17. Dezember 2009

Schächtprozess Nr 2, Verfahren Nr 4

 Plädoyer von Erwin Kessler, Angeklagter, vor Bezirksgericht Bülach
am 17. Dezember 2009

  

A.  Das Schächten ist nachweislich eine grauenhafte Tierquälerei

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Video-Dokumentation von jüdischem Schächten:
 

Jüdisches Schächten einer Kuh

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Der Bolzenschuss im Vergleich zum betäubungslosen Schächten (aus einem Film des ehemaligen Lausanner Schlachthofdirektors Tierarzt Dr Debrot). Die Kuh kommt nicht in Panik. Der Bolzenschuss betäubt sie augenblicklich. Sie merkt nichts davon:

Normales Schlachten mit Betäubung (Bolzenschuss)

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Selbst unter „idealen“ Bedingungen – ohne die Tiere in Rückenlage zu bringen - stellt das Schächten eine entsetzliche Grausamkeit dar: 

Jüdisches Schächten in England

Fall 1:
Der Hals der Kuh wird durch eine mechanische Hebevorrichtung gestreckt durch Aufwärtsdrücken des Kopfes. Die Nüstern der Kuh vibrieren. Starrer Blick. Schäumender Speichel fliesst aus dem Maul. Der Schächter schneidet die Kehle der Kuh durch, indem er 13 mal hin und her säbelt. Die Kuh zuckt vom Messer zurück soweit sie kann und ihr Ausdruck zeigt Schmerz und grosse Angst. Die Kuh verliert das Bewusstsein nicht sofort; der Film endet vorher.

Fall 2:
Wieder wird der Hals der Kuh gestreckt und der Kopf mechanisch aufwärts gedrückt. Die Kuh steht dabei aufrecht. Nach drei Schnitten strömt das Blut heraus; der mechanische Halsstrecker wird gelöst, aber das Tier verliert das Bewusstsein nicht. Es ist deutlich bei vollem Bewusstsein während das Blut aus der klaffenden Wunde strömt. Es blinzelt mit den Augen, es bewegt seine Ohren und es hält seinen Kopf aufrecht. Nach 30 Sekunden wird auf der Stirn ein Bolzenschuss angesetzt, aber die Kuh verliert das Bewusstsein immer noch nicht. Sie schafft es immer noch, ihren Kopf frei aufrecht zu halten, als der Film nach 50 Sekunden endet.

Am Ende der ganzen Videosequenz macht die Kuh nach der ganzen Prozedur - Schächtschnitte und Bolzenschuss - sogar noch einen Schritt zurück, gerade noch sichtbar, bevor der Film abbricht. Vermutlich werden für den Bolzenschuss zu schwache Ladungen verwendet, damit das Tier während dem Schlachtvorgang sicher nicht getötet wird, weil die Tiere angeblich gemäss Religionsvorschrift lebend geschächtet werden müssen. Diese Praxis - Verwendung von Kleinviehmunition für Grossvieh - habe ich persönlich bei moslemischem Schächten in einer türkischen Metzgerei in Lengnau/BE beobachtet. Im vorliegenden Videofilm ist die Ladung offenbar so schwach, dass die Kuh nicht einmal momentan bewusstlos wird, sondern nur von Schmerz gepeinigt die Augen zukneift - eine satanische Schlachtmethode im Namen Gottes!

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Das nächste Video zeigt das heilige, gottgefällige jüdische Schächten in einem amerikanischen Schlachthof. Aufnahmen der internationalen Tierschutzorganisationen PETA:

Jüdisches Schächten in den USA

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 Ausschnitte aus der Rundschau des Schweizer Fernsehens vom 13. Februar 2002 (Dokuemtaraufnahmen von jüdischem Schächten, Interviews mit jüdischen Exponenten)

Bitte beachten Sie: Auch hier erfolgt das Schächten nicht mit einem „einzigen Schnitt mit einem scharfen Messer“, wie vielfach behauptet wird, und die Kuh verliert keineswegs sofort das Bewusstsein, sondern ist ganz im Gegenteil bei vollem Bewusstsein, schüttel im Gegenteil sogar noch den Kopf, um den unsichtbaren Angreiffer abzuschütteln.

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Die Schächtjuden behaupten, die Tiere würden beim Schächten nicht leiden, das Schächten geschehe mit einem einzigen Schnitt mit einem scharfen Messer und die Tiere würden sofort das Bewusstsein verlieren. Sämtliche neutralen Experten und sämtliche verfügbaren Videodokumentationen bestätigen, dass das eine unglaublich schamlose Lüge ist.

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Angeklagt bin ich, weil ich deshalb den Schächtjuden Verlogenheit vorwerfe. Den Vorwurf der Verlogenheit habe ich einzig in Bezug auf die Behauptung erhoben, das Schächten sei schmerzlos, die Tiere würden nach einem einzigen Schächtschnitt innert Sekundenbruchteil das Bewusstsein verlieren. In willkürlicher Verdrehung meiner Äusserungen hat man mir vorgeworfen, die Juden insgesamt und allgemein als verlogen bezeichnet zu haben. Auf diese ungeheure Willkür werde ich zurückkommen.

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Ich habe im Schlachthof Wien das Schächten von Rindern persönlich aus nächster Nähe mit ansehen können: Grauenhaft. Von rascher Bewusstlosigkeit keine Spur. Auch hier nicht nur ein einziger Schnitt, sondern mehrfaches Hin- und Her-Säbeln. Es ist völlig unmöglich einen Kuhhals durch Luft- und Speisröhre und die kräftige Halsmuskulatur hindurch bis zur Wirbelsäule mit einem einzigen Schnitt aufzuschneiden, wie die Schächtjuden verlogen behaupten.

