Schächtprozess Nr 2,
Verfahren Nr 4
Plädoyer von Erwin Kessler,
Angeklagter, vor Bezirksgericht Bülach
am 17. Dezember 2009
A. Das Schächten ist
nachweislich eine grauenhafte Tierquälerei
1
Video-Dokumentation von jüdischem Schächten:
Jüdisches Schächten einer Kuh
2
Der Bolzenschuss im Vergleich zum betäubungslosen Schächten (aus einem
Film des ehemaligen Lausanner Schlachthofdirektors Tierarzt Dr Debrot).
Die Kuh kommt nicht in Panik. Der Bolzenschuss betäubt sie
augenblicklich. Sie merkt nichts davon:
Normales
Schlachten mit Betäubung (Bolzenschuss)
3
Selbst unter „idealen“ Bedingungen – ohne die Tiere in Rückenlage zu
bringen - stellt das Schächten eine entsetzliche Grausamkeit dar:
Jüdisches
Schächten in England
Fall 1:
Der Hals der Kuh wird durch eine mechanische Hebevorrichtung gestreckt
durch Aufwärtsdrücken des Kopfes. Die Nüstern der Kuh vibrieren. Starrer
Blick. Schäumender Speichel fliesst aus dem Maul. Der Schächter
schneidet die Kehle der Kuh durch, indem er 13 mal hin und her säbelt.
Die Kuh zuckt vom Messer zurück soweit sie kann und ihr Ausdruck zeigt
Schmerz und grosse Angst. Die Kuh verliert das Bewusstsein nicht sofort;
der Film endet vorher.
Fall 2:
Wieder wird der Hals der Kuh gestreckt und der Kopf mechanisch aufwärts
gedrückt. Die Kuh steht dabei aufrecht. Nach drei Schnitten strömt das
Blut heraus; der mechanische Halsstrecker wird gelöst, aber das Tier
verliert das Bewusstsein nicht. Es ist deutlich bei vollem Bewusstsein
während das Blut aus der klaffenden Wunde strömt. Es blinzelt mit den
Augen, es bewegt seine Ohren und es hält seinen Kopf aufrecht. Nach 30
Sekunden wird auf der Stirn ein Bolzenschuss angesetzt, aber die Kuh
verliert das Bewusstsein immer noch nicht. Sie schafft es immer noch,
ihren Kopf frei aufrecht zu halten, als der Film nach 50 Sekunden endet.
Am Ende der ganzen
Videosequenz macht die Kuh nach der ganzen Prozedur - Schächtschnitte
und Bolzenschuss - sogar noch einen Schritt zurück, gerade noch
sichtbar, bevor der Film abbricht. Vermutlich werden für den
Bolzenschuss zu schwache Ladungen verwendet, damit das Tier während dem
Schlachtvorgang sicher nicht getötet wird, weil die Tiere angeblich
gemäss Religionsvorschrift lebend geschächtet werden müssen. Diese
Praxis - Verwendung von Kleinviehmunition für Grossvieh - habe ich
persönlich bei moslemischem Schächten in einer türkischen Metzgerei in
Lengnau/BE beobachtet. Im vorliegenden Videofilm ist die Ladung offenbar
so schwach, dass die Kuh nicht einmal momentan bewusstlos wird, sondern
nur von Schmerz gepeinigt die Augen zukneift - eine satanische
Schlachtmethode im Namen Gottes!
4
Das nächste Video zeigt das heilige, gottgefällige jüdische Schächten in
einem amerikanischen Schlachthof. Aufnahmen der internationalen
Tierschutzorganisationen PETA:
Jüdisches Schächten in den USA
5
Ausschnitte
aus der Rundschau des Schweizer Fernsehens vom 13. Februar 2002
(Dokuemtaraufnahmen von jüdischem Schächten, Interviews mit jüdischen
Exponenten)
Bitte beachten Sie: Auch hier
erfolgt das Schächten nicht mit einem „einzigen Schnitt mit einem
scharfen Messer“, wie vielfach behauptet wird, und die Kuh verliert
keineswegs sofort das Bewusstsein, sondern ist ganz im Gegenteil bei
vollem Bewusstsein, schüttel im Gegenteil sogar noch den Kopf, um den
unsichtbaren Angreiffer abzuschütteln.
6
Die Schächtjuden behaupten, die Tiere würden beim Schächten nicht
leiden, das Schächten geschehe mit einem einzigen Schnitt mit einem
scharfen Messer und die Tiere würden sofort das Bewusstsein verlieren.
Sämtliche neutralen Experten und sämtliche verfügbaren
Videodokumentationen bestätigen, dass das eine unglaublich schamlose
Lüge ist.
7
Angeklagt bin ich, weil ich deshalb den Schächtjuden Verlogenheit
vorwerfe. Den Vorwurf der Verlogenheit habe ich einzig in Bezug auf die
Behauptung erhoben, das Schächten sei schmerzlos, die Tiere würden nach
einem einzigen Schächtschnitt innert Sekundenbruchteil das Bewusstsein
verlieren. In willkürlicher Verdrehung meiner Äusserungen hat man mir
vorgeworfen, die Juden insgesamt und allgemein als verlogen bezeichnet
zu haben. Auf diese ungeheure Willkür werde ich zurückkommen.
8
Ich habe im Schlachthof Wien das Schächten von Rindern persönlich
aus nächster Nähe mit ansehen können: Grauenhaft. Von rascher
Bewusstlosigkeit keine Spur. Auch hier nicht nur ein einziger Schnitt,
sondern mehrfaches Hin- und Her-Säbeln. Es ist völlig unmöglich einen
Kuhhals durch Luft- und Speisröhre und die kräftige Halsmuskulatur
hindurch bis zur Wirbelsäule mit einem einzigen Schnitt aufzuschneiden,
wie die Schächtjuden verlogen behaupten.
