne Betäubung, das Schächten, Rassismus in seiner schlimmsten Erscheinung...
Sie haben vor der Abstimmung über das Anitrassismus-Gesetz gesagt - so stand es in den
Zeitungen -, dass jeder, der dieses Gesetz ablehnt, ein Rassist sei. 47 Prozent der
Stimmbürger haben abgelehnt. Das sollte Ihnen, Frau Bundesrätin, zu denken geben. Sie
haben die Nation beleidigt, weil Sie nicht gemerkt haben, dass es gute Gründe gibt,
dieses Maulkorbgesetz abzulehnen, selbst wenn man Rassismus absolut verurteilt. Seine
Unangemessenheit zeigt sich bereits deutlich:
- Es wird in erster Linie gegen Tierschützer eingesetzt, welche nichts als Tierquälerei
kritisieren.
- Die mit Abstand am meisten unter Rassismus Leidenden - die Nutz- und Labortiere - hat
dieses Gesetz ausgelassen. Das Antirassismus-Gesetz ist selbst rassistisch.
- Das Gesetz hat geradezu lächerliche Konsequenzen und setzt
sinnlose Strafprozesse in Gang.
Ich denke nicht daran, mit meiner scharfen Kritik an den Juden und Moslems, welche das
Schächten befürworten, aufzuhören, nur weil gewisse jüdische Kreise deswegen ein
grosses Anti-Rassismus-Geschrei verbreiten. D a s wäre Rassismus, wenn ich Tierquäler
unterschiedlich, je nach ihrer Religionszugehörigkeit, behandeln und Schächt-Juden
verschonen würde.
Mit freundlichen Grüssen Erwin Kessler
Antwort von Frau Dreifuss vom 10. Oktober 1995:
Sehr geehrter Herr Kessler...
Rassismus richtet sich gegen Menschen. Bei Tieren von Rassismus zu reden, hiesse Mensch
und Tier gleichsetzen, was ich klar ablehne...
Selbstverständlich unannehmbar ist Tierquälerei bei Tierversuchen. Das Tierschutzgesetz,
welches bei Forschungsbewilligungen als Grundlage dient, muss eingehalten werden. Sie
fordern aber eher ein Verbot für Tierversuche...
Zu Ihrer Kritik am Schächten: Für mich ist dies eine Frage der Glaubens- und
Gesinnungsfreiheit. Wer sich davon distanziert, masst sich Kritik an religiösen Werten
an, die gewissen Menschen wichtig sind. Das möchte ich nicht.
Mit freundlichen Grüssen Ruth Dreifuss
Erwiderung vom 12. Oktober 1995:
Sehr geehrter Frau Dreifuss, in Ihrem Antwortschreiben vom 10.
Oktober wollen Sie mich offensichtlich missverstehen. Sie schreiben, Tierquälerei bei
Tierversuchen sei selbstverständlich unannehmbar... In unserer bisherigen Korrespondenz
ist es jedoch klar und unmissverständlich und ausschliesslich um die sehr qualvollen
Tierversuche mit dem höchsten Belastungsgrad gegangen, welche vom Nationalfonds
unterstützt werden. Wenn Sie wirklich meinen, was Sie schreiben, müssten Sie also unsere
Ansicht teilen, dass solche Versuche nicht unterstützt werden dürfen. Diesem Begehren
haben Sie bisher nicht entsprochen. Ihr Lippen-Bekenntnis steht im Widerspruch zu Ihren
Taten.
Im übrigen nehmen wir mit Befremden zur
Kenntnis, dass Sie schlimme Tierquälerei, die im Namen Ihres jüdischen Glaubens begangen
werden, gutheissen und dies als eine Frage der Glaubensfreiheit bezeichnen. Wären Sie
wohl auch so tolerant, wenn sich eines Tages Menschenfresser bei uns niederlassen, deren
Glauben vorschreibt, jede Woche das Herz einer Jüdin zu fressen? Würden Sie dann dazu
auch - mit Ihren eigenen Worten formuliert - sagen: "Das ist für mich eine Frage der
Glaubens- und Gesinnungsfreiheit. Wer sich davon distanziert, masst sich Kritik an
religiösen Werten an, die gewissen Menschen wichtig sind."?
Indem Sie dafür plädieren, das Schächten zu tolerieren, stellen
Sie sich hinter eine Barbarei, die durch das vom Volk mit über 80 Prozent Ja-Stimmen
gutgeheissenen Tierschutzgesetz verboten ist. Eine solche, demokratische Gesetze
ablehnende und perverse Tierquälerei befürwortende Haltung ist einer Bundesrätin
unwürdig - genauso unwürdig, wie Ihre Beschimpfung der 47 Prozent Stimmbürger, welche
das Antirassismusgesetz abgelehnt haben, als Rassisten.
Wir bitten Sie, als amtierende Bundesrätin Ihre persönlichen
Interessen gegenüber der geltenden Rechtsordnung und dem demokratischen Volkswille
zurückzusetzen. In diesem Sinne ersuchen wir Sie nochmals, dafür zu sorgen, dass der mit
Steuergeldern finanzierte Nationalfonds keine qualvollen Tierversuche (höchster
Belastungsgrades 3) unterstützt.
Mit freundlichen Grüssen Erwin Kessler
Hier liess mir Frau Dreifuss durch einen Mitabeiter erneut
Antisemitismus vorwerfen und mitteilen, dass sie die Korrespondenz nicht weiterzuführen
wünsche. So verhalten sich leider viele Juden in der Diskussion ums Schächten. Wer keine
Argumente hat, fürchtet die Diskussion; deshalb tabuisieren sie dieses Thema. Ich habe
langsam den Eindruck, dass das Antirassismusgesetz überhaupt nur für diesen Zweck
geschaffen wurde.
Es nützt offenbar wenig, wenn Sozialdemokraten und Frauen in den
Bundesrat kommen. Die sind gegenüber drängenden Problemen, die einen grossen Teil der
Bevölkerung bewegen - qualvolle Tierversuche, qualvolles Schlachten - genauso stur wie
ihre konservativen männlichen Kollegen.
VgT-Nachrichten 1997-1:
Die Macht der Juden:
Das grausame Schächten von Geflügel bleibt erlaubt
In der Vernehmlassung zur laufenden Revision der Tierschutzverordnung
war das vorgesehene Schächtverbot für Geflügel völlig unbestritten.
