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Die gedruckte Ausgabe im pdf-Format


Inhaltsverzeichnis

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Kloster Fahr: Tierleid hinter Klostermauern
JA zu Europa - NEIN zur EU
GATT/WTO hat tiefgreifende Konsequenzen
Regierungsr�tliche R�ge an die Staats- und Bezirksanwaltschaft Z�rich im Zusammenhang mit dem "Juchhof"-Skandal
Leserbrief zur Doppelpunktsendung Radio 24
Bezirksgericht Z�rich sch�tzt BLICK-L�ge: Flugbl�tter und Stinkbombe seien "�quivalente" St�rungsmittel (F�rstliches Schweine-KZ)
Fleischkonsum letztes Jahr sechs Prozent geringer
Das Antirassismusgesetz ist ein Maulkorbgesetz f�r Tiersch�tzer
Kritik des Sch�chtens: menschenverachtend?
Aufruf an Juden
Migros verkauft Tierqu�lerprodukte
Pouletfleisch nicht einwandfrei
Die reale Demokratie Schweiz
Lebende Tiere in der P�ckli-Post
Von der konservativen Winterthurer Zeitung "Landbote" zensurierte Weihnachts-Inserate
Migros-Manager: Heuchler und Betr�ger
Rinderwahnsinn und Tierversuche
Erfolg: Ovomaltine jetzt ohne K�figeier
Tatort Bundesgericht: Illegale Tierfabriken im Landwirtschaftsgebiet
Christliche Tierqu�lerei: Klingenzellerhof der katholischen Kirchgemeinde Eschenz TG
Tierschutz und Christentum
Robin Hood - F�nfte Folge
VgT auf Wachstumskurs
Kirche und Adel als gemeine Tierqu�ler
Sind wir noch zu Retten? Leserbrief
NZZ: Gebildeter Schwachsinn
Konsequenzen des Fleischessens
Leserbrief von Jeanne Landtwing


Meine Prognose war richtig:

Das Antirassismusgesetz ist ein Maulkorbgesetz f�r Tiersch�tzer

von Erwin Kessler

Wir haben zwar ein teilweises Sch�chtverbot in der Schweiz (gilt nicht f�r Gefl�gel), das aber leicht umgangen werden kann: Der Import von Sch�chtfleisch ist legal.

Meine Krtitik des grausamen j�dischen und moslemischen Sch�chtens ist laut Gerichtsurteil vom 21. M�rz 1995 rassistisch. Religi�se Fanatiker, die unter dem Vorwand �religi�ser� Vorschriften Tiere auf bestialische Art schlachten, geniessen den Schutz des Antirassismusgesetzes. Aber ich gehe lieber ins Gef�ngnis, als zu diesem Massenverbrechen an Wehrlosen zu schweigen.

Ein Massenverbrechen... STAATLICHE ZENSUR: An dieser Stelle sind 4 S�tze, in denen ich die Sch�chtideologie als Verbrechen brandmarke, gerichtlich verboten worden. Siehe www.vgt.ch/justizwillkuer/schaecht-prozess.htm

Ich meine: Tierqu�lerei kann niemals religi�s sein. Kein Jude und kein Moslem wird von seiner Religion gezwungen, Sch�chtfleisch zu essen. Mit einer gesunden vegetarischen Ern�hrung verletzt er keine Religionsvorschrift. Die Bestialit�t des Sch�chtens wird lediglich f�r den kulinarischen Fleischgenuss betrieben. Es ist absurd, eine solche Perversion mit Religionsfreiheit und Antirassismusgesetz zu sch�tzen. Wenn aber unsere Gesellschaft nicht pervers w�re, br�uchte es den VgT nicht!

 

Menschenverachtend?

von Erwin Kessler

Im Tages-Anzeiger-Magazin vom 8. April 1995 wirft mir Roland Weber �menschenverachtende Aussagen� vor. Beispiele vermag er keine zu nennen. Oder meint er wohl, es sei menschenverachtend, wenn ich diejenigen religi�sen Fanatiker kritisiere, die unter dem Vorwand angeblicher religi�ser Vorschriften Tiere auf bestialische Art und Weise sch�chten? Solche Menschen verachte ich allerdings. Ich verachte auch Menschen, die diese Tierqu�ler in Schutz nehmen. Erschreckend, dass dazu ausgerechnet Staatsbeamte wie Roland Weber geh�ren, welche mit Steuergeldern tierfreundliche Stallsysteme entwickeln sollten.

Herr Roland Weber ist n�mlich - das sagt er in seinem Leserbrief nicht - an der �Eidgen�ssischen Forschungsanstalt f�r Betriebswirtschaft und Landtechnik� in T�nikon/TG angestellt.

Fortschrittliche Juden und Moslems lehnen das Sch�chten ebenfalls ab. Mit dem Islamischen Zentrum in Bern arbeite ich zusammen im gemeinsamen Bestreben, diese zutiefst unreligi�se Tierqu�lerei auszurotten. Nur meine Gegner aus dem Lager der gewerbsm�ssigen Tierqu�ler, die mich mit allen Mitteln in den Dreck ziehen wollen, versuchen meinen Kampf gegen das Sch�chten als Rassismus darzustellen.

 

Aufruf an Juden

Wer ist Jude und hilft uns in unserem Kampf gegen das Sch�chten? Bitte melden beim VgT Schweiz, 9546 Tuttwil


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