9
Der deutsche Chirurg Dr med Hartinger hat den Schächtvorgang
anatomisch wie folgt beschrieben:
Beim Schächtschnitt
werden zunächst die Haut und die oberflächliche Halsmuskulatur
durchschnitten. Dann die tiefer liegende Luftröhre und die
Speiseröhre. Gleichzeitig werden dabei die unmittelbar daneben
liegenden Nervi phrenici durchtrennt, die das Zwerchfell motorisch
versorgen.
Jeder Medizinstudent hat gelernt und jeder
Mediziner mit operativer oder anaesthesiologischer Erfahrung hat
gesehen, daß die Luftröhre, der Kehlkopf und die Speiseröhre
besonders schmerzempfindliche Organe sind, deren Verletzung noch in
tiefer Narkose erhebliche Schmerzreaktionen mit Atemstörungen,
Pulsfrequenz- und Blutdruckerhöhungen sowie EKG-Veränderungen
verursacht und daß beim Verletzen der Halsschlagader der bekannte
Carotis-Sinus-Effekt die besondere Sensibilität dieser Halsregion
belegt.
Während des langsamen Ausblutens
thrombosieren und verstopfen vielfach die durchtrennten Gefäßenden
und es muß nachgeschnitten werden. Wegen der verletzten
Zwerchfell-Nerven kommt es zu einer schlaffen Lähmung der
Zwerchfell-Muskulatur und zu einem immobilen Zwerchfellhochstand,
das heißt zu einer bewegungsunfähigen Erschlaffung des Zwerchfelles,
das durch den Bauchinhalt beim Aufhängen kopfwärts gedrängt wird.
Daraus resultiert eine weitere erhebliche Beeinträchtigung der
Atmung, die überwiegend auf der Bewegung dieser Muskel-Sehnen-Platte
beruht.
Zu den unerträglichen Schnittschmerzen
bekommt das Tier somit noch Todesangst durch Atemnot. Infolge dieses
atemnot-, angst- und schmerzbedingt verstärkten Atmungsvorganges
wird das Blut und der aus der durchtrennten Speiseröhre austretende
Vormageninhalt in die Lungen aspiriert, was zusätzlich zu schweren
Erstickungsanfällen führt. Und das alles - im Gegensatz zu den
Behauptungen der Schächt-Beftürworter - bei vollem Bewußtsein des
Tieres! Denn die Blutversorgung des Gehirnes ist noch gegeben.
Filmaufnahmen belegen die volle Reaktionsfähigkeit und bewußte
Orientierung des ausgebluteten Tieres, das nach dem Entfesseln mit
der entsetzlichen Halswunde aufsteht und orientiert dem Ausgang des
Raumes zutaumelt.
Die Blutversorgung des tierischen Gehirnes
erfolgt durch drei paarig angelegte Gefäß-Stränge. Zwei
Hals-Schlagadern, zwei Arterien innerhalb der Halswirbelkörper und
zwei weitere in der Nackenmuskulatur. Diese sechs Hauptarterien
anastomosieren im oberen Halsbereich, da weitere Gefäßverbindungen
im vorderen Kopfbereich über die Arteria maxillaris zur Schädelbasis
vorhanden sind. Außerdem existieren Gefäß-Anastomosen über die
massive Nackenmuskulatur zum Kopfesinneren. Diese Vernetzung der
Gefäße haben auch bei Durchtrennung der Halsschlagadern eine noch
ausreichende Blutversorgung des Gehirnes zur Folge. Entsprechend dem
bekannten physiologischen Vorgang reduziert der Körper beim
Ausbluten seine periphere Durchblutung zugunsten von Hirn, Herz und
Nieren bis auf Null. Das hält das Tier bei Bewußtsein, bis praktisch
bei schlagendem Herzen der gesamte Blutinhalt des Gefäß-Systems auf
diese Weise ausgelaufen ist.
Dieser Vorgang dauert nach allgemeiner
Erfahrung mehrere Minuten, wobei Angaben bis zu 14 Minuten
existieren. Die unterschiedlichen Zeitangaben sind auf die
verschiedenen Kriterien zurückzuführen, ob man die Reaktionen des
Körpers als Maßstab nimmt, den Cornealreflex, das Kreislaufsystem
oder das Aufhören des Blutens aus den Gefäßenden oder des
Herzschlages.
B. Die Verlogene Desinformation
der Schächtjuden
11
Die Schächtjuden verbreiten systematisch die Desinformation,
die Tiere würden beim Schächten nicht leiden – eine teuflische
Verlogenheit.
12
Rabbiner Levinger
hat in der gezeigten Rundschau-Sendung bestritten, dass die Tiere beim
Schächten leiden würden, dafür gebe es wissenschaftliche Beweise. Das
ist gelogen. Es gibt keine solchen wissenschaftlichen Beweise. Die
Wissenschaft beweist das Gegenteil, nämlich dass die Tiere furchtbar
leiden. Levinger verweist auf seine Dissertation zum Schächten, welche
längst als wissenschaftlich unhaltbare Manipulation entlarvt ist.
13
Jeder gesunde Mensch erkennt in den Filmaufnahmen sofort, dass die Tiere
bei Bewusstsein sind und furchtbar leiden. Das wird auch von allen
unabhängigen Experten immer wieder bestätigt. Es kommt nicht von
ungefähr, dass sowohl die deutsche wie auch die schweizerische
Tierärztevereinigung sich klar und öffentlich gegen das Schächten
ausgesprochen haben, weil sie dies als unverantwortliche Tierquälerei
beurteilen.
14
Der gleiche Rabbiner, Levinger, der hemmungslos verlogen behauptet, die
Tiere würden beim geschächtet werden nicht leiden, hat in der Jüdischen
Rundschau geschrieben, der jüdische Glaube erlaube Tierquälerei, wenn es
dem Menschen nütze.
