2. Februar 2000

Tierqu�lerei als Freizeitvergn�gen:
Fischer wollen keinen "K�derfischvogt"

Am 20. November 1996 hat der VgT dem Grossen Rat des Kantons Thurgau in einer Petition beantragt, das Sportfischen mit lebenden K�derfischen zu verbieten. Bei dieser Methode werden kleine Fische lebend auf den Angelhaken aufgespiesst. Derart qualvoll am Haken h�ngend werden sie ins Wasser gehalten, bis vielleicht einmal ein Raubfisch anbeisst. Beisst keiner an, muss der qualvoll angehakte K�derfisch das mehrmalige Einziehen und wiederholte Auswerfen erdulden. Der K�derfisch erleidet dabei neben den k�rperlichen Schmerzen Todesangst, da er am Fliehen gehindert ist, insbesondere dann, wenn sich ein Raubfisch n�hert. Durch das mehrmalige Einziehen und Auswerfen wird der Fisch einem enormen Stress ausgesetzt, bis er schliesslich an seinen Verletzungen oder an Ersch�pfung stirbt. Und dies alles nur als Freizeitvergn�gen. (Berufsfischer verwenden keine lebende K�derfische, da sie nur mit Netzen fischen.)

Am 10. September 1997 lehnte der Grosse Rat die Petition ab mit der Begr�ndung, man wolle die Gesetzgebung des Bundes abwarten. Nun hat der Bund eine �nderung der Fischereiverordnung in die Vernehmlassung geschickt mit der Frage: "Teilen Sie die Auffassung, dass die vorgeschlagene restriktive Verwendung von lebenden K�derfischen einem zeitgem�ssen Tierschutz entspricht?"

Die vom Bundesamt f�r Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) vorgeschlagene Regelung der Verwendung lebender K�derfische verbietet diese Grausamkeit nicht, sondern verlangt lediglich, dass lebende K�derfische nur in Gew�ssern eingesetzt werden d�rfen, "wo der Fang bestimmter Fische sonst nicht m�glich ist". Ferner sollen K�derfische nur noch am Maul angehakt werden d�rfen, nicht mehr am Bauch.

Diese milden Einschr�nkungen gehen dem Schweizerischen Fischer-Verband SFV bereits zu weit: "Harsche Kritik am BUWAL" heisst es in der j�ngsten Ausgabe der Sportfischer-Zeitung "PetriHeil", die Fischer wollten keinen "K�derfischvogt" und "das Vorprellen des BUWAL Wasser auf die M�hlen extremistischer Tiersch�tzer" leiste. Die r�cksichtslose Einstellung der organisierten Sportfischer k�nnte klarer nicht ausgedr�ckt werden. Wenn es darum geht, grobe Tierqu�lerei als Freizeitvergn�gen anzuprangern, kann ein seelisch gesunder Mensch wohl nicht "extremistisch" genug sein! Und f�r einmal sind sich VgT und die konservativen Tierschutzvereine einig, dass diese Tierqu�lerei verboten, nicht nur eingeschr�nkt, geh�rt.

Die Sportfischer-Zeitung "PetriHeil", die nun so lautstark f�r Freiheit zur vergn�glichen Tierqu�lerei auf die Barrikaden geht, hat die Verwendung lebender K�derfische immer wieder propagiert und dazu detaillierte Anleitungen gegeben. Zur Illustration der Petition sind in den "VgT-Nachrichten" vom September 1997 (www.vgt.ch/vn/9705/index.htm) sind Bilder aus "PetriHeil" wiedergegeben worden, auf denen das Aufspiessen lebender K�der auf Stahlhaken vorgef�hrt wird. Da Laien kaum glauben k�nnen, dass in einem zivilisierten Land ungestraft und ganz selbstverst�ndlich mit Farbbildern illustrierte Anleitungen zu schwerster Tierqu�lerei ver�ffentlicht werden. "PetriHeil" hat mich hierauf als Herausgeber der VgT-Nachrichten eingeklagt und 10 000 Fr f�r angeblich entgangene Bildlizenzen verlangt, obwohl eine Lizenz gar nie erteilt worden w�re, denn "PetriHeil" verlangte auch noch eine Genugtuung wegen Rufsch�digung, weil die Bilder "sinnentstellend" wiedergegeben worden seien. (An den Bilder wurde jedoch rein gar nichts ge�ndert.)

Das Tierschutzgesetz, das auch f�r Fische gilt, schreibt in Artikel 2 vor:
"Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Sch�den zuf�gen oder es in Angst versetzen."

Dieser Tatbestand trifft offensichtlich genau auf eine Tierqu�lerei im Rahmen eines blossen Freizeitvergn�ggens zu. Ich habe deshalb gegen die Schadenersatzklage von "PetriHeil" eingewendet, dass Bildern mit gesetzwidrigem und unsittlichem Inhalt nach geltendem Recht kein Rechtsschutz gew�hrt werden dar. In seiner �blichen Willk�r gegen den VgT ist das Thurgauer Obergericht im k�rzlich zugestellten Urteil nicht darauf eingegangen. Am 31. Januar 2000 habe ich den Fall an das Bundesgericht weitergezogen (Wortlaut der Beschwerde unter www.vgt.ch/justizwillkuer/petriheil.htm) und werde die Presse- und Meinungs�usserungsfreiheit n�tigenfalls wieder einmal bis vor dem Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte verteidigen, wo bereits 15 andere Menschenrechtsbeschwerden des VgT gegen die Schweiz h�ngig sind.


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