VgT-Dokumentationen zum
Tier- und Konsumentenschutz
Daniel Vasella/Novartis
gegen Erwin Kessler/VgT
Erwin Kessler hat Vasella vorgeworfen, mit Tierversuchen Tierquälerei und
(moralische) Massenverbrechen zu begehen - und begründet dies fundiert
und eindrücklich mit Fakten, die in der Öffentlichkeit noch weitgehend
unbekannt sind. Das Thurgauer Obergericht hat Erwin Kessler und
dem VgT generell verboten, den Begriff "Massenverbrechen" zu verwenden. Das
Verfahren ist vor dem Bundesgericht hängig und wird anschliessend vor
den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter gezogen wegen
Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit.
aus: Albatros - Zeitschrift der AG STG
Die Pharma-Multis haben die Behörden, Hochschulen, Ärzte und Journalisten mit grosszügigen
Zahlungen für alles Mögliche, das die Korruption verschleiern soll, im
Griff. Trotzdem kommen altbewährte Heilmittel und Homöopathie im Volk
besser an, solange nicht ärztlich verschrieben Chemie diktiert wird. Das
ist der Pharma-Mafia ein Dorn im Auge. Die Homöopahtie wird deshalb
bekämpft, mit der Behauptung, deren Wirksamkeit sei wissenschaftlich nicht
nachgewiesen. Dabei verstehen diese Abzocker unter "wissenschaftlich" völlig
Tierversuche, also etwas völlig Unwissenschaftliches für die Humanmedizin. Den Patienten interessiert es nicht, ob
sein Medikament bei Mäusen und Ratten Wirkung zeigt, sondern ob sie IHM
helfen. Und wenn es auch nur der Placebo-Effekt wäre, wie Vasella und
Konsorten behaupten: Hauptsache es hilft und schadet nicht! Darum sind
Naturheilmittel zu recht beliebt. Lieber ein Placebo-Effekt, der hilft,
als an Nebenwirkungen von "wissenschaftlichen" Medikamenten noch mehr zu
erkranken. Solche Nebenwirkungen gehören mittlerweile zu den häufigsten
Todesursachen, was die von den Pharma-Multis bestochenen Journalisten
unterdrücken, wie vieles anderes, das mächtigen Kreisen nicht passt.
www.vgt.ch - was andere Medien totschweigen!
Erwin
Kessler, Präsident VgT.ch
Novartis-Chef Daniel Vasella,
der berüchtigte Abzocker, führt gegen den VgT und gegen VgT-Präsident Dr
Erwin Kessler persönlich zwei Gerichtsverfahren. Er will gerichtlich
verbieten lassen, seine Tierversuche als Tierquälerei und
Massenverbrechen zu bezeichnen. Zu diesem Zweck hat Vasella ein nobles
Anwaltsbüro in der Zürcher City (Nobel & Hug) beauftragt. Es sind nun
zwei Verfahren hängig: Ein Strafverfahren wegen Ehrverletzung gegen
Erwin Kessler und ein Zivilverfahren wegen Persönlichkeitsverletzung
gegen den VgT und gegen Erwin Kessler.
Diese gerichtlichen Klagen
Vasellas haben den VgT veranlasst, das Thema Tierversuche gründlich
aufzuarbeiten. Wenn es nach Recht und Gesetz ginge, müssten jedenfalls
beide Klagen abgewiesen werden.
Inhaltsverzeichnis
1.
Brandanschlag auf Jagdhaus von Vasella
2.
Stellungnahmen des VgT zum Anschlag
3.
Die von
Vasella eingeklagten Veröffentlichungen des VgT
4.
Neben
Tierversuchen ist Vasella noch an einem weiteren Verbrechen
beteiligt
5.
Strafverfahren wegen Verleumdung
6.
Zivilklage
auf Unterlassung (Zensurverfahren)
7.
Medienspiegel
1. Brandanschlag auf Jagdhaus von Vasella
Im Juli 2009 verübten militante Tierrechtsgruppen einen
Brandanschlag auf das unbewohnte Jagdhaus von Novartis-Chef Daniel
Vasella in Österreich. Motiv waren die Tierversuche, welche Novartis
durchführt oder in Auftrag gibt.
Vasellas
Jagdhaus-Grundstück ist 5000 Hektaren gross, das
sind 8500 Fussballfelder. Es ist die halbe Fläche des Stadtgebietes
von Paris. Ein grosses Tier braucht viel Auslauf. Etwas weniger
"Auslauf" haben Vasellas Versuchstiere in ihren kleinen
Folterkäfigen.
2. Stellungnahmen des VgT zum Brandanschlag
Im Zusammenhang mit diesem Anschlag auf Eigentum von Vasella gelangten Medienvertreter an
den VgT-Präsident Erwin Kessler mit der Frage, wie der VgT diese
gewaltätige Aktion beurteile.
Darauf veröffentlichte der VgT die
"Offizielle Stellungnahme des VgT
zu den Anschlägen gegen die Tierversuchsindustrie.
Hintergrundinfo dazu:
"Im Fadenkreuz der Tierschützer"
Weitere
Stellungnahmen des VgT zu diesem Thema:
Tages-Anzeiger
verbreitet verharmlosende Unwahrheiten über Tierversuche - die Wahrheit
sieht anders aus: Grauenhafte Zustände
Der
Tages-Anzeiger und der Bund verleumden den VgT - VgT führt Klagen
auf Richtigstellung
Terrorismus gewaltbereiter Tierquäler gegen
Tierschützer - Offener Brief an Bundesrat Ueli Maurer
Wie weit darf Widerstand
gegen Massenverbrechen gehen?
