6. Juni 2012, ergänzt am 13. Juni 2012
Der unsichtbare lange Arm von Vasella und
Konsorten: Repräsentativ-Umfrage zur Einzelhaltung
von Kaninchen von sämtlichen Medien unterdrückt
Die vom
Bundesrat immer noch erlaubte Einzelhaltung von Kaninchen ist sehr
tierquälerisch und widerspricht dem Tierschutzgesetz. Laut einer
Repräsentativ-Umfrage des Institutes LINK befürwortet eine grosse
Mehrheit der Bevölkerung ein Verbot, wie es Nationalrätin Chantal
Galladé in einer parlamentarischen Initiative fordert. Nur 17 Prozent
sind dagegen.
68
Prozent der Befragten befürworten ein Verbot der Einzelhaltung,
nur 15 Prozent, vor allem ältere Personen, sind dagegen, und 17
Prozent haben keine Meinung. Das ist das Ergebnis einer soeben
im Auftrag des VgT durchgeführte Repräsentativ-Umfrage des
Meinungsforschungsinstitutes LINK.
Details:
Es wurden zwei Fragen gestellt.
Erste Frage: Würden Sie ein Verbot
der Einzelhaltung von Kaninchen unterstützen, so dass Kaninchen
nur noch zusammen mit anderen Kaninchen gehalten werden
dürfen? Befürworter
51% Gegner
25 % Weiss nicht/unentschlossen
24 %
Zweite Frage, nur an die
Gegner und Unentschlossenen: Würden Sie ein
Einzelhaltungsverbot unterstützen, wenn Kaninchen in der
Gruppenhaltung genug Platz und Versteckmöglichkeiten haben, so
dass sie sich nicht gegenseitig verletzen.
Unter Einbezug der Voraussetzung gemäss
der zweiten Frage ergeben sich Befürworter
68 % Gegner
15 % Weiss nicht / unentschlossen 17 %
Politisch relevant ist dieses
Schlussergebnis (68 % ja /15 % nein), denn das Tierschutzgesetz erlaubt es nicht,
Tiere so zu halten, dass sie sich gegenseitig verletzen. Ein
Verbot der Einzelhaltung würde deshalb faktisch zu einem Verbot
der Haltung von Kaninchen in den üblichen kleinen Käfigen mit
sich ziehen und die Tierhalter zwingen, Kaninchen in tiergerecht
strukturierten Gruppenställen ausreichender Grösse zu halten, so
dass sich die Tiere bei Rangkämpfen ausweichen und sich aus dem
Gesichtsfeld des Angreifers zurückziehen können (deshalb müssen
Ställe mit Versteckmöglichkeiten und Sichtschutz unterteilt, dh
in der Fachsprache "strukturiert" sein). Damit schliesst ein
Verbot der Einzelhaltung faktisch auch ein Verbot der heute noch
erlaubten Käfighaltung ein, was von den Tierschutzorganisationen
schon lange gefordert wird. Bei der letzten Revision der
Tierschutzverordnung haben die Tierschutzorganisationen
gemeinsam ein Verbot der Einzel- und Käfighaltung von Kaninchen
gefordert, leider vergeblich. Der nicht vom Volk gewählte
Bundesrat setzt sich mit seiner Tierschutzverordnung ständig
über den Volkswillen und über das Tierschutzgesetz hinweg und
richtet sich nach den Interessenvertretern im Parlament, von
denen er ja gewählt wird.
Die vorberatende Kommission hat die
Initiative mit grossem Mehr abgewiesen (siehe
Parlamentarische
Initiative Chantal Galladé , VgT-Nachrichten VN 12-2,
Seite 16). Die Motive für diesen
Widerstand werden nicht offen kommuniziert. Am Wählerpotential der überalterten,
zahlenmässig rasch abnehmenden Kaninchenzüchter kann es nicht
liegen. Klar ist hingegen, dass Interessen der Pharma-Lobby
tangiert werden: Diese hat ein grosses Interesse daran, ihre
Versuchstiere möglichst billig in kleinen Käfigen zu halten. Um
Image-Schäden zu vermeiden hält sich die Tierversuchslobby in
dieser Diskussion im Hintergrund und schiebt lieber die
Hobby-Züchter vor und beeinflusst die Medien und Politiker wie
immer im Hintergrund.
Die Initiative Galladé kommt in der Herbstsession 2012 im
Nationalrat zur Abstimmung. Der VgT wird ausführlich darüber
berichten.
Infos
über Kaninchen
Bericht
des Institutes LINK
Technische Anmerkung: Die
Stichprobengrösse von Meinungsumfragen erscheinen dem Laien
gelegentlich als klein. Es handelt sich jedoch nicht um rein
zufällige Stichproben, sondern um eine nach wissenschaftlichen
Kriterien ausgewählte Grundgesamtheit, welche sicherstellt, dass
das Ergebnis repräsentativ ist. Die im vorliegenden Fall
gewählte Stichprobengrösse von 523 liegt im üblichen Bereich,
der bis etwa 1000 reicht (zB bei Abstimmungsprognosen, wenn eine
gute Aufschlüsselung nach Alter, Beruf, Regionen etc erwünscht
ist). Die folgende Tabelle weist den maximalen
Vertrauensbereich (mit 95% Aussage-wahrscheinlichkeit) für
verschiedene Stichprobengrössen aus (Angaben Institut LINK):
§ n = 100 +/- 10.0% § n = 400 +/- 5.0% § n = 500 +/- 4.5%
§ n = 600 +/- 4.1% § n = 1'000 +/- 3.2%
Der unsichtbare lange Arm von
Vasella und Konsorten, wenn es um Kaninchen (auch
Versuchskaninchen!) geht:
Am 6. Juni 2012 wurde obiger Bericht
über diese Repräsentativ-Umfrage zur hängigen parlamentarischen
Initiative Galladé an die Medien verschickt - und von allen
unterdrückt. Die Schweizerische Monopol-Depeschenagentur
reagierte nicht auf eine Nachfrage. Der stellvertretende
Chefredaktor der Thurgauer Zeitung (gehört der NZZ) beantwortete
die Nachfrage, ob diese Repräsentativ-Umfrage tatsächlich als
nicht erwähnenswert angesehen werde, folgendes:
Die TZ gehört zur NZZ, ist in die
Tagblatt-Gruppe integriert, der Mantelteil wird in SG gestaltet.
Ich habe Ihr Mail an die Inlandredaktion in SG weitergeleitet.
Meiner Meinung nach sehr wohl erwähnenswert. Werde es nächste
Woche auf TG bringen, falls SG nicht reagiert. Redaktionsleiter
ist übrigens David Angst, ich bin sein Stellvertreter.
Veröffentlicht wurde nichts. Der
stellvertretende Chefredaktor wurde offenbar von seinem
ängstlichen Chefredaktor David Angst gestoppt. Der unsichtbare lange Arm
von Vasella und Konsorten reicht bis in ländliche
Lokalredaktionen, wenn ihre finanziellen Interessen betroffen sind. Ein
Verbot der Einzelhaltung würde die Versuchstierhaltung verteuern.
(Was Vasella und Konsorten sonst noch so
treiben siehe:
Gerichtsverfahren Daniel Vasella gegen Erwin Kessler betreffend
Tierversuche).
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