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Der deutsche Chirurg Dr med Hartinger hat den Schächtvorgang anatomisch wie folgt beschrieben:

Beim Schächtschnitt werden zunächst die Haut und die oberflächliche Halsmuskulatur durchschnitten. Dann die tiefer liegende Luftröhre und die Speiseröhre. Gleichzeitig werden dabei die unmittelbar daneben liegenden Nervi phrenici durchtrennt, die das Zwerchfell motorisch versorgen.

Jeder Medizinstudent hat gelernt und jeder Mediziner mit operativer oder anaesthesiologischer Erfahrung hat gesehen, daß die Luftröhre, der Kehlkopf und die Speiseröhre besonders schmerzempfindliche Organe sind, deren Verletzung noch in tiefer Narkose erhebliche Schmerzreaktionen mit Atemstörungen, Pulsfrequenz- und Blutdruckerhöhungen sowie EKG-Veränderungen verursacht und daß beim Verletzen der Halsschlagader der bekannte Carotis-Sinus-Effekt die besondere Sensibilität dieser Halsregion belegt.

Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen vielfach die durchtrennten Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden. Wegen der verletzten Zwerchfell-Nerven kommt es zu einer schlaffen Lähmung der Zwerchfell-Muskulatur und zu einem immobilen Zwerchfellhochstand, das heißt zu einer bewegungsunfähigen Erschlaffung des Zwerchfelles, das durch den Bauchinhalt beim Aufhängen kopfwärts gedrängt wird. Daraus resultiert eine weitere erhebliche Beeinträchtigung der Atmung, die überwiegend auf der Bewegung dieser Muskel-Sehnen-Platte beruht.

Zu den unerträglichen Schnittschmerzen bekommt das Tier somit noch Todesangst durch Atemnot. Infolge dieses atemnot-, angst- und schmerzbedingt verstärkten Atmungsvorganges wird das Blut und der aus der durchtrennten Speiseröhre austretende Vormageninhalt in die Lungen aspiriert, was zusätzlich zu schweren Erstickungsanfällen führt. Und das alles - im Gegensatz zu den Behauptungen der Schächt-Beftürworter - bei vollem Bewußtsein des Tieres! Denn die Blutversorgung des Gehirnes ist noch gegeben. Filmaufnahmen belegen die volle Reaktionsfähigkeit und bewußte Orientierung des ausgebluteten Tieres, das nach dem Entfesseln mit der entsetzlichen Halswunde aufsteht und orientiert dem Ausgang des Raumes zutaumelt.

Die Blutversorgung des tierischen Gehirnes erfolgt durch drei paarig angelegte Gefäß-Stränge. Zwei Hals-Schlagadern, zwei Arterien innerhalb der Halswirbelkörper und zwei weitere in der Nackenmuskulatur. Diese sechs Hauptarterien anastomosieren im oberen Halsbereich, da weitere Gefäßverbindungen im vorderen Kopfbereich über die Arteria maxillaris zur Schädelbasis vorhanden sind. Außerdem existieren Gefäß-Anastomosen über die massive Nackenmuskulatur zum Kopfesinneren. Diese Vernetzung der Gefäße haben auch bei Durchtrennung der Halsschlagadern eine noch ausreichende Blutversorgung des Gehirnes zur Folge. Entsprechend dem bekannten physiologischen Vorgang reduziert der Körper beim Ausbluten seine periphere Durchblutung zugunsten von Hirn, Herz und Nieren bis auf Null. Das hält das Tier bei Bewußtsein, bis praktisch bei schlagendem Herzen der gesamte Blutinhalt des Gefäß-Systems auf diese Weise ausgelaufen ist.

Dieser Vorgang dauert nach allgemeiner Erfahrung mehrere Minuten, wobei Angaben bis zu 14 Minuten existieren. Die unterschiedlichen Zeitangaben sind auf die verschiedenen Kriterien zurückzuführen, ob man die Reaktionen des Körpers als Maßstab nimmt, den Cornealreflex, das Kreislaufsystem oder das Aufhören des Blutens aus den Gefäßenden oder des Herzschlages.

  

B. Die Verlogene Desinformation der Schächtjuden

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Die Schächtjuden verbreiten systematisch die Desinformation, die Tiere würden beim Schächten nicht leiden – eine teuflische Verlogenheit.

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Rabbiner Levinger
hat in der gezeigten Rundschau-Sendung bestritten, dass die Tiere beim Schächten leiden würden, dafür gebe es wissenschaftliche Beweise. Das ist gelogen. Es gibt keine solchen wissenschaftlichen Beweise. Die Wissenschaft beweist das Gegenteil, nämlich dass die Tiere furchtbar leiden. Levinger verweist auf seine Dissertation zum Schächten, welche längst als wissenschaftlich unhaltbare Manipulation entlarvt ist.

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Jeder gesunde Mensch erkennt in den Filmaufnahmen sofort, dass die Tiere bei Bewusstsein sind und furchtbar leiden. Das wird auch von allen unabhängigen Experten immer wieder bestätigt. Es kommt nicht von ungefähr, dass sowohl die deutsche wie auch die schweizerische Tierärztevereinigung sich klar und öffentlich gegen das Schächten ausgesprochen haben, weil sie dies als unverantwortliche Tierquälerei beurteilen.

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Der gleiche Rabbiner, Levinger, der hemmungslos verlogen behauptet, die Tiere würden beim geschächtet werden nicht leiden, hat in der Jüdischen Rundschau geschrieben, der jüdische Glaube erlaube Tierquälerei, wenn es dem Menschen nütze.