Interessant
auch die
Stellungnahme
des kantonalen Zürcher Tieranwaltes zu den Anschlägen gegen die
Tierversuchindustrie, Migros-Magazin 17. August 2009
3. Die
von Vasella eingeklagten Veröffentlichungen des VgT
Durch diese Stellungnahmen des VgT fühlte
sich Novartis-Chef Vasella in seiner Ehre verletzt. Er reichte gegen VgT-Präsident
Erwin Kessler eine Strafklage wegen Verleumdung und eine Zivilklage auf Unterlassung gegen den VgT
und Erwin Kessler ein: Dem
VgT soll verboten werden, Tierversuche als Tierquälerei und als
Massenverbrechen zu bezeichen.
Vasella hat einen Zürcher
Rechtsanwalt beauftragt, Erwin Kessler
mit einer Ehrverletzungsklage einzuschüchtern. Der zensur- und
justiz-erfahrene VgT-Präsident nimmts gelassen und denkt nicht daran,
seine Kritik an Vasella im Internet zu löschen.
In seiner Ehre verletzt fühlt sich
Vasella durch die Veröffentlichung
Tierversuche: Wie weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?.
Vasellas Anwalt behauptet in seinem
Schreiben vom 1.
September 2009, Vasella werde mit Hitler verglichen - eine typisch
böswillige
Konstruktion eines Rechtsverdrehers. Erwin Kessler dazu: "Vasella Hitler
gleichzusetzen liegt mir fern, das wäre tatsächlich unhaltbar." Erwin Kessler hat das
Widerstandsrecht gegen Massenverbrechen diskutiert und dabei darauf
hingewiesen, dass auch die Massenverbrechen in Hitler-Deutschland nach
den damaligen Nazi-Gesetzen vermutlich ganz legal waren und dass das
Massenverbrechen an den Versuchstieren ein Massenverbrechen bleibe, auch
wenn dieses durch die geltenden Gesetze legalisiert oder für gewisse
Zwecke sogar vorgeschrieben sind. (Niemand ist verpflichtet, Produkte zu
entwickeln, welche in grausamen Tierversuchen getestet werden müssen.)
In diesen Betrachtungen kommt Vasella überhaupt nicht vor. Er fühlt sich
aber allein schon dadurch in seiner Ehre verletzt, dass von einem
Massenverbrechen an den Versuchstieren die Rede ist. Weiter stört
Vasella, dass Tierversuche als Tierquäerei bezeichnet werden.
Erwin Kessler bleibt bei seiner
Einschätzung, dass der heutige Holocaust an den Nutz- und Versuchstieren
ein (moralisches aber leider legales) Massenverbrechen ist und von späteren Generationen
mit ähnlicher Abscheu bewertet werden wird, wie heute die
Naziverbrechen. Wer der Meinung ist, Verbrechen an Menschen und an
Tieren könnten in keiner Art und Weise miteinander verglichen werden,
der offenbart damit nur sein bedenkliches ethisches Defizit. Ein solches
ethisches Defizit hat offenbar auch Vasella. (Ausführlich dazu:
Tier-Mensch-Vergleich).
Abzocker Vasella kann sich einen
"noblen" Zürcher Anwalt leisten - Peter Nobel, bekannter Rechtsanwalt
und Co-Autor eines Fachbuches über "Medienrecht". Mal sehen, ob das
schon genügt, um vor Gericht Recht zu erhalten.
Als Erwin Kessler vor Jahren den
Fürst von Liechtenstein
wegen seinem Schweine-KZ in Österreich kritisierte, hat er sich auch
nicht von dessen Milliardenvermögen abschrecken lassen; so wird es auch
bei Vasella sein.
Am 20. Oktober 2009 hat Vasella eine
Strafklage wegen "Verleumdung"
eingereicht. Zudem hat Vasella eine praktisch gleichlautende Zivilklage
wegen Persönlichkeitsverletzung in Gang gesetzt, mit welcher er die
Löschung der inkriminierten Veröffentlichungen auf der Website des VgT
verlangt.
Was Vasella als ehrverletzend geltend
macht, sind im Wesentlichen zwei Punkte: Er werde mit Hitler verglichen
und als Massenverbrecher bezeichnet.
Der Hitler-Vorwurf
ist unwahr - eine an den
Haaren herbeigezogene Konstruktion. Vasella stützt seine Behauptung auf
die Veröffentlichung
Tierversuche: Wie
weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?. Darin wird das
Widerstandsrecht gegen Massenverbrechen, die nach geltendem nationalen
Recht legal sind, grundsätzlich diskutiert. Zur Verdeutlichung wird das
Beispiel der nationalsozialistischen Verbrechen angeführt, ohne Bezug zu
Vasella, lediglich als Illustration der grundsätzlichen Überlegungen.
Nach der Logik Vasellas hätte
Alt-Nationalrat Hansjürg Weder ihn Sklavenhaltern
gleichgesetzt:
Artikel von Alt-Nationalrat Hansjürg Weder zu den Anschlägen gegen
Vasella
Eine Anfrage, warum nicht auch gegen Weder Klage geführt werde,
beantwortete Vasella nicht.
Zum Vorwurf, Vasella werde als
Massenverbrecher
bezeichnet: Auch dieser Vorwurf ist unwahr. Wahr ist dagegen, dass in
den inkriminierten Veröffentlichungen die von Vasella unterstützten
Tierversuche als moralische (legale) Massenverbrechen bezeichnet werden.
