3. September 2003 Schächtprozess Nr 2:
VgT-Präsident Erwin Kessler zu 5 Monaten
Gefängnis unbedingt verurteilt (nicht
rechtskräftig)
Das Bezirksgericht Bülach hat in einem zweiten Anlauf - ein
erstes Urteil wurde vor zwei Jahren vom Obergericht wegen krassen
Verfahrensmängeln aufgehoben - am 3. September 2003 Erwin Kessler zu 5 Monaten
Gefängnis unbedingt verurteilt wegen angeblicher Rassendiskriminierung im
Zusammenhang mit seiner Kritik am betäubungslosen Schächten sowie wegen angeblicher Körperverletzung. Er hatte sich mit einem
Pfferspray gegen einen Landwirt gewehrt, der ihn beim Eindunkeln in einen Wald
hinein verfolgt hatte und ihn dort grundlos festhalten wollte. Ein Augenzeuge,
der zur Notwehrsituation hätte Aussagen machen können, wurde trotz mehrfachem
Antrag der Verteidigung nicht einvernommen. Durch eine hinterhältige
Verfahrensführung vereitelte das Gericht (in der Zusammensetzung Hohler, Seger,
Bertschy) eine menschenrechtskonforme Verteidigung. Erwin Kessler war zu diesem
Anklagepunkt überhaupt nicht verteidigt, was gemäss Praxis des Obergerichtes
erneut zu einer Aufhebung des Urteils mit Rückweisung zur Neuverhandlung führen
muss. Ferner erfolgte eine Verurteilung wegen angeblich versuchter
Nötigung gegen die Bäuerin Demuth in Rümlang. Alle anderen Punkte der
Anklage
sind infolge Verjährung oder Freispruch erledigt.
Die Verurteilung wegen angeblicher Rassendiskriminierung
erfolgte wegen folgenden Textstellen aus Veröffentlichungen über das
(betäubungslose) Schächten:
News vom 8.12.1998: Der
Unterschied zwischen Kritik und Hetze: Der jüdisch beeinflusste Sonntags-Blick
verwechselt "Judenhetze" und "jüdische Hetze":
Meine Kritik an den Schächtjuden ist mit der berechtigten
Kritik an Nazis zu vergleichen: In beiden Fällen wird ein unmenschliches
Verhalten scharf verurteilt und als Unmenschlichkeit dargestellt. Die
Betroffenen - Nazis bzw Schächtjuden - werden zu Recht öffentlich als Unmenschen
dargestellt...
... dass ich als prominenter Tierschützer das Schächten
als abscheuliche Tierquälerei, vergleichbar mit den Untaten von
Nazi-Verbrechern, verurteile.
News vom 14.11.1998: Wie koscher ist vegetarische Küche? Rassendiskriminierung wird in der Schweiz bestraft - ausser wenn Juden
Nicht-Juden diskriminieren:
Nur eine ganz spezielle Volksgruppe ist immun vor solchen
Verfolgungen - ausgerechnet eine Volksgruppe, welche in ihren Büchern die
allerschlimmsten rassistischen Weltanschauungen verbreitet. Authentische Zitate
aus ihrem "Talmud" genannten Bekenntnis, in welchem man - wie damals in Hitlers
"Mein Kampf" - ihre rassistischen Theorien ganz offen nachlesen kann...
Und wie die heute von den Juden solidarisch verteidigte
grausame Schächt-Tradition zeigt, wird an abartigen Vorstellungen aus uralten
jüdischen Traditionen auch heute noch zäh festgehalten.
VgT-Nachrichten VN98-6 vom November 1999: Das jüdische Geflügelschächten -
eine auch in der Schweiz erlaubte Grausamkeit
... Als rassistisch beurteilte das Zürcher Obergericht meine Frage an
die jüdische Bundesrätin Dreifuss, ob sie auch so tolerant wäre wie gegenüber
dem Schächten, wenn sich bei uns Menschenfresser niederlassen würden, deren
Religion vorschreibt, jede Woche das Herz einer Jüdin zu essen. Auch meine
Überzeugung, dass Schächt-Juden charakterlich nicht besser sind als ihre
früheren Nazihenker, wurde als rassendiskriminierend beurteilt.
