manipulation suisse

VgT-Beschwerden
gegen das Schweizer Staatsfernsehen und -Radio

 

Übersicht und Zusammenfassung: Die Arroganz der Macht beim Schweizer Staatsfernsehen

 

VgT-Beschwerden:

Beschwerde gegen die Schweiz-Aktuell-Sendung über Eier vom 20. Dezember 1999 von der UBI gutgeheisssen.

Beschwerde gegen DOK-Sendung über Schlachtabfälle vom 8. Januar 2001 von der Ombudsstelle gutgeheissen. Diese DOK-Sendung wurde nach dieser Verurteilung ohne Berichtigung wiederholt.

Beschwerde gegen die Kassensturz-Sendung über Schweinehaltung vom 23. Januar 2001: Information war falsch, Beschwerde von der UBI trotzdem abgewiesen.

VgT-Beschwerde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Werbespot-Zensur am 28. Juni 2001 gutgeheissen

Beschwerde gegen Téléjournal-Sendung des Westschweizer Fernsehens über den VgT vom 17. Dezember 2001 von der UBI gutgeheissen.

Beschwerde gegen Kassensturz-Sendung über Schweinehaltung vom 26. April 2005. UBI stellte Mängel der Sendung fest, wies aber die Beschwerde ab.

Beschwerde gegen die 10vor10-Sendung vom 21. Februar 2007 (10vor10-Moderatorin: "In der Schweiz gibt es keine Tierfabriken"). Die UBI kritiserte die Sendung, lehnte aber die Beschwerde trotzdem ab, weil die Manipulation der Zuschauer zu wenig gravierend gewesen sei.

Beschwerde gegen einseitig-tendenziöse Sendung ("Schweiz aktuell" vom 30. Oktober 2006) zugunsten des vom VgT kritisierten, für den Tierschutz-Nichtvollzug verantwortlichen Freiburger Staatsrates Pascal Cominboeuf gutgeheissen (ungewöhnlich deutliche Worte des Bundesgerichts).

Trotz dieser Verurteilung brachte das Schweizer Staatsfernsehen bald darauf nochmals ein manipuliert-einseitige Sendung zugunsten Corminboeufs in der Auseinandersetzung mit dem VgT:
Beschwerde gegen eine erneute parteiisch-einseitige Sendung des Westschweizer Fernsehens zu Gunsten des Freigurger Staatsrates Corminboeuf, dem der VgT Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes vorwirft, gutgeheissen.

Bschwerde gegen tierquälerisches Forellenfangspiel zur Belustigung des Publikums am 20. Februar 2009 gutgeheissen

Einseitige 10-vor10-Sendung über Botox (25. September 2010). Beschwerde abgewiesen

Beschwerde gegen einseitige "Puls"-Sendung über Botox am 30. August 2012 gutgeheissen

Diskriminierung des VgT durch das Schweizer Staatsfernsehen: Beschwerde abgewiesen

Beschönigung der Schweinehaltung in der Schweiz in der Tagesschau vom 25. Oktober 2012 - abgewiesen

Einseitig-tendenziöse, pharma-freundliche Radio-Sendung über Tierversuche  - abgewiesen

Erneute Zensur eines VgT-Werbespots im Jahr 2011, von der UBI gedeckt - zwei Jahre später gewinnt der VgT vor Bundesgericht

"Die Auseinandersetzung zwischen dem VgT und der SRG über die Verpflichtung zur Ausstrahlung von Werbespots erreichen mittlerweile epische Dimensionen" und VgT gegen Vasella. Besprechung der Bundesgerichtsurteil in der renommierten juristischen Fachzeitschrift "Zeitschrft des berinschen Juristenvereins" (ZBJV) vom Oktober 2014


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Weitere diskriminierende Machenschaften der Staatsfernseh-Macher

Skandalöse Zustände in Bio-Schweinehaltung unterdrückt, weil der Informant einen VgT-Kleber am Auto hatte

Manipulierte Sendung über die skandalösen Zuständen in Tierversuchslabors

Die Machenschaften des "Kassensturz"

Lieber Boulevard-Journalismus mit  gefälschten Briefen als politisch unbequeme Tatsachen

 


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