VN96-1

Die j�dische Bundesr�tin Ruth Dreifuss zum grausamen Sch�chten: �Glaubensfreiheit�

von Erwin Kessler

Vor zwei Jahren habe ich die f�r den �Nationalfonds zur F�rderung der Forschung� zust�ndige Bundesr�tin Dreifuss gebeten, sehr qualvolle Tierversuche des h�chsten Belastungsgrades nicht mehr mit �ffentlichen Geldern zu unterst�tzten. Die Sache verlief im Sand... Dagegen protestierten wir anl�sslich eines �ffentlichen Auftrittes von Frau Dreifuss mit Flugbl�ttern. Sie liess der Presse ausrichten, ich h�tte mich mit diesem Anliegen noch nie an sie gewandt...

* * *


Da Frau Dreifuss J�din ist, habe ich sie - �hnlich wie Yehudi Menuhin - gebeten, sich vom grausamen Sch�chten zu distanzieren. Sie antwortete nicht...

Darauf habe ich ihr erneut geschrieben. Die im folgenden Auszugsweise widergegebene Korrespondenz offenbart krass den Unterschied zwischen einer grossen (j�dischen) Pers�nlichkeit wie Yehudi Menuhin und der (j�dischen) Bundesr�tin Ruth Dreifuss:

Sehr geehrte Frau Dreifuss, ich teile Ihre Ansicht, dass Rassismus, dh die Diskriminierung aufgrund der Zugeh�rigkeit zu einer Religion oder ethnischen Volksgruppe, vorbehaltlos abzulehnen ist. Rassismus ist absolut verwerflich, weil dabei andere aufgrund von Vor- oder Pauschalurteilen anstatt aufgrund ihres tats�chlichen Wesens und ihres individuellen Verhaltens behandelt, misshandelt oder ausgestossen werden. Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, als Individuum gesehen zu werden und nicht f�r vermeintliches oder tats�chliches Verhalten seiner Verwandten, seiner Sippe oder seiner Glaubensbr�der verantwortlich gemacht zu werden.

In der Schweiz sind es zur Zeit die Tiere, welche unter rassistischem Denken am meisten zu leiden haben. Lediglich deshalb, weil sie nicht der menschlichen Rasse zugerechnet werden, gelten empfindsame, leidensf�hige Mitlebewesen rechtlich als "Sachen" - und sie werden in der landwirtschaftlichen Intensivhaltung und in Versuchslabors auch so behandelt.

Menschenaffen, insbesondere Schimpansen, haben nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu 98 Prozent die gleichen Erbanlagen wie wir Menschen. Mensch und Menschenaffen haben die gleichen Vorfahren, wie inzwischen auch erwiesen ist. Es ist im Zeitmassstab der Evolution noch nicht sehr lange her, seit die Menschen und die Menschenaffen getrennte Wege gingen. Biologisch gesehen ist der Mensch eine dritte Schimpansen-Art...

Trotzdem behandeln die Menschen Tiere - auch ihre n�chsten Verwandten, die Schimpansen -, generell und rassistisch als Sachen und Verbrauchsobjekte. Auch Schimpansen werden f�r Tierversuche verwendet, gequ�lt, zerst�mmelt, get�tet. Man fragt nicht danach, ob diese Lebewesen genauso wie wir Menschen seelisch und k�rperlich leiden k�nnen, sondern einzig danach, ob daraus irgend ein (oft fragw�rdiger) Nutzen herausgeholt werden kann. So haben auch die Nazi-KZ-Lager�rzte gedacht.

Sie, Frau Dreifuss, dulden weiterhin, dass der Ihrem Departement unterstellte Nationalfonds sehr grausame Tierversuche der h�chsten Belastungsstufe finanziert. Das ist Rassismus, der entsetzlich in die N�he der nationalsozialistischen Verbrechen eingeordnet werden muss. Auch was in der Schweiz t�glich mit Millionen von Nutztieren geschieht, verdient diese Qualifikation. Hief�r ist das rassistische Denken Ihres Bundesratskollegen Delamuraz verantwortlich. Und schliesslich ist auch das grausame rituelle Schlachten von Tieren ohne Bet�ubung, das Sch�chten, Rassismus in seiner schlimmsten Erscheinung...