Nun haben es jüdische Kreise mit sozialdemokratischer Unterstützung
innert weniger Tagen geschafft, dass dieses Schächtverbot gestrichen wird: Gemäss einer
von der sda verbreiteten Meldung hat das Bundesamt für Veterinärwesen nach Intervention
jüdischer Kreise sofort erklärt, es werde dafür sorgen, dass das Schächten von
Geflügel weiterhin uneingeschränkt möglich bleibe, obwohl es keine Zweifel daran gibt,
dass diese Grausamkeit von einer grossen Mehrheit der Schweizer Bevölkerung abgelehnt
wird. Die Juden werden damit bald erneut Grund haben zum Wehklagen, man werfe ihnen vor,
sie seien selber schuld für antisemitische Tendenzen. Wer sich
derart für primitivste Tierquälerei - in gotteslästernder Weise als religiöse Handlung
ausgegeben - einsetzt, der verdient nach meiner Überzeugung tatsächlich nichts anderes
als tiefe Verachtung. Ob diese Verachtung dann als Antisemitismus verschrien wird,
interessiert mich mittlerweile nicht mehr.
Wenn der Begriff «Antisemitismus» heute nur
noch bedeutet, ein grausames, pervers-religiöses jüdisches Ritual abzulehnen, dann ist
Antisemitismus nichts Negatives mehr, sondern eine gesunde Haltung der überwiegenden
Mehrheit der nichtjüdischen Bevölkerung.
Klarzustellen bleibt, dass ein solcher Antisemitismus rein gar nichts
mit Rassismus zu tun hat, auch wenn gewisse Antirassismus-Neurotiker dies nicht
unterscheiden können.
Erwin Kessler
Auszug aus einem Vortrag des deutschen Juden Samuel
Dombrowski, Träger des Ehrenkreuzes der Akademie für Tierschutz des Deutschen
Tierschutzbundes
auf dem 3. Interdisziplinären Symposium "Tiere ohne Recht?",
Europa-Universität, Frankfurt, 1998
"Bereits bei der Vorbereitung des Fesselns und des Werfens, vor
allem aber beim Schächten selbst, erleidet das unbetäubte Tier Todesangst, unsägliche
Leiden und Schmerzen. Ein schmerzempfindliches Wesen vor diesen unnötigen Zumutungen zu
verschonen, muss als ein höher einzustufendes Rechtsgut bewertet werden als irgend ein
religiöses Konstrukt oder Ritual, dessen Sinn nicht oder nicht mehr nachzuvollziehen ist.
Der Schnitt durch die Hals-Weichteile ist äusserst schmerzhaft. Es
werden dabei nur zwei der insgesamt sechs Halsarterien durchtrennt, die das Gehirn
versorgen. Das hat seine fast unverminderte Durchblutung zur Folge... Aus der
durchtrennten Speiseröhre wird der Mageninhalt aspiriert und Hustenreiz ausgelöst, was
die Schmerzen durch Atemnot und Erstickungsangst verstärkt. Diese panische Angst ist an
den Augen des Tieres gut erkennbar für jeden, der dem Schächtablauf einmal beigewohnt
hat.
Deshalb stelle ich fest: Es gibt keinen plausiblen Grund dafür, den Tieren bei vollem
Bewusstsein und uneingeschränkter Schmerzempfindung einen solch qualvollen und langsamen
Tod zu bereiten. Kein Gott, welcher Religion auch immer, kann so grausam sein, zu fordern,
dass seine Geschöpfe 'ihm zu Ehren' auf diese Weise gequält werden! Das kann in keiner
von ihm stammenden Mitteilung enthalten sein! Es sind von Menschen erdachte Ritual-Morde
an der wehrlosen Kreatur, die als Irrwege bezeichnet werden müssen und niemals
gottgefällig sein können. In allen Religionen wird Schutz und schonender Umgang mit den
Tieren gefordert; wohlgemerkt: Religionen und nicht Religions-Interpretationen.
Wenn ich richtig verstehe, wird mit dem Holocaust der Juden
nunmehr der Holocaust der Tiere gerechtfertigt.
Es wäre endlich an der Zeit, das betäubungslose Schächten der Tiere als Unrecht sowie
als würdeloses und beschämendes Fehlverhalten der Menschen zu erkennen, wie es mit dem
Religionsgesetz des Zu-Tode-Steinigens, den Hexenverbrennungen, der Inquisition und der
Sklaverei geschah. Wenn menschliche Ansprüche und religiöse Forderungen in Gegensatz zur
Menschenwürde geraten, sind wir auf Grund der Geschichtserkenntnis alle aufgerufen, der
Menschenwürde zum Durchbruch zu verhelfen... Es wäre die Pflicht eines jeden von
ethischen Grundsätzen geleiteten und von Mitgefühl und Tierliebe geprägten Menschen,
seine Stimme gegen dieses himmelschreiende Unrecht an der Kreatur zu erheben... Wir alle,
die sich mit dieser Problematik auseinandersetzen, müssen stark und konsequent bleiben,
damit die stumme, leidende Tierwelt nicht ihre Fürsprecher und die Menschheit ihre
Menschenwürde verliert!"
Anmerkung:
Was diese jüdische Persönlichkeit öffentlich über das Schächten sagt, deckt sich
weitgehend mit den Äusserungen, für welche Erwin Kessler zu Gefängnis verurteilt worden
ist. Wenn das Gesetz verfassungskonform für alle gleich angewendet würde, müssten also
auch tierfreundliche Juden wegen "antisemitischer Äusserungen" mit Gefängnis
bestraft werden. Das zeigt deutlich den politischen Missbrauch der Antirassismus-Strafnorm
zum Zwecke politischer Justiz.
Vom Beobachter nicht veröffentlichter
Leserbrief des jüdischstämmigen Schweizer Dichters Jakob Brem
(gekürzt; vollständig im Internet unter www.vgt.ch/justizwillkuer/schaechtpr-bger2.htm)
Lieber Beobachter, als ich den Bericht über den VgT-Gründer Dr
Kesser zu lesen begann, freute ich mich, dass sich der Beobachter mit dem Anwalt der Tiere
befasst. Doch meine gespitzten Ohren erschlafften bald... Für Kessler sind
schächtende Juden Unmenschen. Für Tierfreunde sind auch tierquälende Christen
Unmenschen! Er verglich sogar die von der EU übernommenen Ohrmarken für Kälber
mit dem Judenstempel der Hitlerzeit." Hand an den Kopf, haben Sie das Wort Allegorie
noch nie gehört? Auch nie davon gehört, dass damals Schweizer Regierungsmenschen den
Judenstempel erfunden haben? Jeder weiss, dass Dr Kessler nur als Tierfreund gegen
Ohrmarken von Schlachtkälbern wetterte. Wenn er damit den Judenstempel einbezog, beweist
dies klar, dass er auch den damaligen Judenstempel verurteilt, was gegen Grausamkeiten an
Juden zu bewerten ist und nicht als Judenhetze.