15
Im Rundschau-Interview sagte Levinger, er habe mit jedem Tier, das
geschlachtet werde, egal nach welcher Methode, Mitleid.
Obwohl das Schächten von Tieren durch gesunde vegetarische Ernährung
leicht vermieden werden kann, findet er aber das Schächten unbedingt
notwendig – welch heuchlerischer Widerspruch!
Das deutsche Verfassungsgericht hielt in einem Urteil zum moslemischen
Schächten zu recht fest, dass Religionsangehörige, welche nach strengen
Speiseregeln leben wollen, auch bereit sein müssten, dadurch gewisse
Einschränkungen in Kauf zu nehmen, zum Beispiel den Verzicht auf
Fleischnahrung.
16
In einem „Posititionspapier“
des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes vom Oktober 2001
wird behauptet, das Schächten sei keine Tierquälerei. Weil das
Schächtgebot weder in der Thora noch im Talmud zu finden ist, wird in
diesem Positionspapier behauptet, das Schächten sei (Zitat) „ein Gebot,
das von Gott selbst vorgeschrieben worden ist“ (Zitat-Ende). Weiter wird
darin behauptet, das Schächtverbot stelle eine Diskriminierung dar,
(Zitat) „weil das Schächten keine Tierquälerei ist."
17
Ich fasse als Zwischenergebnis zusammen:
Das Schächten ist
erwiesenermassen eine grauenhafte Tierquäler. Die Schächtjuden
verbreiten vorsätzlich oder zumindest eventual-vorsätzlich die
Desinformation, das Schächten sei keine Tierquälerei. Dies als
„verlogen“ zu bezeichnen ist eine sachlich gerechtfertigte
Qualifikation.
C. Sinnenstellende Verdrehung
meiner Äusserungen
21
Weil es ganz offensichtlich ist, dass die Schächtjuden das Schächten
verlogen verharmlosen, ich jedoch aus politischen Gründen verurteilt
werden muss, werden meine Veröffentlichungen in der Anklage so verdreht,
ich hätte die Juden, nicht nur die Schächtjuden, und nicht nur bezogen
auf das Schächten, sondern ganz allgemein als verlogen
bezeichnet. Diese Unterstellung wurde so konstruiert, dass diese
Bedeutung einzelnen isolierten Sätzen und Satzteilen, losgelöst vom
Kontext, zugeschrieben wurde.
22
Eine solche isolierte Interpretation einzelner, aus dem Zusammenhang
gerissener Sätze ist nach gesundem Menschenverstand wie auch nach
allgemeinen Rechtsgrundsätzen unzulässig. Gemäss Praxis des
Bundesgerichts kommt es bei Äusserungsdelikten darauf an, wie ein
unbefangener Durchschnittsleser einen Text versteht. Dabei ist
selbstverständlich der gesamte Text im Zusammenhang in Betracht zu
ziehen, und nicht auf einen Leser abzustellen, der nur gerade flüchtig
einzelne Sätze liest.
23
In welchem Kontext stehen nun die inkriminierten Äusserungen?
24
Die inkriminierten Äusserungen stehen in der Mai-Ausgabe 2002 der
VgT-Nachrichten (VN 02-2). Zu dieser Zeit war eine
Volksinitiative gegen das Schächten hängig. Diese Ausgabe diente der
Unterschriftensammlung und war ganz dem Thema Schächten gewidmet.
Beigelegt war ein Unterschriftenbogen der Volksinitiative. Die
inkriminierten Äusserungen erfolgten im Rahmen eines öffentlichen,
politischen Diskurses. Gemäss Praxis des EGMR ist in einem solchen
Rahmen eine staatliche Einschränkung bzw Sanktionierung von Äusserungen
nur unter extrem strengen Voraussetzungen zulässig.
25
Schauen wir uns also diese Ausgabe der VgT-Nachrichten, in welcher die
inkriminierten Äusserungen stehen, genauer an. Sie werden sehen – achten
Sie darauf -, dass es nur um’s Schächten geht, um nichts anderes,
insbesondere nicht um andere jüdische Besonderheiten. Ich habe mich all
die Jahre meiner Tierschutzarbeit – das sind nun immerhin schon über 20
Jahre - immer konsequent enthalten, mich in andere politischen Fragen,
die mit Tierschutz nichts zu tun haben, einzumischen. Insbesondere habe
ich mich auch enthalten, andere jüdische Verhaltensweisen als das
Schächten zu kritisieren, wobei anzumerken ist, dass das Schächten nicht
eine allgemeine jüdische Eigenschaft ist, sondern nur von einer
orthodox-religiösen kleinen Minderheit praktiziert oder befürwortet
wird, wie Rabbiner Levinger in der Rundschau ja bestätigt hat. Diese
Minderheit nenne ich der Einfachheit halber Schächtjuden.
26
Die VgT-Nachrichten VN 02-2 vom
Mai 2002:
Frontseite: Weist auf das
Schwerpunktthema Schächten hin, mit Aufforderung, die beiliegende
Initiative gegen das Schächten zu unterschreiben.
Seite 4 bis 10: Standbilder
der ersten Kuh aus dem Videofilm über jüdisches Schächten in England,
mit Kommentaren.
Seite 11: Verschiedene
Beiträge zum Schächten
Seite
12 bis 16: Standbilder der zweiten Kuh.
Seite 17 bis 22:
Verschiedene Beiträge zum Schächten.
Seite 23 bis 23: Ein Bericht
zum damaligen Stand des zweiten Schächtprozesses gegen mich, der
heute, hier und jetzt, sieben Jahre später, wegen krassen
Verfahrensmängeln, in die vierte Runde geht.
