Schächt-Prozess:

Verteidigung gegen Rassismus-Anklage

Plädoyer im Berufungsverfahren vor dem Zürcher Obergericht am 10. März 1998

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Bevor ich mich in den Einzelheiten der 14seitigen Anklageschrift und dem 100seitigen erstinstanzlichen Urteil verliere, fasse ich kurz zusammen, um was es in diesem Verfahren geht.

Zusammenfassung

Der neue Rassismus-Artikel des Strafgesetz-Buches stellt unter Strafe, wer jemandem wegen seiner Zugehörigkeit zu einer religiösen oder ethnischen Gemeinschaft die Menschenwürde abspricht. Ich habe nie jemanden wegen seiner Zugehörigkeit zu einem Volk oder einer Religion die Menschenwürde abgesprochen.

Hingegen spreche ich den Schächt-Juden die Menschenwürde ab, so wie ich allen Tierquälern die Menschenwürde abspreche. Die Schächt-Juden, dh diejenigen Juden die das Schächten unterstützen, stellen jedoch keine ethnische oder religiöse Gruppe mit erkennbarer Gruppenidentität dar, sondern sind eine unbestimmte Minderheit unter den Juden. Es fehlt deshalb an der gesetzlichen Voraussetzung, um den Rassismus-Artikel überhaupt auf die inkriminierten Äusserungen anwenden zu können. Allein schon deshalb muss die Verurteilung aufgehoben werden. Es war eine politische, keine rechtstaatliche Verurteilung. Der sozialdemokratische Einzelrichter musste mich aus parteipolitischen Gründen verurteilen, um seinen Richterposten nicht zu gefährden.

Würde diese gegen mich gerichtete Rechtsprechung allgemein angewendet, wäre es künftig bei Strafe verboten, die allerschlimmsten Unmenschen als Unmenschen zu bezeichnen, denn ein Unmensch hat - das Wort sagt es - keine Menschenwürde. So wären auch Hitler und die Naziverbrecher per Strafgesetz keine Unmenschen mehr.

Unerfindlich bleibt nach dieser Logik, warum die Vorinstanz trotzdem behauptet, mit meinem Vergleich der Schächtjuden mit Nazischergen würde den Schächtjuden die Menschenwürde abgesprochen. Da es nach der vorinstanzlichen Interpretation der Rassismus-Strafnorm keine Unmenschen gibt, kann ein solcher Vergleich ja auch niemanden zum Unmenschen stempeln. Logische Widersprüche sind ein charakterischtisches Merkmal von politischen Willkür-Urteilen.

Auf jeden Fall ist der Vorwurf, die inkriminierten Äusserungen erfüllten den Tatbestand der Rassendiskriminierung, aus dem Gesetzestext nicht erkennbar. Eine solche Überdehnung einer Strafnorm verletzt das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot und ist deshalb verfassungs- und menschenrechtswidrig. Dass je nach politischem Geschmack ganz Verschiedenes unter dem Tatbestand der Rassendiskriminierung verstanden werden kann, zeigt auch die ganz unterschiedliche Beurteilung des vorliegenden Falles durch Bezirksanwaltschaft und Bezirksgericht: Die Bezirksanwaltschaft hat mich wegen 43 Textstellen aus meinen Veröffentlichungen angeklagt, nur 7 davon beurteilt das Bezirksgericht als tatbestandsmässig.

Ich habe schon in meinem Plädoyer vor Bezirksgericht dargelegt, dass die Rassismus-Strafnorm von namhaften Juristen als zu unbestimmt beurteilt wird. Kürzlich nahm auch der bekannte Rechtsprofessor Franz Riklin dazu Stellung. In einem Bericht in der Thurgauer Volkszeitung vom 16. Februar 1998 wird Riklin zum Rassismus-Artikel wie folgt zitiert:

"Ein weiteres Problem ist die teilweise diffuse Beschreibung der Tatbestände. Den Gerichtsbehörden bleibt in der Interpretation ein beträchtlicher Ermessensspielraum, der erst ausgelotet werden muss. Die Anti-Rassismus-Strafnorm ist absichtlich so offen formuliert worden, damit sie auch in zwanzig Jahren noch angewendet werden kann. Weiter Bundesgerichtsentscheide würden klären, was bestraft wird."

Ein solches Gesetz und eine solche Gesetzesanwendung verletzen ganz klar das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot und damit die Europäische Menschenrechts-Konvention.

Ich werde jetzt ausführlich auf einen grundlegenden Aspekt dieser Verurteilung eingehen, nämlich auf den Zusammenhang zwischen

 

I. Schächten und Judentum

Welche Bedeutung hat die Schächttradition für das Judentum? Der vorinstanzliche Einzelrichter hat fälschlicherweise, ohne genaue Abklärung, auf blosses Vorurteil hin behauptet, das Schächten sei ein tragendes Merkmal des Judentums. In Tat und Wahrheit ist es nichts weiter als eine überholte Tradtition, die nur noch von einer Minderheit der Juden beachtet wird. Deshalb trifft mein Kritik an den Schächt-Juden nicht die Juden insgesamt, als religiöse oder ethnische Volksgruppe. Deshalb ist der Rassendiskriminierungs-Artikel gar nicht andwendbar und deshalb ist die Verurteilung rechtlich nicht haltbar. Und wenn ich ins Gefängnis muss wegen einer politisch-opportunistischen Willkürverurteilung, dann gehe ich halt. Das ist jedenfalls weniger schlimm, als zu einem ungeheuren, tagtäglich weitergehenden Verbrechen an Tieren zu schweigen.

Im Talmud, der grundlegenden jüdischen Religionsschrift, steht, das Blut enthalte die Seele der Tiere, deshalb dürfe das Blut geschlachteter Tiere nicht genossen werden. Juden, welche dieses Gebot ernst nehmen, dürften eigentlich gar kein Fleisch essen, denn es ist eine wissenschaftlich gesicherte, unbestreitbare Tatsache, dass ein vollständiges Ausbluten des Tieres beim Schlachten unmöglich ist, und zwar unabhängig davon, wie geschlachtet wird. In einem modernen europäischen Schlachthaus wird darauf geachtet, dass das Entbluten rasch und möglichst gut erfolgt. Der erreichbare Entblutungsgrad ist beim Schächten keineswegs besser als beim normalen, modernen Schlachten. Insbesondere hängt der erreichbare Entblutungsgrad nicht davon ab, ob das Herz des Tieres noch schlägt oder nicht. Das pumpende Herz vermag das Entbluten anfangs etwas zu beschleunigen. Sobald aber der Blutdruck abfällt, wird das Entbluten mit oder ohne schlagendem Herz passiv. Man lässt den sogenannten Schlachtkörper "abhängen", damit - wie aus einem nassen Schwamm - das Blut so gut als möglich abtropft. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass der schlussendlich erreichte Entblutungsgrad nicht höher ist, wenn das Herz weiter schlägt. Dazu kommt, dass der Herzschlag auch bei Betäubung der Tiere nicht sofort aufhört: Beim korrekten Bolzenschuss tritt sofortiger Hirntod ein, was aber kein sofortiger Herzstillstand bedeutet. Bei der Elektrobetäubung schlägt das Herz sowieso weiter. Wird das Tier nicht sofort entblutet, erwacht es wieder aus der Betäubung. Darum akzeptieren die Moslems in der Schweiz die elektrische Betäubung vor dem Schächten - und mehr verlange ich auch von den Schächtjuden nicht. Nur diese minimale Rücksicht auf leidensfähige Geschöpfe sollen sie respektieren und schon sind sie meine Kritik los und der angebliche Antisemit Kessler lässt das Thema Juden vollständig fallen. So einfach wäre das, wenn man wollte. Aber bei jeder möglichen und unmöglichen Gelegenheit ein lautes Geschrei wegen angeblichem Rassismus und Antisemitismus loszulassen ist derart in Mode gekommen und rassistisches Denken in der Schweiz derart schwach verbreitet, dass die Antirassismus-Neurotiker krampfhaft nach immer wieder neuen Aufhängern suchen müssen, um gegen das rassistische Schweizervolk loszuziehen, das es gewagt hat, entgegen sämtlichen Parteiempfehlungen dem Antirassismus-Maulkorbgesetz nur ganz knapp zuzustimmen. Diese Schlappe haben die links-jüdischen Antirassismus-Neurotiker bis heute nicht verkraftet. Und da ich einer der wenigen war, welche ihre Stimme gegen dieses demokratieunwürdige Maulkorbgesetz erhoben hat, bin ich bis heute den Hetzkampagnen der jüdischen Medien und vieler linker Journalisten ausgesetzt. Dies hat das nötige Klima geschaffen für diese politische Verurteilung.

Die Verfechter des Schächtens behaupten, das Schächten sei keine Tierquälerei, weil innerhalb weniger Sekunden nach dem korrekt ausgeführten Schächtschnitt vollständige Bewusstlosigkeit eintrete. Da bleibt die Frage im Raum stehen: wenn das stimmen würde, es ist stimmt tatsächlich nicht und ist nur eine Erfindung der jüdischen Desinformation über das Schächten... aber nehmen wir einmal an, es wäre so: was wäre dann der Unterschied zu einer Elektrobetäubung? Warum sollen Tiere besser ausbluten, wenn sie durch den Schächtschnitt anstatt elektrisch oder durch Bolzenschuss betäubt werden? Das sind nicht nicht einfach zufällige Widersprüche. Was die Schächtbefürworter verbreiten, ist ein eigentliches Lügennetz unter dem Deckmantel von Strenggläubigkeit und pseudowissenschaftlichen Gutachten jüdischer Autoren. Nicht verwunderlich: grausame Tierquälerei und Lügenhaftigkeit sind eben verwandte Charaktereigenschaften. Dass sich solche Menschen dann noch darüber beklagen, verhasst zu sein, betrachte ich als Gipfel der Arroganz.

Wie man auch immer das Betäuben, Schlachten und Entbluten ohne religiös-fanatische Verblendung betrachtet: das betäubungslose Schächten macht jedenfalls in der heutigen Zeit keinen Sinn. Darüberhinaus kann ein Verbot, Schlachttiere zu betäuben, nicht einmal aus dem Talmud abgeleitet werden. Nirgends steht so etwas im Talmud. Das wird nicht einmal von den Schächtjuden behauptet, weil es allzu einfach widerlegt werden könnte. Das Schächten ist keine Religionsvorschrift, sondern eine Tradition ohne jede religiöse Bedeutung. Diese Tradition dient ebenso wie das Beschneiden jüdischr Knaben und das Tragen der typisch orthodox-jüdischen Kopfbedeckungen nur einem einzigen erkennbaren Zweck: sich von den Nichtjuden bzw Ungläubigen abzugrenzen. Die liberalen Juden sind an einer solchen Selbstausgrenzung nicht interessiert und haben deshalb diese Traditionen fallen gelassen. Warum gewisse orthodox-jüdische Kreise sich von den Nichtjuden so deutlich unterscheiden wollen, werde ich eingehender erläutern im Zusammenhang mit der inkriminierten, von Rechtsanwalt Feigel bestrittenen Äusserung, die Juden würden sich als von Gott auserwähltes Volk betrachten.

Für den Augenblick bleibe ich noch bei der Frage des im Talmud verbotenen Genusses von Blut: Da mit oder ohne Betäubung auf jeden Fall Restblut im Gewebe geschlachteter Tiere zurückbleibt, verbietet diese Talmudvorschrift überhaupt Fleisch zu essen. Besonders in der heutigen Zeit des gigantischen Tier-Holocausts ist eine solche religiöse Vorschrift von höchster Aktualität und eigentlich etwas Positives. Das Judentum hat sicher auch viel Positives. So habe ich vor ein paar Jahren nach jüdischem Vorbild in meiner Tierschutzarbeit ein Sabbat-Jahr eingeschaltet. Eine gute Idee, um Seele und Geist zu regenerieren und spirituelle Distanz zur Alltagsroutine zu gewinnen.

Auch die koscheren Speiseregeln haben grundsätzlich viel Positives: vorallem schränken sie die Auswahl der essbaren Tiere ein. Ein schöner Zug des Judentums gegenüber den christlichen Ess- oder treffender: Fressgewohnheiten, alles nur erdenklich Exotische aus dem Tierreich zu verspeisen: Krokodil- und Haifisch-Fleisch, Froschschenkel und Gänsestopflebern auf der Menükarte finden einige Unmenschen total geil, und das Christentum setzt gegen solche Perveristäten keinerlei Schranken. Eine jüdische Bäckerei in Zürich verkauft ein koscheres Schlagrahmersatzprodukt, das aus rein pflanzlichen Rohstoffen hergestellt ist und Schlagrahm aus Kuhmilch zum Verwechseln ähnlich ist. Ich habe darüber in den VgT-Nachrichten berichtet, und dieser jüdische Bäcker war sehr erstaunt, wie er plötzlich eine grosse nichtjüdische Kundschaft erhalten hat - dank dem grössten Antisemiten der Alpen-Nordseite.

Die jüdischen Speiserregeln haben also durchaus positive Seiten. Und wer sie wirklich ernst nimmt, müsste sich eigentlich vegetarisch ernähren, um den Genuss von Blut zu vermeiden. Aber es ist ja nichts Neues, dass Anhänger aller Religionen immer wieder Auslegungs-Tricks finden, um unbequeme Vorschriften so auszulegen, dass man damit bequemer leben kann. Das machen auch die dem Fleischgenuss verfallenen, angeblich strenggläubigen Juden. Ein lächerliches Ritual, unter dem unschuldige, wehrlose Tiere grauenhaft leiden müssen, soll dieser Missachtung des Talmuds einen religiösen Anstrich geben. Ein jüdisches Sprichwort lautet: Es ist leicht, das Leiden anderer gelassen hinzunehmen. Das - so scheint mir - ist das Motto der Schächt-Juden. Man kann das als Scheinheiligkeit bezeichnen. Ich bezeichne das - wenn es um das Schächten geht - als Unmenschlichkeit.