Erwin Kessler wird vor Gericht beweisen, dass dieses Werturteil gestützt
auf die Tatsachengrundlagen vertretbar ist. Wenn Vasella das so auslegt,
er sei pauschal ein Massenverbrecher, ist das seine Sache. Vor Gericht
zu beweisen ist nur, dass die Tatsachen über die Tierversuche des von
Vasella geleiteten Pharma-Konzerns Novartis die Einschätzung als
moralisches Massenverbrechen rechtfertigen.
Die inkriminierten Veröffentlichungen:
-
Offizielle
Verlautbarung des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) zu den
Anschlägen miltanter Tierschützer gegen die Tierversuchsindustrie
-
Tierversuche: Wie weit darf Widerstand
gegen Massenverbrechen gehen?
4.
Vasella noch an einem weiteren Massenverbrechen
beteiligt
www.vgt.ch/news/101126-vasella-foie-gras.htm
5.
Die Gerichtsverfahren Vasella/Novartis gegen Kessler/VgT
Vasella führt zwei parallele Gerichtsverfahren gegen den VgT:
1. Ein Strafverfahren wegen Verleumdung im Kanton Zürich
2. Ein zivilrechtliches Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzung im
Kanton Thurgau
Eingeklagt sind in beiden Verfahren die gleichen Veröffentlichungen.
Siehe oben unter Ziffer 3.
Widersprüchliche Urteile
Wer Vasella heisst, erhält im vornherein recht - jedenfalls vor den
unteren Instanzen. Mit
Tatsachenverbiegungen und Rechtsbeugungen erhielt darum Vasella recht -
aber nur teilweise, damit diese politische Justizwillkür weniger
auffällt. Diese Masche einer Unrechts-Justiz hat schon
der berühmte Johann Heinrich Pestalozzi erkannt und treffend formuliert
mit den Worten: "In den Abgründen des Unrechts findest du
immer die grösste Sorgfalt für den Schein des Rechts."
Die Auswahl, inwiefern die Klage Vasellas gutgeheissen bzw
abgewiesen werden soll, trafen die beiden Bezirksgerichte
widersprüchlich. Nicht erstaunlich, denn Willkür ist unberechenbar. Aber
die Willkür wird damit auch für Laien offensichtlich.
Das Bezirksgericht Münchwilen hat das von Vasella verlangte Verbot, ihn
mit Hitler zu vergleichen, abgewiesen mit der zutreffenden Begründung,
ein solcher Vergleich liege in den inkriminierten Veröffentlichungen
nicht vor.
Das Bezirksgericht Bülach dagegen verurteilte Erwin Kessler wegen dem (gar nicht
existierenden) Hitler-Vergleich wegen Verleumdung.
Die Bezeichnung der Tierversuche als "Tierquälerei" beurteilte das
Bezirksgericht Bülach als zulässig, das Bezirksgericht Münchwilen als
unzulässig.
Einig waren sich die beiden Bezirksgericht einzig in ihrer
tierverachtendend Auffassung, die ethisch-moralische Bewertung von
Tierversuchen als "Massenverbrechen" sei grundsätzlich unzulässig.
Dieser Begriff dürfe nicht verwendet werden, wenn die Opfer nur Tiere
seien - egal wie abscheulich sie gequält, gefoltert und massenhaft
umgebracht werden.
Die beiden Gericht haben den Friedensnobelpreisträger Mahatma
Gandhi, der über TierversucheÄhnliches gesagt hat wie Erwin Kessler,
posthum mitverurteilt. Gandhi sagte: "Vivisektion ist nach meiner
Auffassung das schwärzeste von allen schwarzen Verbrechen,
deren sich der Mensch heute gegenüber Gott und seiner Schöpfung schuldig
macht."
Beiden Urteilen gemeinsam ist, dass sämtliche Vorbringungen,
Beweisdokumente und Gutachten des VgT vollständig unbeachtet
blieben und das Urteil einzig aufgrund der weltanschaulichen
persönlichen Vorurteile der Richter und mit Blick auf politische
Opportunität gefällt wurden. Wer bisher dachte, sowas gebe es nur in
Russland und China, weiss es nun besser.
Strafverfahren wegen Verleumdung
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Zivilklage auf Unterlassung
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Plädoyer von Erwin Kessler vor Bezirksgericht Bülach am 25. August 2010
An der Verhandlung konnten daraus nur die
Vorbemerkungen vorgetragen werden, weil das rechtliche Gehör verweigert
wurde und Erwin Kessler das Gericht verliess, worauf die Verhandlung
abgebrochen wurde.
Gutachten von Oberarzt Dr med Alex Walz
1. Teil,
2. Teil
Video-Beilagen zum
Plädoyer:
-
Das Pharmakartell, Video-Aufzeichnung einer ZDF-Sendung
(Beilage 61)
Undercover-Aufnahmen aus dem Tierversuchskonzern Huntingdon Life
Sciencies (HLS). (Weil Novartsi Auftraggeber von HLS ist, erfolgte der
Bransanschlag auf sein Jagdhaus.) Abspielbar mit Real Player:
-
Shut down HLS
(Plädoyer-Beilage 65)
-
HLS - Pure evil
(Plädoyer-Beilage 66)
Video der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche:
-
Tod im Labor
(Beilage 68 zum Plädoyer)
-
Tierversuche - der falsche Weg
(Beilage 71 zum
Plädoyer)
Plädoyer von Erwin Kessler an der Fortsetzung der Verhandlung vor
Bezirksgericht Bülach am 15. Dezember 2010 - noch mehr erschütternde
Fakten.
Urteil des Bezirksgerichts Bülach
Verurteilung wegen Verleumdung wegen dem Vorwurf, Vasella sei an
Massenverbrechen an Tieren beteiligt und dem angeblichen indirekten Vergleich von
Vasella mit Hitler. Das Wort
Massenverbrechen dürfe (auch im nicht-juristischen Sinn) nicht verwendet werden, wenn es nur um Tiere
gehe.