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Im Rundschau-Interview sagte Levinger, er habe mit jedem Tier, das geschlachtet werde, egal nach welcher Methode, Mitleid.
Obwohl das Schächten von Tieren durch gesunde vegetarische Ernährung leicht vermieden werden kann, findet er aber das Schächten unbedingt notwendig – welch heuchlerischer Widerspruch!
Das deutsche Verfassungsgericht hielt in einem Urteil zum moslemischen Schächten zu recht fest, dass Religionsangehörige, welche nach strengen Speiseregeln leben wollen, auch bereit sein müssten, dadurch gewisse Einschränkungen in Kauf zu nehmen, zum Beispiel den Verzicht auf Fleischnahrung.

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In einem „Posititionspapier“ des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes vom Oktober 2001  wird behauptet, das Schächten sei keine Tierquälerei. Weil das Schächtgebot weder in der Thora noch im Talmud zu finden ist, wird in diesem Positionspapier behauptet, das Schächten sei (Zitat) „ein Gebot, das von Gott selbst vorgeschrieben worden ist“ (Zitat-Ende). Weiter wird darin behauptet, das Schächtverbot stelle eine Diskriminierung dar, (Zitat) „weil das Schächten keine Tierquälerei ist."

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Ich fasse als Zwischenergebnis zusammen:

Das Schächten ist erwiesenermassen eine grauenhafte Tierquäler. Die Schächtjuden verbreiten vorsätzlich oder zumindest eventual-vorsätzlich die Desinformation, das Schächten sei keine Tierquälerei. Dies als „verlogen“ zu bezeichnen ist eine sachlich gerechtfertigte Qualifikation.

  

C. Sinnenstellende Verdrehung meiner Äusserungen

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Weil es ganz offensichtlich ist, dass die Schächtjuden das Schächten verlogen verharmlosen, ich jedoch aus politischen Gründen verurteilt werden muss, werden meine Veröffentlichungen in der Anklage so verdreht, ich hätte die Juden, nicht nur die Schächtjuden, und nicht nur bezogen auf das Schächten, sondern ganz allgemein als verlogen bezeichnet. Diese Unterstellung wurde so konstruiert, dass diese Bedeutung einzelnen isolierten Sätzen und Satzteilen, losgelöst vom Kontext, zugeschrieben wurde. 

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Eine solche isolierte Interpretation einzelner, aus dem Zusammenhang gerissener Sätze ist nach gesundem Menschenverstand wie auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen unzulässig. Gemäss Praxis des Bundesgerichts kommt es bei Äusserungsdelikten darauf an, wie ein unbefangener Durchschnittsleser einen Text versteht. Dabei ist selbstverständlich der gesamte Text im Zusammenhang in Betracht zu ziehen, und nicht auf einen Leser abzustellen, der nur gerade flüchtig einzelne Sätze liest.

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In welchem Kontext stehen nun die inkriminierten Äusserungen?

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Die inkriminierten Äusserungen stehen in der Mai-Ausgabe 2002 der VgT-Nachrichten (VN 02-2). Zu dieser Zeit war eine Volksinitiative gegen das Schächten hängig. Diese Ausgabe diente der Unterschriftensammlung und war ganz dem Thema Schächten gewidmet. Beigelegt war ein Unterschriftenbogen der Volksinitiative. Die inkriminierten Äusserungen erfolgten im Rahmen eines öffentlichen, politischen Diskurses. Gemäss Praxis des EGMR ist in einem solchen Rahmen eine staatliche Einschränkung bzw Sanktionierung von Äusserungen nur unter extrem strengen Voraussetzungen zulässig. 

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Schauen wir uns also diese Ausgabe der VgT-Nachrichten, in welcher die inkriminierten Äusserungen stehen, genauer an. Sie werden sehen – achten Sie darauf -, dass es nur um’s Schächten geht, um nichts anderes, insbesondere nicht um andere jüdische Besonderheiten. Ich habe mich all die Jahre meiner Tierschutzarbeit – das sind nun immerhin schon über 20 Jahre - immer konsequent enthalten, mich in andere politischen Fragen, die mit Tierschutz nichts zu tun haben, einzumischen. Insbesondere habe ich mich auch enthalten, andere jüdische Verhaltensweisen als das Schächten zu kritisieren, wobei anzumerken ist, dass das Schächten nicht eine allgemeine jüdische Eigenschaft ist, sondern nur von einer orthodox-religiösen kleinen Minderheit praktiziert oder befürwortet wird, wie Rabbiner Levinger in der Rundschau ja bestätigt hat. Diese Minderheit nenne ich der Einfachheit halber Schächtjuden.

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Die VgT-Nachrichten VN 02-2 vom Mai 2002:

Frontseite: Weist auf das Schwerpunktthema Schächten hin, mit Aufforderung, die beiliegende Initiative gegen das Schächten zu unterschreiben.

Seite 4 bis 10: Standbilder der ersten Kuh aus dem Videofilm über jüdisches Schächten in England, mit Kommentaren.

Seite 11: Verschiedene Beiträge zum Schächten

 Seite 12 bis 16: Standbilder der zweiten Kuh.

 Seite 17 bis 22: Verschiedene Beiträge zum Schächten.

 Seite 23 bis 23: Ein Bericht zum damaligen Stand des zweiten Schächtprozesses gegen mich, der heute, hier und jetzt, sieben Jahre später, wegen krassen Verfahrensmängeln, in die vierte Runde geht.

