WELTWOCHE schreibt verlogen über die VgT-Kritik an der Botox-Moderatorin und verweigert Richtigstellung - tierschutzfeindlich wie immer Zusammenfassende Berichte:
Bericht in VN 12-2 Seite 30 Am 10. Juni 2010 verlangte der VgT von Weltwoche-Redaktor Köppel eine Richtigstellung zum perfiden, verlogenen Bericht in der Weltwoche vom 9. Juni 2010: Sehr geehrter Herr Köppel,
Am 11. Juni liess Köppel ausrichten, der Leserbrief werde so nicht akzeptiert, was so beantwortet wurde:
Gleichzeitig verlangte der VgT die folgende formelle GEGENDARSTELLUNG:
Die Weltwoche lehnte auch diese Gegendarstellung ab, mit haltlosen formalistischen Einwänden. Deshalb hat der VgT vor Gericht verlangt, der Weltwoche sei die Veröffentlichung der Gegendarstellung gerichtlich zu befehlen. Kommentar: Neben zuweilen interessanten Artikeln gleitet die Weltwoche immer wieder auch in unsachlichen, primitiven Fertigmacher-Journalismus ab, so wie nun auch der Bericht in der Weltwoche vom 9. Juni 2010, den das Thurgauer Obergericht später als "unzutreffend", "unverständlich, gedankenlos oder gar falsch", "journalistische Fehlleistung" beurteilte. Die Verlogenheit, mit welcher die Welwoche die Botox-Moderatorin, die auch die foie-gras- und Hummefresserei bewundert, in Schutz nimmt, passt zur generell tierverachtenden Einstellung dieses Blattes. In der Ausgabe Nr 47/2010 verherrlichte die Weltwoche, die foie-gras-Fresserei in einem Nobel-Lokal für reiche Geldsäcke ("Kunststuben" in Küsnacht). Tierschutz ist für die Weltwoche kein Thema, oder höchstens, um diesen lächerlich zu machen oder um den Abbau des Tierschutzes zu fordern im Interesse der allein selig machenden grenzenlosen Wirtschaftsfreiheit, siehe den offenen Brief an Roger Köppel.
Gegendarstellungsverfahren vor dem Thurgauer Obergericht Urteil des Obergerichts vom 10. März 2011
Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzung Weil die Gegendarstellung (willkürlich) abgewiesen wurde, musste der VgT das Begehren auf Richtigstellung in einem zweiten Verfahren, formell wegen Persönlichkeitsverletzung, vorbringen. Klageschrift an das Bezirksgericht Münchwilen Urteil des Obergerichts: Das vollständige Urteil vom 11. Oktober 2011 Beschwerde an das Bundesgericht vom 7. Dezember 2011 Urteil des Bundesgerichts (Entscheid 5A_850/2011 vom 29. Februar 2012)
Für diese willkürlichen Urteile verantwortliche Richter:
Dr Roman Bögli, Rechtsanwalt, ehemaliger
Bezirksgerichtsvizepräsident Münchwile
Dr Elisabeth Thürer, Vizepräsidentin
Obergericht des Kantons Thurga
Bundesgerichtspräsidentin Hohl Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 14.
Mai 2012
Presserat Der Pressrat trat auf eine entsprechende Beschwerdenicht ein. Im Gegensatz zum Thurgauer Obergericht fand er, es sei in diesem Weltwoche-Artikel nichts Unwahres zu erkenne, sondern bloss eine Meinungsäusserung. Jedenfalls wäre die Sache so unbedeutend, dass keine Richtigstellungspflicht bestehe: Presserat-Entscheid vom 26. November 2010 Der Pressrat ist auch nicht mehr das, was er einmal war. Die politischen Präferenzen scheinen im Presserats-Präsidium, welches diese Beschwerde in eigener Kompetenz abgewiesen hat, Priorität zu haben vor einer objektiven Beurteilung. Verantwortlich für diesen dubiosen Fehlentscheid: Dominique von Burg, Präsident Presserat, Vizepräsidentin Esther Diener-Morscher und Vizepräsident Edy Salmina. * Dokumentation zur Tierschutzfeindlichkeit der Weltwoche |