VgT-Dokumentationen zum Tier- und Konsumentenschutz

Daniel Vasella/Novartis

gegen Erwin Kessler/VgT

 

Erwin Kessler hat Vasella vorgeworfen, mit Tierversuchen Tierquälerei und (moralische) Massenverbrechen zu begehen - und begründet dies fundiert und eindrücklich mit Fakten, die in der Öffentlichkeit noch weitgehend unbekannt sind.  Das Thurgauer Obergericht hat Erwin Kessler und dem VgT generell verboten, den Begriff "Massenverbrechen" zu verwenden. Das Verfahren ist vor dem Bundesgericht hängig und wird anschliessend vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter gezogen wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit.


aus: Albatros - Zeitschrift der AG STG

Die Pharma-Multis haben die Behörden, Hochschulen, Ärzte und Journalisten mit grosszügigen Zahlungen für alles Mögliche, das die Korruption verschleiern soll, im Griff. Trotzdem kommen altbewährte Heilmittel und Homöopathie im Volk besser an, solange nicht ärztlich verschrieben Chemie diktiert wird. Das ist der Pharma-Mafia ein Dorn im Auge. Die Homöopahtie wird deshalb bekämpft, mit der Behauptung, deren Wirksamkeit sei wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Dabei verstehen diese Abzocker unter "wissenschaftlich" völlig Tierversuche, also etwas völlig Unwissenschaftliches für die Humanmedizin. Den Patienten interessiert es nicht, ob sein Medikament bei Mäusen und Ratten Wirkung zeigt, sondern ob sie IHM helfen. Und wenn es auch nur der Placebo-Effekt wäre, wie Vasella und Konsorten behaupten: Hauptsache es hilft und schadet nicht! Darum sind Naturheilmittel zu recht beliebt. Lieber ein Placebo-Effekt, der hilft, als an Nebenwirkungen von "wissenschaftlichen" Medikamenten noch mehr zu erkranken. Solche Nebenwirkungen gehören mittlerweile zu den häufigsten Todesursachen, was die von den Pharma-Multis bestochenen Journalisten unterdrücken, wie vieles anderes, das mächtigen Kreisen nicht passt.
www.vgt.ch - was andere Medien totschweigen!

Erwin Kessler, Präsident VgT.ch

 

Novartis-Chef Daniel Vasella, der berüchtigte Abzocker, führt gegen den VgT und gegen VgT-Präsident Dr Erwin Kessler persönlich zwei Gerichtsverfahren. Er will gerichtlich verbieten lassen, seine Tierversuche als Tierquälerei und Massenverbrechen zu bezeichnen. Zu diesem Zweck hat Vasella ein nobles Anwaltsbüro in der Zürcher City (Nobel & Hug) beauftragt. Es sind nun zwei Verfahren hängig: Ein Strafverfahren wegen Ehrverletzung gegen Erwin Kessler und ein Zivilverfahren wegen Persönlichkeitsverletzung gegen den VgT und gegen Erwin Kessler.

Diese gerichtlichen Klagen Vasellas haben den VgT veranlasst, das Thema Tierversuche gründlich aufzuarbeiten. Wenn es nach Recht und Gesetz ginge, müssten jedenfalls beide Klagen abgewiesen werden.

Inhaltsverzeichnis

1. Brandanschlag auf Jagdhaus von Vasella

2. Stellungnahmen des VgT zum Anschlag

3. Die von Vasella eingeklagten Veröffentlichungen des VgT

4. Neben Tierversuchen ist Vasella noch an einem weiteren Verbrechen beteiligt

5. Strafverfahren wegen Verleumdung

6. Zivilklage auf Unterlassung (Zensurverfahren)

7. Medienspiegel

 

1. Brandanschlag auf Jagdhaus von Vasella

Im Juli 2009 verübten militante Tierrechtsgruppen einen Brandanschlag auf das unbewohnte Jagdhaus von Novartis-Chef Daniel Vasella in Österreich. Motiv waren die Tierversuche, welche Novartis durchführt oder in Auftrag gibt.

Vasellas Jagdhaus-Grundstück ist 5000 Hektaren gross, das sind 8500 Fussballfelder. Es ist die halbe Fläche des Stadtgebietes von Paris. Ein grosses Tier braucht viel Auslauf. Etwas weniger "Auslauf" haben Vasellas Versuchstiere in ihren kleinen Folterkäfigen.

 

2. Stellungnahmen des VgT zum Brandanschlag

Im Zusammenhang mit diesem Anschlag auf Eigentum von Vasella gelangten Medienvertreter an den VgT-Präsident Erwin Kessler mit der Frage, wie der VgT diese gewaltätige Aktion beurteile. Darauf veröffentlichte der VgT die

"Offizielle Stellungnahme des VgT zu den Anschlägen gegen die Tierversuchsindustrie.
Hintergrundinfo dazu: "Im Fadenkreuz der Tierschützer"

Weitere Stellungnahmen des VgT zu diesem Thema:

Tages-Anzeiger verbreitet verharmlosende Unwahrheiten über Tierversuche - die Wahrheit sieht anders aus: Grauenhafte Zustände

Der Tages-Anzeiger und der Bund verleumden den VgT - VgT führt Klagen auf Richtigstellung

Terrorismus gewaltbereiter Tierquäler gegen Tierschützer - Offener Brief an Bundesrat Ueli Maurer

Wie weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?