Seite 24: Kommentar zur Verurteilung eines Basler Juden, der mich in Fäkalsprache als Nazi beschimpft hatte und dafür eine Trinkgeldbusse von 250 Franken erhielt – im Vergleich zu meiner Verurteilung zu Gefängnis wegen sachlich berechtigter Kritik an einer pervers-religiösen Tierquälerei.

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Schauen wir uns nun an, mit welchen Äusserungen ich angeblich den Juden allgemeine Verlogenheit vorgeworfen haben soll. Im aufgehobenen Urteil vom 26. Oktober 2007, welches aufgrund der heutigen Verhandlung revidiert werden muss, wird mir vorgeworfen, mit zwei Äusserungen den Juden eine grundsätzliche lügnerische Veranlagung vorgeworfen zu haben.

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Die erste dieser zwei inkriminierten Äusserungen steht auf Seite 18 in folgendem Text:

Die von der jüdischen Bundesrätin Dreifuss eingesetzte "Kommission gegen Rassismus" ist in Wirklichkeit ein mit Steuergeldern finanziertes Instrument zur Verbreitung jüdischer Propaganda: Die Kommission befürwortet die Aufhebung des Schächtverbotes mit der klassischen jüdischen Lüge, das Schächten sei für die Tiere nicht schlimmer als das sonst übliche Schlachten mit Betäubung.

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Mit dem Begriff „klassische jüdische Lüge“ hätte ich – so wird mir vorgeworfen – gegenüber dem Durschnittsleser, der den Text nur oberflächlich lese, den Juden eine grundsätzliche lügnerische Veranlagung unterstellt.  

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In willkürlichster Weise wurden die drei Wörter „klassische jüdische Lüge“ aus dem Zusammenhang gerissen, isoliert zitiert und entgegen dem klaren Wortlaut sinnwidrig verallgemeinert. Im Text steht ganz klar und unmissverständlich, was mit klassischer jüdischer Lüge gemeint ist, nämlich wörtlich folgendes: 

„…mit der klassischen jüdischen Lüge, das Schächten sei für die Tiere nicht
schlimmer als das sonst übliche Schlachten mit Betäubung.“

Diese Formulierung ist absolut klar und eindeutig und lässt ohne Willkür keinen Raum für Auslegungen. Die „klassische jüdische Lüge“ bezieht sich unmissverständlich auf Behauptungen zum Schächten. Als „klassisch“ habe ich diese Lüge bezeichnet, weil diese Lüge altbekannt ist und seit hundert Jahren verbreitet wird.

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Nach gefestigter Lehre und ständiger Bundesgerichtspraxis ist eine Äussserung nicht für sich allein, sondern in dem für den Leser erkennbaren Gesamtzusammenhang zur würdigen (siehe zB den Bundesgerichtsentscheid 6S.234/1996 vom 10. Juni 1996, medialex 3/96, Seite 162). Die dargelegte Umdeutung meiner Äusserung verstösst krass gegen diesen Grundsatz.

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Dazu kommt der vom Bundesgericht festgehaltene Grundsatz, dass
einer Äusserung nicht leichthin eine Bedeutung unterstellt werden darf, welche der Autor so nicht gesagt und gemeint hat. Wörtlich heisst es in diesem Bundesgerichtsentscheid 6S.234/1996 vom 10. Juni 1996, zitiert nach medialex 3/96, Seite 162: 

Hat der Beschuldigte aber seine Äusserung nicht in dem Sinne verstanden, wie sie nach der Auffassung des Richters vom unbefangenen Durchschnittsleser verstanden wird, und hat der Beschuldigte eine solche Interpretation auch nicht in Kauf genommen, so fehlt der erforderliche (Eventual-)Vorsatz.

 (Es)… sind in Fällen, in denen verschiedene Interpretationen des Textes möglich sind, gerade auch unter Berücksichtigung der Presse-und Meinungsfreiheit hohe Anforderungen zu stellen. Es darf nicht leichthin angenommen werden, dass derjenige, welcher etwas nicht ausdrücklich geäussert hat, die Möglichkeit in Kauf genommen habe, der Leser werde eine entsprechende Aussage auf dem Wege der Interpretation entnehmen.

Aber genau das wurde hier gemacht – auf krasseste Art und Weise. Unvorstellbar, dass der EGMR ein solches politisches Willkürurteil gegen die Medien- und Meinungsäusserungsfreiheit als gerechtfertigt beurteilen könnte – um so mehr als es sich um eine Meinungsäusserung handelt, die  im Rahmen der Debatte zu einem die Öffentlichkeit stark bewegenden Thema und im Rahmen einer Volksinitiative veröffentlicht wurde.

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Gemäss Praxis des EGMR zu Art 7 EMRK darf das Strafrecht nicht zum Nachteil des Angeklagten extensiv ausgelegt werden. Der einzelne Bürger muss vorhersehen können, welche Handlungen seine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen (Villiger, EMRK-Kommentar, 2. Aufl, Rz 536).

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Meine Darstellung der Behauptung von Schächtjuden, die Tiere würden beim Schächten nicht leiden, sei eine Lüge, ist ein Werturteil. Gemäss Bundesgerichtsentscheid 5C.4/2000 vom 7. Juli 2000  sind Werturteile nur unzulässig, wenn sie den Rahmen des Haltbaren sprengen bzw auf einen tatsächlich nicht gegebenen Sachverhalt schliessen lassen. Das ist hier nicht der Fall. Das Verleugnen des Leidens der Tiere beim Schächten habe ich belegt.

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Die zweite inkriminierte Äusserung steht auf Seite 20 der VgT-Nachrichten in einem Artikel mit dem Titel
„Jüdische Lügen zum Schächten“ – Kommentar zu einem Positionspapier des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes zum Schächten.