Mich hätte allerdings der juristische Standpunkt des Beobachters bezüglich Postboykott
gegen den VgT interessiert. Dies wurde in 9 mm grossen Titellettern angekündigt! Davon
war leider keine Zeile zu lesen.
Jakob Brem, Sohn einer Jüdin, www.belletristik.ch
Anmerkung:
Jakob Brem schrieb mir: Schlimm ist es, wenn Menschen aus
religiösen Gründen Tieren den Hals bei lebendigem Leibe einige Male durchschneiden, bis
es nach 10 Minuten endlich stirbt. Dieser grausame Vorgang wird Schächten genannt. Aus
diesem Grunde hatte uns unsere jüdische Mutter vegetarisch ernährt, um den Tieren nicht
unnötig Leid zuzufügen.
Es freut mich sehr, dass einmal - leider ein ganz seltenes
Ereignis - ein Mensch jüdischer Abstammung ohne Vorurteile liest, was ich schreibe und
offenbar ohne weiteres in der Lage ist, mich richtig zu verstehen. Warum können das
andere nicht? Warum können das andere Juden, Richter und gewisse Journalisten nicht? Weil
sie nicht verstehen wollen, weil auch berechtigte Kritik an jüdischer Tierquälerei
tabuisiert werden muss? DAS nenne ich Beleidigung der Nazi-Opfer: ihr trauriges Schicksal
heute für Geld, Gold und anderer Vorteile auszuschlachten! Meine Vergleiche von
Schächtjuden mit Nazischergen und Ohrmarken mit Judenstempeln sind jedenfalls - wie Jakob
Brem richtig erkannt hat - keine Verharmlosung der Judenverfolgung, weil ich das zutiefst
verurteile, was ich mit analogen Vorgängen der Nazi-Zeit vergleiche. Es geht mir darum,
dass die damaligen Ereignisse nicht nur bedauert werden, sondern dass daraus echt - nicht
nur geheuchelt - gelernt wird. Die Geschichte wird sich nie genau gleich wiederholen.
Niemals mehr wird ein Mensch mit Pomade-Scheitel, Schnurrbart und Hakenkreuz einen
Holocaust an den Juden inszenieren. Sich darauf zu fixieren ist kein Lernen aus der
Geschichte. Ähnliche Ungeheuerlichkeiten und Holocausts werden verändert daherkommen. Es
gilt, die zugrundeliegenden Denkmechanismen und Charakterstrukturen zu erkennen. Darum
werde ich immer wieder die Analogien des heutigen Holocaust an den Nicht-Menschen mit dem
Holocaust an den Nicht-Ariern aufzeigen. Das heutige Regime kann mich dafür so oft und
solange ins Gefängnis werfen, wie es will. Ich lasse mich nicht einschüchtern.
Ich trage eine grosse Bewunderung und Dankbarkeit für diejenigen
in mir, die es gewagt haben, sich gegen das Naziregime zu erheben. Dass ihnen kein Erfolg
beschieden war, tut ihrer Grösse und Bedeutung keinen Abbruch. Ich weiss nicht, wieweit
meine Arbeit gegen das Massenverbrechen an den Tieren Erfolg haben wird. Aber ich weiss
eines ganz sicher: Noch unerträglicher als diese Verbrechen selbst ist der Gedanke, dass
sie ablaufen und ihren Fortgang nehmen können, ohne dass sich ein Mensch sichtbar und
hörbar dagegen auflehnt.
Erwin Kessler
Tierschützer Erwin Kessler
Erwin Kessler ist ETH-Dr der technischen Wissenschaften
(Bauingenieur). Am 4.Juni 1989 gründete er den Verein gegen Tierfabriken. Ein paar Jahre
später musste er sich unter der unerträglichen Arbeitslast zwischen dem einträglichen
Bauingenieur-Beruf und der Berufung zum bescheiden honorierten Tierschützer entscheiden.
Seither ist er vollamtlicher Präsident und Geschäftsführer des VgT. Zusammen mit dem
österreichischen Tierarzt Dr Franz-Joseph Plank gründete er den inzwischen selbständig
gewordenen VgT-Österreich (www.vgt.at). Der VgT Schweiz hat heute über 14 000 Mitglieder
und jährlich kommen rund 2 000 Neumitglieder hinzu. Erwin Kessler ist Träger von drei je
mit 10 000 Fr dotierten Tierschutzpreisen: Erlenmeyer-Preis, Elisabeth-Renschler-Preis,
Calida Preis. Zur Verurteilung wegen angeblichem Rassismus meint er: Ich bin ein
sehr freiheitsliebender Mensch. 45 Tage Gefängnis werden eine grosse Belastung für mich
sein. In der Schweiz als politischer Häftling im Gefängnis zu sein, ist kein schöner
Gedanke. Doch habe ich mit diesem Opfer die drohende Aufhebung des Schächtverbotes für
Säugetiere abwenden können; 45 Tage Gefängnis sind mir kein zu hoher Preis dafür.
Leider hat der Bundesrat vor drei Jahren in einer Überraschungsaktion still und leise das
Schächten von Geflügel legalisiert. Ich werde weiterhin hartnäckig für ein Verbot des
Geflügelschächtens und für ein Importverbot von Schächtfleisch kämpfen und das
Schächten mit so scharfen Worten kritisieren, dass ich auch gehört werde. Dieses
blasphemisch im Namen Gottes tagtäglich ausgeübte Massenverbrechen gegen die
Menschlichkeit - egal ob diesseits oder jenseits der Landesgrenze - kann nicht hingenommen
werden. Der VgT ist in der Deutschschweiz die einzige Tierschutzorganisation, welche das
Schächten öffentlich verurteilt. Gut dass es den VgT gibt!
Anklage und Verurteilung im Schächtprozess
von Erwin Kessler
Wenn Recht nicht Gerechtigkeit spiegelt,
ist es ein Verbrechen.
Niemand schafft grösseres Unrecht als
der, der es in Formen des Rechts begeht.
Platon, griechischer Philosoph
Typisch für ein marxistisches System ist
es, Kriminelle zu schonen, aber politische Gegner als Kriminelle zu behandeln.