Interessant auch die Stellungnahme des kantonalen Zürcher Tieranwaltes zu den Anschlägen gegen die Tierversuchindustrie, Migros-Magazin 17. August 2009

 

3. Die von Vasella eingeklagten Veröffentlichungen des VgT

Durch diese Stellungnahmen des VgT fühlte sich Novartis-Chef Vasella in seiner Ehre verletzt. Er reichte gegen VgT-Präsident Erwin Kessler eine Strafklage wegen Verleumdung und eine Zivilklage auf Unterlassung gegen den VgT und Erwin Kessler ein: Dem VgT soll verboten werden, Tierversuche als Tierquälerei und als Massenverbrechen zu bezeichen.

Vasella hat einen  Zürcher Rechtsanwalt beauftragt, Erwin Kessler mit einer Ehrverletzungsklage einzuschüchtern. Der zensur- und justiz-erfahrene VgT-Präsident nimmts gelassen und denkt nicht daran, seine Kritik an Vasella im Internet zu löschen.

In seiner Ehre verletzt fühlt sich Vasella durch die Veröffentlichung Tierversuche: Wie weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?. Vasellas Anwalt behauptet in seinem Schreiben vom 1. September 2009, Vasella werde mit Hitler verglichen - eine typisch böswillige  Konstruktion eines Rechtsverdrehers. Erwin Kessler dazu: "Vasella Hitler gleichzusetzen liegt mir fern, das wäre tatsächlich unhaltbar." Erwin Kessler hat das Widerstandsrecht gegen Massenverbrechen diskutiert und dabei darauf hingewiesen, dass auch die Massenverbrechen in Hitler-Deutschland nach den damaligen Nazi-Gesetzen vermutlich ganz legal waren und dass das Massenverbrechen an den Versuchstieren ein Massenverbrechen bleibe, auch wenn dieses durch die geltenden Gesetze legalisiert oder für gewisse Zwecke sogar vorgeschrieben sind. (Niemand ist verpflichtet, Produkte zu entwickeln, welche in grausamen Tierversuchen getestet werden müssen.) In diesen Betrachtungen kommt Vasella überhaupt nicht vor. Er fühlt sich aber allein schon dadurch in seiner Ehre verletzt, dass von einem Massenverbrechen an den Versuchstieren die Rede ist.  Weiter stört Vasella, dass Tierversuche als Tierquäerei bezeichnet werden.

Erwin Kessler bleibt bei seiner Einschätzung, dass der heutige Holocaust an den Nutz- und Versuchstieren ein (moralisches aber leider legales) Massenverbrechen ist und von späteren Generationen mit ähnlicher Abscheu bewertet werden wird, wie heute die Naziverbrechen. Wer der Meinung ist, Verbrechen an Menschen und an Tieren könnten in keiner Art und Weise miteinander verglichen werden, der offenbart damit nur sein bedenkliches ethisches Defizit. Ein solches ethisches Defizit hat offenbar auch Vasella. (Ausführlich dazu: Tier-Mensch-Vergleich).

Abzocker Vasella kann sich einen "noblen" Zürcher Anwalt leisten - Peter Nobel, bekannter Rechtsanwalt und Co-Autor eines Fachbuches über "Medienrecht". Mal sehen, ob das schon genügt, um vor Gericht Recht zu erhalten.

Als Erwin Kessler vor Jahren den Fürst von Liechtenstein wegen seinem Schweine-KZ in Österreich kritisierte, hat er sich auch nicht von dessen Milliardenvermögen abschrecken lassen; so wird es auch bei Vasella sein.

Am 20. Oktober 2009 hat Vasella eine Strafklage wegen  "Verleumdung" eingereicht. Zudem hat Vasella eine praktisch gleichlautende Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung in Gang gesetzt, mit welcher er die Löschung der inkriminierten Veröffentlichungen auf der Website des VgT verlangt.

Was Vasella als ehrverletzend geltend macht, sind im Wesentlichen zwei Punkte: Er werde mit Hitler verglichen und als Massenverbrecher bezeichnet.

Der Hitler-Vorwurf ist unwahr - eine an den Haaren herbeigezogene Konstruktion. Vasella stützt seine Behauptung auf die Veröffentlichung Tierversuche: Wie weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?. Darin wird das Widerstandsrecht gegen Massenverbrechen, die nach geltendem nationalen Recht legal sind, grundsätzlich diskutiert. Zur Verdeutlichung wird das Beispiel der nationalsozialistischen Verbrechen angeführt, ohne Bezug zu Vasella, lediglich als Illustration der grundsätzlichen Überlegungen.

Nach der Logik Vasellas hätte Alt-Nationalrat Hansjürg Weder ihn Sklavenhaltern gleichgesetzt:
Artikel von Alt-Nationalrat Hansjürg Weder zu den Anschlägen gegen Vasella

Eine Anfrage, warum nicht auch gegen Weder Klage geführt werde, beantwortete Vasella nicht.

Zum Vorwurf, Vasella werde als Massenverbrecher bezeichnet: Auch dieser Vorwurf ist unwahr. Wahr ist dagegen, dass in den inkriminierten Veröffentlichungen die von Vasella unterstützten Tierversuche als moralische (legale) Massenverbrechen bezeichnet werden. Erwin Kessler wird vor Gericht beweisen, dass dieses Werturteil gestützt auf die Tatsachengrundlagen vertretbar ist. Wenn Vasella das so auslegt, er sei pauschal ein Massenverbrecher, ist das seine Sache. Vor Gericht zu beweisen ist nur, dass die Tatsachen über die Tierversuche des von Vasella geleiteten Pharma-Konzerns Novartis die Einschätzung als moralisches Massenverbrechen rechtfertigen.