Geldstrafe von 11 700
Franken unbedingt. Dazu kommen Gerichtskosten von 2 500 Franken.
Freispruch bezüglich Vorwurf der Tierquälerei.
Dieser Freispruch ist rechtskräftig, weil Vasella dagegen keine
Berufung eingelegt hat.
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Bezirksgericht Münchwilen/TG:
Klageschrift
von Vasella
Klageantwort
VgT - mit vielen eindrücklichen Fakten
Duplik VgT - noch mehr Fakten
Die gleichen Beweisdokumente, Videos und Gutachen wie im
Strafverfahren.
Urteil des Bezirksgerichts Münchwilen,
eingegangen am 3. März 2011 Kein Hitlervergleich, aber Verbot,
Vasella/Novartis Tiermisshandlungen, Tierquälerei und
Massenverbrechen an Tieren vorzuwerfen. Sämtliche Vorbringungen
und Beweis wurden nicht beachtet, das Urteil einzig auf die
Vorurteile der Richter abgestützt.
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Rückweisung an das Bezirksgericht beantragt,
wegen krasser Verletzung des rechtlichen
Gerhörs und des Rechts auf den Beweis gelten.
Rechtliches
Öffentliche Berufungsverhandlung vor dem Zürcher Obergericht am
13. September 2011:
Obwohl angekündigt wurde, es werde viel Publikum erwartet (der
VgT hat 35 000 Mitglieder), stellte das Obergericht einen
Gerichtssaal mit nur 35 Plätzen zur Verfügung. Die meisten der
vielen Besucher erhielten keinen Zutritt zum sofort überfüllten
Gerichtssaal.
Damit wurde die menschenrechtlich garantierte
Publikumsöffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen verletzt.
Das grosse Plädoyer von Erwin Kessler vor
dem Zürcher Obergericht
Von den drei urteilenden Oberrichtern gehören zwei der SVP an.
Die SVP buhlt zur Zeit um die Gunst Vasellas.
Ausstandsbegehren vom 19. September
2011 gegen die SVP-Richter.
Das Obergericht hat das Ausstandsbegehren mit Beschluss
vom 1. Dezember 2011 abgewiesen (für diesen Beschluss sind die
Oberrichter R Naef, S Volken und M Langmeier verantwortlich).
Urteil des Zürcher
Obergerichts vom 16. Mai 2012
Das Zürcher und das Thurgauer
Urteil widersprechen sich:
Im Thurgau kamen die Richter zum Schluss, es sei unzulässig,
Tierversuche als Massenverbrechen zu beurteilen. Gemäss dem
einstimmigen Zürcher Urteil ist dies zulässig, durch
die Meinungsäusserungsfreiheit geschützt.
Gemäss Thurgauer Urteil sind die
inkriminierten Publikationen - ganz richtig - nicht als
Vergleich von Vasella mit Hitler zu verstehen. Vom Zürcher
Obergericht hingegen wurde Erwin Kessler wegen angeblichem
Vergleich von Vasella mit Hitler verurteilt, obwohl er die
fragliche Publikation sofort durch eine klare Distanzierung von
dieser Deutung ergänzt hat.
Übereinstimmung im Zürcher und im
Thurgauer Urteil besteht darin, dass nach beiden Urteilen die
Bezeichnung von Tierversuchen als Tierquälerei und als
Misshandlung von Tieren zulässig ist, ebenso die Bezeichnung von
Vasella als Abzocker.
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Berufung an das
Obergericht des Kantons Thurgau
Schwerwiegende Verletzungen
der EMRK-Garantien: Verletzung des Rechts auf den
Wahrheitsbeweis und krasse Verletzung des rechtlichen Gehörs.
Rückweisung an das Bezirksgericht beantragt.
Replik
Das grosse Plädoyer vor dem Thurgauer
Obergericht - mit Video-Beweisen
Die folgenden rechtlichen Ergänzungen durfte der Anwalt des VgT
NICHT vortragen, während die Anwältin Vasellas ausführlich über
rechtliche Aspekte des Verfahrens plädieren durfte:
Rechtliche Ergänzungen
Urteil des Thurgauer Obergerichts vom
1. Dezember 2011
Zitate aus dem Urteil:
Zusammengefasst ist es somit gerichtsnotorisch, dass legale
Tierversuche mit Qualen und Angsten für die betroffenen Tiere
verbunden sein können. Der Gesetzgeber selbst geht davon aus.
Daher ist es im Rahmen einer gesellschafts-politischen
Auseinandersetzung nicht ehrverletzend, wenn Unternehmen, die
Tierversuche durchführen oder durchführen lassen, oder deren
Führungspersönlichkeiten im Zusammenhang mit Tierversuchen der
Tierqualerei bezichtigt werden.
lndem die Berufungsklager [VgT] im Zusammenhang mit
den Begriffen "Tierqualer-Lobby" und "Tierquälerei" auf die
Berufungsbeklagten [Vasella und Novartis] zielten,
verletzten sie deren Ehre somit nicht.
Die gleichen Überlegungen gelten bezüglich des Vorwurfs der
Berufungsklager, die Berufungsbeklagten seien für Millionen von
"Misshandlungen von Versuchstieren" verantwortlich.
Dr Erwin Kessler und die Organe des VgT
werden unter Strafandrohung verpflichtet, "den Begriff
Massenverbrechen im Internet zu löschen.", gleichzeitig
wird ihnen aber befohlen, das Urteil, welches genau diesen
Begriff enthält, während eines Jahres auf der VgT-Website zu
veröffentlichen. Was gilt nun? Das Urteil ist widersprüchlich.
