In den VgT-Nachrichten
VN 10-2 vom Juni 2010
erschien ein Artikel über die Tagesschau-Moderatorin Katja
Stauber, worin ihr Unterstützung von Tierquälerei
vorgeworfen wurde, weil sie sich das tierquälerische
hergestellte Schönheitsmittel Botox spritzen lässt und in
einer Tagesschau ihre Bewunderung für reiche Geldsäcke
ausdrückte, welche am Silvester die Tierquälerprodukte
foie gras (Stopfleber) und Hummer fressen. Die
WELTWOCHE kommentierte diesen Artikel in unwahrer,
persönlichkeistverletzender Weise wie nebenstehend
faksimil wiedergegeben.
Die WELTWOCHE verweigerte eine
Gegendarstellung und hielt stur an der Behauptung fest, es
handle sich um einen journalistisch korrekten, zutreffenden
Artikel. So kam es zu
Gerichtsverfahren - Köppel prozessiert lieber, als sich
für eine "journalistische Fehlleistung" - so das Thurgauer
Obergericht (Urteil vom 7. November 2011),
das aber die Klage dennoch abwies, weshalb der VgT das
Verfahren an das Bundesgericht weiterzog (siehe
Gerichtsverfahren).
Der VgT dürfte über dieses
Gerichtsverfahren eigentlich gar nicht berichten. Es besteht
ein gerichtliches Verbot, Katja Stauber im Zusammenhang mit
Botox und/oder Tierquälerei auch nur zu erwähnen. Weil sich
der Präsident des VgT, Dr Erwin Kessler, nicht an dieses
krass menschenrechtswidrige, völlig
absurd-unverhältnismässige Totalverbot hält, wurde er
kürzlich per Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Frauenfeld
zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Dagegen ist zur
Zeit eine Einsprache hängig. Mit dem Äusserungsverbot selber
wird sich demnächst das Bundesgericht und danach der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu befassen haben
(siehe
Gerichtsverfahren).
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