Die inkriminierten Veröffentlichungen:

- Offizielle Verlautbarung des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) zu den Anschlägen miltanter Tierschützer gegen die Tierversuchsindustrie 

- Tierversuche: Wie weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?

 

4. Vasella noch an einem weiteren Massenverbrechen beteiligt

www.vgt.ch/news/101126-vasella-foie-gras.htm

 

 5. Die Gerichtsverfahren Vasella/Novartis gegen Kessler/VgT

Vasella führt zwei parallele Gerichtsverfahren gegen den VgT:

1. Ein Strafverfahren wegen Verleumdung im Kanton Zürich

2. Ein zivilrechtliches Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzung im Kanton Thurgau

Eingeklagt sind in beiden Verfahren die gleichen Veröffentlichungen. Siehe oben unter Ziffer 3.

 

Widersprüchliche Urteile

Wer Vasella heisst, erhält im vornherein recht - jedenfalls vor den unteren Instanzen. Mit Tatsachenverbiegungen und Rechtsbeugungen erhielt darum Vasella recht - aber nur teilweise, damit diese politische Justizwillkür weniger auffällt. Diese Masche einer Unrechts-Justiz hat schon der berühmte Johann Heinrich Pestalozzi erkannt und treffend formuliert mit den Worten: "In den Abgründen des Unrechts findest du immer die grösste Sorgfalt für den Schein des Rechts."

Die Auswahl, inwiefern die Klage Vasellas gutgeheissen bzw abgewiesen werden soll, trafen die beiden Bezirksgerichte widersprüchlich. Nicht erstaunlich, denn Willkür ist unberechenbar. Aber die Willkür wird damit auch für Laien offensichtlich.

Das Bezirksgericht Münchwilen hat das von Vasella verlangte Verbot, ihn mit Hitler zu vergleichen, abgewiesen mit der zutreffenden Begründung, ein solcher Vergleich liege in den inkriminierten Veröffentlichungen nicht vor.

Das Bezirksgericht Bülach dagegen verurteilte Erwin Kessler wegen dem (gar nicht existierenden) Hitler-Vergleich wegen Verleumdung.

Die Bezeichnung der Tierversuche als "Tierquälerei" beurteilte das Bezirksgericht Bülach als zulässig, das Bezirksgericht Münchwilen als unzulässig.

Einig waren sich die beiden Bezirksgericht einzig in ihrer tierverachtendend Auffassung, die ethisch-moralische Bewertung von Tierversuchen als "Massenverbrechen" sei grundsätzlich unzulässig. Dieser Begriff dürfe nicht verwendet werden, wenn die Opfer nur Tiere seien - egal wie abscheulich sie gequält, gefoltert und massenhaft umgebracht werden.

Die beiden Gericht haben den Friedensnobelpreisträger Mahatma Gandhi, der über TierversucheÄhnliches gesagt hat wie Erwin Kessler, posthum mitverurteilt. Gandhi sagte: "Vivisektion ist nach meiner Auffassung das schwärzeste von allen schwarzen Verbrechen, deren sich der Mensch heute gegenüber Gott und seiner Schöpfung schuldig macht."

Beiden Urteilen gemeinsam ist, dass sämtliche Vorbringungen, Beweisdokumente und Gutachten des VgT vollständig unbeachtet blieben und das Urteil einzig aufgrund der weltanschaulichen persönlichen Vorurteile der Richter und mit Blick auf politische Opportunität gefällt wurden. Wer bisher dachte, sowas gebe es nur in Russland und China, weiss es nun besser.

Strafverfahren wegen Verleumdung

Zivilklage auf Unterlassung

   

Plädoyer von Erwin Kessler vor Bezirksgericht Bülach am 25. August 2010
An der Verhandlung konnten daraus nur die Vorbemerkungen vorgetragen werden, weil das rechtliche Gehör verweigert wurde und Erwin Kessler das Gericht verliess, worauf die Verhandlung abgebrochen wurde.

Gutachten von Oberarzt Dr med Alex Walz 1. Teil, 2. Teil

Video-Beilagen zum Plädoyer:

- Das Pharmakartell, Video-Aufzeichnung einer ZDF-Sendung (Beilage 61)

Undercover-Aufnahmen aus dem Tierversuchskonzern Huntingdon Life Sciencies (HLS). (Weil Novartsi Auftraggeber von HLS ist, erfolgte der Bransanschlag auf sein Jagdhaus.) Abspielbar mit Real Player:
- Shut down HLS (Plädoyer-Beilage 65)
- HLS - Pure evil (Plädoyer-Beilage 66)

Video der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche:
- Tod im Labor (Beilage 68 zum Plädoyer)
- Tierversuche - der falsche Weg (Beilage 71 zum Plädoyer)

Plädoyer von Erwin Kessler an der Fortsetzung der Verhandlung vor Bezirksgericht Bülach am 15. Dezember 2010 - noch mehr erschütternde Fakten. 

Urteil des Bezirksgerichts Bülach
Verurteilung wegen Verleumdung wegen dem Vorwurf, Vasella sei an Massenverbrechen an Tieren beteiligt und dem angeblichen indirekten Vergleich von Vasella mit Hitler. Das Wort Massenverbrechen dürfe (auch im nicht-juristischen Sinn) nicht verwendet werden, wenn es nur um Tiere gehe.
Geldstrafe von 11 700 Franken unbedingt. Dazu kommen Gerichtskosten von 2 500 Franken.
Freispruch bezüglich Vorwurf der Tierquälerei. Dieser Freispruch ist rechtskräftig, weil Vasella dagegen keine Berufung eingelegt hat.

