Streugebiet dieser Ausgabe:
Kanton SZ, Wil/SG, Luterbach/SO, Stadt Bern
Gedruckte Ausgabe im pdf-Format
Inhaltsverzeichnis
Editorial von Erwin Kessler, Präsident VgT: Die Stimme der
Agro-Lobby
Die Kaltblütigkeit, mit welcher die Agrolobby anständige Tierschutzvorschriften
ablehnt, sagt einiges über ihre Einstellung zum Nutztier. Ich habe aus diesen Kreisen
noch nie etwas über das Leiden von Lebewesen gehört, nur immer wirtschaftliche
Argumente: Nutztiere werden als blosse Produktionsmittel und Wirtschaftlichkeitsfaktoren
behandelt. So kommt es denn, dass ein «praxisgerechter» Tierschutzvollzug gefordert
wird, wobei «praxisgerecht» in den Köpfen dieser Agrotechnokraten bedeutet, dass keine
Kosten entstehen dürfen. Lesen Sie dazu auf Seite 20. In dieses Kapitel gehört auch
«Risotto auf dem Bauernhof - dafür keine Zeit für die Tiere» Seite 7. Vielsagend ist
auch, was kürzlich an der Delegiertenversammlung des Zentralschweizer Bauernbundes
festgestellt wurde: «Schwer zu schaffen macht den bäuerlichen Tierhaltern die
Auslaufpflicht an 90 Tagen pro Jahr für das Rindvieh.» Kühe sind offenbar gerade gut
genug, um als Lebenslänglich Kettenhäftlinge möglichst viel Milch zu produzieren.
Kaninchen
von Erwin Kessler
Käfig- und Kastenhaltung von Kaninchen ist eine Tierquälerei, die sich
nach wissenschaftlichen Untersuchungen sogar in Skelett-Deformationen äussert, weil die
Tiere praktisch immer sitzen müssen und sich nie artgemäss bewegen können. Kaninchen
sollten in geräumigen Gruppenställen gehalten werden, die reichhaltig
"möbliert", das heisst mit Nestboxen, Röhren, erhöhten Flächen,
Versteckmöglichkeiten und Stroheinstreu ausgestattet sind. Noch besser ist ein
Freigehege, wo die Kaninchen graben, herumhoppeln, rennen, spielen und Luftsprünge
vollführen können.
Das Hauskaninchen hat das Verhaltensmuster seiner wilden Vorfahren
(Wildkaninchen) noch weitgehend bewahrt; es verwildert in der Freiheit rasch und ist
keineswegs an ein Leben in Kästen oder Käfigen angepasst. Auch die oft zu sehenden
kleinen, verschiebbaren Ställe genügen nicht für eine artgerechte Tierhaltung -
höchstens vorübergehend für 2 bis 3 Jungtiere. Für eine ganze Familie (Zibbe mit
Jungen) ist dieser Lebensraum viel zu klein. In der freien Natur ist die Zibbe täglich
nur ein bis zweimal für zehn Minuten bei den Jungen, wenn sie diese säugt. In einem
kleinen Stall wird sie dagegen ständig von den Jungen bedrängt, wird neurotisch und
tötet gelegentlich sogar ihren Nachwuchs.Werden die Kaninchen auch nachts im Freigehege
gelassen, können Marder, Wiesel, Iltis und Fuchs Schäden anrichten. Wildernde Katzen
stellen auch tagsüber eine Gefahr für die Jungtiere dar. Gibt man abends das Futter in
den Stall, gewöhnen sich die Tiere rasch, zu dieser Zeit den Stall aufzusuchen, und man
muss sie nicht einfangen. Die Tiere sollten aber auch nachts genügend Bewegungsfreiheit
haben, da sie auch nachts aktiv sind. Man kann die Tiere Tag und Nacht, Sommer und Winter
im Freigehege lassen, wenn der Zaun mit Elektro-Drähten gesichert ist: Drei Finger breit
über dem Zaun wird ein Draht gespannt, der an einen Viehhüteapparat angeschlossen wird.
Dies hält Raubtiere wirksam ab. Der Zaun in Form eines Drahtgeflechtes wird unten etwa 80
cm flach auf den Boden umgelegt und leicht mit Erde bedeckt. Das verhindert, dass
Raubtiere oder die Kaninchen selbst sich unten durchgraben. Das Höhlengraben der
Kaninchen im Freigehege kann unter Umständen zu einem Problem werden: plötzlich enden
die Gänge jenseits des Zaunes. Die Grabaktivität wird stark reduziert, wenn im Gehege
ein sogenannter Nesthaufen eingerichtet wird:
Ein Haufen aus Zweigen, Ästen, Stroh und Laub wird mit einer
wasserdichten Blache oder mit Dachpappe überdeckt, und fertig ist der Kaninchenbau. So
braucht es keinen Stall. Die Tiere leben sehr gerne in solchen Nesthaufen, bauen darin
ihre Nester und Gänge. Einen warmen Stall brauchen Kaninchen nicht. Wichtig ist nur ein
trockener, wettergeschützter Ort, wo sie sich verkriechen können. Temperaturen weit
unter Null ertragen sie sehr gut. Sie springen im Winter gerne im Schnee herum.
Kaninchen können gut mit Geflügel zusammen im gleichen Gehege gehalten
werden. Das Gehege sollte mit Büschen, grossen Steinen, Rundhölzern, Röhren etc
durchsetzt werden, da Kaninchen instinktiv gerne Deckung aufsuchen. Der Zaun sollte bis
auf eine Höhe von 1 m engmaschig sein (30 mm) und insgesamt eine Höhe von 1.30 bis 1.50
m aufweisen, da sonst junge Tiere durch die Maschen schlüpfen oder über den Zaun
klettern. Ist der Zaun oben mit einem Elektrodraht gesichert, genügt eine Zaunhöhe von 1
m. Weibchen und Männchen vertragen sich sehr gut. In Gruppen von ausgewachsenen Männchen
(Rammler) können Rangkämpfe stattfinden, was aber bei jüngeren Tieren noch
unproblematisch ist, wenn sie genügend Ausweich- und Versteckmöglichkeiten haben. Alte
Rammler dagegen vertragen sich schlecht und können nicht zusammen gehalten werden.
Einzelhaltung ist aber auch nicht tiergerecht. Doch ist es sowieso nicht zweckmässig,
mehr als einen Zucht-Rammler (so nennt man die Männchen) zu halten. Die jungen Rammler
sind spätestens dann zu schlachten, wenn Raufereien auftreten. Die Zibbe - so nennt man
das Kaninchen-Weibchen - soll nach dem Werfen ihre Nesthöhle bzw den Stall beim Verlassen
mit Stroh, Heu oder Gras verschliessen können, da dies ein angeborener Trieb ist. Als
Alternative kann der Stall mit einem kleinen Klapptürchen am Eingang versehen werden (zB
Gummi- oder Stofflappen). Kaninchen sind typische Dämmerungstiere; ihre Aktivitäten sind
durch zwei längere Fressphasen - die eine in der Abend-, die andere in der
Morgendämmerung - bestimmt. Dazwischen halten Kaninchen gerne zusammen mit Artgenossen im
Schatten ihre Siesta. Sträucher und Bäume sind deshalb ein wichtiger Bestandteil jedes
Freigeheges. Gerne nagen sie an grünen Zweigen, besonders von Obstbäumen, am liebsten im
Winter, wenn kein Gras mehr verfüttert werden kann. Im übrigen reicht Gras und Heu in
guter Qualität durchaus für die Fütterung. Zusätzliches (Kraft-)Futter ist nicht
unbedingt nötig. Hie und da ein Stück hartes Brot oder eine andere Abwechslung
(Futterrüben, Rüebli, Getreidekörner oder pflanzliche Küchenabfälle) nehmen sie aber
gerne. Auch im Sommer sollten sie jederzeit die Möglichkeit haben, sauberes und trockenes
Heu aufzunehmen. Heu ist ein ideales Futter, gut für die Verdauung (wichtig als
Ergänzung zur Grasfütterung) und als Beschäftigungsmaterial. Wichtig ist täglich
frisches Wasser, besonders bei trockenem Futter. Da Kaninchen sehr anfällig auf die
Seuche Kokzidiose sind, besonders wenn sie lange im gleichen Gehege gehalten werden, ist
die Zufütterung von Kaninchen-Fertigfutter mit Kokzidiostatika in der Freilandhaltung
leider unverzichtbar. Zum Werfen (Gebären) baut die Zibbe ein Nest aus Gras und Heu.
Unmittelbar vor dem Werfen reisst sich das Weibchen an Brust, Bauch und Flanken Haare aus
und polstert damit zusätzlich das Nest aus. Die Jungtiere werden nach einer Tragzeit von
31 Tagen als nackte, blinde und taube Nesthocker geboren. Nach etwa drei Wochen erscheinen
die Jungtiere erstmals im Freien. Zuchttiere können bis zwölf Jahre alt werden, man
hält sie aber kaum so lange. Mastkaninchen werden bereits im Alter von vier bis sechs
Monaten geschlachtet. Unmittelbar nach dem Werfen kann die Zibben vom Bock wieder gedeckt
und so im Prinzip alle 31 bis 32 Tage wieder Junge zur Welt bringen. Das Absetzen
(Entwöhnen) der Jungen im Alter von 30 Tagen entspricht dem normalen Zeitpunkt der
Entwöhnung. Bei nach dem Werfen erneut trächtigen Zibben versiegt die Milchproduktion
etwa am 27. Tag; die Jungen sind dann selbständig. Nicht wieder tragende Mütter können
fünf bis sechs Wochen lang säugen. Es gibt keinen Grund, die Jungen in diesem Fall
künstlich abzusetzen. Literatur: Ueber die Kaninchenhaltung gibt es leider nur wenig
empfehlenswerte Bücher. Gute Kurzanleitungen sind beim STS, Dornacherstr 45h, 4052 Basel,
erhältlich: "Du + die Natur" vom März 1989 und vom April 1994, sowie das
Faltblatt "Kaninchenfreilandhaltung in Gruppen / Eine Anleitung zum Gehegebau".
Bei der KAG, Engelgasse 12a, 9001 St Gallen erhältlich sind die «Anforderungen an die
KAG-freiland-Haltung von Kaninchen.»
Die "ganz normale", übliche Käfigmast.