News vom 15.6.1998: Im Schächtprozess
gegen Tierschützer Erwin Kessler hat die von Sigmund Feigel vertretene
Israelitische Cultusgemeinde keine Kläger-Stellung:
... im übrigen nehmen wir mit Befremden zur Kenntnis,
dass Sie schlimme Tierquälerei, die im Namen Ihres jüdischen Glaubens begangen
werden, gutheissen und dies als eine Frage der Glaubensfreiheit bezeichnen.
Wären Sie wohl auch so tolerant, wenn sich eines Tages Menschenfresser bei uns
niederlassen, deren Glaube vorschreibt, jede Woche das Herz einer Jüdin zu
fressen? Würden Sie dann dazu auch - mit Ihren eigenen Worten formuliert -
sagen: 'Das ist für mich eine Frage der Glaubens- und Gesinnungsfreiheit. Wer
sich davon distanziert, masst sich Kritik an religiösen Werten an, die
gewissen Menschen wichtig sind.'... In diesem
verluderten Staat ist es bei Gefängnisstrafe verboten, treffende Fragen zu
stellen! Die gruppen-egoistische Schein-Toleranz von Ruth Dreifuss lässt sich
nicht treffender formulieren, als mit dieser Frage, auf welche Dreifuss bis
heute keine Antwort weiss.
VgT-Nachrichten VN98-6:
Schächten - aus dem Buch «Tierschutz und Kultur» von Manfred Kyber, deutscher Schriftsteller,
1880-1933, siehe auch in der
gedruckten Ausgabe (pdf) Seite 15.
Kommentar zur Verurteilung
in diesem Punkt/Manfred Kyber
Schächten
aus dem Buch «Tierschutz und Kultur» von Manfred Kyber, deutscher Schriftsteller,
1880-1933
"Der eigentliche Akt des Schächtens besteht in der Durchschneidung des Halses bis
an die Wirbelsäule, was unbedingt sehr schmerzhaft ist. Nicht durchschnitten werden in
der Wirbelsäule verlaufende, dem Gehirne ebensoviel Blut zuführende Gefässe. Solange
das Gehirn aber Blut erhält, bleibt das Bewusstsein bestehen. Das ist, auf Grund dieser
Feststellungen, bei den Schächttieren bis zum fast vollendeten Ausbluten der Fall. Ein
Beweis, dass die gefolterten Tiere bis zum Schluss bei vollem Bewusstsein sind, ist auch
dadurch erbracht worden, dass man sie nach erfolgter Schächtung von den Fesseln befreite.
Die unglücklichen Geschöpfe sind, trotz des furchtbaren Halsschnitts, aufgestanden, eine
ganze Strecke weit gegangen und haben in ihrer Todesangst versucht, die Ausgänge zu
gewinnen, bis man sie durch Kugelschuss erlöste. Der ganze Schächtvorgang dauert 4 bis
10 Minuten, eine furchtbare Zeit bei diesen Qualen, und wird noch dadurch verschärft,
dass mehrfach erneute Schnitte in die offene Wunde nötig sind, um die Verstopfung der
Adern durch Anschwellung der Aderwandung an den Schnittstellen zu verhindern. Dass diese
Schilderungen nicht übertrieben sind und dass alle Beschönigungsversuche von jüdischer
Seite den Tatsachen nicht entsprechen, ersieht man am deutlichsten daraus, dass 612
Schlachthoftierärzte und 41 tierärztliche Vereine diese Barbarei ablehnen. Ich lehne durchaus jede Gemeinschaft mit irgendwelchem Rassenhass ab, der
mit meiner geistigen Einstellung nicht vereinbar ist, aber ebenso lehne ich es ab, dass
wir uns den rituellen Gesetzen einer fremden Rasse fügen sollen, wenn sie in so
offenkundiger Weise mit dem Sittlichkeitsempfinden in Widerspruch steht, wie das
Schächten. Wenn die Juden ihrerseits den Gewissenszwang geltend machen, so können