 

Bezirksgericht Münchwilen/TG:

Klageschrift von Vasella

Klageantwort VgT - mit vielen eindrücklichen Fakten

Duplik VgT - noch mehr Fakten

Die gleichen Beweisdokumente, Videos und Gutachen wie im Strafverfahren. 

Urteil des Bezirksgerichts Münchwilen, eingegangen am 3. März 2011
Kein Hitlervergleich, aber Verbot, Vasella/Novartis Tiermisshandlungen, Tierquälerei und Massenverbrechen an Tieren vorzuwerfen.
Sämtliche Vorbringungen und Beweis wurden nicht beachtet, das Urteil einzig auf die Vorurteile der Richter abgestützt.

     
Berufung an das Zürcher Obergericht    
Rückweisung an das Bezirksgericht beantragt, wegen krasser Verletzung des rechtlichen Gerhörs und des Rechts auf den Beweis gelten.

Rechtliches

Öffentliche Berufungsverhandlung vor dem Zürcher Obergericht am 13. September 2011:


Obwohl angekündigt wurde, es werde viel Publikum erwartet (der VgT hat 35 000 Mitglieder), stellte das Obergericht einen Gerichtssaal mit nur 35 Plätzen zur Verfügung. Die meisten der vielen Besucher erhielten keinen Zutritt zum sofort überfüllten Gerichtssaal. Damit wurde die menschenrechtlich garantierte Publikumsöffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen verletzt.


Das grosse Plädoyer von Erwin Kessler vor dem Zürcher Obergericht

Von den drei urteilenden Oberrichtern gehören zwei der SVP an. Die SVP buhlt zur Zeit um die Gunst Vasellas. Ausstandsbegehren vom 19. September 2011 gegen die SVP-Richter. Das Obergericht  hat das Ausstandsbegehren mit Beschluss vom 1. Dezember 2011 abgewiesen (für diesen Beschluss sind die Oberrichter R Naef, S Volken und M Langmeier verantwortlich).


Urteil des Zürcher Obergerichts vom 16. Mai 2012

Das Zürcher und das Thurgauer Urteil widersprechen sich:

Im Thurgau kamen die Richter zum Schluss, es sei unzulässig, Tierversuche als Massenverbrechen zu beurteilen.
Gemäss dem einstimmigen Zürcher Urteil ist dies zulässig, durch die Meinungsäusserungsfreiheit geschützt.

Gemäss Thurgauer Urteil sind die inkriminierten Publikationen - ganz richtig - nicht als Vergleich von Vasella mit Hitler zu verstehen.
Vom Zürcher Obergericht hingegen wurde Erwin Kessler wegen angeblichem Vergleich von Vasella mit Hitler verurteilt, obwohl er die fragliche Publikation sofort durch eine klare Distanzierung von dieser Deutung ergänzt hat.

Übereinstimmung im Zürcher und im Thurgauer Urteil besteht darin, dass nach beiden Urteilen die Bezeichnung von Tierversuchen als Tierquälerei und als Misshandlung von Tieren zulässig ist, ebenso die Bezeichnung von Vasella als Abzocker.

 

Berufung an das Obergericht des Kantons Thurgau
Schwerwiegende Verletzungen der EMRK-Garantien: Verletzung des Rechts auf den Wahrheitsbeweis und krasse Verletzung des rechtlichen Gehörs. Rückweisung an das Bezirksgericht beantragt.

Replik

Das grosse Plädoyer vor dem Thurgauer Obergericht - mit Video-Beweisen

Die folgenden rechtlichen Ergänzungen durfte der Anwalt des VgT NICHT vortragen, während die Anwältin Vasellas ausführlich über rechtliche Aspekte des Verfahrens plädieren durfte:

Rechtliche Ergänzungen 


Urteil des Thurgauer Obergerichts
vom 1. Dezember 2011

Zitate aus dem Urteil:

Zusammengefasst ist es somit gerichtsnotorisch, dass legale Tierversuche mit Qualen und Angsten für die betroffenen Tiere verbunden sein können. Der Gesetzgeber selbst geht davon aus. Daher ist es im Rahmen einer gesellschafts-politischen Auseinandersetzung nicht ehrverletzend, wenn Unternehmen, die Tierversuche durchführen oder durchführen lassen, oder deren Führungspersönlichkeiten im Zusammenhang mit Tierversuchen der Tierqualerei bezichtigt werden.

lndem die Berufungsklager [VgT] im Zusammenhang mit den Begriffen "Tierqualer-Lobby" und "Tierquälerei" auf die Berufungsbeklagten [Vasella und Novartis] zielten, verletzten sie deren Ehre somit nicht.

Die gleichen Überlegungen gelten bezüglich des Vorwurfs der Berufungsklager, die Berufungsbeklagten seien für Millionen von "Misshandlungen von Versuchstieren" verantwortlich.

