WELTWOCHE schreibt verlogen über die VgT-Kritik an der Botox-Moderatorin und verweigert Richtigstellung - tierschutzfeindlich wie immer

Zusammenfassende Berichte:

Obergericht beurteilt WELTWOCHE-Artikel als "unzutreffend", "unverständlich, gedankenlos oder gar falsch", "journalistische Fehlleistung"

Bundesgerichtsurteil: Die WELTWOCHE ist ein Witzblatt, dem man nichts glauben kann (Richtigstellungsverfahren betreffend Boto-Moderatorin - jetzt vor dem EGMR)

Bericht in VN 12-2 Seite 30


Am 10. Juni 2010 verlangte der VgT von Weltwoche-Redaktor Köppel eine Richtigstellung zum perfiden, verlogenen Bericht in der Weltwoche vom 9. Juni 2010:

Sehr geehrter Herr Köppel,
ich erwarte den Abdruck des folgenden Leserbriefes ungekürzt in der nächsten WW und bitte Sie mir das umgehend zu bestätigen, andernfalls ich den Weg der Gegendarstellung gehten muss. Im fraglichen WW-Bericht wird uns zu Unrecht unsachliche Kritik und unsachliche Vermischung von
Essgewohnheiten und Schönheitsbehandlungen vorgeworfen.

Leserbrief:
Grausame Tierversuche für Botox

Die Weltwoch stellt im Zusammenhang mit der vom VgT wegen Unterstützung von
Tierquälerei kritisierten TV-Moderatorin Katja Stauber die Frage: "Völlig unklar bleibt jedoch, was eine allfällige Schönheitsbehandlung der 48-jährigen Fernsehjournalistin mit ihren persönlichen Essgewohnheiten zu tun haben soll." Die einfache Antwort lautet: Nichts. Aber "völlig unklar bleibt", wie die Weltwoche einen Bericht über die "VgT-Nachrichten" veröffentlichen kann, ohne diese auch nur flüchtig überflogen zu haben,
denn dort geht es ganz ausführlich und unmissverständlich um die grässlichen Tierversuche, die laufend für die Produktion von Botox, das sich Stauber regelmässig spritzt, durchgeführt werden.
Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch

Am 11. Juni liess Köppel ausrichten, der Leserbrief werde so nicht akzeptiert, was so beantwortet wurde:

Sehr geehrter Herr Köppel,
wo bleibt Ihre Grösse, sobald ein wenig Ihre Interessen betroffen sind?
Wir gehen nun also wie von Ihnen gewünscht, den Gerichtsweg. Gut so. Dass damit der Seich, den die Weltwoche da zusammengeschrieben hat, zusätzliche Publizität erhält, ist mir auch recht. Denn das ist wirklich ein Skandal. Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass der Presserat einen solchen Umgang mit Wahrheits- und Berichtigungspflicht gutheissen wird.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler

Gleichzeitig verlangte der VgT die folgende formelle GEGENDARSTELLUNG:

Die Weltwoch stellte im Zusammenhang mit der vom VgT wegen Unterstützung
von Tierquälerei kritisierten TV-Moderatorin Katja Stauber die Frage: "Völlig unklar bleibt jedoch, was eine allfällige Schönheitsbehandlung der 48-jährigen Fernsehjournalistin mit ihren persönlichen Essgewohnheiten zu tun haben soll." Damit wird unterstellt, der VgT kritisiere die "Schönheitsbehandlung" von Katja Stauber ohne sachlichen Grund und insbesondere ohne Zusammenhang mit Tierquälerei. Tatsache ist jedoch, dass
es sich bei dieser "Schönheitsbehandlung" um das Spritzen des Antifaltenmittels Botox handelt und dass für die Produktion von Botox laufend sehr qualvolle Tierversuche durchgeführt werden.
Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch

Die Weltwoche lehnte auch diese Gegendarstellung ab, mit haltlosen formalistischen Einwänden. Deshalb hat der VgT vor Gericht verlangt, der Weltwoche sei die Veröffentlichung der Gegendarstellung gerichtlich zu befehlen.

