3. September 2003

Schächtprozess Nr 2:

VgT-Präsident Erwin Kessler zu 5 Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt (nicht rechtskräftig)

Das Bezirksgericht Bülach hat in einem zweiten Anlauf - ein erstes Urteil wurde vor zwei Jahren vom Obergericht wegen krassen Verfahrensmängeln aufgehoben - am 3. September 2003 Erwin Kessler zu 5 Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt wegen angeblicher Rassendiskriminierung im Zusammenhang mit seiner Kritik am betäubungslosen Schächten sowie wegen angeblicher Körperverletzung. Er hatte sich mit einem Pfferspray gegen einen Landwirt gewehrt, der ihn beim Eindunkeln in einen Wald hinein verfolgt hatte und ihn dort grundlos festhalten wollte. Ein Augenzeuge, der zur Notwehrsituation hätte Aussagen machen können, wurde trotz mehrfachem Antrag der Verteidigung nicht einvernommen. Durch eine hinterhältige Verfahrensführung vereitelte das Gericht (in der Zusammensetzung Hohler, Seger, Bertschy) eine menschenrechtskonforme Verteidigung. Erwin Kessler war zu diesem Anklagepunkt überhaupt nicht verteidigt, was gemäss Praxis des Obergerichtes erneut zu einer Aufhebung des Urteils mit Rückweisung zur Neuverhandlung führen muss. Ferner erfolgte eine Verurteilung wegen angeblich versuchter Nötigung gegen die Bäuerin Demuth in Rümlang. Alle anderen Punkte der Anklage sind infolge Verjährung oder Freispruch erledigt.

Die Verurteilung wegen angeblicher Rassendiskriminierung erfolgte wegen folgenden Textstellen aus Veröffentlichungen über das (betäubungslose) Schächten:

News vom 8.12.1998: Der Unterschied zwischen Kritik und Hetze: Der jüdisch beeinflusste Sonntags-Blick verwechselt "Judenhetze" und "jüdische Hetze":

Meine Kritik an den Schächtjuden ist mit der berechtigten Kritik an Nazis zu vergleichen: In beiden Fällen wird ein unmenschliches Verhalten scharf verurteilt und als Unmenschlichkeit dargestellt. Die Betroffenen - Nazis bzw Schächtjuden - werden zu Recht öffentlich als Unmenschen dargestellt...

... dass ich als prominenter Tierschützer das Schächten als abscheuliche Tierquälerei, vergleichbar mit den Untaten von Nazi-Verbrechern, verurteile.

News vom 14.11.1998: Wie koscher ist vegetarische Küche? Rassendiskriminierung wird in der Schweiz bestraft - ausser wenn Juden Nicht-Juden diskriminieren:

Nur eine ganz spezielle Volksgruppe ist immun vor solchen Verfolgungen - ausgerechnet eine Volksgruppe, welche in ihren Büchern die allerschlimmsten rassistischen Weltanschauungen verbreitet. Authentische Zitate aus ihrem "Talmud" genannten Bekenntnis, in welchem man - wie damals in Hitlers "Mein Kampf" - ihre rassistischen Theorien ganz offen nachlesen kann...

Und wie die heute von den Juden solidarisch verteidigte grausame Schächt-Tradition zeigt, wird an abartigen Vorstellungen aus uralten jüdischen Traditionen auch heute noch zäh festgehalten.

VgT-Nachrichten VN98-6 vom November 1999: Das jüdische Geflügelschächten - eine auch in der Schweiz erlaubte Grausamkeit  

... Als rassistisch beurteilte das Zürcher Obergericht meine Frage an die jüdische Bundesrätin Dreifuss, ob sie auch so tolerant wäre wie gegenüber dem Schächten, wenn sich bei uns Menschenfresser niederlassen würden, deren Religion vorschreibt, jede Woche das Herz einer Jüdin zu essen. Auch meine Überzeugung, dass Schächt-Juden charakterlich nicht besser sind als ihre früheren Nazihenker, wurde als rassendiskriminierend beurteilt.

