29. November 2004,
aktualisiert am 15. Oktober 2005:
Schächtprozess Nr 2: Verantwortlich für dieses neue politische Willkürurteil gegen Erwin Kessler sind folgende Oberrichter: Dr Schätzle (Vorsitzender), Christoph Spiess (Referent, Partei der Schweizer Demokraten), Muheim (Ersatzrichter). Kürzlich wurde der Bieler Polizeidirektor Jürg Scherrer, der vom Berner Obergericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden war, vom Bundesgericht freigesprochen (mehr dazu hier). Die Begründung trifft genau auch auf Erwin Kessler zu. Aber Erwin Kessler ist eben kein hochrangiger Politiker, sondern ein unbequemer, vom Establishment verfolgter Tierschützer, für den das Recht nicht gleich angewendet wird. Das Rasssendiskriminierungsverbot wird vielmehr für politische Zwecke missbraucht, um unbequeme Stimmen zum Schweigen zu bringen. Das Urteil stellt das vorläufige Ergebnis eines von Anfang an willkürlich und krass menschenrechtswidrig geführten, politischen Prozess dar. Der Angeklagte VgT-Präsident Erwin Kessler war im ganzen Verfahren überhaupt nicht materielle verteidigt, obwohl er vom Gericht gezwungen wurde, sicht amtlich verteidigen zu lassen. Eine menschenrechtskonforme wirksame Verteidigung wurde dann aber von allen Instanzen hintertrieben (siehe Rückweisungsgesuch). Die Urteilsbegründung basiert auf Sachverhalts- und Motiv-Spekulationen sowie Tatsachenverdrehungen und Rechtsbeugung. In einem Gutachten bezeichnet der renommierte freiburger Rechtsprofessor Franz Riklin dieses Urteil als "Wundertüte" voller Widersprüche. Das Obergericht beurteilte den von Erwin Kessler gemachten Vergleich von Tierquälerei und Menschenquälerei als "menschenverachtend", obwohl dieser Vergleich objektiv-wissenschaftlich (biologisch) berechtigt ist, denn ein Kalb, das geschächtet wird, erlebt Angst und Schmerz nicht wesentlich anders als ein Kleinkind, das gequält wird. Mit seiner Geringschätzung von tierlichem Leiden entlarvte das Gericht seine tierverachtende Einstellung, welche im Kern das ganze Urteil ausmacht. In der Debatte um die Aufhebung des Schächtverbotes haben Schächtjuden und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (in einem offiziellen Positionspapier) systematisch die Lüge verbreitet, das Schächten sei eine humane Schlachtmethode und schmerze nicht mehr als, wenn man sich in den Finger schneide. Dies hat Erwin Kessler in den VgT-Nachrichten als widerliche Verlogenheit bezeichnet (siehe Jüdische Lügen zum Schächten) und wurde nun auch deswegen zu Gefängnis verurteilt. Erwin Kessler wurde auch wegen "Rassendiskriminierung" zu Gefängnis verurteilt, weil er in den VgT-Nachrichten eine Seite aus einem Buch des beliebten Tiergeschichten-Dichters Manfred Kyber abgedruckt hatte - unverändert und kommentarlos. Das Buch ist im Buchhandel frei erhältlich und gemäss einer Verfügung der Bezirksanwaltschaft Zürich ausdrücklich nicht rassendiskriminierend (mehr dazu...). In einem Nebenpunkt wurde Erwin Kessler auch wegen Körperverletzung, begangen in angeblichem Notwehrexzess, zu Gefängnis verurteilt. Diesbezüglich schafft das Urteil eine neue Rechtssituation, die künftig auch Tierschützern zugute kommt (mehr dazu...). In seinem Schlusswort sagte Erwin Kessler folgendes:
Die Verteidiger von Erwin Kessler werden fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil einlegen. Es werden sich deshalb das Kassationsgericht des Kantons Zürich sowie das Bundesgericht und dann auch noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dieser Verurteilung befassen müssen. Auszug aus der Urteilsbegründung:
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