Dr Erwin Kessler und die Organe des VgT werden unter Strafandrohung verpflichtet, "den Begriff Massenverbrechen im Internet zu löschen.", gleichzeitig wird ihnen aber befohlen, das Urteil, welches genau diesen Begriff enthält, während eines Jahres auf der VgT-Website zu veröffentlichen. Was gilt nun? Das Urteil ist widersprüchlich. Erwin Kessler wird sich - Notwehr gegen Staatswillkür - nicht an dieses pauschale, widersprüchliche Verbot eines Wortes halten. Eine solche staatliche Sprachregelung verletzt offensichtlich die Meinungsäusserungsfreiheit (Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention).

Nach Auffassung des Thurgauer Obergerichts hat sich dieser jüdische Literaturnobelpreisträge in seinen Werken, für die er den Literaturnobelpreis erhielt, rechtswidrig geäussert.

Heuchler Vasella: Mit Massentierquälerei scheffelt Abzocker Vasella Millionen - und wirft seinen Kritikern Verrohung vor, weil sie seine Tierversuche scharf kritisieren!

     
Beschwerde an das Bundesgericht - gegen Verurteilung wegen angeblichem Hitler-Vergleich. (Gemäss Urteil im parallelen Thurgauer Verfahren liegt gar kein Hitler-Vergleich vor - eine bösartige Erfindung der Zürcher Richter. Politische Justizwillkür).

Urteil des Bundesgerichts vom 25. April 2013
Damit ist Erwin Kessler im Verleumdungsverfahren zu 100 Prozent freigesprochen worden.
Dies muss das Obergericht nun noch mit einer Revision seines verurteilenden Entscheides formell bestätigten und die Kosten und Entschädigungen regeln.

Zitate von Martin Luther King für die Damen und Herren des Bundesgerichts


Aufgrund des Bundesgerichtsurteils revidiertes Urteil des Zürcher Obergerichts.
Kommentar dazu:
Willkürlicher Kostenentscheid zu Gunsten von Vasella.
Gemäss Artikel 228 Absatz 1 StPO tragen die Parteien die Kosten des Rechtsmittelverfahrens "nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens". Vasella hat am Berufungsverfahren teilgenommen und Anträge gestellt und ist mit allen unterlegen. Trotzdem hat das Obergericht die Kosten des Berufungsverfahrens nicht Vasella, sondern rechtswidrig dem Steuerzahler (Gerichtskasse) überbunden. Gegen diese Willkür kann Erwin Kessler jedoch nicht das Bundesgericht anrufen, weil er selber dadurch nicht "beschwert" ist (Juristensprache), sondern der Steuerzahler, bzw der Staat.
Stossend ungerecht ist aber nicht nur, dass Vasella, keinerlei Gerichtskosten zahlen muss, obwohl er hunderprozentig unterlegen ist, sondern sogar noch eine Prozessentschädigung auf Kosten der Steuerzahler von 1500 Franken erhält. Demgegenüber wurde Erwin Kessler, der hunderprozentig gewonnen hat, eine mit Blick auf den Aufwand lächerlich kleine Prozessentschädigung von nur rund 4000 Franken erhält. Damit hat sich das Obergericht dafür gerächt, dass Erwin Kessler mit seiner Beschwerde an das Bundesgericht eine Revision der willkürlichen Verurteilung durch das Obergericht erzwungen hat.

Beschwerde an das Bundesgericht - gegen das Verbot, Tierversuche als etisches Massenverbrechen zu beurteilen

Das Verfahren wurde am Bundsgericht anfänglich von der Präsidentin der II. zivilrechtlichen Abteilung, Hohl, geführt, welche seit Jahren mit unglaublicher Willkür grundsätzlich gegen den VgT entscheidet. Die Richterkollegen ihrer Abteilung (!) haben - wen wundert das noch - eine Befangenheitsbeschwerde abgelehnt: Befangenheitsbeschwerde.

Auch in diesem Verfahren behandelte die von Hohl präsidierte II. zivilrechtliche Abteilung den VgT mit krasser Willkür: Fristen-Terror 

Das Bundesgericht beurteilte das Verfahren offenbar als von grundsätzlicher Bedeutung. Deshalb urteilte es schliesslich in Fünferbesetzung, wobei Hohl nicht mehr den Vorsitz hatte.


Urteil des Bundesgerichts vom 26. Juni 2014:
Beschwerde von Erwin Kessler/ VgT gutgheissen und Beschwerde von Vasella/Novartis abgewiesen. Totaler Sieg von Erwin Kessler/VgT.
Mitteilung des Bundesgerichts.

Die Urteilsbegründung ist wegweisend und hochinteressant. Es wird in juristischen Kreisen Beachtung finden.
     
     

6. Medienspiegel

Zu den Aktionen militanter Tierrechtler gegen Vasella:

- "Verein gegen Tierfabriken zeigt Verständnis für militante Aktionen", Tages-Anzeiger 18.8.09 (Originalstellungnahme des VgT: Wie weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?)
- Tierschützer nehmen Stellung, Landbote 12.8.09, gleicher Artikel auch in der Thurgauer Zeitung 12.08.09. Richtigstellung dazu. Die gekürzten Richtigstellungen im Landbote, in der Thurgauer Zeitung
- VgT Schweiz ist nicht VGT Österreich, Tages-Anzeiger 12.8.09
- Richtigstellung im Bund, 11.8.09
- Leserbrief im Landbote, 11.8.09
- Leserbrief in der Thurgauer Zeitung, 11.8.09
- "Ein Professor und drei kriminelle Gastautoren", Sonntags-Zeitung 9.8.09, Richtigstellung dazu: VgT Schweiz hat mit VGT Österreich nichts zu tun
- Wiener Zeitung 7.8.09;
der VgT hat eine Richtigstellung dazu verlangt in Form der Feststellung, dass wir falsch zitiert worden sind und einer Veröffentlichung unserer offiziellen Stellungnahme.
- Stellungnahmen verschiedener Tierschutzorganisationen, Radio Argovia 5.8.09
- 20minuten 5.8.09
- Die Südostschweiz 5.8.09, Gesamtausgabe Südostschweiz, inkl Bote der Urschweiz, Sarganserländer, Werdenberger&Obertoggenburger
- Tages-Anzeiger 4.8.09
- Der Bund, 4.8.09