Seite 24: Kommentar zur
Verurteilung eines Basler Juden, der mich in Fäkalsprache als Nazi
beschimpft hatte und dafür eine Trinkgeldbusse von 250 Franken erhielt
– im Vergleich zu meiner Verurteilung zu Gefängnis wegen sachlich
berechtigter Kritik an einer pervers-religiösen Tierquälerei.
27
Schauen wir uns nun an, mit welchen Äusserungen ich angeblich den Juden
allgemeine Verlogenheit vorgeworfen haben soll. Im aufgehobenen Urteil
vom 26. Oktober 2007, welches aufgrund der heutigen Verhandlung
revidiert werden muss, wird mir vorgeworfen, mit zwei Äusserungen den
Juden eine grundsätzliche lügnerische Veranlagung vorgeworfen zu
haben.
28
Die erste dieser zwei inkriminierten Äusserungen steht auf Seite 18 in
folgendem Text:
Die von der jüdischen
Bundesrätin Dreifuss eingesetzte "Kommission gegen Rassismus" ist in
Wirklichkeit ein mit Steuergeldern finanziertes Instrument zur
Verbreitung jüdischer Propaganda: Die Kommission befürwortet die
Aufhebung des Schächtverbotes mit der klassischen jüdischen Lüge,
das Schächten sei für die Tiere nicht schlimmer als das sonst
übliche Schlachten mit Betäubung.
29
Mit dem Begriff „klassische jüdische Lüge“ hätte ich – so wird mir
vorgeworfen – gegenüber dem Durschnittsleser, der den Text nur
oberflächlich lese, den Juden eine grundsätzliche lügnerische
Veranlagung unterstellt.
30
In willkürlichster Weise wurden die drei Wörter „klassische jüdische
Lüge“ aus dem Zusammenhang gerissen, isoliert zitiert und entgegen dem
klaren Wortlaut sinnwidrig verallgemeinert. Im Text steht ganz klar und
unmissverständlich, was mit klassischer jüdischer Lüge gemeint ist,
nämlich wörtlich folgendes:
„…mit
der klassischen jüdischen Lüge, das Schächten sei für die Tiere nicht
schlimmer als das sonst übliche Schlachten mit Betäubung.“
Diese Formulierung ist absolut
klar und eindeutig und lässt ohne Willkür keinen Raum für Auslegungen.
Die „klassische jüdische Lüge“ bezieht sich unmissverständlich auf
Behauptungen zum Schächten. Als „klassisch“ habe ich diese Lüge
bezeichnet, weil diese Lüge altbekannt ist und seit hundert Jahren
verbreitet wird.
31
Nach gefestigter Lehre und ständiger Bundesgerichtspraxis ist eine
Äussserung nicht für sich allein, sondern in dem für den Leser
erkennbaren Gesamtzusammenhang zur würdigen (siehe zB den
Bundesgerichtsentscheid 6S.234/1996 vom 10. Juni 1996, medialex 3/96,
Seite 162). Die dargelegte Umdeutung meiner Äusserung verstösst krass
gegen diesen Grundsatz.
32
Dazu kommt der vom Bundesgericht festgehaltene Grundsatz, dass
einer Äusserung nicht leichthin eine Bedeutung unterstellt werden darf,
welche der Autor so nicht gesagt und gemeint hat. Wörtlich heisst es in
diesem Bundesgerichtsentscheid
6S.234/1996 vom 10. Juni
1996, zitiert nach medialex 3/96, Seite 162:
Hat der Beschuldigte aber
seine Äusserung nicht in dem Sinne verstanden, wie sie nach der
Auffassung des Richters vom unbefangenen Durchschnittsleser verstanden
wird, und hat der Beschuldigte eine solche Interpretation auch nicht
in Kauf genommen, so fehlt der erforderliche (Eventual-)Vorsatz.
(Es)…
sind in Fällen, in
denen verschiedene Interpretationen des Textes möglich sind, gerade
auch unter Berücksichtigung der Presse-und Meinungsfreiheit hohe
Anforderungen zu stellen. Es darf nicht leichthin angenommen werden,
dass derjenige, welcher etwas nicht ausdrücklich geäussert hat, die
Möglichkeit in Kauf genommen habe, der Leser werde eine entsprechende
Aussage auf dem Wege der Interpretation entnehmen.
Aber genau das wurde hier
gemacht – auf krasseste Art und Weise. Unvorstellbar, dass der EGMR ein
solches politisches Willkürurteil gegen die Medien- und
Meinungsäusserungsfreiheit als gerechtfertigt beurteilen könnte – um so
mehr als es sich um eine Meinungsäusserung handelt, die im Rahmen der
Debatte zu einem die Öffentlichkeit stark bewegenden Thema und im Rahmen
einer Volksinitiative veröffentlicht wurde.
33
Gemäss Praxis des EGMR zu
Art 7 EMRK darf das Strafrecht nicht zum Nachteil des Angeklagten
extensiv ausgelegt werden. Der einzelne Bürger muss vorhersehen können,
welche Handlungen seine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen
(Villiger, EMRK-Kommentar, 2. Aufl, Rz 536).
34
Meine Darstellung der Behauptung von Schächtjuden, die Tiere würden beim
Schächten nicht leiden, sei eine Lüge, ist ein Werturteil. Gemäss
Bundesgerichtsentscheid 5C.4/2000 vom 7. Juli 2000 sind Werturteile nur
unzulässig, wenn sie den Rahmen des Haltbaren sprengen bzw auf einen
tatsächlich nicht gegebenen Sachverhalt schliessen lassen. Das ist hier
nicht der Fall. Das Verleugnen des Leidens der Tiere beim Schächten habe
ich belegt.
35
Die zweite inkriminierte Äusserung steht auf Seite 20 der
VgT-Nachrichten in einem Artikel mit dem Titel
„Jüdische Lügen zum Schächten“
– Kommentar zu einem Positionspapier des Schweizerischen Israelitischen
Gemeindebundes zum Schächten.
