14. Mai 2012
Bundesgerichtsurteil: Die WELTWOCHE ist
ein Witzblatt, dem man nichts glauben kann
Weil Weltwoche-Verleger Roger Köppel eine
Gegendarstellung verweigerte, klagte der VgT auf Richtigstellung. Das
Thurgauer Obergericht beurteilte den angegriffenen Weltwoche-Artikel als
"unverständlich, gedankenlos" und dass die Weltwoche dem Leser einen
unwahren Sachverhalt suggerierte. Warum die Richtigstellungsklage des
VgT dennoch abgewiesen wurde, ist eine Justiz-Posse der besonderen Art.
Köppel kann keine Freude an seinem "Gerichtserfolg" haben, denn das
Bundesgerichtsurteil stellt eine Warnung an die Leser der Weltwoche dar,
nichts zu glauben, was die Weltwoche schreibt, denn es könnte ein Witz
sein.
Tierquälerei mit Botox, foie
gras, Hummer
Botox ist ein starkes Nervengift. Es wird als
Schönheitsmittel zur Glättung von Hautfalten verwendet. Botox
ist ein sogenanntes Biologikum, das heisst es wird mit
biologischen Verfahren hergestellt. Dies hat zur Folge, dass die
Eigenschaften des Produktes, insbesondere seine Giftigkeit,
variieren können. Die Giftigkeit jeder Produktions-Charge wird
deshalb laufend in Tierversuchen überprüft, und zwar in sehr
grausamen Vergiftungsversuchen, in denen die Tiere langsam und
qualvoll sterben. Je mehr Botox konsumiert wird, umso mehr
solche Tierversuche werden durchgeführt. Jede Botox-Konsumentin
macht sich deshalb moralisch an dieser grauenhaften Tierquälerei
mitschuldig.
Eine Moderatorin des Schweizer Staats-Fernsehens (Katja Stauber)
lässt sich unbestritten regelmässig Botox spritzen. Ein vom VgT
an sie gerichtetes Schreiben liess sie völlig uneinsichtig
sofort drohend durch einen Rechtsanwalt beantworten.
Hierauf wurde sie in den
VgT-Medien (Website www.vgt.ch, später auch im gedruckten
Magazin "VgT-Nachrichten") öffentlich kritisiert, weil sie aus
blosser Eitelkeit mit dem Konsume von Botox schwere Tierquälerei
unterstützt.
Als "foie gras"
(französisch, wörtlich: verfettete Leber) bezeichnet man die
Leber von Enten und Gänsen, welche durch Zwangsfütterung erzeugt
wird. Diese
Zwangsfütterung wird "Stopfen" genannt, weil die Tiere unter
Zwang mit einem Futterbrei vollgestopft werden. Diese Vögel
werden in Tierfabriken reihenweise in sehr kleinen, nur grade
körpergrossen Käfigen gehalten, in denen sie sich nicht einmal
umdrehen können. Der Kopf ragt aus den Käfigen heraus und wird
mehrmals täglich für die Zwangsfütterung mit der Faust gepackt.
Dann wird den wehrlosen Tieren ein Schlauch in den Hals hinein
bis in den Magen hinunter gestossen und so der Futterbrei
hydraulisch hineingepresst. Dadurch verfettet die Leber der
Tiere und sie schwillt zu einer Grösse an, die das Mehrfache
einer normalen Leber beträgt. Das Prozedere stellt eine
grauenhafte Tierquälerei dar, welche in vielen Ländern, darunter
die Schweiz, verboten ist. "foie gras" wird deshalb aus Ländern
importiert nicht verboten ist (vorallem Frankreich, Ungarn,
Israel). Die Schweizer Landesregierung, welche diese
Zwangsfütterung unter dem Druck der Öffentlichtlichkeit verboten
hat, erlaubt die Umgehung dieses Verbotes durch Importe. Das
kann die Schweizer Landesregierung ungestraft tun, denn sie wird
nicht wie in demokratischen Ländern vom Volk gewählt (einde
Demokratie ist dadurch definiert, dass das Volk seine Regierung
wählen kann)..