Importiertes ausländisches Kaninchenfleisch kommt alles aus solcher KZ-Haltung:
Tierquälerische Intensivhaltung auch in den
Versuchslabors:
Meerschweinchen und Kaninchen
ersetzen einander keine Artgenossen! Es ist falsch zu glauben, einem einsamen, einzeln
gehaltenen Kaninchen könne einfach ein Meerschweinchen als Ersatz für Artgenossen
gegeben werden.Zur artgerechten Haltung von Meerschweinchen siehe VN97-1, erhältlich
durch Einzahlung von Fr 5.- (mit beiliegendem Einzahlungsschein).
Angora-Kaninchen:
Tierquälerei für die "Naturmode" des Mode-Versandhauses Köppel
von Erwin Kessler
Das Züchten und Rupfen von Angora-Kaninchen ist aus folgenden Gründen
eine Tierquälerei:Angora-Kaninchen stellen eine langhaarige Extremzüchtung dar. Die
Tiere wären ohne spezielle Behandlung und Haltung nicht lebensfähig. Das art- und
naturwidrig langhaarige Fell verklebt bei Verschmutzung leicht. Die Tiere werden deshalb
normalerweise einzeln und relativ steril in kleinen "sauberen" Gitterkäfigen
gehalten. Die angeborenen artgemässen Verhaltensweisen wie Scharren in Einstreu oder
Erde, Herumrennen, Kapriolen schlagen, Spielen mit Artgenossen etc werden gewaltsam
unterdrückt, um die Verschmutzung und Verfilzung der "Wolle" zu verhindern. Als
Folge der Einzelhaltung (soziale Isolation) und des dauernden Eingesperrtseins in kleinen
Käfigen werden die Tiere hochgradig apathisch - eine schwere Verhaltensstörung. Diese
Apathie wird von Leuten ohne ethologische (Ethologie = Verhaltenskunde) Kenntnisse - dazu
zählen die meisten Biologen, Veterinäre und die traditionellen Kaninchenzüchter - oft
mit Zahmheit verwechselt. Verhaltenskunde ist in der Ausbildung der Tierärzte nur ein
Wahlfach.Um artgerecht gehaltene Tiere handzahm zu halten, müsste man sich täglich
mindestens eine Stunde mit ihnen beschäftigen (mit Körperkontakt). Einzeln gehaltene
Kaninchen können wie Plüschtierchen gefasst und irgendwohin gestellt werden, ohne dass
sie davonlaufen - typisch für starke Apathie. Die Kaninchenzüchter beeindrucken dann
Laien mit der angeblichen Zahmheit und wollen damit das Wohlbefinden der Tiere beweisen.
Kaninchen sind sozial lebende Tiere. Alle sozial lebenden Tiere leiden, wenn sie über
längere Zeit einzeln, das heisst von Artgenossen isoliert gehalten werden. Beim Menschen
spricht man von Isolationshaft; die damit verbunden Leiden dürfen wohl als allgemein
bekannt vorausgesetzt werden; Amnesty International macht regelmässig auf solche
Foltermethoden aufmerksam. Wenn wir an die Tiere denken, ist die Schweiz auch eine
Folter-Diktatur. Das Bedürfnis, sich regelmässig in Gemeinschaft mit anderen
aufzuhalten, teilt der Mensch mit anderen höheren, sozial lebenden Säugetieren. Wie sehr
diese unter Einzelhaltung leiden, lässt sich an den entstehenden Verhaltensstörungen
erkennen. Bei einzeln gehaltenen Kaninchen werden folgende Verhaltensstörungen
beobachtet:- Fehlen von Spielverhalten- Fehlen von Sozialverhalten (Sich-Lecken,
Körperkontakt beim Ruhen, Paarungsverhalten etc)- ApathieAngorakaninchen sind derart
apathisch, dass sie sich beim Rupfen der Haare - einer schmerzhaften, widernatürlichen
Prozedur - kaum noch wehren. Das Rupfen führt in der Praxis meist zu entzündeter Haut,
blutigen Wunden und Kälteschock. Behauptungen, die Kaninchen würden geschoren, sind
unglaubwürdig, da das bei diesen kleinen Tieren eine schwierige Prozedur ist. Abgesehen
wäre das für die Tiere ebenfalls mit grosser Angst verbunden; Kaninchen sind keine
Schafe, sondern kleine, empfindliche und ängstliche Tiere.Die Firma Köppel inseriert
regelmässig im "Natürlich" und anderen Zeitschriften, welche naturverbundene
und gesundheitsbewusste Menschen ansprechen. Im Katalog und in den Inseraten erweckt
Köppel den Eindruck, die Angora-Wolle komme aus tierfreundlicher Produktion und sei ein
"Naturprodukt". Für ein Produkt, das in Qualzucht gewonnen wird, ist das eine
unlautere, irreführende Bezeichnung.Herr Köppel hat uns auf Anfrage hin persönlich
garantiert, dass seine Angora-Wolle aus tierfreundlicher Haltung komme. Er kenne
persönlich Angora-Züchter. Das sei keine Tierquälerei. Auf hartnäckige Nachfrage hin,
was er unter tierfreundlicher Angorakaninchen-Zucht verstehe, wich er dieser Frage damit
aus, er sei kein Fachmann, wir sollten Fachleute fragen, Angora-Kaninchen könnten aber
sicher tierfreundlich gehalten werden. Wie kann er das behaupten, wenn er doch kein
Fachmann ist und nicht beschreiben kann, wie eine tierfreundliche Angora-Zucht aussehen
soll? Herr Köppel weigert sich, uns die Adressen seiner Angora-Wolle-Produzenten
anzugeben, damit wir einen Augenschein vornehmen könnten, und verweist uns an seinen
Lieferanten, der uns die Auskunft ebenfalls verweigert. Wir müssen deshalb leider
feststellen, dass die Werbung und Konsumenteninformation der Firma Köppel kein Vertrauen
verdient.Leider hat sich die Natürlich-Redaktion geweigert, den vorliegenden kritischen
Beitrag über ihren Inserenten Köppel zu publizieren.
Stadt Bern stellt Land für tierquälerische
Kaninchenhaltung zur Verfügung
Am Ladenwandweg im Quartier Ausserholligen stellt die Stadt Bern Land
zur Verfügung für eine ganze Siedlung von Hobby-Kaninchenquälern. Vorstösse des VgT
beim Stadtradt, städtisches Land nur für artgerechte Tierhaltung nutzen zu lassen,
blieben erfolglos.
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Tierquälerische Kaninchenhaltung beim Pflegheim
Wil/SG
(EK) Die Tiere müssen ihr Leben in engen Kästen verbringen, können
nie herumhoppeln und spielen. Sich im Kreise drehen ist ihre einzige
Bewegungsmöglichkeit. Kaninchen einzeln in Kastenabteilen zu halten, bedeutet grausame
Isolationshaft, zusätzlich zur entsetzlichen dauernden Einschränkung der
Bewegungsmöglichkeit dieser von Natur aus gemeinschaftlich in Kolonien lebenden Lauf- und
Grabtiere.Am 19. Mai 1994 haben wir der Stadt Wil folgendes geschrieben:Im Stadtpark beim
Pflegeheim werden auf städtischem Grund Kaninchen in tierquälerischen Kästen gehalten.
Wir bitten Sie, öffentlichen Grund nur für artgerechte Tierhaltung zur Verfügung zu
stellen und diesem Kaninchenhalter eine kurze Frist zu setzen, um ein Freigehege zu
erstellen oder seine Tierhaltung einzustellen.Dem Schreiben legten wir Anleitungen zur
artgerechten Kaninchenhaltung bei. Zuständigkeitshalber wurde es an die Verwaltung des
Pflegeheims weitergeleitet. Diese schrieb uns am 27. Mai 1994:Wir bestätigen den Eingang
Ihres Schreibens an den Stadtrat der Stadt Wil und werden uns mit Ihrem Anliegen befassen.
Am 17. Juni 1994 erhielten wir vom Pflegeheim ein weiteres Schreiben: Wir beziehen uns auf
Ihr Schreiben vom 19. Mai 1994 sowie unseren Brief vom 27. Mai 1994. Die Kaninchenhaltung
wie sie auf unserem Grund gepflegt wird, ist nach unserer Beurteilung durchaus üblich in
dieser Form und nicht tierquälerisch. Wir haben jedoch auch Ihre Anleitung zum Gehegebau
studiert und finden diese sicherlich ansprechend. Nach internen Diskussionen haben wir uns
entschlossen, Ihnen die Erstellung eines solchen Mustergeheges auf unserem Grund zu
ermöglichen. Auch unser Kaninchenhalter hat sich gerne bereit erklärt, Hand zu diesem
Unternehmen zu bieten. Die Erstellung muss allerdings durch Sie oder durch von Ihnen
Beauftragte erfolgen und auch Material - und Erstellungskosten müssten von Ihnen getragen
werden...Hierauf liessen wir durch eine in Wil wohnhafte VgT-Aktivistin klarstellen, dass
der VgT nicht beabsichtigt, Kaninchen zu mästen oder Kaninchenhaltern Gehege zu
finanzieren, erklärten uns jedoch bereit, Beratung und Informationsmaterial zur
Verfügung zu stellen. Trotz wiederholten Bemühungen konnte auf dieser Basis nichts
bewirkt werden. Die Kaninchen werden bis weiterhin in diesen engen Kästen gemästet,
worüber sich immer wieder Spaziergänger aufregen.
Kaninchen-Befreiungsaktionen der TBF
Am 25. Sept 1996, befreite die Tierbefreiungsfront TBF die rund 25
Kaninchen aus den Kästen und liess sie auf die Wiesen hinaus. Die Tiere waren aber
offenbar durch das Leben in den engen Kästen derart apathisch geworden, dass sie nicht
sogleich das Weite suchten und sich in den Büschen versteckten. Am Morgen wurden die
meisten vom Mäster wie Plüschtierchen eingesammelt und wieder eingesperrt. Um die
Tierschützer zu kompromittieren, schlug er einige Kaninchen tot und präsentierte sie der
Presse als Opfer der TBF.
Mahnmal zum Tier-Holocaust vor dem Bundeshaus
Am 11. März 98 (Bundesrats-Ersatzwahl für BR Delamuraz) hat der VgT
morgens um 7 Uhr vor dem Eingang zum Bundeshaus ein vielbeachtetes «Kunstwerk» als
Mahnmal "Zur Erinnerung an den heutigen Holocaust der Nutztiere" deponiert: Eine
«künstlerisch» zusammengezimmerte grosse, schwarze Kiste, auf welcher ein Schweinskopf
aus dem Schlachthaus sowie diverses, stinkendes Gedärme ausgestellt wurden.