Alexander Solschenizyn, russischer Nobelpreisträger
Am 6.3.1997 erhob Bezirksanwalt H P Hirt Anklage gegen mich wegen
Rassismus. Einer der laut Anklageschrift rassistischen Sätze lautete:
Das Antirassismusgesetz ist ein Maulkorbgesetz. Zusammenfassend hielt Hirt
fest: Durch diese Aussagen und Ausführungen vermittelt der Angeklagte seiner
Leserschaft den Eindruck, obwohl Menschen und Tiere gleich seien, betreibe die jüdische
Gemeinde aus Gründen des religiösen Fanatismus Tierquälereien, was erlaube, diese
Mitglieder mit den Vollstreckern des nationalsozialistischen Völkermordes
gleichzusetzen...
Die mir in der Anklage willkürlich unterstellte Behauptung, Menschen
und Tiere seien gleich, habe ich niemals, weder wörtlich noch sinngemäss gesagt, nicht
einmal gedacht (die nichtmenschlichen Tiere haben zB kein Bedürfnis nach einem
Mobiltelefon). Diese absurde Unterstellung bildete den Auftakt zum vorliegenden
Schächt-Prozess gegen mich, der durch alle Instanzen hindurch von derartiger Willkür
geprägt war.
Gefängnis für wahre Meinungsäusserungen
Ich muss ins Gefängnis für die folgende Äusserung zum Schächten,
an welcher keine der Vorinstanzen etwas Unwahres nachweisen konnte:
"... kann man sich vorstellen, wie in bürokratisch
organisierter Schichtarbeit Hundertausenden bei vollem Bewusstsein die Kehle
durchgeschnitten wird. Der durchschnittene Kehlkopf und das in die Luftröhre
einströmende Blut ermöglichen kein Schreien - lautlose Qualen, entsetzliche Todesangst.
Doch halt - dieses Massaker geht nicht auf das Konto von Nazischergen, sondern von Juden
und Moslems; und die Opfer sind Kälber, Rinder und Schafe, die ebenso leidensfähig sind
wie wir Menschen."
Meine Verurteilung läuft darauf hinaus, dass man mich dafür
verantwortlich macht, dass sich die Schächt-Juden wegen ihrer bestialischen
Schächt-Tradition unbeliebt machen. Der Antirassismus-Artikel wird willkürlich so
ausgelegt, dass jede Kritik verboten wird, welche dem Ansehen der Juden schaden könnte.
Nicht unmenschliches Verhalten von Juden und Moslems wird bestraft, sondern die
berechtigte Kritik an dieser scheinheiligen, blasphemischen Unmoral!
Der sozialdemokratische Bülacher Einzelrichter Hohler - der mit einem
Freispruch wohl seinen Richterposten verloren hätte - konstruierte die folgende
Rassendiskriminierung in obiges Zitat hinein: "Massenmord an Juden würde dem
Schächten von Tieren entsprechen. Diese Äusserung setzt Juden und Moslems auf die Stufe
von Nazis herab und das Schächten dem Holocaust gleich. Darüber hinaus liegt darin eine
gröbliche Verunglimpfung der ermordeten Juden, werden sie doch damit indirekt mit
geschächteten Tieren verglichen. "
Ich habe nie ermordete Juden mit Tieren verglichen, sondern
Schächtjuden mit Nazis. Dieser angeblich rassendiskriminierende Text ist einem Appell an
die in der Schweiz lebenden liberalen Juden entnommen, in dem ich zur Unterstützung
unseres tierschützerischen Kampfes gegen das Schächten aufgerufen habe. Darin wird in
bewusst aufrüttelnder Weise an die Einsicht appelliert, dass höhere Säugetiere das
Durchschneiden der Kehle bei vollem Bewusstsein ähnlich schrecklich erleben, wie das
Menschen - zB Kinder! - erleben würden: entsetzliche Todesangst und Qualen. Die
Anspielung auf Nazi-Verbrechen appelliert an die Juden, aufgrund der tragischen Erfahrung
ihres Volkes das Bewusstsein zu entwickeln, ähnliche Massenverbrechen gegenüber anderen
wehrlosen Lebewesen als solche zu erkennen. Die haltlose rassendiskriminierende
Interpretation dieses Textes durch den Einzelrichter vermag überhaupt nur deshalb einen
Anschein von Richtigkeit zu erwecken, weil die Umstände - der Textzusammenhang in der
Originalpublikation, welcher Sinn und Zweck dieser Sätze festlegt - unbeachtet geblieben
sind. Diese Beurteilung als rassendiskriminerend steht im Widerspruch zur Feststellung des
gleichen Einzelrichters, das Schächten dürfe als "grausam, bestialisch,
tierquälerisch oder pervers" bezeichnet werden. Nach allgemeinem Sprachgebrauch
nennt man jemanden, der mordet, einen Mörder, jemand der Unmenschlichkeiten begeht, einen
Unmenschen. Gilt das nicht mehr, sobald die Täter Juden sind?
Gefängnis für eine sachlich begründete Frage
Ein Leitartikel in der "Züri Woche" vom 10. September 1998
trug den Titel "Wer Fragen stellt, ist noch lange kein Antisemit". Diese
Auffassung vertritt der Verlagsleiter des in Zürich erscheinenden "Israelitischen
Wochenblattes", Joseph Wormser. Was also massgebliche Exponenten des Schweizer
Judentums nicht als antisemitisch beurteilen, ist in diesem politischen Prozess wegen
angeblichem Antisemitismus mit Gefängnis bestraft worden, nämlich die Frage an die
jüdische Bundesrätin Dreifuss, welche sich für die Tolerierung des grausamen
Schächtens einsetzt, ob sie gegenüber Menschenfressern auch so tolerant wäre.
Tatsächlich liegen Menschenfresserei und das Fressen qualvoll
getöteter Tiere nach meiner Auffassung von Ethik und Menschlichkeit nicht weit
auseinander. Wilhelm Busch hat darüber folgendes geschrieben: "Wahre menschliche
Kultur gibt es erst, wenn nicht nur die Menschenfresserei, sondern jeder Fleischgenuss als
Kannibalismus gilt."