36
Der Titel sagt klar, um was es geht: um jüdische Lügen im Zusammenhang
mit dem Schächten. Um nichts anderes.
37
Genau gleich wie bei der ersten inkriminierten Äusserunge, wurde die
Anschuldigung gegen mich so konstruiert, dass einige Wörter aus einem
klaren Satz heraus isoliert zitiert und dann sinnentstellend
uminterpretiert wurden.
38
Man muss gar nicht erst das Thema dieser Ausgabe der VgT-Nachrichten, ja
nicht einmal den Titel und das Thema dieses Artikels für die
Interpretation zu Hilfe nehmen. Schon der Satz selber lässt nichts an
Klarheit zu wünschen übrig. Die Textpassage lautet:
Weiter enthält das
Positionspapier auch die jüdische Standardlüge, das Schächtverbot habe
seit über hundert Jahren mehr antisemitische als tierschützerische
Motive. Wahr daran ist nur, dass man angesichts der widerlichen
Verlogenheit der organisierten Juden zum Thema Schächten als
Tierschützer eine fast übermenschliche Charakterstärke haben muss, um
nicht tatsächlich judenfeindlich zu werden.
39
Ist diese Verlogenheit etwa nicht widerlich, gemessen an den Tatsachen,
wie furchtbar das Schächten abläuft? Muss ich die Video-Aufnahmen
nochmals vorführen?
40
Die Anschuldigung gegen mich wurde so konstruiert, dass aus dem Halbsatz
„angesichts
der widerlichen Verlogenheit der organisierten Juden zum Thema
Schächten“ der klare Bezug zum Schächten kurzerhand weggelassen wurde
und dann behauptet wurde, es werde hier eine allgemeine, grundsätzliche
Verlogenheit der Juden unterstellt.
41
Es ist schlicht unfassbar, mit welcher Willkür und mit welchen
Tatsachenverdrehungen hier vorgegangen wird. Elementarste
rechtsstaatliche Grundsätze werden dem Ziel einer politisch gewollten
Verurteilung geopfert – koste es was es wolle. Die regimehörigen Medien
und ihre vom Gericht akkreditieren Journalisten werden es dann schon
richten, die Sache so darzustellen, dass die politische Willkür nicht
auffällt und die Verurteilung als gerecht und notwendig erscheint. So
funktioniert die politische Verfolgung Andersdenkender – nicht nur in
China und Russland, wie man sieht auch in der Schweiz.
42
Beim dritten Anklagepunkt geht es um eine Bildlegende. Diese
lautet:
Jüdisches Schächten eines Schafes. Der saddistische religiöse
Fanatiker rechts grinst dazu. So mögen Nazi-Schergen beim Foltern
von KZ-Häftlingen gegrinst haben.
43
Damit – so wird mir vorgeworfen – würden Juden und Nazis
„gleichgesetzt“ und die „Juden als aggressive und gefährliche
Gruppierung dargestellt“ und als „ethisch minderwertig qualifiziert“.
Eine solche Diffamierung identifiziere die Juden als Unmenschen, als
Schwerstverbrecher, als ein Volk ohne Achtung und Respekt. Wer Personen
auf eine solche Art und Weise wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion
auf die Stufe von Nazis herabsetzt und dabei das Schächten mit dem
Holocaust gleichsetzt, handle rassendiskriminierend.
44
Es ist schon erstaunlich, was man alles aus dieser Legende zum Bild
eines grinsenden Schächters herauslesen kann, wenn man nur genug
hemmungslos verdreht und erfindet.
45
Aus der Kritik an einem einzelnen Schächter, der zu seinem barbarischen
Tun auch noch saddistisch grinst – und auf einem danebenstehenden Bild
das angeblich religiöse Schächten auch noch mit einer Zigarette im Mund
zelebriert - wird eine Herabsetzung aller Juden als minderwertig
konstruiert. Gerade so als ob alle Juden schächten und alle jüdischen
Schächter bei dieser Tierquälerei grinsen und rauchen würden!
Gemäss Aussagen massgebender
jüdischer Exponenten in der gezeigten Rundschausendung stellen die
Schächtjuden eine kleine Minderheit unter den Juden dar, und eine grosse
Mehrheit der Juden in der Schweiz befürwortet das Betäuben der Tiere vor
dem Schlachten, lehnt also das betäubungslose Schlachten wie ich ab.
Dies Juden sind mir meiner Kritik offensichtlich nicht gemeint. Dennoch
wird mir willkürlich vorgeworfen, mit meiner Kritik an einem einzelnen
Schächtjuden, der während seiner Tierfolterung grinst und raucht, würde
ich alle Juden insgesamt als minderwertig darstellen.
46
Darüber hinaus wird kurzerhand auch noch behauptet, diese Herabsetzung
aller Juden als minderwertig erfolge aus rassistischen Gründen, obwohl
es ganz offensichtlich um Tierschutz geht und um nichts anderes.
Begründet wird dieser haltlose Vorwurf mit keinem Wort, denn es gibt
eben für diesen an den Haaren herbeigezogenen Vorwurf keine vernünftige
Begründung.
47
Schliesslich wir aus dem blossen Vergleich mit Nazi-Schergen auch grad
noch eine Gleichsetzung gemacht. Ein Vergleich ist bekanntlich keine
Gleichsetzung, sondern eben ein Vergleich. Vergleiche dienen zur
Verdeutlichung eines Sachverhaltes und bedeuten keine Gleichsetzung.