Eine andere grauenhafte Tierquälerei ist die Produktion von
Hummer (eine
Krebsart). Die Scheren dieser sensiblen Tiere werden mit
Gummiringen zusammengeklemmt, und so werden sie monatelang in
winzigen, nur gerade körpergrossen Schubladen von Lager- und
Transportbehältern eingesperrt und - damit sie überleben - mit
Wasser berieselt. Beim Handling dieser Tiere kommt es
regelmässig zum Bruch der empfindlichen Fühler und zu anderen
Verletzungen. In der Küche nobler Gourmand-Restaurants werden
sie dann lebend in das kochende Wassser eines Kochtopfes
geworfen. Durch Niederdrücken des Deckels wird verhindert, dass
sie aus dem heissen Wasser entfliehen. Die Tortur dauert
solange, bis sie endlich tot sind.
Perverse, reiche Geldsäcke finanzieren diese grauenvolle
Tierquälerei, indem sie durch den Konsum dieser teuren Exklusivität
ihren Reichtum demonstrieren.
TAGESSCHAU-MODERATORIN BEWUNDERT ÖFFENTLICH DEN
KONSUM VON FOIE GRAS UND HUMMER-SCHENKEL UND LÄSST SICH
REGELMÄSSIG BOTOX SPRITZEN
In einer Silvestertagesschau des Schweizer Staatsfernsehens
berichtete die Moderatorin Katja Stauber mit begeistertem
Ausdruck und Tonfall, wie eine noblen Gesellschaft in einem
Luxushotel in St Moritz diese "exklusiven" Produkte - foie gras
und Hummer-Schenkel, serviert wurden. In der nachfolgenden
Neujahrstagesschau ging ihre Bewunderung für derartige Gelage
weiter, und sie bezeichnete diese gar als "stilvoll". Der VgT
reagierte darauf empört mit einer kritischen Glosse, in welcher
ihr ihre schamlose öffentliche Unterstützung dieser Tierquälerei
für perverse kulinarische Gelüste vorgeworfen wurde
Die Tagesschau-Moderatorin lässt sich
regelmässig Botox gegen ihre Gesichtsfalten spritzen. Das ist
ihr deutlich anzusehen und im Fernsehstudio ist das allgemein
bekannt, seit sie es an einer Geburtstagsparty selber bekannt
gemacht hat. Vor Gericht hat sie ihre Botox-Spritzerei denn auch
nicht bestritten.
VERLEUMDERISCHER
KOMMENTAR IN DER WELTWOCHE
In der Ausgabe
VN 10-2 der
VgT-Nachrichten berichtete der VgT, wie eine bekannte
Tagesschau-Moderatorin des Schweizer Fernsehens durch den Konsum
des tierquälerisch hergestellten Schönheitsmittels Botox und
durch die öffentliche Bewunderung der Tierquälerprodukte
foie gras und Hummer Tierquälerei unterstützt. Diesen
Bericht kommentierte die Weltwoche wie folgt:
Hierauf verlangte der VgT folgende
Gegendarstellung:
Die Weltwoch schreibt in der Ausgabe vom 10. Juni 2010 im
Zusammenhang mit der vom VgT wegen Unterstützung von
Tierquälerei kritisierten TV-Moderatorin Katja Stauber: "Völlig
unklar bleibt jedoch, was eine allfällige Schönheitsbehandlung
der 48-jährigen Fernsehjournalistin mit ihren persönlichen
Essgewohnheiten zu tun haben soll." Tatsache ist, dass es sich
bei dieser "Schönheitsbehandlung" um das Spritzen des
Antifaltenmittels Botox handelt und dass für die Produktion von
Botox laufend sehr qualvolle Tierversuche durchgeführt werden.
Der VgT hat nie einen Zusammenhang zwischen der Botox-Behandlung
und Essgewohnheiten behauptet.
JUSTIZ-POSSE
Weil Weltwoche-Verleger und -Chefredaktor Roger Köppel die
Gegendarstellung verweigerte, verlangte der VgT diese
Gegendarstellung mit einer gerichtlichen Klage.
Das Bezirksgericht Münchwilen stellte im Entscheid vom 5.
Oktober 2010 fest:
Konsultiert man die VgT-Nachrichten VN 10-2, 18. Jahrgang Nr. 2, Juni 2010 (act. 6/2), welche dem Weltwoche-Autor Anlass zu seinem Artikel gaben, so liest man dort im Lead Folgendes:
"In den VN 09-2 vom Juli 2009 haben wir berichtet, wie für jede Dosis Botox, welche sich eitle Menschen unter die Haut spritzen lassen, um Falten zu glätten, immer wieder neu grausame Tierversuche durchgeführt werden (im Internet abrufbar unter www.vgt.ch/doc/botox). Zu den rücksichtslosen Egoisten, welche dieses Mittel verwenden, gehört die Moderatorin des Schweizer Fernsehens Katja Stauber. Was anfänglich nur eine starke Vermutung war, ist inzwischen Gewissheit. Stauber zeigte ihre rücksichtlos-tierverachtende Einstellung durch ihre bewundernde Haltung zum Konsum der sehr grausam produzierten Hummer- und foie gras (Stopfleber)-Produktion. Darüber berichten wir im Folgenden."