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Der Titel sagt klar, um was es geht: um jüdische Lügen im Zusammenhang mit dem Schächten. Um nichts anderes. 

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Genau gleich wie bei der ersten inkriminierten Äusserunge, wurde die Anschuldigung gegen mich so konstruiert, dass einige Wörter aus einem klaren Satz heraus isoliert zitiert und dann sinnentstellend uminterpretiert wurden. 

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Man muss gar nicht erst das Thema dieser Ausgabe der VgT-Nachrichten, ja nicht einmal den Titel und das Thema dieses Artikels für die Interpretation zu Hilfe nehmen. Schon der Satz selber lässt nichts an Klarheit zu wünschen übrig. Die Textpassage lautet: 

Weiter enthält das Positionspapier auch die jüdische Standardlüge, das Schächtverbot habe seit über hundert Jahren mehr antisemitische als tierschützerische Motive. Wahr daran ist nur, dass man angesichts der widerlichen Verlogenheit der organisierten Juden zum Thema Schächten als Tierschützer eine fast übermenschliche Charakterstärke haben muss, um nicht tatsächlich judenfeindlich zu werden. 

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Ist diese Verlogenheit etwa nicht widerlich, gemessen an den Tatsachen, wie furchtbar das Schächten abläuft? Muss ich die Video-Aufnahmen nochmals vorführen?  

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Die Anschuldigung gegen mich wurde so konstruiert, dass aus dem Halbsatz „
angesichts der widerlichen Verlogenheit der organisierten Juden zum Thema Schächten“ der klare Bezug zum Schächten kurzerhand weggelassen wurde und dann behauptet wurde, es werde hier eine allgemeine, grundsätzliche Verlogenheit der Juden unterstellt.

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Es ist schlicht unfassbar, mit welcher Willkür und mit welchen Tatsachenverdrehungen hier vorgegangen wird. Elementarste rechtsstaatliche Grundsätze werden dem Ziel einer politisch gewollten Verurteilung geopfert – koste es was es wolle. Die regimehörigen Medien und ihre vom Gericht akkreditieren Journalisten werden es dann schon richten, die Sache so darzustellen, dass die politische Willkür nicht auffällt und die Verurteilung als gerecht und notwendig erscheint. So funktioniert die politische Verfolgung Andersdenkender – nicht nur in China und Russland, wie man sieht auch in der Schweiz.

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Beim dritten Anklagepunkt geht es um eine Bildlegende. Diese lautet:

Jüdisches Schächten eines Schafes. Der saddistische religiöse Fanatiker rechts grinst dazu. So mögen Nazi-Schergen beim Foltern von KZ-Häftlingen gegrinst haben.

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Damit  – so wird mir vorgeworfen – würden Juden und Nazis „gleichgesetzt“ und die „Juden als aggressive und gefährliche Gruppierung dargestellt“ und als „ethisch minderwertig qualifiziert“. Eine solche Diffamierung identifiziere die Juden als Unmenschen, als Schwerstverbrecher, als ein Volk ohne Achtung und Respekt. Wer Personen auf eine solche Art und Weise wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion auf die Stufe von Nazis herabsetzt und dabei das Schächten mit dem Holocaust gleichsetzt, handle rassendiskriminierend.

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Es ist schon erstaunlich, was man alles aus dieser Legende zum Bild eines grinsenden Schächters herauslesen kann, wenn man nur genug hemmungslos verdreht und erfindet.

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Aus der Kritik an einem einzelnen Schächter, der zu seinem barbarischen Tun auch noch saddistisch grinst – und auf einem danebenstehenden Bild das angeblich religiöse Schächten auch noch mit einer Zigarette im Mund zelebriert - wird eine Herabsetzung aller Juden als minderwertig konstruiert. Gerade so als ob alle Juden schächten und alle jüdischen Schächter bei dieser Tierquälerei grinsen und rauchen würden!

Gemäss Aussagen massgebender jüdischer Exponenten in der gezeigten Rundschausendung stellen die Schächtjuden eine kleine Minderheit unter den Juden dar, und eine grosse Mehrheit der Juden in der Schweiz befürwortet das Betäuben der Tiere vor dem Schlachten, lehnt also das betäubungslose Schlachten wie ich ab. Dies Juden sind mir meiner Kritik offensichtlich nicht gemeint. Dennoch wird mir willkürlich vorgeworfen, mit meiner Kritik an einem einzelnen Schächtjuden, der während seiner Tierfolterung grinst und raucht, würde ich alle Juden insgesamt als minderwertig darstellen.

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Darüber hinaus wird kurzerhand auch noch behauptet, diese Herabsetzung aller Juden als minderwertig erfolge aus rassistischen Gründen, obwohl es ganz offensichtlich um Tierschutz geht und um nichts anderes. Begründet wird dieser haltlose Vorwurf mit keinem Wort, denn es gibt eben für diesen an den Haaren herbeigezogenen Vorwurf  keine vernünftige Begründung.

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Schliesslich wir aus dem blossen Vergleich mit Nazi-Schergen auch grad noch eine Gleichsetzung gemacht. Ein Vergleich ist bekanntlich keine Gleichsetzung, sondern eben ein Vergleich. Vergleiche dienen zur Verdeutlichung eines Sachverhaltes und bedeuten keine Gleichsetzung.