Bekanntlich lassen sich religiöse Fanatiker nicht von rationalen, wissenschaftlichen Argumenten überzeugen. Das macht religiöse Sektierer so unsympathisch und oft auch gefährlich, egal ob es sich nun um eine Selbstmordsekte handelt oder um eine Sekte, deren Mitglieder nicht sich selbst, sondern Tiere umbringen und erst noch auf eine äusserst grausame Art und Weise. Ich erwarte darum nicht, sämtliche orthodoxen Juden von der Schächttradition abbringen zu können. Was ich aber zumindest erwarte ist, dass die politische jüdische Solidarität mit den Schächtjuden aufgegeben wird und erkennbar wird, dass in unserer Gesellschaft niemand und unter keinem Vorwand ein Sonderrecht für Tierquälerei hat und dass die hierzulande traditionelle religiöse und kulturelle Toleranz nicht grenzenlos missbraucht werden darf.

Eine angeblich strenggläubige religiöse Gruppierung, die sich nicht durch innere Grösse, Grossmut und Menschlichkeit, sondern durch verrücktes, kinderfeindliches und tierquälerisches Verhalten von den sogenannt "Nichtgläubigen" abgrenzt, kann in meinen Augen nicht als religiöse Gruppe bezeichnet werden, ohne das Wort Religion nicht total seines Sinnes zu berauben, was wiederum eine Verspottung des Religionsbegriff und eine menschenverachtende Beleidigung aller echt religiösen Menschen darstellt. Das Judentum ist heute auch gar nicht mehr in erster Linie eine Religion, sondern eine weltumspannende politische und wirtschaftliche Interessengemeinschaft. So bezeichnet sich zB Frau Bundesrätin Dreifuss als konfessionslose Jüdin, und Rechtsanwalt Feigel, Vertreter der Israelitischen Cultusgemeinde, hat sich vor Bezirksgericht selbst als unreligiös bekannt. Eine solche Gruppe, deren Gemeinsamkeit nur noch in wirtschaftlichen und politischen Interessen besteht, fällt nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht unter die Rassismus-Strafnorm, so wie nach neuer Rechtssprechung auch menschenverachtende Angriffe gegen die Schweizer Bevölkerung nicht als diskriminierend im Sinne des Gesetzes gelten. Die inkriminierten Äusserungen wären deshalb nicht einmal dann rassendiskriminierend im Sinne des Gesetzes, wenn sie sich gegen das Judentum schlechthin richten würden.

Dass sich in der heutigen Zeit der Verweltlichung des Judentums die orthodoxen Juden bemühen, sich deutlich von allen Nichtgläubigen abzugrenzen, ist ansich verständlich. Die dabei ins Absurde gesteigerte Abgrenzung ist wohl die Folge dessen, was im Talmud über Nichtjuden steht: Juden sind von Gott auserwählt, Nichtjuden sind wie Vieh. Wer möchte da nicht der ganzen Welt deutlich signalisieren, ein strenggläubiger Jude und kein Rindvieh zu sein. Äusserliche Absonderlichkeiten waren schon immer die einfachste Möglichkeit, sich von anderen abzugrenzen, schwieriger als durch innere Grösse. Wer diesen äusseren Weg wählt, sollte sich dann aber nicht ständig beklagen, wenn er tatsächlich ausgegrenzt wird.

Die erstinstanzliche Verurteilung wegen angeblichem Rassismus hat dem VgT eine einmalige Spendenwelle beschert. Viele Spenden trugen den Vermerk "an die Gerichtskosten". Angesichts dieser starken Unterstützung aus der Bevölkerung denke ich nicht daran, mich von diesen staatlichen Repressionen zermürben zu lassen. Ich werde meinen Kampf gegen die Massentierquälerei unbeirrt weitergehen und niemanden verschonen, weder die katholische Kirche, noch den mächtigen Grossverteiler Migros, noch den Vierfachmilliardär Hans Adam II, Fürst von Liechtenstein, weder die SVP, FDP, CVP und die SP, die alle dem Tierholocaust passiv zuschauen und sich lieber für ihre egoistischen Wirtschafts-Interessen einsetzen. Und schliesslich werde ich mich von der jüdischen Macht auch künfitg nicht abschrecken lassen, das barbarische Schächten und alle, welche das unterstützten, mit scharfen Worten zu verurteilen. Meine Wortwahl ist klar, deutlich, unbequem, politisch unkorrekt, provozierend. Und sie darf so sein, ja muss so sein. Es ist unverantwortlich, über ein grauenhaftes Verbrechen so sanft und diplomatisch zu sprechen, dass niemand mehr merkt, um was es eigentlich geht. Es ist naiv, von mir zu verlangen, ich solche mich diplomatischer ausdrücken, aber weiterhin den gleichen tierschützerischen Erfolg haben. Diese Gesellschaft ist nun einmal so, dass man sehr laut rufen muss, um gehört zu werden, wenn man nicht zu den Sprechern des Establishments gehört.

Gerade wegen meiner deutlichen, aber durchaus nachvollziehbaren Sprache gegenüber dem Tierelend ist der VgT innert weniger Jahren zur effizientesten und hinsichtlich der Mitgliederzahl zur drittstärksten unter den rund 100 Tierschutzorganisationen in der Schweiz geworden. Bereits ist jeder tausendste Schweizer VgT-Mitglied, und die Mitgliederzahl nimmt weiterhin stetig zu. Dass ich mich weder von staatlichen Repressionen, noch von Hetzkampagnen in linken und jüdischen Medien oder von Mordrohungen abschrecken lasse und weiterhin schonungslos Tierquäler und die mit ihnen kollaborierenden Behörden anprangere, hat mir viel Sympathie eingetragen. Natürlich auch Feinde. Wer wirklich etwas zu sagen hat, schafft sich Freunde und Feinde. Nur wer nichts zu sagen hat, wird in Ruhe gelassen. Offenbar haben weite Teile der Bevölkerung eine Politik und eine Rechtsprechung satt, welche sich immer nur an wirtschaftlichen Interessen orientiert. Klare und deutliche Worte gegen den moralischen Zerfall sind gefragt. Die breite Unterstützung durch immer mehr Mitglieder und Gönner wird es mir ermöglichen, der staatlichen Willkür noch längere Zeit zu trotzen.

Mein Plädoyer halte ich nicht in der Illusion, das Gericht überzeugen zu können, sondern zur Information der Öffentlichkeit - und damit das Unrecht protokolliert und archiviert wird, zuhanden späterer Historikerkommissionen, die dannzumal die Beteiligung der Schweiz am heutigen Holocaust an den Tieren untersuchen müssen. In den Gerichtsakten wird die Historikerkommission dann auch auf mein Plädoyer stossen, und dann wird man in den Geschichtsbüchern einmal mehr angewidert lesen können, wie sich eine regimetreue Justiz auf die Seite des Unrechtsstaates, der den Tierholocaust geduldet, organisiert und subventioniert hat, gestellt hat. Im Anhang zum gedruckten Plädoyer habe ich die früheren Willkürurteile des Zürcher Obergerichtes angeführt.

Das seit Jahren tagtäglich ablaufende Massenverbrechen an den Nutztieren, nicht nur beim Schächten, übersteigt quantitativ den Holocaust unter dem Naziregime bei weitem. Die Schweiz ist daran wesentlich mitbeteiligt und hat gerade kürzlich die Tierschutzvorschriften an den niederen europäischen Standard angepasst. Anpassung ist überhaupt die politische Devise der heutigen Schweiz. Und da hat natürlich ein Unangepasster wie ich, der seine Stimme gegen Unrecht erhebt, keinen Platz. Solche Menschen wirft man ins Gegängnis.

Dabei geht es nur zum Schein darum, dass ich meine Kritik am Schächten zu scharf formuliert hätte. In Wirklichkeit geht es darum, jegliche öffentliche Kritik am Schächten zu unterdrücken. Das kann ich beweisen:

Am 31. August 1997 habe ich der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich folgendes Friedensangebot gemacht:

Sehr geehrter Herr Dr Feigel,

obwohl nach meiner Erfahrung Versuche, Tierschutzprobleme mit freundlichen Gesprächen zu lösen, eine extrem geringe Chance haben, gebe ich diese Versuche - parallel zu meinem militanten Einsatz - nicht völlig auf. Ich mache deshalb auch Ihnen eine Art "Friedensangebot":

1. Der VgT und die Israelitische Cultusgemeinde veröffentlichen eine gemeinsame Erklärung gegen Antisemitismus und gegen das Schächten ohne Betäubung.

2. Ich werde künftig auf die schärfsten Formulierungen, die Sie besonders stören, verzichten.

Dass dieses Angebot ernst gemeint ist, können Sie dem Umstand entnehmen, dass mit dem Islamischen Zentrum in Bern schon vor zwei Jahren eine gemeinsame Erklärung gegen das betäubungslose Schächten möglich war (veröffentlicht in den VgT-Nachrichten 1995-4).

Falls Sie einer solchen Vereinbarung nicht im vornherein ablehnend gegenüberstehen, könnten wir versuchen, beide Punkte auszuformulieren, mit dem Ziel, zu einem bereinigten Text zu kommen, mit dem beide Seiten leben könnten.

Bitte bedenken Sie, dass ich ein solches Angebot nur einmal mache. Ich habe gelernt, unerschrocken und ausdauernd für die Rechte der Tiere zu kämpfen, wenn es anders nicht geht, und es wäre ein tragischer Irrtum, dieses Angebot als Zeichen der Schwäche misszuverstehen.

Ohne Bericht Ihrerseits bis zum 23. September 1997 müsste ich annehmen, dass Sie dieses Angebot keiner Antwort würdig finden.

Mit freundlichen Grüssen Erwin Kessler.

Dieses Schreiben wurde nicht beantwortet. Es besteht seitens dieser jüdischen Kreise keinerlei Interesse daran, die Diskussion über das Schächten auf einer sachlichen Ebene weiterzuführen. Mit allen Mitteln soll verhindert werden, dass überhaupt öffentlich darüber diskutiert wird. Dafür gibt es weitere Beweise, die ich bereits in meinem Plädoyer vor Bezirksgericht [auf Seite 34, in der gedruckten Ausgabe auf Seite 24] aufgeführt habe: Jüdische Exponenten und sogar der Präsident der eidg Rassismuskommission vertreten öffentlich die Auffassung, dass jegliche Kritik am Schächten antisemitisch sei. Das erklärt, warum mein Friedensangebot nicht beantwortet wurde: Es geht gar nicht um angeblich zu scharfe Formulierungen. Es geht darum, dass ich das Tabu, öffentlich über das Schächten zu reden, gebrochen habe. D a f ü r und für nichts anderes muss ich ins Gefängnis. Dass das Judentum in der Schweiz, das nur rund ein halbes Prozent der Bevölkerung ausmacht, jedoch wichtige Schlüsselstellungen in den Medien und sogar im Bundesrat besetzt, die Macht hat, einen derartigen politischen Willkürprozess zu inszenieren, finde ich beängstigend. Dass sich unter solchen Umständen Gerüchte über eine jüdische Weltverschwörung hartnäckig halten, ist nicht erstaunlich. Die Art und Weise, wie jüdische Bankenkreise in Amerika in letzter Zeit die Schweizer Landesregierung nach ihrer Pfeiffe tanzen liessen und das Schweizer Volk anhaltend aufs gröbste beleidigten, trägt das seine dazu bei.

Wenn nicht einmal die liberalen und nicht-religiösen Juden (wie Feigel und Dreifuss) bereit sind, sich von einer archaischen, grausamen Tradition orthodoxer Fanatiker zu distanzieren, dann sollen die Juden gefälligst beschämt den Mund halten und nicht mich für antisemitische Tendenzen verantwortlich machen. Die Unterstützung durch einsichtige, liberale Juden würde es uns - wie zuvor erfolgreich beim moslemischen Schächten - ermöglichen, rassistische (antisemitische) Auswirkungen der Schächt-Diskussion zu vermeiden. Daran würde mir viel liegen; ich habe deshalb zahlreiche Versuche in dieser Richtung gemacht, leider erfolglos. Ich bin jeodch nicht bereit, wegen unberechtigten Antisemitismus-Vorwürfen und Gefängnisstrafen die Tiere im Stich zu lassen. Soll Frieden einkehren zwischen uns Tierschützern und der jüdischen Gemeinschaft, dann muss letztere auch etwas Positives dazu beitragen.

Mit der Nichtbeantwortung meines Friedensangebotes ist einmal mehr eine Chance vertan worden. Die jüdische Rechnung, mir mit einem Strafverfahren das Maul zu stopfen und eine judenfreundliche Sprachregelung mit staatlicher Repression durchzusetzen, wird nicht aufgehen. Man kann mich so lange ins Gefängnis werfen, wie man will - die Kritik am Schächten wird weitergehen und angesichts der arroganten jüdischen Haltung auch nicht gemässigter werden.

Nun komme ich zu einem weiteren grundlegenden Aspekt dieses Porzesses, nämlich zur Frage:

 

II. Haben Unmenschen eine Menschenwürde?

Die meisten Anwesenden werden wohl mit mir einig sein, wenn ich dem Hitlerregime Unmenschlichkeit vorwerfe und die Nazi-Verbrecher als Unmenschen bezeichne. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter der Nazi-Herrschaft rechtfertigen eine solche Bezeichnung. Ein Unmensch ist nach allgemeinem Sprachgebrauch ein Mensch, der sich unmenschlich verhält. Unmenschen wie den Nazis, die bestialische Massenverbrechen begehen, spreche ich die Menschenwürde ab. Schächt-Juden, die bestialische Verbrechen an Tieren begehen, spreche ich die Menschenwürde auch ab. Allen Tierquälern spreche ich die Menschenwürde ab. Wenn die Rassismus-Strafnorm korrekt angewendet würde, wäre dies auch nicht verboten. Verboten ist nur das Absprechen der Menschenwürde aus unsachlichen Gründen, allein wegen der Zugehörigkeit zu einer Rasse, Religion oder Volksgruppe. Dieses Verbot setzt eine strafrechtliche Schranke gegen ungerechte, erniedrigende Verallgemeinerungen, und das ist gut so. Wenn jemand sagt, "alle Neger stinken", dann ist das menschenunwürdig, weil das eine unhaltbare Verallgemeinerung ist, genauso wie zu sagen "alle Schweizer stinken", obwohl das für einige sicher zutrifft. Andererseits müsste verboten sein, die Nazis schlechthin als Unmenschen zu bezeichnen. Wenn Sie genau zugehört haben, werden Sie bemerkt haben, dass ich mich präziser ausgedrückt habe und nicht von den Nazis, sondern von den Nazi-Verbrechern gesprochen habe. Nicht alle Mitglieder der NSDAP - das war damals fast das ganze deutsche Volk - haben Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen.