Sonderbarerweise wurde dieses Kunstwerk, das ebenfall an einen Holocaust erinnert, nicht
wie das jüdische Holocaust-Mahnmal "Shoa" wenige Tage vorher am gleichen Ort,
wenigstens ein paar Stunden lang geduldet. Vielmehr wurde VgT-Präsident Erwin Kessler,
der sich kurze Zeit an die Skulptur angekettet hatte, von der Stadtpolizei nach rund 20
Minuten in Handschellen abgeführt. Nach seiner Freilassung wurde das Kunstwerk - wie
zuvor "Shoa" - auf dem Paradeplatz Zürich aufgestellt.Mit der Aktion rief der
VgT dazu auf, unter dem endlosen Beklagen des Nazi-Holocausts, das kein einziges Opfer
wieder lebendig macht, den heutigen Holocaust an den Tieren nicht zu vergessen: Eine
Bewusstseinsbildung könnte sofort sehr viel Leid ersparen! Aber es ist natürlich
billiger und einfacher, über frühere Unmenschen zu lamentieren, als das heutige Elend zu
sehen, das eine unbequeme Verhaltensänderung fordert.
Einen Tag nach dieser Mahnmal-Aktion schrieb die Aargauer-Zeitung,
«Tierschützer Kessler mit Bibel» sei vor dem Bundeshaus gewesen. Es ist schon
unglaublich, welchen Quatsch dieses Blatt immer wieder zusammenschreibt. Vom Mahnmal oder
vom Zweck der Aktion stand nichts. Erwin Kessler hatte auch gar nichts in der Hand, was
mit einer Bibel hätte verwechselt werden können.
Vor dem Bundeshaus:
Erwin Kessler wird mit Handschellen gefesselt und
abgeführt:
Etwas später auf dem Paradeplatz Zürich:
KZ-Eier in
Migros-Produkten
von Erwin Kessler
Wie immer, wenn die Migros grossspurige Fortschritte bezüglich
ökologisch-tierschützerischer Qualität seiner Produkte ankündigt, geschieht nachher
kaum etwas. Das Ergebnis ist jeweils umgekehrt proportional zur Grossspurigkeit der
Ankündigung. Vor zwei Jahren hat Migros angekündigt, künftig in Fertigprodukten keine
Käfig-Eier mehr zu verwenden. Heute, zwei Jahre später sind es gerade ein paar
Teigwaren, die deklariert aus Bodenhaltungseiern (nicht etwa Freilandeier!) hergestellt
werden. Es sei schwierig, genügend Bodenhaltungseier zu beschaffen, sagt der
Konsumenten-Service der Migros, man müsse schrittweise vorgehen. Diese
Schrittchen-Strategie ist sattsam bekannt: Dauervertröstung in die Zukunft. Oft sind es
sogar Rückschrittchen, wie etwa beim Migros-Sano-Programm, das gerade wegen seiner
Halbherzigkeit nicht das Vertrauen der Konsumenten fand und - verglichen mit dem
konsequent auf Bio und Freiland ausgerichteten Coop-Naturaplan - zu einem Flop wurde.Wie
Migros ständig mit leeren Werbeversprechungen die Konsumenten täuscht, haben wir schon
oft dokumentiert. Siehe VN97-1,-2,-3,-4,-6, VN96-4,-5, VN95-6, VN94-6.
Das Leiden gentechnisch veränderter Labortiere
Streicheltier und .......
.................................
Labor-Krebsmaus. Krebsmaus heisst sie deshalb, weil ihr
gentechnisch ein artfremdes Gen in die Erbsubstanz eingeschleust wurde, damit sie - zu
Forschungszwecken - schnell und zuverlässig an Krebs erkrankt.
--
In der Gentechnologie werden massenhaft Versuchstiere verbraucht. An
einem OECD-Symposiums über «genetisch veränderte Mäuse als Krankheitsmodelle für
Menschen» (ALTEX 2/97) sprachen die Forscher von unkontrollierbaren schweren Schäden,
welche gentechnische Versuche bei den Versuchstieren auslösen können, zB ungewollte
Missbildungen, wobei oft Rippen und Brustkorb nicht richtig geformt sind, wodurch die
Tiere nicht richtig atmen können. Solches Tierleid wird von den Tierexperimentatoren
einfach hingenommen. «Der Zweck heiligt die Mittel.»Am gleichen Symposium bezeichnete
ein britischer Forscher als das grösste Problem beim Entwickeln einer transgenen Maus
für die Polio-Impfstoff-Prüfung die Gefahr, dass solche Mäuse aus den Labors entweichen
und Starrkrampf-Epidemien auslösen könnten.Ein amerikanischer Forscher gab bekannt, alle
Versuche, transgene Mäuse als Krankheitsmodell für AIDS zu verwenden, seien
fehlgeschlagen. Dutzende von Mäusestämmen seien in seinem Labor produziert worden, und
nur ein einziges Tier, ein Krüppel infolge gentechnischer Veränderung (!), sei infiziert
worden. -
JA zur Genschutz-Initiative
Die Genmanipulation ist mit grossen, unkalkulierbaren Risiken für die
Gesundheit verbunden. Dass dabei Geschäft und Karriere, nicht Ethik und Verantwortung
regieren, zeigt sich am skrupellosen Umgang mit den Versuchstieren, die auch nicht vor
schwerstem Leiden des höchsten Belastungsgrades verschont werden. Mit einem Verbot der
Patentierung von Tieren und Pflanzen, einem Verbot derFreisetzung genmanipulierter
Lebewesen in die Umwelt und einem Verbot der Produktion genmanipulierter Tiere setzt die
Initiative klare Grenzen. Trotzdem lässt sie der Technologie noch einen grossen
Spielraum, so insbesondere in der Grundlagenforschung, in der Medizin und in der
industriellen Produktion von Stoffen aus genetisch veränderten Organismen
(Mikroorganismen, Pflanzen, pflanzlichen und tierischen Zellkulturen). Grundsätzlich ist
damit jegliche Produktion von Pharmaka, Hilfsstoffen, Industriechemikalien etc in
abgeschlossenen Systemen erlaubt.
Klage eines Appenzeller Schweinemästers gegen den
VgT abgewiesen
(EK) In den VN98-2 haben wir darüber
berichtet, wie der Appenzeller Schweinemäster und Tierdrogenhändler Walter Rusch,
Gonten, von den Appenzeller Behörden gedeckt wird. Auf eine Anzeige des VgT hin wurde ihm
die bevorstehende Kontrolle durch das Landwirtschaftsamt schriftlich angekündigt und dann
«festgestellt», der Betrieb sei weitgehend gesetzeskonform. Gegen VgT-Präsident Erwin
Kessler, der Bilder veröffentlichte über die üblen Zustände in dieser Schweinefabrik,
klagte Rusch wegen Ehrverletzung und unlauterem Wettbewerb. Die Ehrverletzungsklage ist
nun vom Bezirksgericht Bülach abgewiesen worden. Rusch hat nebst seinen Anwaltskosten
auch die vollen Gerichtskosten von 6000 Fr zu tragen und den VgT mit 3000 Fr zu
entschädigen. Immer noch hängig ist seine Strafklage wegen unlauterem Wettbewerb.
Leserbrief zum Tierschutzschlendrian
im Kanton Solothurn (siehe VN98-1) :
«Risotto auf dem Bauernhof» - dafür keine Zeit
für die Tiere
Landwirt Dysli in Luterbach organisiert lieber «Risotto auf dem
Bauernhof», statt zu seinen Kühen zu sehen! Wir haben uns schon oft gewundert, warum
seine Kühe abends um 10 Uhr noch brüllen.
E.Sch., Luterbach
Der ganz normale Wahnsinn:
Tier-KZ-Alltag im Kanton Schwyz
von Erwin Kessler
-->
Schweinefabrik in Steinen (15)
-->
Schweinefabrik in Steinerberg (Molkerei Vogel) (24)
--->
Schweinefabrik in Seewen-Engiberg, an der Strasse Steinen-Seewen (25)
--->
Schweinestall von David Beeler an der Strasse Steinen-Sattel (19)
Schweinefabrik Steinerberg-Diezig (25)
In den VN1997-1 haben wir über die grauenhaften
Zustände in Schwyzer Schweinefabriken berichtet. Weil solche Bilder der Schwyzer
Bevölkerung und vorallem den Konsumenten nicht gezeigt werden dürfen, ist in diesem
Kanton ein «Schweine-Krieg» entbrannt: Die einzige unabhängige Lokalzeitung, welche den
Mut hatte, diese Bilder zu veröffentlichen, wird jetzt vom Agro- und Politfilz mit
Drohungen und Nötigungen systematisch fertig gemacht. Lesen Sie dazu den Bericht auf der
nächsten Seite. Aber zum Glück gibt es noch den VgT! Die vorliegende Ausgabe der VN
wurde in alle Briefkästen im Kanton Schwyz gestreut.
Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und
den Tieren zu liebe!
Schächt-Prozess
Missbrauch des Antirassismus-Strafartikels:
Zwei Monate Gefängnis für Kritik am Schächten
Das Zürcher Obergericht hat am 10. März 1998 Tierschützer
Erwin Kessler zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt wegen angeblich antisemitscher
Kritik am Schächten. An diesem Willkürurteil mitgewirkt haben die Oberrichter
Dr Brunner (LdU), Helm (GP) und Ersatzrichter Zürcher.
Rechtsanwalt J.R. Spahr, Zürich, zur Verurteilung:
"Die Feststellung des Gerichtes "Die Vergleiche mit dem Holocaust sind
menschenverachtend" ist tierverachtend - typisch für die in der Schweiz noch
mehrheitlich herrschende anthropozentrische Mentalität und mangelnde Ethik."
Weitere Infos und die
Plädoyers von Erwin Kessler.