wir wohl mit grösserem Recht verlangen, dass bei uns vor allem unser Gewissensgebot
geachtet werden muss. Wohin kämen wir, wenn wir jeder Sekte bei uns
Verrichtungen einräumen würden, unbekümmert darum, ob diese unserer Kultur entsprechen
oder nicht. Dann müssten wir folgerichtig den jeweils bei uns weilenden Kannibalen den
Kannibalismus gestatten. Verbeugungen vor jüdischem Kapital können wir an massgebenden
Stellen nicht dulden. Geschieht das weiter, so kann man sich über das Anwachsen
des Antisemitismus nicht wundern, den zu vermeiden doch schliesslich alle Teile Ursache
hätten. So ist auch den Juden zu raten, in dieser Frage
Entgegenkommen zu zeigen, durchaus auch in ihrem eigensten Interesse. Die Juden sollten
sich warnen lassen. Sympathien und Antipathien lassen sich amtlich nicht festlegen und das
Gesetz wird, sehr zum Schaden des Ganzen, die Juden einmal nicht schützen können, wenn
sie nicht einsichtig genug sind. Wenn die Juden bei uns gleichberechtigte Staatsbürger
sein wollen, so ist das gewiss eine Forderung, die man ihnen billigerweise zugestehen
wird. Mit dieser Gleichberechtigung aber ist es ganz unvereinbar, dass sie Sonderrechte
für sich in Anspruch nehmen. Damit reissen die Juden selbst, nicht der Antisemitismus,
eine Kluft auf zwischen sich und uns, und es ist doch wohl ganz fraglos, dass sich solch
eine von den Juden selbst verschuldete Trennung einmal zu ihrem eigenen Schaden auswirken
kann und wird. Das wird man selbstverständlich und unvermeidlich finden, ohne auch nur im
geringsten einen irgendwie antisemitischen Standpunkt einzunehmen. Im Gegenteil, gerade
wer es gut mit den Juden meint und keinen Hass gegen sie nährt, muss ihnen den
schleunigen freiwilligen Verzicht auf das Schächten dringend raten. Wenn die Juden auf
das Schächten nicht verzichten, müssen sie sich sagen lassen, dass gerade die Ethiker
unter uns, die den Rassenhass ablehnen, nicht mehr zu ihnen stehen können und wollen.
Zudem kann die ganze Schächtfrage, resp die Berechtigung des Schächtens einer
ernsthaften Prüfung auch des religiösen Menschen, der Riten zu achten bereit ist, gar
nicht standhalten. Gebildete und vorurteilslose Juden geben das ohne weiteres zu. Es liegt
kein Grund vor, sich an Gebräuche, die vor Jahrtausenden Bestimmung waren, noch heute zu
halten. Wir opfern ja auch keine Gefangenen mehr, wie wir das vor Jahrtausenden taten. Mit gleichem Recht müssten dann ja auch andere jüdische Gebräuche, zB
das Steinigen von Menschen, aus Achtung vor der Tradition aufrechterhalten werden. Der
Sinn des Schächtens liegt auch in einer möglichst vollendeten Blutentziehung. Es ist nun
aber von zahlreichen Tierärzten nachgewiesen, dass die Blutentziehung bei dem durch den
Schussapparat betäubten Tiere ungleich sicherer und restloser erfolgt, als beim
geschächteten, weil beim Schächten durch das Verstopfen der Halsadern eine Menge Blut
zurückbleibt. Ferner wird das neben der durchschnittenen Luftröhre ausströmende Blut
durch das heftige Röcheln des Tieres zum Teil in die Lunge eingesogen. Dasselbe geschieht
mit dem aus der gleichfalls durchschnittenen Speiseröhre hervorquellenden Mageninhalt.
