Schächtprozess 1: Urteil des
Obergerichtes
Am 10. März 1998 wies das Obergericht des Kantons Zürich
(Oberrichter Brunner und Helm, Ersatzrichter Zürcher) die
Berufung von Erwin Kessler (Plädoyer vor Obergericht)
ab
und verurteilte Erwin Kessler wegen angeblichem Antisemitismus im Zusammenhang mit
seiner Kritik am Schächten zu einer (gegenüber dem Bezirksgericht reduzierten)
unbedingten Gefängnisstrafe von 45 Tagen.
Von den 58 in der Anklageschrift
als rassendiskriminierend im Sinne des Rassismus-Strafartikels (StGB 261bis)
angeführten Textpassagen, beurteilte das Obergericht die folgenden 5 als
teilweise strafbar:
"Deren (der Juden) Solidarität untereinander im Wahn, das von Gott
auserwählte Volk zu sein, kennt offenbar keine moralischen Grenzen und macht
auch nicht vor primitivster Tierquälerei Halt. Sogar vegetarische Juden sind nicht ansprechbar und werden zu religiös
hypnotisierten Marionetten, sobald etwas gegen das Schächten gesagt wird."
"Es ist natürlich leichter, gegen angebliche
rassistische Verfolgung zu lamentieren, wenn das Thema Schächten aufgegriffen wird, als
mit Argumenten zu reagieren. Ich werfe den schächtenden Juden vor,
aus dem Unrecht, das ihnen im Nazi-Holocaust geschehen ist, das Recht abzuleiten, jetzt
unkritisiert selbst abscheuliche, ähnlich wie bei den Nazis systematisch von Führern
organisierte, von Akademikern (Ärzte, Juristen, Journalisten) mitgetragene und
industriell durchgeführte Massenverbrechen zu begehen. Ein
Massenverbrechen bleibt ein Verbrechen, auch wenn es mit Ideologien
gerechtfertigt wird. Die Nazis hatten ihre Ideologie, den Arierwahn.
Orthodoxe Juden und Moslems* haben eine
andere, ebenfalls bestialische Ideologie. Rechtfertigt diese den
Schächtholocaust? (...) "Wenn Juden massenhaft Tiere durch Schächten
umbringen, dann sind sie nicht besser als ihre früheren Naz-Henker, dann
zeigen sie den gleichen Überlegenheitswahr gegenüber anderen Lebewesen und
fühlen sich in gleich verwerflicher Weise berechtigt, diese brutal
umzubringen."
"Oder kann man sich vorstellen, wie in bürokratisch organisierter
Schichtarbeit Hunderttausenden bei vollem Bewusstsein die Kehle
durchgeschnitten wird. Der durchschnittene Kehlkopf und da in die Luftröhre
einströmende Blut ermöglichen kein Schreien - lauslose Qualen, entsetzliche
Todesansgst. Doch halt - dieses Massaker geht nicht auf das Konto von
Nazi-Scherben, sondern von Juden und Moslems*,
und die Opfer sind Kälber, Rinder und Schafe, die ebenso leidensfähig sind
wie wir Menschen.
"Sehr geehrte Frau Bundesräting Dreifuss,... im übrigen nehmen wir mit Befremden zur Kenntnis, dass Sie schlimme
Tierquälerei, die im Namen Ihres jüdischen Glaubens begangen werden, gutheissen und dies
als eine Frage der Glaubensfreiheit bezeichnen. Wären Sie wohl auch so tolerant, wenn
sich eines Tages Menschenfresser bei uns niederlassen, deren Glaube vorschreibt, jede
Woche das Herz einer Jüdin zu fressen? Würden Sie dann dazu auch - mit Ihren eigenen
Worten formuliert - sagen: 'Das ist für mich eine Frage der Glaubens- und
Gesinnungsfreiheit. Wer sich davon distanziert, masst sich Kritik an religiösen Werten
an, die gewissen Menschen wichtig sind.'?"
"Nun haben es jüdische Kreise mit
sozialdemokratischer Unterstützung innert weniger Tagen geschafft, dass dieses
Schächtverbot gestrichen wird: Gemäss einer von der SDA verbreiteten Meldung hat das
Bundesamt für Veterinärwesen nach Intervention jüdischer Kreise sofort erklärt, es
werde dafür sorgen, dass das Schächten von Geflügel weiterhin uneingeschränkt möglich
bleibe, ... die Juden werden damit bald erneut Grund haben zum Wehklagen, man werfe ihnen
vor, sie seien selber schuld für anitsemitische Tendenzen. Wer sich
derart für primitivste Tierquälerei einsetzt, der verdient nach meiner Überzeugung
tatsächlich nichts anderes als tiefe Verachtung. Ob diese Verachtung dann als
Antisemitismus verschrien wird, interessiert mich mittlerweile nicht mehr. Wenn der
Begriff ,,Antisemitismus" heute nur noch bedeutet, ein grausames, pervers-religiöses
jüdisches Ritual abzulehnen, dann ist Antisemitismus nichts Negatives mehr, sondern eine
gesunde Haltung der überwiegenden Mehrheit der nichtjüdischen Bevölkerung."
*
Anmerkung: Obwohl wiederholt neben Juden auch Moslems
miterwähnt sind, erfolgte die Veurteilung nur bezüglich der angeblichen
Herabsetzung der Juden, nicht auch der Moslems, was das Obergericht auf Seite 30
des Urteils mit Befremden feststellte, aber nicht mehr ändern konnte. Diese
Fehlleistung der Staatsanwaltschaft und des Bezirksgerichts ist typisch für die
damalige Zeit, wo der Vorwurf "Antisemtismus!" Regierungen und Banken in
Schreckstarre versetzten, jeder politischen Erpressung mit diesem Schlagwort
sofort nachgebend.
Das Obergericht übernahm weitgehend die Urteilsbegründung des
Bezirksgerichtes. Erwin Kessler befasst sich damit in seiner Nichtigkeitsbeschwerde
an das Bundesgericht und in seiner Staatsrechtlichen
Beschwerde an das Bundesgericht.
Das Obergericht hält in seinem Urteil fest, mit seiner Kritik am
jüdischen Schächten habe Erwin Kessler die Juden insgesamt in einer strafbaren
Weise diskriminiert. Kurz vorher hat das Obergericht in gleicher Zusammensetzung im
gleichen Verfahren in einem Beschluss vom 16. Februar 1998 genau das
Gegenteil behauptet und entschieden, die Israelitische Cultusgemeinde, Vertreten durch
Rechtsanwalt Sigmund Feigel, werde nicht als Geschädigte zum Schächtprozess zugelassen.
Begründung:
"Die Anklagesachverhalte kreisen sämtliche um das vom
Angeklagten kritisierte Schächten, das nur von einem Teil der Juden praktiziert bzw als
Gebot eingehalten wird... Damit kann nun aber nicht von einer Gruppe von gleichartig
direkt und unmittelbar Betroffenen ausgegangen werden, die überdies und insbesondere von
der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich repräsentativ vertreten werden könnten."
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