Die Botschaft des Bundesrates und die juristische
Fachliteratur definieren Rassismus ganz anders
In der Botschaft zum Antirassismus-Gesetz schrieb der Bundesrat:
Die Gefährdung des geschützten Rechtsgutes liegt in der Unentrinnbarkeit der
Kriterien, da sich diese jeder Bemühung um Intergrierung entziehen. Seiner Abstammung
kann ein Mensch sich nicht entledigen. Diese Unentrinnbarkeit liegt im Zusammenhang
mit dem Schächten gerade nicht vor. Die jüdische Religion schreibt nicht vor, es müsse
Fleisch gegessen werden, sondern schränkt das Fleischessen im Gegenteil ein (zB darf
Schweinefleisch grundsätzlich nicht gegessen werden). Jeder Jude, der Schächtfleisch
isst, tut dies aus einem freien Willensentschluss heraus und einzig und allein aus
kulinarischen Gründen. Fleisch ist ein reines Genussmittel, für eine gesunde Ernährung
überhaupt nicht nötig. Die schweizerische und die deutsche Gesellschaft für Ernährung,
wie auch die Krebshilfe Schweiz, die Herzstiftung etc empfehlen alle, den Fleischkonsum
möglichst einzuschränken.
Nach Prof Niggli, Kommentar zur Rassendiskriminierung,
liegt Rassismus dann vor, ...wenn der Gleichheitsgrundsatz dadurch verletzt wird,
dass eine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund an den Kriterien der Rasse, Ethnie oder
Religion anknüpft. Meine Kritik am Schächten und an den Schächtjuden hat einen
für jedermann ersichtlichen sachlichen Grund: Tierquälerei.
Nach Robert Rom, "Die Behandlung der Rassendiskriminierung im schweizerischen
Strafrecht", Dissertation Uni Zürich, versteht man unter Rassismus die
Ideologie der Überlegenheit einer oder mehrerer Rassen bzw die Unterlegenheit und
Minderwertigkeit anderer Rassen. Diese Ideologie entspringt dem Glauben, dass die
überlegene Rasse sich durch unveränderbare biologische, physische, charakterliche oder
kulturelle Eigenschaften von anderen Rassen abhebe... Rassendiskriminierung äussert sich
in einer willkürlichen, dh unsachlichen und ungerechten Ungleichbehandlung von Personen
oder Personengruppen allein aufgrund ihrer Rasse und unabhängig von deren tatsächlichen
Verhalten oder sachlichen, gerechtfertigten Kriterien. Ziel der Ungleichbehandlung ist die
Herabsetzung, Zurücksetzung und Benachteiligung.
Meine Publikationen zum Schächten haben nicht im entferntesten etwas
mit diesem strafrechtlichen Rassismus-Begriff zu tun. Meine Kritik ist zwar scharf, aber
für jedermann erkennbar sachlich begründet - unabhängig davon, ob er meine Auffassung
teilt oder nicht. Es ist grotesk, in der Bezeichnung von Tierquälern als Unmenschen eine
Rassendiskriminierung sehen zu wollen.
Das Obergericht hat der israelitischen Cultusgemeinde die Parteistellung im
Schächtprozess abgesprochen mit der Begründung: "Die Anklagesachverhalte kreisen
sämtliche um das vom Angeklagten kritisierte Schächten, das nur von einem Teil der Juden
praktiziert bzw als Gebot eingehalten wird... Damit kann nun aber nicht von einer Gruppe
von gleichartig direkt und unmittelbar Betroffenen ausgegangen werden, die überdies und
insbesondere von der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich repräsentativ vertreten werden
könnten." Die gleichen Richter haben mich dann zwei Wochen später mit der
gegenteiligen Begründung verurteilt, nämlich meine Schächt-Kritik spreche allen Juden
die Menschenwürde ab. Das ist widersprüchlich, und ein widersprüchliches Urteil
verletzt das Willkürverbot, doch diese Willkür wurde vom Zürcher Kassationsgericht und
vom Bundesgericht mit ein paar nichtssagenden Phrasen gedeckt - wie alle anderen
Widersprüche und willkürlichen Urteilsbegründungen in diesem Prozess auch. Das sind
typische Merkmale eines politischen Prozesses gegen politisch Verfolgte.
Einzelrichter Hohler räumt in seinem Urteil ein: "Bekannt ist,
dass nur ein kleiner Teil der jüdischen Bevölkerung sich ans Schächten hält. Dem
Ritual kommt daher keine grundsätzliche, tragende Bedeutung für das Judentum zu."
Die inkriminierte Kritik an den Juden, welche Schächtfleisch essen, richtet sich somit
offensichtlich nicht gegen ein Rassenmerkmal, auch nicht gegen ein wesentliches
Religionsmerkmal, sondern gegen ein tierquälerisches Verhalten einzig und allein um eines
kulinarischen Genusses willen. Der Rassismus-Tatbestand ist deshalb klar nicht erfüllt,
die Verurteilung erfolgt nicht nach Recht und Gesetz, sondern aus politischen Gründen.
Die Justiz als Machtmittel der Politik!
Ist alles erlaubt, was im Talmud steht?
Das herrschende Regime in der Schweiz hat mir mit Hilfe der
regimehörigen Justiz meine tierschützerische Kritik an den Schächt-Juden bei
Gefängnisstrafe verboten mit der Begründung, das Schächten sei ein tragendes
Element des jüdischen Glaubens. Das zwingt mich, etwas weiter auszuholen und
aufzuzeigen, welche Perversitäten laut Talmud sonst noch tragende Elemente des
jüdischen Glaubens sind, die ebenfalls geschützt werden müssten, zB das Berauben
von Nich-Juden durch Juden:
Die Schächtjuden rechtfertigen ihre Tierquälerei mit dem Talmud und
die Gerichte haben darum das Schächten als grundlegendes Glaubenselement des
Judentums bezeichnet. Es ist deshalb interessant, was sonst noch alles im Talmud
steht und deshalb also auch grundlegend für das Judentum ist. So werden zum Beispiel im
Talmud alle Nichtjuden dem Vieh gleichgesetzt, von Gott nur dazu geschaffen, um von den
Juden unterdrückt und ausgebeutet zu werden, wie die folgenden Zitate aus dem Talmud
belegen (es gibt noch mehr davon, hier werden nur einige wenige wiedergegeben):
"Wer die Scharen der Nichtjuden sieht, spreche: Beschämt ist
Eure Mutter, zu Schande, die euch geboren hat."
"Wer die Gräber der Nichtjuden sieht, spreche: Beschämt ist
eure Mutter, zu Schanden, die euch geboren hat."
"Wenn ein Nichtjude oder ein Sklave einer Israelitin beiwohnt,
so ist das Kind ein Hurenkind."
"... Nichtjuden, sie sind ja ebenfalls
Menschen? - Nicht doch, es heisst: ihr aber seid meine Schafe, die Schafe
meiner Weide, Menschen seid ihr; ihr heisst Menschen, die Nichtjuden aber
heissen nicht Menschen."
"Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sind wie ein
herrenloses Gut und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie."
