Schächtprozess Nummer 2
Übersicht über die Schächtprozesse Die Anklage im zweiten Schächtprozess Plädoyer von Erwin Kessler vor Bezirksgericht Bülacham 7. November 2001 (Beginn: 8.00 Uhr) im sogenannten Monster-Prozess vereinigt mit dem Schächtprozess Nr 2 Vorbemerkung: Neben angeblichen Verstössen gegen das Antirassismusgesetz werden Erwin Kessler in diesem Monsterprozess noch verschiedene andere Delikte vorgeworfen: Unerlaubte Kundgebung gegen die Tierhaltung des Klosters Fahr, Hausfriedensbruch in Tierfabriken, Befreiung lebenslänglich angeketteter Kühe, Verletzung der "Privatsphäre" durch heimliche Videoaufnahmen des illegalens Schächtens in einer türkischen Metzgerei in Lengnau/BE, Einsatz eines Pfeffersprays gegen einen Landwirt (Notwehr). Diese Delikte kommen im ersten Teil des Plädoyers zur Sprache. Anschliessend geht es um die Rassismus-Vorwürfe. Das Plädoyer ist als gedruckte Broschüre erhältlich. Bestellung bei Email
Inhaltsverzeichnis des Plädoyers: Illegales Schächten in der türkischen Metzgerei in Lengnau/BE (verjährt) Angeblicher Hausfriedensbruch bei Schweinemäster Fritz Burkhalter in Eschlikon (Freispruch)Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung bei Landwirt Demuth in Rümlang (verjährt) Angeblich versuchte Nötigung gegen die Tochter von Landwirt Demuth Anklage wegen versuchter Nötigung gegen das Kloster Einsiedeln (Freispruch) Angebliche Widerhandlung gegen das Meinungsäusserungs- und Demonstrationsverbot im Zusammenhang mit dem Kloster Fahr (verjährt) Kloster Fahr: Ballon-Aktion (verjährt) Landwirt Wettstein in Bassersdorf Angebliche Rassendiskriminierung (Schächtprozess Nr 2)* Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich beantrage Freispruch in allen Punkten, bestreite alle Schadenersatzbegehren und verlange eine angemessene Prozessentschädigung. Im Zusammenhang mit dem Illegalen Schächten in der türkischen Metzgerei in Lengnau/BE wirft mir die Anklage Verletzung der Privatsphäre durch Aufnahmegeräte sowie Hausfriedensbruch vor.Ich nehme zuerst zur angeblichen Verletzung der Privatsphäre Stellung: Die fraglichen Videoaufnahmen habe ich durch die offene Tür des Schlachtlokales gemacht. Dies ist aus den Aufnahmen eindeutig ersichtlich. Der Schlachtablauf war immer der gleiche: Eine Kuh wurde hineingeführt und kurz elektrisch betäubt. Dadurch fiel sie zu Boden, so dass der Schächtschnitt vollzogen werden konnte. Dann wurde die Türe wieder geöffnet. Das Öffnen der Türe erfolgte vermutlich, weil es im Schlachtlokal sehr eng war und weil die Lüftung nicht genügte. Die Kühe kamen dann bald wieder teilweise zu Bewusstsein, weil die Betäubung zu schwach war und das Ausbluten viel zu lange dauerte. Elektrische Betäubungszangen sind nur für Kleinvieh geeignet. In einem modernen Schlachthof werden Kühe mit einem Bolzenschuss betäubt und dann zum Ausbluten sofort an den Hinterbeinen aufgehängt. Das Tier wird so rasch entblutet. In dieser türkischen Schächt-Metzgerei lagen die Tiere einfach auf dem Boden. Das verzögert das Ausbluten, die Wunde verstopft. Der unerträglich lange Todeskampf der Kühe wird durch die Filmaufnahmen deutlich belegt. Beachten Sie auf den Videoaufnahmen auch, wie die Khe, wenn Sie in das Schlachtlokal getrieben werden, auf dem glitschigen Boden ausrutschen und den Spagat machen. Es muss mit Sicherheit angenommen werden, dass sich oft eine Kuh die Hftgelenke ausrenkte. Ebenfalls zu sehen ist das verbotene Schwanzknicken, um die sich strubenden Khe in das Schlachtlokal zu treiben - auch abgesehen vom Schchten ein ausserordentlich roher Umgang mit den Tieren, bei dem biedere Schweizer Bauern gegen Geld bedenkenlos mitmachten, wie auf den Aufnahmen auch zu sehen ist. Die Schafe wurden jeweils auf einem Tisch liegend festgehalten, so dass ihnen ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten werden konnte. Dann wurden die sterbenden Tiere mit der offenen Halswunde im engen Schlachtlokal mehrschichtig übereinander auf einen Haufen gelegt. Während die unteren ausgeblutet und tot waren, befanden sich die oberen noch im Todeskampf. Im Film ist zu sehen, wie ein geschächtetes Schaf so stark strampelt, dass es wiederholt vom Haufen der toten und halbtoten Tiere herunterfällt und wieder hinaufgeworfen wird. Zu sehen ist, wie dieses heruntergefallene Schaf am Boden noch den Kopf in die Höhe reckt. All das macht deutlich, wie notwendig es ist, die Öffentlichkeit aufzuklären, gerade in einer Zeit, wo der Bundesrat das Schächtverbot aufheben will. > Vorführung einer Kurzfassung meiner Videoaufnahmen (leihweise erhältlich in der VgT-Videothek, Bestell-Nr E14) Der im Videofilm zu sehende Schlachtlokaleingang befindet sich an einem öffentlichen Durchgang zur Post Lengnau. Dort herrscht ein ziemlich reger Fussgängerverkehr. Was ich durch die offene Türe gefilmt habe, konnten auch die Fussgänger und Nachbarn sehen, deshalb wurden mir diese Missstände ja auch gemeldet. Auf den Videoaufnahmen sind an der offenen Türe vorbeigehende Fussgänger zu sehen. Was ich gefilmt habe, hat sich somit in der Öffentlichkeit abgespielt. Wer die Türe seines Schlachtlokales an einem öffentlichen Fussgängerdurchgang offen lässt, nimmt in Kauf, dass jedermann ohne weiteres zuschauen kann. Nur für den kurzen Moment des Schächtschnittes wurde jeweils die Türe kurz geschlossen. In dieser Zeit konnte ich nicht filmen. Darum kam jemand auf die Idee, hinter dem Fensterladen eine ferngesteuerte Mini-Kamera zu installieren, die Aufnahmen durch das Fenster des Schlachtlokales hätte machen sollen. Während ich weiter durch die offene Türe filmte, versuchte jemand anders, dessen Name ich selbstverständlich nicht nenne, die versteckte Minikamera ferngesteuert einzuschalten, wenn jeweils eine Kuh in das Schlachtlokal geführt wurde. Der Fensterladen, hinter dem diese Minikamera versteckt war, lag im Gesichtsfeld meines Versteckes. Als ich zufällig sah, wie die Kamera von den Türken entdeckt und heruntergeholt wurde, habe ich versucht, die Kamera mit Hilfe der von mir herbeigerufenen Polizei zu retten. Bevor die Türken sie der Polizei übergaben, zertrümmerten sie diese. Nun komme ich zur Anklage wegen Hausfriedensbruch. Ein paar Wochen nach den Filmaufnahmen und nachdem die Türken entdeckt hatten, dass Filmaufnahmen gemacht wurden, begab ich mich mit mehreren Personen zum Schlachtlokal. Wir wollten überprfen, ob die Kühe immer noch ohne Bolzenschuss geschlachtet würden. Wir betraten das Schlachtlokal und verlangten, den Kopf der zuletzt geschlachteten Kuh zu sehen. Er hatte tatsächlich ein Einschussloch. Offensichtlich waren die Metzger, nachdem sie gemerkt hatten, dass sie gefilmt wurden, dazu übergegangen, einen Bolzenschussapparat zu verwenden. Ich verlangte die Munition zu sehen: Es war Munition für Kleinvieh! Die türkischen Metzger wollten offenbar vermeiden, dass das Tier durch den Schuss getötet werde, denn wie beim jüdischen, so geht es auch beim moslemischen Schächten darum, das Tier lebend zu schlachten. Die Metzger gaben uns den Kopf der Kuh mit zwecks Untersuchung. Dann verliessen wir das Schlachtlokal. Es war kein Hausfriedensbruch. Schon im Untersuchungsverfahren habe ich einen Zeugen genannt, der dabei war. Bei der Vorbereitung meiner Verteidigung erinnerte ich mich dann noch an zwei weitere Personen, die ebenfalls dabei waren. Auch diese habe ich inzwischen als Zeugen beantragt. Es ist dazu anzumerken, dass die Sache schon sieben Jahre zurückliegt und die Untersuchung jahrelang verschleppt wurde. Die Folgen einer derart menschenrechtswidrigen Verschleppung können nicht mir als Angeschuldigtem angelastet werden. Das gilt auch für den Fall, dass sich der eine oder andere Zeuge nicht mehr genügend genau an die Sache erinnern sollte oder verstirbt, bevor er endlich einvernommen wird. Im übrigen halte ich fest, dass im Zusammenhang mit dieser türkischen Metzgerei das Unteilbarkeitsprinzip verletzt worden ist, indem nur gegen mich, nicht aber gegen die anderen Beteiligten Klage erhoben worden ist, obwohl die Kläger wussten, dass noch andere beteiligt waren, wie die Einvernahmen der Kläger klar belegen. Früher schächteten diese türkischen Metzger Schafe sogar im Freien, an einen Gartenzaun gebunden. Dies geht aus Zeugenprotokollen hervor, die der Tierschutzverein Grenchen aufgenommen hat. Der Tierschutzverein Grenchen hat mehrmals Anzeige erstattet - alles vergeblich, wie üblich. Obwohl Zeugen vorhanden waren, unternahmen die Behörden nichts. Der Berner Kantonstierarzt - ein berüchtigter Tierschutzverhinderer - bestritt einfach, dass hier geschächtet werde. Möglicherweise fürchteten die Beamten Rassismusvorwürfe, wenn sie etwas gegen Ausländer unternähmen. Es ist jedenfalls an der Zeit, dass einmal untersucht wird, warum die Schweizer Behörden und Gerichte mehrheitlich dazu neigen, Tierquäler zu schützen und Tierschützer zu verfolgen. Erst nachdem ich die Sache an die Hand nahm und im Bahnhofbuffet Grenchen eine Pressekonferenz durchführte und die Videoaufnahmen zeigte, unternahmen die Behörden etwas. Die Metzgerei wurde unter dem Vorwand gewässerschutzrechtlicher Bestimmungen geschlossen. Für die krassen Verstösse gegen das Tierschutzgesetz wurden die Türken aber nicht zur Rechenschaft gezogen. Was übrig geblieben ist, ist wieder einmal ein Strafverfahren gegen mich, weil ich Missstände aufgedeckt habe, die es in der Schweiz offiziell nicht gibt und weil - nach Wilhelm Busch - nicht sein kann, was nicht sein darf. Sogar wenn ich mich beim Aufdecken dieses illegalen Schächtens widerrechtlicher Mittel bedient hätte, wäre dies durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt gewesen, nachdem die Behörden auf normale Anzeigen hin nichts unternommen und dem tierquälerischen Treiben jahrelang tatenlos zugeschaut haben. Auch hiefür habe ich Zeugen beantragt (siehe Beweisergänzungsantrag). Ich beantrage Freispruch, weil ich nichts Rechtswidriges getan habe, weil ich im Gegenteil im öffentlichen Interesse illegales Schächten aufgedeckt habe und weil die Klage wegen Verletzung des Unteilbarkeitsprinzips schon aus prozessualen Gründen abzuweisen ist. Angeblicher Hausfriedensbruch bei Schweinemäster Fritz Burkhalter in Eschlikon (Freispruch vor Bezirksgericht) Die intelligenten, empfindsamen Schweine - hoch entwickelte Säugetiere - sehnen sich wie wir nach ein bisschen Lebensfreude. Sie möchten herumspringen und spielen, an der Sonne liegen, Neues erkunden - ähnlich wie Kinder. Es sind ja junge Tiere, die Mastschweine, voller Spiel- und Lebensdrang. Sie sind von Natur aus nicht dazu geschaffen, in extremer Enge und Eintönigkeit ihr ganzes Leben zu verbringen, im Dauergedränge mit Artgenossen. 0,6 Quadratmeter Lebensraum gewährt die Tierschutzverordnung des Bundesrates einem ausgewachsenen Mastschwein - eine Verhöhnung des vom Volk vor über zwanzig Jahren mit grossem Mehr gutgeheissenen Tierschutzgesetzes, welches gemäss Artikel 1 für das "Wohlbefinden" der von Menschen gehaltenen Tiere sorgen soll und in Artikel 2 vorschreibt: "Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen." Um diese vom Volk beschlossenen grundlegenden Bestimmungen kümmern sich weder Tierhalter noch Tierschutzbeamte. In der brutalen Intensivhaltung bei Fritz Burkhalter in Eschlikon müssen die Tiere das ganze Leben ständig am selben Ort koten, harnen, fressen und schlafen. Das ist krass gegen ihre angeborenen Verhaltensweisen und Bedürfnisse und damit ebenso krass gegen Artikel 2 des Tierschutzgesetzes. Die Videoaufnahmen aus dem Tier-KZ Burkhalter, die ich Ihnen vorführen werde, zeigen total verkotete Tiere. Dabei ist bekannt und wissenschaftlich erforscht, dass Schweine - wenn sie können - Kot- und Liegeplatz sauber trennen. Am Abend möchten sie sich in ein weiches, warmes Nest kuscheln. Im Freigehege tragen sie Stroh, Laub und Zweige zusammen und bauen sich ein gemeinsames Schlafnest. Wenn sie ihren Kopf in der Schweinefabrik Burkhalter zum Schlafen müde auf den Boden legen, liegt ihre Nase dort, wo sie vorher koten und harnen mussten. Sie leben ständig im eigenen Kot und sind deshalb auch mit Kotkrusten bedeckt. Dies verletzt nicht nur Artikel 2 des Tierschutzgesetzes sondern auch Artikel 1 der bundesrätlichen Verordnung, der lautet: "Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird. Fütterung, Pflege und Unterkunft sind angemessen, wenn sie nach dem Stand der Erfahrung und den Erkenntnissen der Physiologie, Verhaltenskunde und Hygiene den Bedürfnissen der Tiere entsprechen."
