15. Juni 1998

Im Sch�chtprozess gegen Tiersch�tzer Erwin Kessler hat die von Sigmund Feigel vertretene Israelitische Cultusgemeinde keine Kl�ger-Stellung. Damit sind auch die zahlreichen Freispr�che definitiv.

Der j�dische Oberinquisitor Sigmund Feigel, der die 47 Prozent der Schweizer Stimmb�rger, welche zum Antirassismus-Maulkorbgesetz Nein gestimmt haben, �ffentlich als "politisches Lumpengesindel" beschimpft hat, hat seine Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Aberkennung der Parteistellung der Israelitischen Cultusgemeinde im Sch�chtprozess zur�ckgezogen. Das Obergericht hatte seinen ablehnenden Entscheid im wesentlichen wie folgt begr�ndet:

"Die Anklagesachverhalte kreisen s�mtliche um das vom Angeklagten kritisierte Sch�chten, das nur von einem Teil der Juden praktiziert bzw als Gebot eingehalten wird... Damit kann nun aber nicht von einer Gruppe von gleichartig direkt und unmittelbar Betroffenen ausgegangen werden, die �berdies und insbesondere von der Israelitischen Cultusgemeinde Z�rich repr�sentativ vertreten werden k�nnten."

Mit dieser Feststellung hat das Obergericht seine gegenteilige Feststellung in der Verurteilung zu einer Gef�ngnisstrafe widerlegt, die sch�chtkritischen �usserungen von Erwin Kessler w�rden den Juden insgesamt die Menschenw�rde absprechen. Eine widerspr�chliche Rechtsprechung ist typisch f�r politische Willk�rprozesse.

Die definitive Ausscheidung der Israelitischen Cultusgemeinde als Kl�gerin hat unmittelbar zur Folge, dass die zahlreichen Freispr�che im Sch�chtprozess nun ebenfalls definitiv, dh nicht mehr angefochten sind:

Sigmund Feigel hatte in seiner Strafanzeige 43 Textstellen aus meinen Publikationen als rassendiskriminierend. Bez�glich 37 der inkriminierten �usserungen erfolgte ein nun definitiver Freispruch, und nur bez�glich 6 eine Verurteilung. Dass �berhaupt eine Verurteilung erfolgte, hat rein politische Gr�nde: Der erstinstanzliche Einzelrichter ist Parteigenosse von Bundesr�tin Dreifuss und w�re wohl von seiner antirassismusneurotischen Sozialdemokratischen Partei fallengelassen worden und h�tte seinen Richterposten verloren, wenn er nach Recht und Gesetz einen vollen Freispruch erlassen h�tte. So beurteilte er auffallenderweise auch die folgende �usserung in einem offenen Brief an Bundesr�tin Dreifuss, mit welcher offensichtlich weder Frau Dreifuss noch den Juden insgesamt die Menschenw�rde abgesprochen wird, als rassendiskriminierend:

"... im �brigen nehmen wir mit Befremden zur Kenntnis, dass Sie schlimme Tierqu�lerei, die im Namen Ihres j�dischen Glaubens begangen werden, gutheissen und dies als eine Frage der Glaubensfreiheit bezeichnen. W�ren Sie wohl auch so tolerant, wenn sich eines Tages Menschenfresser bei uns niederlassen, deren Glaube vorschreibt, jede Woche das Herz einer J�din zu fressen? W�rden Sie dann dazu auch - mit Ihren eigenen Worten formuliert - sagen: 'Das ist f�r mich eine Frage der Glaubens- und Gesinnungsfreiheit. Wer sich davon distanziert, masst sich Kritik an religi�sen Werten an, die gewissen Menschen wichtig sind.'"

In diesem verluderten Staat ist es bei Gef�ngnisstrafe verboten, treffende Fragen zu stellen! Die gruppen-egoistische Schein-Toleranz von Ruth Dreifuss l�sst sich nicht treffender formulieren, als mit dieser Frage, auf welche Dreifuss bis heute keine Antwort weiss.


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