15. Juni 1998 Im Sch�chtprozess gegen Tiersch�tzer Erwin Kessler hat die von Sigmund Feigel vertretene Israelitische Cultusgemeinde keine Kl�ger-Stellung. Damit sind auch die zahlreichen Freispr�che definitiv. Der j�dische Oberinquisitor Sigmund Feigel, der die 47 Prozent der Schweizer Stimmb�rger, welche zum Antirassismus-Maulkorbgesetz Nein gestimmt haben, �ffentlich als "politisches Lumpengesindel" beschimpft hat, hat seine Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Aberkennung der Parteistellung der Israelitischen Cultusgemeinde im Sch�chtprozess zur�ckgezogen. Das Obergericht hatte seinen ablehnenden Entscheid im wesentlichen wie folgt begr�ndet:
Mit dieser Feststellung hat das Obergericht seine gegenteilige Feststellung in der Verurteilung zu einer Gef�ngnisstrafe widerlegt, die sch�chtkritischen �usserungen von Erwin Kessler w�rden den Juden insgesamt die Menschenw�rde absprechen. Eine widerspr�chliche Rechtsprechung ist typisch f�r politische Willk�rprozesse. Die definitive Ausscheidung der Israelitischen Cultusgemeinde als Kl�gerin hat unmittelbar zur Folge, dass die zahlreichen Freispr�che im Sch�chtprozess nun ebenfalls definitiv, dh nicht mehr angefochten sind: Sigmund Feigel hatte in seiner Strafanzeige 43 Textstellen aus meinen Publikationen als rassendiskriminierend. Bez�glich 37 der inkriminierten �usserungen erfolgte ein nun definitiver Freispruch, und nur bez�glich 6 eine Verurteilung. Dass �berhaupt eine Verurteilung erfolgte, hat rein politische Gr�nde: Der erstinstanzliche Einzelrichter ist Parteigenosse von Bundesr�tin Dreifuss und w�re wohl von seiner antirassismusneurotischen Sozialdemokratischen Partei fallengelassen worden und h�tte seinen Richterposten verloren, wenn er nach Recht und Gesetz einen vollen Freispruch erlassen h�tte. So beurteilte er auffallenderweise auch die folgende �usserung in einem offenen Brief an Bundesr�tin Dreifuss, mit welcher offensichtlich weder Frau Dreifuss noch den Juden insgesamt die Menschenw�rde abgesprochen wird, als rassendiskriminierend:
In diesem verluderten Staat ist es bei Gef�ngnisstrafe verboten, treffende Fragen zu stellen! Die gruppen-egoistische Schein-Toleranz von Ruth Dreifuss l�sst sich nicht treffender formulieren, als mit dieser Frage, auf welche Dreifuss bis heute keine Antwort weiss. |