News vom 15.6.1998: Im Schächtprozess gegen Tierschützer Erwin Kessler hat die von Sigmund Feigel vertretene Israelitische Cultusgemeinde keine Kläger-Stellung:

... im übrigen nehmen wir mit Befremden zur Kenntnis, dass Sie schlimme Tierquälerei, die im Namen Ihres jüdischen Glaubens begangen werden, gutheissen und dies als eine Frage der Glaubensfreiheit bezeichnen. Wären Sie wohl auch so tolerant, wenn sich eines Tages Menschenfresser bei uns niederlassen, deren Glaube vorschreibt, jede Woche das Herz einer Jüdin zu fressen? Würden Sie dann dazu auch - mit Ihren eigenen Worten formuliert - sagen: 'Das ist für mich eine Frage der Glaubens- und Gesinnungsfreiheit. Wer sich davon distanziert, masst sich Kritik an religiösen Werten an, die gewissen Menschen wichtig sind.'... In diesem verluderten Staat ist es bei Gefängnisstrafe verboten, treffende Fragen zu stellen! Die gruppen-egoistische Schein-Toleranz von Ruth Dreifuss lässt sich nicht treffender formulieren, als mit dieser Frage, auf welche Dreifuss bis heute keine Antwort weiss.

VgT-Nachrichten VN98-6: Schächten - aus dem Buch «Tierschutz und Kultur» von Manfred Kyber, deutscher Schriftsteller, 1880-1933, siehe auch in der gedruckten Ausgabe (pdf) Seite 15.
Kommentar zur Verurteilung in diesem Punkt/Manfred Kyber

Schächten
aus dem Buch «Tierschutz und Kultur» von Manfred Kyber, deutscher Schriftsteller, 1880-1933