 

III. Ich spreche nicht allen Juden die Menschenwürde ab

Wenn ich allen Juden die Menschenwürde absprechen würde, weil einige von ihnen ein bestialisches Tierquäler-Ritual unterstützen, dann wäre ich zu Recht verurteilt worden. Mit Unterstellungen und Wortverdrehungen wird im vorinstanzlichen Urteil in meine Texte hineininterpretiert, meine Kritik sei gegen die Juden insgesamt gerichtet, ich hätte also einer ethnisch-religiösen Volksgruppe die Menschenwürde abgesprochen. Das ist aber offensichtlich falsch. Meine Kritik trifft ganz sicher nicht den Juden Yehudi Menuhin, diesen grossen Menschen und Musiker, den ich sehr verehre und der sich deutlich vom Schächten distanziert hat. Sein persönliches Schreiben an mich liegt bei den Akten. Meine Schächtkritik trifft ebensowenig alle anderen Juden, welche das Schächten ablehnen. In meinem Plädoyer vor Bezirksgericht habe ich mehrere solche Juden namentlich genannt, und es gibt noch mehr:

- Wille Fackenheim, orthodoxer Jude, Insasse des KZ Theresienstadt bis 1945. Er schrieb in einem Brief an Bundespräsidenten Theodor Heuss: "Der Kampf gegen das Schächten ist der Streit der Kultur gegen die Barbarei."

- Prof Max Horkheimer, bekannter jüdischer Sozialphilosoph, schrieb in der Zeitschrift "Das Recht der Tiere", Nr 1/2, 1958: "Als Mitglied der jüdischen Glaubensgemeinschaft habe ich stets versucht, der Ansichst Anerkennung zu verschaffen, dass jede Art Schlachtung an sich selbst grausam genug ist, Schlachtung ohne Betäubung jedoch meiner tiefen Überzeugung nach unverantwortlich ist."

Ich habe nie pauschal alle Juden für die grausame Schächttradition verantwortlich gemacht. Das wäre absurd. Wo im vorinstanzlichen Urteil das Gegenteil behauptet wird, geht es um eine willkürliche Interpretation einzelner meiner Sätze unter ebenso willkürlicher Nichtberücksichtigung des Kontextes. Ich habe zwar die Juden insgesamt in der Schweiz kritisiert, weil sie sich zumindest passiv mit der Minderheit der Schächtjuden solidarisieren. Scharf kritisiert und mit Naziverbrechern verglichen habe ich jedoch nur die Schächtjuden, dh diejenigen, die sich aktiv an dieser Tierquälerei beteiligen. Diesen spreche ich tatsächlich die Menschenwürde ab, so wie ich sie allen Tierquälern, egal welcher Religion, Rasse und Nation, abspreche.

 

IV. Ein politischer Prozess gegen mich

In einem politischen Prozess ist der Angeklagte aus politischen Gründen zu verurteilen. Wenn das bei korrekter Gesetzesanwendung nicht möglich ist, wird das Gesetz mit willkürlichen Begründungen gebeugt. Widersprüche sind dabei kaum vermeidbar. Solche politische Prozesse sind keine sowjetische Besonderheit. Seit ich die staatliche Missachtung des vom Volk mit 80 % Ja-Stimmen gutgeheissenen Tierschutzgesetzes ungeschminkt öffentlich bekanntmache, bin ich ein politisch Verfolgter. Der machthabende Filz setzt seine Exponenten in Regierung, Verwaltung und in den Gerichten ein, um mich zum Schweigen zu bringen. Das geschieht nicht durch formelle Absprachen, sondern unter Koordination der regimetreuen Medien. Wer in der Presse systematisch vorverurteilt wird, hat - das zeigt sich täglich - vor Gericht keine Chance mehr. Und das heisst, dass er zum Freiwild von Verwaltungswillkür und Medienhetzkampagnen wird. Dass ich bisher noch nicht zum Schweigen gebracht werden konnte und auch nach der vorliegenden, lächerlichen Verurteilung wegen angeblichem Rassismus nicht schweigen werde und immer wieder Wege und Mittel finden werde, meine Stimme für die in der heutigen Gesellschaft am schlimmsten Ausgegrenzten und Diskriminierten zu erheben, liegt daran, dass der VgT in kurzer Zeit zu einer der grössten Tier- und Konsumentenschutzorganisationen der Schweiz geworden ist und der Zuwachs an Mitgliedern und Gönnern ungebrochen anhält, ja durch diesen ungerechten Schächt-Prozess sogar noch beschleunigt wurde.

Journalisten haben mich Robin Hood der Tiere getauft. Wie damals Robin Hood kämpfe ich zum Schutz von Schwachen und Wehrlosen gegen eine korrupte Obrigkeit und habe dabei eine breite Unterstützung in der Bevölkerung.

Im vorinstanzlichen Urteil fällt auf, dass bei der Interpretation der inkriminierten Sätze der Kontext völlig ausser acht gelassen wird. Das ist Rechtswillkür in höchstem Grad, denn nach den anerkannten Rechtsgrundsätzen kommt es bei Pressedelikten darauf an, wie der Durchschnittsleser den Text versteht. Somit ist entscheidend, welchen Eindruck der vollständige Text hinterlässt. Bekanntlich ist es leicht möglich, in Sätze und Satzteile, die aus dem Zusammenhang gerissen sind, einen falschen Sinn hinein zu interpretieren. Dass die Vorinstanz diese Grundregel der Rechtsprechung ausser acht gelassen und sich systematisch nur mit isolierten Sätzen befasst hat, macht deutlich, dass es hier um ein politisches Verfahren geht, wo der Schuldspruch im vornherein feststeht. Die Urteilsbegründung dient nur noch dazu, die Justizwillkür so gut als möglich zu verschleiern. Eine gute Verschleierungtaktik ist immer möglichst viel Text, den kaum mehr jemand lesen mag. Das vorinstanzliche Urteil ist deshalb aussergewöhnlich umfangreich; es füllt 100 Seiten, mehr als doppelt soviele wie mein Plädoyer. Dabei ist mein Plädoyer nur so lang geworden, weil mich die Anklageschrift in menschenrechtswidriger Weise im Unklaren darüber liess, was mir eigentlich vorgeworfen wird.

Aus den Akten geht ganz klar hervor, dass sich die inkirminierte Kritik weder gegen das Judentum als Ganzes noch gegen einzelne Personen allein wegen ihrer Zugehörigkeit zum Judentum richtet. Der Rassendiskriminierungs-Tatbestand ist allein schon deshalb nicht erfüllt. Er setzt ausdrücklich voraus, dass jemand wegen seiner Zugehörigkeit zu einer Religion oder Ethnie angegriffen wird.

Die Urteilsbegründung der Vorinstanz zeigt alle Merkmale eines politischen Willkürurteils: Widersprüche, Verdrehungen und aktenwidrige Unterstellungen. Dies werde ich nun Schritt um Schritt aufzeigen.

 

Der erste der

V. Die inkriminierten Sätze

1. Der Wahn, das von Gott auserwählte Volk zu sein

Die Vorinstanz unterstellt mir (Seite 48) - gestützt einzig auf einen Bericht im FACTS -, ich hätte "die Juden insgesamt als unmoralisches, moral- und damit kulturloses, unsittliches, gar als kriminielles Volk bezeichnet, das zu allem fähig sei, auch zu gemeinen, niederträchtigen, bösartigen und kriminellen Handlungen.

Zudem bilde sich dieses Volk ein, es sei von Gott auserwählt."   [Zitat aus dem Urteil]

Richtig ist, dass ich gesagt habe, das jüdische Volk betrachte sich als das von Gott auserwählte Volk. Dass Herr Feigel diese Feststellung bestreitet, zwingt mich, auf Aspekte des Judentums einzugehen, an denen ich sonst nicht interessiert wäre. Ich betone dies, weil es sich um schwere Kost handelt, die nun folgt. Wie gesagt, diese Verurteilung zwingt mich darauf einzugehen. Ich verlasse das Thema Tierschutz und Schächten nicht freiwillig, sondern nur unter dem Druck dieses politischen Prozesses.

Dass sich die Juden als von Gott auserwähltes Volk betrachten, geht aus dem Talmud, der grundlegenden jüdischen Religionsschrift, ganz klar hervor. Feigel kann das lange bestreiten. Tatsachen sind Tatsachen

Im Talmud steht folgendes über Nichtjuden (zitiert aus dem Buch "Der Babylonische Talmud - Ein Querschnitt aus dem grossen Sammelwerk" von Erich Glagau, Seite 29 bis 34):

"Wer die Scharen der Nichtjuden sieht, spreche: Beschämt ist Eure Mutter, zu Schande, die euch geboren hat."

"Wer die Gräber der Nichtjuden sieht, spreche: Beschämt ist eure Mutter, zu Schanden, die euch geboren hat."

Wenn ich nun umgekehrt differenziert nur diejenigen Juden, welche der Schächttradition huldigen, als Unmenschen bezeichne, dann komme ich ins Gefängnis. Warum kommen nicht auch alle Juden, die sich zum Talmud bekennen, wegen Rassismus ins Gefängnis? Die sind genau so unbelehrbar wie ich, oder haben Sie schon einmal gehört, dass seit Inkrafttreten des Rassismus-Artikels der Talmud umgeschrieben worden wäre ?

Ich fahre nun weiter mit Zitaten über Nichtjuden aus dem Talmud:

"Wenn ein Nichtjude oder ein Sklave einer Israelitin beiwohnt, so ist das Kind ein Hurenkind."

"Unter Hure sind nur die Proselytin (die Nichtjüdin), die freigelassene Sklavin und die in Unzucht Beschlafene zu verstehen."

"Wenn der Ochse eines Israeliten den Ochsen eines Nichtjuden niedergestossen hat, so ist er ersatzfrei."

"Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sind wie ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, eignet sie."

"Es wird bezüglich des Raubes gelehrt: Diebstahl, Raub und Raub einer schönen Frau und desgleichen ist einem Nichtjuden gegenüber einem Nichjuden und einem Nichtjuden gegenüber einem Israeliten verboten, und einem Israeliten gegenüber einem Nichtjuden erlaubt. Das Blutvergiessen ist einem Nichtjuden gegenüber einem Nichtjuden und einem Nichtjuden gegenüber einem Israeliten strafbar und einem Israeliten gegenüber einem Nichtjuden straffrei."

"... Nichtjuden, sie sind ja ebenfalls Menschen? - Nicht doch, es heisst: ihr aber seid meine Schafe, die Schafe meiner Weide, Menschen seid ihr; ihr heisst Menschen, die Nichtjuden aber heissen nicht Menschen."

"Du sollst verzehren all die Völker, die der Herr, dein Gott, dir preisgibt."

Und da hat RA Feigel noch die Unverfrorenheit zu behaupten, der Auserwähltseins-Wahn der Juden sei eine antisemitische Erfindung von mir. Im Protokoll des Bezirksgerichtes (Seite 43) ist seine Aussage wie folgt festgehalten:

"Damit diskreditiert er [der Angeklagte] in übelster Weise die Juden, indem er einmal mehr vom Wahn der Auserwähltheit spricht, als ob dies bedeuten würde, dass die Juden sich für etwas besseres halten, was wissenschaftlich bewiesen eindeutig nicht der Fall ist."

Und etwas später (Seite 44) sagte er, indem er mich zitiert:

"'Im Wahn, zu leben, dem von Gott auserwählten Volk anzugehören' - das ist doch eindeutig antisemitisch, denn niemand denkt so etwas...' Hier beschuldigt der Angeklagte alle Juden, im Wahn zu leben, dem von Gott auserwählten einzigen Volk anzugehören - auch hier wiederum Auserwähltheit, Überheblichkeit, Überlegenheit - eine Deutung von Seiten der Verfechter des Antisemitismus, die bekannt und hunderfach widerlegt ist. Vielleicht darf ich hier, nachdem dieser Vorwurf immer wiederkehrt, doch festhalten: Die biblische Auserwähltheit des jüdischen Volkes bedeutet einzig und allein theoretisch religiös die Verpflichtung für die Juden, den anderen Völker mit einem Leben in Verpflichtung zu Moral und Menschlichkeit beispielhaft voranzughen, und hat nichts mit Besserstellung, Besserwissen oder Überheblichkeit zu tun."

Was Feigel da in ungeheurer Scheinheiligkeit behauptet, ist genau das Gegenteil dessen, was im Talmud steht, und zwar nicht nur einmal, immer wieder, in geradezu stereotyper Wiederholung: Nichtjuden sind keine Menschen, sondern Vieh und dürfen ausgebeutet, betrogen und umgebracht werden. Ich habe Herrn Feigel einige dieser Zitate zugestellt mit der Frage, ob diese echt sind und was er dazu meine. Er wusst darauf nichts zu antworten.

Sie mögen vielleicht einwenden, diese Zitate seien aus dem Zusammenhang gerissen. Ich habe diese Zitate im Zusammenhang gelesen und festgestellt, dass es gar keinen Zusammenhang gibt. Der Talmud ist eine zwölfbändige, mehr oder weniger zusammenhanglose Sammlung lächerlicher, ziemlich primitiver Phrasen.