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Im Talmud, der jüdischen Bibel, ist Schächten nicht vorgeschrieben. Das ist eine Erfindung von Rabbinern. Das Schächten ist auch kein religiöses Ritual. Es geht nur um Speiseregeln. Das Schächten und das Schächtfleisch-Essen ist auch nach jüdischem Selbstverständnis keine religiöse Handlung. Die jüdischen Koscher-Regeln besagen lediglich, dass wenn überhaupt Fleisch gegessen wird, es Schächtfleisch sein müsse. Der ultraorthodoxeste Jude ist in vollkommenem Einklang mit seiner Religion, wenn er sich vegetarisch ernährt.

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In einem Artikel zum Schächten schrieb der Präsidente des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes, Dr Alfred Donath, in der Neue Züricher Zeitung vom 12. Dezember 2001:
"Auch wenn Juden nicht täglich nur koscheres Fleisch essen, wird bei jeder Festmahlzeit, sei es anlässlich einer Hochzeit oder beim Feiern einer Geburt, immer nur geschächtetes Fleisch serviert...“. (Zitat-Ende). Die Frage, inwieweit nach dieser Aussage noch von einer zwingenden Religionsvorschrift zu sprechen sei, wurde nicht beantwortet (www.vgt.ch/news2002/020124.htm).

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Weder im ersten noch in diesem zweiten Schächtprozess gegen mich hat jemals ein Richter alle diese Tatsachen gewürdigt, auf die ich immer wieder hingewiesen habe. Wenn man einen unbequemen Zeitgenossen aus politischen Motiven verurteilt  haben will, sind halt Tatsachen nur ein Hindernis. Lieber werden arglistige Anschuldigungen konstruiert, als sich an den Tatsachen zu orientieren. Wie sagte doch Berthold Brecht so treffend:  

Da sind die Unbedenklichen, die niemals zweifeln, ihre Urteile sind unfehlbar, sie glauben nicht den Fakten, sie glauben nur sich. Im Notfall müssen die Fakten dran glauben.

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Solche Schuld-Konstruktionen aus Nichts waren typisch für den Stalinismus, wie im „Archipel Gulag“ von Solschenizyn nachgelesen werden kann. In Russland ist der Stalinismus schon lange ausgerottet, in politischen Prozessen in der Schweiz lebt er weiter.

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Der Kern der Anschuldigung besteht darin, dass ein Vergleich zwischen dem Verbrechen an Menschen und Verbrechen an Tieren bzw zwischen dem Leiden von Menschen und dem Leiden von Tieren a priori als völlig unzulässig erachtet wird. So blieb im gesamten bisherigen Verfahren wie auch schon im ersten Schächtprozess völlig unbeachtet, wie schlimm und pervers das Schächten tatsächlich ist. Dass diese grauenhafte Tötungsmethode, die jahrein jahraus täglich praktiziert wird und wohl schon eine grösser Zahl an Folteropfern gefordert hat, als den Nazis angelastet werden kann, wird als Tatsache völlig ausgeblendet, nach dem Grundsatz, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.

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Allein schon der Vergleich des jahrelangen, unaufhörlichen Massen-Schächten mit dem Holocaust wird als völlig unzulässig, ja rassendiskriminierend beurteilt, weil man angeblich Verbrechen an Tieren nicht mit Verbrechen an Menschen vergleichen dürfe.

54
Wer so redet, zeigt damit nur seine tierverachtende Einstellung und sein ethisches Defizit. Dieses ethische Defizit hat seine Wurzel meistens in der anthropozentrischen christlichen Tradition  und im katholischen Dogma, Tiere hätten keine Seele, nur der Mensch, der die weit über allen anderen Geschöpfen thronende Krone des Lebens sei.

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Diesem im Mittelalter stecken gebliebenen katholischen Glauben stehen die Erkenntnisse der modernen Wissenschaft gegenüber, wonach der Übergang zwischen höheren Säugetieren und dem Menschen fliessend ist. Höhere Säugetiere empfinden Glück, Freude, Trauer und Schmerzen ähnlich wie Menschen. Nach dieser aufgeklärten Auffassung gibt es keinen vernünftigen Grund, das Leiden eines höheren Säugetieres als geringer zu werten als zum Beispiel das Leiden eines Kleinkindes.

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Die Erbsubstanz von Schimpansen stimmt bekanntlich zu 98 Prozent mit der menschlichen Erbsubstanz überein. Schimpansen sind fähig, die Gebärdensprache zu erlernen und an ihre Jungen weiterzugeben. In jüngster Zeit werden immer mehr Forschungsresultate bekannt, die zeigen, wie Tiere lange total unterschätzt worden sind. Und zwar nicht nur höhere Säugetiere wie Menschenaffen, Delfine oder Hunde. Auch zum Beispiel bei Krähen und Papageien wurde unglaubliche Intelligenz, abstraktes Denkvermögen und Selbstbewusstsein entdeckt.

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Ein Artikel zu diesem Thema in der deutschen Frauenzeitschrift EMMA trägt den Titel:

„Geht der Vergleich zu weit?“ Gemeint ist der Vergleich zwischen dem Töten von Tieren und dem Töten von Menschen – also genau unser Thema.

Die ausführlich begründete Antwort lautet: „Nein, sagt gerade auch so mancher Überlebende und als Jude Verfolgter. Die industrielle Tötung von Tieren ist mit der von Menschen, also mit dem Holocaust zu vergleichen.“ (www.vgt.ch/doc/tier-mensch-vergleich/vegleich-emma.htm).

