14.  Juli 2000

Diskriminierende Anwendung des Rassendiskriminierungsverbotes (Anitrassismus-Gesetz)

An das Schweizerische Bundesgericht
1000 Lausanne

Sch�chtprozess gegen mich / Noveneingabe zu Abschnitt 11 meiner staatsrechtlichen Beschwerde (Diskriminierende Verletzung der Meinungs�usserungsfreiheit im Sinne von EMRK Artikel 14 iVm Artikel 10)

Sehr geehrter Herr Pr�sident,
sehr geehrte Bundesrichter,

in obigem Verfahren hat die Bezirksanwaltschaft B�lach am 19. Juni 2000 (eingegangen am 4. Juli 2000) die Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung gegen rassistische Ver�ffentlichungen verf�gt (Beilage 1), die von mir am 7. M�rz 2000 angezeigt worden waren. Dies ist ein weiterer Beweis f�r die in meiner staatsrechtlichen Beschwerde in Abschnitt 11 geltend gemachte diskriminierende Anwendung der Rassismusstrafnorm.

Meine Anzeige (Beilage 2) richtete sich gegen die folgenden Ver�ffentlichungen, die aufgrund der im Sch�chtprozess gegen mich praktizierte weitestgehende Ausdehnung des Begriffes Rassendiskriminierung ebenfalls als strafbar zu gelten h�tten:

1. R�toromanisches W�rterbuch

Im r�toromanischen W�rterbuch VOCABULARI ROMONTSCH von Ramun Vieli und Alexi Decurtins, 1980 in zweiter Auflager erschienen im Verlag Ligia Romontscha, Chur, werden dem Wort "Jude" zwei Bedeutungen zugeschrieben: Israelit und "Wucherer". F�r beides wird das r�toromanische Wort "gediu" angegeben. Nach der gegen mich angewendete Rechtsprechung (siehe staatsrechtliche Beschwerde Abschnitte 7 und 8) stellt dies eine rassendiskriminierende "Gleichsetzung" der Juden mit Wucherern dar. Damit werden Juden - folgt man der Logik meiner Verurteilung - als Menschen dargestellt, die verfolgt werden m�ssen.

2. Sonntags Zeitung vom 5.3.00: "Sie missbrauchen die Opfer"

Im diesem Artikel in der Sonntagszeitung wird gewissen j�dischen Kreisen "Gaunerei" vorgeworfen; sie w�rden den Holocaust dazu missbrauchen, um Geld zu machen. Dabei ist zu Beachten, dass die kantonalen Gerichte im Sch�chtprozess gegen mich ausdr�cklich festgehalten haben, auch Kritik, die nicht gegen die Juden insgesamt, sondern nur gegen gewisse Juden, erf�lle die Rassismus-Strafnorm, da ALLE Juden gesch�tzt seien. Nach der Logik des Sch�chtprozesses - welche wegen dem Gleichheitsgebot - allgemein g�ltig sein muss, werden in diesem Zeitungsartikel Juden als Gauner bezeichnet und damit als Menschen dargestellt, die verfolgt werden m�ssen.

3. Antisemitismus in Werken von Goethe

Gem�ss analoger Rechtsprecheung im Sch�chtprozess m�ssen die Werke Goethes, denen die folgenden Zitate entnommen sind, unverz�glich beschlagnahmt und gegen die Buchh�ndler und Bibliothekare Strafverfahren eingeleitet werden:

"Du kennst das Volk, das man die Juden nennt.... sie haben einen Glauben, der sie berechtigt, die Fremden zu berauben... Der Jude liebt das Geld und f�rchtet die Gefahr. Er weiss mit leichter M�h' und ohne viel zu wagen, durch Handel und durch Zins Geld aus dem Land zu tragen... Auch finden sie durch Geld den Schl�ssel aller Herzen, und kein Geheimnis ist vor ihnen wohl verwahrt... Sie wissen jedermann durch Borg und Tausch zu fassen; der kommt nicht los, der sich nur einmal eingelassen..." (Goethe, Das Jahrmarktsfest zu Plundersweilen).

"Das israelitische Volk hat niemals viel getaugt...; es besitzt wenig Tugenden und die meisten Fehler anderer V�lker" (Johann Wolfgang Goethe - Wilhelm Meisters Wanderjahre)

4. "Antisemitismus" in Werken von Pestalozzi

"Es war ein gesegnetes Dorf, aber Juden ... nisteten sich ein, wurden reich und das Dorf arm. Jetzt stehen die Kinder seiner ehemals gesegneten H�user t�glich als Bettler vor den harten T�ren der Juden, und die armen Leute m�ssen in allweg tun, was die Judengasse will... Wo Juden und Judengenossen sich einnisten, da ist ausser der Judengasse kein Gemeingeist mehr denkbar..." (Pestalozzis s�mtl Werke, Ausgabe Seyffarth 1901).

"Selber die ung�ttliche Kunst und das alle reinen Fundamente der Wahrheit, Weisheit und Fr�mmigkeit misskennende Spielwerk des Talmuds ist mitten in seinem Unsinn ein �usserst merkw�rdiges Denkmal der hohen gesetzgeberischen Kunst, durch welche das j�dische Volk zu einer, wenn auch noch so einseitigen und irregelenkten Ausbildung seiner Geisteskr�fte hingef�hrt worden ist, beim sittlichen und religi�sen Verderben dieses Volkes, dem letzten Bettlerjuden in den Erwerbsmitteln von Eigentum ein �bergewicht gibt, zu welchem der arme und eigentumslose Mann, der nicht Jude ist, in keinem Reiche der Welt noch gelangt ist." (Pestalozzis s�mtl Werke, Ausgabe Seyffarth 1902).

Die Bezirksanwaltschaft begr�ndet die Nichtanhandnahmeverf�gung damit, durch diese �usserungen w�rde "weder die Menschenw�rde gewisser Menschen oder Gruppen noch der �ffentliche Friede " verletzt oder beeintr�chtigt - eine Feststellung, die genauso auf die �usserungen zum Sch�chten zutrifft, f�r die ich zu Gef�ngnis verurteilt worden bin. Es liegt eine offensichtlich menschenrechtswidrig-diskriminierende Einschr�nkung der Meinungs�usserungsfreiheit vor.

Mit freundlichen Gr�ssen
Erwin Kessler, Pr�sident VgT

Anmerkung:
Weitere F�lle diskriminierender Anwendung des Diskriminierungsverbotes unter www.vgt.ch/justizwillkuer/schaechtpr-bger2.htm (Abschnitt 11).


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