Erwin Kessler wird sich - Notwehr gegen Staatswillkür - nicht an dieses pauschale,
widersprüchliche Verbot eines Wortes halten. Eine solche
staatliche Sprachregelung verletzt offensichtlich die
Meinungsäusserungsfreiheit (Artikel 10 der Europäischen
Menschenrechtskonvention).
Nach Auffassung des Thurgauer Obergerichts hat sich
dieser jüdische Literaturnobelpreisträge in seinen Werken, für
die er den Literaturnobelpreis erhielt, rechtswidrig geäussert.
Heuchler Vasella: Mit Massentierquälerei scheffelt Abzocker Vasella
Millionen - und wirft seinen Kritikern Verrohung vor, weil sie
seine Tierversuche scharf kritisieren!
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Beschwerde an das Bundesgericht
- gegen Verurteilung wegen angeblichem
Hitler-Vergleich. (Gemäss
Urteil im parallelen Thurgauer Verfahren liegt gar kein
Hitler-Vergleich vor - eine bösartige Erfindung der Zürcher
Richter. Politische Justizwillkür).
Urteil des Bundesgerichts
vom 25. April 2013
Damit ist Erwin Kessler im
Verleumdungsverfahren zu 100 Prozent freigesprochen worden.
Dies muss das Obergericht nun noch mit
einer Revision seines verurteilenden Entscheides formell
bestätigten und die Kosten und Entschädigungen regeln.
Zitate von Martin Luther King für die Damen und
Herren des Bundesgerichts
Aufgrund des Bundesgerichtsurteils
revidiertes Urteil des Zürcher Obergerichts.
Kommentar dazu: Willkürlicher
Kostenentscheid zu Gunsten von Vasella. Gemäss Artikel 228
Absatz 1 StPO tragen die Parteien die Kosten des
Rechtsmittelverfahrens "nach Massgabe ihres Obsiegens oder
Unterliegens". Vasella hat am Berufungsverfahren teilgenommen
und Anträge gestellt und ist mit allen unterlegen. Trotzdem hat
das Obergericht die Kosten des Berufungsverfahrens nicht
Vasella, sondern rechtswidrig dem Steuerzahler (Gerichtskasse)
überbunden. Gegen diese Willkür kann Erwin Kessler jedoch nicht
das Bundesgericht anrufen, weil er selber dadurch nicht
"beschwert" ist (Juristensprache), sondern der Steuerzahler, bzw
der Staat. Stossend ungerecht ist aber nicht nur, dass
Vasella, keinerlei Gerichtskosten zahlen muss, obwohl er
hunderprozentig unterlegen ist, sondern sogar noch eine
Prozessentschädigung auf Kosten der Steuerzahler von 1500
Franken erhält. Demgegenüber wurde Erwin Kessler, der
hunderprozentig gewonnen hat, eine mit Blick auf den Aufwand
lächerlich kleine Prozessentschädigung von nur rund 4000 Franken
erhält. Damit hat sich das Obergericht dafür gerächt, dass Erwin
Kessler mit seiner Beschwerde an das Bundesgericht eine Revision
der willkürlichen Verurteilung durch das Obergericht erzwungen
hat. |
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Beschwerde an das Bundesgericht - gegen das Verbot, Tierversuche
als etisches Massenverbrechen zu beurteilen
Das Verfahren wurde am Bundsgericht
anfänglich von
der Präsidentin der II. zivilrechtlichen Abteilung, Hohl, geführt, welche seit Jahren mit unglaublicher
Willkür grundsätzlich gegen den VgT entscheidet. Die
Richterkollegen ihrer Abteilung (!) haben - wen wundert das noch
- eine Befangenheitsbeschwerde abgelehnt:
Befangenheitsbeschwerde.
Auch in diesem Verfahren behandelte die von Hohl präsidierte II.
zivilrechtliche Abteilung den VgT mit krasser Willkür:
Fristen-Terror
Das Bundesgericht beurteilte das Verfahren offenbar als von
grundsätzlicher Bedeutung. Deshalb urteilte es schliesslich in
Fünferbesetzung, wobei Hohl nicht mehr den Vorsitz hatte.
Urteil des Bundesgerichts
vom 26. Juni 2014: Beschwerde von
Erwin Kessler/ VgT gutgheissen und Beschwerde von
Vasella/Novartis abgewiesen. Totaler Sieg von Erwin Kessler/VgT.
Mitteilung des Bundesgerichts.
Die
Urteilsbegründung ist wegweisend und hochinteressant. Es wird in
juristischen Kreisen Beachtung finden. |
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6. Medienspiegel
Zu den Aktionen militanter Tierrechtler gegen Vasella:
-
"Verein gegen Tierfabriken zeigt
Verständnis für militante Aktionen", Tages-Anzeiger 18.8.09
(Originalstellungnahme des VgT:
Wie weit darf Widerstand
gegen Massenverbrechen gehen?)
- Tierschützer nehmen Stellung,
Landbote 12.8.09, gleicher Artikel auch in der
Thurgauer Zeitung 12.08.09.
Richtigstellung dazu. Die
gekürzten Richtigstellungen im
Landbote, in der
Thurgauer
Zeitung
- VgT Schweiz ist nicht VGT
Österreich, Tages-Anzeiger 12.8.09
- Richtigstellung im Bund,
11.8.09
- Leserbrief im Landbote, 11.8.09
- Leserbrief in der Thurgauer
Zeitung, 11.8.09
- "Ein Professor und drei kriminelle
Gastautoren", Sonntags-Zeitung 9.8.09, Richtigstellung dazu:
VgT Schweiz hat mit VGT Österreich
nichts zu tun
- Wiener Zeitung 7.8.09;
der VgT hat eine Richtigstellung dazu verlangt in Form der
Feststellung, dass wir falsch zitiert worden sind und einer Veröffentlichung
unserer offiziellen
Stellungnahme.