Eine Anzeige, gestützt auf diese Videoaufnahmen verlief, wie üblich im Kanton Zürich, im Sand; das Verfahren wurde eingestellt. Die Zürcher Tierschutzbehörden erklären immer alles als "gesetzeskonform". Und weil Tierschutzorganisationen kein Klagerecht haben, können wir dagegen nichts unternehmen und auch die schlimmsten Missstände nicht vor ein Gericht bringen. Wir haben keine rechtlichen Möglichkeiten gegen die Nichtbehandlung von Anzeigen und die Nichtbeachtung von Beweisen. Der kantonale Tierschutzanwalt hat nur Alibifunktion und tut nichts gegen die Missstände in den Tierfabriken. Auf einer Tierschutz-Rundfahrt durch den Kanton Zürich wollte ich einem Journalisten von Tele Züri auch diese Schweinemästerei von Fritz Burkhalter zeigen, von der Fotos und Videoaufnahmen vorhanden waren. Ein Betreten der Schweinefabrik war nicht geplant und ist auch nicht erfolgt. Der Journalist wollte einfach das Objekt sehen, von dem er Fotos und Videoaufnahmen hatte. Nicht einmal die Kläger selbst behaupten, sie hätten uns beim Betreten des Stalles gesehen; sie haben lediglich das parkierte Auto und uns in der Nähe des Stalles gesehen - also nichts Strafbares. Ich beantrage deshalb einen Freispruch und eine angemessene Entschädigung. Die Anklageerhebung erfolgte ausserordentlich schludrig, da nicht die geringsten Beweise vorliegen für den behaupteten Hausfriedensbruch. Diese Art von Anklageerhebungen ist charakteristisch für das ganze Verfahren. Ich weiss nicht, von welchen Interessenkreisen Bezirksanwältin Fauquex gesteuert wird, dass sie trotz meinen Aufsichstbeschwerden gegen ihre Untersuchungsführung derart verbissen daran festgehalten hat, das Verfahren gegen mich persönlich weiterzuführen, stets einseitig nur belastende Zeugen anzuhören und beantragte Entlastungszeugen einfach zu ignorieren, die von mir vertretenen berufstätigen Angeklagten ohne vernünftigen Grund auf morgens 8 Uhr vorzuladen und dann erst um 10 Uhr zu vernehmen und ohne ausreichende Beweislage Anklage zu erheben. Ihr Verhalten ist monströs, der nichtssagende Aktenberg, den sie gesammelt hat, ebenfalls. Deshalb wird das vorliegende Verfahren "Monsterprozess" genannt.
Landwirt Demuth in Rümlang > Fotoaufnahmen vom Hof Demuth:
Der Hof von Heinrich Demuth liegt auf offenem Felde. Er bräuchte nur die Stalltüre zu öffnen, um die Kühe ins Freie zu lassen. Aber über Jahrzehnte hielt er seine Tiere gesetzwidrig immer angekettet im Stall. Vom Zürcher Veterinäramt erhielt er dafür schliesslich auch noch eine rechtswidrige Sonderbewilligung. Diese wurde mit dem hohen Alter von Heinrich Demuth begründet. Die Bezirksanwaltschaft Zürich hat auf meine Anzeige hin eine Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauch gegen den stellvertretenden Kantonstierarzt, der für viele solcher Sonderbewilligungen verantwortlich war, durchgeführt. Ein von der Bezirksanwaltschaft eingeholtes Rechtsgutachten kam zum Schluss, dass solche Sonderbewilligungen gesetzwidrig sind. Im Entscheid der Bezirksanwaltschaft (B-11/1994/017220) ist festgehalten, es liege objektiv Amtsmissbrauch vor (www.vgt.ch/vn/9606/amtsmissbrauch.htm). Aber wegen angeblich fehlendem Vorsatz wurde die Strafuntersuchung eingestellt - und die Kühe blieben weiterhin an der Kette. In einer erneuten Anzeige machte ich geltend, dass nun der Vorsatz gegeben sei; aber es wurde kein neues Strafverfahren eröffnet. Der betreffende Bezirksanwalt hatte inzwischen in die Privatwirtschaft gewechselt und der Unrechtsstaat hatte die Sache wieder vollkommen unter Kontrolle. Ich bin angeschuldigt, Hausfriedensbruch begangen zu haben, weil ich diese rechtswidrig lebenslänglich angebundenen Kühe von der Kette befreite, so dass sie im Stall herumlaufen konnten. Die Anklage stützt sich auf Videoaufnahmen, die einem Fernsehteam weggenommen wurden. Die Polizei ist berechtigt, Gegenstände sicherzustellen, welche voraussichtlich der Beschlagnahme unterliegen. Für die Beschlagnahme bedarf es einer Verfügung der Bezirksanwaltschaft, die mit Rekurs anfechtbar ist (StPO 106b). Eine solche Verfügung ist in den Akten nicht zu finden. Damit war die Beschlagnahme und das Kopieren der Videos rechtswidrig. Die Videoaufnahmen sowie die Print-Bilder sind rechtswidrig beschaffte Beweismittel. Die Verletzung dieser Beweisregeln führen zu einem Verwertungsverbot, d.h. zur Ungültigkeit und Nichtverwertbarkeit der dadurch erlangten Beweise. Effektiv lief die Beschlagnahme der Videocassetten wie folgt ab: Die verhafteten Journalisten wurden mit der Androhung genötigt, die Filme herauszugeben, ansonsten sie solange in Untersuchungshaft behalten würden, bis sie die Filme eben freiwillig herausgeben würden. Um ihre Freiheit wiederzuerlangen, mussten die Journalisten die Filme schliesslich herausgeben, welche so den Weg in die Akten fanden. Unverständlich ist, dass diese Journalisten nicht als Zeugen einvernommen sondern lediglich polizeilich befragt wurden. Gegen diese Journalisten, welche die Filmaufnahmen im Stall gemacht haben, ist keine Anklage erhoben worden, nur gegen mich; das verletzt ganz klar das Unteilbarkeitsprinzip und führt dazu, dass der Strafantrag ungültig ist. Schon aus diesem verfahrensrechtlichen Grund kommt nur ein Freispruch in Frage. Der Strafantrag ist auch noch aus einem anderen Grund ungültig: Er wurde nicht von einer dazu berechtigten Person unterzeichnet. Der Strafantrag ist von der Tochter von Heinrich Demuth unterzeichnet, während der Betrieb zur fraglichen Zeit noch von Heinrich Demuth selber geführt wurde. Das ergibt sich einwandfrei aus den Akten des Veterinäramtes. Heinrich Demuth, nicht seine Tochter, hat vom Veterinäramt die Sonderbewilligung zur Nichteinhaltung der Auslaufvorschrift für angebundenes Rindvieh, welche jährlich erneuert wurde und mit dem hohen Alter des Betriebsleiters begründet wurde, erhalten. Die Tochter hat den Betrieb erst später übernommen, womit dann auch die Sondergenehmigung des Veterinäramtes aufgehoben wurde. Von den Akten des Veterinäramtes ist besonders die Akte ND8/20/10 interessant: In diesem Schreiben des Veterinäramtes an Heinrich Demuth wird die Sondergenehmigung "vorerst bis 31. Dezember 1995" - wie es wörtlich formuliert ist - verlängert, weil er wegen seines hohen Alters keine Möglichkeit habe, die Kühe ins Freie zu lassen. Die Tochter war demnach zur fraglichen Zeit nicht Betriebsleiterin und nicht befugt, einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch zu stellen. Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt und darf nur verfolgt werden, wenn ein gültiger Strafantrag vorliegt. Bezirksanwältin Fauquex, welche die Anklage erhoben hat, hat diese amtlichen Belege gezielt ignoriert, obwohl ich schon in der Untersuchung darauf hingewiesen habe. Die monströse Bezirksanwältin stützt ihre Anklage einzig und allein auf die durch nichts belegte gegenteilige Behauptung der Klägerin, sie sei zur fraglichen Zeit Betriebsleiterin gewesen. In der irrigen Meinung,
Heinrich Demuth habe den Strafantrag gestellt, und weil er inzwischen verstorben
war, riet ich der Tochter, der Bezirksanwaltschaft mit einer
Desinteresseerklärung die Einstellung des Verfahrens wegen Hausfriedensbruch
vorzuschlagen. Ich begründete diesen Ratschlag damit, dass Gerichtsverfahren
gegen mich regelmässig mit grosser Publizität verbunden seien und damit die
Tierquälerei ihres Vaters über die Medien weitherum bekannt würden. Die Anklage
wirft mir nun vor, damit versuchte Nötigung begangen zu haben. Anklage wegen versuchter Nötigung gegen das Kloster Einsiedeln (Freispruch vor Bezirksgericht) Das inkriminierte Schreiben an das Kloster Einsiedeln vom 1.1.97, das mir als Nötigung vorgehalten wird, hat folgenden Wortlaut:
Es ist Zweck und Aufgabe der von mir präsidierten Tier- und Konsumentenschutzorganisation, die Öffentlichkeit über Missstände in der Tierhaltung aufzuklären, und zwar so lange, wie diese bestehen bleiben. Das gehört zur normalen Tätigkeit des VgT, seit es diesen gibt, dh seit nun schon 12 Jahren. Es gehört zum normalen Lauf der Dinge, dass der VgT Tierschutzmissstände, ganz besonders in Klöstern, hartnäckig öffentlich kritisiert und über die fehlende Einsicht, das Ableugnen und das Prozessieren gegen den VgT, laufend ausführlich berichtet, bis die Missstände schliesslich beseitigt werden. Weil dies ganz normal ist, war es keine nötigende Drohung, das Kloster davor zu warnen. Diese Warnung auszusprechen war zweckmässiger und fairer, als die in solchen Dingen offensichtlich unerfahrene Leitung des Klosters Einsiedeln stillschweigend in eine jahrelange öffentliche Auseinandersetzung hineinlaufen zu lassen. Wenn ich von der Schweizer Justiz wegen dieses Briefes wegen Nötigung verurteilt werde, dann wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu beurteilen haben, ob ein solcher Brief nicht von der Äusserungsfreiheit geschützt ist, ob man dem politischen Gegner nicht offen mitteilen darf, was man vor hat, damit er sich darauf einstellen und unnötigen Schaden abwenden kann. Entscheidend ist, dass ich nicht mit etwas gedroht habe, das ich eigens zum Zweck der Zufügung eines Nachteils inszenieren würde. Vielmehr habe ich vor etwas gewarnt, das nach dem normalen Lauf der Dinge zu erwarten war. Mittel und Zweck waren erlaubt und standen in einem sachlichen und verhltnismässigen Zusammenhang. Eine wichtige Besonderheit besteht im übrigen darin, dass es in keiner Weise darum ging, dem VgT oder mir persönlich einen Vorteil zu verschaffen, dies wohl im Gegensatz zum typischen Fall einer Nötigung. Um zu testen, ob alle Schweizer vor dem Gesetz gleich sind, wie es die Verfassung garantiert, habe ich gegen einen Brief des Anwaltes des Klosters Fahr, der auch das katholische Institut Menzingen vertrat, Anzeige wegen Nötigung erstattet. Es ging um folgenden Sachverhalt: Zum "Institut der Lehrschwestern vom Heiligen Kreuz" in Menzingen, Kanton Zug, gehörte eine üble Schweinefabrik. Die Mutterschweine waren in den berüchtigten Kastenständen eingesperrt, was gemäss einem rechtskräftigen Gerichtsurteil eine Tierquälerei darstellt. Wir kritisierten diese Zustände öffentlich, ähnlich wie beim Kloster Fahr. Hierauf drohte uns der Anwalt mit "rechtlichen Schritten". Das Bezirksamt Baden stellte die Strafuntersuchung mit Verfügung vom 20. August 1998 ein mit der Begründung (Zitat), "der mit der Nötigung verfolgte Zweck, ein gemeinsames Gespräch herbeizuführen", sei nicht unerlaubt, "sondern ein sinnvolles Mittel zur gemeinsamen Konfliktbewältigung". Dies trifft ganz genau auch auf meinen Brief an das Kloster Einsiedeln zu. Ich beantrage Beizug der Akten dieses Verfahrens (Geschäfts-Nr BA02.ST.98.05466 des Bezirksamtes Baden) und werde im Falle einer Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen diskriminierender Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit Beschwerde gegen die Schweiz führen. Angebliche Widerhandlung gegen das Meinungsäusserungs- und Demonstrationsverbot im Zusammenhang mit dem Kloster Fahr(verjährt) Das Kloster Fahr gehört dem Kloster Einsiedeln. Dort regiert eine kleine Gruppe alter Männer mit gnadenloser Autorität. Bis vor 150 Jahren hat kirchliche Macht und Brutalität noch menschliche Opfer gefordert. Heute sind es - in Anführungszeichen - "nur" noch Tiere, welche diesem Geist wehrlos ausgeliefert sind, aber nicht ganz schutzlos - denn zum Glück gibt es den VgT. Auf unsere Kritik an der Tierhaltung im Kloster Fahr reagierten die Verantwortlichen mit Abstreiten und mit mehreren Gerichtsverfahren gegen uns. Die Anwalts- und Gerichtskosten haben das Kloster weit mehr Geld gekostet, als für eine tierfreundliche Sanierung der Stallungen notwendig gewesen wäre. Das Machtgehabe des Klosters Einsiedeln hat verhindert, dass diese tierschützerische Auseinandersetzung wie bei anderen Klöstern in relativ kurzer Zeit beigelegt werden konnte. Zwar haben wir einige Verbesserungen erreicht: So wird jetzt kein Muni mehr lebenslänglich an der Kette gehalten, die Kühe erhalten etwas mehr Auslauf und die armen Mutterschweine werden etwas weniger lang in den Kastenständen gehalten und erhalten jetzt wenigstens Stroheinstreu, was das Schicksal dieser bedauernswerten Geschöpfe etwas erleichtert. Andererseits gibt es diese fürchterlichen Kastenstände immer noch, Kälber werden in Holzkisten in sozialer Isolation, dh einsam und allein, von der Mutter und von Artgenossen getrennt, gehalten; und die Kühe werden mit Elektroschocks - einem sog. Kuhtrainer - gezwungen, schön brav in den Mistgraben zu koten. Dass sie sich unter dieser Elektrisiervorrichtung auch nicht mehr lecken können, wenn es sie juckt, weshalb sie sich so verkrampfen, dass Fruchtbarkeitsstörungen entstehen, ist eine wissenschaftlich erwiesene Tatsache. Die SchweizerTierärzte haben sich in einer Umfrage grossmehrheitlich gegen elektrische Kuhtrainer ausgesprochen. Aber der Bunderat erlaubt diese gesetzwidrige Tierquläerei in seiner Tierschutzverordnung. Und die Verantwortlichen im Koster Fahr bzw Kloster Einsiedeln nutzen diesen Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes schamlos zur wirtschaftlichen Ausbeutung ihrer Tiere. Mir wird vorgeworfen, ich hätte durch Veröffentlichungen über das Kloster Fahr in den VgT-Nachrichten das damalige Meinungsäusserungsverbot verletzt. Vorweg scheint es mir fraglich, ob eine Verletzung eines vorsorglichen Verbotes überhaupt bestraft werden kann, wenn dieses gar nicht zu Recht bestanden hat oder wenn dessen Berechtigung wie vorliegend infolge Klagerückzuges nicht in einem ordentlichen Verfahren überprüft werden konnte. Zumindest müsste in einem solchen Fall vor dem Strafgericht der ganze Fall neu aufgerollt und ein Beweisverfahren durchgeführt werden. Andernfalls wird das Beweisrecht in menschenrechtswidriger Weise verletzt. Ich beantrage den Beizug der Akten jenes Verfahrens im Kanton Aargau (Aktenzeichen Obergericht des Kantons Aargau: OR.1998.00117). Dort sind meine sämtlichen Beweisdokumente und Beweisanträge zu finden, die vom Obergericht wegen Rückzug der Klage durch das Kloster Fahr nicht abgenommen worden sind. Das Kloster Fahr bekam Angst vor unseren erdrückenden Beweisen und zog die Klage nach der Berufungsverhandlung vor dem Obergericht in letzter Sekunde zurück. Vorliegend sind die Anschuldigungen schon formell-rechtlich haltlos: In den VgT-Nachrichten 1998 Nummer 3 (VN98-3) habe ich über die öffentliche Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Baden berichtet. In der Anklage wird nicht behauptet, dieser Bericht sei unwahr. Gemäss StGB Artikel 27 lit 4 ist die wahrheitsgemässe Berichterstattung über die öffentliche Verhandlung einer Behörde, also auch über Gerichtsverhandlungen, straffrei. Zu den VgT-Nachrichten 1998 Nummer 4 (VN98-4): Zu dieser Zeit war die Maulkorb-Verfügung vom 4.9.1997 des Bezirksgerichtes Baden gar nicht rechtskräftig, sondern vor Obergericht hängig.