Sie haben vor der Abstimmung �ber das Anitrassismus-Gesetz gesagt - so stand es in den Zeitungen -, dass jeder, der dieses Gesetz ablehnt, ein Rassist sei. 47 Prozent der Stimmb�rger haben abgelehnt. Das sollte Ihnen, Frau Bundesr�tin, zu denken geben. Sie haben die Nation beleidigt, weil Sie nicht gemerkt haben, dass es gute Gr�nde gibt, dieses Maulkorbgesetz abzulehnen, selbst wenn man Rassismus absolut verurteilt. Seine Unangemessenheit zeigt sich bereits deutlich:
- Es wird in erster Linie gegen Tiersch�tzer eingesetzt, welche nichts als Tierqu�lerei kritisieren.
- Die mit Abstand am meisten unter Rassismus Leidenden - die Nutz- und Labortiere - hat dieses Gesetz ausgelassen. Das Antirassismus-Gesetz ist selbst rassistisch.
- Das Gesetz hat geradezu l�cherliche Konsequenzen und setzt sinnlose Strafprozesse in Gang. Weil Sie das nicht glauben, beweise ich Ihnen das am folgenden Beispiel:

Wilhelm Busch schreibt in seiner Geschichte "Die fromme Helene" folgenden Vers:
Und der Jud mit krummer Ferse,
Krummer Nas' und krummer Hos'
Schl�ngelt sich zur hohen B�rse
Tiefverderbt und seelenlos.

Wir sind wohl gleicher Meinung, dass ein solcher Vers als geschmacklos und rassistisch abzulehnen ist. Er erf�llt ganz klar den Tatbestand des neuen Antirassismusparagraphen im Strafgesetzbuch. Die Geschmacklosigkeit wird jeder vern�nftige Leser erkennen. Aber stellt eine solche Geschmacklosigkeit tats�chlich eine derart grosse Gefahr dar, dass hief�r ein Maulkorbgesetz, eine Einschr�nkung des Grund-rechtes auf freie Meinungs�usserung unbedingt n�tig ist?

Jedenfalls m�ssen Sie, Frau Dreifuss, nun Strafanzeige gegen alle Buchh�ndler in der Schweiz einreichen, welche Wilhelm-Busch-B�cher mit diesem Vers vertreiben. Indem ich Ihnen n�mlich diese ganz eindeutige Verletzung des Antirassismusparagraphen zur Kenntnis gebracht habe, sind Sie als Amtsperson verpflichtet, Strafanzeige zu erstatten. Sie wollen doch als vereidigte Amtsperson nicht ein Strafdelikt decken?

Ich hoffe, dass Sie aufgrund dieses Beispieles zumindest den Schimmer einer Idee erhalten haben, dass es Menschen gibt, die keine Rassisten sind, und die trotzdem das Antirassismus-Gesetz in seiner Gummi-Formulierung abgelehnt haben. Ein pauschaler Maulkorb ist das denkbar ungeeignetste Mittel, schlechte Gesinnungen auszurotten. Und Sonderrechte f�r Juden und andere religi�sen und ethnischen Gruppen sind ebenso undenkbar ungeeignet, Antisemitismus und Rassismus zu bek�mpfen.

Ich denke nicht daran, mit meiner scharfen Kritik an den Juden und Moslems, welche das Sch�chten bef�rworten, aufzuh�ren, nur weil gewisse j�dische Kreise deswegen ein grosses Anti-Rassismus-Geschrei verbreiten. D a s w�re Rassismus, wenn ich Tierqu�ler unterschiedlich, je nach ihrer Religionszugeh�rigkeit, behandeln und Sch�cht-Juden verschonen w�rde.