48
Im Talmud, der jüdischen Bibel, ist Schächten nicht vorgeschrieben. Das
ist eine Erfindung von Rabbinern. Das Schächten ist auch kein religiöses
Ritual. Es geht nur um Speiseregeln. Das Schächten und das
Schächtfleisch-Essen ist auch nach jüdischem Selbstverständnis keine
religiöse Handlung. Die jüdischen Koscher-Regeln besagen lediglich, dass
wenn überhaupt Fleisch gegessen wird, es Schächtfleisch sein müsse. Der
ultraorthodoxeste Jude ist in vollkommenem Einklang mit seiner Religion,
wenn er sich vegetarisch ernährt.
49
In einem Artikel zum Schächten schrieb der Präsidente des
Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes, Dr Alfred Donath, in der
Neue Züricher Zeitung vom 12. Dezember 2001:
"Auch wenn Juden nicht
täglich nur koscheres Fleisch essen, wird bei jeder Festmahlzeit, sei es
anlässlich einer Hochzeit oder beim Feiern einer Geburt, immer nur
geschächtetes Fleisch serviert...“. (Zitat-Ende). Die Frage, inwieweit
nach dieser Aussage noch von einer zwingenden Religionsvorschrift zu
sprechen sei, wurde nicht beantwortet (www.vgt.ch/news2002/020124.htm).
50
Weder im ersten noch in diesem zweiten Schächtprozess gegen mich hat
jemals ein Richter alle diese Tatsachen gewürdigt, auf die ich immer
wieder hingewiesen habe. Wenn man einen unbequemen Zeitgenossen aus
politischen Motiven verurteilt haben will, sind halt Tatsachen nur ein
Hindernis. Lieber werden arglistige Anschuldigungen konstruiert,
als sich an den Tatsachen zu orientieren. Wie sagte doch Berthold Brecht
so treffend:
Da sind die Unbedenklichen,
die niemals zweifeln, ihre Urteile sind unfehlbar, sie glauben nicht
den Fakten, sie glauben nur sich. Im Notfall müssen die Fakten dran
glauben.
51
Solche Schuld-Konstruktionen aus Nichts waren typisch für den
Stalinismus, wie im „Archipel Gulag“ von Solschenizyn nachgelesen werden
kann. In Russland ist der Stalinismus schon lange ausgerottet, in
politischen Prozessen in der Schweiz lebt er weiter.
52
Der Kern der Anschuldigung besteht darin, dass ein Vergleich zwischen
dem Verbrechen an Menschen und Verbrechen an Tieren bzw zwischen dem
Leiden von Menschen und dem Leiden von Tieren a priori als völlig
unzulässig erachtet wird. So blieb im gesamten bisherigen Verfahren wie
auch schon im ersten Schächtprozess völlig unbeachtet, wie schlimm und
pervers das Schächten tatsächlich ist. Dass diese grauenhafte
Tötungsmethode, die jahrein jahraus täglich praktiziert wird und wohl
schon eine grösser Zahl an Folteropfern gefordert hat, als den Nazis
angelastet werden kann, wird als Tatsache völlig ausgeblendet, nach dem
Grundsatz, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.
53
Allein schon der Vergleich des jahrelangen, unaufhörlichen
Massen-Schächten mit dem Holocaust wird als völlig unzulässig, ja
rassendiskriminierend beurteilt, weil man angeblich Verbrechen an Tieren
nicht mit Verbrechen an Menschen vergleichen dürfe.
54
Wer so redet, zeigt damit nur seine tierverachtende Einstellung und sein
ethisches Defizit. Dieses ethische Defizit hat seine Wurzel meistens in
der anthropozentrischen christlichen Tradition und im katholischen
Dogma, Tiere hätten keine Seele, nur der Mensch, der die weit über allen
anderen Geschöpfen thronende Krone des Lebens sei.
55
Diesem im Mittelalter stecken gebliebenen katholischen Glauben stehen
die Erkenntnisse der modernen Wissenschaft gegenüber, wonach der
Übergang zwischen höheren Säugetieren und dem Menschen fliessend ist.
Höhere Säugetiere empfinden Glück, Freude, Trauer und Schmerzen ähnlich
wie Menschen. Nach dieser aufgeklärten Auffassung gibt es keinen
vernünftigen Grund, das Leiden eines höheren Säugetieres als geringer zu
werten als zum Beispiel das Leiden eines Kleinkindes.
56
Die Erbsubstanz von Schimpansen stimmt bekanntlich zu 98 Prozent mit der
menschlichen Erbsubstanz überein. Schimpansen sind fähig, die
Gebärdensprache zu erlernen und an ihre Jungen weiterzugeben. In
jüngster Zeit werden immer mehr Forschungsresultate bekannt, die zeigen,
wie Tiere lange total unterschätzt worden sind. Und zwar nicht nur
höhere Säugetiere wie Menschenaffen, Delfine oder Hunde. Auch zum
Beispiel bei Krähen und Papageien wurde unglaubliche Intelligenz,
abstraktes Denkvermögen und Selbstbewusstsein entdeckt.
57
Ein Artikel zu diesem Thema in der deutschen Frauenzeitschrift EMMA
trägt den Titel:
„Geht der Vergleich zu weit?“ Gemeint ist der Vergleich zwischen dem
Töten von Tieren und dem Töten von Menschen – also genau unser Thema.
Die ausführlich begründete Antwort lautet: „Nein, sagt gerade auch so
mancher Überlebende und als Jude Verfolgter. Die industrielle Tötung von
Tieren ist mit der von Menschen, also mit dem Holocaust zu vergleichen.“
(www.vgt.ch/doc/tier-mensch-vergleich/vegleich-emma.htm).