Dass das Bundesgericht behaupten kann, mein Vorwurf an die
Schächtjuden, sie hätten - wie die Nazis - einen Überlegenheitswahn, sei unberechtigt
und stelle deshalb eine strafbare Herabminderung dar, ist vor dem Hintergrund dieses
unsäglichen Rassismus im Talmud nur mit der politischen Willkür zu erklären, die sich
wie ein roter Faden durch den ganzen Schächtprozess hindurchzieht. Dies gilt auch für
den Satz, das Schächten sei eine "verwerfliche Ideologie". Eine Ideologie,
welche bestialische Tierquälerei als Gebot Gottes hinstellt, muss als
verwerflich kritisiert werden dürfen, soll die Meinungsäusserungsfreiheit
nicht nur toter Buchstaben sein.
Man mag einwenden, diese Zitate seien aus dem Zusammenhang gerissen. Ich habe diese Zitate
im Zusammenhang gelesen und festgestellt, dass es gar keinen Zusammenhang gibt. Der Talmud
ist eine zwölfbändige, mehr oder weniger zusammenhanglose Sammlung lächerlicher,
ziemlich primitiver Phrasen. Lange Kapitel sind zB der Frage gewidmet, ob und unter
welchen Umständen am Sabbat gefundenes Gold vom Boden aufgelesen werden darf.
Man mag weiter einwenden, das heutige, moderne Judentum lebe wohl
kaum mehr nach diesen Talmud-Vorschriften, bzw würde diese so umdeuten, dass sie in die
heutige Welt passen. Das wirft aber die Frage auf: Warum wird dann nicht auch diese
tierquälerische Schächttradition heutiger Kultur und Menschlichkeit angepasst? Und ob
die Sätze über Nichtjuden heute keine Wirkung mehr haben, ist sehr fraglich, wenn der
Umgang mit Nichtjuden in Israel beobachtet wird. Der oberste Gerichtshof Israels hat die
schwere Folterung von Nichtjuden (Palästinensern) durch die Polizei ausdrücklich
gebilligt. In der NZZ vom 12.1.1998 stand darüber:
Erlaubnis zur Folterung eines Häftlings in Israel.
Das Oberste Gericht Israels hat am Sonntag mit fünf gegen vier Stimmen
entschieden, dass der Geheimdienst beim Verhör des mutmasslichen Terroristenführers
Abdel Rahmans Ranimat physischen Druck anwenden darf. ... Bezeichnend ist, dass das Urteil
nicht bloss von gemässigtem Druck spricht, der zum Beispiel Schlafentzug, Fesselung mit
Hand- und Fussschellen, heftiges Schütteln oder die Stülpung eines Sackes über den Kopf
umfasst, da solches dem Geheimdienst ja sowieso gestattet ist...."
Sicher leben nicht alle Juden nach dem Talmud, ja sogar mehrheitlich
nicht. Diese sind aber auch nicht von meiner Schächtkritik betroffen!
Laut Talmud sind Ehebrecherinnen durch Verbrennung oder Erdrosselung
hinzurichten. Der Talmud ist die grundlegende Religionsschrift des Judentums. Ist also die
Hinrichtung von Ehebrecherinnen durch Verbrennung oder Erdrosselung ein "tragendes
Element" des heutigen Judentums wie das Schächten und darum ebenfalls durch das
Rassendiskriminierungsverbot geschützt? Wie kommen die Richter dazu, meine Aussage, die
Juden hätten den Wahn, das auserwählte Volk zu sein, als rassistisch zu beurteilen? Ist
es kein religiöser Auserwähltseins-Wahn, alle Anders- und Nichtgläubigen als
Nichtmenschen zu betrachten? Dass der Talmud nicht wegen Rassismus verboten wird wie
Bücher, die sich kritisch mit dem Judentum und dem Zweiten Weltkrieg befassen, bestätigt
nur, was ich vorausgesehen habe, dass das Antirassismusgesetz als Maulkorbgesetz einseitig
zugunsten der Juden geschaffen wurde. Kein anderes Land könnte wie Israel schwere Folter
gegen Minderheiten und Ausländer höchstrichterlich billigen, ohne einen weltweiten
Aufschrei der Empörung und globale Sanktionen. Was an krankhafter
Religiosität und Diskriminierung von Nichtjuden in Israel abläuft,
beschreibt der in Israel lebende jüdische Buchautor Israel Shahak,
eremitierter Professor der Hebronn-Universität, in seinem Buch Jüdische
Geschichte, Jüdische Religion. Shahak war Häftling im berüchtigten KZ
Bergen-Belsen und weiss von was er spricht, wenn er heute als Präsident der Israelischen
Liga für Menschenrechte gegen die nazi-ähnliche Unterdrückung und Diskriminierung der
Araber in Israel und Palästina kämpf und für die Abschaffung der jüdischen
(talmudischen) Religion eintritt, die er als friedensgefährdend bezeichnet.
Das Buch ist, inkl Versandkosten, für Fr 30.- beim VgT erhältlich. Das englische
Original ist vollständig im Internet unter www.biblebelievers.org.au/jewhis1.htm
Diskriminierendes Diskriminierungsverbot
Das für politische Zwecke geschaffene und missbrauchte
Antirassismus-Maulkorb-Gesetz wirft das Schweizer Gerichtswesen in Verhältnisse zurück,
die erschreckend den Inquisitionsprozessen gleichen. Man sage nicht, der Rassismusartikel
sei demokratisch vom Volk gutgeheissen worden. Richtig ist, dass nur eine knappe Mehrheit
zustande kam und dass die Stimmbürger vom Bundesrat regelrecht angelogen wurden, indem in
unwahrer Weise versprochen wurde, das Gesetz richte sich nicht gegen den Normalbürger,
sondern nur gegen unverbesserliche Neonazis und ähnliches. Das
Rassendiskriminierungsverbot, das sog Antirassismusgesetz (ARG), wurde dem Stimmbürger
als Mittel gegen Diskriminierungen verkauft - wer möchte da dagegen sein! -, ist jedoch
in höchstem Masse selbst diskriminierend: Nur ethnische und religiöse Gruppen werden vor
Diskriminierung geschützt. Dagegen darf über die Schweizer oder über uns Tierschützer
ungestraft alles gesagt werden, was umgekehrt - gegen Juden gerichtet - mit Gefängnis
bestraft wird:
Am 16. März 1998 habe ich der Bezirksanwaltschaft Zürich eine
Strafanzeige eingereicht mit dem Antrag, in der Zentralbibliothek Zürich, in der
Bibliothek der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich und in der Universitätsbibliothek
Basel den Talmud zu konfiszieren, in welchem die vorne zitierten extrem rassistischen
Texte gegen die Nicht-Juden stehen. Am 31. März teilte mir die Bezirksanwaltschaft
Zürich (Bezirksanwalt Geiger) mit, dass auf die Anzeige nicht eingetreten werde:
"Ich beabsichtige nicht, die Richtigkeit Ihrer Feststellungen nachzuprüfen bzw mich
auf eine religionswissenschaftliche Diskussion einzulassen... Ich muss Sie bitten, unsere
Zeit nicht mit derart unsinnigen Anzeigen zu verschwenden."