"Der eigentliche Akt des Schächtens besteht in der Durchschneidung des Halses bis an die Wirbelsäule, was unbedingt sehr schmerzhaft ist. Nicht durchschnitten werden in der Wirbelsäule verlaufende, dem Gehirne ebensoviel Blut zuführende Gefässe. Solange das Gehirn aber Blut erhält, bleibt das Bewusstsein bestehen. Das ist, auf Grund dieser Feststellungen, bei den Schächttieren bis zum fast vollendeten Ausbluten der Fall. Ein Beweis, dass die gefolterten Tiere bis zum Schluss bei vollem Bewusstsein sind, ist auch dadurch erbracht worden, dass man sie nach erfolgter Schächtung von den Fesseln befreite. Die unglücklichen Geschöpfe sind, trotz des furchtbaren Halsschnitts, aufgestanden, eine ganze Strecke weit gegangen und haben in ihrer Todesangst versucht, die Ausgänge zu gewinnen, bis man sie durch Kugelschuss erlöste. Der ganze Schächtvorgang dauert 4 bis 10 Minuten, eine furchtbare Zeit bei diesen Qualen, und wird noch dadurch verschärft, dass mehrfach erneute Schnitte in die offene Wunde nötig sind, um die Verstopfung der Adern durch Anschwellung der Aderwandung an den Schnittstellen zu verhindern. Dass diese Schilderungen nicht übertrieben sind und dass alle Beschönigungsversuche von jüdischer Seite den Tatsachen nicht entsprechen, ersieht man am deutlichsten daraus, dass 612 Schlachthoftierärzte und 41 tierärztliche Vereine diese Barbarei ablehnen. Ich lehne durchaus jede Gemeinschaft mit irgendwelchem Rassenhass ab, der mit meiner geistigen Einstellung nicht vereinbar ist, aber ebenso lehne ich es ab, dass wir uns den rituellen Gesetzen einer fremden Rasse fügen sollen, wenn sie in so offenkundiger Weise mit dem Sittlichkeitsempfinden in Widerspruch steht, wie das Schächten. Wenn die Juden ihrerseits den Gewissenszwang geltend machen, so können wir wohl mit grösserem Recht verlangen, dass bei uns vor allem unser Gewissensgebot geachtet werden muss. Wohin kämen wir, wenn wir jeder Sekte bei uns Verrichtungen einräumen würden, unbekümmert darum, ob diese unserer Kultur entsprechen oder nicht. Dann müssten wir folgerichtig den jeweils bei uns weilenden Kannibalen den Kannibalismus gestatten. Verbeugungen vor jüdischem Kapital können wir an massgebenden Stellen nicht dulden. Geschieht das weiter, so kann man sich über das Anwachsen des Antisemitismus nicht wundern, den zu vermeiden doch schliesslich alle Teile Ursache hätten. So ist auch den Juden zu raten, in dieser Frage Entgegenkommen zu zeigen, durchaus auch in ihrem eigensten Interesse. Die Juden sollten sich warnen lassen. Sympathien und Antipathien lassen sich amtlich nicht festlegen und das Gesetz wird, sehr zum Schaden des Ganzen, die Juden einmal nicht schützen können, wenn sie nicht einsichtig genug sind. Wenn die Juden bei uns gleichberechtigte Staatsbürger sein wollen, so ist das gewiss eine Forderung, die man ihnen billigerweise zugestehen wird. Mit dieser Gleichberechtigung aber ist es ganz unvereinbar, dass sie Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen. Damit reissen die Juden selbst, nicht der Antisemitismus, eine Kluft auf zwischen sich und uns, und es ist doch wohl ganz fraglos, dass sich solch eine von den Juden selbst verschuldete Trennung einmal zu ihrem eigenen Schaden auswirken kann und wird. Das wird man selbstverständlich und unvermeidlich finden, ohne auch nur im geringsten einen irgendwie antisemitischen Standpunkt einzunehmen. Im Gegenteil, gerade wer es gut mit den Juden meint und keinen Hass gegen sie nährt, muss ihnen den schleunigen freiwilligen Verzicht auf das Schächten dringend raten. Wenn die Juden auf das Schächten nicht verzichten, müssen sie sich sagen lassen, dass gerade die Ethiker unter uns, die den Rassenhass ablehnen, nicht mehr zu ihnen stehen können und wollen. Zudem kann die ganze Schächtfrage, resp die Berechtigung des Schächtens einer ernsthaften Prüfung auch des religiösen Menschen, der Riten zu achten bereit ist, gar nicht standhalten. Gebildete und vorurteilslose Juden geben das ohne weiteres zu. Es liegt kein Grund vor, sich an Gebräuche, die vor Jahrtausenden Bestimmung waren, noch heute zu halten. Wir opfern ja auch keine Gefangenen mehr, wie wir das vor Jahrtausenden taten. Mit gleichem Recht müssten dann ja auch andere jüdische Gebräuche, zB das Steinigen von Menschen, aus Achtung vor der Tradition aufrechterhalten werden. Der Sinn des Schächtens liegt auch in einer möglichst vollendeten Blutentziehung. Es ist nun aber von zahlreichen Tierärzten nachgewiesen, dass die Blutentziehung bei dem durch den Schussapparat betäubten Tiere ungleich sicherer und restloser erfolgt, als beim geschächteten, weil beim Schächten durch das Verstopfen der Halsadern eine Menge Blut zurückbleibt. Ferner wird das neben der durchschnittenen Luftröhre ausströmende Blut durch das heftige Röcheln des Tieres zum Teil in die Lunge eingesogen. Dasselbe geschieht mit dem aus der gleichfalls durchschnittenen Speiseröhre hervorquellenden Mageninhalt. Das alles bei einem noch lebenden Tier. Es bleibt also für das Schächten nicht ein einziger Grund übrig, als der einer gewissen Hartnäckigkeit, eines Nichtverstehenwollens, einer eigensinnigen Beharrung auf einer scheusslichen Unsitte, die den Juden sehr viele Sympathien kostet. Allein die einfache Frage der schächtgegnerischen Tierfreunde, wo die Stelle in der Bibel zu finden sei, welche das Schächten als Religionsausübung vorschreibt, konnten die Gelehrten nicht beantworten, weil sich eben im ganzen Alten Testament keine Stelle findet, wo das Schächten ausdrücklich gefordert wird. Ich wies schon darauf hin, dass selbst wenn solch eine religiöse Begründung aufzufinden wäre, sie uns grenzenlos gleichgültig sein könnte, denn es wäre geradezu blödsinnig, rituelle Vorschriften, die vor Jahrtausenden Geltung hatten, auf die heutige Entwicklung der Menschen und damit auch berechtigterweise der Tiere anzuwenden."