Der Kläger [VgT] hat also Katja Stauber nicht als Konsumentin von Hummer und foie gras dargestellt, sondern hat ihre "bewundernde" Haltung zum Konsum dieser Produkte kritisiert. Im beanstandeten Weltwoche-Artikel wird nun aber mit der Formulierung "Völlig unklar bleibt jedoch, was eine allfällige Schönheitsbehandlung der 48-jährigen Fernsehjournalistin mit ihren persönlichen Essgewohnheiten zu tun hat" dem Leser suggeriert, der Kläger behauptet, Katja Stauber sei Hummer- und Gänseleber-Konsumentin. Entsprechend beansprucht der Kläger grundsätzlich zu Recht eine Gegendarstellung mit dem Wortlaut: "Der VgT hat nie einen Zusammenhang zwischen Botox-Behandlung und Essgewohnheiten behauptet." (Rechtsbegehren Ziff.1, 3. Satz).“
Und das Obergericht stellte im Berufungsurteil vom 10. März 2011 betreffend
Gegendarstellung fest:
... dass die Weltwoche im fraglichen Artikel nicht bloss eine
Meinung äusserte, sondern dem Leser einen unwahren Sachverhalt
suggerierte, nämlich, der VgT habe zwischen Botox und
Essgewohnheiten einen Zusammenhang hergestellt.
Obwohl das Obergericht mit dieser Feststellung ausdrücklich
einen "unwahren Sachverhalt" bejahte, der den Lesern suggerierte
werde, lehnte es das Gegendarstellungsbegehren mit einem
verschlungenen Blabla ab, das darin gipfelte, es handle sich
nicht um einen gegendarstellungsfähigen Sachverhalt, sondern um
eine "Meinung beziehungsweise Wertung".
Während ehrverletzende Meinungsäusserungen und Wertung nicht
gegendarstellungsfähig sind, stellen sie aber eine
Persönlichkeitsverletzung dar, gegen welche mit einer
Richtigstellungsklage vorgegangen werden kann. Dies tat der VgT
denn auch, nachdem ihm Köppel, gedeckt von Willkürjustiz, die
Gegendarstellung verweigerte.
Im diesem Richtigstellungsverfahren
(Feststellung der Persönlichkeit und Veröffentlichung einer
Richtigstellung) beurteilte das Bezirksgericht
Münchwilen den Sachverhalt plötzlich gegenteilig: Während es im
Gegendarstellungsverfahren festellte: "Der VgT hat nie einen
Zusammenhang zwischen Botox-Behandlung und Essgewohnheiten
behauptet." behauptete es nun im Richtigstellungsverfahren
willkürlich das Gegenteil, es werde in dem von der
Weltwoche kommentierten Bericht über diese
Tagesschau-Moderatorin tatäschlich die Schönheitsbehandlung
Katja Staubers mit ihren Essgewohnheiten "assoziiert" und der
Weltwoche-Artikel sei deshalb nicht unwahr bzw
persönlichkeitsverletzend.
Das Obergericht wies die Richtigstellungsklage des VgT mit der
gleichen Begründung ab, ohne ein Wort der Begründung zur
gegenüber dem Gegendarstellungsurteil in der gelichen Sache
gegenteiligen Beurteilung .
Einen Sachverhalt willkürlich so zu beurteilen - mal so, mal so
-, dass es zum gewollten Urteil passt, ist typisch für die
ständige Justizwillkür gegen den VgT.
Das Bundesgericht wusste der fundierten Beschwerde des VgT
nichts entgegenzusetzen und erfand deshalb überraschend eine
völlig neue Begründung für die Verweigerung der vom VgT
verlangten Richtigstellung: der Weltwoche-Artikel habe die Form
eines "seichten Witzes" und der Leser erkenne, dass er diesen
nicht ernst nehmen könne.
Die unglaubliche Willkür und systematische Verweigerung des
rechtlichen Gehörs vom Bezirksgericht bis zum Bundesgericht legt
der VgT detailliert dar in seiner
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
vom 14. Mai 2012
Siehe auch den ausführlichen
Bericht
über diese Auseinandersetzung mit der Weltwoche
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