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Der Begriff  Tier-KZ wurde vom berühmten Tierforscher und Verfasser eines bekannten mehrbändigen Werkes über Tiere, Prof Grzimek, allgemein bekannt gemacht. Er wurde deswegen in Deutschland vor Gericht gestellt und freigesprochen. In seinem Buch "Vom Grizzlybär zur Brillenschlange" schreibt Prof Bernhard Grzimek dazu: 

"Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage eines Eier-Indutriellen gegen mich abgewiesen, wonach mir untersagt werden sollte, die ohne Tageslicht in Engstkäfigen gehaltenen Batterie-Hühner als KZ-Hühner zu bezeichnen. Den Ausdruck KZ-Hühner, der im übrigen nicht von mir erfunden worden war, haben die früheren KZ-Insassen Kirchenpräsident Martin Niemöller und Motoren-Erfinder Dr Wankel ausdrücklich gebilligt."

Von diesen von Prof Grzimek zitierten ehemaligen KZ-Häftlingen sind die folgenden weiteren Äusserungen über Tier-KZs bekannt: 

"Ich entsinne mich, dass ich während eines Urlaubaufenthalts von 1967 im russischen Wald bei Cavidovo zum ersten Mal eine solche "Hühnerfabrik" gesehen und besucht habe und dass mein erster Eindruck - und er hat sich später nie geändert - der war: das muss für die armen Tiere ja schlimmer sein als was wir im Konzentrationslager die Jahre hindurch haben ausstehen müssen!"

Martin Niemöller, ehemaliger KZ-Häftling ("Briefe von Dr Felix Wankel und Martin Niemöller")

Weiteres Zitat, von Dr Wankel: 

"Ich selbst war zu Beginn des Nazismus im Gefängnis, und der Reichsstatthalter von Baden erklärte: 'Wankel bleibt darin, bis zum Verrecken und Verfaulen.' Deshalb halte ich es für eine scheinheilige Zweckbehauptung der Hühnerbatterie-Geschäftemacher, dass sich die früheren KZ-Gefangenen durch die Bezeichnung der Hühnerbatterie-Käfighaltung als KZ-Haltung beleidigt fühlen würden. Ich bin überzeugt, dass jeder frühere KZ-Häftling beim Besichtigen einer Batteriehaltung Herrn Prof. Grzimek recht geben wird und erbittert gegen die Errichter, Ausnützer und Verteidiger dieses Tier-KZ Stellung nimmt."

Dr. Felix Wankel (Erfinder des Wankelmotors, in "Briefe von Dr. Felix Wankel und Martin Niemöller")

Bekannte jüdische Persönlichkeiten haben sich im gleichen Sinne geäussert:

Theodor W Adorno, jüdischer Philosoph und Soziologe, emigrierte während des Dritten Reiches nach England und kehrte 1949 nach Deutschland zurück: 

"Auschwitz fängt da an, wo einer im Schlachthof steht und sagt, es sind ja nur Tiere."

Isaac Bashevis Singer, jüdischer Literatur-Nobelpreistärger, im Buch "Feinde, die Geschichte einer Liebe": 

"Irgendwo wurde an diesem lieblichen Sommermorgen Geflügel geschlachtet; Treblinka war überall."

Viertes Kapitel, Ziffer 5, (dtv-Ausgabe Seite 98).

 "Hermann" verglich den Zoo oft mit einem Konzentrationslager. Die Luft hier war voller Sehnsucht - nach Wüsten, Bergen, Tälern, Höhlen, Familien. Wie die Juden waren die Tiere aus allen Teilen der Welt hierhergeschleppt worden, verdammt zu Isolierung und Langeweile. Manche schrien ihre Not hinaus; andere blieben stumm."

1. Teil, 2. Kapitel, Ziffer 5 (dtv-Ausgabe Seite 50).

Singer als Tierfreund und Vegetarier steht offensichtlich hinter der Aussage seines jüdischen Romanheldes Hermann. Weiteres Zitat: 

"Hermann verbrachte den Tag und den Vorabend von Jom Kippur bei Mascha. Schifrah Puah hatte zwei Opferhennen gekauft, eine für sich und eine für Mascha; für Hermann hatte sie einen Hahn kaufen wollen, aber er hatte es verboten. Er hatte jetzt seit einiger Zeit daran gedacht, Vegetarier zu werden. Bei jeder Gelegenheit wies er darauf hin, dass das, was die Nazis mit den Juden gemacht hatten, dasselbe sei, was die Menschen mit den Tieren machten."

Fünftes Kapitel, Ziffer 4 (dtv-Ausgabe Seite 126).

Isaac Bashevis Singer, im Buch "Der Büsser":  

"Ich beobachtete, wie sich jemand am Nachbartisch über eine Portion Schinken mit Eiern hermachte. Ich war längst zu der Überzeugung gelangt, dass die Art und Weise, wie der Mensch mit den Geschöpfen Gottes umgeht, seinen Idealen und dem ganzen sogenannten Humanismus Hohn spricht . Damit dieser vollgefressene Kerl sich an Schinken delektieren konnte, musste ein Lebewesen aufgezogen, zur Schlachtbank gezerrt, gequält, abgestochen und mit kochendem Wasser abgebrüht werden. Dieser Mensch kam gar nicht auf den Gedanken, dass das Schwein aus dem gleichen Stoff geschaffen war wie er selbst und dass es leiden und sterben musste, bloss damit er das Fleisch verzehren konnte. 'Wenn es um Tiere geht', habe ich mir schon oft gedacht, 'ist jeder Mensch ein Nazi.' ...

Der erste Entschluss, den ich fasste, hatte eigentlich nichts mit Religion zu tun, aber für mich w a r es ein religiöser Entschluss. Nämlich: kein Fleisch und keinen Fisch mehr zu essen - nichts, was einmal lebendig gewesen und zu Ernährungszwecken getötet worden war. Schon als Geschäftsmann, der reich werden wollte, schon als ich andere und auch mich selbst betrog, hatte ich gespürt, dass ich gegen meine Überzeugung lebte und dass meine Lebensweise verlogen und verderbt war. Ich war ein Lügner, obwohl ich Lug und Trug verabscheute...