Kloster Fahr: Ballon-Aktion (verjährt) Mir wird vorgehalten, ich hätte am 26. Oktober 1997 eine Ballon-Aktion vor dem Kloster Fahr durchgeführt und damit das Kundgebungs- und Äusserungs-Verbot verletzt. Tatsache ist, dass ich mich an dieser Aktion nicht beteiligt habe. Die Aktion wurde vom VgT Österreich durchgeführt, weil gegen den VgT Schweiz ein totales Kundgebungs- und Äusserungsverbot bestand. Ich bin weder Mitglied noch Organ des VgT Österreich und war lediglich in journalistischer Funktion anwesend, als Redaktor der VgT-Nachrichten. Ich habe die Aktion aus einiger Distanz, vom Hügel herab, fotografiert. In der Anklage wird behauptet, ich hätte mit einem Funkgerät die Aktion geleitet. Das ist falsch. Ich habe mit einem Mobiltelefon telefoniert, und dies erst nach der Aktion. Die Zeugen des Klosters konnten nicht sicher sagen, ob ich ein Funkgerät oder ein Mobiltelefon hatte. Die Behauptung, ich hätte ein Funkgerät gehabt, wird von den Zeugen mit fantastischer Unlogik damit begründet, ich hätte bei früheren VgT-Aktionen ein Funkgerät gehabt. Daraus folgt nach Auffassung der monströsen Bezirksanwältin Fauquex zwingend, dass ich an diesem fraglichen 26. Oktober 1997 auch ein Funkgerät gehabt haben musste. Der Hauptzeuge des Klosters ist durch den Knall der platzenden Ballone aus dem Mittagsschlaf erwacht, wie er zu Protokoll gab. Er hat mich deshalb erst gesehen, als die Aktion vorbei war. Trotzdem gab er an, er hätte den Eindruck gehabt, ich leite die Aktion. Das genügte Bezirksanwältin Fauquex schon zur Anklageerhebung. Typisch für die Untersuchungsführung dieser Bezirksanwältin ist auch hier, dass nur Belastungszeugen angehört und die beantragten Entlastungszeugen einfach ignoriert wurden.
Landwirt Wettstein in Bassersdorf Ich bin nicht dafür bekannt, gewalttätig gegen Personen vorzugehen und auf verbale Provokationen mit Gewalt zu reagieren, sonst hätte ich beinahe täglich ein neues Gerichtsverfahren am Hals. Der VgT arbeitet grundsätzlich gewaltfrei; Gewalt kommt nur in Notwehrsituationen in Frage. Tatsache ist, dass ich wegen Gewalt keine Vorstrafe habe und auch kein anderes Verfahren hängig ist. Der Strafantrag von drei Monaten Gefängnis unbedingt passt zu der auch sonst schikanösen Untersuchungsführung durch die Bezirksanwaltschaft. Ich habe deshalb in der Untersuchung jede Kooperation verweigert und keine Aussagen gemacht. Zum fraglichen Zwischenfall kam es wegen eines Spruchbandes, das den Kläger Wettstein überhaupt nichts anging. Offensichtlich weil er Landwirt ist und vermutlich nicht das beste Gewissen hat, wie er mit seinen Tieren umgeht, ist er gegenüber dem VgT feindselig eingestellt und glaubte, die Gelegenheit zu Schikanen und Anpöbeleien nutzen zu können. Er provozierte eine Notwehrsituation. Das Spruchband war längs der Bahnlinie zwischen zwei Bäumen aufgespannt und trug den Text "Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe". Obwohl der Wald nicht dem Kläger Wettstein gehört, war ihm dieses Spruchband ein Dorn im Auge. Das Spruchband war vom Sturm beschädigt worden und ich fuhr mit dem damaligen VgT-Mitglied Peter B. dorthin, um es in Ordnung zu bringen. Als Wettstein ein Auto mit einer Leiter auf dem Dach in den Wald hinein fahren sah, vermutete er richtig, das habe etwas mit dem Spruchband zu tun. Er verfolgte mich deshalb mit seinem Auto und verlangte, dass wir das Spruchband entfernen. Zuerst behauptete er, der Wald gehöre ihm, später gab er zu, dass sein Wald nur nebenan liegt. Wir hätten aber trotzdem kein Recht, ein Spruchband aufzuhängen und sollten das gefälligst sofort wieder herunternehmen. Weil ich auf seine Forderung nicht einging, wurde er immer ausfälliger. Schliesslich hatte ich es satt, mich mit diesem Typ noch lange herumzuschlagen und forderte ihn auf, den Weg freizumachen und uns wegfahren zu lassen. Er hatte nämlich sein Fahrzeug direkt hinter meines gestellt, so dass ich nicht mehr zurückfahren konnte. Als er dieser Aufforderung wiederholt nicht nachkam, wollte ich sein Fahrzeug selber wegstellen, musste aber feststellen, dass der Zündschlssel nicht steckte. Der Typ stand daneben und grinste schadenfreudig, indem er die Autoschlüssel schwenkte. Ich warnte ihn nun eindringlicher, seine Blockade aufzugeben. Hierauf lehnte er sich an sein Fahrzeug, verschränkte die Arme und signalisierte mit frechem Grinsen, er habe sehr viel Zeit und denke nicht daran, uns den Weg freizugeben. Ich sagte, ich warne ihn nun zum letzten Mal. Als er weiter nur frech grinste, sagte ich zu Peter, er solle zur Seite treten. Sodann nahm ich den Pfefferspray hervor und sprühte aus einer Distanz von ca 2 m kurz gegen Wettstein. Anstatt wegzugehen griff er mich an und zwang mich, weiteren Gebrauch vom Spray zu machen. Er griff weiter an und ich sprayte immer wieder, genau solange er Angriffs-Versuche unternahm. Während ich den Spray zuerst einsetzte, um Wettstein zu veranlassen, die rechtswidrige Blockade abzubrechen, erfolgten die weiteren Einsätze zum Schutz vor seinen tätlichen Angriffen. Anzumerken ist, dass ein Pfefferspray ein ungefährliches Selbstverteidigungsmittel ist und deshalb ohne Waffenschein frei erhältlich ist. Es ist wohl die schonendste Möglichkeit, sich in einem solchen Fall zu wehren. Die Situation war nun aber insofern kompliziert geworden, als der Pfeffersprayeinsatz seinen Zweck, Wettstein zum Wegfahren zu bewegen, verfehlt hatte. Andererseits wäre es nur mit massiver Gewaltanwendung möglich gewesen, ihm seinen Autoschlüssel wegzunehmen, um sein Auto wegzustellen. Ich hätte ihn praktisch KO schlagen müssen. Da ich das nicht wollte, entschloss ich mich nun, die Wegfahrt durch das Unterholz zu wagen. Das Risiko, stecken zu bleiben, erachtete ich in dieser Situation als das kleinere Übel als eine allenfalls schwere Verletzung Wettsteins. Der Waldweg auf dem die beiden Fahrzeuge dicht hintereinander standen, war von dieser Stelle an rückwrts mit Stauden und etwa einem Meter hohem Jungwald überwachsen. Auch wusste ich nicht, ob der Weg überhaupt durchgehend war oder bald ganz aufhörte. Wettstein selber rechnete offensichtlich nicht mit der Möglichkeit, dass wir auf diese Weise wegfahren könnten und hielt uns - wie sein Verhalten deutlich zeigte - für blockiert. Um das Risiko stecken zu bleiben zu vermindern, gab ich Gas und fuhr mit relativ hohem Tempo dem überwachsenen Weg entlang. Die Sonne war bereits untergegangen und es war schon nahezu dunkel; ich konnte nicht viel sehen. Sonnenuntergang war um 18.58 Uhr und der Vorfall trug sich, wie auch der Kläger aussagte, um 19.45 Uhr zu. Ich fuhr also ziemlich aufs Geratewohl den dunklen, überwachsenen Waldweg entlang. Das Auto hüpfte wie wild. Ein Loch oder ein quer liegender Baum hätte ich nicht gesehen. Nach vielleicht zweihundert Metern lichtete sich das Unterholz, der Weg wurde sichtbar und wir konnten so mit Glück aus dem Wald wegfahren. > Fotoaufnahmen dieses Waldweges, aufgenommen am Jahrestag des Zwischenfalles zur genau gleichen Zeit (5. Oktober 2001, 1945 Uhr): und bei hellem Tag:
Ich bin überzeugt, angemessen gehandelt zu haben. Wettstein hatte uns ohne Rechtfertigungsgrund verfolgt, provoziert und genötigt. Die Sache ging ihn überhaupt nichts an. Das Blockieren meines Fahrzeuges stellte ganz klar eine rechtswidrige Nötigung dar, die ich nicht einfach tatenlos hinzunehmen brauchte. Es lag eine Notwehrsituation vor, auf die ich mit dem schonendsten möglichen Mittel reagierte, mit einem Pfefferspray, der mir vom Kommando der Thurgauer Kantonspolizei und vom Bezirksamt Münchwilen anstelle einer Schusswaffe empfohlen worden war und von dem ich wusste, dass er keine bleibenden Schäden verursacht. Dass Wettstein mehr als nötig vom Tränengas erwischte, hat er sich selber zuzuschreiben, weil er nach dem ersten kurzen Sprayeinsatz seine Blockade immer noch nicht aufgab, sondern versuchte, mich anzugreifen. Ich verweise auf den Zeugen Peter B. Sollte man mir im Nachhinein entgegenhalten, ein Sprayeinsatz sei überhaupt nicht nötig gewesen, da ich ja in der anderen Richtung habe wegfahren können, dann wäre das unrealistisch. Die Notwehrsituation ist so zu beurteilen, wie sie sich im entscheidenden Augenblick präsentiert hat. Es stellt im übrigen auch eine Nötigung dar, jemanden gegen seinen Willen zu zwingen, einen anderen Weg zu nehmen und dies überdies mit dem Risiko auf einem überwucherten Waldweg steckenzubleiben oder das Fahrzeug zu beschädigen. Ich hatte damals einen kleinen roten Mazda mit Sommerreifen, ohne Allradantrieb. Für mich ist es auch jetzt noch ein Wunder, dass ich dort durchkam, und sehr ungern stelle ich mir vor, wie es weiter gegangen wäre, wenn ich stecken geblieben wäre, wie Wettstein möglicherweise Kollegen geholt hätte und wie es dann im Unterholz im dunklen Wald leicht zu einer lebensgefährlichen Schlägerei hätte kommen können. Vielleicht meinen Sie, ich übertreibe, weil Sie meine persönliche Situation nicht kennen. Die Gewaltbereitschaft von Metzgern und Mästern, die sich von meiner Tierschutzarbeit betroffen fühlen, äussert sich in ständigen Drohungen, aber auch in tatsächlicher Gewaltanwendung: Ein Vorfall, der sich vor ein paar Jahren in Lachen im Kanton SZ abgespielt hat, illustriert deutlich, was mir droht, falls ich jemals einer zahlenmässig überlegenen Gruppe von Mästern und Metzgern in die Hände gerate, und das erst noch nachts in einem abgelegenen Wald: Vier weibliche VgT-Mitglieder demonstrierten friedlich für vegetarische Ernährung, indem sie auf einer Brücke ein Spruchband aufhielten mit dem Text: "Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe." Ein Metzger, der zufällig vorbeifuhr, holte mit seinem Lieferwagen fünf Kollegen - alles Metzger und Mäster. Zu sechst fielen sie wortlos über die Frauen her und schlugen diese zehn Minuten lang zusammen. Die Folge waren Hirnerschütterungen, bleibende Löcher im Kopf, blaue Augen und blaue Flecken überall am Körper. Eine minderjährige Frau mit langen blonden Haaren wurde jeweils, wenn sie zu Boden fiel, an den Haaren wieder heraufgezogen und weiter geschlagen. Die Frauen hatten in keiner Weise provoziert, es kam nicht einmal zu einer verbalen Auseinandersetzung, sie wehrten sich auch nicht, da sie keine Chance hatten. Während die Frauen zusammengeschlagen wurden, wurden sie immer wieder gefragt, wo der Kessler sei. Sie haben später bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass ich nach ihrer Überzeugung nicht lebend davon gekommen wäre, wenn ich dort anwesend gewesen wäre. Dank Zeugen konnten die Täter überführt werden. Als der Untersuchungsrichter dem Anführer die Verletzungen der Frauen vorlas, grinste dieser nur frech. Die Täter fühlten sich völlig im Recht mit der Begründung, die Werbung für vegetarische Ernährung gefährde ihre wirtschaftliche Existenz. Gegenüber dem Untersuchungsrichter erklärten sie, die Frauen seien selber Schuld und den Strafbefehl würden sie nur zur Vermeidung eines öffentlichen Gerichtsverfahrens akzeptieren. Trotzdem erhielten sie nur bedingte Gefängnisstrafen zwischen 20 und 60 Tagen. Man beachte das Missverhältnis dieser Strafe zum Strafantrag von 3 Monaten unbedingt gegen mich einzig wegen dieses Zwischenfalls mit Wettstein - ein absolutes Missverhältnis, selbst wenn keine Notwehrsituation vorgelegen hätte - typisch für die ständige Justizwillkür gegen mich und den VgT. Den Strafbefehl gegen diese Metzger- und Mästerbande habe ich als Beilage 3 zu diesem Plädoyer zu den Akten gegeben. Im thurgauischen Hittingen warf ein Pächter den Vertreter der Eigentümerin des Landwirtschaftsbetriebes in den Mistgraben und verschmierte sein Gesicht mit Mist. Grund für die Tat: Der Pächter war mit der Pachtkündigung nicht einverstanden. Das Opfer trug eine Hirnerschütterung davon. Der Täter erhielt nur zwei Wochen Gefängnis bedingt. Auch das ein Beispiel, wie in der Schweiz nicht alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind. Wer es wagt, Missstände zu kritisieren und damit politisch unbequem zu sein, der hat kaum mehr ein Chance, nach Recht und Gesetz, nach Verfassung und Menschenrechten behandelt zu werden. Im Falle Wettstein hatte ich zum Pfefferspray nur die Alternative, Wettstein den Autoschlüssel mit Gewalt wegzunehmen. Es ist falsch zu glauben, das wäre im Hinblick auf das Alter von Wettstein eine einfache Sache gewesen. Ich hatte einmal einen Zwischenfall mit einem bedeutend älteren Pouletmäster, der am Stock ging und mit seinem Stock auf mich einschlug. Ich konnte den Stock fassen und versuchte, ihm den Stock zu entreissen. Dabei gelang es ihm irgendwie, sich in meinen Haaren festzukrallen. Nur mit grösster Mühe gelang es mir schliesslich, mich zu befreien, ohne ihm sein Gesicht blutig zu schlagen; der Alte entwickelte unglaubliche Kräfte, als er sich in seinem Jähzorn zusammenkrampfte, um meine Haare um keinen Preis los zu lassen. Meine Faust vor seinem Gesicht machte ihm keinen Eindruck, er grinste nur schadenfreudig. Er wartete gierig darauf, dass ich ihm sein Gesicht blutig schlage, damit sofort zur Polizei und zum BLICK hätte laufen können mit der frohen Botschaft, Tierschützer Kessler habe einen Rentner zusammengeschlagen. Der Vorfall hat ein Ekel-Trauma hinterlassen: die geifernde, grinsende Visage so nahe vor mir und die ekligen Wurstfinger in meinen Haaren verkrallt, ekeln mich heute noch, wenn ich daran denke. Eine ähnliche Situation befürchtete ich beim Versuch Wettsteins, mich zu packen. Der Pfeffersprayeinsatz war das Vernünftigste, um ihn nicht zu nahe heranzulassen. Ich beantrage einen Augenschein am Tatort und eine Zeugenbefragung von Peter B. In der Anklage wird behauptet, Wettstein habe eine schwere Augenentzündung davongetragen. Von einer "schweren" Augenentzündung steht jedoch in den ärztlichen Zeugnissen nichts; das hat der Bezirksanwalt hinzugedichtet. Wettstein ist nach eigenen Angaben, die er zu Protokoll gegeben hat, schon eine Viertelstunde nach dem Zwischenfall mit seinem Auto nach Hause gefahren, wohlgemerkt durch den inzwischen dunklen Wald. Die Einwirkung des Pfeffersprays kann also nicht besonders schlimm gewesen sein. Zudem hat er es sich - wie ausgeführt - selber zuzuschreiben, dass er mehr als nur einen kleinen Spritzer erhalten hat. Ich arbeite mit dem VgT nach dem Grundsatz des gewaltfreien Widerstandes gegen die Massentierquälerei. Angriffe auf Personen, die nur mit mir reden wollen, hat es nie gegeben und wird es auch nie geben, auch wenn ich aufs Primitivste beschimpft werde. Wettsteins Darstellungen sind schon allein deshalb völlig unglaubwürdig. Er hat absolut keinen Grund, sich über den Vorfall zu beklagen. In leichtfertiger Weise ist er uns in den Wald nachgefahren mit dem Vorsatz, uns zu schikanieren und zu provozieren. Ich stelle immer wieder fest, dass gewerbsmässige Tierquäler glauben, ihnen sei alles erlaubt. Das kommt vermutlich davon, dass sie wegen ihren Vergehen gegen das Tierschutzgesetz kaum je zur Rechenschaft gezogen werden und statt dessen noch Subventionen erhalten. Vermutlich kommt das auch davon, dass sie im täglichen Umgang mit den wehrlosen Tieren in diesem moralisch verluderten Unrechtsstaat - in welchem hochentwickelte, fühlende Wesen immer noch als Sachen gelten - kaum nennenswert auf Widerstand stossen. Dass sich das rücksichtslose, ungesühnte Verhalten brutaler Mäster früher oder später auch gegen Menschen richtet, ist wohl eine fast unvermeidliche Konsequenz. Tierquälerei verroht den Charakter und vermindert natürliche Hemmschwellen. Treffend sagte Tolstoi: "Solange es Schlachthöfe gibt, wird es auch Schlachtfelder geben."