58
Der Begriff Tier-KZ wurde vom berühmten Tierforscher und
Verfasser eines bekannten mehrbändigen Werkes über Tiere, Prof Grzimek,
allgemein bekannt gemacht. Er wurde deswegen in Deutschland vor Gericht
gestellt und freigesprochen. In seinem Buch "Vom Grizzlybär zur
Brillenschlange" schreibt Prof Bernhard Grzimek dazu:
"Das Oberlandesgericht
Düsseldorf hat die Klage eines Eier-Indutriellen gegen mich
abgewiesen, wonach mir untersagt werden sollte, die ohne Tageslicht in
Engstkäfigen gehaltenen Batterie-Hühner als KZ-Hühner zu bezeichnen.
Den Ausdruck KZ-Hühner, der im übrigen nicht von mir erfunden worden
war, haben die früheren KZ-Insassen Kirchenpräsident Martin Niemöller
und Motoren-Erfinder Dr Wankel ausdrücklich gebilligt."
Von diesen von Prof Grzimek
zitierten ehemaligen KZ-Häftlingen sind die folgenden weiteren
Äusserungen über Tier-KZs bekannt:
"Ich entsinne mich, dass
ich während eines Urlaubaufenthalts von 1967 im russischen Wald bei
Cavidovo zum ersten Mal eine solche "Hühnerfabrik" gesehen und besucht
habe und dass mein erster Eindruck - und er hat sich später nie
geändert - der war: das muss für die armen Tiere ja schlimmer sein als
was wir im Konzentrationslager die Jahre hindurch haben ausstehen
müssen!"
Martin Niemöller,
ehemaliger KZ-Häftling ("Briefe von Dr Felix Wankel und Martin
Niemöller")
Weiteres Zitat, von Dr
Wankel:
"Ich selbst war zu Beginn
des Nazismus im Gefängnis, und der Reichsstatthalter von Baden
erklärte: 'Wankel bleibt darin, bis zum Verrecken und Verfaulen.'
Deshalb halte ich es für eine scheinheilige Zweckbehauptung der
Hühnerbatterie-Geschäftemacher, dass sich die früheren KZ-Gefangenen
durch die Bezeichnung der Hühnerbatterie-Käfighaltung als KZ-Haltung
beleidigt fühlen würden. Ich bin überzeugt, dass jeder frühere
KZ-Häftling beim Besichtigen einer Batteriehaltung Herrn Prof. Grzimek
recht geben wird und erbittert gegen die Errichter, Ausnützer und
Verteidiger dieses Tier-KZ Stellung nimmt."
Dr. Felix Wankel
(Erfinder des Wankelmotors, in "Briefe von Dr. Felix Wankel und Martin
Niemöller")
Bekannte jüdische
Persönlichkeiten haben sich im gleichen Sinne geäussert:
Theodor W Adorno, jüdischer
Philosoph und Soziologe, emigrierte während des Dritten Reiches nach
England und kehrte 1949 nach Deutschland zurück:
"Auschwitz fängt da an,
wo einer im Schlachthof steht und sagt, es sind ja nur Tiere."
Isaac Bashevis Singer,
jüdischer Literatur-Nobelpreistärger, im Buch "Feinde, die Geschichte
einer Liebe":
"Irgendwo wurde an diesem lieblichen
Sommermorgen Geflügel geschlachtet; Treblinka war überall."
Viertes Kapitel, Ziffer 5, (dtv-Ausgabe Seite
98).
"Hermann" verglich den Zoo oft mit einem
Konzentrationslager. Die Luft hier war voller Sehnsucht - nach
Wüsten, Bergen, Tälern, Höhlen, Familien. Wie die Juden waren die
Tiere aus allen Teilen der Welt hierhergeschleppt worden, verdammt
zu Isolierung und Langeweile. Manche schrien ihre Not hinaus; andere
blieben stumm."
1. Teil, 2. Kapitel, Ziffer 5 (dtv-Ausgabe
Seite 50).
Singer als Tierfreund und
Vegetarier steht offensichtlich hinter der Aussage seines jüdischen
Romanheldes Hermann. Weiteres Zitat:
"Hermann verbrachte den Tag und den Vorabend
von Jom Kippur bei Mascha. Schifrah Puah hatte zwei Opferhennen
gekauft, eine für sich und eine für Mascha; für Hermann hatte sie
einen Hahn kaufen wollen, aber er hatte es verboten. Er hatte jetzt
seit einiger Zeit daran gedacht, Vegetarier zu werden. Bei jeder
Gelegenheit wies er darauf hin, dass das, was die Nazis mit den
Juden gemacht hatten, dasselbe sei, was die Menschen mit den Tieren
machten."
Fünftes Kapitel, Ziffer 4 (dtv-Ausgabe Seite
126).
Isaac Bashevis Singer, im
Buch "Der Büsser":
"Ich beobachtete, wie sich jemand am
Nachbartisch über eine Portion Schinken mit Eiern hermachte. Ich war
längst zu der Überzeugung gelangt, dass die Art und Weise, wie der
Mensch mit den Geschöpfen Gottes umgeht, seinen Idealen und dem
ganzen sogenannten Humanismus Hohn spricht . Damit dieser
vollgefressene Kerl sich an Schinken delektieren konnte, musste ein
Lebewesen aufgezogen, zur Schlachtbank gezerrt, gequält, abgestochen
und mit kochendem Wasser abgebrüht werden. Dieser Mensch kam gar
nicht auf den Gedanken, dass das Schwein aus dem gleichen Stoff
geschaffen war wie er selbst und dass es leiden und sterben musste,
bloss damit er das Fleisch verzehren konnte. 'Wenn es um Tiere
geht', habe ich mir schon oft gedacht, 'ist jeder Mensch ein Nazi.'
...
Der erste Entschluss, den ich fasste, hatte
eigentlich nichts mit Religion zu tun, aber für mich w a r es ein
religiöser Entschluss. Nämlich: kein Fleisch und keinen Fisch mehr
zu essen - nichts, was einmal lebendig gewesen und zu
Ernährungszwecken getötet worden war. Schon als Geschäftsmann, der
reich werden wollte, schon als ich andere und auch mich selbst
betrog, hatte ich gespürt, dass ich gegen meine Überzeugung lebte
und dass meine Lebensweise verlogen und verderbt war. Ich war ein
Lügner, obwohl ich Lug und Trug verabscheute...
