6. Dezember 2002

Sch�chtprozess Nr 2 gegen Erwin Kessler:
Obergericht heisst Befangenheitsbeschwerde gut und entzieht Bezirksrichter Fischer das Verfahren

In einem heute eingetroffenen Beschluss des Obergerichtes wird das Verfahren Bezirksgerichtspr�sident Andreas Fischer wegen Befangenheit entzogen. Unter Fischers Vorsitz wurde Erwin Kessler zu 9 Monaten Gef�ngnis unbedingt verurteilt. Das Obergericht hat dieses Urteil wegen groben Verfahrensm�ngeln aufgehoben und zur Wiederholung des Verfahrens an das Bezirksgericht B�lach zur�ckgewiesen. Gem�ss dem nun erlassenen Obergerichtsbeschluss darf sich Fischer daran nicht mehr beteiligen.

Fischer hatte sich in einem pers�nlichen Schreiben an Erwin Kessler negativ �ber die VgT-Nachrichten ge�ussert und zwar im Zusammenhang mit dem Thema "Rassismus", das auch Thema des Sch�chtprozesses ist.

Fischers Partei, die EVP, bef�rwortet das bet�ubungslose Sch�chten, insbesondere die Aufhebung der Bet�ubungspflicht bei rituellem Schlachten, was von Tiersch�tzer Erwin Kessler vehement bek�mpft wird. Seine Kritik an dieser Tierqu�lerei ist im Sch�chtprozess Nr 2 zum zweiten mal Gegenstand eines Strafverfahrens wegen Antisemitismus.

Fischer ist schon fr�her voreingenommen-feindselig gegen Erwin Kessler aktiv geworden. Siehe: Die Machenschaften des B�lacher Bezirksrichters Andreas Fischer


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