Dass das Judentum auf einer derart rassistischen Religionslehre beruht, wird eine breite Öffentlichkeit schockieren. Deshalb dürfen solche Zitate aus dem Talmud nicht verbreitet werden. Deshalb wurde zB das Buch "Geheimgesellschaften", welches solche entlarvende Zitate aus dem Talmud enthält, in der Schweiz verboten. Das ist nichts Neues: Im Jahre 1884 wurde in Deutschland der Verfasser eines Flugblattes, das solche Zitate enthielt, wegen Beschimpfung der jüdischen Religion zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt, obwohl ein Gutachten bestätigte, dass es sich um authentische Zitate aus dem Talmud handelte ("Gutachten über den Schulchan aruch", neu herausgegeben von Adolf Tesdorpf, Verlag von Karl Rohm, 1921 / Bibliothek der Israelitischen Cultusgemeinde B2243). Wenn es um Juden geht, darf nicht gesagt werden, was wahr ist, sonst wird man mit Gefängnis bestraft - 1884 genauso wie heute, heute sogar 2 Wochen mehr - zwei Monate, nicht nur 6 Wochen wie damals. Mit dem Antirassismus-Gesetz ist unsere Kultur offensichtlich um 100 Jahre zurückgeworfen worden.

Ich würde sogar sagen, dass wir ins Mittelalter zurückgeworfen wurden, denn das als Antirassismusgesetz getarnte Maulkorbgesetz macht es möglich, dass dieser Staat zur mittelalterlichen Bücherverbrennung zurückkehrt und die Obrigkeit entscheidet, was der Pöbel lesen darf und was nicht. Auch was historische Wahrheit ist, wird heute nicht mehr von Historikern ausdiskutiert, sondern von der Obrigkeit per Strafgesetz diktiert. In wessen Interessen dies alles geschieht, wird auch immer klarer. Man braucht sich nur die Frage zu stellen: Warum wird der Talmud nicht wegen rassistischer Herabwürdigung aller Nichtjuden verboten, sondern nur Bücher, welche den Juden nicht passen? Ich hoffe, dass dieses öffentliche Gerichtsverfahren dazu beiträgt, dass immer mehr Bürgern dieses Landes die Augen aufgehen, wozu der Rassismusartikel in Wirklichkeit geschaffen wurde.

Man mag nun einwenden, das heutige, moderne Judentum lebe wohl kaum mehr nach diesen Talmud-Vorschriften, bzw würde diese so umdeuten, dass sie in die heutige Welt passen. Das wirft aber die Frage auf: Warum wird dann nicht auch diese tierquälerische Schächttradition heutiger Kultur und Menschlichkeit angepasst. Und ob die Sätze über Nichtjuden heute keine Wirkung mehr haben, ist auch fraglich. Jedenfalls bin ich mir da nicht so sicher, wenn ich sehe, wie sich orthodoxe Juden in Israel gegenüber Palästinensern verhalten. Kürzlich hat ein israelitisches Gericht die Folterung von Nichtjuden (Palästinenser) durch die Polizei ausdrücklich gebilligt. In der NZZ vom 12.1.1998 stand darüber (Zitat):

"Erlaubnis zur Folterung eines Häftlings in Israel.

Das Oberste Gericht Israels hat am Sonntag mit fünf gegen vier Stimmen entschieden, dass der Geheimdienst beim Verhör des mutmasslichen Terroristenführers Abdel Rahmans Ranimat physischen Druck anwenden darf. ... Bezeichnend ist, dass das Urteil nicht bloss von gemässigtem Druck spricht, der zum Beispiel Schlafentzug, Fesselung mit Hand- und Fussschellen, heftiges Schütteln oder die Stülpung eines Sackes über den Kopf umfasst, da solches dem Geheimdienst ja sowieso gestattet ist...." (Zitat-Ende).

Sicher leben nicht alle Juden nach dem Talmud, ja sogar mehrheitlich nicht. Diese sind aber auch nicht von meiner Schächtkritik betroffen. Damit ist erneut bewiesen, dass sich meine Schächtkritik nicht gegen eine Religion oder Ethnie richtet und deshalb von der Rassismus-Strafnorm gar nicht erfasst wird. Um diesem politischen Willkürurteil den Anschein von Recht zu geben, wird im Urteil des Bezirksgerichtes einfach behauptet, das Schächten bilde - heute noch - ein "tragendes Element des Judentums". Dass das Gericht diese unwahre Behauptung mit keinem Wort begründet, weil Unwahrheiten eben nicht begründet werden können, ist typisch für politische Prozesse. Ich bin gespannt, ob das Obergericht diese vorinstanzliche Behauptung übernimmt und damit indirekt, per Analogie auch das im Talmud gelehrte Recht zum Bestehlen von Nichtjuden als "tragendes Element" des modernen Judentums feststellt. Andernfalls verlange ich eine Begründung, warum das Schächten - das nicht einmal im Talmud steht, sondern nur eine Tradition ist! - ein tragendes Element des heutigen Judentums sein muss, die Lehren des Talmud, wie Nichtjuden zu behandeln sind, jedoch nicht.

Laut Talmud sind Ehebrecherinnen durch Verbrennung oder Erdrosselung hinzurichten (Der Babylonische Talmud, Ausgabe von Lazarus Goldschmidt, Kerethot Folio 7). Der Talmud ist die grundlegende Religionsschrift des Judentums. Ist also die Hinrichtung von Ehebrecherinnen durch Verbrennung oder Erdrosselung ein "tragendes Element" des heutigen Judentums? Wenn nicht: warum dann das Schächten?

Wie kommt das Bezirksgericht dazu, meine Aussage, die Juden hätten den Wahn, das auserwählte Volk zu sein, als rassistisch zu beurteilen? Ist es kein religiöser Auserwähltseins-Wahn, alle Anders- und Nichtgläubige als Nichtmenschen zu betrachten? Sind diese Talmud-Gebote nicht ein Aufruf zu einer Ausgrenzung der Nicht-Juden, welche dem Nazionalsozialismus in Nichts nachsteht? Sind diese Talmud-Gebote nicht eine direkte Anstiftung zur überheblichen Solidarität der Juden gegen Nichtjuden auch im Unrecht?

Dass der Talmud nicht wegen Rassismus verboten wird wie Bücher, die sich kritisch mit dem Judentum und dem Zweiten Weltkrieg befassen, bestätigt, was ich vorausgesehen habe, dass das Antirassismusgesetz als einseitiges Maulkorbgesetz zugunsten der Juden geschaffen wurde.

Natürlich stellt sich die Frage der Echtheit der verwendeten Talmud-Zitate. Ich habe diese nicht unbesehen übernommen, sondern die Mühe nicht gescheut und in den Urquellen nachgeforscht, ob diese Zitate vielleicht nur antisemitische Verleumdungen oder wirklich authentisch sind. - Sie sind authentisch!

Nun zurück zum Zitat, welches das Gericht dem Sensationsblatt FACTS entnommen hat. Es hat folgenden Wortlaut:

"Die Solidarität der Juden untereinander im Wahn, das von Gott auserwählte Volk zu sein, kennt offenbar keine moralischen Grenzen und macht auch nicht vor primitivster Tierquälerei Halt. Sogar vegetarische Juden sind nicht ansprechbar und werden zu religiös hypnotisierten Marionetten, sobald etwas gegen das Schächten gesagt wird."

Dieses Zitat ist einem Exposé zum Schächten entnommen, das ich am 27. April 1995 an die Medien verschickt habe. Vorangesetzt als Motto war folgender Spruch von Kurt Martis:

"Wäre der Mensch Gottes Abbild, müssten alle Tiere Atheisten sein."

Dann folgt der eigentliche Text (wobei ich hier Unwesentliches weglasse):

"...Bin ich ein Rassist oder nicht, wenn ich nach wie vor öffentlich zu meiner Überzeugung stehe, dass Juden und Moslems die Schächten, ein ähnlich bestialisches Verbrechen an wehrlosen Opfern begehen, wie damals die Nazis?...

Grosse Mengen Schächtfleisch werden in die Schweiz eingeführt. Und in bedeutenden Gebieten (Nordafrika, naher Osten, Türkei etc) ist Schächtfleisch das Normale. Die entsetzlichen Lebendtiertransporte quer durch Europa zur Verschiffung in Mittelmeerhäfen, ferner die äusserst grausamen Lebendtransporte von Schafen von Australien in den nahen Osten und nach Nordafrika haben ihre Ursache in diesem Schächten, weil diese Länder kein Kühlfleisch wollen, sondern lebende Tiere zum Schächten. Ein kleines Problem? Bei uns ein kleines Problem? Wo sonst als in der Schweiz soll man versuchen, dieses teuflische Schächten im Namen Gottes aufzuweichen? Mit Moslems ist immerhin ein winziger Anfang gemacht (gemeinsame Erklärung gegen das Schächten des VgT zusammen mit dem Islamischen Zentrum Bern - von sämtlichen Medien unterdrückt, die lieber mit Rassismusvorwürfen gegen mich hetzen)...

Wesentlich sturer haben sich bisher die Juden gezeigt. Deren Solidarität untereinander im Wahn, das von Gott auserwählte Volk zu sein, kennt offenbar keine moralischen Grenzen und macht auch nicht vor primitivster Tierquälerei halt. Sogar vegetarische Juden sind nicht ansprechbar und werden zu religiös hypnotisierten Marionetten, sobald etwas gegen das Schächten gesagt wird.

Was mich besonders stört: Juden besetzen wichtige Positionen in Wirtschaft und Politik, haben deshalb leider automatisch auch eine gewisse Vorbildfunktion und gesellschaftliches Gewicht. Wenn sich Ärzte, Juristen, wichtige Geschäftsleute und Medienunternehmer zu solchen Bestialitäten an Tieren bekennen, dann geht es hier ganz zentral um unser Anliegen, das Ansehen der Tiere zu verbessern. Letztlich erlöst sie nur das aus ihrem unendlichen Leiden.... [Ende Zitat aus dem Medien-Exposé]

Mit krassen Wortverdrehungen hat das Bezirksgericht das von FACTS aus dem Zusammenhang gerissene Zitat ins Extreme gesteigert, umformuliert und schliesslich festgestellt, ich hätte (Zitat aus der Urteilsbegründung) "die Juden insgesamt als unmoralisches, moral- und damit kulturloses, unsittliches, gar als kriminielles Volk bezeichnet, das zu allem fähig sei, auch zu gemeinen, niederträchtigen, bösartigen und kriminellen Handlungen."

Das ist eine ungeheure Wortverdrehung. Ich habe nicht gesagt, die Juden seien zu allen Verbrechen fähig. Ich habe nur von ihrer Solidarität untereinander gesprochen, die offenbar nicht danach frage, wer moralisch im Recht sei. Und sogar diese Feststellung habe ich mit dem Wort "offenbar" eingeschränkt, indem ich damit einräume, dass der Anschein täuschen könnte, dass es vielleicht viele Juden gibt, die sich nicht mit dem Schächten solidarisieren, dies aber nicht öffentlich zum Ausdruck bringen, so dass zumindest der Anschein entsteht, alle Juden hielten bei dieser gemeinen Tierquälerei solidarisch zusammen. Ein Verbrechen zu begehen oder einen Verbrecher moralisch in Schutz zu nehmen, ist ein grosser Unterschied. Erstes wird mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft, letzteres ist erlaubt, nicht strafbar. Die Vorinstanz unterschlägt, dass ich nur in Bezug auf die Solidarität, nicht auf die tatsächlichen Handlungen der Juden gesagt habe, diese kenne offenbar keine moralische Grenzen. Niemals habe ich gesagt und auch nicht gedacht, alle Juden seien schrankenlos zu allen Verbrechen fähig. Das ist eine ungeheure Wortverdrehung.

Dass dem so ist zeigt sich im gesamten Kontext meiner Veröffentlichungen, wo ich stets einen Unterschied mache, zwischen den Schächt-Juden und den mit ihnen nur solidarisierenden. Ich habe nur die Schächt-Juden mit Nazis verglichen, nicht aber zB Frau Dreifuss oder Herrn Feigel, welche verlangen, dass das Schächten toleriert werde.

Die inkriminierte Äusserung kann unvoreingenommen nicht so verstanden werden, wie die Vorinstanz behauptet. Im Zitat ist nur von der Solidariät im Unrecht die Rede. Ausser dem Schächten werden keine moralischen Handlungen genannt oder angedeutet. Zu was für Unsittlichkeiten ausser der Solidarität mit dem Schächten die Juden allenfalls sonst noch fähig sein könnten, habe ich werder direkt noch indirekt gesagt. Die inkriminierte Äusserung sagt nur, dass - wenn Unrecht geschieht - die jüdische Solidarität offenbar trotzdem aufrecht erhalten werde. Das Wort "offenbar" macht die Äusserung im Grunde genommen zu einer rhetorischen Frage, die sagen will: Ist es nicht moralisch bedenklich, primitive Tierquälerei zu decken und Gruppensolidarität über ethische Verantwortung zu stellen? Ist solche eine blinde Solidarität nicht total gefährlich? Das Wort "offenbar" ist das Schlüsselwort zur richtigen Interpretation dieser bewusst provokativen Äusserung, welche zum Nachdenken anregen will. Wenn nicht einzelne Sätze aus dem Zusammenhang gerissen und der übrige Text verheimlicht wird, ist dem Leser klar, was ich gemeint habe. Daraus eine feststehende, pauschale Verurteilung des ganzen Volkes in der Formulierung des Bezirksgerichtes abzuleiten, ist absurd, aber typisch für einen politischen Prozess, in dem mit Wortverdrehungen einer im voraus feststehende Verurteilung der Anschein des Rechts gegeben werden soll.