Ich habe genug gelernt, um zu wissen, dass die
Thora das Fleischessen als 'notwendiges Übel' betrachtet. Die Thora
spricht verächtlich von denen, die sich nach den Fleischtöpfen
sehnen."(dtv-Ausgabe Seite 42).
J. M. Coetzee, jüdischer
Literaturnobelpreisträger, im Buch "Das Leben der Tiere", S. Fischer
Verlag:
"Ich komme ein letztes Mal auf die
Todesstätten um uns herum zurück, die Schlachtstätten, vor denen wir
in einer gewaltigen gemeinschaftlichen Anstrengung unsere Herzen
verschliessen. Jeden Tag ein neuer Holocaust... (Seite 34)
Sind diese jüdischen
Persönlichkeiten und Nobelpreisträger alles Antisemiten? Wenn nicht,
warum werde dann ich wegen ähnlichen Vergleichen jahrzehntelang mit
politischen Prozessen verfolgt? -
59
Menschliches Leiden unter allen Umständen höher zu werten als das Leiden
hochentwickelter Säugetiere ist eine Form von Rassismus, die als
Spezismus bezeichnet wird. Da wird nicht nach objektiven Tatsachen,
sondern allein nach der Zugehörigkeit zu einer Spezies gewertet – eine
Denkweise , die typisch ist für Rassismus. Die wirklichen Rassisten sind
diejenigen, die mich wegen angeblichem Rassismus verurteilen.
60
Sogar das Bundesgericht anerkennt die Tierrechts-Ethik, die von einer
weitgehenden Gleichheit zwischen Mensch und Tier ausgeht, als
vertretbare Weltanschauung.
Ich zitiere aus dem
Bundesgerichtsentscheid 6S.234/1996 vom 10. Juni 1996 (medialex 3/96,
Seite 162):
Im inkriminierten Artikel kommt angesichts des
Hinweises auf Versuche an menschlichen Säuglingen die Haltung der
sog. Egalitaristen zum Ausdruck, die gegenüber der Haltung des sog.
Spezisten auf ganz andern ethischen Grundlagen aufbaut. Im Rahmen
dieser Auseinandersetzung über ethische Grundfragen betreffend das
Verhältnis zwischen Mensch und Tier geht die inkriminierte Äusserung
nicht über das Zulässige hinaus, zumal für den Leser des Artikels
-«In gleicher Weise sollte ein Tierarzt solche Kätzchenversuche auch
nicht durchführen dürfen» -erkennbar ist, dass die kritisierten
Tierversuche, im Unterschied zu entsprechenden Versuchen an
menschlichen Säuglingen, nach dem geltenden Recht erlaubt sind.
Diese Feststellungen des
Bundesgerichts lassen sich direkt auf die Anschuldigungen gegen mich
übertragen.
61
Wer den Vergleich menschlichen Leidens mit dem Leiden anderer höherer
Säugetiere für unzulässig hält, hat das Wesentliche noch nicht begriffen
und verschliesst Verstand und Herz vor den biologischen und
tier-psychologischen Tatsachen. Meistens sind dies Fleischfresser,
welche das schlechte Gewissen, das sie unter den heutigen Bedingungen,
wie Nutztiere gehalten werden, haben müssen, auf diese Weise verdrängen.
Indem sie den Menschen weit über Tiere stellen und damit ein
Massenverbrechen rechtfertigen oder bagatellisieren, zeigen sie eine
Denkweise, welche auch die Nazi-KZs ermöglicht hat.
Solche Menschen - auch
Richter -, welche andere Lebewesen anhand unhaltbarer Kriterien
diskriminieren, sind nicht qualifiziert, mir Rassendiskriminierung
vorzuwerfen.
Diese Menschen, welche sich
über Vergleiche, anstatt über die dahinterliegenden grausamen Missstände
empören, sind selber das beste Beispiel dafür, dass "politisch korrekt"
formulierte sachliche Argumente nicht genügen und nur unbeschönigte,
schockierende Darstellungen eine Chance haben, einen Denkprozess und
eine Bewusstseinsentwicklung in Gang zu setzen. In dieser Situation ist
eine empörte Reaktion schon besser als gar keine. Aufbegehren und
Ablehnen ist häufig die zweite Stufe in einem Entwicklungsprozess und
bedeutet, dass die erste Stufe, das Nicht-zur-Kenntnis-nehmen,
überwunden ist. (www.vgt.ch/doc/tier-mensch-vergleich)
62
Wenn in dieser wichtigen weltanschaulichen Auseinandersetzung um die
ethische Stellung der Tiere staaliche Zensur zugunsten der herkömmlichen
Auffassung betrieben wird, wie im vorliegenden Verfahren, dann verletzt
dies die Meinungsäusserungs- und Medienfreiheit. Ich erinnere an die
Praxis des EGMR, wonach Zensur in politischen Auseinandersetzung
grundsätzlich nicht zulässig ist.
63
Das Bundesgericht hat anerkannt, dass Tierschutz ein Thema des
öffentlichen Diskurses ist:
BGE vom 10. Juni 1996, in
medialex 1996, S.161 – 162
Veröffentlichungen zum Thema
Tierschutz, und damit auch die vorliegend inkriminierten Äusserungen,
stehen unter dem hohen Schutz politischer Meinungsäusserungen. Zensur
und Sanktionen gestützt auf einen angeblichen Sinn von Äusserungen,
welche der Angeschuldigte nicht gemeint und auch nicht wie behauptet
gesagt hat, verletzen die Menschenrechtsgarantien.
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