9.  September 2000

Die Anti-Rassismus-Neurotiker sind wieder am Werk:

Rassismus-Klage nun auch gegen Nationalrat Christoph Blocher

Kommentar von VgT-Pr�sident Erwin Kesslers, ebenfalls Opfer des Antriassismus-Maulkorbgesetzes (siehe den Sch�chtprozess) und deshalb Bef�rworter einer Aufhebung dieses verfehlten, dem politischen Missbrauch Vorschub leistenden Gummiparagraphen, zur Rassismusklage gegen Blocher:

Im Abstimmungskampf hat Blocher die Gegner des sog Antirassismus-Gesetzes feige im Stich gelassen. Nun hat er selbst eine dieser absurden Rassismus-Strafverfahren am Hals. Seine parlamentarische Immunit�t wird ihn allerdings vor einer Verurteilung retten.

In der Schweiz gibt es trotz des in der Verfassung festgeschriebenen Gleicheitsgrundsatzes zwei Gruppen mit Sonderrechten: Parlamentarier und Juden (siehe dazu die diskriminierende Anwendung dieses auf j�dische Interessen zugeschnittenen   "Diskriminierungsverbotes").

 

Aus der NZZ vom 7.9.2000:

Anzeige gegen Blocher wegen Rassismusverdachts: �Auf diesen Prozess freue ich mich�

Das Z�rcher Bezirksgericht hat von Amtes wegen Anzeige gegen Christoph Blocher wegen Verdachts auf Verletzung der
Antirassismus-Strafnorm erhoben. Es geht um eine Rede Blochers von 1997 �ber die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg. Blocher zeigt sich unbeeindruckt. Exponenten anderer Parteien gehen nicht davon aus, dass die parlamentarische Immunit�t Blochers aufgehoben wird.


1997 hat Christoph Blocher in einer �Klarstellung� seine eigenen Ansichten zur Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg �ffentlich
dargelegt. In der heute noch auf Internet abrufbaren, leicht modifizierten schriftlichen Version seiner politischen Rede befasst sich
Blocher auch mit den damaligen Forderungen von j�dischen Interessenvertretungen nach R�ckerstattung der sogenannt �nachrichtenlosen Verm�gen�. Der �Sonntags-Blick� hat damals Blochers Aussagen pointiert aufbereitet, worauf dieser eine Ehrverletzungsklage einreichte, die allerdings vom Z�rcher Bezirksgericht abgewiesen wurde. In zweiter Instanz kam es dann zu einem Vergleich. Auf der Grundlage der erstinstanzlichen, umfassenden Beurteilung von Blochers Rede findet nun Bezirksrichter Bruno Steiner Anhaltspunkte, die eine Anzeige wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm rechtfertigen.

Zwei Elemente seien f�r den Rassismus-Verdacht ausschlaggebend, wie Steiner gegen�ber der NZZ ausf�hrt: Zum einen lehne es
Blocher kategorisch ab, dass sich die Schweiz f�r ihre Fl�chtlingspolitik im Zweiten Weltkrieg zu entschuldigen habe, obwohl das
damalige Verhalten der Schweiz gem�ss heutigem Forschungsstand f�r den Tod von Tausenden mitverantwortlich gewesen sei. Blochers Haltung entspreche somit einer Bagatellisierung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sei im Zusammenhang mit den vielen Opfern verletzend. Zum anderen werde in Blochers Rede den Forderungen der j�dischen Interessenvertretungen der Hintergrund einer historischen und moralischen Betrachtungsweise abgesprochen und deren Genugtuungsforderungen in beleidigender Weise reine Bereicherungsabsicht unterstellt *. �Das sind keine politischen �berlegungen�, stellt Steiner klar, die Anzeige erfolge einzig und allein aus juristischen Erw�gungen.

*
�Die heutige Diskussion �ber die Schweiz und den Zweiten Weltkrieg wird in unserem Land weitgehend von schweizerischen Moralisten einerseits und anderseits von ausl�ndischen j�dischen Organisationen bestimmt, die von uns Geld verlangen. Die Argumentation hat - auf beiden Seiten - sehr viel Heuchlerisches an sich. Die j�dischen Organisationen, die Geld fordern, sagen, es gehe ihnen letztlich nicht ums Geld. Aber genau darum geht es.�


Bevor die Z�rcher Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung einleiten kann, m�ssen die eidgen�ssischen R�te dar�ber befinden, ob
Blochers parlamentarische Immunit�t aufgehoben werden soll. Gegen�ber der NZZ zeigt sich Blocher nach wie vor stolz �ber seine
damalige Rede und sieht keinen Grund f�r eine Neubeurteilung. Die Schweiz habe sich im Zweiten Weltkrieg richtig verhalten, wenn
man eine Gesamtbeurteilung vornehme. Er sehe keinen Grund, dass sich die Schweiz f�r irgend etwas zu entschuldigen h�tte. Auch sei das Geld damals tats�chlich im Mittelpunkt gestanden, weshalb die Sache auch abgeschlossen gewesen sei, nachdem Zahlungen der Banken erfolgt seien. Dass ihm in seiner Einsch�tzung der historischen Fakten mitunter auch politische Extremisten Beifall klatschen, daf�r k�nne er nichts.

Er verlange keinesfalls, dass seine parlamentarische Immunit�t nicht aufgehoben werde, meint Blocher, �auf diesen Prozess freue ich
mich�. Dennoch m�sse man klarstellen, dass es sich hier um einen typischen Fall des Missbrauchs der Antirassismus-Strafnorm handle, die er heute als unbrauchbar betrachte. Es k�nne nicht angehen, dass er als Politiker angeklagt werde, wenn er seine Haltung zu politischen Fragen �ussere. Auf Anfrage zieht auch FDP-Pr�sident Franz Steinegger in Zweifel, ob es im Nachhinein noch sinnvoll sei, ein Strafverfahren einzuleiten. Auf den ersten Blick sehe er zudem den Zusammenhang zwischen Blochers Rede und seinem politischen Mandat als gegeben, weshalb sich eine Aufhebung der parlamentarischen Immunit�t nicht aufdr�nge. Auch CVP-Pr�sident Adalbert Durrer erblickt in Blochers Rede keinen fundamentalen Verstoss gegen das Antirassismusgesetz, auch wenn er Blochers Beurteilungen keinesfalls teile. Er w�rde aus heutiger Sicht einer Aufhebung der parlamentarischen Immunit�t - die er generell sehr hoch halte - nicht zustimmen.

Etwas anders beurteilt SP-Fraktionschef Franco Cavalli die Frage. Er w�rde es aus zwei Gr�nden begr�ssen, den Rassismusverdacht
gegen Blocher juristisch zu kl�ren: Zum einen sei in j�ngster Zeit mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Strafnorm nicht konsequent angewendet werde. Man m�sse unbeirrt vorgehen, wann immer Anzeichen f�r ein Vergehen best�nden. Zum anderen, so Cavallis politisches Argument, sei der Blocher-Fl�gel der SVP wohl nicht ganz unschuldig am gegenw�rtigen �Revival� des Rechtsextremismus, was im Rahmen einer Debatte um die Aufhebung der Immunit�t Blochers politisch diskutiert werden k�nnte.


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