- Radio Liechtenstein 4.8.09

Prozess Vasella gegen Kessler:
-
Blick am Abend 3.9.09
- Tages-Anzeiger 4.9.09
- Der Bund 4.9.09
- Radio DRS Regionaljournal Ostschweiz 4.9.09
- Transkription
- Thurgauer Zeitung 5.9.09
- Vasella klagt gegen Kessler Radio DRS

- Basellandschaftliche Zeitung am Sonntag, 1.11.09

- Albatross Juni 2010

Bezirksgericht Bülach vor der Verhandlung:
- Zürcher Unterländer 25. August 2010

- Bülacher Tagblatt 25. August 2010

- Limmattaler Zeitung 25. August 2010
- Aargauer Zeitung 25. August 2010
- Radio Basilisk, 25. August 2010:
Daniel Vasella fühlt sich durch die Veröffentlichung eines Artikels in seiner Ehre verletzt.
- Tages-Anzeiger 26. August 2010
- Zürcher Unterländer 26. August 2010
- Bülacher Tagblatt 26. August 2010
- Tele M1 26. August 2010 (Video)
- Was schreiben Sie denn da..., Zürcher Unterländer und Bülacher Tagblatt 28. August 2010
- Holocaust der Versuchstiere, Aargauer Zeitung 1. September 2010
- Erwin Kessler protestiert gegen Gerichtsbeschluss, Tages-Anzeiger 2. September 2010

-
Daniel Vasella (Novartis) gegen Erwin Kessler (VgT), Albatros 10/2010

Zum Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 20. Dezember 2010:
- Radio DRS Regionaljournal Ostschweiz 20. Dez 2010: lesen, hören
- Zürcher Landzeitung 20. Dez 2010
- Zürcher Unterländer 1, 20. Dez 2010
- Zürcher Unterländer 2, 20. Dez 2010
- TeleTop Region Zürich, 20. Dez 2010: "Erich Kessler verleumdete Daniel Vasella. Nun wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt."
- Radio DRS 1 Mittagsjournal, 21. Dze 2010: "Novartis-Chef Vasella hat im Prozess gegen den Tierschützer Kessler Recht bekommen
Das Bezirksgericht Bülach verurteilt Erwin Kessler wegen Verleumdung. Kessler hatte Vasella vorgeworfen, er sei wegen der Tierversuche des Novartis-Konzerns an Massenverbrechen an Tieren beteiligt."
- Radio DRS Regîonaljournal ZH/SH, 21. Dez 2010: "Der Tierschützer Erwin Kessler ist vom Bezirksgericht Bülach wegen Verleumdnug verurteilt worden
Das weil er den Novartis-Chef Daniel Vasella indirekt mit Adolf Hitler verglichen hatte. In einem weiteren Punkt hat das Bezirskgericht Erwin Kessler aber freigesprochen. Er darf weiterhin sagen, Tierversuche seien Tierquälerei. Und er darf Daniel Vasella auch als Chef-Abzocker bezeichnen."
- 20minuten, 22. Dezmber 2010  - typische verlogene Falschmeldung der von der Pharma-Mafia gekauften Journalistenbrut. Unterschlagen wurde die wesentliche Information, dass es um Tierversuche ging. Falsch berichtet wurde, Erwin Kessler habe Vasella schlicht als "Massenverbrecher" bezeichnet. Wahr ist, dass er ihm vorgeworfen hat, an (moralischen) Massenverbrechen an Versuchstieren beteiligt zu sein - ein für das Verständnis des Lesers wichtiger Unterschied. Die unwahr und tendenziös manipulierte Bericht in 20minuten suggeriert dem Leser, Vasella sei im juristischen Sinne ein Massenverbrechen (gegen Menschen) vorgeworfen worden.
- 20minuten 23. Dezember 2010 - Gegendarstellung

Zur Berufungsverhandlung vor dem Zürcher Obergericht am 13. September 2011:
- Zürcher Unterländer 14. September 2011 (der gleiche Artikel erschien auch im Bülacher Tagblatt)
- Tages-Anzeiger vom 14. Sept 2011, - Gegendarstellung dazu im Tages-Anzeiger vom 16. Sept 2011

Zur Berufungsverhandlung vor dem Thurgauer Obergericht am 29. November 2011:
- Thurgauer Zeitung 30. November 2011