Angebliche Rassendiskriminierung Im seinem Buch "Holocaust-Industrie" beschreibt der jüdische Politologe Professor Norman Finkelstein, wie der Holocaust des Zweiten Weltkrieges von jüdischen Kreisen als politische Waffe missbraucht wird, um Geld zu erpressen und jegliche Kritik an jüdischem Verhalten zu tabuisieren. Finkelsteins Eltern überlebten das Warschauer Ghetto und die Konzentrationslager Auschwitz und Majdanek. Seine gesamte übrige Verwandtschaft kam in Treblinka um. Die Nazis zu entlasten ist also mit Sicherheit nicht Finkelsteins Anliegen. Dennoch äussert er in seinem Buch Meinungen, für die ein Nichtjude in der Schweiz nach gegenwärtiger Unrechtsprechung sofort ins Gefängnis käme. Nach seinem Vortrag in Zürich blieb die Justiz jedoch untätig. Es kommt eben in diesem Unrechtsstaat nicht darauf an, WAS gesagt wird, sondern WER etwas sagt. Finkelstein wirft jüdischen Organisationen vor, den Holocaust als politische Waffe zu missbrauchen. Er bezeichnet dies als "Holcaust-Industrie". Man habe sich auf diese Weise einen unverdienten Status der Unantastbarkeit angeeignet und versuche im Namen der Holocaust-Überlebenden unangemessen viel Geld von Unternehmen und ganzen Völkern zu erstreiten. Dabei werde sogar absichtlich mit Lügen über angebliche Nazi-Greuel gearbeitet. Finkelsteins Thesen sind ein Angriff auf den Glaubensgrundsatz, dass der Holocaust ein einzigartiges Ereignis gewesen sei, mit nichts anderem in der Weltgeschichte vergleichbar. Dieser Glaube, an dem nur wenige Menschen zu rütteln wagen, werde von gewissen Juden rücksichtslos dazu benutzt, die erschreckenden Menschenrechtsverstösse von Israel zu rechtfertigen und ein Klima der Angst zu schaffen, in welchem niemand - weder in der Wissenschaft noch in der Politik - den Holocaust ehrlich und vernnüftig diskutieren könne. An einigen Universitäten sei diese Political Correctness so extrem geworden, dass man bereits als Holocaustleugner tituliert werde, wenn man die Nazi-Konzentrationslager mit dem Schicksal von zehn Millionen Afrikanern vergleiche, die im Belgisch-Kongo als Folge des europäischen Elfenbein- und Gummihandels abgeschlachtet worden waren. Bevor ich diese Einleitung abschliesse und mich den einzelnen Anschuldigungen zuwende, noch ein paar wörtliche Zitate aus dem Buch "Holocaust-Industrie" von Prof Finkelstein (Die Seitenangaben beziehen sich auf die deutsche Erstausgabe, Piper Verlag, 2001):
Zwischenbemerkung: Diese Aussage Finkelsteins ist deshalb bemerkenswert, weil ich verurteilt wurde und hier erneut angeklagt werde, weil ich das Schächten mit Nazi-Greueln verglichen habe. Ich fahre nun weiter mit Zitaten aus Finkelsteins Buch:
Soweit Zitate aus dem Bestseller "Holocaust-Industrie" von Professor Norman Finkelstein. Wegen Rassendiskriminierung angeklagt bin ich genau wegen solcher Vergleiche, welche die Holcocaust-Industrie tabuisieren will. Allerdings wurde mir nie eröffnet, was daran rassendiskriminierend sein soll. In der Anklageschrift wird die folgende Veröffentlichung vom 8. Dezember 1998 (www.vgt.ch/news/981208.htm), in welcher ich Schächtjuden mit Nazis vergleiche, als angeblich rassendiskriminierende Äusserung angeführt:
Soweit dieser angeblich rassendiskriminierende Text, für den ich mit Gefängnis bestraft werden soll. In menschenrechtswidriger Weise wurde mir bis heute nicht gesagt, warum dieser Text rassendiskriminierend sein soll. Ich kann mich deshalb gegen diese Anschuldigung nicht verteidigen. Das verletzt Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Weiter wird mir der folgende Text als rassendiskriminierend vorgehalten, den ich laut Anklage im Internet im Zusammenhang mit dem vom Bundesrat erlaubten Schächten von Geflügel geschrieben haben soll. Ich konnte jedoch in meinen Internet-Veröffentlichungen nirgends im Zusammenhang mit dem Geflügelschchten einen solchen Text finden. Er steht vielmehr in früheren Veröffentlichungen, für die ich bereits im ersten Schächtprozess verurteilt worden bin. Ich weiss nicht, wie Bezirksanwältin Fauquex zu diesem angeblichen Ausdruck aus meiner Website gekommen ist. Der Text lautet gemäss Anklageschrift:
In diesem Text wird wahrheitsgemäss gesagt, was das Obergericht im ersten Schächtprozess als rassendiskriminierend beurteilt hat. Zum Beweis beantrage ich den Beizug der Akten aus dem ersten Schächtprozess gegen mich. Es wird immer haarsträubender in diesem Staat: Nun wird man bereits für nachweislich wahre Äusserungen mit Gefängnis bedroht! Der Satz über Bundesrätin Dreifuss wurde im ersten Schächtprozess als rassendiskriminierend beurteilt, weil ich damit die Schächtjuden Menschenfressern gleichsetze. Dazu kann ich nur sagen, dass ein Vergleich bekanntlich keine Gleichsetzung ist. Ein Vergleich dient dazu, jemandem anhand eines leichter verständlichen Beispieles etwas anderes verständlich zu machen, das er auf direktem Weg nicht begreift. Als Jüdin ist Frau Bundesrätin Dreifuss offensichtlich total blind, das Verbrecherische und Unmenschliche am jüdischen Schächten zu erkennen. Ich ging davon aus, dass sie gegenüber unmenschlichen Religionsriten von Menschenfressern weniger blind sei und damit erkennen könne, wohin Toleranz gegenüber religiösen Perversionen führen kann. Dasselbe gilt für eine Veröffentlichung vom 15. Juni 1998 mit dem Titel "Im Schächtprozess gegen Tierschützer Erwin Kessler hat die von Sigmund Feigel vertretene Israelitische Cultusgemeinde keine Kläger-Stellung." (www.vgt.ch/ news/980615.htm). Auch hier berichtete ich wahrheitsgemäss, dass diese Frage an Bundesrätin Dreifuss als rassendiskriminierend beurteilt worden sei. Ferner habe ich mit den folgenden Worten dieses Urteil kritisiert:
Auch dieser Satz soll gemäss Anklage rassendiskriminierend sein. In diesem wirklich verluderten Staat ist es nun tatsächlich auch schon bei Gefängnisstrafe verboten, ein Gerichtsurteil zu kritisieren. Wenn ein bekannter Tierschützer wegen seiner Kritik an einer grausamen, tierquälerischen Tradition zu Gefängnis verurteilt wird, ist das in einem freiheitlich-demokratischen Staat von erheblichem öffentlichem Interesse. Es muss erlaubt sein, sich damit kritisch auseinanderzusetzen. Man darf jedenfalls gespannt sein, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies beurteilen wird, sollten die nationalen Gerichte dieser monströsen Anklage folgen. Nach konstanter Praxis des Menschenrechts-Gerichtshofes müssen Eingriffe in die Meinungsäusserungsfreiheit nicht nur auf einer gesetzlichen Grundlage basieren, sondern im konkreten Fall auch notwendig sein zur Aufrechterhaltung einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Beide Voraussetzungen sind hier nicht gegeben: Erstens liegt keine Rassendiskriminierung vor, weshalb der Rassismus-Artikel keine gesetzliche Grundlage bietet, und zweitens gefährdet nicht meine Äusserung, sondern der willkürliche Eingriff in die Äusserungsfreiheit die Aufrechterhaltung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates. Der Gerichtshof hat bis jetzt erst einen meiner Fälle beurteilt und ist dabei zu einer einstimmigen Verurteilung der Schweiz gekommen. Es ging dabei auch um die Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit: Zensur eines Tierschutz-Spots durch das Schweizer Fernsehen, abgesegnet von Bundesrat Leuenberger und vom Bundesgericht. In diesem Urteil misst der Gerichtshof der Meinungsäusserungsfreiheit gemäss Ständiger Praxis grosse Bedeutung bei. Wörtlich heisst es im Urteil aus Strassburg, das mir 20'000 Fr Entschädigung zugesprochen hat:
Die Vergleiche jüdischer Tierquäler mit Naziverbrechern, die mir aus politischen Gründen und unter krasser Rechtsbeugung als rassendiskriminierend vorgehalten werden, sind so treffend und richtig, dass ich darauf nicht verzichten kann, solange in der Schweiz Schächtfleisch tonnenweise konsumiert wird. Im Jahr 2000 wurden gemäss Zollstatistik 161 Tonnen jüdisches und 166 Tonnen moslemisches Schächtfleisch in die Schweiz importiert. Dazu kommt das Geflügel, das in einer Luzerner Geflügelschlächterei jede Woche für die jüdische Cultusgemeinde Zürich legal geschächtet wird. Nun will der Bundesrat auch noch das Schächten von Säugetieren in der Schweiz erlauben - erklärtermassen nicht deshalb, weil dies keine Tierquälerei wäre, sondern als politisches Zugeständnis an die Juden unter dem Vorwand der Religionsfreiheit. Wie sich der Bundesrat von jüdischen Kreisen erpressen lässt, ist ein nun schon seit Jahren andauerndes Trauerspiel. Ich werde dazu nicht schweigen - egal wie oft und wie lange man mich dafür ins Gefängnis wirft! -, wenn derart feige Politik auf Kosten wehrloser Mitgeschöpfe betrieben wird. An dieser Stelle ist eine kurze Erklärung am Platz: Warum werde ich immer nur wegen Kritik am jüdischen Schächten angeklagt? Es wäre falsch daraus zu schliessen, ich kritisiere nur die Schächtjuden, nicht aber die schächtenden Moslems. Vielmehr ist es einfach so, dass nur meine Kritik am jüdischen Schächten als Rassendiskriminierung ausgelegt wird. Im übrigen bestehen zwischen dem moslemischen und dem jüdischen Schächten grundlegende Unterschiede: Hohe geistliche Führer des Islam sprechen sich für die Betäubung der Tiere vor dem Schlachten aus und betonen, dass der islamische Glaube das Betäuben nicht verbiete, sondern im Gegenteil einen schonungsvollen Umgang mit Tieren verlange. Aufgrund eines Gutachtens höchster islamischer Instanzen hat der oberste Gerichtshof Deutschlands das moslemische Schächten verboten mit der Begründung, dieses werde von der islamischen Religion nicht vorgeschrieben und Strenggläubige, die das anders sähen, könnten sich ja vegetarisch ernähren. Seltsamerweise bleibt aber in Deutschland das jüdische Schächten erlaubt. Das ist wohl nicht zuletzt auf den viel grösseren politischen Einfluss der Juden zurückzuführen. Mit dem islamischen Zentrum in Bern konnte ich 1995 eine gemeinsame Erklärung veräffentlichen mit folgendem Wortlaut:
Die Reduktion der Menschlichkeit auf blosse Mitmenschlichkeit, unter Ausschluss der nichtmenschlichen Mitgeschöpfe, ist Ausdruck von Egoismus, nicht von echter Humanität. Das Schächten ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Diesem Verbrechen mit passenden Worten entgegenzutreten ist das Mindeste, was getan werden muss, solange in der Schweiz noch ganz legal tonnenweise Schächtfleisch konsumiert wird. Auf welcher Seite der Landesgrenze diese Tiere geschächtet werden, ist aus tierschützerischer Sicht unerheblich. Ich setze mich nicht nur für eine Beibehaltung des Schächtverbotes ein sondern auch für ein Importverbot von Schächtfleisch. In der Anklageschrift wird nicht erläutert, was an meinen Vergleichen rassendiskriminierend sein soll. Zieht man den Wortlaut des gesetzlichen Rassendiskriminierungsverbotes sowie die einschlägige juristische Literatur zu Rate, kommt man ganz klar zum Schluss, dass diese Texte nicht rassendiskriminierend im Sinne des Gesetzes sind. In der Anklageschrift wird mir vorgeworfen, ich hätte "Ideologien" verbreitet, "die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehärigen einer Religion gerichtet" seien. Ich habe jedoch die Angehörigen der jüdischen Religion nirgends herabgesetzt. Meine Kritik richtet sich ganz klar nur gegen die Tierquäler unter den Juden, und Grund der Kritik ist nicht die jüdische Religion, sondern die Beteiligung an unmenschlicher Tierquälerei, welche durch die jüdische Religion nicht vorgeschrieben ist. Vegetarische Ernährung steht in vollkommenem Einklang auch mit der strengsten und orthodoxesten Auslegung der jüdischen Religionslehre. Das sogenannte Schächtgebot findet sich nirgends in der jüdischen Glaubenslehre, weder in der Thora noch im Talmud, und wird von den wenigsten fleischessenden Juden befolgt. Es ist darum kein grundlegendes Element der jüdischen Religion. Das Schächten als jüdische Tradition ist nur deshalb in der Öffentlichkeit so bekannt, weil es seit über hundert Jahren aus Tierschutzgründen heftig umstritten ist. Wenn Antisemitismus das Motiv für Kritik am Schächten wäre, wie jüdische Kreise behaupten, würden wohl ebenso häufig andere jüdische Eigenheiten kritisiert wie etwa das Beschneiden der Knaben. Von keiner anderen Sekte würde eine solche körperliche Verstümmelung von Kleinkindern geduldet. Von mir aus kann jeder glauben, was er will. Er kann auch im Hochsommer mit schwarzen Hüten herumlaufen. Das stört mich nicht. Eher schon stört es mich, wenn Säuglinge beschnitten werden und Kinder gezwungen werden, sich durch orthodox-jüdische Kleidung und seltsames Verhalten der Lächerlichkeit der Schulkameraden preiszugeben. Aber ich halte mich an meinen Grundsatz, mich auf den Tierschutz zu konzentrieren und mich nicht auch noch mit vielen anderen Missständen auf dieser Welt öffentlich auseinanderzusetzen. Im Jahr 1883 veröffentlichte ein deutscher Rabbiner namens Stern eine "Streitschrift gegen den jüdischen Schlachtritus". Ich habe dieses historische Dokument, das nur noch in einer deutschen Bibliothek vorhanden ist, im Internet veröffentlicht (www.vgt.ch/buecher/rabbi-stern.htm) und zitiere hier ein paar Stellen daraus. Was dieser Rabbiner schreibt, ist sehr ähnlich dem, wofür ich schon verurteilt wurde und nun wieder erneut angeklagt bin. Rabbiner Stern schreibt:
Soweit Rabbiner Stern, dessen Kritik am Schächten nach der absurden Logik der Anklage wohl ebenfalls als rassistisch zu beurteilen wäre. Die von Rabbiner Stern kritisierte Religionsverknöcherung und spitzfindige Religionsauslegung hat auch heute noch praktische Auswirkungen. Im Israelischen Wochenblatt vom 24.5.96 schrieb der in Basel lebende Rabbiner Levinger wörtlich folgendes: "Wo ein Bedürfnis für den Menschen besteht, existiert kein Verbot von Tierquälerei." Levinger hat es sich zur Lebensaufgabe gemacht, in ganz Europa das Schächtverbot abzuschaffen. Zu diesem Zweck hat er mehrere Bücher veröffentlicht und es auch geschafft, an der Universität Zürich für eine pseudo-wissenschaftliche Arbeit zugunsten des Schächtens den Doktortitel der Veterinärmedizin zu erhalten. Gemäss dem Rassismus-Strafaratikel liegt verbotene Rassendiskriminierung ganz klar nur vor, wenn "eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt oder diskriminiert..." wird. Ich habe nie jemanden wegen seiner Rasse, Ethnie oder Religion herabgesetzt. Von mir aus kann jeder glauben, was er will. Aber wie jede Freiheit muss auch die Glaubens- und Religionsfreiheit ihre Grenze dort finden, wo andere Lebewesen in Mitleidenschaft gezogen werden. In der Botschaft des Bundesrat an das Parlament zum Rassismus-Artikel (Seite 46) heisst es:
Diese Auffassung, die ich voll und ganz teile, wurde auch in die Rechtsliteratur übernommen. Im "Kurzkommentar des Schweizerischen Strafgesetzbuches" von Stefan Trechsel (2. Auflage) - einem massgeblichen juristischen Standardwerk - wird das Rassendiskriminierungsverbot wie folgt erläutert:
Dieses Tatbestandskriterium ist im Zusammenhang mit dem Schächten nicht erfüllt. Kein Jude ist gezwungen, Tiere zu schächten oder Schächtfleisch zu essen. Nicht einmal die jüdische Bundesrätin Dreifuss und der Vizepräsident der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, Sigmund Feigel, halten sich an das angebliche Schächtgebot. Bundesrätin Dreifuss habe ich an einer Parteiveranstaltung ganz gewöhnliche Wienerli essen sehen, die sogar Schweinefleisch enthalten, was im Judentum verpönt ist. Und Sigmund Feigel hat im ersten Schächtprozess vor Bezirksgericht erklärt, dass es ihn nicht interessiere, ob das Fleisch, das er esse, koscher sei oder nicht. Da es keinem Juden, auch dem strenggläubigsten nicht, geboten ist, Fleisch zu essen, entscheidet sich jedes jüdische Individuum freiwillig zu dieser Tierquälerei und ist deshalb durch einen freien individuellen Entschluss meiner Kritik ausgesetzt. Indem ich diesen wie allen Tierquälern die Menschenwürde abspreche, ist ein Schächt-Jude nicht "wegen einer Eigenschaft, die ohne sein Zutun Bestand hat" betroffen, sondern im Gegenteil wegen einem Tun, für das er höchstpersönlich verantwortlich ist. Im Vorwort zum Buch "Die Würde der Kreatur" des bekannten Ethikers Prof Gotthard Teutsch schreibt der jüdische Rechtsanwalt Dr Antoine Goetschel:
Das ist genau auch meine Auffassung von Menschenwürde. Deshalb spreche ich Schächtjuden, welche lediglich um eines kulinarischen Genusses willen Tiere bestialisch umbringen oder umbringen lassen, anstatt auf den Konsum von Fleisch zu verzichten, die Menschenwürde ab. Obwohl die Stimmbürger im Vorfeld der Volksabstimmung über den Rassismus-Artikel massiv angelogen wurden, wurde er nur knapp angenommen. Die Einseitigkeit und der Missbrauch dieses diskriminierenden, Juden einseitig begünstigenden Maulkorb-Gesetzes hat zur Folge, dass ein wachsender, vorher nicht existierender Antisemitismus zu beobachten ist. Dies wird zwar in den Medien verschwiegen, ist aber im privaten Kreis in ganz unterschiedlichen Gesellschaftsschichten unübersehbar. Nicht ich bin es, der Antisemitismus fördert, sondern verantwortungslose links-jüdische Politiker, einschliesslich Bundesrätin Dreifuss, die eine völlig einseitig zusammengesetzte Antirassismus-Kommission eingesetzt hat, deren Prösident öffentlich erklärt hat, jede Kritik am Schächten sei antisemitisch. Die über den Gesetzeswortlaut weit hinausgehende Auslegung des Rassismus-Tatbestands machen diesen zu einem unberechenbaren und damit menschenrechtswidrigen Maulkorb, wie die Abstimmungsgegner vorausgesehen und weite Teile der Stimmbürger geahnt haben. Namhafte Juristen haben die Unbestimmtheit dieses neuen Strafartikels kritisiert, dem nicht klar entnommen werden kann, was erlaubt und was verboten ist. Nach Stratenwerth, "Schweizerisches Strafrecht" (Besonderer Teil II, Auflage 4, Seite 169) ermöglichen unbestimmte Strafnormen eine diskriminierende Anwendung. Wie recht er hat, zeigt sich in der diskriminierenden Anwendung des Rassismus-Artikels. (Zu dem aus EMRK Artikel 6 abgeleiteten Bestimmtheitsgebot siehe Frowein/Peukert, EMRK-Kommentar 2. Auflage, Seite 329). Vergleicht man, wie der Bundesrat und namhafte Juristen den Rassismus-Artikel verstehen mit der vorliegenden Anklage gegen mich, so kann man kaum einen Zusammenhang erkennen, soweit liegen die Interpretationen dieses Gummi-Artikels auseinander. Es kommt offensichtlich nicht darauf an, was gesagt wird, sondern WER etwas sagt und was gerade politisch opportun ist. In der Einleitung (Seite 5) zur Botschaft des Bundesrates zum Rassendiskriminierungs-Artikel heisst es:
Nach Niggli, "Kommentar zur Rassendiskriminierung", (N 748), liegt Rassismus dann vor,
Rassistisch im Sinne des Gesetzes sind also nur unberechtigte Vorwürfe, über deren Berechtigung schon gar keine Diskussion mehr möglich ist, weil sie keinerlei Sachbezogenheit aufweisen und sich allein auf Vorurteile und unhaltbare Verallgemeinerungen stützen. Von einer solchen Situation ist meine sachlich begründete Kritik am Schächten und an den schächtenden Juden trotz ihrer Schärfe Lichtjahre entfernt. Die inkriminierten Äusserungen haben einen für jedermann erkennbaren sachlichen Grund: Tierquälerei. Immerhin ist vom Gesetzgeber offiziell anerkannt, dass Schächten eine Tierqulerei ist. Jemandem aufgrund dieser Tierquälerei Unmenschlichkeit vorzuwerfen, kann sicher nicht als unberechtigte Zurücksetzung ohne sachlichen Grund qualifiziert werden, denn Tierquälerei ist nun einmal unmenschlich. Das können nur ganz extreme Materialisten und Anthropozentriker bestreiten. Nach Robert Rom, "Die Behandlung der Rassendiskriminierung im schweizerischen Strafrecht", Dissertation Uni Zürich, (Seiten 9-12) versteht man unter Rassismus
Meine Publikationen zum Thema Schächten haben nicht im Entferntesten etwas mit diesem strafrechtlichen Rassismus-Begriff zu tun. Es ist grotesk, in der Bezeichnung von Tierquälern als Unmenschen eine Rassendiskriminierung sehen zu wollen, nur weil diese Tierquäler Juden sind, die missbräuchlich ihre Religion als Rechtfertigung für ihre Unmenschlichkeit vorschieben. Samuel Dombrowski, ein deutscher Jude, Träger des Ehrenkreuzes der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes, sagte 1998 auf dem 3. Interdisziplinären Symposium "Tiere ohne Recht?" an der Europa-Universität in Frankfurt folgendes:
(Adresse des Autors: Samuel Dombrowski, Julius-Rietz-Strasse 18, D-40593 Düsseldorf) Was diese jüdische Persönlichkeit öffentlich über das Schächten sagt, deckt sich weitestgehend mit meinen Äusserungen, für die ich zu Gefängnis verurteilt wurde und nun erneut angeklagt bin. Nach der Logik dieser Unrechtsprechung müssten - wenn das Gesetz verfassungskonform für alle gleich angewendet würde - auch solche tierfreundlichen Juden wegen "antisemitischen Äusserungen" mit Gefängnis bestraft werden. Das zeigt deutlich den politischen Missbrauch der Antirassismus-Strafnorm zum Zwecke politischer Justiz. Die Anwendung des Diskriminierungsverbotes gegen mich stellt zudem eine diskriminierende Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit dar (EMRK Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 10), da ähnliche Äusserungen - je nach dem, VON WEM sie geäussert werden - geduldet werden: Ein jüdischer Kürschner hat in der WELTWOCHE vom 14. März 1996 die Pelzgegner, also insbesondere auch die Mitglieder der von mir präsidierten Schweizerischen Vereinigung militanter Tierschützer HEIFRA, als Nazis beschimpft, weil wir zum Boykott der grausamen Pelzmode aufrufen. Der Vereinsname HEIFRA ist ein Kürzel, das zu Ehren des Heiligen Franz von Assisi gewählt worden ist. Diese Glaubensgemeinschaft wurde am 26. September 1994, einen Tag nach der knappen Annahme des Antirassismus-Gesetzes durch das Volk, gegründet, weil normale Schweizer nicht in den Genuss dieses Diskriminierungsverbotes kommen. Gemäss Statuten vertritt die HEIFRA alle Menschen mit folgendem Glaubensbekenntnis:
Der jüdische Kürschner, der uns wegen unserem Glauben als Nazis beschimpfte, heisst Hans Mayer. Er betreibt sein tierquälerisches Handwerk in Bubendorf/BL. Im Namen der HEIFRA reichte ich eine Rassismus-Strafanzeige ein. Das Verfahren wurde eingestellt mit der Begründung, es liege keine Rassendiskriminierung vor, obwohl er uns wegen unserer Glaubensüberzeugung mit Naziverbrechern verglichen hat. (Beschluss der Ueberweisungsbehörde des Kantons Basel-Landschaft vom 8.8.1996 in Sachen Hans Mayer, Kürschnermeister, betr Rassendiskriminierung, Aktenzeichen, Ueb Prot Nr 1000/96). Als Beweis beantrage ich den Beizug der Akten dieses Verfahrens. Für den umgekehrten Fall stehe ich nun hier vor Gericht, obwohl ich gute und ehrenwerte Gründe für meine Kritik am Schächten habe, während die rassistischen Äusserungen dieses jüdischen Kürschners nur egoistischen wirtschaftlichen Interessen dienen. Für die gleiche Äusserung, die Juden erlaubt ist, kommen Nichtjuden ins Gefängnis. Es wird nicht beurteilt, WAS gesagt wird, sondern WER etwas sagt. Diese Einseitigkeit des Diskriminierungsverbotes verletzt das verfassungsmässige Gleichheitsgebot. Keiner anderen Volksgruppe ist es in der neueren Schweizer-Geschichte gelungen, derartige verfassungswidrige Sonderrechte gesetzlich zu verankern und gegen ihr nicht genehme Bücher und Ansichten die Strafjustiz einsetzen zu können. Sigmund Feigel, Ehrenpräsident der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, hat über Radio DRS die rund 45 Prozent der Schweizer Stimmbürger, welche das untaugliche Antirassismusgesetz abgelehnt haben, als "das grösste politische Lumpengesindel" bezeichnet. Das ist offenbar legal. Nicht legal ist hingegen meine Kritik am schächtenden Lumpengesindel, weil dieses diskriminierende Diskriminierungsverbot nicht nach rechtstaatlichen Grundsätzen sondern nach politischer Opportunität angewendet wird und es darum immer darauf ankommt, WER was sagt. Während vorgegeben wird, mit diesem Gesetz die Diskriminierung zu bekämpfen, wird es selbst zu einem Instrument für staatliche Diskriminierung und Repressionen gegen unbequeme politische Minderheiten. Das zeigte sich auch in folgendem Fall: Am 16. März 1998 habe ich der Bezirksanwaltschaft Zürich folgende Strafanzeige eingereicht:
Am 31. März teilte mir die Bezirksanwaltschaft (Bro3/Varia Nr 98/165, unterzeichnet von BA lic iur M-E Geiger) mit, dass auf die Anzeige nicht eingetreten werde. Zitat:
Offenbar ist im vornherein jeder, der Juden kritisiert, ein Rassist. Dagegen sind Juden, egal was sie tun und schreiben, niemals Rassisten - und auch keine Unmenschen, wenn sie Tiere unmenschlich zu Tode foltern. Nach Ansicht von Bezirksanwältin Fauquex ist auch die folgende Veröffentlichung von mir (vom 14. November 1998, siehe www.vgt.ch/news/981114.htm) rassendiskriminierend. Was daran rassendiskriminierend sein soll, wurde auch hier nicht begründet. Es genügt, dass ICH dies geschrieben habe, denn MICH will man mundtot machen. Da kommt es nicht mehr gross darauf an, WAS ich schreibe. Mit dem patenten Maulkorbgesetz kann alles oder nichts erfasst werden, je nachdem, wie es die Machthabenden in diesem Land gerade gerne mögen. Der Text lautet in diesem Fall:
Dass ich für meine Äusserungen offensichtlich tierschützerische, nicht rassistische Beweggründe habe, ergibt sich aus meiner gesamten öffentlichen Tätigkeit und zeigt sich daran, dass ich ausserhalb des Tierschutzthemas "Schächten" nie Juden kritisiert habe. Auch das Obergericht hat dies anerkannt, indem es die Parteistellung der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich mit der Begründung ablehnte, alles drehe sich um das Schächten, davon seien nicht alle Juden betroffen und die Cultusgemeinde sei nicht Repräsentant der betroffenen Juden, dh der Schächtjuden. Wörtlich heisst es in diesem Entscheid des Obergerichtes:
Das gleiche Gericht, welches dies geschrieben hat, hat dann in gleicher Zusammensetzung im gleichen Verfahren nur wenige Wochen später meine Verurteilung wegen angeblicher Rassendiskriminierung damit begründet, ich wrüde den Juden insgesamt die Menschenwürde absprechen. Diese Widersprüchlichkeit hätte unweigerlich zur Aufhebung dieses Urteils durch das Kassationsgericht oder spätestens das Bundesgericht führen müssen. Doch weil ich aus politischen Gründen verurteilt werden MUSSTE, gingen das Kassationsgericht und das Bundesgericht darauf nicht ein oder nur mit einem nichtssagenden kurzen Blabla so wie überhaupt im ganzen Verfahren sorgfältig allen Punkten ausgewichen wurde, welche ganz klar zu einem Freispruch hätten führen müssen. Um dies zu verschleiern wurde in der Urteilsbegründung umfangreich Unbestrittenes abgehandelt, um den Anschein von Gewissenhaftigkeit zu wahren. Offenbar hat schon Pestalozzi ähnliche Erfahrungen mit Justizwillkür gemacht, als er den folgenden prägnanten Satz schrieb: "In den Abgründen des Unrechts findest du immer die grösste Sorgfalt für den Schein des Rechts." Verantwortlich für dieses politische Willkürurteil sind der sozialdemokratische Bülacher Einzelrichter Rainer Hohler, die Oberrichter Brunner, Helm und Zürcher, die Zürcher Kassationsrichter Prof Jagmetti, Prof Rehberg, Gehrig und Donatsch, die Bundesrichter Schubarth, Schneider, Wiprächtiger, Kolly und Escher. Eine Diskriminierung von Volksgruppen wegen ihrer Abstammung und wegen Eigenschaften, für welche der Einzelne nichts kann, finde ich absolut unzulässig und primitiv. Das habe ich schon wiederholt öffentlich gesagt. Im Bestreben, antisemitischen Auswirkungen der Diskussion um das Schächten entgegenzuwirken, habe ich die tierschützerische Mitarbeit von Juden gesucht. Ich habe zahlreichen bekannten jüdischen Persönlichkeiten in diesem Sinne geschrieben, leider aber nur vom grossen jüdischen Musiker Yehudi Menuhin eine Antwort erhalten. Im Oktober 1995 schrieb er mir (ins Deutsche bersetzt):
Ich bin sogar soweit gegangen, ein Inserat erscheinen zu lassen mit einem Aufruf an alle Schweizer Juden, den Tierschutzkampf gegen das Schächten zu unterstützen, damit in der Öffentlichkeit deutlich werde, dass nicht alle Juden diese grausame Tradition unterstützen. Der Appell zeitigte kein brauchbares Echo. Die einzige jüdische Zuschrift war die folgende:
Gemäss einer Stellungnahme der Vormundschaftsbehörde Basel-Stadt ist dieser Jude zurechnungsfähig, es bestünden keine Hinweise dafür, dass die Voraussetzungen für die Errichtung einer vormundschaftlichen Massnahme gegeben seien. Seither, dh seit 1996, erhalte ich von ihm in unregelmässigen Abständen weitere solche Zuschriften. Eine neue Zuschrift vom 11. Januar 2001 riss mir die Geduld und ich erhob Ehrverletzungsklage vor dem Strafgericht Basel. Das Schreiben hatte folgenden Wortlaut:
Was denken Sie, wie lautete das Urteil? Eine Busse von 250 Franken. - Und ich wurde wegen meiner sachlich begründeten Kritik an den Schächtjuden zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt und hier erneut angeklagt. Ich hatte lange Hemmungen, gegen diesen vermeintlich halbschlauen Marco Bloch zu prozessieren. An der Hauptverhandlung musste ich feststellen, dass Bloch kein Halbschlauer ist, sondern der Held der Basler Juden. Er kam mit einem ganzen jüdischen Fan-Club an die Verhandlung, darunter jüdische Prominenz wie der Basler Rabbiner Levinger, der in der jüdischen Rundschau einmal schrieb, Tierquälerei sei nach jüdischem Glauben erlaubt, wenn sie dem Menschen nütze. Solange die liberalen Juden in der Schweiz solche Glaubensbrüder und ihre abscheuliche Tierquälerei aktiv oder passiv unterstützen, haben sie wirklich keinen Grund, sich über zunehmenden Antisemitismus beklagen. Meine Verurteilung zu einer unbedingten Gefängnisstrafe wegen meiner Schächtkritik ist über die Schweizer Grenze hinaus auf Unverständnis gestossen. Es handelt sich eindeutig um ein Fehlurteil, das zur Zeit beim Europäische Gerichtshof für Menschenrechte pendent ist. Wegen angeblicher Rassendiskriminierung angeklagt bin ich auch, weil ich das Gerichtsprotokoll der öffentlichen Gerichtsverhandlung gegen den sogenannten Holocaustleugner Jürgen Graf veröffentlicht habe. Diese Anklage ist ein Musterbeispiel der ständigen Justizwillkür gegen mich und des Missbrauchs der Justiz als Mittel der Holocaust-Industrie. Gemäss Strafgesetzbuch Artikel 27, Ziffer 5, ist die "wahrheitsgetreue Berichterstattung über die öffentlichen Verhandlungen einer Behörde straflos". Darunter fallen unbestritten auch ffentliche Gerichtsverhandlungen. Die Anklage wirft mir nicht vor, ich hätte unwahr berichtet. Das wäre ja auch absurd: eine wahrheitsgemässere Berichterstattung als die Wiedergabe des offiziellen Protokolles ist ja wahrlich nicht möglich. Trotzdem wird nun versucht, mich unter dem Vorwand, ich hätte mit dieser Veröffentlichung gegen das Rassendiskriminierungsverbot verstossen, erneut zu Gefängnis zu verurteilen. Die fadenscheinige Begründung in der Anklageschrift lautet: "Soweit es sich um Ausführungen handelt, die an einer Gerichtsverhandlung gemacht worden sind, so erreichten diese Ausführungen mit der Veröffentlichung im Internet einen weiteren Personenkreis als denjenigen, der an der Verhandlung anwesenden Zuschauer, womit diese Ausführungen einem erweiterten Zielpublikum von unbestimmt vielen Personen zugänglich gemacht wurden." Meine Damen und Herren, diese Anklage ist wirklich wahnwitzig! Eine Berichterstattung hat ja eben gerade den Zweck, eine breitere Öffentlichkeit zu informieren. Die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert und dient der Information der Öffentlichkeit, um eine demokratische Kontrolle der Justiz zu ermgölichen. Und eine wahrheitsgemässe Berichterstattung ist ausdrücklich straffrei. Nun soll ich also ins Gefängnis geworfen werden, weil ich etwas getan habe, das ausdrücklich erlaubt ist! Was soll da ein Angeklagter vor einer solchen Freisler-Justiz zu seiner Verteidigung noch vorbringen? Der Amokläufer von Zug handelte aus Hass auf Justiz und Regierung. Ich wundere mich , dass es nicht häufiger Amokläufer gibt. Wer mit diesem Staat näher Bekanntschaft macht und nicht gerade zu einer bevorzugen Kaste gehört, braucht wirklich einen starken Charakter, um nicht auszurasten. Diese Anklage steht nicht nur im Widerspruch zu klarem Recht, sondern verletzt auch das Öffentlichkeitsgebot gemäss Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und die Meinungsäusserungsfreiheit gemäss Artikel 10 der EMRK. Die Anklage verletzt grundlegende Menschenrechte. Obwohl es eigentlich rechtlich nicht von Bedeutung ist, aus welchem Motiv ich im Internet über diese Gerichtsverhandlung gegen den angeblichen Holocaust-Leugner Jürgen Graf berichtet habe, möchte ich dazu kurz etwas sagen. Ich strebe die Abschaffung des Antirassismus-Maulkorb-Gesetzes an, weil dieses in der heutigen Gummi-Formulierung ständig für politische Justizwillkür gegen mich verwendet wird. Aber auch sonst wird Missbrauch damit getrieben. Um dies der Öffentlichkeit bekannt zu machen, habe ich einen unbestritten wahrheitsgemässen Bericht über die Gerichtsverhandlung gegen Jürgen Graf veröffentlicht. Nicht einmal die Anklage wirft mir vor, der Bericht sei unwahr. Und um dies auch gegenüber dem Leser zu belegen, habe ich dem Bericht das Gerichtsprotokoll angefügt, wodurch ich mich jetzt angeblich strafbar gemacht haben soll. Offenbar will man mich einmal mehr mit Justizwillkür einschüchtern, weil ich Peinliches und Unangenehmes aufdecke. Und peinlich ist dieses Gerichtsprotokoll tatsächlich, denn die Gerichtsverhandlung wurde in der Art eines Hexenprozesses geführt, die jeder Rechtsstaatlichkeit spottet. Die regime-treuen Gerichtsberichterstatter haben dies natürlich wie üblich unterdrückt und einfach nur berichtet, es sei ein Holocaust-Leugner verurteilt worden. Die Wahrheit sieht ziemlich anders aus. Das Gerichtsprotokoll habe ich veröffentlich, damit jedermann, der sich dafür interessiert, erfahren kann, wie sich die Schweizer Justiz von der Holocaustindustrie erpressen lässt. Nötigenfalls wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wieder einmal feststellen müssen, dass es nicht angehen kann, die Äusserungsfreiheit einfach deshalb zu unterdrücken, weil für gewisse Kreise Unangenehmes gesagt wird. Das Bestreben, den Hexenprozess gegen Graf möglichst geheim zu halten, zeigt sich auch daran, dass das Bundesgericht sein Urteil nicht veröffentlicht hat. Es ist gegen die übliche Praxis und gegen jede Vernunft, dass das Bundesgericht ein Präjudizurteil zu einem neuen, sehr auslegungsbedürftigen Strafartikel nicht veröffentlicht. In der Schweiz kann heute kein Anwalt verbindlich sagen, was noch gesagt werden darf und was nicht, ohne ein Verfahren wegen Rassendiskriminierung zu riskieren. Nahmhafte Rechtsprofessoren haben die menschenrechtswidrig unbestimmte Formulierung dieses Gummiparagrafen kritisiert. Und da findet es das Bundesgericht nicht für nötig, eines seiner ersten Urteile dazu zu veröffentlichen. Da muss auch dem hintersten und letzten endlich ein Licht aufgehen, was unter dem Deckmantel des angeblichen Kampfes gegen Rassendiskriminierung in diesem Staat wirklich abläuft! Ich stelle klar, dass es mir im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Jürgen Graf nicht darum geht, welche Geschichtsauffassung des Holocausts die richtige ist. Ich habe dazu nie Stellung genommen. Ich behaupte nicht, Jürgen Graf habe recht. Das interessiert mich auch gar nicht besonders. Ich behaupte lediglich, dass diesem Menschen, der niemandem etwas zu Leide getan hat, mit der Verurteilung zu einer 15-monatigen unbedingten Gefängnisstrafe grosses Unrecht geschehen ist in einem politischen Willkürprozess, der erschreckend an Hexenprozesse erinnert. Mir geht es darum, die willkürliche, politische Anwendung des Antirassismus-Maulkorbgesetzes aufzuzeigen und - unter Wahrnehmung meiner staatsbürgerlichen Rechte - auf dessen Aufhebung hinzuarbeiten. Das habe ich auch in der inkriminierten Veröffentlichung mit folgenden Worten festgehalten:
Ich vertrete keine revisionistischen Ansichten und interessiere mich auch nicht für diesen Streit um Zahlen und Details der Nazi-Verbrechen. Was passiert ist, ist auf jeden Fall schlimm genug. Vorallem aber kann es nicht mehr geändert werden. Viel mehr interessieren mich die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die aktuell hier und jetzt passieren und gestoppt werden könnten. Dazu gehört das Schächten von Tieren und überhaupt der übliche grausame Umgang mit den Nutztieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte räumt der Meinungsäusserungsfreiheit, wie schon gesagt, sehr hohe Bedeutung ein, da ohne diese eine freiheitliche Gesellschaft nicht möglich ist. Der Kampf gegen den unmenschlichen Umgang mit den Nutztieren ist ohne Meinungsäusserungsfreiheit nicht möglich. Darum wehre ich mich energisch gegen alle Versuche, mich bzw den VgT mit Maulkorbgesetzen, Justiz- und Verwaltungswillkür zum Schweigen zu bringen. Darum ist es mir ein Anliegen, die fatalen Auswirkungen des Rassismus-Gummiartikels, der sich wegen seiner unbestimmten Formulierung so leicht als Instrument gegen Andersdenkende und politische Minderheiten missbrauchen lässt, bekannt zu machen. Ich hoffe, dass der Rassismus-Artikel mindestens in seiner heutigen Formulierung eines Tages wieder aufgehoben wird und bin überzeugt, dass er heute vom Volk nicht mehr gutgeheissen würde. Die knappe Gutheissung des Rassismus-Artikels würde eigentlich eine zurückhaltende Auslegung nahelegen, aber das Gegenteil ist der Fall. Mit ungeheurer Masslosigkeit wird alles als rassistisch beurteilt, was der Holocaust-Industrie nicht passt. Um die fatalen Auswirkungen dieses Maulkorbgesetzes bekannt zu machen, habe ich das Gerichtsprotokoll aus dem Prozess gegen Jürgen Graf veröffentlicht und auch auf das Buch "Vom Untergang der schweizerischen Freiheit" hingewiesen. In diesem Buch habe ich nirgends ein Leugnen des Holocausts gefunden, wobei ich einräumen muss, nicht alles genau gelesen zu haben, weil mich nicht alles interessiert. Jedenfalls hat es viel Interessantes über die schweizerische Politik darin, das man sonst nirgends in den Medien lesen kann. Wohl deshalb wird Jürgen Graf so massiv verfolgt, und die angebliche Rassendiskriminierung ist nur der Vorwand dafür. Das ist ja in meinem Fall ganz genau gleich. Dass Jürgen Graf wegen dieses Buches zu Gefängnis verurteilt wurde, ist ein Justiz-Skandal, der öffentlich gemacht werden muss. Jeder Bürger dieses Staates sollte dieses verbotene Buch lesen, um zu realisieren, welcher Justizterror getrieben wird. Jürgen Graf lebt heute als politisch Verfolgter im Ausland im Asyl. Bürger der Schweiz 2001 müssen wegen unbequemen Äusserungen als politische Flüchtlinge ins Exil! Diese Schande kann keine grossspurige Landesausstellung, welche den Steuerzahlern ungefragt diktiert wurde, überdecken. Unter dem Titel "Antirassismus-Gesetz: Politische Willkürjustiz in der Schweiz wie damals unter Hitler" habe ich am 9. September 1998 den folgenden Kommentar zur Verurteilung von Jürgen Graf veröffentlicht (www.vgt.ch/news/980909.htm), der nun ebenfalls Gegenstand der Anklage ist:
Auch diese Veröffentlichung wirft mir die Anklageschrift von Bezirksanwältin Fauquex als rassendiskriminierend vor. Dazu kann ich zu meiner Verteidigung nichts sagen, da mir in menschenrechtswidriger Weise nicht gesagt worden ist, warum und inwiefern dieser Text gegen das Rassendiskriminierungsverbot verstossen soll. In den VgT-Nachrichten Nummer 6 aus dem Jahr 1998 schrieb ich unter dem Titel "Anmerkung der Redaktion" zu einem Leserbrief folgendes (www.vgt.ch/vn/9806/vn98-6.htm#Leserbriefe):
Auch diese Veröffentlichung soll laut Anklageschrift rassendiskriminierend sein. Weshalb, wurde mir auch hier nicht gesagt, so dass ich mich nicht wirksam verteidigen kann. Es ist mir schleierhaft, was daran rassendiskriminierend sein soll, wenn gesagt wird, was im Talmud steht und dass auch die Religionsfreiheit Grenzen haben muss. Eine merkwürdige, aber offensichtlich gewollte Eigenart des Antirassismus-Gesetzes ist es, dass kein Wahrheitsbeweis vorgesehen ist. Die Absicht ist offensichtlich: Jegliche Kritik an Juden soll unterbunden werden. Zu diesem Sonderrecht, das die Juden damit erhalten haben, meinte Sigmund Feigel, Wortführer der Juden im Abstimmungskampf um das Antirassismusgesetz, die Juden hätten ja schliesslich auch den grössten Teil des Abstimmungskampfes finanziert.... * Ich möchte Ihnen nun mit zwei kurzen Videoaufnahmen zeigen, was Schächten wirklich ist. Zuerst neue Aufnahmen aus einem jüdischen Schlachthof in England. > Neue Videoaufnahmen von jüdischem Schächten aus England (als Leihvideo Nr E15 in der VgT-Videothek erhältlich) Und nun Aufnahmen, die das Schweizer Fernsehen anlässlich meiner Verurteilung im ersten Schächtprozess gezeigt hat. > Videoaufzeichnung eines Berichtes im Schweizer Fernsehen zum ersten Schächtprozess mit Schächten von Schafen (als Leihvideo Nr A45 der VgT-Videothek erhältlich) Allein für dieses einmalige Ereignis, dass im Schweizer Fernsehen das Schächten gezeigt wird, hat sich für mich die Verurteilung zu 45 Tagen Gefängnis gelohnt. Schwerer zu ertragen als 45 Tage Gefängnis wäre es, wenn dieses Massenverbrechen gegen die Menschlichkeit völlig totgeschwiegen würde. Das Gericht hat in diesem Verfahren die Kernfrage zu beurteilen, was es mit Rassendiskriminierung zu tun hat, wenn solche Tierquäler als Unmenschen bezeichnet werden. Im ersten Schächtprozess wurde dieser Frage ausgewichen, weil meine Verurteilung im Vornherein feststand. Einiges deutet daraufhin, dass dieser zweite Schächtprozess gleich ablaufen wird. Wie im ersten Schächtprozess wurde eine monströse Anklage mit haltlosen Anschuldigungen erhoben, damit das Gericht Gelegenheit hat, zur Wahrung des Anscheins von Recht in einigen Punkten Freisprüche zu erlassen, während aber noch genug übrig bleibt, um mich zu verurteilen. Im ersten Schächtprozess war zum Beispiel in der Anklageschrift der folgende Satz in der Sammlung der angeblich rassendiskriminierenden Texte aus meinen Veröffentlichungen enthalten: "Das Antirassismusgesetz ist ein Maulkorbgesetz." Diesen Satz hat die Bezirksanwaltschaft Bülach tatsächlich als rassendiskriminierend in die Anklageschrift aufgenommen! Ich wiederhole: Der Satz "Das Antirassismusgesetz ist ein Maulkorbgesetz." wurde mir in der Anklageschrift als rassendiskriminierend vorgeworfen! Da es bei allen angeblich rassendiskriminierenden Veröffentlichungen - ausser der Berichterstattung zum Fall Graf - um das Schächten geht, ist es zur angemessenen Beurteilung der Anklage notwendig, die Wurzeln und das Umfeld dieser jüdischen Tradition zu verstehen. Dazu einige Zitate aus dem Buch "Jüdische Geschichte, jüdische Religion" von Prof Israel Shahak, einem israelischen Juden, der gegen die menschenrechtswidrige Diskriminierung der Palästinenser kämpfte. Einleitend schreibt Shahak:
Soweit ein erstes Zitat aus dem Buch von Shahak. Er beschreibt dann ausführlich die staatliche Diskriminierung der nichtjüdischen Bürger Israels, die selbst dann nicht die gleichen Rechte auf Arbeit und Landbesitz erlangen wie Juden, wenn sie für Israel Militärdienst leisten und hohe Stellungen in der Wirtschaft erreicht haben. Es wäre ein Fehler zu glauben, diese Berichte von Shahak seien erfunden und die von mir oben zitierte Diskriminierung von Nichtjuden im Talmud seien heute bedeutungslos. Wenn alle Absurditäten aus dem jüdischen Glauben entfernt und der modernen Zeit angepasst worden wären, gäbe es auch das Schächten von Tieren nicht mehr! Sicher leben nicht alle Juden nach dem Talmud, ja sogar mehrheitlich nicht. Diese sind aber von meiner Schächtkritik auch nicht betroffen. Gemäss dem deutschen Juden Samuel Dombrowski, den ich bereits zitiert habe, legen höchstens 3 Prozent der jüdischen Bevölkerung Wert auf Schächtfleisch. Diese Schächtjuden sind keine geschützte Gruppe im Sinne des Rassismus-Artikels, denn es handelt sich nicht um eine klar erkennbar abgegrenzte Religion oder Ethnie. Gemäss dem Kommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch von Stefan Trechsel (2. Auflage), einem allgemein anerkannten juristischen Standardwerk, heisst es zum Rassismus-Aritkel (Artikel 261bis StGB):
Das trifft auf die Schächtjuden eindeutig nicht zu. Einerseits gibt es auch unter den orthodoxen Juden solche, die kein Schächtfleisch essen, zB die Vegetarier, andererseits gibt es auch Anhänger der Schächttradition unter nicht-orthodoxen Juden. Die Anschuldigungen, meine Kritik an den Schächtjuden sei rassendiskriminierend, ist allein schon aus diesem Grund haltlos. Wie orthodoxe Juden heute den im Talmud festgeschriebenen krassen Rassismus aktuell leben, zeigte der folgende Bericht im Tages-Anzeiger:
Das ist die - von der schweizerischen Öffentlichkeit bis heute kaum wahrgenommene - Realität der jüdischen Orthodoxie. In der NZZ vom 12.1.1998 war die folgende kleine, unscheinbare Meldung zu lesen, die Einblick gibt, wie sich der talmudische Rassismus gegenüber Nichtjuden politisch auswirkt:
Hier zeigt sich, wie die diskriminierenden talmudischen Lehren heute noch bis in die höchste Politik und in die höchsten israelischen Gerichte hinauf weiterleben. Es zeigt sich aber auch mit aller Deutlichkeit, wohin eine falsch verstandene religiöse Toleranz, wie sie Bundesrätin Dreifuss propagiert, führen kann. Wer meine Vergleiche des Schächtens mit Naziverbrechen ablehnt, weil ja "nur" Tiere die Opfer sind, ist erschreckend nahe daran, auch die in Israel staatlich erlaubte und praktizierte Folter mit den Worten abtun, es gehe dort ja "nur" um Palästinenser. Spätestens hier sollte jeder vernünftige Mensch die Nazi-Mentalität erkennen, die in der Einstellung steckt, "es sind ja nur Tiere". Es sind ja nur Juden, mag das deutsche Volk gesagt haben, als es vor den Nazi-Verbrechen wegschaute. Heute sind damalige Opfer zu Tätern geworden. DAS ist es, was von mir und auch von Norman Finkelstein in seinem Buch "Holocaust-Industrie" besonders kritisiert wird: diese ungeheure Einäugigkeit, mit der nur das eigene, jüdische Leiden gesehen wird. Finkelstein ist übrigens nicht der einzige prominente Jude, der mit dem Missbrauch des Holocausts für Gold und zur Tabuisierung jüdischen Verhaltens scharf ins Gericht geht: ähnlich hat sich in jüngerer Zeit der in der Schweiz lebende israelisch-jüdische Journalist Shraga Elam in der Sonntags-Zeitung vom 22. Juli 2001 über "das Ersticken der freien Debatte über jüdische Themen" geäussert: man müsse sich fragen, wer da Hetze betreibe (Beilage 14). In der Berner Zeitung vom 15. April 2001 schreibt er, dass eine "Holocaust-Religion" aufgebaut worden sei. "Durch das Gebot des Erinnerns", so schreibt Elam, "versuchen nichtreligiöse Juden, sich eine jüdische Identität anzueignen, welche für sie sonst praktisch keine Inhalte mehr hat." Diese Holocaust-Religion stehe auch in einem unguten Zusammenhang mit dem Hass gegen die Nichtjuden. Die jüdische Anwlätin Felicia Langer, die gegen die Unterdrückung der Palästinenser in Israel kämpft, hat in einem Interview in der Sonntagszeitung vom 5. August 2001 (Beilage 15) Bemerkenswertes gesagt, das direkt auf meinen Kampf gegen das Schächten übertragen werden kann. Der Interviewer der Sonntagszeitung hielt fest: "Sie fordern internationalen Druck. Wer allerdings Israel kritisiert, läuft Gefahr, als Antisemit bezeichnet zu werden." Darauf antwortete Felicia Langer: "Ich kenne dieses Schema gut. Trotzdem muss man sich einmischen, weil die Menschenrechte universale Geltung haben.... Das Schweigen angesichts von Unrecht hat immer den Beigeschmack von Mittäterschaft. Wenn Israel und die jüdischen Gemeinden im Ausland behaupten, Kritik an Israel sei antisemitisch, dann ist das Erpressung. Und gegen Erpressung muss man sich wehren!" Darauf der Interviewer: "Das sagen Sie. Das Argument mit dem Antisemitismus ist aber ein sehr wirkungsvolles Argument, um Kritik abzuklemmen." Feilicia Langer dazu: "...Wenn der Holocaust für uns zum Vorwand wird, einfach alles zu tun, dann instrumentalisieren wir den Holocaust. Und das ist ganz klar gegen das Vermächtnis der Opfer. Mein Mann hat den Holocaust überlebt. Und ich sage das als indirekt Überlebende des Holocaust." Nun zurück zum Buch von Israel Shahak. Über das Schächten schreibt er nichts; er ist nicht Tierschützer, sondern Menschenrechts-Aktivist. Aber was er über die Absurdität talmudischer Vorschriften schreibt, zeigt, in welch religiöser Perversität die Schächttradition wurzelt und wie völlig verfehlt es ist, wenn da Bundesrätin Dreifuss von religiöser Toleranz redet. Mit Religion hat dieses ganze tragische Theater nun wirklich nichts zu tun. Hierzu ein paar Stellen aus Shahaks Buch:
Dies die Zitate aus dem Buch von Israel Shahak. Wer dieses Buch liest, wird verstehen, dass es unmöglich ist, mit Schächtjuden über Tierschutz zu sprechen. Mein Ziel ist es nicht, diese vom Irrsinn ihres Tuns zu überzeugen, sondern die Öffentlichkeit zu informieren, was Schächten wirklich ist. Unter dem Einfluss der ständigen, unterschwelligen jüdischen Desinformation glauben viele Leute tatsächlich, die Tiere würden beim Schächten sofort das Bewusstsein verlieren. In meinem im Jahr 1991 im Orell Füssli Verlag erschienen Buch "Tierfabriken in der Schweiz" (Beilage 6) kommen die Wörter "Juden" und "Schächten" nicht vor. Ich bin erst später auf das Schächten gestossen, und vorher habe ich mich nicht mit dem Judentum befasst und über Juden eigentlich nicht mehr gewusst, als dass sie vom Naziregime auf unmenschlichste Weise verfolgt wurden. Diese Nazi-Gräuel haben mich viele Jahre lang beschäftigt. Ich habe viele Dokumentarberichte gelesen und Filme angeschaut und konnte einfach nie verstehen, wie ein solches staatlich organisiertes Massenverbrechen mitten in Europa im 20. Jahrhundert möglich war. In unzähligen Alpträumen kämpfte ich gegen Nazis und befreite KZs. Erst als ich realisierte, dass heute mit dem Holocaust an den Nutztieren etwas im Grunde genommen ähnliches abläuft, begann ich zu verstehen und erkannte, wie eine zivilisierte, aufgeklärte Gesellschaft es fertig bringt, ein Massenverbrechen so zu verdrängen und zu rationalisieren, dass sich kaum mehr Widerstand dagegen regt, weil jeder nur um seinen Job, seine Karriere und seine Bequemlichkeit besorgt ist. Während damals "nur" Untermenschen - Juden, Zigeuner und Slawen - die Opfer waren, sind es heute "nur" Nicht-Menschen - Nutztiere und Versuchstiere. Dank meiner Arbeit erwachen immer mehr Leute und erkennen den heute ablaufenden Holocaust der Nutztiere. Unerträglicher als Gefängnis wäre es, wenn niemand mehr seine Stimme dagegen erheben würde - und zwar ohne falsche Diplomatie. Dieses Massenverbrechen kann gar nicht scharf genug verurteilt werden. Wie damals unter dem Nazi-Regime wird mit Justizwillkür verfolgt, wer gegen dieses Massenverbrechen auf die Barrikaden geht. Damals wurde gehenkt, wer kritische Flugblätter verteilte; heute gibt es für Flugblätter nur noch Gefängnis - ein Fortschritt, sicherlich. Aber die Charakterstruktur der Richter, die mich verurteilt haben, unterscheidet sich nicht grundlegend vom berüchtigten Freisler-Gericht im Nazi-Deutschland. Sie werden diesen Vergleich übertrieben finden. Warum? Weil es damals um Menschen ging und heute - in Anführungszeichen - "nur" um Tiere? Die Geringschätzung unserer nächsten Verwandten im Tierreich sitzt tief in der westlich-christlichen Tradition. Jeder behauptet, auch für Tierschutz zu sein, doch wenn Taten statt Lippenbekenntnisse gefordert sind, werden die meisten zu Verrätern. Sagen Sie mir nicht, unsere Justiz und damit meine Verurteilung sei rechtmässig. Hitler kam auch rechtmässig an die Macht und die Freisler-Gerichte waren damals auch rechtmässig. Das Massenverbrechen das heute abläuft, von Regierung und Justiz gedeckt, wird bei späteren Generationen auf ähnliche Abscheu stossen wie heute die Nazi-Verbrechen. Wieder wird niemand schuld sein, alle haben nur auf Befehl, nach