Das alles bei einem noch lebenden Tier. Es bleibt also für das Schächten nicht ein
einziger Grund übrig, als der einer gewissen Hartnäckigkeit, eines
Nichtverstehenwollens, einer eigensinnigen Beharrung auf einer scheusslichen Unsitte, die
den Juden sehr viele Sympathien kostet. Allein die einfache Frage der schächtgegnerischen
Tierfreunde, wo die Stelle in der Bibel zu finden sei, welche das Schächten als
Religionsausübung vorschreibt, konnten die Gelehrten nicht beantworten, weil sich eben im
ganzen Alten Testament keine Stelle findet, wo das Schächten ausdrücklich gefordert
wird. Ich wies schon darauf hin, dass selbst wenn solch eine religiöse Begründung
aufzufinden wäre, sie uns grenzenlos gleichgültig sein könnte, denn es wäre geradezu
blödsinnig, rituelle Vorschriften, die vor Jahrtausenden Geltung hatten, auf die heutige
Entwicklung der Menschen und damit auch berechtigterweise der Tiere anzuwenden."
VgT-Nachrichten VN2002-2:
Jüdische
Lügen zum Schächten
Jüdische Lügen zum Schächten
Kommentar zu einem Positionspapier
des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes vom Oktober 2001
von Erwin Kessler, Präsident VgT
In diesem "Positionspapier" werden die üblichen jüdischen
Lügen zum Schächten wiederholt. Unter Hinweis auf pseudo-wissenschaftliche
Gefälligkeitsgutachten wird behauptet, das Schächten sei keine Tierquälerei. Dies steht
in krassem Widerspruch, zu dem was durch Zeugen und Filmaufnahmen dokumentiert ist.
Videoaufnahmen von modernem, angeblich tierschonendem jüdischen Schächten in England
zeigen einmal mehr Grauenhaftes: Nichts von einem "einzigen Schnitt" mit einem
"scharfen Messer". Vierzehnmal wird am Hals von Kühen - bei vollem Bewusstsein
- hin- und her gesäbelt, bis der Hals durch die mächtige Muskulatur, durch Luft- und
Speiseröhre hindurch bis auf die Wirbelsäule aufgeschnitten ist. Das mechanisch fixierte
Tier kann sich nicht bewegen. Die aufgerissenen Augen und der aus dem Maul tretende Schaum
zeugen von seinen ungeheuren Qualen. Am Schluss, wenn die mechanische Fixierung gelöst
wird, schüttelt die Kuh ihren Kopf, als ob sie die schreckliche Halswunde abschütteln
wollte.Wer da noch von Religionsfreiheit reden kann, weiss überhaupt nicht Bescheid oder
hat eine zutiefst tierverachtende Einstellung. Der Film ist als Videocassette erhältlich
und kann auch aus dem Internet heruntergeladen werden (>
Jüdisches Schächten in England ). Die Verbreitung
dieser Cassetten in grosser Stückzahl ist der Auftakt zu einer breit angelegten
Aufklärungskampagne des VgT als Reaktion auf die Absicht des Bundesrates und der
Bundesrats-Parteien, das Schächtverbot aufzuheben.
Eine weitere Lüge in diesem Positionspapier ist die - auch nicht
neue - Behauptung, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe in einem Urteil
vom 27. Juni 2000 festgestellt, das Schächten sei durch die Religionsfreiheit geschützt.
In Wahrheit hat der Gerichtshof diese Frage gar nicht beurteilt, sondern im Gegenteil
festgestellt, dass es die Religionsfreiheit nicht verletze, dass die französischen
Behörden der beschwerdeführenden jüdischen Gemeinde keine Erlaubnis zum Schächten
erteilt hat. Näheres dazu unter www.vgt.ch/news/000707.htm.
(Die Basler Zeitung hat diese jüdische Lüge
am 5.11.01 weiterverbreitet, juden- und pharma-freundlich und tierschutzfeindlich
wie immer.)