Mit freundlichen Gr�ssen Erwin Kessler


Antwort von Frau Dreifuss vom 10. Oktober 1995:

Sehr geehrter Herr Kessler...
Rassismus richtet sich gegen Menschen. Bei Tieren von Rassismus zu reden, heisse Mensch und Tier gleichsetzen, was ich klar ablehne...
Selbstverst�ndlich unannehmbar ist Tierqu�lerei bei Tierversuchen. Das Tierschutzgesetz, welches bei Forschungsbewilligungen als Grundlage dient, muss eingehalten werden. Sie fordern aber eher ein Verbot f�r Tierversuche...
Zu Ihrer Kritik am Sch�chten: F�r mich ist dies eine Frage der Glaubens- und Gesinnungsfreiheit. Wer sich davon distanziert, masst sich Kritik an religi�sen Wertten an, die gewissen Menschen wichtig sind. Das m�chte ich nicht.
Mit freundlichen Gr�ssen Ruth Dreifuss


Erwiderung vom 12. Oktober 1995:

Sehr geehrter Frau Dreifuss,

in Ihrem Antwortschreiben vom 10. Oktober wollen Sie mich offensichtlich missverstehen. Sie schreiben, Tierqu�lerei bei Tierversuchen sei selbstverst�ndlich unannehmbar... In unserer bisherigen Korrespondenz ist es jedoch klar und unmissverst�ndlich und ausschliesslich um die sehr qualvollen Tierversuche mit dem h�chsten Belastungsgrad gegangen, welche vom Nationalfonds unterst�tzt werden. Wenn Sie wirklich meinen, was Sie schreiben, m�ssten Sie also unsere Ansicht teilen, dass solche Versuche nicht unterst�tzt werden d�rfen. Diesem Begehren haben Sie bisher nicht entsprochen. Ihr Lippen-Bekenntnis steht im Widerspruch mit Ihren Taten.

ZENSUR. Hier wurden drei S�tze gerichtlich Verboten.

Siehe Sch�chtprozess  www.vgt.ch/justizwillkuer/schaecht-prozess.htm

Und was meinen Sie zum Todesurteil gegen Salman Rushdi? Wollen Sie sich da auch keine Kritik an religi�sen Werten anmassen? Oder gilt Ihre religi�se Toleranz vielleicht nur gegen Juden, nicht gegen Andersgl�ubige?

Indem Sie daf�r pl�dieren, das Sch�chten zu tolerieren, stellen Sie sich hinter eine Barbarei, die durch das vom Volk mit �ber 80 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissenen Tierschutzgesetz verboten ist. Eine solche, demokratische Gesetze ablehnende und perverse Tierqu�lerei bef�rwortende Haltung ist einer Bundesr�tin unw�rdig - genauso unw�rdig, wie Ihre Beschimpfung der 47 Prozent Stimmb�rger, welche das Antirassismusgesetz abgelehnt haben, als Rassisten.

Wir bitten Sie, als amtierende Bundesr�tin Ihre pers�nlichen Interessen gegen�ber der geltenden Rechtsordnung und dem demokratischen Volkswille zur�ckzusetzen. In diesem Sinne ersuchen wir Sie nochmals, daf�r zu sorgen, dass der mit Steuergeldern finanzierte Nationalfonds keine qualvollen Tierversuche (h�chster Belastungsgrades 3) unterst�tzt.

Mit freundlichen Gr�ssen Erwin Kessler

Hier liess Frau Dreifuss uns durch einen Mitabeiter erneut Antisemitismus vorwerfen und mitteilen, dass sie die Korrespondenz nicht weiterzuf�hren w�nsche. So verhalten sich leider viele Juden in der Diskussion ums Sch�chten. Wer keine Argumente hat, f�rchtet die Diskussion; deshalb tabuisieren sie dieses Thema. Ich habe langsam den Eindruck, dass das Antirassismusgesetz �berhaupt nur f�r diesen Zweck geschaffen wurde.

Es n�tzt offenbar wenig, wenn Sozialdemokraten und Frauen in den Bundesrat kommen. Die sind gegen�ber dr�ngenden Problemen, die einen grossen Teil der Bev�lkerung bewegen - qualvolle Tierver-suche, qualvolles Schlachten - genauso stur wie ihre konservativen m�nnlichen Kollegen.


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VN96-1, Januar 1996
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