Ein jüdischer Kürschner hat uns Tierschützer in der WELTWOCHE vom
14. März 1996, als Nazis beschimpft, weil wir zum Boykott der grausamen Pelzmode
aufrufen. Auf unsere Anzeige hin hat die Basler Anklagebehörde festgehalten, dass damit
das Diskriminierungsverbot nicht verletzt worden sei. Für den umgekehrten Fall wurde ich
zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt, weil ich Schächtjuden mit Nazis verglich.
Dabei hatte ich - im Gegensatz zu diesem jüdischen Kürschner - gute Gründe für meine
Kritik, denn das Schächten stellt eine Unmenschlichkeit dar, die gar nicht scharf genug
kritisiert werden kann. Diese Einseitigkeit des Diskriminierungsverbotes bzw dessen
missbräuchliche politische Anwendung verletzt das verfassungsmässige Gleichheitsgebot.
Keiner anderen Volksgruppe ist es bisher gelungen, derartige verfassungswidrige
Sonderrechte gesetzlich zu verankern und gegen ihr nicht genehme Bücher und Ansichten die
Strafjustiz einsetzen zu können.
Dieser jüdische Kürschner, der uns mit Nazis verglich, heisst Hans
Mayer. Er betreibt sein tierquälerisches Handwerk in Bubendorf/BL. Im Namen der von mir
gegründeten "Schweizerischen Glaubensgemeinschaft militanter Tierschützer"
reichte ich eine Rassismus-Strafanzeige ein. Die Basler Strafbehörden stellten das
Verfahren am 8. August 1996 ein. Eine gegen die Menschenwürde verstossende Herabsetzung
von Tierschützern durch Juden ist also auch dann erlaubt, wenn diese als
Religionsgemeinschaft organisiert sind. In der Schweiz sind nicht mehr alle Bürger vor
dem Gesetz gleich. Das zeigt sich auch an folgendem Fall, wo der Rassismus-Tatbestand
ebenfalls verneint wurde, weil sich die herabwürdigenden Angriffe eben nicht gegen Juden
richteten:
In seinem Buch "Die Antwort" (Aristoteles-Verlag) äussert
sich der Jude Bruno Cohn aufhetzerisch und beleidigend gegen das Christentum und gegen das
Schweizervolk. Seite 376 schreibt er: "Dieser in der unrühmlichen schweizerischen
Rechtsgeschichte allgemein als 'Schächtartikel' ... bekannt gewordene Paragraph des
Grundgesetzes war ein recht plumper Angriff auf die Juden..." Auf Seite 377, auf die
Schweiz bezogen: "... ein geistig eher rückschrittliches Volk...". Und
schliesslich schreibt er auf Seite 376 auch noch, Rabbi Meir ben Baruch von Rothenburg
hätte es eher verdient, Schweizer Nationalheld zu sein, als Wilhelm Tell. Die
Bezirksanwaltschaft Zürich hat diese Beleidigung eines ganzen Volkes als
"wissenschaftliches, differenziert argumentierendes Buch" beurteilt und meine
Anzeige wegen Rassismus abgewiesen. Die Anzeige sei leichtfertig erfolgt, weshalb mir als
Anzeigeerstatter die Verfahrenskosten von 715 Fr überbunden wurden.
Sigmund Feigel, Ehrenpräsident und Anwalt der Israelitischen
Cultusgemeinde Zürich, hat über Radio DRS die rund 45 Prozent der Schweizer
Stimmbürger, welche das untaugliche Antirassismusgesetz abgelehnt haben, als "das
grösste politische Lumpengesindel" bezeichnet. Das ist legal. Nicht legal ist
hingegen meine Kritik am schächtenden Lumpengesindel.
Beim Vollzug des Antirassismusgesetzes kommt es offensichtlich nicht
darauf an, WAS gesagt wird, sondern WER es sagt. Während vorgegeben wird, mit diesem
Gesetz die Diskriminierung zu bekämpfen, wird es selbst zu einem Instrument für
staatliche Diskriminierung und Repressionen gegen unbequeme politische Minderheiten. Wer
bisher noch nicht realsiert hat, was in diesem Staat vor sich geht, der begreift
hoffentlich jetzt anhand dieser Beispiele den Zustand der Nation, der von Meinungsterror
und Justizwillkür geprägt ist.
Das Antirassismusgesetz schafft Sonderrechte für Juden, und wer sich
auf solche Art und Weise Sonderrechte zu verschaffen sucht, der muss sich nicht wundern,
wenn er sich unbeliebt macht. Und wenn sich Juden unbeliebt machen, sind immer die
Antisemiten schuld, so einfach ist das. Durch diesen sprachlichen Missbrauch ist der
Begriff Antisemitismus seiner einst tragischen Bedeutung auf unverantwortliche Weise
entleert worden. Er wird für politische Interessen und für Gold und Dollars missbraucht.
DAS empfinde ich als geschmacklose Beleidigung der vom Nazi-Regime Ermordeten, nicht den
Vergleich des Schächtens mit Naziverbrechen.
Um die Absurdität und Einseitigkeit der heutigen
Antirassismus-Neurose aufzuzeigen, habe ich eine Anzeige wegen Rassendiskriminierung gegen
die folgenden Veröffentlichungen eingereicht:
1. Rätoromanisches Wörterbuch
Im rätoromanischen Wörterbuch VOCABULARI ROMONTSCH von Ramun Vieli und Alexi Decurtins,
1980 in zweiter Auflage erschienen im Verlag Ligia Romontscha, Chur, werden dem Wort
"Jude" zwei Bedeutungen zugeschrieben: Israelit und "Wucherer". Für
beides wird das rätoromanische Wort "gediu" angegeben.
Nach der im Schächtprozess gegen mich angewendeten Rechtsprechung stellt dies eine
rassendiskriminierende "Gleichsetzung" der Juden mit Wucherern dar. Damit werden
Juden - so ähnlich haben die Richter im Schächtprozess argumentiert - als Menschen
dargestellt, die ausgegrenzt und verfolgt werden müssen.