- Stellungnahmen verschiedener
Tierschutzorganisationen, Radio Argovia 5.8.09
- 20minuten 5.8.09
- Die
Südostschweiz 5.8.09, Gesamtausgabe Südostschweiz, inkl Bote der Urschweiz,
Sarganserländer, Werdenberger&Obertoggenburger
- Tages-Anzeiger 4.8.09
- Der Bund, 4.8.09
- Radio Liechtenstein
4.8.09
Prozess Vasella gegen Kessler:
-
Blick am
Abend 3.9.09
-
Tages-Anzeiger 4.9.09
-
Der Bund
4.9.09
-
Radio
DRS Regionaljournal Ostschweiz 4.9.09
-
Transkription
-
Thurgauer
Zeitung 5.9.09 -
Vasella klagt gegen Kessler
Radio DRS
-
Basellandschaftliche Zeitung am Sonntag, 1.11.09
-
Albatross Juni 2010
Bezirksgericht Bülach vor der Verhandlung:
- Zürcher Unterländer
25. August 2010
-
Bülacher Tagblatt 25.
August 2010
- Limmattaler Zeitung
25. August 2010
- Aargauer Zeitung 25.
August 2010
- Radio Basilisk, 25. August 2010: Daniel Vasella
fühlt sich durch die Veröffentlichung eines Artikels in seiner Ehre
verletzt.
-
Tages-Anzeiger 26. August 2010
-
Zürcher Unterländer 26.
August 2010
-
Bülacher Tagblatt 26.
August 2010
- Tele
M1 26. August 2010 (Video)
- Was schreiben Sie denn da...,
Zürcher Unterländer und Bülacher Tagblatt 28. August 2010
-
Holocaust der
Versuchstiere, Aargauer Zeitung 1. September 2010
-
Erwin Kessler protestiert gegen
Gerichtsbeschluss, Tages-Anzeiger 2. September 2010
-
Daniel Vasella
(Novartis) gegen Erwin Kessler (VgT), Albatros 10/2010
Zum Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 20. Dezember
2010:
- Radio DRS Regionaljournal Ostschweiz 20. Dez 2010:
lesen,
hören
-
Zürcher
Landzeitung 20. Dez 2010
- Zürcher Unterländer 1,
20. Dez 2010
- Zürcher Unterländer
2, 20. Dez 2010
- TeleTop Region Zürich, 20. Dez 2010: "Erich Kessler verleumdete Daniel
Vasella. Nun wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt."
- Radio DRS 1 Mittagsjournal, 21. Dze 2010: "Novartis-Chef Vasella hat im
Prozess gegen den Tierschützer Kessler Recht bekommen
Das Bezirksgericht Bülach verurteilt Erwin Kessler wegen Verleumdung. Kessler
hatte Vasella vorgeworfen, er sei wegen der Tierversuche des Novartis-Konzerns
an Massenverbrechen an Tieren beteiligt."
- Radio DRS Regîonaljournal ZH/SH, 21. Dez 2010: "Der Tierschützer Erwin Kessler
ist vom Bezirksgericht Bülach wegen Verleumdnug verurteilt worden
Das weil er den Novartis-Chef Daniel Vasella indirekt mit Adolf Hitler
verglichen hatte. In einem weiteren Punkt hat das Bezirskgericht Erwin Kessler
aber freigesprochen. Er darf weiterhin sagen, Tierversuche seien Tierquälerei.
Und er darf Daniel Vasella auch als Chef-Abzocker bezeichnen."
- 20minuten, 22. Dezmber 2010
- typische verlogene Falschmeldung der von der Pharma-Mafia gekauften
Journalistenbrut. Unterschlagen wurde die wesentliche Information, dass es um
Tierversuche ging. Falsch berichtet wurde, Erwin Kessler habe Vasella schlicht
als "Massenverbrecher" bezeichnet. Wahr ist, dass er ihm vorgeworfen hat, an
(moralischen) Massenverbrechen an Versuchstieren beteiligt zu sein - ein für das
Verständnis des Lesers wichtiger Unterschied. Die unwahr und tendenziös
manipulierte Bericht in 20minuten suggeriert dem Leser, Vasella sei im
juristischen Sinne ein Massenverbrechen (gegen Menschen) vorgeworfen worden.
- 20minuten 23.
Dezember 2010 - Gegendarstellung
Zur Berufungsverhandlung vor dem
Zürcher Obergericht am 13. September 2011:
-
Zürcher
Unterländer 14. September 2011 (der gleiche Artikel erschien auch im
Bülacher Tagblatt) -
Tages-Anzeiger
vom 14. Sept 2011, -
Gegendarstellung dazu
im Tages-Anzeiger vom 16. Sept 2011
Zur Berufungsverhandlung vor dem
Thurgauer Obergericht am 29. November 2011:
- Thurgauer Zeitung
30. November 2011
Zum Urteil des Thurgauer Obergerichts:
-
Thurgauer-Zeitung
14. April 2012, gleicher Artikel auch im St Galler Tagblatt 14. April
2012
>
Heuchler Vasella: Mit
Massentierquälerei scheffelt Abzocker Vasella Millionen - und wirft
seinen Kritikern "Verrohung" vor! -
NZZ 14.