Zum Urteil des Thurgauer Obergerichts:
-
Thurgauer-Zeitung 14. April 2012, gleicher Artikel auch im St Galler Tagblatt 14. April 2012 > Heuchler Vasella: Mit Massentierquälerei scheffelt Abzocker Vasella Millionen - und wirft seinen Kritikern "Verrohung" vor!
- NZZ 14. April 2012
- Tages-Anzeiger 14. April 2012
- Aargauer Zeitung, 14. April 2012
- Blck, 14. April 2012
- Bündner Tagblatt,14. April 2012
- Südostschweiz, 14. April 2012
- Basler Zeitung, 14. April 2012
- Rheintalische Volkszeitung 14. April 2012
- Le Tribune de Genève,14. April 2012
- Le Temps, 14. April 2012
- Le Courier, 14. April 2012
- La Liberté, 4. April 2012
- 24heures, 4. April 2012
- Landbote 23. April 2012
- Zürichseezeitung 23. April 2012
- Zürcher Landzeitung 23. April 2012 - Die Tierversuchs-Mafia und ihre "Tierschützer"-Vasallen schlagen zurück.
-
Zürcher Unterländer 28. April 2012 - Leserbrief zu obigem mafiosem Bericht
-
Der Landbote 1. Mai 2012

Urteil des Zürcher Obergerichts vom 16. Mai 2012:
Alle Medienberichte basieren auf einer schludrigen Meldung der Schweizerischen Monopol-Depeschen-Agentur SDA: Beschwerde an den Presserat gegen den verlogen-tendenziösen Bericht der SDA (der übliche Informations-Einheitsbrei, der hinter einer Vielzahl gleichgeschalteter Zeitungstitel versteckt wird). Falsch berichtet wurde, Vasella habe gegen Erwin Kessler gesiegt. Wahr ist, dass Erwin Kessler zu 2/3 obsiegt hat: Freispruch bezüglich der Bezeichnung von Tierversuchen als "Tierquälerei" und "Massenverbrechen" und von Vasella als "Abzocker". Falsch berichtet ist auch: "...stellte Kessler die Frage, ob Vasella nicht zutiefst die Hitler-Attentäter beleidige...". Wahr ist, dass diese Frage dem deutschen Ethiker Prof Ahne gestellt wurde, weil dieser die Ansicht vertrat, gewaltsamer Widerstand sei grundsätzlich unethisch, wenn er sich gegen Massenverbrechen wende, welche nach den nationalen Gesetzen legal seien.
- Tages-Anzeiger online 16. Mai 2012
- Landbote online 16. Mai 2012
- Blick online 16. Mai 2012
- 20minuten online 16. Mai 2012
Radio:
- Radio DRS 16. Mai 2012
- Radio DRS 1 Regionjournal ZH-SH, 16. Mai 2012
- Radio Top 16. Mai 2012 - Falschmeldung. Dass das journalistische Niveau allgemein sinkt, ist bekannt, dass Radio-Top-Journalisten schon gar nicht mehr lesen können, überrascht auch nicht mehr. Wozu lesen können, wenn man gedankenlos reden kann.

- Radio DRS1 - heute morgen, 17. Mai 2012
- Radio Liechtenstein, 17. Mai 2012
- Radio DRS1 - Regionaljournal Ostschweiz, 18. Mai 2012
Zeitungen (Print-Ausgaben):
- Tages-Anzeiger 18. Mai 2012
- Der Bund 18. Mai 2012
- NZZ 18. Mai 2012
- Der Landbote 18. Mai 2012
- Zürcher Unterländer 18. Mai 2012
- Zürcher Oberländer 18. Mai 2012
- Berner Zeitung 18. Mai 2012
- Aargauer Zeitung 18. Mai 2012
- Freiburger Nachrichten 18. Mai 2012
- St Galler Tagblatt 18. Mai 2012
- 10minuti 18. Mai 2012
- Zu Unrecht verurteilt, Berner Zeitung 24. Mai 2012 
- Die Öffentlichkeit aufgerüttelt, Tages-Anzeiger 25. Mai 2012

Urteil des Bundesgerichts im Verleumdungsverfahren:

21. Mai 2013:
- Tages-Anzeiger online
- Blick online

22. Mai 2013:
- 20minuten
- 20minutes
- Aargauer Zeitung 
-  Wenn Erwin Kessler verurteilt worden wäre, hätte es garantiert grössere Berichte gegegen!
- Basler Zeitung
- Blick am Abend
- Berner Zeitung
- Bündner Tagblatt
- Freiburger Nachrichten
- Luzerne Zeitung
- NZZ
- Schaffhauser Nachrichten
- SRF Online-News
- Tages-Anzeiger > Gegendarstellung dazu (news) und Gegendarstellung im Tages-Anzeiger vom 23. Mai
- St Galler Tagblatt / Thurgauer Zeitung
- Der Landbote


23. Mai 2013:
- Le Matin  Der VgT ist gegen diesen Rufmord-Artikel gerichtlich vorgegangen. Am 4. November 2016 musste Le Matin das Urteil veröffentlichen


25: Mai 2013:
- Schaffhauser Nachrichten Leserbrief


27. Mai 2013:
- Tagesanzeiger Leserbrief
- Bündner Tagblatt Leserbrief


29. Mai 2013:
- Der Landbote Leserbrief


1. Juni 2013:
- St Galler Tagblatt/Thurgauer Zeitung Leserbrief

Oktober 2013:
- Kommentar zum Freispruch von Erwin Kessler im Vasella-Ehrverletzungsprozess, ZBJV Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins 10/2013

Urteil des Bundesgerichts im Zivilverfahren betreffend Persönlichkeitsverletzung:

- St Galler Tagblatt / Thurgauer Zeitung, gleicher Artikel auch in der Südostschweiz und im Liechtensteiner Vaterland,
- NZZ, 27. Juni 2014
- Tages-Anzeiger,  27. Juni 2014
- Basler Zeitung,  27. Juni 2014
- Berner Zeitung, 27. Juni 2014
- Luzerner Zeitung,  27. Juni 2014
- Blick,  27. Juni 2014
- 20minuten,  27. Juni 2014
- 20minutes,  27. Juni 2014
- Der Bund,  27. Juni 2014
- Landbote,  27. Juni 2014
- Zürichsee Zeitung,  27. Juni 2014
- Zürcher Unterländer,  27. Juni 2014
- Zürcher Oberländer,  27. Juni 2014
- Walliser Bote, 27. Juni 2014
- La Liberté,  27. Juni 2014
- Luzerner Zeitung, 28. Juni 2014
- Facebook
- Schweiz am Sonntag, 17. August 2014

Das Schweizer Staatsfernsehen verlor kein Wort über dieses aufsehenerregende Bundesgerichtsurteil. Auch kein Wort davon in den Hauptnachrichten (Echo der Zeit) von Radio SRF:  - die übliche Boykottierung des VgT durch Staatsfernsehen und Staatsradio.Lediglich im Regionaljournal Ostschweiz wurde darüber berichtet - und dies unsachlich und unwahr, einzig darauf ausgerichtet, Erwin Kessler und den VgT lächerlich zum machen. Der VgT hat gegen diese Sendung eine Konzessionsbeschwerde (zuerst an die Ombudsstelle SRG, nachher an die UBI und ggf an das Bundesgericht) erhoben.Gar nicht oder nur negativ über den VgT berichten ist die Devise von Staatsfernsehen und Staatsradio seit über zehn Jahren. Mehr zum Boykott des VgT durch Staatsfernsehen und Staatsradio.

"Tierquäler" und "Massenverbrechen": Persönlichkeit von Vasella nicht verletzt, Urteilsbesprechung in der Juristen-Zeitschrift medialex Nr 2014-4

"Die Auseinandersetzung zwischen dem VgT und der SRG über die Verpflichtung zur Ausstrahlung von Werbespots erreichen mittlerweile epische Dimensionen" und VgT gegen Vasella. Besprechung der Bundesgerichtsurteil in der renommierten juristischen Fachzeitschrift "Zeitschrft des berinschen Juristenvereins" (ZBJV) vom Oktober 2014

 

8. Berichte über den Vasella-Prozess in den VgT-Nachrichten
- abrufbar über www.vgt.ch/vn

VN 10-2
Seite 2, Editorial: Profitgier der Pharmaindustrie, Medikamentenmissbrauch und Tierversuche
Seite 4: Der Vasella/Novartis-Prozess gegen den VgT

VN 11-2
Seite 36: Tierversuche: Das schwärzeste aller Verbrechen - Prozess Daniel Vasella/Novartis gegen Erwin Kessler/VgT

VN 11-3
 Seite 28: Tierversuche: Der Prozess Vasella/Novartis gegen  

VN 12-2
Seite 24: Daniel Vasella/Novartis gegen Erwin Kessler
Seite 24: Wie die reale Schweiz funktioniert - nicht wie es im Staatskundeunterricht gelehrt wird
Seite 26: Todes-Anzeige: Wegen dem Novartis-Medikament Gileny sterben Menschen
Seite 28: Leserbriefe zum Vasella-Prozess

VN 12-3
Seite 2: Editorial von Dr Erwin Kessler, Präsident VgT: Todesstrafen mit Novartis Todesspritzen
Seite 32: Der Einfluss von Vasella und Konsorten auf Politik, Justiz und Medien: Ein lehrreiches Beispiel wie Zeitungsleser manipuliert werden.
Seite 38: Die Gewaltbereitschaft der "Gegen Gewalt"-Heuchler Daniel Vasella und Carla Tschümperlin
Seite 43: Prozess Daniel Vasella/Novartis gegen Erwin Kessler/VgT: Wie die Zeitungsleser durch die Monopol-Depeschenagentur sda manipuliert werden.

VN 12-4
Seite 36: Tierversuche - das schwärzeste aller Verbrechen
Seite 36: Ratten müssen für nutzlose, qualvolle Tierversuche herhalten
 Seite 37: Unglaubliche Bundesgerichtswillkür im Tierversuchsprozess Daniel Vasella/Novartis gegen Erwin Kessler

VN 13-1
Seite 30: Tierversuche

VN 13-3 
Seite 15: Grosser Sieg gegen Vasella/Novartis: Freispruch in sämtlichen Anklagepunkten. Zusammenfassung der Plädoyers über die Machenschaften der Pharma-Mafia.
Seite 16-17: Das Willkürurteil des Zürcher Obergerichts und die Lesermanipulation durch den Tages-Anzeiger und die Schweizerische Monopol-Depeschenagentur sda.

VN 14-2
Seite 28: Die Pharma-Mafia und ihre Tierversuche.

VN 14-3
Seite 25:Grosser Sieg gegen Vasella/Novartis - Freispruch in sämtlichen Anklagepunkten


9. Neue Enthüllungen über Tierversuche und die Pharma-Mafia, welche nicht mehr in die Gerichtsverfahren eingebracht werden konnten

2010-12-22  Medikamentenskandal in Frankreich: Tödliche Nebenwirkungen trotz vorgängigen Tierversuchen

2012-02-16  Neues Medikament von Novartis - an Tieren getestet - jetzt sterben Menschen


Vasella geht auch sonst über Leichen: Todesspritzen für Hinrichtungen

Was andere über Novartis berichten: http://novartiskills.com/


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