Die Bezirksanwaltschaft Bülach, die gegen mich im Schächtprozess Anklage erhoben hatte,
sah darin jedoch nichts Rassendiskriminierendes und wies meine Anzeige ab.
2. Sonntags Zeitung vom 5.3.00: "Sie missbrauchen die Opfer"
In diesem Artikel in der Sonntagszeitung wird gewissen jüdischen Kreisen
"Gaunerei" vorgeworfen; sie würden den Holocaust dazu missbrauchen, um Geld zu
machen. Dabei ist zu Beachten, dass die kantonalen Gerichte im Schächtprozess gegen mich
ausdrücklich festgehalten haben, auch Kritik, die nicht gegen die Juden insgesamt,
sondern nur gegen gewisse Juden gerichtet sei, erfülle die Rassismus-Strafnorm, da ALLE
Juden geschützt seien. Nach der Logik des Schächtprozesses werden in diesem
Zeitungsartikel Juden als Gauner bezeichnet und damit als minderwertige Menschen
dargestellt, die verfolgt werden müssen.
Die Bezirksanwaltschaft Bülach sah aber auch hier nichts Rassendiskriminierendes. Es
kommt eben nicht darauf an, WAS gesagt wird, sonder WER etwas sagt.
3. Antisemitismus in Werken von Goethe
Gemäss der (Un-)Rechtsprechung im Schächtprozess müssten die Werke Goethes, denen die
folgenden Zitate entnommen sind, ebenfalls als rassendiskriminierend verboten werden:
"Du kennst das Volk, das man die Juden nennt.... sie haben einen Glauben, der sie
berechtigt, die Fremden zu berauben... Der Jude liebt das Geld und fürchtet die Gefahr.
Er weiss mit leichter Müh' und ohne viel zu wagen, durch Handel und durch Zins Geld aus
dem Land zu tragen... Auch finden sie durch Geld den Schlüssel aller Herzen, und kein
Geheimnis ist vor ihnen wohl verwahrt... Sie wissen jedermann durch Borg und Tausch zu
fassen; der kommt nicht los, der sich nur einmal eingelassen..." (Goethe, Das
Jahrmarktsfest zu Plundersweilen).
"Das israelitische Volk hat niemals viel getaugt...; es besitzt wenig Tugenden und
die meisten Fehler anderer Völker" (Johann Wolfgang Goethe - Wilhelm Meisters
Wanderjahre)
4. "Antisemitismus" in Werken von Pestalozzi
"Es war ein gesegnetes Dorf, aber Juden ... nisteten sich ein, wurden reich und das
Dorf arm. Jetzt stehen die Kinder seiner ehemals gesegneten Häuser täglich als Bettler
vor den harten Türen der Juden, und die armen Leute müssen in allweg tun, was die
Judengasse will... Wo Juden und Judengenossen sich einnisten, da ist ausser der Judengasse
kein Gemeingeist mehr denkbar..." (Pestalozzis sämtl Werke, Ausgabe Seyffarth 1901).
"Selber die ungöttliche Kunst und das alle reinen Fundamente der Wahrheit, Weisheit
und Frömmigkeit misskennende Spielwerk des Talmuds ist mitten in seinem Unsinn ein
äusserst merkwürdiges Denkmal der hohen gesetzgeberischen Kunst, durch welche das
jüdische Volk zu einer, wenn auch noch so einseitigen und irregelenkten Ausbildung seiner
Geisteskräfte hingeführt worden ist, beim sittlichen und religiösen Verderben dieses
Volkes, dem letzten Bettlerjuden in den Erwerbsmitteln von Eigentum ein Übergewicht gibt,
zu welchem der arme und eigentumslose Mann, der nicht Jude ist, in keinem Reiche der Welt
noch gelangt ist." (Pestalozzis sämtl Werke, Ausgabe Seyffarth 1902).
Die Bezirksanwaltschaft Bülach, die gegen mich Anklage erhoben hatte, wies diese Anzeige
zurück und erliess eine Nichtanhandnahmeverfügung mit der Begründung, durch
diese Äusserungen würde "weder die Menschenwürde gewisser Menschen oder Gruppen
noch der öffentliche Friede " verletzt oder beeinträchtigt - eine Feststellung, die
genauso auf meine Äusserungen zum Schächten zutrifft, für die ich zu Gefängnis
verurteilt worden bin. Die Lächerlichkeit eines Rassismus-Urteil gegen die Werke Goethes
und Pestalozzis musste aus politischen Gründen vermieden werden, so wie ich aus
politischen Gründen verurteilt werden musste. Aufgrund der Gehirnwäsche durch
Staatskundeunterricht und die regimehörigen Medien glauben die meisten Schweizer Bürger
immer noch, politische Justiz gäbe es nur in marxistischen und faschistischen Staaten.
Nach meiner Verurteilung im Schächtprozess meldete sich eine Jüdin
(inzwischen leider verstorben) wie folgt zu Wort:
Ich bin Jüdin und lehne das Schächten als schreckliche
Tierquälerei ab. Diese Tradition mag vor langer Zeit einmal sinnvoll gewesen sein, als es
noch keine Möglichkeit gab, die Tiere vor dem Schlachten zu betäuben. Heute ist es eine
unnötige Tierquälerei. Erwin Kessler hat ganz recht mit seiner Kritik, und es ist
tragisch, dass er hierfür ins Gefängnis muss. Ich finde seine Kritik nicht
antisemitisch.
Dr med dent Hannah Horvatin, Meilen
*
Jesus lehnt sich
gegen die Korruption im Gotteshaus auf, schimpft die Schriftgelehrten "Heuchler und
Schlangenbrut" und wirft die Geldwechsler und Händler aus dem Tempel - er wird
gekreuzigt.
Mahatma Gandhi übt
gewaltlosen Widerstand gegen die Unterdrücker und Ausbeuter seines Landes und führt sein
Volk in die politische Unabhängigkeit - er wird ermordet.
Erwin Kessler übt
beissende Kritik am vorsintflutlichen Schächten und setzt sich mit seinem Herzblut für
die geschundenen Tiere ein - er muss hinter Gitter.
Erica Kalika Blöchlinger, Raum der Stille,
Bern
*
Ausführlicher, laufend nachgeführter Bericht über die
Schächtprozesse gegen Erwin Kessler: www.vgt.ch/justizwillkuer/schaecht-prozess.htm
Inhaltsverzeichnis VN01-1
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