April 2012 -
Tages-Anzeiger
14. April 2012 -
Aargauer Zeitung, 14. April 2012 -
Blck, 14. April 2012 -
Bündner Tagblatt,14. April 2012 -
Südostschweiz,
14. April 2012
-
Basler Zeitung,
14. April 2012
-
Rheintalische Volkszeitung 14. April 2012
- Le Tribune de Genève,14.
April 2012 -
Le Temps,
14. April
2012 -
Le Courier,
14. April 2012
-
La Liberté, 4. April 2012 -
24heures, 4. April 2012 -
Landbote
23. April 2012 -
Zürichseezeitung 23. April 2012 -
Zürcher Landzeitung 23. April 2012 - Die
Tierversuchs-Mafia und ihre "Tierschützer"-Vasallen schlagen zurück. -
Zürcher Unterländer
28. April 2012 - Leserbrief zu obigem mafiosem
Bericht - Der Landbote
1. Mai 2012
Urteil des Zürcher Obergerichts
vom 16. Mai 2012: Alle
Medienberichte basieren auf einer schludrigen Meldung der
Schweizerischen Monopol-Depeschen-Agentur SDA:
Beschwerde an
den Presserat gegen den verlogen-tendenziösen Bericht der SDA (der übliche
Informations-Einheitsbrei, der hinter einer Vielzahl gleichgeschalteter
Zeitungstitel versteckt wird). Falsch berichtet wurde, Vasella habe gegen
Erwin Kessler gesiegt. Wahr ist, dass Erwin Kessler zu 2/3 obsiegt hat:
Freispruch bezüglich der Bezeichnung von Tierversuchen als "Tierquälerei"
und "Massenverbrechen" und von Vasella als "Abzocker". Falsch berichtet ist
auch: "...stellte Kessler die Frage, ob Vasella nicht zutiefst die
Hitler-Attentäter beleidige...". Wahr ist, dass diese Frage dem
deutschen Ethiker Prof Ahne gestellt wurde, weil dieser die Ansicht
vertrat, gewaltsamer Widerstand sei grundsätzlich unethisch, wenn er
sich gegen Massenverbrechen wende, welche nach den nationalen Gesetzen
legal seien. -
Tages-Anzeiger online 16.
Mai 2012 -
Landbote online
16. Mai 2012 -
Blick online 16.
Mai 2012 -
20minuten online 16. Mai
2012 Radio:
-
Radio DRS 16. Mai 2012
-
Radio DRS 1 Regionjournal
ZH-SH, 16. Mai 2012
-
Radio Top
16. Mai 2012 - Falschmeldung. Dass das
journalistische Niveau allgemein sinkt, ist bekannt, dass
Radio-Top-Journalisten schon gar nicht mehr lesen können, überrascht auch nicht mehr. Wozu lesen können, wenn man
gedankenlos reden kann.
-
Radio DRS1 - heute morgen,
17. Mai 2012 -
Radio
Liechtenstein, 17. Mai 2012
-
Radio DRS1 -
Regionaljournal Ostschweiz, 18. Mai 2012
Zeitungen
(Print-Ausgaben):
-
Tages-Anzeiger 18. Mai 2012
-
Der Bund 18. Mai 2012
-
NZZ 18. Mai 2012
-
Der Landbote 18. Mai 2012
-
Zürcher Unterländer 18. Mai
2012 -
Zürcher Oberländer
18. Mai 2012 - Berner Zeitung 18. Mai 2012
-
Aargauer Zeitung 18. Mai 2012
-
Freiburger Nachrichten 18. Mai
2012 - St Galler Tagblatt
18. Mai 2012 -
10minuti 18. Mai
2012 -
Zu Unrecht verurteilt,
Berner Zeitung 24. Mai 2012
-
Die Öffentlichkeit aufgerüttelt,
Tages-Anzeiger 25. Mai 2012
Urteil des Bundesgerichts im Verleumdungsverfahren:
21. Mai 2013: -
Tages-Anzeiger online -
Blick online
22. Mai 2013: -
20minuten
-
20minutes -
Aargauer Zeitung
- Wenn Erwin Kessler verurteilt
worden wäre, hätte es garantiert grössere Berichte gegegen!
-
Basler Zeitung -
Blick am Abend -
Berner Zeitung -
Bündner Tagblatt -
Freiburger
Nachrichten -
Luzerne Zeitung - NZZ
-
Schaffhauser
Nachrichten -
SRF
Online-News -
Tages-Anzeiger >
Gegendarstellung dazu (news) und
Gegendarstellung im Tages-Anzeiger vom 23. Mai -
St Galler
Tagblatt / Thurgauer Zeitung -
Der Landbote
23. Mai 2013: -
Le Matin
Der VgT ist gegen diesen
Rufmord-Artikel gerichtlich vorgegangen. Am 4. November 2016 musste Le
Matin
das Urteil
veröffentlichen
25: Mai 2013: -
Schaffhauser Nachrichten
Leserbrief
27. Mai 2013: -
Tagesanzeiger Leserbrief
-
Bündner Tagblatt
Leserbrief
29. Mai 2013: -
Der Landbote
Leserbrief
1. Juni 2013: -
St Galler
Tagblatt/Thurgauer Zeitung Leserbrief
Oktober 2013: -
Kommentar zum Freispruch von Erwin Kessler im
Vasella-Ehrverletzungsprozess, ZBJV Zeitschrift des Bernischen
Juristenvereins 10/2013
Urteil des Bundesgerichts im Zivilverfahren betreffend
Persönlichkeitsverletzung:
-
St Galler Tagblatt / Thurgauer Zeitung, gleicher Artikel
auch in der Südostschweiz und im Liechtensteiner Vaterland, - NZZ,
27. Juni 2014 -
Tages-Anzeiger, 27. Juni 2014 -
Basler Zeitung,
27. Juni 2014 -
Berner
Zeitung, 27. Juni 2014 -
Luzerner Zeitung,
27. Juni 2014 -
Blick,
27. Juni 2014 -
20minuten,
27. Juni 2014 -
20minutes,
27. Juni 2014 -
Der Bund,
27. Juni 2014 -
Landbote,
27. Juni 2014 -
Zürichsee Zeitung, 27. Juni 2014 -
Zürcher Unterländer,
27. Juni 2014 -
Zürcher Oberländer, 27. Juni 2014 -
Walliser Bote, 27. Juni
2014 -
La Liberté,
27. Juni 2014
-
Luzerner Zeitung,
28. Juni 2014
-
Facebook -
Schweiz am
Sonntag, 17. August 2014
Das Schweizer
Staatsfernsehen verlor kein Wort über dieses aufsehenerregende Bundesgerichtsurteil.
