30. November 2004

Völlig neue rechtliche Möglichkeiten für Tierschützer

Das  Urteil des Zürcher Obergerichtes vom 29. November 2004 eröffnet Tierschützern ungeahnte neue rechtliche Möglichkeiten. Künftig können sich Tierschützer an Tierquälern, Bundesräten, Regierungsräten, Veterinärbeamten und Richtern rächen, indem sie diese dadurch schikanieren, dass sie sie irgendwo für unbestimmte Zeit festhalten. Die Angegriffenen dürfen sich laut Obergericht in einer solchen Notwehrsituation nicht wehren. Laut Obergericht verlangt das Gesetz, dass in Notwehrsituationen das mildeste Mittel zur Abwehr des rechtswidrigen Angriffes eingesetzt werde und das sei - so das Obergericht - in einer solchen Situation das passive Abwarten, bis es dem Angreifer verleide und er weggehen. Irgendwann wird dieser ja essen oder schlafen wollen, meinte gestern  Oberrichter Spiess, der der Partei der Schweizer Demokraten (SD) angehört. Die beiden anderen Richter - Schätzle und Muheim - schlossen sich diesen - wie sie betonten - "sorgfältigen Ausführungen von Oberrichter Spiess" kopfnickend an.

Da dieses Obergerichtsurteil bereits rechtskräftig ist, kann dieses neue Recht sofort angewendet werden. Wir empfehlen, dies vorerst einmal bei diesen drei Oberrichtern  zu üben, welche die neue Rechtslage ja schon kennen. Andere Opfer sollten aus Sicherheitsgründen erst angegangen werden, wenn sich das neue Recht herumgesprochen hat und die Opfer wissen, dass sie sich nicht wehren dürfen.

Sollte sich ein rechtsunkundiges Opfer mit einem kurzen Sprutz aus einem Pfefferspray wehren, so wird der Angreifer für das eventuelle  kurze leichte Brennen in den Auge durch die Genugtuung entschädigt, dass das sich wehrende Opfer zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt werden wird wie gestern VgT-Präsident Erwin Kessler.

Wenn das keine schöne Aussichten sind für all Tierschützer, welche bisher tatenlose zusehen mussten, wie Tierquäler und ihre Helfershelfer in Regierung, Verwaltung und Justiz straflos ihrem mafiosen Treiben huldigen konnten!


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