23. Juni 2011

Repräsentativ-Umfrage zur Bekanntheit der tierquälerischen Produktion von Botox und Gänsestopflebern (foie gras)

Das Meinungsforschungsinstitut LINK führte im Auftrag des VgT eine Repräsentativ-Umfrage durch zur Frage, wieweit in der Öffentlichkeit bekannt ist, dass die Produktion des Schönheitsmittels Botox mit grausamer Tierquälerei verbunden ist. Ebenfalls Erhoben wurden die Kenntnisse über die Tierquälerei bei der Produktion von Gänse- und Entenstopfleber (foie gras). Als blosse Referenzfrage wurde auch die Milchproduktion einbezogen.

Die Befragung erfolgte wie folgt:

Ich lese Ihnen jetzt einige Aussagen vor, wo verschiedene Personen gemacht haben. Sagen Sie mir bitte für jede dieser Aussagen, wie sehr Sie persönlich dieser Aussage zustimmen oder nicht. Wenn Sie einer Aussage voll und ganz zustimmen, dann geben Sie bitte die Note 5, wenn Sie im Gegenteil finden, die Aussage trifft überhaupt nicht zu, dann geben Sie bitte die Note 1. Mit den Zwischennoten können Sie Ihre Beurteilung abstufen.

<1> Gänseleber wird tierquälerisch hergestellt
<2> Das Schönheitsmittel Botox wird tierquälerisch hergestellt
<3> Milch wird tierquälerisch hergestellt

Ergebnisse: Bericht des LINK-Institutes.

Zusammenfassung: Dass Gänselebern tierquälerisch hergestellt werden, ist mehrheitlich bekannt. Dass die Herstellung von Botox mit Tierquälerei verbunden ist, wissen dagegen weit weniger.

(Nur eine verschwindend kleine Minderheit findet, Milch werde tierquälerische hergestellt, was zu erwarten war. Diese Frage wurde lediglich als Referenzfrage gestellt, um zu zeigen, dass die Befragten differenzierte Antworten gaben.)

Folgerung: Es bedarf weiterer grosser Anstrengungen, um die Öffentlichkeit über die mit Botox verbundene Tierquälerei aufzuklären. Das von der Botox-Moderatorin Katja Stauber gegen den VgT geführte Gerichtsverfahren mit dem Begehren, dem VgT sei jede Kritik an Ihrer Botox-Verwendung zu verbieten, ist zur Zeit vor dem Obergericht des Kantons Zürich hängig und ist eine Chance, die Botox-Tierquälerei bekannter zu machen.

Bereits besteht ein vorsorgliches Totalverbot, Katja Stauber im Zusammenhang mit Botox und/oder Tierquälerei zu erwähnen. Der VgT hält sich nicht an dieses völlig unanangemessene und unverhältnissmässige, klar die Meinungs- und Medienfreiheit verletzende Verbot (siehe Gerichtsverfahren). 



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