Alltag im schweizerischen
Unrechtsstaat:
Bundesrätliche Beihilfe zur Umgehung des
Schächtverbotes
Volksbeschlüsse und Gesetze sind wenig wert, wenn sie dem
herrschenden Regime nicht passen. Der Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes zeigt das
täglich neu.Das gilt speziell auch für das Schächtverbot, welches ursprünglich durch
Volksbeschluss in die Verfassung kam und dann 1978, bei der Schaffung des
Tierschutzgesetzes, in dieses Gesetz verlegt wurde. Das Tierschutzgesetz wurde vom
Souverän überwältigend mit 80 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen - und trotzdem bleibt es
aus wirtschaftlichen und handels- politischen Gründen weitgehend toter Buchstabe. Das
gilt auch bezüglich des Schächtverbotes..Letztes Jahr hat der Bundesrat das Schächten
von Geflügel in der revidierten Tierschutz-Verordung auf Intervention jüdischer (nicht
moslemischer!) Kreise hin ausdrücklich erlaubt. Und die Umgehung des Schächtverbotes
für Säugetiere wird vom Bundesrat offen geduldet, indem er den Import vonSchächtfleisch
weiterhin ohne jede Einschränkung erlaub. Die Tiere werden damit für den einheimischen
«Bedarf» einfach jenseits der Grenze gequält. Das ist offensichtlich nicht der Sinn des
vom Souverän beschlossenen Schächtverbotes.Eigentlich müsste der Bundesrat wegen
Beihilfe zur Verletzung des Tierschutzgesetzes bestraft werden. Aber in der Schweiz werden
nicht die grossen Gangster verfolgt. Die Politmafia, gewerbsmässige Tierquäler und
Schreibtischtäter in Regierung, Verwaltung und Gerichten können ungehindert, ja sogar
noch staatlich besoldet und subventioniert, ihr Unwesen treiben, während die Justiz mit
grossem Aufwand gern und häufig Verfahren gegen Tierschützer führt. Kürzlich wurden
Aktivisten der Animal Liberation Front im Kanton Schaffhausen wegen einem Sachschaden von
nur 2000 Fr wie Schwerverbrecher mit Telefonabhörungen verfolgt. Eine Beschwerde des VgT
gegen den verantwortlichen Untersuchungsrichter Neukomm hat der Schaffhauser Regierungsrat
zurückgewiesen mit der Begründung, ein solcher Eingriff in den Privatbereich (auch
mitbetroffener Unbeteiligter) sei wegen der «Besonderheit» des Deliktes gerechtfertigt
gewesen. Tierschützerische Beweggründe sind offenbar besonders staatsgefährdend. Das
zeigt auch die Verurteilung von Tierschützer Erwin Kessler wegen seiner
tierschützerischen Kritik an der barbarischen Schächttradition.
Die jüdische Bundesrätin Ruth Dreifuss
setzt sich ein für die Duldung des grausamen Schächtens. Sie
duldet auch, dass der Nationalfonds zur Förderung der Forschung mit Steuergeldern
grausame Tierversuche des höchsten Belastungsgrades unterstützt (ihr Bruder ist
Tierexperimentator) .
Nationalräte, die sich für die Abschaffung des
Schächtverbotes für Geflügel eingesetzt haben
Rudolf Rechsteiner (SP/BS), Regina Aeppli (SP/ZH), Vreni Hubmann (SP/ZH,
Mittelschullehrerin!), Ursula Leemann (SP/ZH), Vreni Müller-Hemmi (SP/ZH, Lehrerin!),
Rudolf Strahm (SP/BE), Doris Stump(SP/AG), Anita Thanei (SP/ZH), Peter Vollmer (SP/BE,
Präsident der Stiftung für Konsumentenschutz SKS), Hans Zbinden (SP/AG, Präsident des
Hilfswerks «Brot für alle» - offenbar ein typischer anthropozentrischer Rassist, der
die Tiere aus seinem humanen und sozialen Denken ausschliesst!).
Stadt Bern stellt Land zur
Verfügung für Kaninchen in Kästen und Mutterschweine im Kastenstand
Am Ladenwandweg im Quartier Ausserholligen stellt die Stadt
Bern Land zur Verfügung für eine ganze Siedlung von Hobby-Kaninchenquälern.
Vorstösse des VgT beim Stadtradt, städtisches Land nur für artgerechte Tierhaltung
nutzen zu lassen, blieben erfolglos.
Elfen gibt es schon lange nicht mehr in der Elfenau,
dem Naherholungsgebiet am Rande der Stadt Bern, dafür Schweine in Folterkäfigen. Der
Pächter dieses städtischen Gutsbetriebes und seine Frau wollen die Kastenstände auch
weiterhin behalten. Dafür schmücken sie die Hausfassade mit Blumen, sind stolz auf die
Tafel «IP-Integrierte Produktion» und bieten mit einem betont bäuerlichen Image Ware
zum Verkauf ab Hof an. Und die Berner Stadtregierung denkt auch nicht daran, auf ihrem
Pachtland für eine argerechte Tierhaltung zu sorgen.
«Migros-Sano-Rindfleisch» aus konventioneller
Intensiv-Mast
Am 25.1.98 enthüllte die Sonntags-Zeitung einen Bericht des
Schweizer-Rindermast-Verbandes, dass Migros konventionelle Mastrinder als
«M-Sano-Rindfleisch» aus tierfreundlicher Haltung vermarktet. Die Migros habe kein
Interesse an einer strengen Kontrolle, da es sonst Beschaffungsprobleme gäbe.
Nicht noch mehr Tierfabriken in der
Landwirtschaftszone:
Unterschreiben Sie das Referendum gegen die
Lockerung des Raumplanungsgesetzes!
Unterschriftenbogen erhältlich beim Verein «Schutz des ländlichen Raumes», Postfach,
8612, 3001 Bern
Erwin Kessler am 25. Mai in
Deutschland vor Gericht wegen Tiertransport-Blockade
von Sam Urei
Am 2. August 1997 haben der VgT Österreich und der VgT Schweiz am
Autobahngrenzübergang bei Salzburg einen Transporter mit 37 Mastbullen aufgehalten, die
in einem slowenischen Hafen nach dem Libanon verschifft werden sollten. Der Transporter
wurde mehrere Stunden aufgehalten, wobei die Tiere getränkt und gefüttert wurden (siehe
VN98-1 Seite 12). Erwin Kessler, Präsident des VgT Schweiz und Mitbegründer des VgT
Österreich, war persönlich dabei. Nun steht er am 25. Mai in Deutschland vor Gericht.
Die öffentliche Verhandlung findet um 15.00 Uhr vor dem Amtsgericht Laufen bei Salzburg
statt. Vorher gibt es ab 13.00 Uhr vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung.
Noch immer wissen die Wissenschafter nicht, wie hoch
das Risiko ist, dass sich Fleischesser mit Rinderwahnsinn anstecken
Bild und Text aus der WELTWOCHE vom 11.12.97
Der Rinderwahnsinn(BSE)-Experte Alfredo Marabia, Chef der Abteilung für
klinische Epidemiologie des Unversitätsspitals Genf, auf die Frage, wie hoch das
Ansteckungsrisiko für Menschen sei: «Das ist ja eben der springende Punkt: Ich weiss es
nicht. Und das bedeutet nicht, wie oft fälschlicherweise geschrieben wird, dass das
Risiko sehr gering oder gar verschwindend klein ist. Ich weiss es nicht. Ich bin
Spezialist auf diesem Gebiet, aber ich bestehe darauf: Ich weiss nicht, ob das Risiko für
den Menschen gross oder klein ist. Niemand weiss es. Und deshalb finde ich es so extrem
wichtig, dass alles getan wird, damit der Mensch nicht mit diesem Prion, dieser
aussergewöhnlich gefährlichen Substanz, die in Grossbritannien 170 000 Rinder getötet
hat, in Kontakt gebracht wird... Das worst case-Szenario besonders
pessimistischer Kollegen geht davon aus, dass sich die gefährlichen Prionen nicht nur im
Gehirn, sondern in allen Nervenfasern befinden, auch in den Muskeln. Und dass sie sich,
sobald sie einmal in den Organismus eingetreten sind, nicht mehr eliminieren lassen.... Da
das erste verseuchte Fleisch um 1985 konsumiert wurde, wäre gegen das Jahr 2005 der
Höhepunkt der Epidemie erreicht. Eine Epidemie von riesigem Ausmass.
Gentechnologie - eine Katastrophe für den
Tierschutz
von Erwin Kessler
Trotz Tierschutzgesetz werden in der Schweiz jährlich sehr grausame
Tierversuche routinemässig bewilligt und durchgeführt, und zwar in sehr grossem Umfang:
1996 wurden an 44 000 (!) Tieren Versuche des höchsten offiziellen Schweregrades
durchgeführt. 6 500 dieser grausamen Tierversuche wurden zur Prüfung neuer Giftstoffe
verwendet. Bei der Bewilligung qualvoller Tierversuche müsste gemäss Tierschutzgesetz
die «Unerlässlichkeit» solcher Versuche geprüft wird. Wer erwartet, es werde dabei
nach dem Sinn und dem öffentlichen Interesse an immer mehr Giftstoffen (zum Beispiel in
der Landwirtschaft, statt dass endlich grossflächig auf Bio umgestellt würde), der
täuscht sich: «Unerlässlichkeit» liegt nach der Praxis der Tierversuchs-Technokraten
und der ihnen hörigen braven Tierschutz-Vertreter in den Tierversuchskommission schon
erfüllt, wenn es keine gleichwertige tierschonendere Versuchstechnik gibt. Das lässt
erschreckend erahnen, dass auch die wohlklingenden Gentech-Gummiparagraphen des
Bundesrates nur Sand in die Augen der Stimmbürger sind. Nur ein Verbot der
Genmanipulation an Tieren im Sinne der Initiative kann eine wirksame Genze setzen. Das
Leiden der Tiere in den Versuchslabors kommt sonst endgültig ausser Kontrolle..
JA zur Genschutz-Initiative
Hinterhältiger Tages-Anzeiger-Journalismus
Es ist uns nicht bekannt, warum der Tages-Anzeiger immer wieder
hinterhältig verzerrte Berichte über den VgT schreibt. Interessant in diesem Zusammen
ist die Tatsache, dass kürzlich die jüdisch-stämmige Esther Girsberger Chefredaktorin
des Tages-Anzeigers wurde Zufall? Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Frau Girsberger hat
sich geweigert, unsere Frage zu beantworten, ob sie sich selbst als Jüdin versteht. Auch
zum folgenden Sachverhalt wollte sie nicht Stellung nahmen. Ein neues Beispiel des
hinterhältigen Hetz-Journalismus bot der Tages-Anzeiger in seiner Ausgabe vom 6.12.97:
«Der Drahtzieher des VgT , Erwin Kessler, geht für Tiere durch dick und dünn...
