29. November 2004, aktualisiert am 15. Oktober 2005:

Schächtprozess Nr 2:
Urteil des Obergerichtes:
5 Monate Gefängnis unbedingt
Erwin Kessler hat dagegen Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt (Beschwerde von Erwin Kessler, - Ergänzung des amtlichen Verteidigers). Das Kassationsgericht hat die Beschwerde am 4. Oktober 2005 gutgeheissen und das Urteil des Obergerichtes aufgehoben! (Entscheid des Kassationsgerichtes)

Verantwortlich für dieses neue politische Willkürurteil gegen Erwin Kessler sind folgende Oberrichter: Dr Schätzle (Vorsitzender), Christoph Spiess (Referent, Partei der Schweizer Demokraten), Muheim (Ersatzrichter).

Kürzlich wurde der Bieler Polizeidirektor Jürg Scherrer, der vom Berner Obergericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden war, vom Bundesgericht freigesprochen (mehr dazu hier). Die Begründung trifft genau auch auf Erwin Kessler zu. Aber Erwin Kessler ist eben kein hochrangiger Politiker, sondern ein unbequemer, vom Establishment verfolgter Tierschützer, für den das Recht nicht gleich angewendet wird. Das Rasssendiskriminierungsverbot wird vielmehr für politische Zwecke missbraucht, um unbequeme Stimmen zum Schweigen zu bringen.

Das Urteil stellt das vorläufige Ergebnis eines von Anfang an willkürlich und krass menschenrechtswidrig geführten, politischen Prozess dar. Der Angeklagte VgT-Präsident Erwin Kessler war im ganzen Verfahren überhaupt nicht materielle verteidigt, obwohl er vom Gericht gezwungen wurde, sicht amtlich verteidigen zu lassen. Eine menschenrechtskonforme wirksame Verteidigung wurde dann aber von allen Instanzen hintertrieben (siehe Rückweisungsgesuch).

Die Urteilsbegründung basiert auf Sachverhalts- und Motiv-Spekulationen sowie Tatsachenverdrehungen und Rechtsbeugung. In einem Gutachten bezeichnet der renommierte freiburger Rechtsprofessor Franz Riklin dieses Urteil als "Wundertüte" voller Widersprüche.

Das Obergericht beurteilte den von Erwin Kessler gemachten Vergleich von Tierquälerei und Menschenquälerei als "menschenverachtend", obwohl dieser Vergleich objektiv-wissenschaftlich (biologisch) berechtigt ist, denn ein Kalb, das geschächtet wird, erlebt Angst und Schmerz nicht  wesentlich anders als ein Kleinkind, das gequält wird. Mit seiner Geringschätzung von tierlichem Leiden entlarvte das Gericht seine tierverachtende Einstellung, welche im Kern das ganze Urteil ausmacht.

In der Debatte um die Aufhebung des Schächtverbotes haben Schächtjuden und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (in einem offiziellen Positionspapier) systematisch die Lüge verbreitet, das Schächten sei eine humane Schlachtmethode und schmerze nicht mehr als, wenn man sich in den Finger schneide. Dies hat Erwin Kessler in den VgT-Nachrichten als widerliche Verlogenheit bezeichnet (siehe Jüdische Lügen zum Schächten) und wurde nun auch deswegen zu Gefängnis verurteilt.

Erwin Kessler wurde auch wegen "Rassendiskriminierung" zu Gefängnis verurteilt, weil er in den VgT-Nachrichten eine Seite aus einem Buch des beliebten Tiergeschichten-Dichters Manfred Kyber abgedruckt hatte - unverändert und kommentarlos. Das Buch ist im Buchhandel frei erhältlich und gemäss einer Verfügung der Bezirksanwaltschaft Zürich ausdrücklich nicht rassendiskriminierend (mehr dazu...).

In einem Nebenpunkt wurde Erwin Kessler auch wegen Körperverletzung, begangen in angeblichem Notwehrexzess, zu Gefängnis verurteilt. Diesbezüglich schafft das Urteil eine neue Rechtssituation, die künftig auch Tierschützern zugute kommt (mehr dazu...).