VgT-Nachrichten VN2002-2: Jüdische Lügen zum Schächten

Jüdische Lügen zum Schächten

Kommentar zu einem Positionspapier des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes vom Oktober 2001

von Erwin Kessler, Präsident VgT

In diesem "Positionspapier" werden die üblichen jüdischen Lügen zum Schächten wiederholt. Unter Hinweis auf pseudo-wissenschaftliche Gefälligkeitsgutachten wird behauptet, das Schächten sei keine Tierquälerei. Dies steht in krassem Widerspruch, zu dem was durch Zeugen und Filmaufnahmen dokumentiert ist. Videoaufnahmen von modernem, angeblich tierschonendem jüdischen Schächten in England zeigen einmal mehr Grauenhaftes: Nichts von einem "einzigen Schnitt" mit einem "scharfen Messer". Vierzehnmal wird am Hals von Kühen - bei vollem Bewusstsein - hin- und her gesäbelt, bis der Hals durch die mächtige Muskulatur, durch Luft- und Speiseröhre hindurch bis auf die Wirbelsäule aufgeschnitten ist. Das mechanisch fixierte Tier kann sich nicht bewegen. Die aufgerissenen Augen und der aus dem Maul tretende Schaum zeugen von seinen ungeheuren Qualen. Am Schluss, wenn die mechanische Fixierung gelöst wird, schüttelt die Kuh ihren Kopf, als ob sie die schreckliche Halswunde abschütteln wollte.Wer da noch von Religionsfreiheit reden kann, weiss überhaupt nicht Bescheid oder hat eine zutiefst tierverachtende Einstellung. Der Film ist als Videocassette erhältlich und kann auch aus dem Internet heruntergeladen werden (> Jüdisches Schächten in England ). Die Verbreitung dieser Cassetten in grosser Stückzahl ist der Auftakt zu einer breit angelegten Aufklärungskampagne des VgT als Reaktion auf die Absicht des Bundesrates und der Bundesrats-Parteien, das Schächtverbot aufzuheben.

Eine weitere Lüge in diesem Positionspapier ist die - auch nicht neue - Behauptung, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe in einem Urteil vom 27. Juni 2000 festgestellt, das Schächten sei durch die Religionsfreiheit geschützt. In Wahrheit hat der Gerichtshof diese Frage gar nicht beurteilt, sondern im Gegenteil festgestellt, dass es die Religionsfreiheit nicht verletze, dass die französischen Behörden der beschwerdeführenden jüdischen Gemeinde keine Erlaubnis zum Schächten erteilt hat. Näheres dazu unter www.vgt.ch/news/000707.htm. (Die Basler Zeitung hat diese jüdische Lüge am 5.11.01 weiterverbreitet,  juden- und pharma-freundlich und tierschutzfeindlich wie immer.)