Für gewisse Menschen hat er oft weniger übrig. Sein neuestes Opfer ist der Abt von
Einsiedeln, Georg Holzherr. Kesslers Verein ist zwar jegliche Äusserung über die
Tierhaltung der Klöster Einsiedeln und Fahr gerichtlich verboten worden. Gleichwohl
verunglimpft Kesslers VgT in einem Fax an die Medien den Klostervorsteher. Unterzeichnet
ist das üble Pamphlet mit VgT Österreich... (smd)»
Was in dem Presse-Communiqué des VgT wirklich stand, ist den
Tages-Anzeiger-Lesern vorenthalten worden. Unter «verunglimpft» und «übel» stellt
sich der Durchschnittsleser eine Beschimpfung vor, und eine solche negative Vorstellung
gegen den VgT zu wecken ist auch die offensichtliche Absicht dieses
Tages-Anzeiger-Journalismus. Was der VgT wirklich geschrieben hat, darf der Leser nicht
erfahren, denn damit würde die tenenziöse Qualifikation des
Tages-Anzeiger-Schreiberlings «smd» entlarvt und unwirksam. Hier der Wortlaut des
fraglichen Communiqués: «Vorbemerkung: Weil dem VgT Schweiz jegliche Äusserungen
über die Tierhaltung der Klöster Einsiedeln und Fahr gerichtlich verboten worden sind
(in der freien Schweiz!), hat der VgT Österreich die Öffentlichkeitsarbeit
übernommen.Der Abt von Einsiedeln kann gut schlafenMit Schreiben vom 24.11.97 hat Georg
Holzherr, Abt von Einsiedeln und damit der oberste Verantwortliche für das Tierleid im
Kloster Fahr, mitgeteilt, er habe sich vergewissert, dass die Tiere im Kloster Fahr besser
gehalten würden, als gesetzlich vorgeschrieben; deshalb könne er gut schlafen.Kommentar:
Wir sind erschüttert, dass sich ein Abt angesichts des Leidens empfindsamer Lebewesen
unter seiner Verantwortung nur danach fragt, ob die gesetzlichen Vorschriften erfüllt
sind. Sind Ethik und Mitleid in der katholischen Kirche Fremdwörter? Es ist gesetzlich
nicht verboten, dass in Afrika Kinder verhungern. Jesus wurde nach Verurteilung legal
gekreuzigt. Wenn der Abt von Einsiedeln deshalb nicht berührt wird, ist ihm nicht zu
helfen. Wenn er so dumm argumentiert und Tierleid an der untauglichen Tierschutzverordnung
des Gänsestopfleber-Gourmands Delamuraz misst, dann muss das entweder an seinem greisen
Alter oder an einer hoffnungslosen Hirnverkalkung der katholischen Kirche überhaupt
liegen. VgT Österreich»
Wiedereinmal hat der Tages-Anzeiger nicht die verwerfliche ethische
Einstellung der für die Massentierquälerei Verantwortlichen, sondern die Tierschützer,
welche das kritisieren, als die üblen Missetäter hingestellt. Wieweit jüdische
Interessen hinter dieser Strategie stehen, ist nicht beweisbar, auch wenn andere
Erklärungsmöglichkeiten schwer zu finden sind. Kreise, welche die Kritik am Schächten
weit schlimmer finden als das Schächten selber, von denen ist auch sonst wenig ethisches
Verantwortungsbewusstsein zu erwarten. Darin liegt die besondere Bedeutung der Kontroverse
um das Schächten: Diese Grausamkeit dulden bedeutet nicht nur eine Bankrotterklärung des
Tierschutzes, sondern der Humanität überhaupt. Auf solchem Nährboden ist auch ein
derartiger Journalismus in einer sich neutral und objektiv rühmenden Tageszeitung nicht
mehr verwunderlich. Die Aufrechterhaltung der Schächttradition im 20. Jahrhundert ist
mehr als nur ein Tierschutzthema: ein Symbol der Verdrängung humaner Verantwortung durch
egoistisches Macht- und Profitstreben einerseits und blinden Fanatismus andererseits.
Leserbriefe
Ihre Nachrichten habe ich gelesen. Stelle fest, dass es bei Ihnen sehr
primitive Leute hat. Wenn Sie so Leute in Ihren Reihen haben, wie einen Erwin Kessler,
dann finde ich es eine Schande. Für mich ist er ein ungepflegter Grosshans, Angeber,
Nichtswisser. Was hat er für ein Recht, andere zu kritisieren? Er soll zuerst bei ihm
alles in Ordnung bringen, dieser dumme Löli!... Für Euch alle einen guten Rat, hört auf
mit diesen VgT-Nachrichten bzw Füdliputzpapier. Basel im Dezember 97.
Anonym
Wir haben vor einem Jahr ein paar schlecht gehaltene Kaninchen befreit,
weil alles andere nicht geholfen hat. Die Kaninchen haben wir im Wald bei einem Bach
ausgesetzt, so wie Sie es beim Fall Königsfelden geschrieben haben (siehe VN95-8). Die
beiden Kaninchen wurden in einer dunklen Scheune gehalten. Der Bock sass den ganzen Tag
auf dem Rücken der Häsin; sie konnte ja im engen Kastenstall nicht fliehen und war ganz
verstört.
L, Urdorf. Name der Redaktion bekannt.
Sehr geehrter Herr Dr Kessler, ich bin soooo froh, dass es Sie und den
VgT gibt und ich möchte Ihnen aus tiefstem Herzen danken! Bitte verlieren Sie nicht den
Mut. Ich bete. Seit ich vor einem Jahr diese himmelschreienden dunklen, schmutzigen
Kastenstände gesehen habe und wie man diese ärmsten Tiere hält, habe ich einen Schock.
Es vergeht keinen Tag, dass ich nicht diese schrecklichen Bilder vor Augen habe. Ich weine
viel, habe schon unzählige Briefe an Zeitungen, Tierschutz, Bischöfe, Bundesrat
Leuenberger etc geschrieben, aber alles vergebens. Wie die Menschen mit den Tieren umgehen
ist furchtbar; es gibt dafür keinen Ausdruck. Ich kann Ihre VgT-Nachrichten nicht mehr
öffnen, ich ertrage es nicht mehr, kann nächtelang nicht schlafen und ich habe eine
Familie und Kinder, die darunter leiden. Ich will nicht feige sein und Sie im Stich
lassen, aber meine Frage ist: warum senden Sie solch traurige, unendlich traurige Bilder
uns hilflosen Leuten, wir können ja nichts mehr machen. Die grausamen, brutalen
Tierquäler, auch Bundesräte, sollten diese Zeitschrift lesen. Ich kann Ihnen nur innig,
aus tiefstem Herzen für alles danken.
E.B., Mellingen
Anmerkung der Redaktion: Liebe Frau B. Die VgT-Nachrichten (VN) sind keine
Mitglieder-Zeitschrift wie bei anderen Vereinen üblich, die nur an die Mitglieder geht,
um mit schrecklichen Bildern Spenden zu sammeln. Der allergrösste Teil der Auflage wird
an Nichtmitglieder im ganzen Land gestreut. Menschen aller Gesellschaftsschichten werden
damit erreicht. So können wir die verbreiteten schrecklichen Missstände in der
Tierhaltung, welche von den konservativen Medien regelmässig unterdrückt oder
heruntergespielt und als Einzelfälle dargestellt werden, immer wieder weitherum bekannt
machen und den Konsumenten vor Augen führen, was sie mit dem Fleischessen anrichten.
Darum geht der Fleischkonsum seit Jahren markant zurück - ein grossartiger Erfolg, auch
wenn er für uns unerträglich langsam scheint. Dank der grossartigen Unterstützung
unserer Gönner und immer mehr Mitglieder können wir die VN seit diesem Jahr mit einer
Auflage von 150 000 herausgeben. Die VN gehört damit zu den auflagenstärksten
Zeitschriften der Schweiz. Mit dem persönlichen Verzicht auf Tierquälerprodukte, durch
Weitergeben der VN an Bekannte, mit dem Mitgliederbeitrag, mit Spenden oder mit aktiver
Mitarbeit als Aktivist kann jeder unsere dringend nötige Tierschutzarbeit unterstützen.
Ich bin überzeugt, dass dies als Kampf der Menschlichkeit gegen einen blinden,
satanischen Zeitgeist in die Schweizergeschichte eingehen wird. Wir dürfen uns von
Misserfolgen nicht entmutigen lassen. Für unsere Seele allein wichtig ist, dass wir das
Menschenmögliche versucht haben.
Erwin Kessler, Präsident VgT
Habe heute im Glatt-Zentrum Ihren Aufkleber «Keine Tierqual ohne
Fleischgenuss - essen Sie heute vegetarisch!» gesehen. Bin an Ihrem Verein interessiert.
Wenn Sie ein Infoblatt haben, möchte ich Sie höflich darum bitten.
J Seyfert, Wetzikon
Ich bin Jüdin und lehne das Schächten als
schreckliche Tierquälerei ab. Diese Tradition mag vor langer Zeit einmal sinnvoll gewesen
sein, als es noch keine Möglichkeit gab, die Tiere vor dem Schlachten zu betäuben. Heute
ist es eine unnötige Tierquälerei. Erwin Kessler hat ganz recht mit seiner Kritik, und
es ist tragisch, dass er hiefür ins Gefängnis muss. Ich finde seine Kritik nicht
antisemitisch.
Dr med dent Hannah Horvatin, Meilen
Ich bin (leider) in keiner Hinsicht militant, aber dennoch finde ich es
Not-wendig, die Anwaltschaft für Tiere heutzutage streitbar auszuüben. Mich verletzt am
meisten die masslose Überheblichkeit von Menschen, sich kraft ihres «gottgewollten»
Status als vernunftbegabte «Kronen der Schöpfung» zu Vergewaltigern der Natur
aufzuschwingen. Von einer «unsäglichen Gleichstellung» von Massenmord von Menschen mit
der Tötung von Tieren zu sprechen [Urteil im Schächt-Prozess], ist sicher todernst so
gemeint und zeugt für totale Blindheit und Verkennung unserer Stellung als Menschen im
globalen Zusammenhang der Welt. «Der untrügliche Gradmesser für die Herzensbildung
eines Volkes und eines Menschen ist, wie sie die Tiere betrachten und behandeln.»