Auch kein Wort davon in den
Hauptnachrichten (Echo der Zeit) von Radio SRF: - die übliche
Boykottierung des VgT durch Staatsfernsehen und Staatsradio.Lediglich im
Regionaljournal Ostschweiz wurde darüber berichtet - und
dies unsachlich und unwahr, einzig darauf ausgerichtet, Erwin Kessler
und den VgT lächerlich zum machen. Der VgT hat gegen diese Sendung eine
Konzessionsbeschwerde (zuerst an die Ombudsstelle SRG, nachher an
die UBI und ggf an das Bundesgericht) erhoben.Gar nicht oder nur negativ
über den VgT berichten ist die Devise von Staatsfernsehen und
Staatsradio seit über zehn Jahren.
Mehr zum Boykott des VgT durch Staatsfernsehen und Staatsradio.
"Tierquäler" und
"Massenverbrechen": Persönlichkeit von Vasella nicht verletzt,
Urteilsbesprechung in der Juristen-Zeitschrift medialex Nr 2014-4
"Die
Auseinandersetzung zwischen dem VgT und der SRG über die Verpflichtung
zur Ausstrahlung von Werbespots erreichen mittlerweile epische
Dimensionen" und VgT gegen Vasella. Besprechung der
Bundesgerichtsurteil in der renommierten juristischen Fachzeitschrift
"Zeitschrft des berinschen Juristenvereins" (ZBJV) vom Oktober 2014
8. Berichte über den Vasella-Prozess in den VgT-Nachrichten
- abrufbar über
www.vgt.ch/vn
VN 10-2
Seite 2, Editorial: Profitgier der
Pharmaindustrie, Medikamentenmissbrauch und Tierversuche Seite 4: Der Vasella/Novartis-Prozess gegen den VgT
VN 11-2 Seite 36: Tierversuche: Das schwärzeste aller Verbrechen -
Prozess Daniel Vasella/Novartis gegen Erwin Kessler/VgT
VN 11-3 Seite 28: Tierversuche: Der Prozess Vasella/Novartis gegen
VN 12-2
Seite 24: Daniel Vasella/Novartis gegen Erwin Kessler Seite 24: Wie die reale Schweiz funktioniert - nicht wie es im
Staatskundeunterricht gelehrt wird Seite 26: Todes-Anzeige: Wegen dem Novartis-Medikament Gileny
sterben Menschen Seite 28: Leserbriefe zum Vasella-Prozess
VN 12-3
Seite 2: Editorial von Dr Erwin Kessler, Präsident VgT:
Todesstrafen mit Novartis Todesspritzen Seite 32: Der Einfluss von Vasella und Konsorten auf Politik,
Justiz und Medien: Ein lehrreiches Beispiel wie Zeitungsleser
manipuliert werden. Seite 38: Die Gewaltbereitschaft der "Gegen Gewalt"-Heuchler
Daniel Vasella und Carla Tschümperlin Seite 43: Prozess Daniel Vasella/Novartis gegen Erwin
Kessler/VgT: Wie die Zeitungsleser durch die Monopol-Depeschenagentur
sda manipuliert werden.
VN 12-4
Seite 36: Tierversuche - das schwärzeste aller Verbrechen Seite 36: Ratten müssen für nutzlose, qualvolle Tierversuche
herhalten Seite 37: Unglaubliche Bundesgerichtswillkür im
Tierversuchsprozess Daniel Vasella/Novartis gegen Erwin Kessler
VN 13-1 Seite 30: Tierversuche
VN 13-3
Seite 15: Grosser Sieg gegen
Vasella/Novartis: Freispruch in sämtlichen Anklagepunkten.
Zusammenfassung der Plädoyers über die Machenschaften der Pharma-Mafia.
Seite 16-17: Das Willkürurteil des Zürcher Obergerichts und die
Lesermanipulation durch den Tages-Anzeiger und die Schweizerische
Monopol-Depeschenagentur sda.
VN 14-2
Seite
28: Die Pharma-Mafia und ihre Tierversuche.
VN 14-3
Seite 25:Grosser Sieg gegen Vasella/Novartis - Freispruch in
sämtlichen Anklagepunkten
9. Neue Enthüllungen über Tierversuche und die
Pharma-Mafia, welche nicht mehr in die Gerichtsverfahren eingebracht
werden konnten
2010-12-22
Medikamentenskandal in Frankreich:
Tödliche Nebenwirkungen trotz vorgängigen Tierversuchen
2012-02-16
Neues Medikament von Novartis - an Tieren
getestet - jetzt sterben Menschen
Vasella geht auch sonst über Leichen:
Todesspritzen für Hinrichtungen
Was andere über Novartis berichten:
http://novartiskills.com/
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