Den Eindruck einer jüdischen Solidarität ohne Grenzen habe ich übrigens inzwischen revidiert und mich für diese Vermutung öffentlich entschuldigt, und zwar aus folgendem Anlass:

Am Silvester 1997 meldeten die Medien eine neue boshafte Attacke des Jüdischen Weltkongresses gegen die Schweiz. Bundesrat Cotti wurde mit Kurt Waldheim verglichem, einem ehemaligen Nazi-Offizier. Daraufhin distanzierte sich Herr Feigel in der Tagesschau klar und deutlich davon und forderte den Bundesrat auf, die diplomatischen Beziehungen zum Jüdischen Weltkongress abzubrechen. Er nannte diesen Kongress einen privaten Club, der nicht alle Juden vertrete und dessen Äusserung eine Ungeheuerlichkeit darstelle. Auch der israelitische Botschafter distanzierte sich vom Jüdischen Weltkongress. Das war das erste mal, seit ich mich wegen dem Schächten mit dem Judentum befasse, dass ich eine derartige klare innerjüdische Abgrenzung beobachten konnte, wie ich sie bei der Schächtfrage schon lange wünsche. Nach diesem Ereignis veröffentlichte ich den folgenden offenen Brief an Herrn Feigel:

 

Tuttwil, den 2. Janaur 1998

Sehr geehrter Herr Feigel,

mit Ihren deutlichen, kritischen Worten zum Jüdischen Weltkongress haben Sie meinen Respekt zu einem grossen Teil zurückgewonnen und mich bewogen, die folgende Vermutung, die ich im April 1995 geäussert habe, zurückzunehmen und mich bei Ihnen und der jüdischen Gemeinschaft hiefür zu entschuldigen:

"Die Solidarität der Juden untereinander im Wahn, das von Gott auserwählte Volk zu sein, kennt offenbar keine moralischen Grenzen und macht auch nicht vor primitivster Tierquälerei Halt. Sogar vegetarische Juden sind nicht ansprechbar und werden zu religiös hypnotisierten Marionetten, sobald etwas gegen das Schächten gesagt wird."

An meiner Kritik am Schächten ohne Betäubung muss ich aber zum Schutz der Tiere absolut festhalten. Ich wünschte mir, Sie fänden in Zukunft gegen diese Tierquälerei auch einmal so deutliche Worte. Das wäre ein wesentlicher Beitrag gegen mögliche antisemitische Auswirkungen dieser notwendigen Kritik.

Mit freundlichen Grüssen Erwin Kessler

 

Eine Antwort erhielt ich darauf ebensowenig wie auf mein früheres Angebot zu einer friedlichen Zusammenarbeit.

Ich halte fest, dass diese Entschuldigung kein Schuldeingeständnis darstellt und dass ich mich zu dieser Entschuldigung nicht wegen dem vorliegenden Verfahren, sondern trotz ihm entschlossen habe. Entschuldigungen werden leicht als Schuldeingeständnis verstanden. Über manche der inkriminierten Äusserungen mag man geteilter Meinung sein. Sie sind aber auf jeden Fall nicht rassistisch.

Nun komme ich zur zweiten inkriminierten Äusserung:

2. Arier-Wahn und Schächt-Wahn

Zitat aus den VgT-Nachrichten Nr 6/1995:

"Ein Massenverbrechen bleibt ein Verbrechen, auch wenn es mit Ideologien gerechtfertigt wird. Die Nazis hatten ihre Ideologie, den Arierwahn. Orthodoxe Juden und Moslems haben eine andere, ebenfalls bestialische Ideologie. Rechtfertigt diese den Schächtholocaust?"

[Textzusammenhang siehe in der Originalveröffentlichung in VN 95-6]

Das Bezirksgericht beurteilt diese Aussage mit folgender Begründung als rassendiskriminierend:

1. Es sei eine Gleichstellung "der religiösen Überzeugung der Juden mit der Nazi-Ideologie".
2. Die Nazis seien anerkanntermassen Verbrecher der übelsten Art gewesen.
3. Mit diesem Verlgeich würden die orthodoxen Juden und Moslems als Schwerstverbrecher verunglimpft.

Vorab halte ich fest, dass ein Vergleich keine Gleichstellung ist. Es ist üblich im Rahmen der Meinungsäusserungsfreiheit erlaubt, auch mit krassen, schockierenden Vergleichen auf den Kerngedanken einer Sache hinzudeuten. Was ich mit der inkriminierten Äusserung sagen will, ist, dass eine Ideologie - sei diese nun religiös oder nationalistisch begründet - keine Unmenschlichkeiten rechtfertigt. So wie die nationalsozialistische Rassentheorie keine Rechtfertigung für die Judenverfolgung sein kann, so kann auch ein religiöser Fanatismus keine Rechtfertigung für bestialische Tierquälerei sein. Dieser Sinn geht aus dem Gesamtzusammenhang klar hervor. Wieder hat hier die Vorinstanz willkürlich den Kontext ausgeblendet und nicht danach gefragt, wie der unvoreingenomme Leser den ganzen Text versteht. Stattdessen wurden wieder zielstrebig Unterstellungen konstruiert, welche dem politischen Urteil den Anschein von Rechtmässigkeit geben sollen.

Im übrigen habe ich bereits darauf hingewiesen, dass nicht alle Nazis, dh Angehörige der NSDAP, Kriegsverbrecher oder überhaupt Verbrecher waren. Die pauschale Qualifizierung der Nazis als "Verbrecher der übelsten Art" ist eine strafbare rassistische Äusserung des vorinstanzlichen Einzelrichters, Parteigenosse von Bundesrätin Dreifuss, also ausgerechnet jener Partei, die sich am lautesten gegen Rassendiskriminerung stark macht und eine eigentliche Antirassismus-Neurose entwickelt hat. Auch hier wird wieder deutlich, dass in diesem ganzen Antirassismus-Affentheater hauptsächlich darauf ankommt, wer gegen wen etwas sagt. Gegen gewöhnliche Schweizer und gegen Tierschützer dürfen ohne weiteres menschenverachtende Kampagnen geführt werden. Ich habe das schon vor Vorinstanz anhand konkreter Fälle belegt.

Der für das erstinstanzliche Urteil verantwortliche sozialdemokratische Bezirksrichter wird wahrscheinlich einwenden, dass er nur Nazi-Verbrecher gemeint habe, was für den Leser aus dem Zusammenhang erkennbar sei. Nun gut. Warum gesteht er dann nicht auch mir zu, dass ich - mindestens ebenso leicht erkennbar - nur die Schächt-Juden gemeint habe? In böswillig verdrehender Weise behauptet er, meine Äusserung beziehe sich auf "die religiöse Überzeugung der Juden", also aller Juden. Demgegenüber ist in der inkriminierten Äusserung ausdrücklich nur von den orthodoxen Juden die Rede, und dass darunter wiederum nur höchstens diejenigen gemeint sind, die überhaupt Fleisch essen, ist mindestens so offensichtlich wie, dass der Herr Einzelrichter nur die Verbrecher unter den Nazis gemeint hat.

Auf Seite 45 der Urteilsbegründung räumt der gleiche Richter, der hier so tut, als sei die Schächttradition Teil der religiösen Überzeugng aller Juden, ein, dass dem absolut nicht so ist. Wörtlich schreibt er: "Bekannt ist, dass nur ein kleiner Teil der jüdischen Bevölkerung sich ans Schächten hält. Dem Ritual kommt daher keine grundsätzliche, tragende Bedeutung für das Judentum zu."

Derartige Widersprüche, je nachdem wie es für die Rechtfertigung der im voraus feststehenden Verurteilung gerade bequem ist, sind typisch für politische Prozesse.

Der zentralen Frage, ob die Schächt-Juden eine geschützte religiöse Gruppe im Sinne des Gesetzes darstellen, ist in der 100seitigen Urteilsbegründung nur gerade eine halbe Seite gewidmet. Mit oberflächlichen Behauptungen wird dieser zentrale Punkt weggewischt. Dafür wird dann seitenlang über Unwesentliches und Unbestrittenes referiert, nämlich über die gesetzliche Bedeutung des Begriffs Menschenwürde und ob und inwiefern ich mit meiner Kritik den Schächt-Juden die Menschenwürde abspreche. Ich habe immer wieder betont und bestätigt, dass ich die Schächt-Juden wie alle anderen Tierquäler als Unmenschen bezeichne und ihnen die Menschenwürde abspreche. Da gibt es gar nichts zu beweisen. Aber eben: es gehört zur Methode eines politischen Prozesses, mit Unwesentlichem und Selbstverständlichem vom Wesentlichen abzulenken. Diese Masche einer Unrechts-Justiz hat schon Pestalozzi erkannt und treffend formuliert mit den Worten:

"In den Abgründen des Unrechts findest du immer die grösste Sorgfalt für den Schein des Rechts."

Und da wir schon bei Pestalozzi sind: Er würde heute ebenfalls wegen Rassismus verurteilt, genauso wie Goethe, Wilhelm Busch und andere berühmte Persönlichkeiten, die sich kritisch gegen Juden geäussert haben. In Pestalozzis sämtlichen Werken, Ausgabe Seyffarth 1901, Band 6, Seite 290, findet sich zum Beispiel folgende Stelle:

"Wo sich Juden und Judengenossen einnisten, da ist ausser der Judengasse kein Gemeingeist mehr denkbar; und wo in einer Gemeinde kein Gemeingeist mehr denkbar ist, da ist auch jede Gemeinde keine wirkliche Gemeinde mehr."

Ich will mich zum Inhalt dieser Aussage nicht äussern, da ich nicht weiss, aufgrund welcher Erfahrungen Pestalozzi dies geschrieben hat. Es geht mir auch gar nicht um diese Aussage selbst. Vielmehr möchte ich mit diesem Zitat nur darauf aufmerksam machen, wohin das Antirassismus-Maulkorbgesetz führt, nämlich zurück zu Bücherverbrennungen, wie sie nicht nur die mittelalterliche Kirche, sondern auch die vielgeschmähten Nazis betrieben haben. Wir haben es herrlich weit gebracht mit unserem angeblich freiheitlichen Staat, wenn wir zu solchen Methoden zurückkehren und Klassiker der Literatur nicht mehr verkauft werden dürfen. Im übrigen halte ich - durch dieses Willkürurteil herausgefordert - fest, dass ich mich als staatlich abgestempelter Antisemit offenbar in ziemlich guter Gesellschaft befinde, mit Pestalozzi und Goethe. Darüber hinaus hat eine Verurteilung durch einen Unrechtsstaat sowieso keine moralische Bedeutung.

Nun zurück zur Urteilsbegründung: Die entscheidende Frage, ob die Schächt-Juden eine im Sinne des Rassismus-Artikels geschütze Gruppe darstellen, wurde - wie gesagt - auf einer halben Seite erledigt. Von einer vernünftigen rechtlichen Würdigung dieser Frage kann nicht die Rede sein. Es wird einfach behauptet, die Schächt-Juden bildeten eine geschützte Gruppe. Basta. Dann folgen - ganz nach Pestalozzi "in grösster Sorgfalt" "zum Schein des Rechts" - seitenlange Abhandlungen über Unbestrittenes. Auf meine fundierten Ausführungen vor Bezirksgericht, mit denen ich nachwies, dass die Schächt-Juden keine gesetzlich geschützte Gruppe bilden, geht das Urteil mit keinem Wort ein. Das stellt eine Verletzung des rechtlicheln Gehörs und der Begründungspflicht gemäss BV und Art 6 EMRK dar.

Nach Niggli (N 459) umfasst der Begriff der Religion eine

Gesamtsicht der Welt"..., ein eigentliches Glaubenssystem.

Die Europäische Menschenrechtskommission hat denn auch beim Wunsch, auf dem eigenen Grundstück beerdigt zu werden, die Religionsausübung verneint, da dieser Wunsch nicht "Ausdruck einer zusammenhängenden Sicht grundlegender Probleme" darstellt.

Der Wunsch, geschächtetes Fleich zu essen, ist auch kein "Ausdruck einer zusammenhängenden Sicht grundlegender Probleme". Oder kann man da noch anderer Ansicht sein???

Kaum. Darum hat der vorinstanzliche Richter diesen zentralen Punkt einfach übergangen.

Dabei ist wichtig zu sehen, dass das Essen von Schächt-Fleisch kein vorgeschriebenes Ritual, keine eigentliche Kultushandlung darstellt. Die koscheren Speiseregeln sind eben blosse Speiesregeln und besagen lediglich, wie Fleisch gewonnen werden soll für diejenigen, die auf Fleischgenuss nicht verzichten wollen. Fleisch ist weder ein notwendiges noch ein gesundes Lebensmittel, sondern ein reines Genussmittel. Das geben sogar jüdische Metzger zu: Im Israelitischen Wochenblatt vom 19. Dezember 1997 wurde darüber berichtet, dass die zwei Zürcher Koscher-Metzgereien wegen des Fleischkonsumrückganges zusammengelegt und das Angebot an Schächtfleisch eingeschränkt werde. Israel Gross, Gechäftsführer der neuen Metzgerei, begründete das damit, dass sich der Fleischkonsum "vom Gebrauchs- zum Genussartikel" entwickelt habe.

Ich frage Sie nun, meine Damen und Herren, gibt es etwas Verwerflicheres als empfindsame, unschuldige Lebewesen massenhaft auf bestialische Weise umzubringen, nur um ein ungesundes Genussbedürfnis zu befriedigen? Zu behaupten, das sei moralisch besser als was die Nazis gemacht haben, braucht einen ungeheuren menschlichen Egoismus, einen verblendeten Anthropozentrismus, welcher den Menschen in arroganter Weise weit über die übrige Schöpfung stellt. Ich war betroffen, als ich in den Akten eines anderen Verfahrens am Bezirksgericht Bülach eine Randnotiz eines Untersuchungsrichters fand, indem er in wohl unbedachter Kürze das Vorurteil niederschrieb, die Verwendung des Begriffs "KZ" für Tierfabriken sei unhaltbar, da es nicht um Menschen gehe. Dieser immer noch verbreitete Anthropozentrismus an den Schaltstellen unserer Gesellschaft, in Regierung, Verwaltung und Gerichten, ist letztlich die Ursache für das täglich weitergehende ungeheuerliche Massenverbrechen an den Nutztieren.

