6. Februar 2004

Schächtprozess Nr 2:

Tendenziöser, verlogener Hetzartikel in der WoZ

Gestern veröffentlichte die WoZ einen Bericht zum Urteil des Bezirksgerichtes Bülach im Schächtprozess Nr 2 gegen Erwin Kessler. Verfasser ist der berüchtigte Antirassismus-Hetzer Hans Stutz, gegen den zur Zeit eine Strafuntersuchung wegen falscher Zeugenaussage hängig ist. Stutz kommt hauptsächlich in der jüdischen Wochenzeitung Tachles und in der linksextremen WoZ zum Wort. Offenbar lebt er beruflich und finanziell von seinen antirassismus-neurotischen Hetzartikeln, während er "Erwin Kessler als Lohnabhängigen des VgT" bezeichnet, womit er seinen Willen zu unsachlichen Angriffen deutlich macht. Sein gestriger Bericht in der WoZ enthält Unwahrheiten und tendenziöse Wendungen, die an verleumderische Verdrehungen grenzen. Unwahr ist, dass das erste Urteil des Bezirksgerichtes vom 5. Dezember 2001 wegen Verletzung des Öffentlichkeitsgebotes aufgehoben worden sei. Wahr ist, dass das Obergericht dieses Urteil aufgehoben hat, weil es an derart schweren Verfahrensfehlern litt - insbesondere keine Verteidigung des Angeklagten und Nicht-zur-Kenntnis-nehmen seiner Verteidigungsschrift - , dass nicht mehr von einem ordnungsgemässen Verfahren gesprochen werden konnte. Das Strafmass in diesem ersten Urteil betrug 9 Monate Gefängnis unbedingt. Am 3. September 2003 erliess das Bezirksgericht auf Anweisung des Obegerichtes ein neues Urteil. Diesmal wurde Erwin Kessler vom schweren Vorwurf, er habe rechtswidrig holocaustleugnerische Texte verbreitet, freigesprochen. Doch Stutz weckte boshaft-verlogenden den gegenteiligen Eindruck und schrieb in der WoZ folgendes:

"Erwin Kessler, Präsident und Lohnabhängiger des Vereins gegen Tierfabriken (VgT)" sei wegen "Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm" angeklagt gewesen, "begangen durch die Verbreitung eines von Holocaustleugnern verbreiteten "Protokolls" der Gerichtsverhandlung gegen Jürgen Graf vor dem Bezirksgericht Baden im Juli 1998."

Während Erwin Kessler in Wirklichkeit das amtliche Gerichtsprotokoll wortgetreu veröffentlicht hat, unterstellt Stutz, dabei habe es sich um einen von Holocaustleugnern verbreiteten, als "Protokoll" getarnten Text gehandelt. Dies impliziert den unwahren Vorwurf, Erwin Kessler habe Propagandaschriften von Holocaustleugnern verbreitet, um diese zu unterstützen. Da Stutz beim Abfassen des Zeitungsartikels in der WoZ das schriftliche Urteil des Bezirksgerichtes Bülach vorgelegen ist, hat er diese unwahren, ehrverletzenden Behauptungen offensichtlich wider besseres Wissen verbreitet (siehe dazu das Gutachten Riklin).

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Die Verteidiger von Erwin Kessler werden dem Obergericht erneut eine Rückweisung an das Bezirksgericht Bülach beantragen, da die Verteidiger vom Gerichtspräsidenten hereingelegt und überrumpelt wurden, so dass wiederum keine materielle Verteidigung möglich war, obwohl laut Obergericht eine amtliche Pflichtverteidigung notwendig ist.

Berichte über die Schächtprozesse Nr 1 und 2:  www.vgt.ch/justizwillkuer/schaecht-prozess.htm


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