In seinem Schlusswort sagte Erwin Kessler folgendes:

In der letzten Weltwoche wurde behauptet, ich würde fast nur noch Rechtsbücher lesen. Das ist Unsinn. Zur Zeit lese ich das Buch "Walden" des amerikanischen Schriftstellers Henry David Thoreau. Er lebte im vorigen Jahrhundert und seine gesellschaftskritischen Veröffentlichungen hatten bedeutenden Einfluss auf seine Zeitgenossen. Er bot flüchtenden Sklaven auf dem Weg nach Kanada Unterkunft und Versteck. Wegen seinen Protesten gegen die Sklaverei sass er im Gefängnis. Viele bedeutende Menschen, welche Missstände ihrer Zeit den Kampf ansagten, waren im Gefängnis, nach dem Buchstaben des Gesetzes vielleicht sogar zu recht. Dennoch sagen solche Verurteilungen mehr über die Zustände in Staat, Gesellschaft und Justiz als über die verurteilten Kämpfer gegen Unrecht. Und das hohe Gericht kann auch in meinem Fall Rechtsstaatlichkeit heucheln wie es will: Es ist ganz offensichtlich ein politischer Prozess und das Rassismusverbot wird für politische Zwecke missbraucht, weil man mir sonst nichts vorwerfen kann.

Der Staat hat mich gezwungen, mich anwaltlich verteidigen zu lassen. Gleichzeitig hat der gleiche Staat alles unternommen, um eine wirksame Verteidigung zu verhindern. Das Verfahren war von Anfang bis Schluss krass menschenrechtswidrig. Das Obergericht hätte die Möglichkeit gehabt, diesen Mangel mit einer Rückweisung zu beseitigen. Statt dessen hat dieses Gericht die Menschenrechtswidrigkeit fortgesetzt offensichtlich mit dem Ziel, mich - koste es was es wolle - raschmöglichst zu verurteilen, mich wieder einmal die Staatsmacht spüren zu lassen und mich zum Schweigen zu bringen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist auf meine Beschwerde gegen die Verurteilung zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt im ersten Schächtprozess eingetreten, hat es offenbar für bedeutsam erachtet, dass jemand wegen Ausübung der Pressefreiheit zu Gefängnis verurteilt wurde. Dies ist bemerkenswert, denn bekanntlich tritt der Gerichtshof wegen Überlastung auf 95 % aller Beschwerden gar nicht ein. Mein Fall ist noch hängig und ich habe keine Zweifel, dass die Schweiz verurteilt werden wird und meine Verurteilung revidiert werden muss. Erst recht wird das mit der jetzigen neuen Verurteilung der Fall, allein schon wegen den menschenrechtswidrigen Verfahrensmängeln, insbesondere der krassen Verhinderung einer wirksamen Verteidigung von Anfang an.

Eine Verurteilung, die auf einem solchen Verfahren beruht, sagt mehr über die Zustände in diesem Staat als über mich aus. Die Schweiz hat die Hexenverfolgungen, an denen übrigens ebenfalls studierte Juristen beteiligt waren, erst vor kaum 200 Jahren überwunden. Aber politisch Verfolgte und politische Willkürurteile gibt es immer noch. Wenigstens kann man mich nur noch ins Gefängnis werfen, nicht mehr auf den Scheiterhaufen. Das ist immerhin ein Kulturfortschritt. Die Überwindung des Massenverbrechens an den Nutztieren wäre auch ein Kulturfortschritt, der aber nicht in Sicht ist, solange sich in diesem Land die Justiz für politische Zwecke einspannen lässt wie damals bei den Hexenverfolgungen.

Die Verteidiger von Erwin Kessler werden fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil einlegen. Es werden sich deshalb das Kassationsgericht des Kantons Zürich sowie das Bundesgericht und dann auch noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dieser Verurteilung befassen müssen.

Auszug aus der Urteilsbegründung:

Mehr zum Schächtprozess.

Fakten, Bilder und Vieoaufnahmen zum grausamen betäubungslosen Schächten


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