 

3. Vergleich mit Nazi-Henkern

Im Zusammenhang mit der perfiden jüdisch-amerikanischen Hetzkampagne gegen die Schweiz zum Thema Nazigold hat ein New Yorker Exponent dieser Kampagne, der Anwalt Ed Fagan öffentlich erklärt:

"Deutschland war in Nürnberg vor Gericht, die Schweiz wird es hier in Brooklin sein."

Diese Kreise können ungestraft die Schweiz auf die Stufe von Nazi-Deutschland stellen - eine wahrlich haltlose Frechheit, wenn man die damalige schwierige Situation der Schweiz und folgende Fakten berücksichtigt:

1. Die von der Schweiz 1946 aufgrund des Washingtoner Abkommens bezahlten 250 Millionen Franken in Gold zur Abgeltung allfällig ungerechtfertigter Gewinne aus der Kriegszeit liegen noch immer ungenutzt und unverteilt auf amerikanischen Banken.

2. Die Schweiz hat während des Krieges von allen Ländern, inkl Amerika, die meisten jüdischen Flüchtlinge aufgenommen.

3. Dem Schiff "Saint Louis" mit über 900 hauptsächlich jüdischen Flüchtlingen wurde im Mai 1939 das Anlegen in Florida durch Küstenwachboote der USA verwehrt; der Kapitän musste nach Europa zurückkehren, die meisten Passagiere wurden später durch die Nazis umgebracht.

4. Selbst der zionistische Weltbund tat herzlich wenig, um den jüdischen, bedrohten Menschen in den europäischen Ländern beizustehen. Am 7. Dez 1938 erklärte der damalige Vorsitzende der Jewish Agency, Ben Gurion, vor der Führung der zionistischen Arbeiterpartei: "Ich weiss, dass es sich grausam anhört, doch müssen wir leider klar feststellen, dass, wenn wir in der Lage sind, 10 000 von den 50 000 Personen, die zum Aufbau des Landes und der nationalen Wiedergeburt beitragen können, zu retten, oder eine Million Juden, die für uns zur Last fallen oder bestenfalls totes Gewicht sind, wir uns beschränken und die 10 000 retten müssen..."

Und schliesslich steht auch die Frage im Raum, was der auf zweifelhafte Weise zu einem extremen Vermögen gelangte Präsident des Jewish World Congress, ein Geldsack à la Dagobert Duck, der jetzt gegen die Schweiz eifert, damals für seine angeblich notleidenden Glaubensbrüder und Naziopfer getan hat und heute tut.

Wenn Sie sich nun fragen, was das alles noch mit Tierschutz zu tun hat, dann antworte ich Ihnen: Genau so wenig wie meine Tierschutzarbeit mit Rassismus, nämlich gar nichts.

Durch diese skdanalöse Verurteilung werde ich gezwungen, weiter auszuholen und darauf hinzuweisen, wie der Rassismus-Gummiartikel einseitig zugunsten der Juden eingesetzt wird, umgekehrt aber jüdische Kreise sich ungestraft beliebige Beleidigungen von anderen Volksgruppen leisten können. Ich werde darauf zurückkommen und dies anhand entsprechend einseitiger Fallbeispiele der Schweizer Willkürjustiz weiter erläutern. Vorerst kehre ich zurück zum Nazi-Vergleich, der ungestraft bleibt, wenn er sich haltlos gegen Schweizer richtet, aber mit zwei Monaten Gefängnis bestraft wird, wenn wohlbegründet bestialische Tierquälerei praktizierende Juden kritisiert werden.

Aus einem offenen Brief an den jüdischen Chef von Radio 24, Roger Schawinsik, in den VgT-Nachrichten Nr 1995-7 hat das Bezirksgericht die folgenden Aussagen zusammengemischt und pauschal als rassistisch beurteilt:

"Es ist natürlich leichter, gegen angebliche rassistische Verfolgung zu lamentieren, wenn das Thema Schächten aufgegriffen wird, als mit Argumenten zu reagieren. Ich werfe den schächtenden Juden vor, aus dem Unrecht, das ihnen im Nazi-Holocaust geschehen ist, das Recht abzuleiten, jetzt unkritisiert selbst abscheuliche, ähnlich wie bei den Nazis systematisch von Führern organisierte, von Akademikern (Ärzte, Juristen, Journalisten) mitgetragene und industriell durchgeführte Massenverbrechen zu begehen."

"Ein Massenverbrechen bleibt ein Verbrechen, auch wenn es mit Ideologien gerechtfertigt wird. Die Nazis hatten ihre Ideologie, den Arier-Wahn. Sind Sie so tolerant, den Holocaust zu entschuldigen, weil die Nazis einer Ideologie folgten? Warum entschuldigen Sie dann den Schächtholocaust an den Tieren mit einer jüdischen Ideologie? Hat Sie Ihre jüdische Abstammung derart blind und unfähig zur Selbstkritik gemacht?"

"Wenn Juden massenhaft Tiere durch Schächten umbringen, dann sind sie nicht besser als ihre früheren Nazi-Henker, dann zeigen sie den gleichen Überlegenheitswahn gegenüber anderen Lebewesen und fühlen sich in gleich verwerflicher Weise berechtigt, diese brutal umzubringen."

[Zusammenhang im Originaltext siehe in VN 95-7]

Diese Aussagen werden vom Bezirksgericht so interpretiert, als hätte ich damit folgendes gesagt (Zitat):

"Das hier vom Angeklagten entworfene Bild ist daher geeignet, die Juden als aggressive, gefährliche Gruppierung darzustellen, von welcher eine Gefahr ausgeht und die deshalb bekämpft werden muss."

Was soll ich zu diesem Blödsinn sagen? Etwas behaupten, was ich angeblich gemeint haben soll, kann jeder. Ich halte schlicht und einfach fest: Ich habe nicht gesagt, nicht angdeutet und auch nicht gedacht, die Juden seien eine gefährliche Gruppierung, die bekämpft werden müsse. Und sogar wenn ich das gesagt hätte. Werden künftig alle Gegner Blochers strafverfolgt, welche seine Auns als aggressive, gefährliche Gruppe bezeichnet, die bekämpft werden muss. Ist es künftig verboten, eine Gruppierung zu bekmpfen? Das wäre mir auch recht, denn allzuhäufig wird der VgT von Juden als aggressive, gefährliche Gruppe dargestellt, die bekämpft werden muss - und sei es nur mit einer Strafklage wegen angeblichem Rassismus.

Mit dem Vergleich schächtender Juden mit Nazi-Verbrechern drücke ich meine Überzeugung aus, dass in beiden Fällen ähnliche Denkmechanismen und Charakterstrukturen hinter dem bestialischen Verhalten stehen, nämlich ein Überlegenheitswahn gegenüber anderen Lebewesen: Für die Nazis waren Nicht-Arier eine Art Freiwild, gegenüber denen die unter Arieren geltenden ethischen Gesetze keine Gültigkeit hatten. Bei den Schächtjuden ist es genau gleich: Untereinander dürfen sie sich nicht die Kehle durchschneiden, an Nicht-Menschen halten sie das für erlaubt. Gemäss Talmud sind alle Nicht-Juden Nicht-Menschen, dem Vieh gleichgestellt. Da könnte man tatsächlich auf die Idee kommen, die Juden seien eine gefährliche Gruppe, die bekämpft werden müsse. Nicht erstaunlich, dass der vorinstanzliche Einzelrichter auf diese Idee gekommen ist. Nur: diese Idee stammt nicht von mir. Das waren seine eigenen Gedanken.

Die Vorinstanz weicht der Frage aus, warum Nazi-Verbrechern die Menschenwürde abgesprochen werden darf, Schächtjuden hingegen nicht. Dabei ist diese Frage ganz zenral in diesem Prozess. Anstatt dieser Frage nachzugehen, nimmt die Vorinstanz einfach an, die Nazi-Ideologie sei derart viel schlimmer als die Schächt-Ideologie, dass nur schon das Erwähnen von Analogien mit Gefängnis bestraft werden müsse. Bevor das Gericht solche Schlüsse zieht, wäre es seine Pflicht, den Sachverhalt richtig abzuklären. Wie schlimm und bestialisch ist das Schächten für die Tiere? Erleben die Tiere Schmerzen weniger schlimm als Menschen? Dass sich ein Gericht anmasst, hierüber zu urteilen, ohne überhaupt nur den Versuch unternommen zu haben, diese Fragen objektiv zu klären, ist einmal mehr typisch für diesen politischen Prozess, wo es eben nicht darauf ankommt, was objektiv richtig ist, sondern nur darauf, was politisch opportun ist.

 

4. Kehle durchschneiden

Eine weitere Äusserung zum Schächten, deretwegen ich zu Gefängnis verurteilt worden bin, ist die folgende:

"... kann man sich vorstellen, wie in bürokratisch organisierter Schichtarbeit hundertausenden bei vollem Bewusstsein die Kehle durchgeschnitten wird. Der durchschnittene Kehlkopf und das in die Luftröhre einströmende Blut ermöglichen kein Schreien - lautlose Qualen, entsetzliche Todesangst. Doch halt - dieses Massaker geht nicht auf das Konto von Nazischergen, sondern von Juden und Moslems; und die Opfer sind Kälber, Rinder und Schafe, die ebenso leidensfähig sind wie wir Menschen."

[siehe den Zusammenhang im Originaltext in VN 95-7]

Das Bezirksgericht beurteilt das mit folgender Begründung als rassendiskriminierend:

"Massenmord an Juden würde dem Schächten von Tieren entsprechen. Diese Äusserung setzt Juden und Moslems auf die Stufe von Nazis herab und das Schächten dem Holocaust gleich. Darüber hinaus liegt darin eine gröbliche Verunglimpfung der ermordeten Juden, werden sie doch damit indirekt mit geschächteten Tieren verglichen. Wie bereits ausgeführt sind solche Gleichstellungen rassendiskriminierend." [Ende Zitat des Bezirksgerichtes]

Ich habe nie ermordete Juden Tieren gleichgestellt. Tatsache ist allerdings, dass nicht nur Juden Angst und Schmerz verspüren, wenn ihnen die Kehle durchgeschnitten wird. Schafe und Kälber empfinden das sehr ähnlich. Das ist eine wissenschaftliche Tatsache - keine Rassendiskriminierung. Aber wenn der Staat per Strafgesetz festlegt, welches die historische Wahrheit ist, kann es auch nicht mehr sonderlich erstaunen, wenn in gleicher Weise staatlich geregelt wird, was biologisch richtig ist. Erneut tut dieVorinstanz so, als rede ich von den Juden insgesamt und setze diese pauschal den Nazis gleich. Richtig ist - ich sage es immer wieder - dass ich die Schächt-Juden nicht für bessere Menschen halte als Nazi-Schergen. Wenn das antisemitisch sein soll, dann bin ich halt ein Antisemit. Dann ist es halt Bürgerpflicht geworden, Antisemit zu sein. In Tat und Wahrheit sind diese Äusserungen wieder deshalb nicht rassistisch, weil sie sich nicht gegen eine Religion richten sondern nur gegen ein bestialisches Verhalten einer fanatischen pseudo-religiösen Minderheit, die allerdings leider von der jüdischen Gemeinschaft in der Schweiz gedeckt wird - aktiv oder schweigend. Die deswegen allenfalls zunehmende Judenfeindlichkeit habe nicht ich zu verantworten, sondern diejenigen Juden, die sich mit dieser Tierquälerei solidarisieren, wie etwa Schawinski, Bundesrätin Ruht Dreifuss, SP-Präsidentin Ursula Koch und Nationalrat Loeb, der sich gleichzeitig in schizophrener Weise parlamentarisch für die Würde des Tieres einsetzt. Gibt es einen krasseren Verstoss gegen die Würde des Tieres, als ihm ohne Betäubung die Kehle durchzuschneiden, lediglich um ein kulinarisches Genussmittel zu produzieren?

Meine Vergleiche mit Nazis und KZs können nur schon deswegen nicht antisemitisch sein, weil aufgeklärte Juden selbst solche Vergleiche anstellen. Ich habe in meinem Plädoyer vor Bezirksgericht verschiede solche jüdische Persönlichkeiten zitiert und wiederhole hier nur ein Zitat, nämlich von Theodor W Adorno, jüdischer Philosoph und Soziologe, der während des Dritten Reiches nach England emigrierte und kehrte 1949 nach Deutschland zurückkehrte. Er sagte:

"Auschwitz fängt da an, wo einer im Schlachthof steht und sagt, es sind ja nur Tiere."

Übertragen auf das vorliegende Verfahren heisst das:

Der heutige Holocaust an den Tieren fängt da an, wo Richter so wie der vorinstanzliche Einzelrichter sagen, es sind ja nur Tiere und darum darf das Schächten nicht mit Greueltaten an Menschen verglichen werden.

Wenn ein Richter eine solche Meinung hat, bedeutet das eine beschämende ethische Rückständigkeit. Wenn er aber einen Tierschützer, der anderer Meinung ist, deswegen ins Gefängnis wirft, dann ist das ein Skandal und gibt Dürrenmatt Recht, der die Schweiz einen "verluderten Staat" genannt hat.

Jedenfalls müsste dieser verluderte Staat auch den Juden Theodor Adorno wegen Antisemitismus ins Gefängnis werfen, weil ein solcher Vergleich nach der genialen Auslegung des sozialdemokratischen Bülacher Bezirksrichters Rainer Hohler (Sozialdemokrat, Seemattstr 22, 8180 Bülach.) die in Auschwitz umgekommenen Juden Tieren gleichstellt.

