manipulation suisse
VgT-Beschwerden gegen das
Schweizer Staatsfernsehen und -Radio
Übersicht und Zusammenfassung:
Die Arroganz der Macht
beim
Schweizer Staatsfernsehen
VgT-Beschwerden:
Beschwerde gegen
die Schweiz-Aktuell-Sendung über Eier vom 20. Dezember 1999 von der UBI gutgeheisssen.
Beschwerde
gegen DOK-Sendung über Schlachtabfälle vom 8. Januar 2001 von der Ombudsstelle gutgeheissen.
Diese DOK-Sendung wurde nach dieser Verurteilung ohne Berichtigung wiederholt.
Beschwerde gegen
die Kassensturz-Sendung über Schweinehaltung vom 23. Januar 2001: Information war falsch,
Beschwerde von der UBI trotzdem abgewiesen.
VgT-Beschwerde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen
Werbespot-Zensur am 28. Juni 2001 gutgeheissen
Beschwerde gegen
Téléjournal-Sendung des Westschweizer Fernsehens über den
VgT vom
17. Dezember 2001 von der UBI gutgeheissen.
Beschwerde gegen Kassensturz-Sendung
über
Schweinehaltung vom
26. April 2005. UBI stellte Mängel der Sendung fest, wies aber die
Beschwerde ab.
Beschwerde gegen
die 10vor10-Sendung vom 21. Februar 2007 (10vor10-Moderatorin: "In der
Schweiz gibt es keine Tierfabriken"). Die UBI kritiserte die
Sendung, lehnte aber die Beschwerde trotzdem ab, weil die Manipulation
der Zuschauer zu wenig gravierend gewesen sei.
Beschwerde gegen einseitig-tendenziöse Sendung
("Schweiz aktuell" vom 30. Oktober 2006) zugunsten des vom VgT kritisierten, für den
Tierschutz-Nichtvollzug verantwortlichen Freiburger Staatsrates Pascal Cominboeuf
gutgeheissen (ungewöhnlich deutliche Worte des
Bundesgerichts).
Trotz dieser Verurteilung brachte das Schweizer
Staatsfernsehen bald darauf nochmals ein manipuliert-einseitige Sendung
zugunsten Corminboeufs in der Auseinandersetzung mit dem VgT:
Beschwerde gegen eine
erneute parteiisch-einseitige Sendung des Westschweizer Fernsehens zu Gunsten
des Freigurger Staatsrates Corminboeuf, dem der VgT Nichtvollzug des
Tierschutzgesetzes vorwirft, gutgeheissen.
Bschwerde gegen tierquälerisches Forellenfangspiel zur Belustigung des
Publikums am 20. Februar 2009 gutgeheissen
Einseitige
10-vor10-Sendung über Botox (25. September 2010). Beschwerde
abgewiesen
Beschwerde
gegen einseitige "Puls"-Sendung über Botox am 30. August 2012
gutgeheissen
Diskriminierung des VgT durch
das Schweizer Staatsfernsehen: Beschwerde abgewiesen
Beschönigung
der Schweinehaltung in der Schweiz in der Tagesschau vom 25. Oktober 2012
- abgewiesen
Einseitig-tendenziöse, pharma-freundliche
Radio-Sendung über
Tierversuche - abgewiesen
Erneute
Zensur eines VgT-Werbespots im Jahr 2011, von der UBI gedeckt - zwei Jahre
später gewinnt der VgT vor Bundesgericht
"Die Auseinandersetzung zwischen dem VgT und der SRG über die Verpflichtung
zur Ausstrahlung von Werbespots erreichen mittlerweile epische Dimensionen"
und VgT gegen Vasella. Besprechung der Bundesgerichtsurteil in der
renommierten juristischen Fachzeitschrift "Zeitschrft des berinschen
Juristenvereins" (ZBJV) vom Oktober 2014
manipulation suisse
Weitere diskriminierende Machenschaften
der Staatsfernseh-Macher
Skandalöse Zustände in
Bio-Schweinehaltung unterdrückt, weil der Informant einen VgT-Kleber am
Auto hatte
Manipulierte Sendung über
die skandalösen Zuständen in Tierversuchslabors
Die Machenschaften des
"Kassensturz"
Lieber
Boulevard-Journalismus mit gefälschten Briefen als politisch unbequeme
Tatsachen
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