Kommentar:

Neben zuweilen interessanten Artikeln gleitet die Weltwoche immer wieder auch in unsachlichen, primitiven Fertigmacher-Journalismus ab, so wie nun auch der Bericht in der Weltwoche vom 9. Juni 2010, den das Thurgauer Obergericht später als "unzutreffend", "unverständlich, gedankenlos oder gar falsch", "journalistische Fehlleistung" beurteilte.

Die Verlogenheit, mit welcher die Welwoche die Botox-Moderatorin, die auch die foie-gras- und Hummefresserei bewundert, in Schutz nimmt, passt zur generell tierverachtenden Einstellung dieses Blattes. In der Ausgabe Nr 47/2010 verherrlichte die Weltwoche, die foie-gras-Fresserei in einem Nobel-Lokal für reiche Geldsäcke ("Kunststuben" in Küsnacht).

Tierschutz ist für die Weltwoche kein Thema, oder höchstens, um diesen lächerlich zu machen oder um den Abbau des Tierschutzes zu fordern im Interesse der allein selig machenden grenzenlosen Wirtschaftsfreiheit, siehe den offenen Brief an Roger Köppel.

 

Gegendarstellungsverfahren vor dem Thurgauer Obergericht

Berufung an das Obergericht.

Urteil des Obergerichts vom 10. März 2011

 

 Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzung

Weil die Gegendarstellung (willkürlich) abgewiesen wurde, musste der VgT das Begehren auf Richtigstellung in einem zweiten Verfahren, formell wegen Persönlichkeitsverletzung, vorbringen.

Klageschrift an das Bezirksgericht Münchwilen

Urteil des Obergerichts:

Das Obergericht beurteilt den Weltwoche-Artikel als "unzutreffend", "unverständlich, gedankenlos oder gar falsch", "journalistische Fehlleistung"

Das vollständige Urteil vom 11. Oktober 2011

Beschwerde an das Bundesgericht vom 7. Dezember 2011

Urteil des Bundesgerichts (Entscheid 5A_850/2011 vom 29. Februar 2012)

 

Für diese willkürlichen Urteile verantwortliche Richter:

Dr Roman Bögli, Rechtsanwalt, ehemaliger Bezirksgerichtsvizepräsident Münchwile
Nina Schüler-Widmer, Bezirksrichterin Münchwilen
Peter Haas, Bezirksrichter Münchwilen
Markus Oswald, Bezirksrichter Münchwilen
Urs Obrecht, Bezirksrichter Münchwilen

Dr Elisabeth Thürer, Vizepräsidentin Obergericht des Kantons Thurga
Peter Hausammann, Oberrichter
Dr Marcel Ogg, Oberrichter

Bundesgerichtspräsidentin Hohl
Bundesrichte L Meyer
Bundesrichter von Werdt
 

Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 14. Mai 2012
Die Beschwerde wurde nicht zugelassen > Zulassungspraxis des EGMR

 

Presserat

Der Pressrat trat auf eine entsprechende Beschwerdenicht ein.  Im Gegensatz zum Thurgauer Obergericht fand er, es sei in diesem Weltwoche-Artikel nichts Unwahres zu erkenne, sondern bloss eine Meinungsäusserung. Jedenfalls wäre die Sache so unbedeutend, dass keine Richtigstellungspflicht bestehe:

Presserat-Entscheid vom 26. November 2010

Der Pressrat ist auch nicht mehr das, was er einmal war. Die politischen Präferenzen scheinen im Presserats-Präsidium, welches diese Beschwerde in eigener Kompetenz abgewiesen hat, Priorität zu haben vor einer objektiven Beurteilung. Verantwortlich für diesen dubiosen Fehlentscheid: Dominique von Burg, Präsident Presserat, Vizepräsidentin Esther Diener-Morscher und Vizepräsident Edy Salmina.

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Dokumentation zur Tierschutzfeindlichkeit der Weltwoche


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