Vorschrift und Gesetz gehandelt. "Wenn es um Tiere geht, ist jeder Mensch ein Nazi", schrieb der im Dritten Reich verfolgte Jude und Nobelpreisträger Isaac B Singer. Die entsprechende Textstelle lautet (aus "Der Büsser", Hanser Verlag): "Ich beobachtete, wie sich jemand am Nachbartisch über eine Portion Schinken mit Eiern hermachte. Ich war längst zu der Überzeugung gelangt, dass die Art und Weise, wie der Mensch mit den Geschöpfen Gottes umgeht, seinen Idealen und dem ganzen sogenannten Humanismus Hohn spricht. Damit dieser vollgefressene Kerl sich an Schinken delektieren konnte, musste ein Lebewesen aufgezogen, zur Schlachtbank gezerrt, gequält, abgestochen und mit kochendem Wasser abgebrüht werden. Dieser Mensch kam gar nicht auf den Gedanken, dass das Schwein aus dem gleichen Stoff geschaffen war wie er selbst und dass es leiden und sterben musste, bloss damit er das Fleisch verzehren konnte. "Wenn es um Tiere geht", habe ich mir schon oft gedacht, "ist jeder Mensch ein Nazi." ... Der erste Entschluss, den ich fasste, hatte eigentlich nichts mit Religion zu tun, aber für mich w a r es ein religiöser Entschluss. Nämlich: kein Fleisch und keinen Fisch mehr zu essen - nichts, was einmal lebendig gewesen und zu Ernährungszwecken getötet worden war. Schon als Geschäftsmann, der reich werden wollte, schon als ich andere und auch mich selbst betrog, hatte ich gespürt, dass ich gegen meine Überzeugung lebte und dass meine Lebensweise verlogen und verderbt war. Ich war ein Lügner, obwohl ich Lug und Trug verabscheute... Ich habe genug gelernt, um zu wissen, dass die Thora das Fleischessen als "notwendiges Übel" betrachtet. Die Thora spricht verächtlich von denen, die sich nach den Fleischtöpfen sehnen." (Zitat Ende) Der ehemalige KZ-Häftling Martin Niemöller schrieb (zitiert nach der Broschüre des deutschen Vereins gegen tierquälerische Massentierhaltung "Briefe von Dr Felix Wankel und Martin Niemöller"):
Dr F Wankel, der Erfinder des Wankelmotors, äusserte sich ähnlich (zitiert nach der Broschüre "Briefe von Dr Felix Wankel und Martin Niemöller"): "Ich selbst war zu Beginn des Nazismus im Gefängnis, und der Reichsstatthalter von Baden erklärte: 'Wankel bleibt darin, bis zum Verrecken und Verfaulen.' Deshalb halte ich es für eine scheinheilige Zweckbehauptung der Hühnerbatterie-Geschäftemacher, dass sich die früheren KZ-Gefangenen durch die Bezeichnung der Hühnerbatterie-Käfighaltung als KZ-Haltung beleidigt fühlen würden. Ich bin überzeugt, dass jeder frühere KZ-Häftling beim Besichtigen einer Batteriehaltung Herrn Prof Grzimek recht geben wird und erbittert gegen die Errichter, Ausnützer und Verteidiger dieses Tier-KZ Stellung nimmt." Theodor W Adorno, jüdischer Philosoph und Soziologe, emigrierte während des Dritten Reiches nach England und kehrte 1949 nach Deutschland zurück. Er sagte:
Wie diese Zitate zeigen, sind meine Vergleiche des heutigen Tier-Holocausts - einschliesslich des jüdischen Schächtens - mit dem Nazi-Holocaust nicht gedankenlos, sondern wohlüberlegt, und stellen vor allem keine Beleidigung jüdischer Nazi-Opfer dar, schon gar nicht der Juden insgesamt. Den Schächtjuden allerdings spreche ich - wie den Nazi-Verbrechern - die Menschenwürde ab. Dabei bleibe ich - egal wie oft und wie lange man mich deswegen ins Gefängnis wirft. Die Anklage wirft mir auch Rassendiskriminierung vor, weil ich in den VgT-Nachrichten (www.vgt.ch/vn/9806/vn98-6.htm#Schächten) veröffentlicht habe, was der deutsche Dichter Manfred Kyber in seinem Buch "Tierschutz und Kultur" über das Schächten geschrieben hat. über diesen Dichter, der von 1880-1933 lebte, steht im 25-bändigen Meyers Enzyklopdischen Lexikon folgendes: "Deutscher Schriftsteller. Besonders bekannt für seine feinfühlig gestalteten Tiererzählungen; daneben Gedichte, Satiren, Dramen und Märchen." Mehrere Bücher Manfred Kybers sind heute noch verbreitet und beliebt (www.manfredkyber.de). Darunter ist auch das Buch "Tierschutz und Kultur", das gemäss Anklage rassendiskriminierend sein soll. Ganz anders sieht das allerdings der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Dr A Grasmüller, der im Vorwort zur Neuauflage folgendes geschrieben hat:
Der Deutsche Tierschutzbund, der dies schreibt, ist nicht irgend ein unbedeutender Tierschutzverein, sondern die grösste und massgeblichste Tierschutzorganisation Deutschlands. Der Auszug aus Manfred Kybers Buch, der angeblich so schrecklich schlimm ist, dass in der Schweiz ins Gefängnis muss, wer ihn veröffentlicht, lautet wie folgt:
Soweit das inkriminierte Zitat aus Manfred Kybers Buch "Tierschutz und Kultur". Wer heute aus den Schätzen deutscher Literatur zitiert, wird in der Schweiz mit Gefängnis bestraft! Einmal mehr trifft den Nagel auf den Kopf, was ein Zeitungskommentar über meine angeblich rassistische Schächtkritik in der Thurgauer Presse geschrieben hat (www.vgt.ch/pressespiegel/980711.jpg). Ich zitiere daraus:
Um zu beweisen, dass die Anschuldigung, dieser Text aus Manfred Kybers Buch sei rassendiskriminierend, nur ein fadenscheiniger Vorwand für politische Repressionen gegen mich und den VgT mit dem Mittel von Justizwillkür ist, habe ich der Bezirksanwaltschaft Zürich eine Anzeige gegen die dieses Buch führenden Buchhandlungen und Bibliotheken eingereicht, mit dem Antrag auf Verbot und Beschlagnahmung. Heute werden bekanntlich in der Schweiz, gestützt auf den Rassismus-Maulkorb-Artikel, immer wieder angeblich rassendiskriminierende Bücher beschlagnahmt - eine Bücherverfolgung ähnlich wie unter den Nazis. Doch der Bezirksanwalt, der diesen Fall behandelte, wusste offensichtlich nichts von der Anklage gegen mich und damit auch nicht, was sein politischer Auftag gewesen wäre. Am 2. Oktober 2000 erliess er - ganz nach meiner Erwartung - eine Verfügung, es werde keine Strafuntersuchung eingeleitet, da im fraglichen Text nichts Rassendiskriminierendes zu finden sei. Wörtlich heisst es in dieser Verfügung:
Und wegen dieses Textes, worin auch die Bezirksanwaltschaft Zürich nichts Rassendiskriminierendes zu finden vermag, soll ich nun also mit einer unbedingten Gefängnisstrafe wegen Rassendiskriminierung bestraft werden! Und ohne dass mir bis zur heutigen Hauptverhandlung, an der ich mich zu verteidigen habe, gesagt wurde, was und weshalb daran rassendiskriminierend sein soll. So wird mir in diesem politischen Monsterprozess systematisch auch eine menschenrechtskonforme Verteidigung verunmöglicht. Die Schweiz ist damit auf dem besten Weg, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einmal mehr wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt zu werden. Die gegen den VgT systematisch ausgeübte Unterdrückung der Pressefreiheit, Meinungsäusserungs- und Kundgebungsfreiheit sowie das Verbot von Büchern zeigt einen Rückfall in eine Mentalität, welche typisch war für die Inquisition und Hexenverfolgung wie auch für die Judenverfolgung. Dass diesmal keine Nazis am Werk sind, sollte all denjenigen zu denken geben, die nicht aufhören können, eine Geschichtsaufarbeitung der Nazi-Zeit zu fordern. Diese dient offensichtlich nur dem Ablenken von heutigen Problemen oder - wie Norman Finkelstein aufgedeckt hat - der Erpressung von Geld und politischen Vorteilen. Es scheint ganz so, als würden die HEUTIGEN Massenverbrechen gegen die Menschlichkeit diesmal nicht an Nicht-Ariern, sondern an Nicht-Menschen auch wieder erst von einer späteren Generation aufgearbeitet werden, weil es einfacher ist, den Mahnfinger gegen frühere Verbrechen zu erheben als gegen gegenwärtige, an denen die rückwärts gerichteten Schwätzer selber beteiligt sind. Für die spätere Historikerkommission, welche dannzumal die heutige Verwicklung der Schweiz in das Massenverbrechen an den Nutztieren zu untersuchen haben wird, wird es nützlich sein, dass dieser politische Prozess gegen mich in den Gerichtsakten ausführlich dokumentiert wird. Darum halte ich ein so langes Plädoyer, nicht in der Illusion, damit Recht zu erhalten oder das vorgefasste Urteil beeinflussen zu können. Im ersten Schächtprozess sind die Gerichte nicht auf meine sorgfältigen Ausführungen eingegangen. Ein im voraus feststehendes Willkürurteil erlaubt keine Einlassung auf Argumente. Totschweigen und Geheimhaltung der Urteile ist die Strategie; die regimehörigen Medien werden sicher brav mitmachen. Und die unbequeme Zeitschrift des VgT, in der veröffentlicht wird, was andere Medien totschweigen, hofft man, auch bald einmal los zu werden. Die Postzensur war allerdings ein Reinfall, weil unter dem Eindruck der empörten Öffentlichkeit die Thurgauer Justiz ausnahmsweise einmal Recht statt Unrecht gesprochen hat. Nun ruht die ganze Hoffnung des Regimes offenbar darauf, mich mit immer längeren Gefängnisstrafen zu zermürben und von meiner Arbeit abzuhalten. Meine Damen und Herren, ich habe vorgesorgt, dass auch diese Rechnung nicht aufgeht! * In diesem Verfahren bin ich schon vor Eröffnung der Strafuntersuchung in menschenrechtswidriger Weise vorverurteilt worden. Ich beantrage, dass dies im Urteil festgestellt wird und mir eine angemessene Genugtuung zugesprochen wird. Begründung: Die sog. Unschuldsvermutung gemäss EMRK Artikel 6 Absatz 2 lautet: "Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist." Die Unschuldsvermutung ist eine Verfahrensregel. Eine Vorverurteilung im Untersuchungsverfahren verletzt daher die Unschuldsvermutung unabhängig davon, ob es schlussendlich zu einem Freispruch oder zu einer Verurteilung kommt. Dementsprechend ist auch der Antrag auf Feststellung unabhängig vom Ausgang des Verfahrens in der Sache selbst. Das vorliegende Verfahren begann im Jahr 1998 mit einer anonymen Anzeige eines Unbekannten an das Bundesamt für Polizeiwesen. Diese wurde an das Bezirksamt Münchwilen weitergeleitet. Das Bezirksamt Münchwilen trat auf die Anzeige wegen offensichtlicher Haltlosigkeit nicht ein. Auf eine entsprechende Wühlarbeit von zwei jüdischen Journalisten des jüdischen Sonntags-Blicks wurde ich dann vom Thurgauer Staatsanwalt Riquet Heller massiv vorverurteilt. Beweis: Ausschnitt aus dem Sonntags-Blick vom 6.12.1998. Darin heisst es wörtlich:
Das ist eine krasse, vorbehaltlose Vorverurteilung. Der eingeschüchterte Provider sperrte daraufhin umgehend die Homepage des VgT. Die Zürcher Strafprozessordnung enthält keine Regelungen, wie solche Menschenrechtswidrigkeiten im Laufe eines Strafverfahrens zu behandeln sind. Gemäss EMRK habe ich jedenfalls einen Anspruch auf Feststellung und Entschädigung. Sollte das Gericht diesem Anspruch nicht nachkommen, so wird es halt später der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte tun müssen. * Bezirksanwältin Fauquex hat mich gezwungen, einen Anwalt als Verteidiger beizuziehen, unter der Androhung, andernsfalls werde sie mir einen amtlichen Verteidiger zuweisen. Diese Androhung erfolgte wie vieles anderes dieser monströsen Bezirksanwältin willkürlich, als Schikane und Einschüchterung. Zwischen dieser Androhung und der Anklageerhebung ergab sich nichts Neues. Die Anklage lautete auf drei Monate Gefängnis. (Die anderen Anklagen kamen erst später dazu.) Damit waren die gesetzlichen Voraussetzungen für eine zwangsweise amtliche Verteidigung nicht erfüllt. Für diesen Eingriff in die Freiheit, sich selber zu verteidigen, gemäss EMRK 6 fehlt es somit an einer gesetzlichen Grundlage. Für die durch diese gesetzwidrig erzwungene anwaltliche Verteidigung verlange ich volle Entschädigung - unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. Auch die später im Verfahren Wettstein erneut erzwungene anwaltliche Verteidigung erfolgte ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt gewesen wären. Der Antrag der Bezirksanwaltschaft auf einen amtlichen Verteidiger erfolgte "gestützt auf 11 Abs 2 Ziff 5 StPO". In der Begründung wird dann aber Ziff 3 geltend gemacht. Offenbar wusste die Bezirksanwaltschaft selbst nicht recht, warum ich einen Pflichtverteidiger haben solle, man wollte mich offensichtlich einfach schikanieren. Die in Frage kommenden gesetzlichen Grundlagen gemäss StPO 11 lauten:
Keine dieser Voraussetzungen war erfüllt. Das Obergericht wies meinen Rekurs ab mit der lapidaren Begründung, diese von der StPO abweichende Praxis sei üblich. Massgebend in einem Rechtsstaat ist jedoch nicht eine rechtswidrige Praxis, sondern was im Gesetz steht. Ich halte fest, dass mir wiederholt gegen meinen Willen ein Pflichtverteidiger aufgezwungen wurde und dass damit mein Recht gemäss EMRK Art 6, mich selber zu verteidigen, ohne gesetzliche Grundlage verletzt worden ist. Ich beantrage unabhängig vom Ausgang des Verfahrens volle Entschädigung für meine Antwaltskosten. * Ich schliesse mein Plädoyer mit der Aussage eines in der Sowjetunion politisch Verfolgten, die auch auf mich - als politisch Verfolgter in der Schweiz - zutrifft:
Dr Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT Inhaltsverzeichnis Justizwillkuer
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