(Berthold Auerbach, eigentlich Moses Baruch aus Deutschland, 1812-1882)
Hannelore Riess, Kreuzlingen
Lieber Herr Kessler, ich habe Ihr Plädoyer zum Schächtprozess gelesen;
es müsste jedes anständige Gericht überzeugen! Aber WO sind noch anständige Gerichte
aufzutreiben? WO? Die 15 Tage Ablass für Ihre Gefängnissstrafe wirken läppisch
rührend. Sie hätten gleich vor der ersten Sitzung um Verzeihung flehen sollen dafür,
dass es Sie überhaupt gibt! Wir hoffen von Herzen, Ihr nächster Rekurs bringe etwas!
Prof Paul Kamer, Zürich
Gesundheit ohne Tierversuche:
Die Original-Bachblütentherapie aus England
von Jivana Heidi Kessler
"Seelische Gesundheitsvorsorge für unsere Haustiere - Die Original
Bach-Blütentherapie aus England" heisst ein empfehlenswertes Büchlein für Fr.
l0.-- Herausgeberin: Mechthild Scheffer, Institut für Bach-Blütentherapie, Forschung und
Lehre, in Zürich. Erhältlich beim VgT-Buchversand, 9546 Tuttwil, oder in Apotheken,
Drogerien, Sanitätsgeschäften und Reformhäusern, welche auch die Original
Bach-BlütenTropfen- Mischungen individuell zusammenstellen und verkaufen. Auf die immer
wieder gestellte Frage, ob Tiere Seelenwesen seien, folgt die Frage, ob Tiere ihren
Empfindungen und Gefühlen viel unmittelbarer ausgesetzt sind als Menschen?Dass ein Tier
Schmerz empfinden kann, wird wohl niemand bestreiten. Ob ihr Leiden häufig noch tiefer
erduldet werden muss, als dies beim Menschen im Normalfall geschieht, kommt ganz
offensichtlich daher, weil sie genaugleich wie Säuglinge, Kleinkinder oder behinderte
Menschen nur mit Schreien, Zappeln, Wimmern etc. ihre Not mitteilen können. Wie verhält
es sich mit den unzähligen Begebenheiten, Erfahrungen und Situationen, dessen ein
fühlendes Lebewesen ausgesetzt ist? Alles was ständig überwiegt oder plötzlich stark
beeindruckt, hinterlässt bleibende Auswirkungen im Verhalten des Tieres. Jeder Tierfreund
sieht ganz klar und offensichtlich, wenn in der Seele eines Tieres gewisse Eigenschaften
die Ueberhand gewinnen und lästig werden für Tier und Tierhalter. Beispiele: Ungeduld,
Hektik, Gereiztheit, Müdigkeit, Erschlaffung, Resignation, zu starke Anhänglichkeit,
Aengste, Misstrauen, Teilnahmslosigkeit, ständiger Protest, auffällige Unsicherheit usw.
usw. Bei vielfältigen seelischen Disharmonien, Fehlhaltungen und zur Mitbehandlung bei
organischen Erkrankungen eignen sich die Bach-BlütenTropfen vorzüglich und es wird aus
der Praxis von guten Erfolgen berichtet. Aus eigener Erfahrung bei Menschen, Hunden und
Schafen kann ich das bestätigen und beifügen, dass die Behandlung gut verträglich und
Nebenwirkungsfrei ist. Die NotfallTropfen und -Salbe (Erste Hilfe Tropfen und
Rescue-Crème) gehören in jede Hausapotheke, Handtasche oder Rucksack für Mensch und
Tier!Lesen Sie die genauen Angaben und Dosierung für Klein- und Grosstiere sorgfältig
nach, schreiben Sie Ihre Erfahrungen auf und/oder besprechen Sie es mit Ihrer Tierärztin,
Apotheker, Drogist. Sehr oft wissen Tierärzte darüber Bescheid, wenn man sie
selbständig darauf anspricht oder verweisen an naturheilpraktizierende Tierärzte.
Erlebnisse von VgT-Aktivisten
Nach einer Besprechung in der Autobahnraststätte Würenlos gehen wir,
eine Gruppe von Aktivisten, zusammen mit Erwin zu den Autos zurück. Als wir bei den
Verkaufsläden vorbeigehen, spricht uns eine Verkäuferin an: «Grüezi. Herr Kessler?
Gott sei dank, dass es Sie gibt. Ich habe auch die VgT-Nachrichten abonniert.» Sie
strahlt vor Freude.Marcela F., OberuzwilDen umstrittenen Spruch «Fleischfressende Frauen
finde ich abstossend und unerotisch» in VN97-6 hat jedenfalls einige Fleischfresser
beschäftigt, wie viele Reaktionen zeigten. An einem VgT-Stand in Winterthur kommt ein
Ehepaar vorbei, worauf sie zu ihm meint: «Komm Schatz, wir sind unerotisch.»Bei Vögele
in Brugg habe ich letzthin in zwei Umkleidekabinen «Vögele Sie gern?»-Plakate gesehen
um 12.15 Uhr. Abends schickte ich eine Bekannte dorthin, weil es mich interessierte, wie
lange die Plakate wohl dort bleiben. Um 18.25 Uhr waren sie immer noch dort, und auch noch
am anderen Tag. Hi hi. M.G., Oberweningen
Allerlei
CVP Aarau fordert Tierschutz, der nichts
kostet
Die CVP Aarau findet den Vollzug des Tierschutzgesetzes übertrieben und verlangt einen
«praxisgerechten Vollzug», der von der Landwirtschaft finanziell verkraftet werden
könne. (Aargauer Zeitung 16.12.97)Freiland-Tierhaltung - ein Stiefkind der
LandwirtschaftssubventionenNur 5,5 Prozent der landwirtschaftlichen Direktzahlungen werden
für die Förderung der Freilandtierhaltung eingesetzt und nur 4 Prozent der Schweine
profitieren davon. (NZZ, 24.12.97). Darum: Essen Sie vegetarisch - besonders in
Restaurants, wo Ihnen sonst sicher Quälfleisch vorgesetzt wird, undeklariert natürlich,
denn der Konsumentenschutz bleibt in der Scheindemokratie genauso toter Buchstabe wie das
Tierschutzgesetz.
Freiland-Tierhaltung - ein Stiefkind
der Landwirtschaftssubventionen
Nur 5,5 Prozent der landwirtschaftlichen Direktzahlungen werden für die Förderung der
Freilandtierhaltung eingesetzt und nur 4 Prozent der Schweine profitieren davon. (NZZ,
24.12.97). Darum: Essen Sie vegetarisch - besonders in Restaurants, wo Ihnen sonst sicher
Quälfleisch vorgesetzt wird, undeklariert natürlich, denn der Konsumentenschutz bleibt
in der Scheindemokratie genauso toter Buchstabe wie das Tierschutzgesetz.
Das Buch "100 Notfallsituationen", das für
das Blutspenden wirbt, ist
jetzt in 17. Auflage erschienen. Um zu illustrieren, wie wichtig Blutspenden sind, gibt
der Autor, Dr med Hanspeter Dreifuss, folgendes Beispiel: "Der berühmte Stierkämpfer Paquirri verblutete nach
einem Hornstoss in die Leistengegend, weil während des Ambulanztransports zu wenig Blut
vorhanden war."Bravo! Ein Grund, kein Blut zu spenden!"
Kürzlich zeigte das deutsche Fernsehen, wie in Spanien, verbunden mit einer religiösen
katholischen Feier ein Stier lebendigen Leibes angezündet und unter dem Jubel einer
vollen Arena von geilen Schaulustigen (auch Frauen) endlich verreckte.Dr med Dreifuss
findet das möglicherweise eine Frage religiöser Toleranz - wie seine Namensvetterin im
Bundesrat das grausame jüdische Schächten.
EU=Europäischer Unsinn: Im Januar machten österreichische Polizisten am Autobahnübergang Brenner eine
grauenhafte Entdeckung: Auf zwei überladenen französischen Lastwagen, die 14 000
«ausgediente" Legehühner transportierten, war ein Teil der Fracht tot. Das
Geflügel aus dem italienischen Mantua hätte in Deutschland zu Tiermehl verarbeitet
werden sollen. Die Hühner waren an der Aussenseite des Lastwagens erfroren und in der
Mitte erstickt.
Die folgenden Medien
boykottieren den VgT: Schweizer-Illustrierte (des jüdischen
Ringier-Verlages!)Sonntags-Blick (Ringier!)Kassensturz des Schweizer Fernsehens (seit dem
Weggang von Rätz und Gasche)Annabelle (hat den Boykott nach einem für Konsumentinnen
besonders interessanten VgT-Communiqué bekanntgegeben: die Konsumententäuschung mit
«Freiland»-Poulets durch die Migros).
Tierhaltung im Kloster Fahr teilweise verbessert
(EK) Am 17.2.98, fand im Kloster Fahr ein gerichtlicher Augenschein
statt. Dabei wurden gegenüber früher wesentliche Verbesserungen festgestellt:1. Der Muni
erhält regelmässig Freilauf im Laufhof (früher gesetzwidrig nicht, wie seitens des
Klosters eingestanden).2. Die Kühe erhalten auch im Winter Auslauf (früher nicht, wie
durch Aussagen des Betriebspersonals vor Zeugen belegt).3. Die frischgeborenen Kälber
werden "nur" noch in den ersten 14 Tagen in Einzelboxen in sozialer Isolation
gehalten (früher länger, wie durch Fotos und Zeugen belegt).3. Im Schweinestall hat es
Einstreu (früher nicht, wie durch Fotos und Zeugen belegt).4. Alle Kastenstände im
Schweinestall waren offen, so dass sich die Mutterschweine frei bewegen konnten, auch ein
Muttertier mit erst zwei Tage alten Ferkeln, das bei offenem Kastenstand abferkeln konnte.