Weiter enthält das Positionspapier auch die jüdische Standardlüge,
das Schächtverbot habe seit über hundert Jahren mehr antisemitische als
tierschützerische Motive. Wahr daran ist nur, dass man angesichts der widerlichen
Verlogenheit der organisierten Juden zum Thema Schächten als Tierschützer eine fast
übermenschliche Charakterstärke haben muss, um nicht tatsächlich judenfeindlich zu
werden. Um mich vor rassistischen Verallgemeinerungen zu schützen - mein
tierschützerischer Kampf hat sich bisher stets gegen die Schächtjuden, nicht gegen die
Juden insgesamt gerichtet - denke ich, wenn mich jüdisches Verhalten wider einmal
anwidert, an den grossen, leider verstorbenen jüdischen Musiker Yehudi Menuhin, den ich
sehr schätze und achte. Er war Schächtgegner und Vegetarier wie ich.
Neben diesen jüdischen Stereotypien zum Schächten enthält dieses
Positionspapier auch interessante Neuigkeiten: Weil das angebliche Betäubungsverbot beim
Schlachten von Tieren weder in der Thora noch im Talmud zu finden ist, behauptet der
Schweizerische Israelitische Gemeindebund nun einfach, das Schächtgebot sei "von
Gott selber vorgeschrieben".
Dieser religiös-fundamentalistische Terror von Lebewesen erinnert
erschreckend an das Taliban-Regime in Afghanistan. Der kleine Unterschied ist nur, dass
hier Tiere, dort Menschen Terrorisiert werden, weil das angeblich Gott so befehle.
Der Schlüssel zum Rätsel, warum die Schächtjuden so fanatisch
gegen jede Vernunft und moderne Erkenntnisse über das Schlachten und Ausbluten von Tieren
an dieser satanischen Schlachtmethode festhalten, findet sich in diesem Positionspapier
selber: Die Schächttradition beinhalte einen "hochgradig identitätsstiftenden
Faktor". Warum ist es aber so extrem wichtig, dass die (Schächt-)Juden auf derart
krasse Weise ihre jüdische Identität betonen? Die Antwort findet sich im Talmud, wo die
Juden als das von Gott auserwählte Volk und alle Nichtjuden dem Vieh gleichgestellt
werden (Talmud-Zitate). Und
damit Gott nicht versehentlich übersehen könnte, wer zum auserwählten Volk und wer zum
Vieh gehört, muss der Unterschied krass markiert werden, sei es durch Beschneidung der
Knaben, das tragen von schwarzen Hüten im Sommer und das Zu-Tode-Foltern von Tieren. Von
mir aus können sich religiöse Fundamentalisten jeder Schattierung auf beliebig absurde
Art und Weise von anderen abgrenzen und identitätsstiftende Faktoren pflegen, solange
nicht unschuldige Lebewesen darunter leiden. Hier ist fertig lustig. Hier hört die
Narrenfreiheit auf, um nicht Religionsfreiheit sagen zu müssen, denn Tierquälerei kann
grundsätzlich nicht religiös sein, ebensowenig wie das grausame Beschneiden von Mädchen
und die Menschenfresserei bei anderen Kulturen, die sich ebenfalls auf ihre Religion
berufen.
VgT-Nachrichten VN2002-2: Jüdisches Schächten humaner als
moslemisches?
Jüdisches Schächten eines Schafes. Der saddistische religiöse Fanatiker
rechts grinst dazu. So mögen Nazi-Schergen beim Foltern von KZ-Häftlingen
gegrinst haben.
Kommentar von Erwin Kessler zu seiner Verurteilung:
"Wer
zugunsten der Schwachen und Wehrlosen gegen den Unrechtsstaat zu Felde zieht,
muss damit rechnen, dass sich der Staatsterror auch gegen ihn selber richtet.
Das war schon immer so: Bei der Befreiung der Sklaven, der Indianer, der
Frauen... Aber ich wäre nicht Robin Hood der Tiere, wenn ich nicht noch ein paar
entscheidende Pfeile im Köcher hätte."
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