 

5. Menschenfresser

Das folgende Zitat aus einem Brief an Bundesrätin Dreifuss soll auch rassistisch sein:

"... im übrigen nehmen wir mit Befremden zur Kenntnis, dass Sie schlimme Tierquälerei, die im Namen Ihres jüdischen Glaubens begangen werden, gutheissen und dies als eine Frage der Glaubensfreiheit bezeichnen. Wären Sie wohl auch so tolerant, wenn sich eines Tages Menschenfresser bei uns niederlassen, deren Glaube vorschreibt, jede Woche das Herz einer Jüdin zu fressen? Würden Sie dann dazu auch - mit Ihren eigenen Worten formuliert - sagen: 'Das ist für mich eine Frage der Glaubens- und Gesinnungsfreiheit. Wer sich davon distanziert, masst sich Kritik an religiösen Werten an, die gewissen Menschen wichtig sind.'"

[siehe den Zusammenhang im Originaltext in VN 96-1]

Diese Aussage wurde mit folgender Begründung als rassendiskriminierend beurteilt (Seite 60):

"Damit wird das jüdische Ritual des Schächtens mit Menschenfresserei gleichgesetzt und im Verständnis des Durchschnittslesers die Juden auf die Stufe von Menschenfressern herabgesetzt."

Indem ich Frau Dreifuss lediglich frage, ob sie gegenüber Menschenfresserei auch so tolerant wäre wie gegenüber dem Schächten, setze ich also nach Auffassung dieser politischen Justiz die Juden Menschenfressern gleich. Es kann von mir nicht erwartet werden, dass ich einen solchen Quatsch ernsthaft analysiere. Statt dessen habe ich einige Bemerkungen zur Menschenfresserei:

Wilhelm Busch hat darüber folgendes geschrieben:

"Wahre menschliche Kultur gibt es erst, wenn nicht nur die Menschenfresserei, sondern jeder Fleischgenuss als Kannibalismus gilt."

Wird wohl deshalb über Wilhelm Busch gesagt, er sei ein Antisemit? Das wäre schon möglich, wir sehen ja, wie rasch man Antisemit ist und das sogar berühmte tierliebende Juden Antisemiten sind - zumindest nach der Logik von Bezirksrichter Rainer Hohler (Sozialdemokrat, Seemattstr 22, 8180 Bülach).

Tatsächlich liegen Menschenfresserei und das Fressen qualvoll getöteter Tiere nach meiner Auffassung von Ethik und Menschlichkeit nicht weit auseinander. Die scheinheilige Empörung, die der vorinstanzliche Einzelrichter an der Hauptverhandlung darüber zur Schau stellte, dass ich das Thema Menschenfresser in die Schächtdiskussion eingeführt habe, war nur dazu da, von den erschreckenden Tatsachen abzulenken. Ich kann dazu nur sagen: Fleischfresser sollten besser schweigen und sich schämen, als Empörung über meine Formulierungen zu heucheln.

 

6. Verachtung der Schächt-Juden

Eine weitere inkriminierte Äusserung, welche das Bezirksgericht als rassendiskriminierend beurteilt hat:

"Wer sich derart für primitivste Tierquälerei einsetzt, der verdient nach meiner Überzeugung tatsächlich nichts anderes als tiefe Verachtung. Ob diese Verachtung dann als Antisemitismus verschrien wird, interessiert mich mittlerweile nicht mehr. Wenn der Begriff ,,Antisemitismus" heute nur noch bedeutet, ein grausames, pervers-religiöses jüdisches Ritual abzulehnen, dann ist Antisemitismus nichts Negatives mehr, sondern eine gesunde Haltung der überwiegenden Mehrheit der nichtjüdischen Bevölkerung."

[Siehe den Zusammenhang im Originaltext in VN 97-1]

Laut Vorinstanz ist es rassistisch, Tierquäler zu verachten. Wörtlich heisst es in der Begründung:

"Jemanden verachten bedeutet, jemandem die Achtung zu verweigern, die einem Menschen von Natur aus, grundsätzlich zukommt, weil man diese Person als Mensch für moralisch-ethisch minderwertig hält."

Richtig an dieser Begründung ist, dass ich Schächt-Juden wie alle Tierquäler für "moralisch-ethisch minderwertig" halte. Hingegen bestreite ich, dass jedermann, zB auch Hitler, Goebbels und Konsorten, von Natur aus Achtung zukommt. Es ist schon unglaublich, mit welch dämlichen Begründungen ich zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden bin.

 

7. Folteropfer-Leichenfrass

Ein weiteres Zitat, das nach Meinung der Vorinstanz mit Gefängnis zu bestrafen ist:

"Orthodox-jüdische Doppelmoral: Kein Sex - dafür Folteropfer-Leichenfrass"

[Siehe den Textzusammenhang im Original in VN 97-1]

Diese Aussage stand als Überschrift zu einem Beitrag über das Schächten in den VgT-Nachrichten. Der vorinstanzliche Richter unterschlägt zielstrebig, dass aus dem Zusammenhang für den Leser eindeutig erkennbar ist, dass es um das Schächten geht. Im Text wird den orthodoxen Schächtjuden eine Doppelmoral vorgeworfen, weil sie einerseits den Jugendlichen natürlichen vorehelichen Sex verbieten, andererseits aber Leichenteile von Tieren, die speziell für ihren kulinarischen Genuss zu Tode gefoltert wurden, verzehren.

Einmal mehr nach den Methoden eines poltischen Willkürverfahrens ignorierte die Vorinstanz den Text-Zusammenhang vollständig und unterstellt mir aktenwidrig, ich würde mit dieser Äusserung die orthodoxen Juden als Menschenfresser bezeichnen.

Diese Unterstellung qualifiziert Bezirksrichter Hohler (Rainer Hohler, Sozialdemokrat, Seemattstr 22, 8180 Bülach), nicht mich

 

VI. Diskriminierende Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit

Ich habe vor dem Bezirksgericht ausführlich dargetan, dass die gegen mich angewendete Auslegung der Rassismus-Strafnorm die Meinungsäusserungsfreiheit in diskriminierender Weise verletzt (Art 14 in Verbindung mit Art 10 EMRK). In anderen Fällen, insbesondere wenn es um Angriffe von Juden gegen Nicht-Juden geht, wurde nach völlig anderen Kriterien entschieden, welche im vorliegenden Fall ebenfalls hätten zu einem Freispruch führen müssen. So wurde zB ein jüdischer Kürschner freigesprochen, der uns Tierschützer Nazimentalität vorgeworfen hat, weil wir zum Boykott von Pelzkleidern aufrufen. Für die Einzelheiten dieses Falles verweise ich auf mein erstinstanzliches Plädoyer.

Sigmund Feigel, Ehrenpräsident und Rechtsvertreter der Israelitsichen Cultusgemeinde Zürich, welcher die halbe Schweiz mit Rassismusklagen eindeckt, hat am 21. Juni 1994 im Schweizer Radio DRS die rund 45 Prozent der Schweizer Stimmbürger, welche das untaugliche Antirassismus-Maulkorbgesetz abgelehnt haben, als "das grösste politische Lumpengesindel" beschimpft. Das ist legal. Mit Gefängnis bestraft wird hingegen meine Kritik am schächtenden Lumpengesindel!

Das Gesetz, das angeblich zur Bekämpfung der Diskriminierung geschaffen wurde, ist selbst zum Instrument für schwere Diskriminierungen geworden.

Das Antirassismusgesetz schafft Sonderrechte für Juden, und wer sich auf solche Art und Weise Sonderrecht zu verschaffen sucht, der muss sich nicht wundern, wenn er sich unbeliebt macht. Und wenn sich Juden unbeliebt machen, sind immer die Antisemiten schuld, so einfach ist das. Durch diesen sprachlicheln Missbrauch ist der Begriff Antisemitismus seiner einst tragischen Bedeutung auf unverantwortliche Weise völlig entleert worden. Er wird für politische Interessen und für Gold und Dollars missbraucht. Das empfinde ich als geschmacklose Beleidigung der vom Nazi-Regime ermordeten Juden.

Wenn ich christlichen Klöstern, welche Tier-KZs betreiben, vorwerfe, sie seien nicht besser als damals die Nazis, dann ist bisher niemand auf die Idee gekommen, das sei Rassismus. Für die Einzelheiten verweise ich auf mein Plädoyer vor Bezirksgericht.

Indem die Vorinstanz mit keinem Wort auf die geltend gemachte und sachlich belegte diskriminierende Anwendung des Diskriminierungsverbotes eingegangen ist, wurden das rechtliche Gehör und die Begründungspflicht verweigert (Art 6 EMRK).

 

VII. Willkürlicher Kostenentscheid: Verurteilung zu den vollen Verfahrenskosten trotz 92prozentigem Freispruch

1. Anschuldigung wegen Gefährdung des Lebens

Im Falle von Rindermäster Waldvogel wurden mir trotz Freispruch die Verfahrenskosten überbunden. Ich habe in einer schriftlichen Eingabe dargelegt, dass dieser Kostenentscheid in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig und willkürlich ist und die Unschuldsvermutung verletzt.

Ähnlich willkürlich ist der Kostenentscheid auch im

2. Verfahren wegen Rassendiskriminierung

In der Anklageschrift wurden mir 43 Textstellen aus meinen Publikationen als rassistisch vorgeworfen. Die Vorinstanz kam bei 36 zu einem Freispruch. Nur 7 wurden als rassistisch beurteilt, das sind 16 %. Bezüglich der Rassismus-Anklage erfolgte somit ein 84prozentiger Freispruch. Bezüglich der Anschuldigung "Gefährdung des Lebens" gegen Rindermäster Waldvogel erfolgte ein hunderprozentiger Freispruch. Insgesamt, bezüglich der gesamten Anklage, entspricht das arithmetisch einem Freispruch von 92 Prozent. Trotzdem wurde mir der maximale Tarif von 3000 Fr gemäss § 7 der VO über die Gerichtsgebühren überbunden.

Die Begründung dieses Kostenentscheides ist im Falle der Rassismus-Anklage so willkürlich wie das Urteil in der Sache selbst: Die Tatsache, dass ich zusammen mit meiner Frau ein Einfamilienhaus und damit Vermögen besitze, wurde im Widerspruch zur herrschenden Lehre und Gerichtspraxis als Rechtfertigung für eine Erhöhung der Gerichtskosten genommen. Im Kommentar des Zürcher Strafprozessrechts von Prof Niklaus Schmid heisst es dazu: "Nach dieser Bestimmung [Art 42 StPO] ist bei der Bemessung, Auflage usw der Kosten auf die Verhältnisse der Betroffenen Rücksicht zu nehmen. Der Sinn dieser Bestimmung geht lediglich dahin, von einer an sich vom Gesetz vorgesehenen Kostenauflage abzusehen, also nicht, zB einen sehr wohlhabenden Angeschuldigten über die gesetzlichen Beschränkungen hinausgehend mit Kosten zu belasten." Aber genau das, was nicht der Sinn der StPO ist, hat der vorinstanzliche Richter getan, obwohl ich nicht einmal "sehr wohlhabend" bin, sondern nur zusammen mit meiner Frau je hälftig ein Einfamilienhaus besitze; das ist alles. Dazu kommt noch, dass ich ja wegen meiner Arbeit als Präsident des VgT verurteilt worden bin und die Kosten deshalb eine gemeinnützige Organisation belasten, gar nicht mich persönlich. Es ist deshalb insgesamt nicht nur rechtswidrig, sondern auch widersinnig oder eben politisch willkürlich, die Gerichtskosten in Abhängigkeit von meinem privaten Vermögen festzusetzen.

 

VIII. Schlusswort

Es ist haarspalterisch, wenn die Vorinstanz argumentiert, das Schächten dürfe als bestialisch bezeichnet werden, aber nicht die Schächtjuden. Das widerspricht den normalen Sprachregeln: Wer Tierquälerei begeht, nennt man Tierquäler. Wer sich unmenschlich verhält, bezeichnet man als Unmensch. Wenn es um Schächt-Juden geht, wird dieses normale Sprachverhalten mit Gefängnis bestraft. Man braucht nicht juristisch geschult oder besonders intelligent zu sein, um zu merken, dass da etwas faul ist, wenn in diesem Staat ein Schächtkritiker zu Gefängnis verurteilt wird, während das Schächten selber nur als Übetretung, als Verletzung von Schlachtvorschriften gilt und mit einer kleinen Busse bestraft wird. Der Handel mit Schächtfleisch ist überhaupt straffrei und wird nicht - wie es richtig wäre - als Hehlerei bestraft.

Jedenfalls ist es mir genau mit diesen provokativen Äusserungen, derentwegen ich verurteilt worden bin, gelungen, die Tabuisierung des Themas Schächten zu brechen. Dank diesen provokativen Formulierungen, welche jüdische Kreise so sehr geärgert haben, dass darüber eine grosse Publizität entstand, weiss heute die durch jahrelange unterschwellige jüdische Propaganda verunsicherte Schweizer Öffentlichkeit wieder, wie grausam das Schächten ist.

Wie sich fehlende Zivilcourage und egoistische Gleichgültigkeit angesichts von Unrecht zum Nachteil von Schwachen und Wehrlosen auswirken können, hat der Ehrenpräsient der Jüdischen Cultusgemeinde Zürich, Rechtsanwalt Feigel, in seinem Plädoyer vor Bezirksgericht selbst illustriert. Mit folgender Erzählung versuchte er, die Gunst des Publikums zu gewinnen:

Er habe erlebt, wie in einem Schlachtlokal in Hergiswil den Schweinen die Bäuche aufgeschlitzt worden seien - ohne Betäubung; er habe die Tiere immer wieder die ganze Nacht schreien gehört. Auch beim normalen Schlachten, nicht nur beim Schächten, würden Tiere gequält.

Gewisse Menschen ziehen es vor, andere Menschen in den Dreck zu ziehen, anstatt sich aus dem Dreck zu erheben. Einem Feigling, der solcher Tierquälerei nächtelang zuhört, ohne etwas zu unternehmen, steht es schlecht an, gegen angebliche Rassendiskriminierung aufzutreten. Feigel beteiligt sich an der allerschlimmsten Rassendiskriminierung, die gegenwärtig auf der Welt abläuft, nämlich gegenüber den Milliarden Nutztieren. Anstatt uns zu helfen, die tierquälerische Schächt-Tradition abzuschaffen, sucht er die Schächt-Juden durch die Sünden anderer reinzuwaschen.