Weiter enthält das Positionspapier auch die jüdische Standardlüge, das Schächtverbot habe seit über hundert Jahren mehr antisemitische als tierschützerische Motive. Wahr daran ist nur, dass man angesichts der widerlichen Verlogenheit der organisierten Juden zum Thema Schächten als Tierschützer eine fast übermenschliche Charakterstärke haben muss, um nicht tatsächlich judenfeindlich zu werden. Um mich vor rassistischen Verallgemeinerungen zu schützen - mein tierschützerischer Kampf hat sich bisher stets gegen die Schächtjuden, nicht gegen die Juden insgesamt gerichtet - denke ich, wenn mich jüdisches Verhalten wider einmal anwidert, an den grossen, leider verstorbenen jüdischen Musiker Yehudi Menuhin, den ich sehr schätze und achte. Er war Schächtgegner und Vegetarier wie ich.

Neben diesen jüdischen Stereotypien zum Schächten enthält dieses Positionspapier auch interessante Neuigkeiten: Weil das angebliche Betäubungsverbot beim Schlachten von Tieren weder in der Thora noch im Talmud zu finden ist, behauptet der Schweizerische Israelitische Gemeindebund nun einfach, das Schächtgebot sei "von Gott selber vorgeschrieben".

Dieser religiös-fundamentalistische Terror von Lebewesen erinnert erschreckend an das Taliban-Regime in Afghanistan. Der kleine Unterschied ist nur, dass hier Tiere, dort Menschen Terrorisiert werden, weil das angeblich Gott so befehle.

Der Schlüssel zum Rätsel, warum die Schächtjuden so fanatisch gegen jede Vernunft und moderne Erkenntnisse über das Schlachten und Ausbluten von Tieren an dieser satanischen Schlachtmethode festhalten, findet sich in diesem Positionspapier selber: Die Schächttradition beinhalte einen "hochgradig identitätsstiftenden Faktor". Warum ist es aber so extrem wichtig, dass die (Schächt-)Juden auf derart krasse Weise ihre jüdische Identität betonen? Die Antwort findet sich im Talmud, wo die Juden als das von Gott auserwählte Volk und alle Nichtjuden dem Vieh gleichgestellt werden (Talmud-Zitate). Und damit Gott nicht versehentlich übersehen könnte, wer zum auserwählten Volk und wer zum Vieh gehört, muss der Unterschied krass markiert werden, sei es durch Beschneidung der Knaben, das tragen von schwarzen Hüten im Sommer und das Zu-Tode-Foltern von Tieren. Von mir aus können sich religiöse Fundamentalisten jeder Schattierung auf beliebig absurde Art und Weise von anderen abgrenzen und identitätsstiftende Faktoren pflegen, solange nicht unschuldige Lebewesen darunter leiden. Hier ist fertig lustig. Hier hört die Narrenfreiheit auf, um nicht Religionsfreiheit sagen zu müssen, denn Tierquälerei kann grundsätzlich nicht religiös sein, ebensowenig wie das grausame Beschneiden von Mädchen und die Menschenfresserei bei anderen Kulturen, die sich ebenfalls auf ihre Religion berufen.

VgT-Nachrichten VN2002-2: Jüdisches Schächten humaner als moslemisches?


Jüdisches Schächten eines Schafes. Der saddistische religiöse Fanatiker rechts grinst dazu. So mögen Nazi-Schergen beim Foltern von KZ-Häftlingen gegrinst haben.

Kommentar von Erwin Kessler zu seiner Verurteilung:
"Wer zugunsten der Schwachen und Wehrlosen gegen den Unrechtsstaat zu Felde zieht, muss damit rechnen, dass sich der Staatsterror auch gegen ihn selber richtet. Das war schon immer so: Bei der Befreiung der Sklaven, der Indianer, der Frauen... Aber ich wäre nicht Robin Hood der Tiere, wenn ich nicht noch ein paar entscheidende Pfeile im Köcher hätte."

 Mehr zum Schächt-Prozess Nr 2 gegen Erwin Kessler


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