(Früher waren die Kastenstände bis 14 Tage nach der Geburt geschlossen, wie vom Kloster
zugestanden - eine gesetzwidrige Tierquälerei.)Nicht tiergerecht und nach Ansicht des VgT
eines Klosters unwürdig sind weiterhin folgende Missstände:A. Die frischgeborenen
Kälber werden nach der sofortigen Trennung von der Mutter zwei Wochen lang sozial
isoliert in Einzelboxen gehalten - nach Auffassung des VgT eine Tierquälerei.B. Der
elektrische Kuhtrainer ist weiterhin in Betrieb und stellt nach übereinstimmender
Auffassung praktisch sämtlicher - auch der konservativen - Tierschutzorganisationen wie
auch der Nutzierverhaltensforscher und Tierärzte eine Tierquälerei dar, welche starke
Verhaltensstörungen und Fruchtbarkeitsstörungen zur Folge hat.C. Bei der Gewährung von
Auslauf für das Rindvieh orientiert sich das Kloster am gesetzlichen Minimum (90 Tage pro
Jahr), nicht an den Bedürfnissen der Tiere nach täglichem Auslauf, besonders wenn sie im
Stall unter einem elektrischen Kuhtrainer stehen, welcher das Körperpflegeverhalten
weitgehend unterbindet.D. Die Kastenstände im Schweinestall sind immernoch in Gebrauch
und verhindern auch in geöffnetem Zustand ein artgerechtes Verhalten der Mutterschweine
(Platzmangel, nicht artgerechte Strukturierung der Abferkelbucht). Darum werden
überdurchschnittlich viele Ferkel erdrückt (am Augenschein erwähnter neuester Fall: 2
von 13 frischgeborenen Ferkel vom verhaltensgestörten Muttertier erdrückt). Für eine
tiergerechte Schweinehaltung müssten die Kastenstände demontiert und Kot- und
Liegebereich durch eine Trennwand getrennt werden (sogenannte
"Schmid-Bucht").Angesichts der vorgenommenen Verbesserungen hat der VgT in einer
Gesamtwürdigung der Situation heute entschieden, trotz den immer noch bedauernswerten
Umständen von weiteren Kampagnen gegen die Klöster Fahr und Einsiedeln abzusehen,
vorausgesetzt allerdings, die Verhältnisse bleiben mindestens so, wie beim gestrigen
Augenschein angetroffen (vom Kloster als heute normal bezeichnet). Die heutige Situation
im Kloster Fahr beurteilt der VgT als zu schlecht, um zufrieden zu sein, aber zu wenig
schlecht, um weitere Kampagnen zu rechtfertigen.Der VgT wird hingegen im Rahmen der
Berichterstattung über die noch hängigen diversen Gerichtsverfahren zwischen dem Kloster
Fahr und dem VgT jeweils auf seine Kritik an der klösterlichen Tierhaltung zurückkommen,
jedoch ansonsten keine öffentlichen Kampagnen mehr führen und sich anderen, dringenderen
Fällen zuwenden.
Zwei Entscheide der Menschenrechtskommission:
Schutz der Ehre untersteht nicht den Garantien der Europäischen Menschenrechts-Konvention
(EK) Nach Auffassung verschiedener Menschenrechts-Experten steht der
Schutz der Ehre unter der Garantie von Artikel 8 der Europäischen
Menschenrechts-Konvention (EMRK). Diese Auffassung wird zum Beispiel im Handbuch der EMRK
von Mark Villiger, Referatsleiter im Sekretariat der Europäischen
Menschenrechtskommission, vertreten, ferner auch von dem auf Menschenrechte
spezialisierten Rechtsanwalt Ludwig A Minelli. Eine klare Rechtsprechung fehlte aber
bisher. Wie sich nun in zwei neuen Entscheiden in Sachen VgT zeigte, hält die
Europäische Menschenrechtskommission jedoch Beschwerden wegen Vorenthaltung des
Ehrenschutzes als unzulässig. Die Kommission trat sachlich auf die Beschwerden nicht ein,
sondern lehnte diese schon im Vorprüfungsverfahren als unzulässig ab. Leider ist die
Begründung nur sehr rudimentär. Sie kann aber nur so verstanden werden, dass in der
Missachtung des Ehrenschutzes durch nationale Gerichte im vornherein keine
Menschenrechtsverletzung gesehen wird (und für andere willkürliche Rechtsanwendungen
sind die Menschenrechts-Organe nicht zuständig).Im einen Fall ging es um eine
Falschmeldung der Berner Stadtpolizei, welche in einer - unbestritten unwahren -
Pressemeldung den VgT für eine Aktion der Tierbefreiungsfront gegen italienischen Salami
in Migrosfilialen verantwortlich gemacht hatte. Der Pressesprecher der Stapo war im Besitz
eines Bekennerschreibens der Tierbefreiungsfront und handelte somit wider besseres Wissen.
Trotzdem wurde die Ehrverletzungsklage vom Bundesgericht mit der sonderbaren Begründung
abgewiesen: wenn eine ehrverletzende Falschmeldung durch Beamte in amtlicher Funktion
verbreitet werde, müsse der Beamte nicht den sonst verlangten Wahrheitsbeweis erbringen.
Auch das Persönlichkeitsrecht auf Richtigstellung gemäss Artikel 28 ZGB wurde abgelehnt,
mit der Begründung, die Falschmeldung schade dem VgT nicht, da dieser sowieso schon einen
schlechten Ruf habe. Diese richterliche Weisheit stützte sich allein auf (unwahre)
Pressemeldungen, nicht etwa auf rechtskräftige Urteile. Wer nach dieser neuen, speziell
gegen den VgT ausgeklügelten Rechtsprechung adurch unwahre Pressemeldungen lange genug
verleumdet wird, hat künftig kein Recht mehr auf Richtigstellung, da sein Ruf ohnehin
schon ruiniert ist.Diese Verweigerung des Persönlichkeitsschutzes stellt die gesamte
bisherige Rechtslehre und -praxis auf den Kopf. Der VgT hatte in seiner
Menschenrechtsbeschwerde geltend gemacht, dass diese Auslegung dem Wortlaut von Artikel 28
widerspreche und es demnach für diese Vorenthaltung des Ehren-schutzes an einer
gesetzlichen Grundlage fehle. Andererseits bestehe hiefür auch kein öffentliches
Interesse, da Falschmeldungen grundsätzlich nicht im öffentlichen Interesse liegen. Eine
Richtigstellung amtlicher Falschmeldungen sei wegen deren hoher Glaubwürdigkeit in der
Öffentlichkeit ganz besonders angebracht.Um sich nicht allzusehr auf diese willkürliche
Rechtsprechung festzulegen, die zu einem Bumerang werden könnte, wenn es eines Tages um
die Rechte eines Exponenten des herrschenden Filzes geht, hat das Bundesgericht behauptet,
die Beschwerdeschriften seien zu wenig ausführlich begründet, weshalb es nicht darauf
eintrete. Diesen Trick wendet das Bundesgericht immer wieder gegen den VgT an, auch wenn
die Beschwerden von erfahrenen Anwälten verfasst sind. Auf diese Weise kann das
Bundesgericht politische Willkürentscheide unterer Instanzen decken, ohne sich festlegen
zu müssen. Je nachdem welche Person es betrifft, kann so ganz unterschiedliches Recht
angewendet werden - unter krasser Missachtung des Grundrechts auf Gleichbehandlung. Die
Verluderung der Justiz ist in diesem Land ist beängstigend weit fortgeschritten, was
allerdings kaum jemand erfährt, der nicht regelmässig die VN liest, denn die angepassten
Medien veröffentlichen stets nur die Darstellungen des Bundesgerichtes, ohne kritisch
nachzufragen, was alles unterschlagen wurde. In den veröffentlichten Urteilen des
Bundesgerichtes wird alles unterschlagen, was dem Entscheid widerspricht. So wirken die
Bundesgerichtsentscheide meistens durchaus einleuchtend, haben aber - zumindest wenn es um
den VgT geht - mit der tatsächlichen Situation kaum mehr viel zu tun.Im zweiten Fall ging
es darum, dass der BLICK wiederholt die Behauptung veröffentlichte, der VgT habe aus
Anlass der Hochzeit von Prinz Alois von Liechtenstein in der Vaduzer Pfarrkirche einen
Stinkbombenanschlag geplant. Gerichtlich erwiesen ist indessen, dass lediglich das
Verstreuen von Flugblättern auf die Strasse vor der Kirche geplant war. Das
Bezirksgericht Zürich hielt in seinem Entscheid fest, ein Stinkbombenanschlag in der
Kirche sei "äquivalent" zum Verstreuen von Flugblättern vor der Kirche; in
beiden Fällen handle es sich um eine Störung einer Hochzeit. Dieser Entscheid wurde vom
Obergericht und vom Bundesgericht gedeckt und das Begehren um Richtigstellung abgelehnt.
Ferner wurde das Verfahren ohne Verschulden des VgT so lange verschleppt, bis das
Bundesgericht behaupten konnte, an einer Richtigstellung bestehe gar kein Interesse mehr.
Der so um seine Rechte geprellte VgT hatte sämtliche Kosten zu tragen.
Die neuen Tierschutz-Richtlinie
über "Gentechnisch veränderte Wirbeltiere" sind untauglich!
Tierschutzbeamter: "Gelten hier die
Vorschriften für Schweine oder Kühe?"
(EK) Im Januar hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVet)
Tierschutz-Richtlinien für die "Herstellung, Zucht, Haltung und Verwendung
gentechnisch veränderter Wirbeltiere zu Versuchszwecken" veröffentlicht. Einleitend
wird darin festgehalten: "Da bei der Herstellung gentechnisch veränderter Tiere das
Ergebnis nicht immer voraussehbar ist, können unerwartet Tiere entstehen, deren
Wohlbefinden stark beeinträchtigt ist." Die 9 Seiten, die dann folgen, sind nicht
geeignet, dieses drohende Leiden gentechnisch erzeugter Monster unter Kontrolle zu halten,
aus folgenden Gründen:Von den gewerbsmässigen Tierquälern werden immer wieder objektive
Beweise für das Leiden der Tiere verlangt. Grundsätzlich ist Leiden weder bei Menschen
noch bei Tieren direkt und exakt-wissenschaftlich beweisbar, da es sich dabei um ein
seelisches Phänomen handelt. Trotzdem hat es die Nutztierverhaltenswissenschaft
(Ethologie) in den letzten ca 15 Jahren geschafft, wenigstens objektive Indizien für das
Leiden von Tieren zu entwickeln. Dabei wird entscheidend auf das angeborene
Normalverhalten der Tiere abgestellt. Dieses Normalverhalten von Haustieren wird in
naturnaher Umgebung, wo die Tiere eine grosse Auswahl an Verhaltensmöglichkeiten haben,
erforscht. Als tiergerecht gilt heute ein Haltungssystem, wenn sich gesunde Tiere darin
normal verhalten können, keine Verhaltensabnormitäten auftreten und keine wesentlichen
Verhaltensweisen ganz fehlen.Bei natürlichen Tieren hat sich im Laufe der Evolution ein
für die Tiere optimales Verhaltensmuster entwickelt. Konventionelle Qualzüchtungen
(Überzüchtungen) werden aufgrund der Anatomie und dem Verhalten der natürlichen
Vorfahren beurteilt. Bei gentechnologisch ermöglichten artfremden Kreuzungen ist das
nicht mehr möglich. Der in jahrzehntelanger Forschung aufgebaute wissenschaftliche
Tierschutz ist nutzlos. Die neuen Richtlinien des BVet ignorieren diese Tatsachen
vollständig. Man hat wieder einmal den zwingenden Eindruck, dass dieses Amt mit
wohlklingenden Vorschriften den Anschein eines wirksamen Tierschutzes zu erwecken habe -
"zufällig" vor der Abstimmung über die Genschutzinitiative. Das funktioniert
damit einmal mehr als Propaganda-Büro der Tier-Industrie.Die gleichen Vorbehalte geltent
auch gegenüber dem Gegenvorschlag des Bundesrates zur Genschutzinitiative, der wegen
seiner Untauglichkeit keine wirkliche Alternative darstellt.
