6. Juni 2012, ergänzt am 13. Juni 2012

Der unsichtbare lange Arm von Vasella und Konsorten:
Repräsentativ-Umfrage
zur Einzelhaltung von Kaninchen
von sämtlichen Medien unterdrückt

Die vom Bundesrat immer noch erlaubte Einzelhaltung von Kaninchen ist sehr tierquälerisch und widerspricht dem Tierschutzgesetz. Laut einer Repräsentativ-Umfrage des Institutes LINK befürwortet eine grosse Mehrheit der Bevölkerung ein Verbot, wie es Nationalrätin Chantal Galladé in einer parlamentarischen Initiative fordert. Nur 17 Prozent sind dagegen.

68 Prozent der Befragten befürworten ein Verbot der Einzelhaltung, nur 15 Prozent, vor allem ältere Personen, sind dagegen, und 17 Prozent haben keine Meinung. Das ist das Ergebnis einer soeben im Auftrag des VgT durchgeführte Repräsentativ-Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes LINK.

Details:

Es wurden zwei Fragen gestellt.

Erste Frage:
Würden Sie ein Verbot der Einzelhaltung von Kaninchen unterstützen, so dass Kaninchen nur
noch zusammen mit anderen Kaninchen gehalten werden dürfen?
Befürworter                                       51%
Gegner                                              25 %
Weiss nicht/unentschlossen           24 %

Zweite Frage, nur an die Gegner und Unentschlossenen:
Würden Sie ein Einzelhaltungsverbot unterstützen, wenn Kaninchen in der Gruppenhaltung genug Platz und Versteckmöglichkeiten haben, so dass sie sich nicht gegenseitig verletzen.

Unter Einbezug der Voraussetzung gemäss der zweiten Frage ergeben sich
Befürworter                                    68 %
Gegner                                             15 %
Weiss nicht / unentschlossen   17 %

Politisch relevant ist dieses Schlussergebnis (68 % ja /15 % nein), denn das Tierschutzgesetz erlaubt es nicht, Tiere so zu halten, dass sie sich gegenseitig verletzen. Ein Verbot der Einzelhaltung würde deshalb faktisch zu einem Verbot der Haltung von Kaninchen in den üblichen kleinen Käfigen mit sich ziehen und die Tierhalter zwingen, Kaninchen in tiergerecht strukturierten Gruppenställen ausreichender Grösse zu halten, so dass sich die Tiere bei Rangkämpfen ausweichen und sich aus dem Gesichtsfeld des Angreifers zurückziehen können (deshalb müssen Ställe mit Versteckmöglichkeiten und Sichtschutz unterteilt, dh in der Fachsprache "strukturiert" sein). Damit schliesst ein Verbot der Einzelhaltung faktisch auch ein Verbot der heute noch erlaubten Käfighaltung ein, was von den Tierschutzorganisationen schon lange gefordert wird. Bei der letzten Revision der Tierschutzverordnung haben die Tierschutzorganisationen gemeinsam ein Verbot der Einzel- und Käfighaltung von Kaninchen gefordert, leider vergeblich. Der nicht vom Volk gewählte Bundesrat setzt sich mit seiner Tierschutzverordnung ständig über den Volkswillen und über das Tierschutzgesetz hinweg und richtet sich nach den Interessenvertretern im Parlament, von denen er ja gewählt wird.

Die vorberatende Kommission hat die Initiative mit grossem Mehr abgewiesen (siehe Parlamentarische Initiative Chantal Galladé , VgT-Nachrichten  VN 12-2, Seite 16).
Die Motive für diesen Widerstand werden nicht offen kommuniziert. Am Wählerpotential der überalterten, zahlenmässig rasch abnehmenden Kaninchenzüchter kann es nicht liegen. Klar ist hingegen, dass Interessen der Pharma-Lobby tangiert werden: Diese hat ein grosses Interesse daran, ihre Versuchstiere möglichst billig in kleinen Käfigen zu halten. Um Image-Schäden zu vermeiden hält sich die Tierversuchslobby in dieser Diskussion im Hintergrund und schiebt lieber die Hobby-Züchter vor und beeinflusst die Medien und Politiker wie immer im Hintergrund.

Die Initiative Galladé kommt in der Herbstsession 2012 im Nationalrat zur Abstimmung. Der VgT wird ausführlich darüber berichten.

 Infos über Kaninchen

Bericht des Institutes LINK

Technische Anmerkung: Die Stichprobengrösse von Meinungsumfragen erscheinen dem Laien gelegentlich als klein. Es handelt sich jedoch nicht um rein zufällige Stichproben, sondern um eine nach wissenschaftlichen Kriterien ausgewählte Grundgesamtheit, welche sicherstellt, dass das Ergebnis repräsentativ ist. Die im vorliegenden Fall gewählte Stichprobengrösse von 523 liegt im üblichen Bereich, der bis etwa 1000 reicht (zB bei Abstimmungsprognosen, wenn eine gute Aufschlüsselung nach Alter, Beruf, Regionen etc erwünscht ist).
Die folgende Tabelle weist den maximalen Vertrauensbereich (mit 95% Aussage-wahrscheinlichkeit) für verschiedene Stichprobengrössen aus (Angaben Institut LINK):
§ n = 100 +/- 10.0%
§ n = 400 +/- 5.0%
§ n = 500 +/- 4.5%
§ n = 600 +/- 4.1%
§ n = 1'000 +/- 3.2%

 

Der unsichtbare lange Arm von Vasella und Konsorten, wenn es um Kaninchen (auch Versuchskaninchen!) geht:

Am 6. Juni 2012 wurde obiger Bericht über diese Repräsentativ-Umfrage zur hängigen parlamentarischen Initiative Galladé an die Medien verschickt - und von allen unterdrückt. Die Schweizerische Monopol-Depeschenagentur reagierte nicht auf eine Nachfrage. Der stellvertretende Chefredaktor der Thurgauer Zeitung (gehört der NZZ) beantwortete die Nachfrage, ob diese Repräsentativ-Umfrage tatsächlich als nicht erwähnenswert angesehen werde, folgendes:

Die TZ gehört zur NZZ, ist in die Tagblatt-Gruppe integriert, der Mantelteil wird in SG gestaltet. Ich habe Ihr Mail an die Inlandredaktion in SG weitergeleitet. Meiner Meinung nach sehr wohl erwähnenswert. Werde es nächste Woche auf TG bringen, falls SG nicht reagiert. Redaktionsleiter ist übrigens David Angst, ich bin sein Stellvertreter.

Veröffentlicht wurde nichts. Der stellvertretende Chefredaktor wurde offenbar von seinem ängstlichen Chefredaktor David Angst gestoppt. Der unsichtbare lange Arm von Vasella und Konsorten reicht bis in ländliche Lokalredaktionen, wenn ihre finanziellen Interessen betroffen sind. Ein Verbot der Einzelhaltung würde die Versuchstierhaltung verteuern. 

(Was Vasella und Konsorten sonst noch so treiben siehe: Gerichtsverfahren Daniel Vasella gegen Erwin Kessler betreffend Tierversuche).


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