Ein solcher Feigling wird in unserer degenerierten Gesellschaft nicht wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Bei uns werden überhaupt nicht die Tierquäler und ihre Helfershelfer vor Gericht gestellt, sondern die Tierschützer, welche das zum Himmel schreiende Unrecht angeblich mit zu scharfen Worten kritisieren. Das zu verfolgende Übel sieht dieser verluderte Rechtsstaat nicht darin, dass unter Umgehung des Tierschutzgesetzes jährlich hunderte von Tonnen jüdischen Schächtfleisches in die Schweiz importiert werden, wodurch ein bestialisches Massenverbrechen finanziert wird - nein, das interessiert Regierung und Justiz überhaupt nicht. Ins Gefängnis muss jener, der dieses Verbrechen öffentlich anprangert und versucht, diese tagtäglich weitergehende Folterung wehrloser Geschöpfe ins öffentliche Bewusstsein zu bringen, damit die Grenzen für solche Verbrecher-Produkte endlich geschlossen werden.

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Anhang zum Plädoyer:

Die früheren politischen Willkürurteile des Zürcher Obergerichtes gegen den VgT

Vorbemerkung:

Gemäss § 138 des Zürcher Gerichtsverfassungsgesetzes ist die Minderheit des Gerichtes und der Gerichtssekretär berechtigt, ihre abweichende Ansicht mit Begründung in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Den Parteien wird von der Aufnahme eines Minderheitsantrages in das Protokoll Kenntnis gegeben. In den Urteilen gegen den VgT wurde davon noch nie Gebrauch gemacht. Bei staatlichen Repressionen gegen einen unbequemen Kritiker ist sich der herrschende Politfilz offenbar immer einig.

 

1. Verurteilung wegen Rinderwahnsinn-Flugblatt

Ein VgT-Aktivist, der auf öffentlichem Grund ein VgT-Flugblatt verteilte, worin vor dem Rinderwahnsinn gewarnt wurde, ist in menschenrechtswidriger Weise zu einer hohen Busse verurteilt worden wegen angeblich unlauteren Wettbewerbs, obwohl das Flugblatt keine Unwahrheiten enthielt.

Der Flugblatt-Text lautete:

Rinderwahnsinn - die tödliche Gefahr auf dem Teller

Kochen tötet den Erreger nicht.

Lauert er in Ihrer Wust? Im Steak, im Hamburger?

Die Inkubationszeit beträgt 10 bis 15 Jahre. Sind Sie schon infiziert?

Es besteht der dringende Verdacht, dass der Rinderwahnsinn (Bovine Spongiforme Enzephalopathie BSE) durch Verzehr von Fleisch auf den Menschen übertragen werden kann und identisch ist mit der heimtückischen, tödlichen Creutzfeld-Jakob-Krankheit.

Essen Sie weniger Fleisch, zum Vorteil der Tiere, der Umwelt und Ihrer Gesundheit!

- Eine Konsumenteninformation des VgT Verein gegen Tierfabriken, 9546 Tuttwil -

Das Zürcher Obergericht begründete das Urteil damit, auf dem Flugblatt hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass es über die Gefährlichkeit des Rinderwahnsinns auch andere Auffassungen gebe. Auf das Grundrecht der freien Meinungsäusserung ging das Obergericht gar nicht ein. Wenn sich ein Metzger vom VgT gestört fühlt, hat das nach Auffassung des Zürcher Obergerichtes offenbar mehr Gewicht als das durch Verfassung und Menschenrechtskonvention garantiere Grundrecht der freien Meinungsäusserung.

Verantwortlich für dieses politische Willkürurteil, das dann vom Bundesgericht aufgehoben wurde, waren: Oberrichter Bornatico (SP), Dr Mathys (SVP) und Oberrichterin Dr Schaffitz(FDP).

 

2. Das Verteilen von Flugblättern auf der Strasse vor einer Kirche soll "äquivalent" sein einer Stinkbombe in der Kirche

Der BLICK verbreitete mehrmals die Unwahrheit, der VgT habe anlässlich der Prinzenhochzeit in Vaduz eine Stinkbombe in der Kirche deponieren wollen, sei daran aber von der Polizei gehindert worden. Erwiesene Tatsache ist jedoch, dass nur das Verstreuen von Flugblättern auf die Strasse vor der Kirche geplant war. Das Bezirksgericht Zürich [Th Meyer (CVP), P Dienst (LdU), U Gloor(FDP)] wies eine Klage des VgT auf Richtigstellung mit der Begründung ab, die Störung einer Hochzeit durch Flugblätter vor der Kirche oder durch eine Stinkbombe in der Kirche sei "äquivalent". (Dieses Urteil bedeutet - da das Verteilen von Flugblättern vor einer Kirche legal ist -, dass auch Stinkbomben in einer Kirche während des Gottesdienstes legal sind. Offenbar hat die Tierbefreiungsfront TBF von dieser neuen Rechtsprechung Gebrauch gemacht, als sie bald darauf in der Klosterkirche Fahr eine Stinkflüssigkeit versprüht, um gegen die üble klösterliche Tierausbeutung zu protestieren. Unverständlicherweise - da ja äquvivalent zum erlaubten Verbreiten von Flugblättern - wurde dann aber gegen die TBF eine Strafuntersuchung eingeleitet. Es ist eben typisch für eine Willkür-Justiz, dass das Recht mal so, mal so gebeugt wird.

Das Obergericht deckte den Blick ebenfalls, wobei es der Frage der Legalisierung von Stinkbomben in Kirchen auswich und andere unglaubliche Begründungen vorschob: "Die Kläger [VgT und Erwin Kessler] engagieren sich, wie sie das selbs ausgeführt haben und sich dies auch aus den Akten ergibt, vehement für den Schutz der Nutztiere und kritisieren, ja geisseln mit deutlichen Worten und Aktionen die Tierhaltung, vor allem die Haltung von Schweinen... Wer sich so verhält wie der Kläger, muss in Kauf nehmen, dass er sich bei medienwirksamen Auftritten und Aktivitäten auch einmal einem sich möglicherweise nachher als ungerechtfertigt herausstellenden Verdacht aussetzt, der in den Medien verbreitet wird. ... Eine Verletzung der Persönlichkeit der Kläger liegt daher nicht vor."

In krass-willkürlicher Weise übergeht das Obergericht Sinn und Zweck des Persönlichkeitsschutzes, der gemäss Art 28ff ZGB ja gerade ausdrücklich darin besteht, ehrverletzende Äusserungen, die sich als unwahr herausstellen, richtig zu stellen.

Die (ohne Verschulden des VgT) jahrelange Verschleppung des Verfahrens verwendet das Obergericht dann auch noch gegen den VgT, indem es argumentiert, die Verleumdung liege schon so lange zurück, dass sie nicht mehr aktuell sei und deshalb kein Intersse mehr an einer Richtigstellung bestehe. Die gesamten Verfahrenskosten samt grosszügiger Entschädigung des Blick/Ringier-Anwaltes von insgesamt 17 000 Franken wurden dem VgT auferlegt.

Verantwortlich für dieses politische Willkürurteil sind die Oberrichter Spirig (FDP), B. Suter (SVP), Verena Bräm.

 

3. Obergericht deckt korrupte Zürcher Veterinärbeamte

Der VgT erstattete Anzeige gegen eine grässliche Schweinefabrik im Gebiet Musterplatz/Bauma. Praktisch sämtliche bestehenden Tierschutzvorschriften waren verletzt: Mutterschweine lebenslänglich in Kastenständen, keine Beschäftigung, keine Einstreu in den Abferkelbuchten. Die Veterinärpolizei erstellte einen Alibi-Rapport, indem der fehlbare Tierhalter mit raffinierten Manipulationen reingewaschen wurde. Einer dieser raffinierten Tricks sei hier exemplarisch genau analysiert:

Die von der Veterinärpolizei behauptete vorhandene Einstreu in den Abferkelbuchten hätte leicht durch Fotos belegt werden können. Tatsächlich zeigt aber von den insgesamt 16 veterinärpolizeilichen Fotos keine einzige die beanstandeten Abferkelbuchten. Unglaublich aber wahr: von den 16 Fotos der Veterinärbeamten wurden 14 im Freien vor der Schweinefabrik aufgenommen, wo nichts beanstandet wurde! Nur zwei Fotos wurden im Stall gemacht, und hier wiederum so, dass nicht die beanstandeten Zustände erfasst wurden. Insbesondere wurde von den Abferkelbuchten, in denen es vorschriftswidrig keinen einzigen Strohhalm gab, keine Aufnahme gemacht! Der Polizeirapport ist in diesem Punkt sehr raffiniert manipuliert: Zu diesem Tatbestand der fehlenden Einstreu äussert sich der Rapport nur in einem einzigen Satz: "Die Abferkelbuchten sind mit speziell entstaubtem Sägemehl und Hobelspähnen eingestreut und die Tiere beschäftigen sich mit diesem Material." Mit diesem Satz deckte die Veterinärpolizei den angezeigten Tierhalter in raffinierter Weise. Es wird ungenau nur von den Tieren gesprochen, ohne zwischen Ferkel und Muttersau zu unterscheiden. In Tat und Wahrheit hatte es damals und bis heute nur in den Ferkelkisten Sägemehl und Hobelspähne. Die Muttersauen vegetieren vorschriftswidrig auf dem nackten, einstreulosen Boden. Einstreu ist ausdrücklich deshalb vorgeschrieben, damit die Muttersau ihren bei der Geburt besonders starken Nestbautrieb ausleben kann.

Der VgT erstattete gegen die verantwortlichen Veterinärpolizisten wegen dieses manipulierten Rapportes Strafanzeige wegen Begünstigung und Amtsmissbrauch. Die Bezirksanwaltschaft Pfäffikon interessierte sich nicht für die Beweise des VgT, lehnte die Anzeige mit fadenscheinigen Begründungen ab und überband dem VgT die Verfahrenskosten wegen "ausgesprochen leichtfertiger, wenn nicht gar verwerflicher" Anzeigeerstattung. Auf Rekurs hin deckte das Bezirksgericht Pfäffikon diesen Entscheid, ebenso das Obergericht, mit der Begründung: "Nur weil Erwin Kessler - nota bene zu anderen Zeitpunkten als die Beamten der Veterinärpolizei - andere Beobachtungen im Betrieb Staubs machte und weil er die Bestimmungen über den Tierschutz anders auslegt als die Beamten der Veterinärpolizei, heisst das noch lange nicht, dass sich letztere deshalb der Begünstigung und des Amtsmissbrauches strafbar machen." Für die Zeugen und Fotobeweisen interessierte sich das Obergericht (wie die Vorinstanzen) überhaupt nicht.

Verantwortlich für dieses poltische Willkürurteil gegen den VgT sind die Zürcher Oberrichter H Meyer, Mazurczak(FDP), Weber(FDP).

 

4. Falsche Gesetzesanwendung durch das Obergericht zugunsten eines Anwalts(kollegen).

Das Zürcher Anwaltsbüro Butz hatte sich über die Vorgaben des VgT als Klient sang- und klanglos, ohne ein Wort zu sagen, hinweggesetzt und in einer Eingabe an das Bundesgericht Wesentliches ausgelassen. Hierauf entzog der VgT dem Anwaltsbüro das Mandat, worauf Butz eine massiv überrissene Honorarrechnung stellte. Vor der Aufsichtskommission des Obergerichtes über die Rechtsanwälte unterlag Butz mit seinen Begehren zur Hälfte. Trotzdem wurden dem VgT die gesamten Verfahrenskosten überbunden, was die Zürcher Zivilprozessordnung in krasser Weise verletzt. Das Obergericht kann sich solche Willkür bedenkenlos leisten, weil es dabei vom Parteifilz im Bundesgericht gedeckt wird. Das BGer wies die Beschwerde ab, wobei es sich auf den hier gar nicht anwendbaren § 65 der Zürcher ZPO berief und auf den massgeblichen § 64 willkürlich nicht einging. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte trat auf eine Menschenrechtsbeschwerde nicht ein mit der Begründung, dass dadurch keine Menschenrechte verletzt worden seien und nationales Recht nicht zu überprüfen sei. Filz, Filz, Filzzzzzzzzz.

Folgende Oberrichter waren an diesem Willkürurteil beteiligt: Späh(FDP), Dr Früh, Dr Lendi, Benz(EVP).

 

Die freie, demokratische Richterwahl wird behindert

Mit Schreiben vom 19.12.1997 weigerte sich das Obergericht unter dem Vorwand des Datenschutzes, die Parteizugehörigkeit dieser Richter bekannt zu geben. Verschwiegen hat das Obergericht, dass - wie wir später herausfanden - in Anwaltskreisen ein Oberrichter-Verzeichnis mit Parteizugehörigkeit vorhanden ist, herausgegeben vom Zürcher Anwaltsverband. Der Hinweis auf den Daten- und Persönlichkeitsschutz war offensichtlich haltlos, da es sich um veröffentlichte Daten handelt. Oder hat der Anwaltsverband mit dieser Veröffentlichung das Datenschutzgesetz verletzt? Auch hier wieder gilt offenbar ungleiches Recht, je nach politischer Interessenlage. Die Diskussion um eine neue Bundesverfassung empfinde ich länger je mehr als lächerliches Schauspiel, wenn man sieht, wie Verfassung und Gesetze in der Rechtspraxis nach Belieben manipuliert werden. Das Rechtssystem in der Schweiz ist dermassen heruntergekommen, dass selbst bestqualifizierte Rechtsanwälte ausserstande sind, den Ausgang von Gerichtsverfahren einigermassen vorauszusehen. Ein Staat, wo das Rechtswesen unkalkulierbar ist und die Durchsetzung des Rechts zum Spielcasino verkommt, ist ein gefährlicher Staat. Ein Staat, wo die Parteizugehörigkeit unfähiger Richter verheimlicht wird, ist keine Demokratie.


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