7. Dezember  2011                                                                                      webcode 200-038

Obergericht beurteilt WELTWOCHE-Artikel als "unzutreffend", "unverständlich, gedankenlos oder gar falsch", "journalistische Fehlleistung", wies aber die Klage des VgT trotzdem ab (politische Justizwillkür)

In den VgT-Nachrichten VN 10-2 vom Juni 2010 erschien ein Artikel über die Tagesschau-Moderatorin Katja Stauber, worin ihr Unterstützung von Tierquälerei vorgeworfen wurde, weil sie sich das tierquälerische hergestellte Schönheitsmittel Botox spritzen lässt und in einer Tagesschau ihre Bewunderung für reiche Geldsäcke ausdrückte, welche am Silvester die Tierquälerprodukte foie gras (Stopfleber) und Hummer fressen. Die WELTWOCHE kommentierte diesen Artikel in unwahrer, persönlichkeistverletzender Weise  wie nebenstehend faksimil wiedergegeben.

Die WELTWOCHE verweigerte eine Gegendarstellung und hielt stur an der Behauptung fest, es handle sich um einen journalistisch korrekten, zutreffenden Artikel. So kam es zu Gerichtsverfahren - Köppel prozessiert lieber, als sich für eine "journalistische Fehlleistung" - so das Thurgauer Obergericht (Urteil vom 7. November 2011), das aber die Klage dennoch abwies, weshalb der VgT das Verfahren an das Bundesgericht weiterzog  (siehe Gerichtsverfahren).

Der VgT dürfte über dieses Gerichtsverfahren eigentlich gar nicht berichten. Es besteht ein gerichtliches Verbot, Katja Stauber im Zusammenhang mit Botox und/oder Tierquälerei auch nur zu erwähnen. Weil sich der Präsident des VgT, Dr Erwin Kessler, nicht an dieses krass menschenrechtswidrige, völlig absurd-unverhältnismässige Totalverbot hält, wurde er kürzlich per Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Frauenfeld zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Dagegen ist zur Zeit eine Einsprache hängig. Mit dem Äusserungsverbot selber wird sich demnächst das Bundesgericht und danach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu befassen haben (siehe Gerichtsverfahren).


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