Tierschutzbeamter: «Gelten hier die Vorschriften für Schweine oder
Kühe?»
JA zur Genschutz-Initiative!
Tierversuchs-Lobby gegen Alternativ-Medizin:
Äskulap-Klinik auf der Abschussliste
Nachdem vor wenigen Jahren die erfolgreiche und beliebte
Bircher-Benner-Klinik in Zürich geschlossen werden musste, weil das staatlich geregelte
Krankenkassenwesen die Alternativ-Medizin systematisch benachteiligt, droht nun auch der
von alternativ orientierten Ärzten geleiteten Äskulap-Klinik - Zentrum für biologische
Ganzeitsmedizin in Brunnen SZ ein ähnliches Schicksal: Das Schwyzer
Krankenkassen-Konkordat will in einem hängigen Verwaltungsgerichtsverfahren vor
Bundesgericht erreichen, dass diese Klinik von der Spitalliste gestrichen wird. Damit
könnten die Krankenkassen Beiträge an Behandlungen in dieser Klinik verweigern. Die
staatlich zwangsversicherten Patienten müssten die Spitalkosten dann selbst übernehmen -
und zusätzlich auch noch - staatlich erzwungen - die für sie nutzlosen
Krankenkassenprämien. Dass unter diesen Umständen ein Spital nicht zu halten ist, ist
klar - auch der Tierversuchs-Lobby, die im Konkurrenzkampf gegen die Naturheil- und
Alternativ-Medizin ihre Marionetten nicht nur in den Schwyzer Krankenkassen, sondern an
allen Schaltstellen des kranken Gesundheitswesen einsetzen kann: im Parlament, in
Kommissionen, in den Gesundheitsämtern, ja sogar im Bundesrat - der Bruder der für das
Gesundheitswesen zuständigen Bundesrätin Dreifuss ist bekanntlich Tier-Experimentator
(VN96-3 Seite 21, VN96-6 Seite 23, VN97-5 Seite 2) und regelmässig vergibt sie den
Benoist-Preis an Tierversuchs-Experimentatoren (VN97-6 Seite 2). Dreifuss unterstützt
auch die finanzielle Förderung sehr qualvoller Tierversuche des höchsten
Belastungsgrades durch den Nationalfonds (VN96-1 Seite 13).Kürzlich wurde in Deutschland
der bekannte Arzt Dr Hamer, welcher mit seiner "Neuen Medizin" erfolgreich, aber
ohne Tierversuchs-Chemie Krebs behandelt, in Gefängnis geworfen (VN98-1 Seite 20), wo er
zur Zeit immer noch ist. Und in der Schweiz will das Bundesamt für Gesundheitswesen bzw
Bundesrätin Dreifuss homöopathische Medikamente - welche infolge ihrer hohen Verdünnung
(Potenzierung) angeblich wirkungslos sein soll - wegen ihrer "Gefährlichkeit"
der ärztlichen Rezeptpflicht unterstellen (VN97-4 Seite 10) - ein faktisches Verbot, denn
damit dürften diese Mittel von Naturärzten und Homöopathen nicht mehr eingesetzt
werden, nur noch von Tierversuchs-Ärzten, welche sie in der Regel sowieso nicht
verwenden. Dieses Beispiel zeigt besonders deutlich, wie raffiniert unser staatliches
Gesundheitswesen auf ein Monopol der Tierversuchs-Pharma ausgerichtet ist.
Zum Nachdenken:
Schweizer Helden
Auszugsweise aus einem Artikel von Max Spring im Nebelspalter 17/1997
Oft wird den Schweizern vorgeworfen, sie seien mutlos und risikoscheu.
Das stimmt auch. Doch es gibt Ausnahmen, die dann jeweils Jahrhundertereignisse sind. Denn
in diesem Land ist es nicht leicht, ein Held zu sein. Sobald jemand den Kopf zu weit aus
der Schweizer Durchschnittsbrühe herausstreckt, findet man schnell Mittel und Wege, ihn
wieder auf das eidgenössische Mittelmass zurechtzustutzen. So ist es manch einem schnell
vergangen, sein geistiges Potential uneigennützig unters Volk zu bringen, und er
emigrierte ins Ausland oder in die Einöde. Deshalb sind Schweizer Heldengeschichten immer
auch von einem Hauch der Tragik umgeben.Auch der berühmteste Schweizer Held ist keine
Ausnahme. Wilhelm Tell, mit Intelligenz nicht gerade gesegnet (er konnte weder lesen noch
schreiben), besass eine unbändige Liebe zur Freiheit, die es ihm verunmöglichte, den
berühmten Gesslerhut in Ehrfurcht und Demut zu grüssen. Das stiess dem damaligen
Landvogt Gessler sauer auf und er beschloss eine besonders publikumswirksame Strafe. Da
Tell als leidlich guter Armbrustschütze galt (Trefferquote im Suff: ungefähr 75%),
sollte er einem seiner Kinder enen Apfel vom Kopf schiessen, was einen gewissen
Nervenkitzel versprach. Tell erledigte diese Aufgabe, wie wir alle wissen, mit Bravour.
Dieser Erfolg steigerte sein Selbstbewusstsein, und kurze Zeit später wurde Gessler von
einem Armbrustpfeil durchbohrt in einer hohlen Gasse gefunden. Die Eidgenossen empfanden
das damals jedoch keineswegs als heldenhaft, sondern sahen Tell als einen Störefried und
Nestbeschmutzer. Sein Verhalten fügte dem Ruf der Schweiz nämlich enormen Schaden zu, da
deren Bewohner fortan als unzivilisiert und ungehobelt galten.
Der vegetarische Menü-Tip:
Tofu-Küchlein
von Inge Kupferschmid, Hägendorf
Für 2 Personen:
250 g Tofu mit der Gabel zerdrücken.
40 g Karotten fein raffeln,
40 g Zwiebeln fein schneiden,
2 Zehen Knoblauch mit Knoblauchpresse zerdrücken.
Alles Gemüse zusammen mit 2-3 Esslöffel Paniermehl zum Tofu geben und gut mischen.
1 Esslöffel Sojasauce und die Gewürze Liebstöckl, Muskatnuss und Pfeffer dazugeben und
Küchlein formen und in Paniermehl wenden.
Sonnenblumenöl in der Bratpfanne erhitzen und die Küchlein auf beiden Seiten braun
braten.
Dazu zB Tomatensalat und gekochte Schalen-Kartoffeln («Gschwellti») servieren.
Ich habe bisher 4 ehrenvolle
Auszeichnungen für meine Tierschutz-Arbeit erhalten:
1. Erlenmeyer-Tierschutzpreis: 10 000 Franken
2. Calida-Preis: 10 000 Franken
3. Elisabeth-Renschler-Tierschutzpreis: 10 000 Franken
4. Schächt-Prozess-Urteil: 45 Tage Gefängnis
Erwin Kessler, Präsident VgT
Drastischer Fleischkonsumrückgang in
Österreich
Seit Jahren nimmt der Fleischkonsum in der Schweiz jedes Jahr markant
ab, etwas schwächer auch der Konsum von Milchprodukten. Dieser Trend ist aber nicht
spezifisch schweizerisch: In Österreich - wo der von mir vor fünf Jahren gegründete VgT
Österreich ebenfalls engagiert und erfolgreich arbeitet und mit 10 000 Mitgliedern
bereits eine der grössten und einflussreichsten Tier- und Konsumentenschutzorganisationen
geworden ist - geht der Konsum tierischer Lebensmittel ebenfalls einschneidend zurück.
Laut einer in der österreichischen "Zeitung des Lebensmittelhandels" 1/98
veröffentlichten Statistik ging der Fleischkonsum im vergangenen Jahr 1997 um insgesamt
5.8 % zurück, der Konsum von Schweinefleisch sogar um 8.5 % und von Rindfleisch um 10%.
Auch die Umsätze der Milchprodukte lagen um 1.3% niedriger als noch vor einem Jahr, bei
Käse war der Rückgang sogar 4.4%. Dafür stieg der Gemüsekonsum im gleichen Zeitraum um
7 %.
... und in der Schweiz
In der Schweiz betrug der Rückgang des Fleischkonsums der Haushalte
letztes Jahr 4 %.
Vegetarische Ernährung von Hunden und Katzen
Die VgT-Nachrichten Nr 1995-5 «Vegetarische Hunde hündelen weniger»
und Nr 1996-1 «Vegetarische Katzen» sind noch lieferbar gegen Voreinzahlung von Fr 5.-
pro Heft auf PC 8-4434-5.
Aus der Medical Tribune:
Gefährliches Fleisch
Schon 140 g täglich fördern KrebsStarker Fleischverzehr erhöht nach
Erkenntnissen britischer Wissenschafter das Krebsrisiko. Dies ergibt sich aus
Empfehlungen, die das medizinische Ernährungskomitee gab, das die Regierung in London
berät. Die Verbraucher sollten statt dessen mehr Obst, Gemüse und Getreideprodukte zu
sich nehmen.
Diese Aufnahme wurde uns von VgT-Mitglied Gottfried Limacker, Zug,
zugestellt. Nachdem ich es genau studiert und festgestellt habe, dass es sich hier um
einen gepflegten, tierliebenden Strassenmusikanten mit gut behandeltem Hund handelt, nicht
um einen verwahrlosten Junky mit verwahrlostem Tier, habe ich beschlossen, das Bild zu
veröffentlichen. Erwin Kessler, Redaktion VN
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