Ich habe genug gelernt, um zu wissen, dass die Thora das Fleischessen als 'notwendiges Übel' betrachtet. Die Thora spricht verächtlich von denen, die sich nach den Fleischtöpfen sehnen."(dtv-Ausgabe Seite 42).

J. M. Coetzee,  jüdischer Literaturnobelpreisträger, im Buch "Das Leben der Tiere", S. Fischer Verlag:  

"Ich komme ein letztes Mal auf die Todesstätten um uns herum zurück, die Schlachtstätten, vor denen wir in einer gewaltigen gemeinschaftlichen Anstrengung unsere Herzen verschliessen. Jeden Tag ein neuer Holocaust... (Seite 34)

Sind diese jüdischen Persönlichkeiten und Nobelpreisträger alles Antisemiten? Wenn nicht, warum werde dann ich wegen ähnlichen Vergleichen jahrzehntelang mit politischen Prozessen verfolgt? -

59
Menschliches Leiden unter allen Umständen höher zu werten als das Leiden hochentwickelter Säugetiere ist eine Form von Rassismus, die als Spezismus bezeichnet wird. Da wird nicht nach objektiven Tatsachen, sondern allein nach der Zugehörigkeit zu einer Spezies gewertet – eine Denkweise , die typisch ist für Rassismus. Die wirklichen Rassisten sind diejenigen, die mich wegen angeblichem Rassismus verurteilen.

60
Sogar das Bundesgericht anerkennt die Tierrechts-Ethik, die von einer weitgehenden Gleichheit zwischen Mensch und Tier ausgeht, als vertretbare Weltanschauung.  

Ich zitiere aus dem Bundesgerichtsentscheid 6S.234/1996 vom 10. Juni 1996 (medialex 3/96, Seite 162):

Im inkriminierten Artikel kommt angesichts des Hinweises auf Versuche an menschlichen Säuglingen die Haltung der sog. Egalitaristen zum Ausdruck, die gegenüber der Haltung des sog. Spezisten auf ganz andern ethischen Grundlagen aufbaut. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung über ethische Grundfragen betreffend das Verhältnis zwischen Mensch und Tier geht die inkriminierte Äusserung nicht über das Zulässige hinaus, zumal für den Leser des Artikels -«In gleicher Weise sollte ein Tierarzt solche Kätzchenversuche auch nicht durchführen dürfen» -erkennbar ist, dass die kritisierten Tierversuche, im Unterschied zu entsprechenden Versuchen an menschlichen Säuglingen, nach dem geltenden Recht erlaubt sind.

Diese Feststellungen des Bundesgerichts lassen sich direkt auf die Anschuldigungen gegen mich übertragen.

61
Wer den Vergleich menschlichen Leidens mit dem Leiden anderer höherer Säugetiere für unzulässig hält, hat das Wesentliche noch nicht begriffen und verschliesst Verstand und Herz vor den biologischen und tier-psychologischen Tatsachen. Meistens sind dies Fleischfresser, welche das schlechte Gewissen, das sie unter den heutigen Bedingungen, wie Nutztiere gehalten werden, haben müssen, auf diese Weise verdrängen. Indem sie den Menschen weit über Tiere stellen und damit ein Massenverbrechen rechtfertigen oder bagatellisieren, zeigen sie eine Denkweise, welche auch die Nazi-KZs ermöglicht hat.

Solche Menschen - auch Richter -, welche andere Lebewesen anhand unhaltbarer Kriterien diskriminieren, sind nicht qualifiziert, mir Rassendiskriminierung vorzuwerfen.  

Diese Menschen, welche sich über Vergleiche, anstatt über die dahinterliegenden grausamen Missstände empören, sind selber das beste Beispiel dafür, dass "politisch korrekt" formulierte sachliche Argumente nicht genügen und nur unbeschönigte, schockierende Darstellungen eine Chance haben, einen Denkprozess und eine Bewusstseinsentwicklung in Gang zu setzen. In dieser Situation ist eine empörte Reaktion schon besser als gar keine. Aufbegehren und Ablehnen ist häufig die zweite Stufe in einem Entwicklungsprozess und bedeutet, dass die erste Stufe, das Nicht-zur-Kenntnis-nehmen, überwunden ist. (www.vgt.ch/doc/tier-mensch-vergleich)

62
Wenn in dieser wichtigen weltanschaulichen Auseinandersetzung um die ethische Stellung der Tiere staaliche Zensur zugunsten der herkömmlichen Auffassung betrieben wird, wie im vorliegenden Verfahren, dann verletzt dies die Meinungsäusserungs- und Medienfreiheit. Ich erinnere an die Praxis des EGMR, wonach Zensur in politischen Auseinandersetzung grundsätzlich nicht zulässig ist.

63
Das Bundesgericht hat anerkannt, dass Tierschutz ein Thema des öffentlichen Diskurses ist:
BGE vom 10. Juni 1996, in medialex 1996, S.161 – 162

Veröffentlichungen zum Thema Tierschutz, und damit auch die vorliegend inkriminierten Äusserungen, stehen unter dem hohen Schutz politischer Meinungsäusserungen. Zensur und Sanktionen gestützt auf einen angeblichen Sinn von Äusserungen, welche der Angeschuldigte nicht gemeint und auch nicht wie behauptet gesagt hat, verletzen die Menschenrechtsgarantien. 


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